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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

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Parlamentsberichte.

Herrenhaus.

6. Sigung vom 21. März. 1 Uhr. Am Ministertische: v. Putttamer, Lucius, Fried­berg und Kommiffarien.

Die Gefeßentwürfe, betr. die Errichtung eines Amtsgerichts in Gnadenfeld  , und betr. die Abänderung von Amtsgerichtsbe­zirken werden ohne Debatte unverändert genehmigt.

Darauf referirt Graf zur Lippe über den Gesetzentwurf. betr. die Verlängerung der Legislaturperiode von 3 auf 5 Jahre.

Der Referent führt aus, daß das Herrenhaus ein direktes Intereffe an der Länge oder Kürze der Legislaturperiode nicht habe, da es in seiner Zusammenseßung durch dieselbe nicht be­einflußt werde. Nachdem im Abgeordnetenhause ein Initiativ antrag auf Verlängerung angenommen sei, habe nun aber auch das Herrenhaus zu der Frage Stellung zu nehmen. Petitionen in der einen oder anderen Richtung seien an das Haus nicht gelangt; eine amtliche Aeußerung der Regierung liege zu der Frage noch nicht vor. Indessen hätten die dem anderen Hause als Mitglieder angehörenden Minister für den Antrag gestimmt, auch sei bekannt, daß der Bundesrath dem entsprechenden und nach den Reichstagsbeschluß zugestimmt habe, neuesten Zeitungsberichten habe auch der Kaiser den lettge­nannten Gefeßentwurf bereits unterzeichnet. Der Antrag selbst sei ohne Motive eingebracht, lettere tönnten also nur aus den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses selbst entnommen wer den. Was die Einschränkung der aufregenden Wahlagitation anlange, so liege diese Erwägung dem Herrenhause außerordent­lich fern. Bezüglich der Bedürfnißfrage im Uebrigen müsse daran erinnert werden, daß schon 1854 die Regierung einen noch viel weiter gehenden Entwurf dem Landtage vorgelegt babe, der freilich schließlich von demselben abgelehnt worden sei. Im Norddeutschen Reichstage seien ebenfalls vergebliche Ver fuche auf Einführung einer längeren als der dreijährigen Periode gemacht worden. Innerhalb des legten Jahrzehnts sei zwar eine Vorlage der verbündeten Regierungen auf vierjährige Perioden und zweijährige Budgets im Reichstage abgelehnt, vor kurzem aber gleichfalls auf einen Initiativantrag hin die Die Frage, ob fünfjährige Periode angenommen worden. eine Verlängerung zweckmäßig, sei demnach feine neue. Seit Emanation der Verfassungsurkunde von 1850 babe fich Die in Bezug anf das Wählen fast Alles verändert. Bahl der Wahlen habe sich vermehrt, die Aufregung durch die Agitation sei ungemeffen gesteigert. Jeden Wähler umfange ein Neg von Abhängigkeit, infolge davon werde Un frieden und Zwietracht in die Kreise der Bevölkerung, in die Familie, in das Verhältniß der Vorgesezten und Untergebenen, der Arbeiter und Arbeitgeber getragen. Das vorgeschlagene Ab­hilfemittel folle die Wahlen weniger häufig machen, es sei ein diätetisches, welches gute Folgen zeitigen werde. Von diesem Standpunkt aus fönne man dem Entwurf keine Oppofition machen. Eine solche könnte höchstens aus der Auflösungs­befugniß der Regierung abgeleitet werden; indessen sei die Dauer der Legislaturperioden nicht das Essentielle, sondern nur das Akzidentellel; das Wesentliche sei das Wahlrecht, und dieses werde nicht verändert. Eine Wunderwirkung auf die Agitation derspreche er sich allerdings von dem Gesetze nicht, aber auch eine Einschränkung der stärksten Auswüchse derselben sei schon ein erstrebenswerthes Ziel. Da der Entwurf in den Formen eines Gesetzes fich präsentire, so habe er für nothwendig ge­halten, auch die Eingangsformel den Thatsachen fprechend in Wir Friedrich u. s. w." anzuändern, ziehe aber, um feinen Druck auf das Haus auszuüben, den bezüg lichen Antrag zurück. Das Haus thue, seiner Ansicht nach, etwas Ersprießliches, wenn es den Antrag möglichst einstimmig an­nehme und zwar ohne Diskussion.( Beifall.)

