verschiedenen schweren Verlegungen liegen. Die sofort von mehreren Hausbewohnern und dem Revierwächter aufgenommene Verfolgung hatte insofern ein günstiges Resultat, als es gelang, wenigstens zwei der rohen Burschen dingfest zu machen, und dürfte es der Polizei gelingen, auch die anderen Schläger" zu erwischen.

Hiesige Blätter berichten von einem zweifachen Kindesmord, den die 27 jährige Schuhmacherfrau Heinefeld in einem Hause Ecke der Görlizer- und Falckensteinstraße vor­gestern Mittag begangen hat. Sie hat ihre beiden Knaben, 5 und 3 Jahre alt, in Abwesenheit ihres Mannes am Kachel­ofen ihrer Wohnung aufgehängt und sich dann aus dem Hauſe entfernt. Hinzukommende fanden die beiden Leichen. Auf dem Tische lag ein Brief der Mörderin an ihre Mutter, worin fie um Verzeihung für ihre That bittet und erwähnt, fte wäre nicht eher aus der Stube gegangen, bis die Kinder todt gewesen". Nahrungssorgen sollen Veranlassung der That sein. Wo sich die Frau augenblicklich befindet, ist bis jetzt nicht

bekannt.

Am Abend des 3. Februar sei an der Westküste Standi naviens ein tiefes barometrisches Minimum zu beobachten gewesen, also ganz in derselben Gegend, wie vier Wochen Später. Am Morgen des 4. Februur habe dasselbe bereits Stockholm erreicht gehabt und dann denselben Weg ein­geschlagen, wie sein Nachfolger im März. Darin auch seien sich die Witterungsverhältnisse der Anfänge beider Monate gleich, daß in beiden Fällen ein Theil der Depreffion im Rücken der eigentlichen Depression, im Westen Schwedens , blieb und dann, wie lettere, den Weg ostwärts einschlug. Beide Depressionen, Die im Februar und März, welche dieselben Wege einschlugen und dieselben Ausläufer zeigten, waren durch ganz verschiedenes Wetter getrennt. Zwei Wochen lang standen wir unter einem barometrischen Marimum. Troßdem war die Umbildung der Minima dieselbe. Auffallend auch ist, daß, wenn die Minima am Morgen auftraten und bis zum Abend verfolgt wurden, ste den gleichen Weg einschlugen, als wenn sie am Abend auftraten und bis zum Morgen beobachtet wurden. Das barometrische Minimum vom 7. Februar habe einen starken Wetterumschlag gebracht. Am Morgen dieses Tages hatten wir noch-9,0 Grad gehabt. Am Mittag sei dann Schneefall gefolgt und am Abend sei Thauwetter eingetreten. Darauf sei eine Periode milder Witterung bis in die Mitte des Monats gefolgt. Auch jetzt nach dem barometrischen Minimum der letzten Tage fei wieder ein Wetterumschlag eingetreten. Hoffentlich werde der Frost nun sein Ende erreicht haben. Uebrigens seien die baro­metrischen Minima von heftigen Stürmen beziehungsweise Schneetreiben begleitet gewesen. Dr. Hellmann, der Sekretär Der Gesellschaft, theilte im Anschluß hieran mit, daß, seitdem Das meteorologische Institut seine Beobachtungen anstelle, wir noch nie so viel Schneetage zu verzeichnen gehabt hätten, wie in diesem Winter. In diesem Jahre hätte Berlin schon 58 Schnee­tage gehabt, d. h. Tage, an denen es schneite. Der nächſtſtärkste Winter sei der von 1878 79 mit 50 Schneetagen gewesen. Der größte Theil der 58 Schneetage falle auf die Zeit vom De zember bis März. Vom 28. Januar bis 12. Februar sei für Tag für Tag, also 16 Tage lang, etwas Schnee gefallen. Vom Dezember bis März hätten wir durchschnittlich jeden Monat 6,7, im Februar 6,0 Tage mit Schnee gehabt, obwohl die Temperatur bis zum März um 4 Grad gestiegen sei. Man müsse aber dabei die zahlreichen Kälterüdfälle ins Auge faffen.

