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Rongreß zu erstatten und eine Zahlstelle des Verbandes zu er aber bei dem titen. Es wurde jedoch nicht eine Versammlung genehmigt, Tachdem mochte die Tagesordnung lauten wie sie wollte, selbst eine Be­enschaft werde beim Minister blieb ohne Erfolg. Im Mai 1887 es auch wurde hier eine Bahlstelle des Deutschen Tischlerverbandes" ourde. Dründet, welche zu Anfang nur 30 und als dieselbe ge= me von den offen wurde, gegen 100 Mitglieder zählte. Wohl war das etursinstant eultat nur ein geringes, doch waren die Mitglieder auch da Bründen beit schon zufrieden, da sie hier mit außergewöhnlichen Zuständen Descheid tämpfen hatten. Nachdem die hiesige Bahlstelle bis zum gegebenen 2. August v. J. von den Behörden unbehelligt geblieben war, ſei aber hielt die Ortsverwaltung an diesem Tage folgende polizeiliche en, sonde erfügung zugestellt: Euer Wohlgeboren wird bei gleichzeiti welche die Bescheinigung über die Einreichung der Statuten und e hätte Mitgliederverzeichnisses der hier konstituirten Zahl­ühren, das elle des Deutschen Tischlerverbandes hierdurch eröffnet, eingetreten nach den Bestimmungen der Statuten und der rlich maehörigen Reglements( Vorschriften über Reiseunter

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Bungs: Auszahler und-Empfänger, Verhaltungsreglement für Lokalverwaltungen) und in Verbindung mit den Beschlüſſen Allgemeinen Deutschen   Tischlerkongreffes zu Gotha  ( vom tte, zu 30. Dezember 1886) mit dem Deutschen   Tischlerverband

ischen heneinrichtungen( zur Unterstüßung reisender, arbeitsloser und r den heiratheter Mitglieder beim Ableben der Ehehälfte) verbunden verantwo, weche nach§ 1 des Preuß. Gesetzes vom 17. Mai 1853 bezw. lle treu 40 r. Str.-G.-B. in Preußen der staatlichen Genehmigung

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rfen. Da der Deutsche Tischlerperband dieselbe, soviel hier ant, noch nicht befist, so wird hierdurch unter Hinweis auf angeführten Gefeßesbestimmungen die Fortführung der hie­Bahlstelle, zur Vermeidung der zwangsweisen Schließung jelben und der strafrechtlichen Verfolgung der Betheiligten, Aufsichtswegen untersagt, bis der Nachweis geführt ist, daß Dere Sache e staatliche Zulassung der mit dem Deutschen   Tischlerverband bundenen Unterſtüßungskaffen bezw. Versicherungszweige für eugen erfolgt oder wenigstens zuständigen Orts beantragt ist. Polizeipräsident. J. V.: Friedmann." Nach 14tägigem Stillstand wurde indeß die Zahlstelle wieder eröffnet, da man

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gerichtliche Entscheidung wollte anfommen laffen. Die ige Bahlstelle blieb denn auch, einige polizeiliche Vernehmungen gerechnet, unbehelligt bis zum 21. Dezember vorigen bres. Da plößlich wurden der Bevollmächtigte und der fficer von je einem geheimen Polizeibeamten Vormittags

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unter Bezugnahme auf die Verfügungen vom

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22. August 1887 11. Dezbr. 1887 2505 P.-J. III d jeder weitere Geschäftsbetrieb zu Gunsten 3535 des Deutschen Tischlerverbandes, so lange derselbe seinen in Preußen nicht genehmigten Versicherungsbetrieb beibehält, zur Vermeidung einer Strafe von M. 100 event. 10 Tagen Haft von Aufsichtswegen hiermit ausdrücklich untersagt. Der Polizei­präsident v. Richthofen." Dies die Erlebnisse der hiesigen Bahlstelle des Deutschen Tischlerverbandes, welche beweisen, daß es den Mitgliedern tros größter Mühe nicht möglich war, durch Anschluß an den Verband zur Verbesserung ihrer Lage etwas zu thun. Unter diesen Umständen darf es wohl nicht Wunder nehmen, wenn das Gemüth des Arbeiters mehr und mehr ver­bittert wird, wenn er steht, wie die Jnnungen immer mehr mit den ausgiebigsten und weitgehendsten Rechten ausgestattet, dagegen die Organisationen der Arbeiter aller Rechte entkleidet werden. Wir wollen wünschen, daß den gewerkschaftlichen Ver­legt werden, daß vielmehr baldigst ein Umschwung eintreten einen derartige Hindernisse nicht dauernd in den Weg ge

möge.