Auf Antrag des Herrn v. Woyrsch wird der Gesetz­entwurf en bloc ohne Diskuffton angenommen. Dagegen Stimmen von Fordenbeck, Friedensburg, von Koscielski und von Slaski.

In einmaliger Schlußberathung erledigt das Haus sodann die Denkschrift hinsichtlich der Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1886, betr. die Beförderung deutscher Ansiedelungen in Westpreußen   und Bosen.

Der Bericht wird nach kurzer Diskussion durch Kenntniß­nahme für erledigt erklärt.

Ueber mehrere Petitionen, betreffend die Einführung der Selbsteinschätzung bei der Steuerveranlagung, die Beseitigung Der Doppelbesteuerung des Immobils, resp. die Aufhebung der Gebäudesteuer geht das Haus zur Tagesordnung über. Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr.( Etat.)

Abgeordnetenhaus.

40. Sigung vom 21. März, 11 Uhr. Am Ministertische: Bronsart v. Schellendorf, Friedberg, v. Scholz und Kommiffarien.

Die dritte Berathung des Etats wird fortgesetzt, und zwar in der Spezialberathung des Kultusetats.

Bei Kap. 121, Elementarunterrichtswesen, beschwert sich Abg. Sperlich( Bentr.) darüber, daß durch Verfügung der Regierung in Oppeln   in der Gemeinde Jazdorf in Ober­ichlefien, in welcher 22 evangelische Schulfinder neben 79 fatho lifchen vorhanden waren, eine besondere evangelische Schule ein­gerichtet worden ist.

Geheimrath Kügler erklärt, daß die Schule in Jazdorf einen solchen Umfang angenommen habe, daß die Anstellung eines zweiten, und zwar eines evangelischen Lehrers neben dem fatholischen erforderlich geworden sei. Die Regierung habe in diesem Falle überlegt, ob es fich empfehle, die Simultanschule aufrecht zu erhalten und einen zweiten evangelischen Lehrer an­zustellen, was den Wünschen der katholischen Interessenten nicht entsprochen hätte, oder ob man durch Trennung der evangelischen und fatholischen Kinder für jede Konfession eine besondere ein­tlasfige Schule einrichten solle. Im letteren Sinne sei die Entscheidung ausgefallen.

Donnerstag, den 22. März 1888.

Geheimrath Rügler: Es handelt sich in diesem Falle um die Gründung einer neuen Lehrerſtelle, über deren Nothwendig­feit auf feiner Seite ein Zweifel besteht, und zwar um die Gründung einer solchen Stelle aus Staatsfonds.( Unruhe im Zentrum. Buruf: Polenfonds!) Das ist ein Staatsfonds ( Große Unruhe im Zentrum.) Dieser Staatsfonds( Burufe im Zentrum: Polenfonds!) wird verwendet zur Verbesserung der deutschen Schulen, und ich fann mittheilen, daß im Regierungs­ bezirk Oppeln   aus diesem Staatsfonds( Burufe: Polenfonds!) 38 evangelische und 38 katholische Lehrerſtellen neu errichtet worden find.( hört! hört! bei den Nationalliberalen und rechts, lebhafter Beifall; Widerspruch im Zentrum.)

Abg. Simula wendet sich gegen die sehr erheblichen Strafen für Schulversäumniß, welche namentlich in Ober schlesien mit großer Strenge beigetrieben werden und bei den sämmtlichen Lohnverhältnissen daselbst eine fehr unangenehme Belastung der Bevölte rung darstellen. Da in vielen Fällen die Väter die Schulstrafen nicht bezahlen können, so müssen ste eine entsprechende Strafe in den Amtsgefängnissen abfiten. Es wäre wirklich interessant, wenn einmal eine Nachweisung darüber bekannt gegeben würde, wie viel Geldstrafen verhängt worden find und in wie viel Fällen dafür eine Gefängnißstrafe abge­büßt worden ist.