bestimmen. Der Verlegte hatte gegen diesen Bescheid zwar beongreß zu er züglich der Höhe der Rente Berufung eingelegt, sich aber bei dem ichten. Es n abweisenden Urtheil des Schiedsgerichts beruhigt. Nachdem die mochte die T gesetzte Beit abgelaufen war, erließ die Berufsgenossenschaft werde beim dann einen neuen Festsetzungsbescheid, durch welchen es auch für wurde hier e die Folge bei der Rente von 50 pCt. belassen wurde. Dit gründet, w gegen diesen Bescheid abermals erhobene Klage wurde von dem loffen wurd Schiedsgericht abgewiesen und dieses Urtheil in der Rekursinsta ejultat nur von dem Reichsversicherungsamt aus folgenden Gründen beit schon zufr stätigt: Formell liege zwar ein neuer Festsetzungsbescheid volämpfen b und es sei daher zulässig gewesen, denselben mit den gegebenet Auguſt v. Rechtsmitteln anzufechten. Durch diesen Bescheid sei aber hielt die Dri der Höhe der bisherigen Rente nichts geändert worden, sonder erfügung zu die Aenderung beziehe fich nur auf die Zeit, für welche die Bescheini Feſtſegung der Rente erfolgte. Bei dieser Sachlage hätte Mitgliet dem Kläger obgelegen, seinerseits den Nachweis zu führen, daß elle des 3 eine Aenderung in den maßgebenden Verhältnissen eingetreten nach sei, welche auch eine Abänderung der Rente erforderlich mache Ein solcher Nachweis sei aber nicht erbracht worden. Einen recht unangenehmen Dienst leistete sich fit der Modelltischler Ernst Rogge dadurch, daß er, als ihm Boden wegen mehrerer Strafthaten, die er verübt hatte, zu wurde, den Namen seines Bruders annahm. Inzwischen nun aber der Bruder einen Diebstahl begangen, für den Angeklagte, da er den Namen seines Bruders trug, verantwo, weche na

Der Lynchjuftis verfiel gestern früh in der Ackerstraße ein Straßenräuber, welcher einem neunjährigen Mädchen das in der Hand tragende Portemonnaie entriffen und damit die Flucht ergriffen hatte. Auf das von dem Mädchen ausgestoßene Hilfe­geschrei segte man dem Räuber, welcher das Portemonnaie von fich geworfen, nach und holte ihn auch bald ein. Dann erhielt er von den um ihn versammelten ännern der Reihe nach mehrere tüchtige Ohrfeigen und wurde dann mit aufgeschwollenem Geficht laufen gelassen.

Ein Einbruchsdiebstahl fand in der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch in dem Herrengarderobengeschäft von Dienstag in Weißensee, Königs Chauffee Nr. 62, statt. Der oder die Diebe haben die Scheiben der nach dem Hofe hinaus gelegenen Lokali­täten eingedrückt und gelangten so in den Laden. Nachdem sie fich die Lampe aus dem Schaufenster genommen und dieselbe angezündet, bewiesen die Spißbuben in der auswahl der Sachen recht große Sachkenntniß, indem sie nur die feinsten Anzüge stahlen. Die Lampe brennend auf dem Tische stehen lassend, zogen sich die Diebe auf demselben Wege wieder zurück, ohne irgend eine Spur zurückzulassen. Der Schaden des Bestohlenen beträgt gegen 400 M. Bis jetzt sind die Einbrecher noch nicht ermittelt.