Kleine Mittheilungen.

Breslau  , 8. März. Das neue Schulbad in Breslau   ist vor kurzem eröffnet worden. Bekanntlich ist die erste Errichtung eines Schulbades in Göttingen   erfolgt, auch in Breslau   hat man sich nach dem bewährten Göttinger   Muster eingerichtet. Nach der Schles. 3tg." ist der zur Aufstellung gelangte Bade­apparat noch nicht Eigenthum der Stadt, sondern soll erst nach seiner praktischen Erprobung angekauft werden. Das Schulbad ist in den geräumigen Kellerlokalitäten des großen, 4 Schulen zu je 6 Klaffen umfassenden Gebäudes, untergebracht; es um­faßt ein Zimmer zum Aus- und Anfleiden der Schüler und das eigentliche Badezimmer. Ersteres ist mit den nothwendigen Geräthen reichlich versehen, letzteres enthält den Badeapparat. Dieser besteht aus einem Heiß- und einem Kaltwasserkessel, welche aus der Wasserleitung des Hauses gespeist werden, und aus vier Douchen. Unter den Douchen sind die vier großen, freisrunden, zinnernen Badebassins angebracht, in welchem je drei bis vier Kinder Plaz finden. In Betreff des Badens selbst find bis jetzt folgende Bestimmungen maß gebend: die Kinder der einzelnen Schulen baden in einer be stimmten Reihenfolge alle vier Wochen nur während des Win­terhalbjahres. Die Theilnahme an dem Baden ist eine fakulta tive; mit 3wang darf kein Kind zum Baden herangezogen wer­den. Um die nöthige Zeit zum Reinigen der Baffins u. s. w. zu lassen, wird nur Vormittags gebadet und zwar beginnt das Baden um 8 Uhr, damit die Kinder vorher schon einige Zeit im gut durchwärmten Schulzimmer verweilt haben. Die zuletzt an die Reihe kommenden Kinder müssen um 11 Uhr mit dem Baden fertig sein, damit sie nicht sogleich nach dem Bade in die kalte Luft hinaus kommen. An jedem Badetage baden die Kinder von drei Schulklassen, so daß für jede Klasse eine Stunde Zeit bleibt. Bade- und An­fleideraum find gut durchwärmt, die Temperatur des aus dem Heiß und Kaltwasserkessel entsprechend gemischten Wassers be trägt etwa 30 Grad Reaumur. Nach dem Bade erhalten die Kinder Gelegenheit und Erlaubniß, in der Klaffe ihr Frühstück zu verzehren. Die Badewäsche für die Knaben( Badehosen und Handttuch) muß von diesen mitgebracht werden, die Mädchen erhalten die Badeschürze und eine Bademüße zum Schuß für die Haare geliehen und haben nur für Handtücher selbst zu sorgen. Bei den Knaben besorgt der Schuldiener die Bedienung des Apparates, bei den Mädchen die Frau desselben, wofür fie eine besondere Vergütung für jeden Badetag erhalten. Eine Be­aufsichtigung während des Badens und beim Kommen und Gehen der Kinder zum Bade wird durch die Lehrpersonen der Schulen ausgeübt. Verwahrlofte oder mit Ungeziefer behaftete Kinder baden von den anderen Kindern getrennt.

betreffenden Fabriken abgeholt und ihren Wohnungen begleitet, wo schon ein höherer Be­ter anwesend war, welcher folgende Verfügung überreichte: er Wohlgeboren wird hierdurch unter Bezugnahme auf die vom 22. August 1887, P.- J Ill d 2505 eröffnet, daß hiesige Zahlstelle des Deutschen Tischlerverbandes wegen angels der staatlichen Genehmigung hiermit von Aufsichts­gen geschlossen und jede anderweite Fortführung derselben e die vorgeschriebene Genehmigung zur Vermeidung der ge­lichen Folgen untersagt wird. Der Polizeipräsident v. Richt­Men." Bu gleicher Zeit wurde durch Haussuchung sämmtliches den Verband bezughabendes Material beschlagnahmt, sowie ge 40 m. baares Geld, wovon jedoch nach Proteſt 30 M. jezt an den Kafftrer zurückgezahlt wurden; alles Uebrige be­det fich noch unter Beschlag. Anklage ist aber bis jetzt noch

