Abg. Hihe ist seinerseits außer Stande, einem Antrage von To weittragender Bedeutung, der in zweiter Lesung neu einge­bracht wurde, seine Zustimmung zu geben.

Abg. Schmidt( Elberfeld  ) ist ebenfalls mit der Einschaltung des Abg. Kalle nicht einverstanden.

Der§205d wird mit dem Amendement Kalle ange­

nommen.

Die§§ 105e und 105f, wonach gleiche Ausnahmen seitens der höheren Verwaltungsbehörde erlaffen werden können für Betriebe, die der Befriedigung täglicher Bedürfnisse dienen oder von Wind und unregelmäßiger Wasserkraft abhängig- und seitens der Ortspolizei bei eintretender Gefahr und zur Verhütung ohne unverhältnißmäßigen Schadens werden

Distusfion angenommen.

Nach Artikel II werden die Strafvorschriften des§ 146 auf diese neuen Paragraphen ausgedehnt; nach Artikel Il finden bie§§ 105-133 auf Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken und im Handelsgewerbe nur Anwendung, soweit fte fich ausdrück­lich darauf beziehen; nach Artikel IV endlich soll der Zeitpunkt bes Inkrafttretens des Gesezes durch kaiserliche Verordnung bes stimmt werden.

Diesen Artikeln stimmt das Haus ohne Debatte zu.

Schließlich beantragt die Kommission folgende Resolution: Im Hinblick darauf, daß die auf dem Gebiete der Kultusgefeß gebung liegenden Vorschriften, soweit dieselben die äußere Heilig­haltung der Sonn- und Festtage betreffen, durch die in diesem Gesezentwurf vorgesehenen Bestimmungen nicht außer Kraft gesezt werden, daß aber in zahlreichen Fällen Zweifel Darüber entstehen können, in welchem Umfange die be­stehenden Vorschriften über die Sonntagsarbeit aufgehoben werden, sowie im Hinblick darauf, daß jene Vorschriften nicht nur in den einzelnen Theilen des Reichs erheblich von einander abweichen, sondern auch mit den Bestimmungen des Gefeßentwurfs theilweise in Widerspruch stehen, den Herren Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Res gierungen eine Revision der in ihren Gebieten geltenden Vor­schriften über die Sonntagsarbeit in Anregung zu bringen.

Abgeordnetenhaus.

31. Sigung vom 3. März 1888, 11 Uhr. Am Ministertische: v. Goßler, v. Scholz, Lucius und Kommiffarien.

Eine Debatte über die Resolution findet nicht statt; die Abstimmung wird erst in dritter Lesung erfolgen; ebenso wird bezüglich der zu diesem Gegenstand eingegangenen Petitionen verfahren werden.

Die zweite Berathung des Kultusetats wird fort­gefeßt. Gemäß dem gestrigen Beschluß des Hauses wird die Debatte über die Ausgabetitel 5 und 18 des Kapitels 124 vor­weggenommen.

Es folgt die zweite Berathung des von den Abg. Ampach und Genoffen beantragten Gesezentwurfs, betreffend Abände­rungen des Bolltarifgesetzes.( Aufhebung des Identi tätsnachweises.)

Jm Kapitel 124( Rultus und Unterricht gemeinsam) werden im Titel 5 verlangt 4 000 000 M.( gegen 3 225 612 M. im Vor­jahr): 3ur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntniffe. Vermerk: Dieser Fonds ist nach Erfüllung der auf demselben ruhenden rechtlichen Ver­pflichtungen zunächst dazu bestimmt, das Jahreseinkommen der bereits 5 Jahre im Amte befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren auf 2400 M. und in katholischen Pfarren auf 1800 M. zu erhöhen. Aus dem Ueberrest tönnen Alterszulagen zur Er­höhung des Jahreseinkommens der evangelischen Geistlichen bis auf 3600 M. und der katholischen Geistlichen bis auf 2400 M., sowie Unterstüßungen gewährt werden. Die am Jahres­schlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen werden.

