bereiten Das Herrenhaus wollte in die Einleitungsformel die Worte andels lezen:" Mit Zustimmung Unseres Landtages", während das r Ehre Abgeordnetenhaus an der Formel festhielt: Mit Zustimmung Erfah des Landtages". Es find Gesetze nicht zur Verabschiedung ge srichter fommen, weil beide Häuser fich über die Einleitungsformel nicht n, als geeinigt haben. Man erfteht daraus, daß kein Gesez publizirt bandha werden kann, wenn nicht die Einleitungsformel in verfassungs­Auson mäßiger Weise festgestellt ist. Die Schwierigkeit, von der ich 3 vert fpreche, liegt nicht vor für diejenigen Reichsgefeße, die in dieser er ein Seffton beschlossen und schon durch das Reichsgefeßblatt verkündet Diese find; fie bleiben selbstverständlich in voller Giltigkeit. Ob Gefeße, find

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welche vom Kaiser Wilhelm schon vollzogen, aber noch nicht in Das Reichsgefeßblatt aufgenommen worden find, jezt noch ver fündet werden könnten, ist eine Doktorfrage, auf die ich mich nicht einlassen will, weil meines Wissens der Fall thatsächlich nicht vorliegt. Preußische Gesetze sind in dieser Seffion noch nicht zur Verabschiedung reif geworden, weil das Herrenhaus noch verkehr feine Berathung gepflogen hat. Die Schwierigkeit ist leicht bürger zu überwinden bei den Gefeßen, deren parlamentarische Behand ätigteitlung noch nicht zu Ende gediehen ist. Es wird die Einleitungs: formel auf dem Wege des Amendements geändert werden. Bei en Kon allen Gesetzen, die im Abgeordnetenhause beschlossen sind und Dieselben jest dem Herrenhause vorliegen, wird das Herrenhaus die Ein­ungen, leitungsformel ändern und der Entwurf wird dann an das angan Abgeordnetenhaus zurückkehren, damit sich dies mit der abge­änderten Einleitungsformel einverstanden erkläre. Das Gesetz über die Abänderung der Legislaturperioden unterliegt im Derrenhause einer zweimaligen, durch einen Beitraum von 21 Tagen getrennten Abstimmung und muß dann in das Ab­geordnetenhaus zurückgelangen, um hier noch in derselben Weise zweimal durchberathen zu werden. Alle Geseze aber, die vom Reichstage befchloffen und noch nicht zur Verkündung durch das gehalten Heichsgesetzblatt gelangt find, sind vor der Hand hinfällig, engekom gleichgiltig, ob der Bundesrath ihnen schon zugestimmt hat oder ihre nicht. Um fie zu publiziren, müßten sie noch einmal dem it ein Reichstage vorgelegt und von diesem genehmigt werden. Das Budget des Reiches ist noch nicht zu Ende berathen; hier hat es also feine Schwierigkeit, die passende Einleitungsformel ein Schleum zufügen. Dagegen müssen die beiden verhängnißvollen Geseze Dera über die Verlängerung der Legislaturperioden und über die Heinz Deffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen noch einmal genehmigt

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werden, und wenigstens bei dem ersteren wird wohl der Zweifel auftauchen können, ob man die erneute Prüfung nicht bis zur nächsten Session verschiebt. Daß im Landtage der entsprechende Gefeßentwurf schon um der Weitläufigkeit der Prozedur willen thatsächlich ins Stocken geräth, hoffe ich mit Be stimmtheit."

berechnet worden, während ein Halten auf der abschüssigen Bahn noch keineswegs zu merken ist, und es ist Thatsache, daß selbst große Herrschaften die Betriebskosten nicht mehr aus sich zu decken vermögen, sondern erhebliche Zuschüsse erfordern, ob­wohl der Großbetrieb wie überall immer noch der verhältniß­mäßig ertragfähigste ist.

Schweiz .