Die Vol. 3tg." schreibt: In unserer fürzlichen Mit­theilung über den scheidenden Winter" ist die Richtigkeit der Angabe bezweifelt worden, daß der 17. Januar 1716 eine Kälte von 107 Grad Fahrenheit aufgewiesen haben soll. Wenngleich dies nach heutiger Berechnung 33', Grad Reaumur betragen würde, so braucht selbst in diesem Falle die von der damaligen Berliner Sozietät der Wissenschaften" gemachte Angabe nicht ohne weiteres in das Bereich der Unmöglichkeit verwiesen zu werden. Die gleichzeitig geschilderten furchtbaren Einwirkungen fenes Winters laffen auch im Hinblick auf die vor wenigen

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bleiben, unumwunden ein und wurde verurtheilt. Die Sad gelangte jedoch zur Kenntniß der Behörden, und es wurde Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet, welches, nachdem Theil der Strafe verbüßt war, die Freisprechung zur Folg hatte. Sofort nach seiner Entlassung aus dem Gefängniß er in einen Steller ein, aus dem er ein Waschfaß stahl. Nath dem er die erste Beute in Sicherheit gebracht hatte, kehrte an dieselbe Stelle zurück, um aus dem Keller noch andere zu stehlen. Man hatte jedoch den ersten Diebstahl bereits b merkt und dem Keller eine besondere Aufmerksamkeit zug wendet. Als nun der Angeklagte wiederkehrte, wurde er ding feit gemacht. Die vierte Strafkammer am Landgericht I , we cher gestern der Angeklagte aus der Untersuchungshaft vorgefüh wurde, erkannte wegen vollendeten und versuchten Diebstahls auf sechs Monate Gefängniß.

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Polizeibericht. Am 9. d. M., Vormittags, starb in der Der Ausdruck Spihbube" enthält nach einer von Friedenstraße während der Fahrt in einem Pferdebahnwagen Straffammer VI a des Berliner Landgerichts I getroffenen Der Ringbahn plötzlich ein Mann infolge eines Schlaganfalls. scheidung unter allen Umständen eine Beleidigung. Um dieselbe Zeit starb in einem Restaurationslokal in der Droguenhändler Richard Schmidt hatte im Sommer vorigen Frankfurter Allee eine Frau gleichfalls infolge eines Herzschlags. Jahres Grund zu der Annahme erhalten, daß sein Lehrling Als gegen Mittag der Kutscher Bofin auf dem Grundstück Adolph H. die ihm anvertraute Ladenkaffe erleichtere. Nachdem Oranienstraße 54 mit dem Abladen eines schweren Faffes be= Mitte August der Streit des Lehrlings eines benachbarten schäftigt war, glitt ihm dasselbe aus den Händen und rollte Weingeschäfts mit dem seinigen über die von dem ersteren be über ihn hinweg. Er erlitt dadurch außer schweren Quetschungen hauptete Bezahlung einer abgeholten Waare, die der legtere einen Schädelbruch und mußte nach dem Krankenhause Bethanien ftritt, ihn noch mehr stußig gemacht hatte, beschloß der Prinsip gebracht werden. Nachmittags wurden die beiden 5 und 3 Jahre alten Knaben des Schuhmachers Heidefeld in der Woh be den Adolph H. noch einmal in für ihn überzeugender Weise nung desselben, Falckensteinstraße 14, ersterer mittelst einer aus einem Weggange die Ladenkasse, welche 20 Mart un Heftbaumwolle gewundenen Schnur an der Ofenthür, letterer 80 Pf. betrug. Nach seiner Entfernung kaufte mittelst eines Halstuches an der Stubenthür erhängt vorgefunden. Freund Don ihm Wie aus vorgefundenen Zetteln hervorgeht, hat die eigene Mutter derselben die Kinder aufgehängt und ist wahrscheinlich durch durch die schlechten Verhältnisse der Familie dazu veran laßt worden. Da sie um die Zeit, in der die That geschehen sein muß, nach dem nahen Landwehr- Kanal gehend gesehen worden ist, ist anzunehmen, daß sie selbst, wie sie wieder holt zu ihrem Ehemann geäußert hat, den Tod durch Ertrinken gesucht hat; die Leiche ist jodoch bisher nicht gefunden worden.

