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3 Mart

Beilage zum Berliner   Volksblatt.

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Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  ..

52. Situng vom 3. März, 1 Uhr.

m Tische des Bundesraths: Don Boetticher, Gelling.

Eingegangen find der Freundschaftsvertrag zwischen dem Reich und Ecuador  , die Freundschafts-, Handels, Schifffahrts­Ronfularverträge zwischen dem Reich einerseits und Guate Bala und Honduras   andererseits.

Bur zweiten Berathung steht der Gesezentwurf, betreffend ie Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Dandelsregister.

Abg. Meyer( Halle  ) beantragt, die Vorschriften des Gesetzes auf die in Liquidation befindlichen Firmen mit Einschluß Aktiengesellschaften und der Kommanditgesellschaften auf en auszudehnen.

Abg. Klemm( dk.) bringt nochmals die Bedenken zur 125, 15 prache, die er in Einzelheiten gegen den Gefeßentwurf hat. Geheimrath Hoffmann: Den Antrag Meyer( Halle  ) in pfehle wees Gesetz aufzunehmen, würde schwierig sein, da derselbe in

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ingreift. Der Antrag ist durch den vom Abg. Meyer in der ten Lefung vorgetragenen Fall veranlaßt, daß einem Liquidator, 4, 4,50, 5 nach vollständiger Beendigung der Liquidation einer

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gifter beantragte, von dem Registerrichter dieser Antrag abges zuten, befannt wurde mit der Motivirung, daß trop der Beendigung der Liquidation noch irgendwelche Vermögensbestandtheile der Ge­18, 21, fchaft zum Vorschein kommen könnten. Das Verfahren des 13, 38, 42 Registerrichters ist in diesem Fall nicht richtig gewesen und bes Di. bis zut auf einer falschen Auffaffung der gefeglichen Bestimmungen; denn das Gesetz bestimmt, daß das Erlöschen der Vollmacht if von 390 tines Liquidators in das Handelsregister eingetragen werden uk. Die bloße hypothetische Möglichkeit, daß sich irgendwo von 275 träglich noch Vermögensbestandtheile vorfinden könnten, ist erfandt gegen Grund zur Ablehnung eines Antrags auf Erlöschen der Bollmacht. Wenn der betreffende Liquidator dagegen Beschwerde nd Bett hoben hätte, wäre auch Remedur geschaffen worden. Borauslegung des Antrags Meyer( alle) trifft also nicht zu, and ich bitte deshalb, die Vorlage unverändert anzunehmen. Abg. Meyer( alle): Diese Erklärungen erfüllen mich tr. 777 mjomehr mit Genugthuung, als fie mit dem übereinstimmen,

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Sonntag, den 4. März 1888.

stimmungen selbstverständlich sei, über den Antrag Rintelen zur Tagesordnung überzugehen und gleichzeitig die namentliche Ab­stimmung über diese motivirte Tagesordnung beantragt. Bei Derselben hatte sich die Beschlußunfähtgkeit des Hauses heraus gestellt.

Abg. Windthorft zicht heute mit Rücksicht auf die Ge schäfte lage des Hauses seinen Antrag auf namentliche Abstimmung zurück.

Der Antrag Windthorst auf motivirte Tagesordnung und der Antrag Rintelen werden gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen  , Deutschfreifinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt.

Art. II ermächtigt den Reichskanzler zur Veröffentlichung eines neuen Tertes des Gesetzes, wie er fich nach den angenom­menen Veränderungen ergiebt. Der Artikel wird mit einem Amendement ammacher, das Gesetz mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft treten zu laffen, angenommen, nachdem der Kommiffar, Geh. Legationsrath Gutbrod erklärt hat, daß von Seiten der verbündeten Regierungen Bedenken gegen den legtgenannten Vorschlag nicht obwalten.

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Es folgt die zweite Berathung des Gefeßentwurfs, be treffend Abänderungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung Antrag Lieber Hige wegen der Sonntagsruhe. Die Kommission hat den Antrag mehrfach geändert.§ 105, wonach die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den Arbeit. gebern und Arbeitern Gegenstand freier Uebereinkunft ist, soll

unverändert bleiben.

Neu hinzugefügt werden sollen sechs neue Paragraphen 105a bis 105f.

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§ 105a lautet nach dem Kommissionsbeschluß: Bum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen und fonfeffionellen Verhältnisse die Landesregierungen.