Abg. Rickert: Ich bedauere, daß der Vorredner diese Dinge von einer so weittragenden, ernsten Bedeutung nicht schon in zweiter Lesung vorgebracht hat. Auf dem Gebiete der Schul­strafen bestehen wirklich erhebliche Mißstände, welche eine Aende­rung dringend erfordern. Wenn der Vorredner nach den Oster­ferien einen Antrag einbringen will, um die Sache weiter zu erörtern, so will ich ihn gern unterstügen. Auch in meiner Gegend find Dinge vorgekommen, die fich wirklich nicht ver­antworten laffen. Die Gleichmäßigkeit der Strafen für alle Provinzen mit den verschiedensten wirthschaftlichen Verhältnissen ist sehr bedenklich. Die Schulstrafen wirken anders in einer Stadt und anders dort, wo die Kinder 3-4 Kilometer zur Schule zurücklegen müssen Eine Abhilfe muß geschaffen werden durch Abkürzung der Schulzeit, nicht nach oben, sondern nach unten hin. Im Alter von sechs Jahren sind die Kinder förperlich und geistig noch nicht genug entwickelt für den Schul­unterricht. Redner greift noch auf die gestrige Debatte zurück und erklärt, daß er dem Minister persönlich aus den Wahlbeein fluffungen verschiedener Beamten seines Refforts feinen Vorwurf fluffungen verschiedener Beamten seines Resorts feinen Vorwurf gemacht, sondern nur darauf hingewiesen habe, daß von den unteren Behörden Wahlbeeinflussungen getrieben worden find. Er habe ausdrücklich das Vertrauen ausgesprochen, daß der Mi­nister diese Wahlbeeinflussungen verurtheilen werde. Dieses Vertrauen habe der Minister ja auch gerechtfertigt. Daß er aber von den Vorkommniffen zum Theil erst durch die Erörterungen in diesem Hause Kenntniß erhalten hat, das sei be= denklich bei einer Verwaltung, die sich so speziell um die Verhältnisse der Lehrer fümmere, daß fie sogar die Abstim mung der Lehrer in irgend einem Posenschen Wahlkreise genau kannte. Das Verhalten des Herrn Gregorovius  , der die Lehrer unter Freigabe des Unterrichts zu einem patriotischen Fest, d. h. zu einem politischen Fest der Kartellparteien eingeladen hat, habe der Minister ein unvorsichtiges und unangemessenes genannt. Gefeßwidrig und verwerflich wäre der richtige Aus bruck gewesen. Man sehe aber daraus, wie die Sachen mit Glacéhandschuhen angefaßt werden. Er hoffe, daß bei Gelegen­heit der Prüfung der Elbinger Wahl, die leider noch immer nicht vor das Haus gebracht sei, alle diese Dinge zur Sprache gebracht werden könnten. Er und seine Freunde würden nicht ermüden, solche gesezwidrige Wahlbeeinflussungen immer wieder zur Sprache zu bringen, gerade weil das Gefühl dafür bei denen, die darauf achten sollten, sich etwas abge ſtumpft habe.

Abg. Sperlich: Der Regierungsvertreter hätte seine Bahlen lieber für sich behalten sollen. Denn wenn von 76 Schulen 38 fatholische find, so ist das ein seltsames Mißverhältniß, wenn man bedenkt, daß 90 pCt. der oberschlesischen Bevölkerung katho­lisch ist.( Sehr richtig! im Zentrum.)

machen.