Die Kommission hat mit 15 gegen 11 Stimmen eine Faffung des Antrags beschloffen, wonach bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Buchweizen, hülsenfrüchten, Raps und Rübfaat in Mengen von mindestens 500 Kg. auf Antrag der Betheiligten übertragbare Einfuhrvollmachten ertheilt werden sollen, welche innerhalb neun Monaten zur zollfreien Einfuhr einer gleichen Menge derselben Waare ermächtigen follen. Dieselben Vollmachten sollen den Inhaben von Getreidemühlen, Preßhefe, Malz- und Kafesfabriken, sowie von Delmühlen bei der Ausfuhr ihrer Fabrikate ertheilt werden; das Ausbeuteverhältniß hat in diesen Fällen der Bundesrath festzusetzen. Das Gesetz soll nach dem Beschluß der Kommission am 1. Oktober d. J. in Kraft treten.

Die Budgetfommission beantragt, im vorlegten Sage zu sezen: der katholischen Geistlichen bis auf 2700 Mt. und außer dem folgende Resolution anzunehmen:

Dagegen beantragt Abg. v. Wedell- Malchow, bei der Ausfuhr der oben genannten Getreidearten auf Antrag der Be­theiligten 90 pCt. des für die Einfuhr gleichartiger Waaren zu zahlenden Bolls baar zu vergüten, während bei der Einfuhr der vorgenannten Waaren der tarifmäßige Boll baar zu entrichten sein soll.

Bei Bewilligung des Kap. 124 Tit. 5 und 18 die könig­liche Staatsregierung aufzufordern, vom nächstjährigen Etats­jahre ab die ursprünglich im Tit. 18 ausgesetzten 500 000 M. ( zur Entschädigung für den Fortfall von Stolgebühren), soweit fie bereits verfügbar find oder später verfügbar werden, auf den Tit. 5, behufs dessen Verstärkung, zu übertragen.

Abg. v. Kardorff beantragt in Uebereinstimmung mit v. Mirbach für den Fall der Ablehnung der Kommissions­beschlüsse: die durch das Zolltarifgesez vom 24. Mai 1885 den Mühlen durch den Erlaß des Jdentitätsnachweises. gewährte Vergünstigung wieder aufzuheben.

müffen, ob die Mittel dazu auch dauernd vorhanden sind. Gondionalliberalen Mehrausgaben für die Zukunft verlangt find, nehme ich an, der Feststellun auch die Antragsteller nicht der Meinung sind, daß die Defizitwi Wo ist schaft durch solche Mehrausgaben wieder herbeigeführt werden folg Achenbac Die 744 000 M. reichen nicht aus, um allen Ansprüchen zu Abg. v. nügen, namentlich weil man die niederen Kircher diener niort. vergeffen darf; auch die Kirchengesetzliche Regelung Die Debatte Stolgebührenwesens muß durch Staatsmittel unterstützt werden Die sämmtli Aber es fehlt zur Beit an einer materiellen Grundlage zur auf der Bu schlußfaffung; wir fönnen nicht übersehen, wie viel Geld diese Berath vollen Befriedigung aller Bedürfnisse erforderlich ist. Desht wird. müffen wir die Anträge des Herrn v. Hammerstein angebrachte Schluß 41 maßen ablehnen. Auch die Anträge des Herrn v. Strombe eite Abstimm müssen abgelehnt werden, ebenso die Erhöhung des Minimoden.) einkommens der fatholischen Geistlichen, welche seitens Budgetkommission beschlossen ist; denn der Fonds ist fein wegs ausreichend. Die Anträge Brüel   und von Hammers wollen das Prinzip feststellen, daß die im Etat für firhli Berr Buch Swede ausgeworfenen Fonds der Kirche zur freien Verfügt. 9 des B überwiesen werden sollen.( Widerspruch der Abgg. von Niner politisch haupt und Stöcker; Buruf Stöckers: Im Einvernehmen mit in der Bo Staatsregierung!) Das steht nicht im Antrag und ist auch Büricher Blo ausgeführt worden. Von einer solchen ,, Dotation" der Kirchen zu unt weder in den angezogenen Kabinetsordres, noch in der des Reichskanzlers gesprochen. Die Tendenz der Anträge dahin, die Kirche in den Dienst einer einseitigen Parteirich zu stellen( Widerspruch) und deshalb haben die weitfichtig Bolitiker, welche an der Spige unserer Regierung stehen, Anträgen widersprochen. Solche Tendenzen dürfen wir mi fördern, jezt, wo es gilt, die nationale Einheit zu wahreine Beranl