In der schon erwähnten Botschaft des Bundesraths an die Bundesversammlung werden 20 000 Frts. behufs besserer Orga­nisation der Fremdenpolizei gefordert. Zur Begründung der Forderung beleuchtet die Botschaft die Thätigkeit deutscher Agi­tatoren in der Schweiz , widmet den Herren von Ehrenberg, Schröder und Haupt eine spezielle Betrachtung und schildert die befannten Vorgänge im Deutschen Reichstage. Weiter lautet dann die Botschaft wie folgt:

"

uns bei mehrfachen Anlässen Beweise seiner freundschaftlichen Gesinnung gegeben, und wir sind entschlossen, ohne die Prins zipien zum Opfer zu bringen, welche die Grundlage unserer Einrichtungen bilden, alles zu vermeiden, was unsere guten Beziehungen zu diesem Staate trüben fönnte. Das einzige Mittel, der politischen Polizei diejenige feste Organisation zu geben, deren sie heute mehr als je bedarf, besteht darin, daß der vollziehenden Bundesbehörde die Möglichkeit gewährt wird, auf die Leitung und Ueberwachung der Untersuchungen einen direkten und fortgesetten Einfluß ausüben zu können. Es handelt sich also darum, das von Herrn Nationalrath Müller ( in seinem 1885 über die anarchistischen Umtriebe als Generalprokurator erstatteten Gutachten) in vorzüglicher Weise formulirte Programm auszuführen, insbesondere uns die Mög lichkeit zu verschaffen, in allen Theilen des schweizerischen Ge biets die Thätigkeit der Spione, die gerade als solche fast nature nothwendig in agents provocateurs fich verwandeln, gründlich verfolgen zu können. Zur Verwirklichung dieses Planes hat unser Justiz- und Polizeidepartement die Absicht, sich mit den Polizeibehörden derjenigen Kantone in Verbindung zu setzen, welche infolge der zahlreichen Bevölkerung einzelner Ortschaften ganz besonders den Umtrieben ausgesetzt sind, die wir bekämpfen wollen. Wir studiren die Anordnungen, welche mit ihnen vers einbart werden müssen, damit wir immer und so genau als möglich orientirt seien. Wir werden die erhaltenen Aufschlüffe sammeln und uns bereit halten, jederzeit den Umständen gemäß handeln zu können, um die Landesinteressen und unsere innere und äußere Sicherheit zu wahren. Diese ganze Organisation. wird den Gegenstand besonderer Anordnungen bilden, deren nähere Prüfung und definitive Feststellung wir uns vorbehalten. müffen."