Abg. Windthorst: Die einzelnen Fälle, welche hier an­geführt worden sind, schreien geradezu zum Himmel Der Minister sollte einfach eine Anweisung an die Behörden erlassen, daß fie bei der Vollstreckung von Exekutionen darauf sehen, daß nicht der Hausstand der Betroffenen dadurch vollständig ruinirt wird. Wenn in Oppeln  , Westpreußen   und Posen so viel neue katholische Schulstellen begründet werden mußten, so beweist das nur, welcher Vernachlässigung der katholischen Schulverhältnisse fich die früheren Regierungen dort haben zu Schulden kommen laffen.

Geh. Nath Rügler: Es handelt sich keineswegs um einen rein deutschen Kreis, sondern um einen Kreis, der an der deutsch   polnischen Sprachgrenze liegt. Die deutschen Gemeinden in diesem Falle nicht zu unterstüßen, wäre eine Pflichtvergessen­heit seitens der Staatsregierung gewesen.

5. Jahrg.

zu verausgaben, daß derselbe vielmehr als erspart ver rechnet werden soll.

Abg. v. Bedlik erklärt sich mit dieser Aeußerung zufrieden und spricht die Hoffnung aus, daß das Gesetz zu Stande kommen werde.( Allseitiger Beifall.)

Damit schließt die Diskussion.

Beim Kapitel 124: Kultus und Unterricht ges meinsam, in welchem sich auch der Titel von 4 000 000. zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekennt niffe befindet, bedauert

Abg. Windthorst, daß man den Beschluß der Budget­fommission, wonach das Minimalgehalt der katholischen Geist­lichen bis auf 2700 M.( statt bis auf 2400 m.) durch Staats­zuschuß erhöht werden kann, nicht im Hause bestätigt habe; das sei eine Disparität, die namentlich im Lande allgemein als eine Burücklegung der Katholiken empfunden wird, zumal die Budget­fommiffton mit Einstimmigkeit oder doch mit großer Mehrheit den Beschluß gefaßt hat.

Abg. Enneccerus: Die Budgetfommission hat den Be schluß nicht einstimmig gefaßt, zwei große Parteien haben das gegen gestimmt.

Abg. Windthorst: Es ist mir neu, daß in den Kom­miffionen die Parteien vertreten find.

Abg. Enneccerus: Wenn der Vorredner sehen würde, wie seine Freunde in der Kommission immer geschlossen stimmen, dann würde er wohl nicht mehr auf dem unschuldigen Stand punkt stehen.( Heiterkeit.)

Abg. Windthors: Die Kommissionsmitglieder aus unserer Partei werden in feiner Weise instruirt; ste stimmen auch oft genug abweichend von einander.

Abg. Imwalle: Ich muß mich dagegen verwahren, daß ich als Mitglied der Budgetkommission nach Fraktionsrücksichten abstimme.( Heiterkeit.)

Abg. v. Benda: Als Vorfizender der Budgetkommission muß ich die Mitglieder derselben gegen den Vorwurf verwahren, daß sie nicht nach freier Ueberzeugung abstimmen.( Unruhe.) Abg. Richter: Es war bisher nicht Sitte, daß der Vorsitzende den Mitgliedern einer Kommission gute oder schlechte Zensuren ausstellt; ich muß gegen eine solche Praxis Verwahrung einlegen. ( Große Unruhe.)

Jahren Vorsitzender der Budgetfgmmission und daher wohl be= Abg. Graf Limburg- Stirum  : Herr von Benda ist seit rechtigt, die Mitglieder der Kommission gegen solche Vorwürfe zu vertheidigen. Herr Richter scheint kein Verständniß dafür zu haben.

Abg. Richter: Der Vorredner hat von den Mitgliedern meiner Partei keinen Auftrag zu dieser Aeußerung er halten( sehr richtig! links, Unruhe); er wäre der Lezte, den fie damit beauftragen würden.( Unruhe.)

Damit schließt die Debatte. Der Kultusetat wird unver ändert genehmigt; ebenso das Etatsgesetz und der Etat im Ganzen.