Darum müssen wir dafür sorgen, daß der evangelischen firche dauernd im Wege des Gesezes Mittel

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fügung gestellt werden, die unabhängig find von den jeweilig von einer politischen Strömungen. Es wird nicht blos Aufgabe Staats sein, firchlichen Nothständen abzuhelfen, auch die Kingt, largest muß mit ihren Mitteln eintreten; wenn sie dafür über d 4 pCt, hinaus Steuern erheben müßte, würde sie hier f Widerspruch finden.

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Wenn der Staat mithilft, dem Voll die Religion zu erhalten, so dient er nur seinem eigene Abg. v. Strombeck( Bentrum) empfiehlt lediglich feinanden war, Antrag wegen Berücksichtigung der Miffionspfarrer, du station der welche eine geringe Mehrbelastung von 90'000 M. erwachtfertigte

Intereffe.

Hierzu beantragen: 1. v. Strombed und Genossen: In dem Vermerk" zu Kap. 124 Tit. 5 hinter den Worten das Jahreseinkommen der bereits 5 Jahre im Amte befindlichen Geistlichen" einzuschalten:- einschließlich derer in staatlich anerkannten Missionspfarren-". 2. Abg. Dr. Mitthoff: Die fönigliche Staatsregierung aufzufordern, den Fonds in Kap. 124 Tit. 5 im Staatshaushaltsetat für das Jahr 1889 90 so zu bemessen, daß das Mindesteinkommen- neben freier Wohnung- der bereits 5 Jahre im Amte befindlichen Geistlichen in evange lischen Pfarren 2400 M., in fatholischen Pfarren 1800 M. be= trägt, und in zweckmäßig abgestuften Zwischenräumen für die evangelischen Geistlichen auf 3600 m., für die katholischen Geistlichen auf 2400 M. nach 25 jähriger Amtsdauer steigt. 3. Abg. Dr. Brüel: Die fönigl. Staatsregierung aufzufor­dern, in Betreff des Fonds Kap. 124 Tit. 5 für die Zeit vom 1. April 1889 ab eine Verwendungsart vorzubereiten, nach welcher derjenige Theil der Fonds, welcher nicht zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen in Anspruch genommen wird, den firchlichen Oberbehörden in festen jährlichen Generalsummen mit entsprechender Verwendungsbestimmung überwiesen wird und desfallfige Vorschläge dem Landtage beim nächstjährigen Staats­haushaltsetat vorzulegen.

Für den Fall der Ablehnung auch dieses Antrags beantragt Nobbe folgende Resolution:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen:

Abg. v. Hammerstein beantragt: Den Tit. 5 des Kap. 124 wie folgt zu faffen: Bur Verbesserung der äußeren Lage der