Referent Abg. Hegel hebt hervor, daß die Beschlüsse der Kommission einstimmig gefaßt seien unter Verzicht auf eine Reihe

verschiedenartiger Wünsche und in der Hoffnung, daß nunmehr auch die verbündeten Regierungen, nachdem ihnen in dem Geset so weit gehende diskretionäre Befugnisse eingeräumt seien, sich mit demselben einverstanden erklären würden.

Abg. Hihe( 3.): Die einstimmige Annahme der Kom­missionsbeschlüsse enthebt mich der Nothwendigkeit einer weiteren Begründung unseres Antrages. Hoffentlich wird diese Einmüthigkeit fich auch auf den Bundesrath erstrecken und das Gesetz von den Arbeitern dankbar aufgenommen werden.

Was ich de lege lata für richtig halte. Der betreffende Liqui 250, amator, der diesen Posten lediglich aus Intereffe für das All­Semeinwohl übernommen hatte, kann jetzt aus dem Firmen( Beifall.) 33, Ginifter nicht wieder heraus und wird infolge deffen von allen,

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noch ein Hühnchen mit der Aktiengesellschaft zu pflücken ben, durch Gerichtsvollzieher und Boften überlaufen, mehr, feinem Renommee qut ist. Ein solcher Mann muß aus

diefer Lage befreit werden. Nach den Ecklärungen des Bundes tommiffars tann ich aber meinen Antrag zurückziehen. Die Lendenz dieses Gesetzes ist durchaus zu loben, da es das Firmenregister von allen todten Firmen entlastet. Man hätte Das

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dauernd zu erreichen, müßte der Registerrichter dauernd

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mit der Handelskammer und der Gewerbesteuerbehörde in Ver.

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bleiben, um das Handelsregister möglichst furrent ers u fönnen. Ich gebe auch anheim, ob Erklärungen von

Abg. Nobbe( R..P.): Wir werden für den Antrag, wie er aus der Kommission hervorgegangen ist, stimmen, in der Er wartung, daß die verbündeten Reglerungen denselben wohl.

wollend prüfen und uns in der nächsten Seffton nach demselben Prinzip ihrerseits einen G.-E. vorlegen werden. Der Sonntag hat für mich eine vorwiegend ethische Bedeutung in Bezug auf das Familienleben und die gesammte soziale Stellung unseres Arbeiterstandes. Ziehen Sie dem Arbeiter den Sonntag ab, so behalten Sie einen mit der Kulturentwickelung unzufriedenen Menschen. In Einzelheiten kann man ja verschiedener Meis nung sein, aber im Großen und Ganzen haben die Antrag steller das hohe Verdienst, diese Frage angeregt zu haben.( Bei fall rechts.)

Die§§ 105 und 105 a werden einstimmig ange­

nommen.

Firmen nicht auch bei der Ortspolizei gemacht und von dieser an das Amtsgericht weiter befördert werden könnten, um nicht für jeden Fall den Weg zum Siz des Amtsgerichts machen zu müfen. Ferner würde fich für die Aktiengesellschaften und die Rommanditgesellschaften auf Aktien eine größere Beneralisation Fabriken u. Werkstätten, Werften u. Bauten aller Art an Sonn empfehlen, wobei die Führung der Register über dieselben nicht durch die Amtsgerichte stattzufinden hätte, sondern größere Handelsgewerbe dürfen Sonntags nicht länger als 5 Stunden

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Die Vorlage wird unverändert angenommen. folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetz­entwurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der deut igen Schuhgebiete.

Nach§ 105 b dürfen Arbeiter in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, Hüttenwerken, tagen nicht beschäftigt werden. Gehilfen und Lehrlinge im beschäftigt werden. Bu welcher Beit, segt die Ortspolizeibehörde fest, die auch für die Dauer von vier Wochen Ausnahmen ge ſtatten kann.

Die Berathung hatte bei dem Antrag Rintelen abgebrochen werden müffen, nach welchem die Bestimmungen der Kongoatte abhängig ist über die freie Ausübung aller Kulte auch in dem deutschen  Schuhgebiete gelten sollten. Der Abg. Windthorst hatte bean­tragt: in Erwägung, daß nach den Erklärungen der Kom miffarien der verbündeten Regierungen die Geltung dieser B

Nach§ 105c finden die Vorschriften des§ 105b teine An wendung auf Arbe ten zur Reinigung und Instandhaltung, von denen der Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes den Arbeitern muß dann aber der zweite Sonntag mindestens frei bleiben sowie auf Arbeiten zur Beseitigung eines Rothstandes.( Lettere Be stimmung ist von der Rommission hinzugefügt.)