Mit Beschluß vom 27. Januar haben wir Ehrenberg, Schopen und Megler den Aufenthalt auf schweizer Gebiet ver boten, den Spion Haupt des Landes verwiesen und, weil bei Schröder das Bundesstrafrecht nicht anwendbar war, es der Regierung von Zürich anheimgestellt, gegen denselben das fan­tonale Strafverfahren eintreten zu laffen. Gleichzeitig haben wir die Fortsetzung des Untersuchungsverfahrens gegen verschie­dene andere Personen angeordnet. Im Weitern ist die Regie­rung des Kantons Zürich eingeladen worden, darüber zu wachen, daß die aus dem Bureau des Sozialdemokrat" hervorgehenden Publikationen fünftig feine Aufreizungen und keine beschimpfen­den oder beleidigenden Ausfälle gegen befreundete Nationen, Deren Staatsoberhäupter und Regierungen enthalten, widrigen falls wir ernſtere Maßnahmen treffen müssen. Gleichen Tages haben wir die deutsche Gesandtschaft in Bern mündlich davon in Renntniß gesetzt, daß die am meisten kompromittirten Personen bezahlte Agenten der deutschen Geheimpolizei seien, und gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen, es möchten ähnliche Erscheinungen, die unsere Aufgabe wesentlich erschweren, sich in Bufunft nicht wiederholen. Diese mündlichen Mit theilungen erfolgten am 27. Januar Vormittags, also bevor wir von der Rede des Herrn v. Puttkamer, welche er am Nach­mittag darauf im Deutschen Reichstag hielt, Kenntniß erhalten hatten. Infolge der von den Abgeordneten Bebel und Singer hatten. Infolge der von den Abgeordneten Bebel und Singer im Reichstage gemachten Enthüllungen und der Haltung, in welcher die genannten Abgeordneten den Bolizeihauptmann Fischer erscheinen ließen, stellte die deutsche Gesandschaft an uns die Anfrage, welches unsere Anficht hinsichtlich des Vorgehens dieses Polizeibeamten sei und welche Maßnahmen der Bundes rath deshalb glaube treffen zu sollen. Es wurde hierauf münd lich geantwortet, daß gewisse Zeitungsartikel schon vorher Grund zu der Vermuthung gegeben hätten, daß Hauptmann Fischer das Untersuchungsgeheimniß nicht gewahrt haben müsse, daß die Züricher Behörden deshalb schon unter dem 20. Januar um Aufschluß ersucht worden seien, sowie daß wir im Sinne unserer verfaffungsmäßigen Befugniffe handeln, wenn wir diese Ange­legenheit als eine innere Frage ordnen, was dann durch unsern Beschluß vom 8. Februar, der veröffentlicht wurde, geschehen ist. Beschluß vom 8. Februar, der veröffentlicht wurde, geschehen ist. Die faiserlich deutsche Gesandtschaft hat sich ferner, ebenfalls mündlich, über verschiedene Manifestationen( Beitungsartikel und Versammlungen) beflagt, welche in der Schweiz stattfinden und gegen die Ruhe Deutschlands gerichtet seien. Auch hierauf wurde mündlich geantwortet, daß wir, so oft uns völferrechts­widrige Handlungen, die auf unserem Territorium begangen worden, zur Kenntniß gefommen waren, dieselben verfolgt und ftrengstens unterdrückt hätten und daß wir auch in Zukunft in gleicher Weise verfahren werden. Es habe fich übrigens heraus­gestellt, daß, wenn Erscheinungen dieser Art in der Presse oder in öffentlichen Versammlungen vorgekommen seien, öfters fremde Polizeiagenten Anstifter und Leiter derselben gewesen seien. Wir haben daher wiederholt die bestimmte Erwartung ausgesprochen, es werde die kaiserliche Regierung, in Mißbilligung des Treis bens solcher Agenten, von dem fie, wie auch Hr. v. Buttkamer im Reichstage erklärte, feine Kenntniß hatte, ihren Polizeibe hörden, sofern es noch nicht geschehen wäre, die nöthigen Be­feble zur Verhütung ähnlicher Vorgänge ertheilen. Wie Sie aus dem Gesagten fich überzeugen fönnen, haben wir in diesen schwierigen Verhältnissen nichts versäumt, unsere Rechte zu wahren und unsere Pflichten nach innen wie nach außen zu er füllen. Wenn wir einerseits fest entschloffen sind, Angriffe jeder Art, die gegen unsere Institutionen und insbesondere gegen die Ausübung des Asylrechtes gerichtet find, abzuwehren, werden wir anderseits innerhalb unserer Grenzen feine Umtriebe dulden, die welche geeignet sind, innere Ruhe unseres Landes oder unsere friedlichen Beziehungen zu andern Staaten zu gefährden. Vor allem aber werden wir Ausländern, die bei uns Aufnahme gefunden haben, nie und nimmer die Befugniß zugestehen, mit der ihnen gebotenen Gast­freundschaft frevelhaftes Spiel zu treiben. Schwäche würden wir uns schuldig machen, wollten wir ihnen gestatten, unsere friedliche Bevölkerung durch ihre Agitationen aufzureizen, und wollten wir zusehen, wie unsere freiheitlichen Institutionen ihnen nur dazu dienen sollten, gegen unsere Nach­barn ungestraft Feindseligkeiten zu unternehmen. Es ist uns daran gelegen, mit anderen Völkern und deren Regierungen in gutem Einvernehmen zu leben. Deutschland insbesondere hat