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Frage ist die Unausführbarkeit des im Zivilstandsgesetz gegebender eine vo Minister v. Gohler: Der Ausgangspunkt der ganial gegenüb Versprechens wegen der Entschädigung der Stolgebühren. betreffende Bestimmung des Zivilstandsgesetzes ist erst auf treiben des Herrenhauses aufgenommen worden, sehr gegenwerthe G Willen des Abeordnetenhauses. Sie will erst denjenigen Blättern in lichen eine Entschädigung gewähren, welche durch das Gelder auf Fest nachweislich einen Ausfall an Einnahmen erleiden. Die Vorschrift hat den Anlaß gegeben für den Oberkirchenrath, en einst m der Lösung dieser Frage die Ablösung sämmtlicher Stolgebühr zu verbinden. Aus dieser Verbindung ist die unerquidli

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Geistlichen aller Bekenntnisse 6 000 000 M." Vermerk. Dieser Sachlage entstanden, die namentlich in den Ostseeproving boll Ein al

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zu so vielen Weiterungen geführt hat; denn gerade auf die Gebühreneinnahmen beruhte das Einkommen vieler Get ein alter auch namentlich der niederen Kirchendien Wochen is

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Die Provinzialsynoden, welche über diese Frage berathen einer Einstimmigkeit nicht gekommen Schließlich hat sich die Generolsynode dahin geeinigt, der Staat 750 000 Mart an die evangelische Landesli zahlen solle. Die Anträge des Herrn v. Hammerstein, soweit fe

Fonds ist nach Erfüllung der auf demselben ruhenden Ver­pflichtungen dazu bestimmt, zunächst das Jahreseinkommen neben freier Wohnung der im Amte befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren der Regel nach auf 2400 M., in fatho lischen auf 1800 M. und sodann in bestimmten Zwischenräumen steigend zu erhöhen, bis die evangelischen Geistlichen 3600 M. und die katholischen 2700 M. erhalten, wenn sie 25 Jahre im Amte find. Die am Fahrrsschlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung in das folgende Jahr übertragen Mehrbelastung schon dieses Etats in Aussicht nehmen, find

werden.

Für den Fall der Ablehnung dieses Antrags beantragt Abg. v. Hammerstein: Die königliche Staatsregierung aufzufordern: Den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Staats­haushaltsetats für das Jahr 1889-90 so zu bemessen, daß das Mindesteinkommen nebst freier Wohnung der im Amte befindlichen Geistlichen der Regel

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die Regierung unannehmbar; auch der allgemeine Antrag cher eine Dotation fordert, ist unannehmbar, ebenso be Abg. Brüel  . Auch der Antrag v. Huene bewegt sich selben Richtung. Der Antrag der freilonservativen Staates festhält. Aber es ist nicht sicher, ob nich nicht übersehen lassen. Ich kann mich also nicht für

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sympathisch deshalb zu begrüßen, weil er eine Mitmih de

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nach in evangelischen Pfarren führung des Antrages doch zu Konsequenzen führt, die fich jetzt noch

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des Zolltarifgefeßes vom 24. Mai 1885 Fürsorge zu treffen, daß mäßig abgestuften Zwischenräumen für die evangelischen Geiſt aussprechen. Was die Anträge der Budgetkommission angeb

1. unter Aufhebung der Bestimmung in Ziffer 3 des§ 7

die Exportfähigkeit der Mühlen, der Malz, Preßbefe- und Salesfabriken ohne Begünstigung der Verwendung ausländischen Getreides gesichert werde;

2. ein anderweites, den thatsächlichen Ausbeuteverhältnissen mehr entsprechendes Rendement für Mehl aus Weizen und Roggen eintreten zu lassen.

Abg. v. Hornstein( Baden; wild, flerifal- konservativ): Der Antrag Ampach ist lediglich im Intereffe des Dftens von Deutschland   gestellt, schädigt aber den Süden. Die Preis­Die Preis verschiedenheit zwischen dem Osten und Westen ist nicht eine Folge der Bolltarifgefeße, sondern hat naturgemäß schon in den fünfziger und sechziger Jahren bestanden( Nein! rechts), nur in den fiebziger Jahren war sie etwas geringer als jetzt. Im Süden und Westen ist der Preis infolge der stärkeren Rachfrage und der besseren Qualität des Getreides höher. Die wilde Spekulation werden Sie durch den Antrag auch nicht verhindern, im Gegentheil sogar ge fahrloser für den Spekulanten machen. Daß das Reich durch den Antrag Verluste haben wird, darüber sind wir alle einig, nur über die Höhe derselben gehen die Meinungen auseinander. Der Antrag wird uns zwingen, auch im Süden Quantitätsbau Statt Qualitätsbau einzuführen. Ich bitte, den Antrag abzu­lehnen.