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Abg. Kalle( natl.) will auch die Gast- und Schankwirth

Tod vorzog; nein, es war ein ,, adliges" Fräulein, das mit ihrer fein behandschuhten Rechten den Revolver gegen die eigene Brust richtete.

Berliner   Sonntagsplanderei. R. C. Seit langer Zeit ist etwas Unerhörtes geschehen: en Gerichtsstelle ist man endlich zu der Ansicht gelangt, daß bie Informationen, die für klingende Münze in Berlin   und auch anderwärts von dunklen Ehrenmännern zu haben sind, davon träumt, sich am Ende seines finanziellen Strebens nicht in allen Fällen genügen, um unbescholtene Staatsbürger Herr von ins Gefängniß zu werfen.

-

Adlig! Welch' wonnevoller 3auber liegt in diesem Begriff für den räubernden Bourgeois, der in stillen Stunden fagen wir Meier nennen zu dürfen. Der Armeelieferant, der Großindustrielle, der Finanzmann wird in den Adelstand ,, erhoben", er steht eine Stufe über dem taten wird sein bisher plebebisch rothes Blut plöglich in aristokratisch blaues verwandelt. Diese Sorte von Leuten

Merkwürdig ist und bleibt es jedenfalls, daß man, um dieser Erkenntniß zu gelangen, so viel Zeit gebrauchte. gewöhnlichen Pad, durch den Gnadenakt irgend eines Potens

auf Schußmannshelme auch nicht, denn auch auf diesen be=

5. Jahr..

schafts, sowie Verkehrsgewerbe von den Bestimmungen des § 105b ausgenommen wissen; Abg. Singer will diese Ein­schränkung nur insoweit zulassen, als sie den Personenverkehr umfaßt.

Abg. Struckmann( natl.) hat den Antrag eingebracht, daß auch der Gewerbebetrieb auf Meffen, Jahrmärkten und sonstigen Vergnügungen eine Ausnahme bilden soll, zieht jedoch seinen Antrag für die zweite Lesung zurück.

Abg. v. Kleint- Rehow( tons.) erklärt sich für den Antrag Ralle   und gegen den Antrag Strudmann. Der Antrag Singer sei nicht gut durchführbar, und man fönne es dem feinfühligen Eisenbahnminister überlassen, für seine Eisenbahnarbeiter die nöthigen Erleichterungen am Sonntag zu schaffen. Wahrhaft erhebend sei es, wie in den letzten Jahren in der deutschen  Nation das christliche Bewußtsein immer mehr erwacht und nach. der Heldenthat der kaiserlichen Botschaft die Sonntagsfeier als Korrelat der Sozialreform erkannt sei. Nehme der Reichstag  den Kommissionsbeschluß einstimmig an, so fönnten die Regie rungen unmöglich nein sagen. Dann werde der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, wo das ganze Volk den Sonntag heilige.( Beis fall rechts.)

Abg. Baumbach( dfr.): Auch ich wünsche, daß die ver bündeten Regierungen zu der Sonntagsfrage Stellung nehmen möchten. Den Antrag Singer halte ich für undurchs führbar, derselbe steht auch in Widerspruch mit einem früheren von Singer unterstüßten Antrage Grillenberger bezüglich der Sonntagsarbeit. Einen großen Erfolg kann ich mir von dem Antrage bei den vielen Ausnahmebestimmungen nicht versprechen. Ich hoffe aber, daß die verbündeten Regierungen selbst die Sache in die Hand nehmen und uns womöglich in der nächsten Seffion einen Gefeßentwurf vorlegen, dabei aber auch ein Arbeiterschutz­gesetz nicht vergessen werden.