7 perſelben nicht so unglaublich erscheinen. Die obige Quelle giebt noch an, daß in unserer Mark am 10. Januar 1709, früh 8 Uhr, 90 Gr. F., am 21. Januar 1729 deren 92 und in der Nacht zum 25. Januar 1731 110 Grad Kälte geherrscht haben. Am nächsten tam jenem, bisher strengsten Winter von 1716, Derjenige des Jahres 1740, deffen 7. Februar 102 Gr. F. auf wies. Aus dem leßterwähnten Winter berichtet die ,, Voff. 3tg." vom 21. April das folgende Kuriosum aus Johannesburg in Preußen. ,, Ein gewiffer Edelmann reisete im ab gewichenen Januar mit seinem Knechte auf einem Schlitten nach Königsberg . Wie aber der Herr fich unterwegs nach seinem Knechte umstehet, ist derselbe ganz steif, und da kein Rütteln helfen will, glaubt er, der Knecht sei todt. Weil er nun mit feiner Leiche nicht in besagte Stadt einfahren mag, begräbt er dieselbe im Schnee und denkt auf der Rückreise fte mit nach Hause zu nehmen. Als er aber einige Tage darauf zurückkehrt, ist sein todter Knecht nicht mehr da. Er denkt, die Wölfe haben ihn aufgefreffen und verfolgt seinen Weg. Allein wie er des Mittags in eine Herberge kommt, wird er mit Bestürzung ge­wahr, daß sein Todter bei guter Gesundheit vor dem warmen Ofen fizt. Der Herr frägt ihn, wie er dahin gekommen, worauf der Knecht ihm die Antwort giebt: Das weiß ich wohl, aber wie ich an den Ort gekommen. woher ich tomme, weiß ich nicht. So viel weiß ich, daß ich auf dem Schlitten vor Kälte ein­Schlief, und wie ich erwachte, mich im Schnee begraben sah, wobei ich befand, daß derselbe mich gänzlich erwärmet und die Kälte aus meinem Leibe gezogen. Ich troch also aus dem Schnee hervor und ging hierher, um auf den Herrn zu warten." Hierauf hat ihn dieser mit vieler Freude wieder mit sich nach Hause genommen.

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einen Posten Waare für 6 Mart und als er nach einigen Stunden in zurückkehrte, betrug der gesammte Inhalt der Ladenkaffe 25 M., obgleich in der Zwischenzeit auch noch verschiedene ander Waaren verkauft worden sind. Infolge dieser Wahrnehmung entließ Schmidt seinen Lehrling, weil er ihn bestohlen

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weil er ein Spizbube sei. Dieselbe Erklärung gab er am andern Tage dem Vater des Lehrlings, welcher ihn wegen der laffung seines Sohnes zur Rede stellte. Auf die von

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Um dieselbe Zeit fiel in der Staligerstraße eine Frau hobene Privatklage verurtheilte das Schöffengericht den Schmidt wegen übler Nachrede es nahm durch die Bekundung, Küferlehrlings, daß er den fraglichen Betrag bezahlt hatte Beweis der Unredlichkeit nicht für geführt an Auf die von dem Beklagten eingelegte Berufung billig

infolge eigener Unvorsichtigkeit von ihrem dort stehenden Ge­schäftswagen und erlitt dabei Verlegungen am Kopf und an der Schulter. Gegen Abend wurde in dem Hause Langestr. 36A ein unbekannter, etwa 40 Jahre alter Mann bewußtlos auf dem Flur liegend vorgefunden und nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht.

obige Straffammer demselben zwar den Schutz des§ 13 des

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ein Herr aus einer Kopfwunde blutend und bewußtlos auf der Erde liegend vorgefunden und nach der Charitee gebracht. Um dieselbe Zeit wurde in der Neuen Königsstraße ein Mann durch einen von dem Kaufmann Böse geführten Geschäftswagen und an der Ecke der Friedrichstraße und Unter den Linden eine unbekannt gebliebene Frauensperson durch eine Droschke über­

Abends wurde in der Wilhelmstraße Str.-G.-B. zu, erachtete aber den Ausdruck Spizbube" für

unter allen Umständen beleidigend und verurtheilte den flagten zu 20 M. ev. 2 Tagen. Gefängniß.