2400 M., in fatholischen 1800 M. beträgt und in zweck­lichen auf 3600 M., für die katholischen auf 2700 M. nach 25jähriger Amtsdauer steigt.

gerer Rede.

Abg. v. Hammerstein begründet seine Anträge in län­Abg. Dr. Brüel: Ich bin mit der Regierung darin ein­verstanden, daß die Erfüllung des bei Erlaß des Zivilstandsge sezzes gegebenen Versprechens, für den Ausfall an Stolgebühren den Geistlichen Ersatz zu schaffen, schwer ausführbar ist; ich bin damit einverstanden, daß dafür in anderer Weise Sorge ge­geben wird. Aber die mehrgewährte Summe ist eine fleine in einem Etat, der 20 Millionen Mark für die Volksschulen ver­ausgaben will. Das Zivilstandsgesetz stellt auch den niederen Kirchendienern eine Entschädigung für die ihnen entsprechenden

so weiß die Regierung heute noch nicht, ob der neu Mittel geben wird, um die Forderung zu erfüllen.

die Forderungen des Antrages Enneccerus zu erfüllen.

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wenig weiß fie, ob sich Mittel bieten werden, um in Bu Antrag Strombeck wegen der Missionspfarreien bitte ich e falls abzulehnen. Denn es handelt sich bei den Fonds imm nur um wirkliche Pfarreien. Der Staat tst nicht reich genus um eine organisirte Missionsthätigkeit der beiden Kirchen unterstützen, zumal die Missionsthätigkeit nicht immer aunt lints, he förderung des Friedens dient. Was schließlich die vo

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Budgetlommission beschlossene Erhöhung des Minimalgeba für die katholischen Pfarrer betrifft, so muß ich bemerken, wir eine sehr große Bahl gering dotirter katholischer Pfan ein Pfar

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haben. Mindestens 1300 Suffursalpfarren werden eines Di: Regierung müßte, soweit dieser Fonds nicht zur Erfüllung schusses bedürfen, so daß der Beschluß der Budgetkommiff

rechtlicher Verpflichtungen nothwendig sei, aus demselben feſte Jah­ressummen den Kirchen überweisen, damit diese die Gehalts­verhältnisse ihrer Geistlichen den Verhältnissen entsprechend regeln fönnten. Die Anträge des Herrn v. Hammerstein find unannehmbar, weil sie sich nur auf die evangelische Landeskirche, d. h. also auf die der acht alten Provinzen beziehen. Daß in dem antrage der Freifonservativen die Ausgaben für das Kirchenregiment nicht enthalten sind, wird wohl absichtlich ge­schehen sein. Ich bin in dieser Beziehung mit Herrn v. Hammers stein vollständig einverstanden; die Beamten des Kirchen­regiments müffen von der Kirche befoldet werden, fte dürfen nicht länger Staatsbeamte sein, die vom Minister abhängen. Wenn die Budgetkommission die Antragsteller zum Worte fommen lassen will, dann würde das genügen, anderenfalls müßte fie vielleicht für diese Berathungen verstärkt werden.