Abg. Singer( Soz.): Wir hätten keine Bedenken gegen den Antrag Strudmann; ebenso werden wir für den Antrag Kalle eintreten. Den Personenverkehr wollen wir freilaffen, weil wir den Arbeitern, namentlich der großen Industrieſtädte, nicht die Möglichkeit rauben wollen, auf billige Weise in das Freie zu kommen und in guter Luft Erholung zu finden. Ganz anders liegt die Sache bei dem Güterverkehr. Für den Groß­handel ist derselbe heutzutage kein Bedürfniß. Ich weise auf England und Amerika   hin, wo Handel und Industrie umfang reicher als in Deutschland   sind und doch die Sonntagsruhe streng durchgeführt ist. Die Regelung der Frage des Gesammt verkehrs dem Arbeitsminister zu überlassen, geht nicht an. Es würde dadurch eine Ungleichheit der Bestimmungen in den einzelnen Theilen des Reichs herbeigeführt werden.

Abg. Hihe: Der Antrag Singer erreicht den Zweck, den Güterverkehr am Sonntag zu verbieten, nicht; denn die Ge werbe, denen die Sonntagsarbeit verboten ist, find in§ 105 b ausdrücklich aufgeführt; andererseits geht der Antrag über den Rahmen des Gefeßes hinaus. Solche materielle Aenderung hätte in der Kommisson vorgebracht werden müffen; darüber hier in zweiter Berathung zu entscheiden, ist nicht möglich.

Der§ 105 b wird hierauf angenommen, ebenso nach Abs lehnung des Antrags Singer der§ 105 c mit dem Amendement

Kalle

§ 105 d giebt dem Bundesrath die Befugniß, Ausnahmen zu gestatten für Betriebe, die eine Unterbrechung der Arbeit nicht gestatten, die auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt find oder in gewissen Jahreszeiten durch unabwendbare Verhältniffe zu einer außergewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt find. Aber auch hier muß den Arbeitern der zweite Sonntag frei bleiben. Die vom Bundesrath erlaffenen Bestimmungen müssen dem Reichstag   in seiner nächsten Seffion vorgelegt werden.

Abg. Kalle weist darauf hin, daß bei Feststellung des Grundfages, daß jeder zweite Sonntag unter allen Umständen den Arbeitern frei bleiben müsse, manche Betriebe auf das schwerste geschädigt werden. die thun Er beantrage, lichste Freilaffung jedes zweiten Sonntags für diese Fälle festzuseßen. Der Arbeiter im Molkereibetriebe, die Konditoren, die Friseure, Barbiere, Photographen müßten einen Theil des Sonntags arbeiten dürfen.

Abg. Grillenberger erklärt, daß, wenn diese Aenderung des Abg. Kalle angenommen würde, die Sozialdemokraten nicht nur gegen diesen Paragraphen, sondern gegen das ganze Geset stimmen würden.

Pension, furzum, sie besaß alles, was den Menschen nur entzücken kann; ist es da ein Wunder, daß halb Berlin  außer sich ist vor Staunen, vor Verwunderung, vor Ent seßen? Die Beitungen erzählen, eine junge Dame hat sich erschossen; das zieht nicht sehr. Eine reiche Dame hat sich erschossen; man horcht, man wird aufmerksam, man fragt. Eine adlige Dame hat sich erschossen; man ist außer sich, man bebauert, man weint. Jemand, der das Vorrecht hat, sich in Tücher schnäuzen zu dürfen, die mit einer Krone ge ziert sind, ist des Mitgefühls aller Edlen werth, und ganze Spalten werden in den Tagesblättern mit psychologischen Erörterungen darüber angefüllt, was die adlige Dame zu es eine Nähterin gewesen, wer weiß, ob man dann über­

Anden fich Spitzen, und je länger es dauert, desto deutlicher find jedoch die Plebejer unter den Aristokraten, ein wirklich bem verhängnißvollen Schritt getrieben haben könnte. Wäre wird die Tathsache, daß sich jene Sorte von Kopfbedeckungen Blaublütiger von sechzehn Ahnen wird einen frisch geadelten em allerwenigsten zur Unterlage für ein ganzes Regierungs Börsenmann vielleicht anpumpen, als wirklichen Standes haupt von dem Vorfall Notiz genommen hätte. item eignen. Wunderbar geht es zu auf dieser Welt. genossen anerkennen wird er ihn nicht, niemals.

