beschwindelte Frau D. entgegen. Nun halfen feine Ausflüchte und hochtrabenden Redensarten, die geprellte Frau ließ fich nichts mehr vormachen und hielt die Neumann fest, bis ste einem Schußmann übergeben werden konnte. Das war der " Frau Gräfin Malzahn Glück und Ende."
Ein vielfach bestraftes Subjekt ist gestern verhaftet worden. Man hatte in Erfahrung gebracht, daß der Tapezirer Becki eine werthvolle Broche, mit Diamanten und Perlen be= fent, im Werthe von etwa 1000 m. versezt und den Pfand schein für 50 m. verkauft hatte. Der Pfandschein war durch verschiedene Hände gegangen und schließlich hatte ein Antiquitätenhändler die Broche für 460 M. eingelöst. Die Recherchen ergaben, daß die Broche Eigenthum einer Frau M. in der Leipzigerstraße war. Dieser war das Werthstück im Februar auf unerklärliche Weise abhanden gekommen, ohne daß fie an einen Diebstahl gedacht hätte. Nunmehr stellte sich aber heraus, daß Becki im Februar bei Frau M. Tapezierarbeiten vorgenom men und hierbei die Broche entwendet hat. Becki hat die That bereits eingestanden.
Einen Akt kaum glaublicher Brutalität haben am 19. März zwei Schlächtergesellen an der Ecke der Thurm- und Rathenowerstraße in Szene gesetzt. Als dieselben ohne jede Veranlassung ein Pferd eines vorbeikommenden Pferdebahnwagens mit dem Fuß in die Flanken getreten und der Kutscher fich das verbat, sprangen die Unholde auf den Vorderperron und regalirten den Kutscher mit Fauftschlägen. Einer absteigenden Dame entschlüpfte vor Entrüstung der Ausruf:„ Nehmen Sie doch die Peitsche!" Dies hörend, ließen die Burschen von dem Kutscher ab, stürzten sich auf die Dame und verseßten ihr einen solchen Schlag mit der Faust unter das Kinn, daß sie fich die Bunge durchbiß und mehrere Zähne verlor. Als nun ein Gerichtsaffeffor der Dame zu Hilfe sprang, wurde dieser in rohefter Weise gemißhandelt. Obgleich eine Menge Menschen die rohen Gesellen umstand, wagte doch Niemand, fich ihnen zu nähern; Denn Beide erklärten, Jeden todt zu schlagen, der heranfäme. Doch der Affeffor verfolgte die fich endlich aus dem Staube machenden Burschen trotz der Faustschläge, die er noch unterwegs empfing, bis ein Schußmann in Sicht tam, welcher die beiden Schlächter verhaftete.
Ein gefährlicher Einbrecher wurde vorgestern Abend in einem Hause der Greifswalderstraße abgefaßt. Gegen 9 Uhr betrat die Schankwirthsfrau M. ohne Licht, aus der Küche kommend, das Schlafzimmer. Als fie in der Stube ein Streichholz ansteckte, gewahrte fte auf dem Bett ein dunkles Kästchen und auf dem Sopha einen Zylinderhut. Su ihrem größten Schreden bemerkte fie aber auch gleichzeitig, daß sich ein fremder Mensch Hinter das Sopha duckte. Frau M. schrie lat um Hilfe, worauf Der Unbekannte aus dem Fenster sprang. Während dessen hatten die Gäste die Ausgänge des Grundstücks besezt und begannen eine Durchsuchung. In einer Ecke des Hofes traf man den schon vielfach wegen Einbruchs mit Buchthaus bestraften Vergolder Zenker, welcher nur die Entschuldigung zu stammeln vermochte, er habe Jemanden in dem Hause besuchen" wollen. Benter wurde in Haft genommen.
Für unbemittelte Zahnleidende werden auch am Frei tag( Charfreitag) die Sprechstunden Invalidenstr. 105 II geöffnet sein und zwar von 10-1 Uhr. Auch am sogenannten 3. Osterfeiertag findet die unentgeltliche Behandlung wie an den übrigen Wochentagen von 11-1 Uhr statt.