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Schlächter Schmiedecke und der Kellner Horasched in Streit, in dessen Verlauf der erstere mittelst eines Meffers an der linken Schulter verlegt wurde. Horascheck wurde verhaftet. An dem selben Tage fand in dem Neubau Ecke Winterfeld- und Golz­straße ein unbedeutendes Feuer statt.

Obwohl nun in anderen Gewerken( z. B. Sattler) der

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An die Schuhmacher und Berufsgenossen Berlins Kollegen! Wie verschiedene andere Gewerke, haben auch die Schuhmacher größere Militäraufträge bekommen oder zu erwarten. bei solcher Arbeit nicht zu hoch bem ssen ist, ist derselbe bei den Schuhmachern bei genannter Arbeit geradezu menschenunwürdig Troß alledem werden die Lieferungen zum größten Theil mur an die Innungen vergeben. Da diese nun zum Theil au profithungrigen Elementen zusammengesetzt sind, wird der Arbeiter nur mit dem Allernöthigsten abgefunden. Obwohl für ein Paar gelieferte Stiefel derselbe Preis wie für das andere einem Walzmeister, welcher durch Betriebsunfall ein Auge Paar gezahlt wird, beträgt der Unterschied in dem gewährten Lohn eine Mark und darüber. Die Jnnung allerdings, welde stets gegen kapitalistische Ausbeutung das große Wort führt und sämmtliches Kapital expropriirt wiffen möchte, fieht ruhig u wenn Mitglieder derselben die kapitalistische Ausbeutung großen Maßstab betreiben. Dieses alles näher zu beleuchten und wenn nöthig, dagegen Stellung zu nehmen, ist der Zwed bet morgen Abend stattfindenden öffentlichen Schuhmachervers

Aenderung der Militärpässe. Die übungspflichtigen und nicht übungspflichtigen Ersatz Reservisten 1. Klasse erhalten statt ihrer bisherigen Ersatz- Reservepäffe und Ersatz- Reserve­scheine I. Klaffe neue Ersatz- Reservepässe, welchen die Bestim­mungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes vor­gedruckt find. Die Magistrate, Guts- und Gemeindevorstände find veranlaßt worden, die Militärpässe der Referoisten, Wehr­Leute und die zur Disposition Beurlaubten sowie der zur Dis­position der Ersazbehörden entlassenen Mannschaften, ferner die Ersatz- Reservepässe und Ersatz- Reservescheine 1. Klaffe der Ersatz­Reservisten, von den am Orte anhaltsamen Personen ungesäumt abzunehmen und mit einem namentlichen Verzeichniß an den Bezirksfeldwebel einzusenden. Die Ersatz- Reservescheine der jenigen Mannschaften, welche zur Ersaz Reserve 11. Klasse über: führt, sowie die Militärpässe der aus allem Militärverhältniß entlaffenen Mannschaften find nicht einzureichen.

Die Produktiv und Rohstoffgenossenschaft der Schneider zu Berlin , eingetragene Genoffenschaft, ersucht uns, um Frrthümern vorzubeugen, hervorzuheben, daß ihr Geschäfts lofal nur einzig und allein Berlin W., Zimmerstraße 30, fich befi det und sie mit einer äbnlich lautenden Firma einer Ge noffenschaft der Schneider zu Berlin nichts gemein habe.

In der Poliklinik, Kaiser- Wilhelmstraße 25, Ecke der Neuen Friedrichiraße, gegenüber der Zentralmarkthalle, fin­den unbemittelte Haut- und Geschlechtskranke täglich von 9 bis 10 Uhr unentgeltliche Behandlung.