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Am 10. Januar d. J. sandte der Be­mächtigte das auf dem außerordentlichen Verbandstag zu

Futtgart umgeänderte Statut ein und erhielt am 3. Februar

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nachstehende Verfügung: Auf das Gesuch v. 10. v. M. Genehmigung zur Gründung einer hiesigen Bahl­Gründung einer hiesigen Zahl in Stuttgart   domizilirten Deutschen   Tischler­bandes eröffne ich Ihnen, daß ich mich zur Sache t für zuständig erachte, weil es sich nicht um Gründung selbstständigen, auf Berlin   begrenzten Unternehmens,

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ondern um Ausdehnung eines von außerhalb Preußens ein­Heitlich geleiteten Gesammtvereins auf das preußische Staats­gebiet bandelt. Das Gesuch um Zulassung des deutschen  Tischandelt würde hiernach an die zuständige Bentral

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u richten sein, zumal der Deutsche Tischlerverband auch gegenwärtigen, anbei zurückfolgenden Statut, fich un­

reifelhaft als ein nach der Preußischen Landesgesetzgebung ge nehmigungspflichtiges Versicherungsunternehmen darstellt. Die Banze Abweichung des vorliegenden Statuts von dem früheren burch die Verfügung vom 22. Auguſt 1887- P.-J. I d

505

behandelten Statuts besteht im wesentlichen nur darin,

Beiträge und Leistungen in angeblich freiwillige" Leistungen gewandelt und daß insbesondere den Mitgliedern hinsichtlich Brochen werden(§§ 4 und 13 des Statuts). Diese Bestim= Unterstügungen alle gefeßlichen oder Klagerechte" abge ungen find aber rechtlich unverbindlich: Sie sind nicht allein it dem übrigen Inhalt des Statuts unvereinbar, da nach den Rotichriften in§ 4 Sat 2,§ 5 Sat 1,§ 16a,§ 17,§ 35 1 32 und§ 39 1-2 und Absatz 2 die Unterstüßung im

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Wien  , 8. März.( Feuersbrunst.) Im Zentrum der Stadt, im engen Mariengäßchen, dem Eckhaus, welches seine Haupt­front dem Bauernmarkt, in der Nähe des Stephansplaẞes zu­wendet, brach 11 Uhr Nachts im Kunstblumenmagazin des ersten Stockwerkes ein großes Feuer aus. Ehe noch die Net­tungsarbeiten begannen, da die Feuerwehr, deren Bentrale in nächster Nähe ist, infolge Versagens des Meldefeuerautomaten erst in 20 Minuten erschienen war, standen die vier Stockwerke in Flammen. Bald stürzte das Stiegenhaus ein, so daß die Rettung suchenden Miethsparteien durch Springtücher aus den Fenstern springen und über querübergelegte Leitern in das gegenüberliegende Haus Klettern mußten. Die Panik war fürchterlich, an den Ringtheaterbrand gemahnend. In­folge der Enge der Gasse verlegten sich viele Personen während des Springens. Grauenvoll war der Anblick der händeringenden, schreckensbleichen, halbangekleideten Frauen, Männer und Kinder an den Fenstern, die herzzerreißend um Rettung flehten und die in dieser qualvollen Situation aus­harren mußten, bis die Feuerwehr eintraf. Fünf Menschen bis jezt fünfzehn Verwundete.

Banik

Lemberg, 8. März. Unsere Stadt ist seit gestern durch die Schneeverwehungen von jedem Verkehr gänzlich abge­von hier abgelaffen. Aus Kundmachungen der Karl Ludwigs­bahn, der galizischen Staatsbahnen und der Lemberg  - Czerno­wiger Eisenbahn ist zu ersehen, daß der Gesammtverkehr auf unbestimmte Zeit eingestellt wurde. In die galizischen Land­städte kann man der großen Schneemassen wegen nicht einmal mit Schlitten gelangen; die Post wird dorthin gar nicht mehr expedirt. Das orfanartige Unwetter hat große Verheerungen man noch große Ueber­