Abg. v. Kardorff: Diese Frage ist weder eine nord­deutsche, noch eine süddeutsche, sondern eine große nationale Frage, denn es handelt sich um einen rapiden Preisrückgang großer Gebiete. Wir haben durch§ 7 des Bolltarifgefeges unseren Mühlen das Privilegium ertheilt, fremdes Getreide ein­zuführen unter der Vergünstigung eines Bollkredits, und dieses Getreide wieder einzuführen unter der Vergünstigung einer sehr bedeutenden Exportprämie. Ich nehme zu diesem Antrag eine etwas fühlere Stellung ein, als meine übrigen Fraktionsgenossen. Ich erblicke eine dauernde Abhilfe für die Depression der Preise in dem Uebergang zur Doppelwährung. Heute wird ja Die Frage nicht mehr so tavallierement behandelt. Herr Meyer ( alle) hat im preußischen Landtag mich das große und Herrn Arendt das kleine Licht genannt. Ich halte ihn für ein kleines Frrlicht, während das größere Herr Dr. Bamberger ist.( Heiter feit.) Niedrige Preise und Goldwährung find identisch. Die Stimmung für den Bimetallismus ist selbst in England eine sehr günstige. Die Mehrheit des englischen Parlaments ist für den Bimetallismus und hat nur abwarten wollen, bis der ge druckte Kommissionsbericht erschien. Ich bedauere, daß hier die Initiative nicht ergriffen ist, um England von seiner stolzen Stellung, die es jetzt einnimmt, zu verdrängen. Hätten wir feiner Beit mit Frankreich   gemeinschaftlich gemeinschaftlich gehandelt, gehandelt, 10 wäre alles Elend der Landwirthschaft erspart ge= blieben. Nicht mit Unrecht ist Bamberger der Vater der Schutzölle genannt worden. Diese Rücksicht fann mich aber nicht abhalten, für diesen Antrag zu stimmen, und dadurch wenigstens den weiteren Preissturz, um etwa 2 Jahre aufzu halten. Der Bundesrath wird unseren Antrag seinerseits er­wägen und die Einzelstaaten sind in ihm ja stark genug ver­treten, um ihre Intereffen wahrzunehmen.

Ein Antrag auf Vertagung wird angenommen. Persönlich bemerkt

Abg. Meyer( Halle  ): Herr v. Kardorff ist so unfreund lich gewesen, mich als ein Frrlicht zu bezeichnen. Ich muß mich dagegen ernstlich verwahren. Wenn Herr v. Kardorff in einen Sumpf gerathen ist, dann bin ich nicht daran Schuld. ( Große Heiterfeit.)

Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sizung: Montag 1 Uhr. Fortsetzung der Berathung. Wahlprüfungen.)

etwa eine Mehrausgabe von 300-400 000 M. bedeuten Ich kann Sie nur bitten für die Vorschläge der Regierung

stimmen.

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Abg. Enneccerus meint, daß es immer bedenklich gegen den Willen der Regierung den Etatsanfas zu erhob die Anträge sollten deshalb sämmtlich abgelehnt werden, zu die Regierung ein so weites Entgegengekommen gezeigt Den Anträgen wegen der Dotation bitten wir nicht stimmen aus den Gründen, die Herr v. Bedliß schon angefü hat. Im Intereffe der evangelischen Kirche müssen wir e zum Schaden der Kirche. Der Antrag der freilonservative hüten, daß eine Parteirichtung die Alleinherrschaft an fich

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Bartei bewegt sich auf dem Boden der gegenwärtigen Anhörung der Antragsteller verhandelt werden müffen. ordnung. Die Anträge werden in der Budgetfommiffion w Abg. v. Benda: Für die bessere Besoldung der b lichen ist seit einer Reihe von Jahren sehr viel geschehen; es reichen die neuen Bewilligungen doch nicht aus, Ausfall an Stolgebühren zu decken.