Huf Herrn Naporra's Uniform prangt schon seit langer 3eit die eklatante Genugthuung, Herrn Stöder's Knopfloch harrt Dagegen immer noch vergeblich des anerkennenden Bändchens;

Sie

Großthaten, die er

eschätzt zu werden.

gegen Heine verübt, scheinen

nicht einmal Herrn Ihring- Mahlow's Pflichttreue gleich mitmachten. Sie haben ein anderes, verfeinertes Gefühl,

Berlin   ist ruhig

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Reues. Im Thiergarten erschoß sich vor einigen Tagen

es passirt wenigstens nicht viel

Die ,, Crême" alles dessen, was Menschenantlig trägt, find aber diejenigen Leute, die ihren Stammbaum zurückverfolgen fönnen, wie die englischen Rennpferde, die da wissen, daß ihre Vorfahren die Kreuzzüge und manchen anderen Humbug find wahrscheinlich aus anderem Stoff gemacht, als alle anderen Menschenkinder, sprechen durch die Nase, tragen Monokles und find in ihrer Jugend meistens Lieutenants;

Ohne daß wir uns den Kopf zerbrecheu wollen, was das Mädchen in den vorzeitigen Tod getrieben hat, glauben wir doch nicht irre zu gehen, wenn wir die Liebe substituiren. Sie konnten sich nicht friegen, und statt gemeinschaftlich in den Tod zu gehen, wie es seit Ausstellung des Neide'schen Bildes Mode geworden ist, fuhr der weibliche Theil allein über den Styr.

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junger Mädchen in Berlin   ausgefunden, gewöhnlich zieht Bourgeoisreis auf ihren meistentheils etwas ärmlich ge eine junge Dame. Man hat wohl schon öfter Leichname später, wenn es ihnen gelungen ist, ein zahlungsfähiges aus nicht länger verkneifen, so führe man ihn zum Stan man fie aus der Spree  , das weibliche Geschlecht scheint eine Borliebe für den Tod des Ertrinkens zu haben. Der lingt es ihnen nicht, einen Geldsad zu heirathen, so ist die

wordenen Stammbaum zu pfropfen, Rittergutsbesizer; ge­

Tragödie bleibt Tragödie man soll nie mit dem Feuer spielen, und kann sich Jemand das Heirathen durch besbeamten und überlasse ihn dann seinem Schicksal. Das Weitere findet sich von selbst. So geht es wenigstens bei uns gewöhnlichen Sterblichen, trauriger wirkt die Sache

Bolizeibericht, der unerbittliche Chroniqueur der Tagesereig- ehrenwerthe 3unft der Taugenichtse jedes Mal um ein Mit jedoch bei einem Reichstagsabgeordneten. Konnte doch kürz wiffe, spricht dann wie ein Spartaner, d. h. wenig, aber glied vermehrt; einzelne werden freilich mit gut botirten deutlich, von einer unbekannten Frauensperson ,,, anscheinend

Sem Arbeiterstande angehörig," fügt er hinzu; in dem Leichenschauhause kann man den Körper agnoszieren, gewöhn­lich fümmert sich kein Mensch darum; in der Anatomie

Sie legte Ruhestätte.

Stellen in unseren" Kolonien gespickt; aber eben nur ein­zelne, denn leider haben wir noch nicht so viel Kolonien, wie Lieutenants. In Amerika   fängt man bisweilen als Droschkenkutscher oder Kellner an, endet aber, weil zu solchen

Findet der Selbstmörder oder die Selbstmörderin dann wohl Posten Ausdauer und Arbeitsmuth gehört, meistens als

Dies Mal liegt die Sache anders. Dies Mal suchte tein Bellen, bies Mal war es feine Proletarierin, die der sog. Schande entgehen wollte und den kalten erbarmungslosen

Söffel im Rinnſtein.

Doch wir sprechen von der jungen adeligen Dame, die

Rind bes gewöhnlichen Plebs aus Hunger den Tod in den sich im Thiergarten erschoß. Sie war sensibel, nervös, so

ganz anders, wie alle anderen Menschenkinder find, Glücks­güter nannte sie ihr eigen, bei einer Familie war sie in

unsere die Ehe des Buderus kaum geschlossen werden, weil das gestrenge Prä­fidium auf bloße Familienangelegenheiten feinen Urlaub be­willigen wollte. Erst als Herr Buderus ausdrücklich zuge­stand, daß er sich verheirathen wollte, gab man ihm die nothwendige Frist, weil es einen üblen Eindruck macht, wenn sich Jemand bei seiner Hochzeit vertreten läßt. Aller­dings giebt es nur wenige Reichstagsabgeordnete, die wegen Verheirathung beurlaubt werden können, die meisten sind über diese Thorheiten hinaus.