eifelhaft machen, auch lediglich das auf Gegenseitigkeit mußten durch das Feuer ins Springtuch springen. Man zählt Wirte Versicherungsunternehmen in die äußere Form eines Sohlthätigkeitsvereins bringen, um so den versicherungsgesetz­en Unforderungen zu entgehen. Wohlthätigkeits- und Gegen igleitsvereine schließen einander aber grundsäßlich aus, weil schnitten. Es treffen weder Züge hier ein, noch werden welche teren in Erfüllung einer Vertragsschuld und dort den Unter­Unterſtügungen bei den ersteren stets freiwillig, bei den ten aus dritttheils, hier aus selbst aufgebrachten Fonds ge et werden. Die gedachte Statutenänderung muß deshalb eine auf Simulation abzielende Manipulation für rechtss giltig erachtet werden, ganz abgesehen davon, daß die aus­idliche Ausschließung aller gefeßlichen oder Klagerechte auf die P.Unterſtügungen auch direkt gegen zwingende Rechtsgrunds angerichtet, zudem befürchtet verstößt, nach welchen Niemand seinem gesetzlichen Richter schwemmungen. Sogen und die Bestimmung oder Erfüllung von Verträgen in die bloße Willkür des Verpflichteten gestellt werden Bur ausreichenden Begründung eines Bulaffungsgefuches e nach neuen Entscheidungen des Herrn Ministers des Innern Bendes nöthig sein. Zunächst würde nachzuweisen sein, daß Deutsche Tischlerverband in Württemberg   die Rechte einer tischen Berson befigt, sofern nicht der Siz des gegenwärtigen rbandes nach Preußen verlegt oder ein besonderer Landesver no für Breußen gebildet werden soll. Sodann erscheint es zulässig, die Bestimmung darüber, in welchen Nothfällen zu welchem Betrage den Mitgliedern des Vereins Unter gung gewährt werden soll, lediglich dem diskretionären Er en des Vorstandes zu überlassen; vielmehr müßten die Unters ungen sowie die Beisteuern nach Art und Umfang statutarisch tehen, damit die Beitretenden von vornherein über ihre be lichen Rechte und Pflichten genau unterrichtet sind. Dabei re zu beachten, daß das Statut über die Verhältnisse des eins im Allgemeinen und zu den einzelnen Mitgliedern ins ondere erschöpfende Auskunft geben muß, also auf besondere ung vom 22. August 1887 erwähnt sind, nicht Bezug nehmen lements und Geschäftsordnungen, wie solche in der Ver Außerdem würde durch Gutachten eines Versicherungs­nachzuweisen sein, daß die dauernde Gewährung der Beitretenden ftatutarisch in Aussicht gestellten Leiſtungen Maßgabe der zur Anwendung fommenden Rechnungs­Funblagen ausreichend gesichert erscheint, bezw. aus welchen

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n und die nach den obigen Gefichtspunkten umgearbeiteten timation des Antragstellers erforderlichen Beläge beizu­Statuten in zwei gleichlautenden Exemplaren vorzulegen sein. wird Ihnen hiernach anheimgestellt weitere Betreibung nach vorstehend angegebenen Gesichtspunkten, gleichzeitig jedoch

Bürich, 5. März. Die Meldungen über Lawinenstürze in der Schweiz   nehmen kein Ende. Die N. 3. 3." meldet wiederum folgende Unglücksfälle: Das Thal Binn im Wallis  ist seit dem 15. Februar durch mächtige Schneemaffen von der übrigen Welt gänzlich abgeschloffen. Freitag, den 2. März wagten es ein halbes Dußend beherzter Männer aus Außer binn, diese Zwingburg zu stürmen, um nachzusehen, wie es mit den gefährdeten Thalbewohnern stehe. Ein trauriges Bild hat sich denselben gleich bei ihrer Ankunft im Dorf Binn   darges boten. Die Bewohner famen soeben in langer Reihe mit ver­störten und verweinten Gefichtern von der Kirche, wo sie die legten Opfer des zerstörenden Elements( 5 an der Bahl) zuvor begraben hatten. Thalwärts gehend stößt man zuerst auf den Weiler In der Gießen  "; auch hier bot fich ein trauriges Bild der Zerstörung, ein halb und drei größere ganz zerstörte Häuser, dazu etwa acht Ställe, unter deren Trümmern eine ziemliche Anzahl Vieh zu Grunde ging. An Menschenopfern ist noch ein jüngeres Ehepaar zu beklagen; die übrige Bewohnerschaft ist gerettet. Von hier kommt man nach dem Dorfe Im Feld". Hier fürchtete man die größten Verheerungen anzutreffen, aber glücklicherweise ist die Katastrophe an diesem Orte vorüber­Wenn auch mehrere Personen verschüttet gegangen. wurden, so konnten doch Alle, bis auf ein Mädchen In vierundzwenzig Jahren, gerettet werden. Unterbäch  ( Oberwallis) hat sich in geringer Entfernung von bewohnten Häusern eine Lawine losgelöst und zwei Scheunen fammt Stallungen bis auf den Grund zerstört. Am folgenden Tage fand eine zahlreiche Rettungsmannschaft auf der Unglücks­stätte noch eine Biege und ein Schaf am Leben; die sämmtliche übrige Viehheerde war zu Grunde gegangen. Der Eigenthümer Auf der Paßhöhe des selbst tam mit dem Schrecken davon. St. Bernhard lag am 1. d. M. 15 Fuß hoher Schnee. Zwei Lawinen zerschlugen fich an den Mauern von Hospiz und Kirche. Aus Graubünden   wird gemeldet: In den Maien­