Gerichts- Zeitung.

Durch Bescheid der Berufsgenossenschaft

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verloren hatte und dem bei seiner Entlassung aus der Heilan­stalt ärztlich bescheinigt worden war, daß das andere Auge zwar nicht in Mitleidenschaft gezogen sei, daß er aber, wenn er sich dasselbe erhalten wolle, seine Beschäftigung als Walzmeister wegen deren besonderer Gefährlichkeit für das Augenlicht auf­geben müffe, eine Rente von 33%, pCt. bewilligt worden. Die eingelegte Berufung wurde von dem Schiedsgericht mit der Begründung abgewiesen, daß bei der Ermessung der Rente auf den rein persönlichen Umstand, daß der Verletzte sich für die Folge mit einer weniger gut bezahlten Stellung werde begnügen müffen, nicht Rücksicht genommen werden könne. Auf die Rekurs­beschwerde des Klägers änderte das Reichsversicherungsamt diese Entscheidung dahin ab, daß die Rente auf 50 pCt. zu erhöhen sei, indem es begründend ausführte: jede Verminderung des Einkommens, welche sich als unmittelbare Folge des erlittenen Unfalls darstelle, sei als eine durch diesen herbeigeführte Beein trächtigung der Erwerbsfähigkeit anzusehen und daher bei Fest­setzung der Rente zu berücksichtigen.

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im Gewerbe Plaz gegriffenen Mißständen und niedrigen Löhnen, sowie der langen Arbeitszeit gegenüber erfolgreich ent

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gehalten, es famen dabei an 23 200 Liter Milch zur Untersuchung, legt worden war, hatte gegen den Bescheid der Eisenbahndirek Tag zu Tag, die Löhne finken immer mehr und die Schuhmacher

Milchrevisionen. Im Laufe des Monats Februar wur den in Berlin im Ganzen 1965 polizeiliche Milchrevisionen ab­

wovon ca. 500 Liter beanstandet werden mußten. Das Straf verfahren wegen Uebertretung der bez. Polizeiverordnung wurde gegen 45 Uebertreter eingeleitet.

tion, durch welchen die ihm gebührende Rente festgesetzt war, binnen der gefeßlichen Frist die Berufung angemeldet, ohne jedoch bestimmte Anträge zu stellen oder das Rechtsmittel näher zu begründen. Troß des Widerspruchs der Direktion trat das Schiedsgericht gleichwohl in eine sachliche Prüfung des Falles ein und erkannte, da es hierbei die Beschwerde für begründet erachtete, auf eine entsprechende Erhöhung der Rente. Diese Entscheidung griff die Eisenbahndirektion mit dem Rechtsmittel des Rekurses an, diesen auf die Behauptung stüßend, daß die

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geschlossene Organisation, welche faft Kollegen! Laßt die bis jetzt zur Schau getragene Gleichgiltigle fallen, zeigt, daß auch Ihr einsehen gelernt habt, wie noth wendig eine Aufbefferung unserer Verhältnisse ist, denkt mit vollem Ernst daran, eine Aufbefferung( vorzunehmen, thue jeder sein Theil, denn erst nach der Saat kommt die Ernte; glaube feiner, daß es von selbst besser wird. Nein, schlechter wird es von versumpfen vollends, wenn nicht Schritte unternommen werden, diese Zustände abzuschaffen. Deshalb, Kollegen! allen denen von Euch, welche diesen Aufruf zu Gesicht bekommen, rufe ich zu Gebt diesem Aufruf die weiteste Verbreitung, macht ben schon bis zur Theilnahmslosigkeit gesunkenen Kollegen in Lage klar und erklärt ihnen, wie noch Hilfe möglich ist. Eine große Organisation, wie der Verein zur Wahrung der Intereffen der Schuhmacher und verwandten Berufsgenossen Berlins , fann es wagen, den Mißständen die Art an die Wurzel zu Abends 8 Uhr, in Wulffs Salon, Große Frankfurteritr. 117 später bei Kellers, Andreasstr. 21, stattfindende Versammlung stattfindenden Schuhmacher- Versammlung, sowie in der 8 Tage obengenannten Vereins und trete demselben bei. H. Kraufe Vereine und Versammlungen. Die hiesige Bahlstelle des Deutschen Tischler- Ver­wurde. Da fich vor vollständig beendigter Heilung nicht mit lizeipräsidium geschlossen und jede weitere Fortführung der bandes"( Sig in Stuttgart ) wurde bekanntlich vom tgl. Pos Sicherheit übersehen ließ, welchen dauernden Einfluß der Unfall ſelben untersagt, troßdem diese Organisation doch nur bestrebt