In dritter Berathung werden darauf ohne Debatte en bloc angenommen die Gefeßentwürfe 1. betreffend den Erlaß der Wittwen und Waisengeldbeiträge der unmittel baren Staatsbeamten, 2. betreffend die Vereinigung der Rechts­anwaltschaft und des Notariats im Geltungsbereich des Rheini­schen Rechts. 3. über das Grundbuchwesen und die Zwangs vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts, und 4. betreffend die Errichtung eines Landgerichts in Bochum  , sowie die anderweitige Abgrenzung. gerichtsbezirke Effen und Münster  . der Amtsgerichtsbezirke Hattingen   und Bochum   und der Land­

Darauf folgt die Berathung von Petitionen.

Schluß 2 Uhr. Nächste Sigung: Mittwoch, den. 11. April, 11 Uhr.( Weichselregulicung und kleinere Vor­lagen.)

Kommunales.

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Der Etatsausschuß der Stadtverordneten- Ver­fammlung jepte am Montag Abend seine Kommissionsbe rathungen über den Stadthaushalts Etat fort. In zweiter Geh. Rath Kügler: Nach der Statistik der Jahre 1882-86, die demnächst veröffentlicht werden wird, find in Oppeln   Lesung erledigte der Ausschuß den Etat für die Gesundheits­begründet worden 323 fatholische und 23 evangelische Schulpflege mit einem Abstrich von 13 000 M. für die Kurkosten bei Kapitel Desinfektionsanstalten. Für die Erbauung einer Volfs stellen( hört, hört!), in Westpreußen   133 fatholische, 22 evan­bade- Anstalt in Moabit   find im Etatsentwurf 100 000 m. als gelische Schulstellen( hört! hört!), in Posen 140 katholische, erste Baurate eingesezt. Der Ausschuß sezte indessen diese 18 evangelische Stellen( hört! hört!). Diesen Zahlen brauche Summe ab und ist hiermit die Erbauung der Badeanstalt ab­ich nichts hinzuzufügen. Was die Schulstrafen betrifft, so gelehnt worden. Hierbei wollen wir noch nachträglich erwähnen, hatte das neue Gesetz von 1886 den Zweck, die bis­daß bei dem Etat für den Hochbau der Neubau von Stalluns her sehr niedrigen und ungleichmäßigen Strafen wirksamer zu gen für das IV. Depot der berittenen Schußmannschaft, sowie eines Feuerwehr- Nebendepots nebst Polizeirevier Bureau im Süden der Stadt abgelehnt und die Kosten hierfür abgesetzt worden sind, weil ein geeignetes Grundstück zu diesem Zwecke Der Etat der Verwaltungskosten wurde nicht vorhanden ist. in zweiter Lesung festgestellt. Bu demselben ist die Resolution gefaßt worden, die Versammlung möge den Magistrat ersuchen, daß die Steuern, namentlich die Haus und Einkommensteuer, auf Antrag der Verpflichteten in deren Wohnung, Geschäfts­lokalitäten oder an einer zu bestimmenden Kaffe eingezogen werde. Zur Remuneration der Bureauhilfsarbeiter 2c. werden 500 000 Mart, gegenüber dem Vorjahre 25 000 Mart mehr, gefordert. Der Ausschuß hat hiervon 10 000 Mark abgesezt und nur 490 000 M. bewilligt. Dagegen find die für Schreibe­gebühren verlangten 350 000 M., 14 993 m. mehr als im Vor­jahre, bewilligt worden. Der Etat für die Mitglieder des Magistrats- Kollegiums gelangte ohne Abänderung zur Annahme. Der Etat für die Gasanstalten ist ohne Abänderung nach der Magistratsvorlage genehmigt worden. Zu dem Etat der Waffer­merke war eine Petition der Hausbefizer- Vereine eingegangen, worin generelle Verbilligung des Waffers in der Weise verlangt wird, daß das Waffer zum Selbstkostenpreise den Abnehmern geliefert werde. Hierüber entstand eine längere Debatte, in welcher die schon oft gestellte Forderung wieder neu zur Sprache gelangte, das zu allgemeinen Zwecken verwendete Waffer den betheiligten Verwaltungen zur Last zu legen, und die dadurch gewonnene Summe zu einer entsprechenden Herabsetzung des Tarifs für die Privatwaffer Abnehmer zu benußen. Der Aus schuß beschloß, der Versammlung eine Resolution zu empfehlen, wonach der Magistrat diesen Grundsay bei Aufstellung des nächstfolgenden Etats berücksichtigen und der Versammlung eine Vorlage über die Herabsetzung des Waffertarifs machen soll. Damit hat die betreffende Petition ihre Erledigung gefunden. Sodann gelangte der Wasserwerks, der Kanalisations- Etat, der Etat des Viehhofs und Schlachthofs, sowie für die Fleischschau in erster und zweiter Zefung zur Annahme. Im Kanalisations Etat ist das Gehalt des Direktors der Riefelfelder, welcher anderweitig Verwendung finden soll, mit im Ganzen 8000 M., gestrichen worden.