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Posen, den 10. März. Das Posener Tageblatt" ver öffentlicht auf Grund zuverlässiger Quellen ein Verzeichniß der jenigen Gutsbefizer der Provinz Posen , welche einen Flächen inhalt von 3000 hektar und mehr eigenthümlich befizen. Die 72 Befiger, welche in der Provinz Posen Güter von mehr als einer halben Geviertmeile Größe ihr eigen nennen können, haben hier insgesammt nahe an eine halbe Million Heftaren Land; auf die deutschen entfallen davon rund 281 000, auf die polnischen rund 212 000 peftar, ein Bahlenverhältniß, das bis Dor furzem noch umgekehrt war. Weitaus das größte Befißthum ( 39 889 eftar) hat der Fürst von Thurn und Taris, dessen Fürstenthum Krotoschin seinem Geschlecht als Entschädigung für das Poſtregal in Preußen als Mannslehn übertragen ist. folgt der Domänenfistus mit 33 426, deren Fürst von Hohen­zollern mit 29 611 und der Ansiedelungsfiskus mit 17 727, weiter Rennemann, der sich durch eigene Kraft aus anfänglicher Mittellofigkeit im Laufe eines angeftrengten Lebens zu seinem ießigen Vermögen emporgearbeitet hat" und als einer der eifrigsten Förderer des Deutschthums hierselbst bekannt ist, mit 12 682 Heftar. Die beiden größten polnischen Herrschaften find Przygodzice, dem Herrenhausmitgliede Fürsten Radziwill angehörig mit 15 668 Heftar, und Reisen, dem bekannten Fürsten Sulfomsti( im vorigen Jahrhundert der Familie Der Maria Leszczynska , Königin von Frankreich gehörig, 13 121 Heftar. Der deutsche Raiser befigt in nerer Provinz als persönliches Eigenthum die Herrschaften Chwalkow, Tischdorf, Chocicza, Berlow, Weißenburg , Balcyn und Targowa gorka mit einem Gesammtumfang von 6516 hektar. Bon deutschen Fürstlichkeiten sind hier begütert der Herzog Ernst von Sachsen- Altenburg , die Frau Großherzogin Don Sachsen Weimar, Herzog Ernst von Sachsen - Koburg , der Großherzog von Baden, der Herzog von Anhalt und Prinz Heinrich XIII. Reuß, sowie vom hohen Adel Prinz Biron Kur land, Graf Stolberg- Wernigerode und, der Fürst zu Pleß. Ueber den Geldeswerth der Befizungen laffen fich genaue Berechnungen nicht anstellen, da die Schuldenbelastung der Güter eine ganz verschiedenartige, zum Theil eine sehr erhebliche ist. Einen An­balt für die Ermittelung des Werthes, den die Güter an fich haben, bieten die Anfäufe der Anstedelungskommission, welche im Durchschnitt den derzeitigen Werth regelmäßig voll bezahlt bat. Danach stellt sich das Hektar auf durchschnittlich 588 M., der Morgen also auf 147 M. Indessen ist ein fortwährendes Sinten der Preise zu beobachten; für die legten Jahre ist daffelbe sogar von der General- Landschaftsdirektion auf 25 pCt.

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auf tausend Menschen in der Stadt paffen; aber etwas habe ich darin gefunden, das mich stußig machte. Er er­wähnt, daß der Mann, der schon ein paar Mal bei ihm im Laden gewesen, sonderbare Ausdrücke beim Reden gebraucht. Das thun nun allerdings ebenfalls viele Leute, aber bei diesem Heßberger ist es mir besonders aufgefallen, und es wäre doch merkwürdig, wenn wir dadurch auf die richtige Spur fämen"

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.

,, Aber Sie glauben doch nicht, daß der kleine Heß Man tann feinem Menschen ins Herz sehen; übrigens

weil ich eben nichts Bestimmtes weiß, fam mir der Rath mit seiner Klage gerade recht."

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,, Und Sie haben ihm den Erfolg schon garantirt

Nichts weiter als den Ersatz seines Hosenzeuges,"

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Unverzeihlicher

sich die Leute in der Stadt, daß der junge Baumann am Freitag geföpft werden sollte."

,, Sie überschäßen die Eile unseres Gerichtsverfahrens," sagte der Aftuar trocken; wenn er wirklich verurtheilt wäre, fönnte das noch immer sechs Monate 3eit haben."

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Und seine Familie was muß die dabei empfin­

Mein lieber Staatsanwalt," sagte der Aftuar erstaunt, Sie wissen doch am besten, daß wir hier auf der Polizei feine Gefühlspolitik treiben, sondern unsern ruhigen Ge schäftsgang gehen."

sagte Witte, das sich nicht so hoch belaufen wird, wenn der Schuhmacher Heßberger den nämlichen Stoff trägt. Das Schlimmste, das mir also passiren kann, ist, daß ich hier?"

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Nein, Aftuar, Sie haben Recht," sagte Witte; ,, entschuldigen Sie, daß ich Ihnen Uebermenschliches zu traute!" ,, Und wann wollen Sie die Haussuchung vornehmen?" Gleich heute Abend. Sie haben vielleicht die Güte, die Leute zu besorgen; bis wann sind Sie Abends Jedenfalls bis sieben Uhr; später ist es ungewiß,

dem Rath seine Hosen bezahle. Aber was ich Sie fragen obgleich ich heute wahrscheinlich etwas länger aufgehalten wollte, wie steht es mit dem jungen Baumann?"

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werde."

Der Aftuar zudte mit den Achseln. Der alte Sa­lomon," fagte er, will allerdings nichts von ihm gesehen haben und behauptet, daß er vollkommen unschuldig wäre; Treppe hinunter. aber ich fann mich noch nicht überzeugen, daß dessen Aussage allein maßgebend sein sollte, da es doch nicht wahrscheinlich ist, daß ein Mensch allein wagen follte, etwas Derartiges zu unternehmen. Baumann fann möglicher Weise draußen an der Thür Wache gestanden

haben."