In einer bedenklichen Lage befanden sich Donnerstag Nachmittag die Paffagiere eines Pferdebahnwagens der Linie Gesundbrunnen - Kreuzberg . Als der Wagen vom Gesund= brunnen fommend den steilen Berg in der Brunnenstraße hin, abfuhr, jagte plößlich das scheu gewordene Pferd eines Bäcker­fuhrwerts auf jenen zu und rannte mit solcher Heftigkeit gegen Den interperron des Pferdebahnwagens, daß das Schußblich vollständig zertrümmert, der Wagen aus dem Geleise geworfen und zwei Paffagiere auf das Straßenpflaster geworfen wurden. Auch der Kutscher des Bäckergefährts wurde von seinem Site geschleudert. Alle drei Personen famen mit leichten Verlegungen am Gesicht und den Beinen davon. Das scheu gewordene Pferd blieb auf der Stelle todt liegen.

Verhaftete Raufbolde. Einer Brutalität fondergleichen ist der Restaurateur Sch., Brunnenstr. 99, zum Opfer gefallen. In der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag betraten sechs Individuen das Lokal des Sch. und forderten zu trinken. Herr Sch. machte den Männern flar, daß er Feierabend bieten müffe und ersuchte sie, das Lokal zu verlaffen. Statt aller Antwort stürzten sich die Burschen auf den Restaurateur, riffen ihn zu Boden, schleiften ihn aus dem Lofal heraus und unter bestän digen Mißhandlungen warfen sie den sich verzweifelt Wehren: den die Treppe des hochparterre belegenen Restaurants hinab. Dort blieb Sch. bewußtlos mit gebrochenem rechten Bein und

Berufung als nicht formgerecht eingelegt hätte zurückgewiesen legen. Erscheine jeder in der am Montag, den 12. Mär

werden müſſen. Das Reichsversicherungsamt trat jedoch der Auffaffung des Schiedsgerichts dahin bei, daß den Arbeitern eine peinliche Beobachtung der formellen Vorschriften nicht zu­gemuthet werden könne und daß die rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels als ausreichend anzusehen sei. Ebenso schloß fich in materieller Beziehung das Reichsversicherungsamt den Ausführungen der Vorinstanz an und verwarf daher die He fursbeschwerde.

Durch einen Betriebsunfall hatte ein Arbeiter einen Rippenbruch erlitten, bei welchem gleichzeitig die Leber verlegt

auf die Erwerbsfähigkeit des Verunglückten äußern werde, so segte die Berufsgenossenschaft die Rente für denselben einstweilen

Alexandrinenstr. 116a.

ist, die materielle Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Um den

waren, nachzukommen, wurde auch hier mehrmals verfucht

für eine bestimmte Zeit auf 50 pCt. der Invaliditätsrente fest, Tischlerkongreffes, zu welchem auch von hier Delegirte gefchict

fich vorbehaltend, nach Ablauf dieser Frist eine erneute Prüfung

eintreten zu laffen und demnächst die Rente für die Folgezeit zu

öffentliche Tischlerversammlungen einzuberufen, um Bericht vom

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