Abg. Szmula: In dem fraglichen Kreise ist von einem Wachsthum der polnischen Bevölkerung überhaupt nicht die Rede. Was die strenge Handhabung des Schulstrafengesetzes anlangt, so fann ich nur fonstatiren, daß die Regierung durch diese Maßregeln die Sozialdemokratie großzieht.

Abg. v. Bedlih: In der zweiten Berathung ist von Herrn v. Benda angeregt worden, ob nicht bei dem Tit. 27a, welcher zur Erleichterung der Volksschullasten nach dem dem Hause vorgelegten Gefeß bestimmt ist, eine weitere Bestimmung dahin getroffen werden müsse, daß für den Fall des Nichtzustande tommens dieses Gesetzes die Summe für andere Zwecke nicht verwendet werden darf. Ich habe schon in der zweiten Lesung erklärt, daß wir uns bei der Erklärung des Reg. Kommissars, halte, aus diesem Fonds Ausgaben zu leisten, daß vielmehr der ganze Fonds als erspart verrechnet werden solle, beruhigen könnten. Ich glaube, es würde genügen, wenn seitens der Re­gierung diese Erklärung heute wiederholt würde.

Abg. Windthorst: In der ganzen Gegend lebt kein Bole, fein Rind dort spricht polnisch.( Sehr richtig! im Zentrum.) Wenn man in einer solchen Gegend eine besondere evangelische Gesetzes, und ich muß nach solchen Vorkommniffen allerdings daß in diesem Falle die Regierung sich nicht für ermächtigt

ben Bolen beistimmen, wenn fie sagen, der Fonds ist zur Evangelifirung der Katholiken bestimmt.( Sehr richtig! im Bentrum.) Das läßt tief blicken!( Heiterkeit.) Danach muß ich mein Verlangen wiederholen, daß wir katholische Räthe im Ministerium bekommen, welche die Dinge so darstellen, wie fte find. Gegen die Trennung der Schulsysteme an fich habe ich nichts, aber dann muß die evangelische Gemeinde in demselben Maße herangezogen werden, wie die katholische. Das ist die Propaganda, welche Sie uns vorwerfen, wenn wir für die Missionspfarrer Geld verlangen, das abgelehnt wird in demselben Augenblic, wo für die Vikariate Geld bewilligt wird.( Lebhafter Bei fall im Zentrum.( Bischen rechts.)

Finanzminister v. Scholz: Es ist mir schmerzlich, den Fall ins Auge faffen zu müssen, daß diese Vorlage nicht schließlich von beiden Häusern des Landtags genehmigt werden sollte. Für den unverhofften und von Seiten der Regierung für nicht möglich angesehenen Fall, daß die Vorlage nicht zu Stande kommen sollte, wiederhole ich ohne Bedenken die Erklärung des Herrn Reg.- Kommissars, daß die Regierung fich nicht für er­mächtigt halten würde, einen Pfennig aus diesem Fonds

Durchlegung der Bimmerstraße. Bei der sich immer dringender herausstellenden Nothwendigkeit der Eröffnung eines zweiten direkten Buganges aus dem Innern nach dem Westen der Stadt hat der Magistrat beschlossen, bei dem betreffenden