,, Aber dann wird er doch wahrhaftig nicht selber an bie Thür pochen und um Hilfe rufen!"

bas auch wirklich gethan hat, denn wir haben dafür nur " Es ist noch immer nicht ganz sicher festgestellt, daß er

feine eigene Aussage." nicht allein auf den Hilferuf herbeigekommen?"

haben."

Und die Leute aus der Nachbarschaft? Sind sie denn

Allerdings; aber es fann auch jemand anders gerufen

Sie sind unverbesserlich, Aktuar, und indeffen erzählen

,, Also auf Wiedersehen, Aktuar!" sagte der Staats­anwalt und stieg, über seinen neuen Plan brütend, die ( Fortsetzung folgt.)

Aus Kunst und Leben.

Jm Wallnertheater werden am Sonntag die Vorstellungen mit der dreiaftigen Lustspielnovität von Theodor Heral: Seine Hoheit" wieder aufgenommen.

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Belgien .

Brüffel, 12. März. Der Direktor der Industrie im Minis sterium des Ackerbaues und der öffentlichen Arbeiten, Ch. Morisseaur, der zugleich einer der beiden Generalsekretäre der großen Arbeitsenquete- Kommiffion" ist, hat sich fürzlich veran laßt gesehen, in einem Schreiben an den" Peuple " die verschie denen Reformen auf wirthschaftlichem und juridischem Gebiete aufzuzählen, die seit der Arbeiterenquete theils durchgeführt worden, theils noch in Vorbereitung sind. Wir haben uns über die bereits durchgeführten Reformen, die bis auf eine, das Geset über die Industrie- und Arbeitsräthe", aus der Jnitiative der Regierung hervorgegangen sind, bereits wiederholt und eingehend ausgesprochen. Es sind dies hauptsächlich drei: das vorhin er wähnte Gesetz über die ,, Conseils de l'Industrie et du Travail", das aber bisher nur an einem Orte, hier in Molenbeek ( Brüffel) eine Anwendung gefunden hat; das Gesetz über die Unübers tragbarkeit der Arbeitslöhne und deren Befreiung von Beschlag­nahme und 3) das Gesez über die Auszahlung der Löhne, das fich gegen das Trucksystem richtet. Die Nüglichkeit der beiden letzteren Geseze ist unbestreitbar; anders verhält es sich freilich mit jenen Industrie- und Arbeitsräthen". Von weit größerer Bedeutung aber als die angeführten Gefeße sind die neuen, zum Theil schon als Entwürfe den Kammern vorgelegten Reformgesetze. Es sind dies zunächst: ein Gefeß entwurf über die Reglementirung der Arbeit der Frauen und Kinder in Bergwerfen, Hochöfen und Fabriken; ein Gesezent wurf über die Censeils de prud'hommes( Schiedsräthe), eine Art Gewerbegerichte auf Grundlage des allgemeinen Stimmrechts, deffen Bestimmungen wir unlängst mitgetheilt haben, ferner ein Geseßentwurf über die polizeiliche Beaufsich figung der Industrie, d. h. die amtliche Inspektion der gefär lichen, der Gesundheit nachtheiligen oder sonstwie dem Wohle ger Arbeiter oder der Nachbarn schädlichen Etablissements, Bergwerke u. s. m., sowie die Ueberwachung der Dampfa maschinen und Dampfteffel. Der Bericht der Kammer Kommission über den letzten Entwurf, von dem Genter Depu tirten van Cleemputte verfaßt, ist fürzlich in der Kam mer vertheilt worden. Bisher war diese polizeiliche Kontrole der Industrie nur im Wege administrativer Verordnungen ge­regelt worden; jest soll ein umfassendes Gefeß, das auf Grund einheitlicher Prinzipien und unter gleichmäßiger Berücksichtigung des bestehenden Verwaltungs- und Strafrechts, sowie der In tereffen der Industrie die Fortschritte der industriellen Hygiene sowie der Vorkehrungen gegen Lebensgefahr zu verwirklichen. sucht, auf diesem Gebiete Ordnung schaffen. In naher Zeit follen ferner folgende Gefeßentwürfe den Kammern vorgelegt werden: Ein Entwurf über den Unterstüßungswohnsis; ein Entwurf über den Bau von Arbeiterwohnungen, eine Materie, zu welcher auch der Brüffeler Stadtrath seinerseits vor einiger Beit die Initiative ergriffen hat; ein Gesez über bedingte Freis laffung von Strafgefangenen; des ferneren ein Gefeßentwurf über die Gebühren der Friedensgerichte; ein Reformentwurf betreffend die Vereinfachung der Formalitäten bei Theilungen, Verkäufen u. f. w. der Güter Rechtsunfähiger; ein Entwurf über die Verfälschung der Nahrungsmittel. Dazu kommt noch die in Vorbereitung befindliche Revision des Gesetzes von 1851 über die Gesellschaften für gegenseitige Hilfsleistung, sowie die gegenwärtig im Justizministerium vorbereiteten Gesetze über die Vereinigung der Handwerke"( Union des Métiers) und über Die Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle. Was das lettere