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fäßen von Mühlen haben die Lawinen fünf Ställe fortgeriffent. In Samnaum   hat ein Familienvater Walser in einer in der von Plar herunter gegangenen Lawine das Leben verloren; er hinterläßt drei Kinder. Von Tschamutt gegen St. Bride, auf Kilometerlänge, soll die ganze Halde einer Lawine gleichen; zwei Brüder Peder( unter 18 Jahren) kamen daselbst ums Leben. Zwischen Sedrun   und Disentis   fiel eine Anzahl kleiner Laminen zu Thal. Zwischen Platta und Cureglia   hat fürzlich eine Staub­lawine, welche mit ungeheurer Gewalt zu Thal fuhr, zwei Männer durch den Luftdruck in die Rheinschlucht geschleudert; bisher ist nur einer derselben aufgefunden worden. Im Acla tobel stürzten 500 bis 600 Stämme des sogenannten Kellen­waldes unter dem Luftdruck einer Lawine zusammen.

Briefkasten der Redaktion.

Sprechstunden der Redaktion

nur von 12-1 Uhr Mittags und 7-8 Uhr Abends. Bet Anfragen bitten wir die Abonnements- Duittung beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht ertheilt.

L. G. Kronach  . Eine Wette ist nach hiesigem Recht nur flagbar, wenn der Wettbetrag beiderseits bei Gericht oder bet einem Dritten deponirt ist. Wie die Bestimmungen des bayeri­schen Rechts lauten, ist uns unbekannt.

T. J. Es ist nicht strafbar, wenn Jemand deutsches Geld durchlocht oder vernichtet.

D. F. 1. Sie müssen vor Beginn einer Miethswoche auf eine Woche fündigen. 2. Die Brautgeschenke müssen nach Aufhebung der Verlobung zurückgegeben werden, nöthigenfalls fann jeder Theil darauf flagbar werden.

W. H. 34. Die Fortbildungsschulen für Mädchen be finden sich: Langestr. 76, Ackerstr. 28a, Wilhelmstr. 117( vom 1. April ab Tempelhofer- Ufer 2), Culmstraße 15 und Frieden­straße 19:20.

Alter Abonnent Nr. 100. General  - Feldmarschall und General   Oberst stehen sich im Range gleich.

L. E., Charlottenburg  . Sie können das Blatt beim dortigen Postamt bestellen.

R., Schleiermacherstr. 1. Sie finden die Antwort auf Ihre Frage in der gestrigen Nummer unseres Blattes unter Chiffre E. K.

Posen. Sie haften als Mutter nicht für Klaffen- und Kommunalsteuer Thres Sohnes. Sie müffen beim Magiftrat reklamiren, wenn Ihnen eine derartige Zahlungsaufforderung zugeht. E. M.   Wiesenstr. Gehen Sie mit Ihrer Braut zum Amtsgericht oder zu einem Notar und nehmen Sie dort einen Ehevertrag des von Ihnen beabsichtigten Inhalts auf.

G. Sch. Da diesmal Ostern auf den 1. und 2. April fällt, ist der Ziehtag für Dienstmädchen schon am 31. März Abends.

Magistrat Miethe. Sie sind nur verpflichtet, am 1. Juli zu ziehen, wenn der Magistrat Ihnen spätestens am 31. d. M. fündigt. Die Kündigung seitens des bisherigen Wirthes ist nicht maßgebend.

G. G. 38. Wenn die Höhe des Akkordpreises nicht ver abredet ist, so können Sie den angemessenen Satz ver langen und sich zum Beweis auf Gutachten der Sachverständigen berufen.

Beck, Rügenerstr. Die Armendirektion hat nur der Mutter etwas gezahlt, kann sich also bei Rückforderung der Unterstügungen nur an die Mutter, nicht auch an die Kinder halten.