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Abg. Windthorst beantragt die Verstärkung der Bub fommission um 7 Mitglieder. Die Bestrebungen des Herrn v. merstein sind heute vom Minister schroff zurückgewiefen wor zur Freude der Nationalliberalen; aber die Beitrebu haben einen so berechtigten Stern, daß sie sich schließlich brechen werden. Wer eine Schwächung des firchlichen fluffes wünscht, hat Ursache, die Einmischung des Staats be träge der selbst gegen den ihr sonst so nahe verbündeten frein Abg. v. Rauchhaupt: Die Regierung hat gegen alle Das ist bezeichnen Wenn selbst die Nationalliberalen zu dieser Frage Stellun nehmen, dann sollte die Regierung doch sehen, daß es fich Wenn man noch so sehr auf dem Boden des Gemeindepring berechtigte Wünsche der großen Masse der Bevölkerung bant steht, wie ich, so kann ich doch in der Dotation feine Gefä dung des Gemeindeprinzips erblicken; man stärkt die Gemeinden

Abg. Stöcker: Es liegt hier etwas vor, was die alte preußische Landeskirche mehr angeht als die anderen, denn die fönigliche Verheißung bezieht sich nur auf jene. Für die Unter­stüßung der Vikariate sage ich meinen persönlichen Dank; die gewährte Summe wird vorläufig ausreichen. In Bezug auf die Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen erkenne ich das Entgegenkommen der Regierung an, aber das, was der Ministerpräsident vor Jahresfrist in Aussicht stellte, ist es nicht. Die drei pofitiven Gruppen der evangelischen Kirche haben sich auf allen Provinzialsynoden vereinigt, um das zu beseitigen, was in die Synodalgefeßgebung seitens der Liberalen hinein­gebracht ist. Darauf fommen wir später zurück. Die 744 000 Mart, welche mehr gewährt find, sind keine Ausstattung der Kirche, jedenfalls feine reichliche; denn mit diesen Mitteln kann noch nicht einmal das von der letzten Generalfynode beschlossene Dienſteinkommensgesetz ausgeführt werden. Die Ausstattung oder Dotirung ist ein Korrelat zur Selbstständigkeit der Kirche, die ohne freie Verfügung über eigene Mittel nicht selbst­ständig sein fann. Ohne Staatshilfe kann die Kirche in manchen Dingen nicht auskommen. Nicht blos in den großen Städten, sondern auch auf dem platten Lande fehlt es an Geistlichen, was oft dazu führt, daß der Ratholizismus in gemischt fonfessionellen Bezirken an Aus­dehnung gewinnt. Es fehlen der Kirche die Mittel, um neue Parochien zu bilden. Dicht bei Berlin   find die Nothstände ebenso groß wie in Berlin  . Vor dem Halleschen Thore ist eben ein Haus dem Erdboden gleich gemacht worden, wo nach Fest­stellung eines Stadtmisfionars 95 ungetaufte Kinder, 36 unge­traute Paare, 31 wilde Ehen und 40 öffentliche Dirnen wohnten. Bei solchen Nothständen muß man wohl den An­trägen des Herrn von Hammerstein mit Wohlwollen entgegen,

zuführen.

servativen Partei Stellung genommen.

indem man die Kirche stärkt.( Beifall rechts.)

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Allen Freunde

feststellen zu müssen, daß die Negierung in einer Sache, wo a Parteien, mit Ausnahme der freisinnigen Partei, einverstande seien, allein sich abseits halte gegenüber einer im Lande we verbreiteten Meinung. Es wäre ein sehr bedenklicher Bufand menn diese Auffassung der Wirklichkeit entspräche. Der Kultu  minister hat sich nicht gegen alle Anträge in gleicher Weife c flärt. Gegen den sachlichen Inhalt des Antrages der National have, als ich zum ersten Male davon, sprach gefagt:

liberalen hat der Kultusminister

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Abg. v. Bedlik: Soweit die Anträge schon für den jetzt ist das, was wir wollen, und wenn der Fonds nicht ausreicht

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berathenen Etat Viehrausgaben verlangen, wird man prüfen

fommen wir mit Mehrforderungen!( Sehr richtig! bei ben

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