tommenen Standal von ganz außergewöhnlicher Rohheit be richtet, den französische Dragoneroffiziere im Verein mit Studenten provozirten und glorreich" durchführten. Während des Auftretens einer jungen Sängerin, Mlle. Fayolle, warfen die im Parterre figenden Offiziere ihre Räppis ihr zu Füßen und brachen in tosende Hurrahrufe aus. Die Künstlerin zog sich be leidigt zurück, und nun begannen die Standalmacher zu brüllen und zu stampfen, Hüte flogen auf die Bühne und der Lärm legte sich nicht eher, als bis die Sängerin wieder auftrat. Sie machte ihrer schlechten Laune durch eine nicht mißzuverstehende Geberde Luft und nun begann ein Toben und Brüllen wie in der Menagerie. Man zerbrach die Stühle und Tische und warf die Trümmer auf die Bühne. Eine Anzahl von Studenten schien jedoch daran noch nicht genug zu haben. Sie stürmten die Privatwohnung der Sängerin, schlugen die Thüren ein und demolirten alles, was zerschlagbar war. Der Standal fand erst durch das Einschreiten der Gendarmerie, welche zahlreiche Ver haftungen vornahm, ein Ende. Der geschädigte Theaterdirektor hat gegen die Dragoneroffiziere bei ihrem Truppenkommando eine Klage eingereicht.

Eine ganz eigenartige Naturerscheinung ist der Ind. Belg." zufolge von dem Kapitän des englischen Dampfers Sibirian" auf seiner legten Reise in der Nähe des Kap Nace, ber Ostspiße von New Foundland, beobachtet worden. Es war am 12. November v. J. gegen Mitternacht. Die See war uns ruhig und der Himmel bedeckt. Plöglich erhob sich in kurzer Entfernung von dem Schiffe aus den Wellen eine mächtige Feuerfugel bis zu einer Höhe von 4 Metern über dem Waffer spiegel; fie schwebte eine Weile über der Oberfläche, um dann ebenso plöglich zu verschwinden, wie sie aufgetaucht war. Das hydrographische Institut zu Washington, dem Kapitän Moore seine Beobachtungen mittheilte, gab dazu folgenden Erklärungs­versuch: Das beobachtete Phänomen ist eine der seltensten und am wenigften erklärlichen Erscheinungen der himmlischen Elektri zität. Eine Feuerfugel erhebt fich langsam in die Luft, bewegt fich weiter, ohne eine bestimmte Richtung einzuhalten. Bu weilen explodirt fie mit einem lauten Knall, öfter jedoch verschwindet fte geräuschlos. Man hat einzelne Fälle beob achtet, in denen dieser Feuerfugeln in der Berührung mit dem festen Boden ein mächtiges Loch ausgewühlt haben, in welchem fie verschwanden, um nach kurzer Entfernung wieder an der Oberfläche zu erscheinen. Obwohl die Thatsächlichkeit dieser Er scheinung außer allem Zweifel steht, ist doch bisher die Ents stehungsweise und Natur deffelben noch nicht in genügendem Maße aufgedeckt.

Ein weiblicher Soldat. Eine Frau Hooker in Elfhart, Ind., ist, wie die Newy. H. 3." berichtet, um die Gewährung einer Penfion eingefommen, da fte ein Veteran aus dem Bürger­frieg zu sein behauptet. Als zu Beginn des Krieges Herr Hooker zum Lieutenant eines Miligregiments ernannt wurde, zog seine Frau in der Uniform eines gemeinen Soldaten zusammen mit ihm ins Feld, machte den ganzen Krieg mit und wurde zweimal verwundet.

Aus der beferen" Gesellschaft. Dem Journal des Débats" wird aus der Stadt Montpellier über einen in dem

dortigen Theatre des Variétés in den letzten Tagen vorges