B. W.  . Friedrichsberg. Wenn die Kündigung auss  drücklich ausgeschlossen ist, so fann jeder Theil jederzeit vom Vertrage abgehen, ohne Unterschied, ob wöchentlicher oder monat­licher Lohn vereinbart ist.

G. F., Elisabethstraße. Legen Sie gegen das Urtheil des Amtsgerichts Berufung ein. Dasselbe nimmt offenbar zu Unrecht an, daß das einmalige Buspätkommen des Arbeiters die fofortige Entlaffung, rechtfertigt. Bei Einlegung der Berufung müssen Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.

100 Mark. Mit dem Gutachten eines Schreibsachver ständigen werden Sie schwerlich etwas erreichen. Schieben Sie darüber, daß Ihr Gegner die Unterschrift geschrieben, eventuell auch darüber, daß er das Geld erhalten hat, den Eid zu.

Bwei Wettende. Es existiren darüber keine gesetzlichen Vorschriften.

8. T. Ein Weihnachtsgeschenk tann die Dienstherrschaft nur dann zurückfordern, wenn das Dienstmädchen ohne ge nügenden Grund innerhalb eines Jahres den Dienst auffündigt oder verläßt.

P. P.   Ob die Zuständigkeit des auswärtigen Gerichts begründet war oder nicht, können wir aus Ihren unvollständigen Angaben nicht ersehen. Das Gericht fann und braucht aber auf Ihre an dasselbe gerichtete Eingabe, daß Sie die Reise dorthin nicht machen und einen dortigen Protestvertreter nicht bestellen können, feinerlei Rücksicht zu nehmen. Sie sind daher mit Recht ver­urtheilt worden und müssen auch die Kosten tragen.

B. 1000. 1. Wenn Sie nicht die Bürgschaft ausdrücklich als selbstschuldnerische übernommen haben, so kann gegen fte erst geflagt werden, nachdem die Schuld gegen den Hauptschuldner ausgeklagt und fruchtlos vollstreckt ist. 2. Auf eine von Ihnen bei einem Dritten hinterlegte Kaution kann nur auf Grund eines vollstreckbaren Urtheils geflagt werden.

H. L. in Halle. Durch das Vereinsgefeß ist die Ab­haltung einer Tellersammlung nicht verboten, und wenn eine dortige Regierungs- Verordnung, deren Wortlaut uns nicht bekannt ist, die Veranstaltung einer öffentlichen Kollekte von behördlicher Genehmigung abhängig macht, so ist unseres Erachtens darin eine Tellersammlung nicht mit einbegriffen. A. S. Gartenstr. Ihre Anfragen sind zu unvoll ständig, um eine präzise Beantwortung zu ermöglichen. Bu mündlicher Auskunftertheilung sind wir bereit.

Sch. K. Da in der Heirathsurkunde die Religion Ihrer Frau angegeben ist, muß diese Urkunde genügen. 1001. Beschweren Sie sich über den Kollekteur bei der General Lotterie- Direktion, hier, Schüßenſtr. 8.

Telegraphische Depeschen.

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

Paris  , Sonnabend 10. März. Die Deputirtenkammer hat in ihrer heute Vormittag stattgehabten Sigung das Kultus budget angenommen. Ein Amendement von Labrouffe auf Unterdrückung der im Konkordate nicht namentlich aufgeführten Bisthümer wurde vom Minister bekämpft, von der Kammer aber mit 252 gegen 248 Stimmen angenommen. Die für die fatholischen, protestantischen und israelitischen Seminarien ge= forderten Kredite wurden abgelehnt.

London  , Sonnabend 10. März früh. Das Unterhaus lehnte mit 223 gegen 162 Stimmen den von der Regierung bekämpften Antrag Labouchere's gegen den Fortbestand des Oberhauses in seiner jeßigen Form ab.

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( Nach Schluß der Redaktion eingetroffen.) Altona  , Sonnabend, 10. März. Die t. Eisenbahn- Direktion macht bekannt: In Folge anhaltenden Schneesturms sind die dänischen Staatsbahnstrecken Randers Fredrikshavn, Langaa Holstebro, Varde- Skjern- Hiesning, Stoner- Thistedt und Slive Nykjöbing wieder unfahrbar, die übrigen Strecken werden mit theilweisen Verspätungen befahren. Die Fahrt über den großen Belt ist unregelmäßig. Direkte Beförderung von Reisenden und Gütern über Masnedsund aufgehoben.