Polizeibericht. Am 28. ds. Mts. Vormittags wurde in Der Koppenstraße ein vor einen Milchwagen gespanntes Pferd scheu und ging durch. Der Arbeiter Groschte, welchem daffelbe zur Beaufsichtigung übergeben war, gerieth bei dem Versuche, es wiet er aufzuhalten, unter das Fuhrwert und erlitt durch Ueberfahren einen Bruch des linken Beines. Er wurde nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht. Im Laufe des Tages wurden in der Hoffenerstraße ein Knabe durch einen Geschäftswagen, in der Potsdamerstraße eine ältere Dame durch eine Droschke und Abends in der Friedrichstraße ein Blumen händler durch einen Omnibus überfahren, und namentlich die Dame anscheinend nicht unbedeutend verlegt. Ferner fiel Ferner fiel Vormittags in der Potsdamerstraße ein Eisenbahnbeamter von einem in voller Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen und erlitt dadurch eine nicht unbedeutende Verlegung am Kopf, so daß er nach dem Elisabeth- Krankenhause gebracht werden mußte -An demselben Tage brannte Anflamerstraße 59 die BalfenJage unter einer Kochmaschine.
Gerichts- Zeitung.
Eine gefährliche Taschendiebin stand gestern in der Person der beinahe siebzigjährigen Albertine Fiedler vor der zweiten Straffammer am Landgericht I. Die Angeklagte flanirte auf dem Markt am Andreasplaß, sie stand nun in dem Rufe, den Taschen der Marktbesucherinnen eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu schenken, und da sie sich in auffälliger Weise an die Frauen herandrängte, wurde sie von einigen Marktleuten beobachtet. In dem Augenblick, in dem sie einer Frau ein Portemonnaie entwendete, wurde sie festgenommen, und obwohl fie nun ihre Beute von sich warf, konnte doch ein Zweifel an ihrer Schuld nicht mehr bestehen. Da die Angeklagte bereits eine Reihe von Vorstrafen verbüßt hat, lautete das Urtheil auf zwei Jahre Zuchthaus.
Eine fahrlässige Tödtung führte gestern den Kutscher August Albrecht auf die Anklagebank der zweiten Straffammer am Landgericht I. Eines Novembermorgens zog unter Ilingendem Spiel eine Abtheilung Soldaten die Landsberger Allee entLang. Eine Schaar Kinder vergnügte fich damit, den Zug zu begleiten, während an der rechten Seite einige Wagen fuhren. Plöglich fuhr der Angeklagte mit seinen schweren, von zwei Pferden gezogenen Wagen vor die anderen Wagen und dabei wurde die Kinderschaar auseinandergesprengt, wobei ein vierjähriger Knabe überfahren wurde. Das Kind starb an den Verlegungen noch an demselben Tage, und der Kutscher suchte wenigstens sein Versehen dadurch gut zu machen, daß er dem Vater des Kindes 100 M. zur Beerdigung übergab. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts auf 4 Wochen, da anzunehmen war, daß die Pferde scheu gewesen
waren.
Einen bemerkenswerthen Mangel an Muth förderte gestern eine Verhandlung vor der dritten Straffammer am Landgericht 1 zu Tage. Der Schlächtergeselle Markesta besuchte mit feiner Braut ein Vergnügungslokal, in dem sich mehrere seiner Bekannten befanden. Einer der letteren machte sich nun wohl etwas mehr mit der Braut zu schaffen, als es dem Markeska lieb war, so daß sich bald ein Wortwechsel entspann, in dessen weiterem Verlauf der lettgenannte ein Meffer zog und drohte, seinen Gegner niederstechen zu wollen. Als dieser die blinkende Waffe erblickte, wendete er sich um, und obwohl er gar nicht verfolgt wurde, lief er so lange mit Windeseile davon, bis er zusammenbrach. Martesta, der gar nicht die Absicht gehabt hatte, zu stechen, lachte nicht wenig, doch wurde seine Heiterfeit unangenehm durch eine Anflage unterbrochen. Der Gerichtshof erkannte auf 3 Monate Gefängniß; ob der Angeklagte wirklich habe stechen wollen, müsse gleichgiltig bleiben, denn es genüge, daß bei dem Bedrohten Furcht erzeugt wird.
Der Inhaber eines Kleinhandels mit Branntwein und Spirituosen ist nach einer gestern seitens der sechsten Straffammer Berliner Landgerichts 1 gefällten Entscheidung strafbar, sobald er nicht verhindert, daß Jemand in seinem Vertaufslokale einen Theil des gekauften Getränks zu sich nimmt. Diese Sentenz hat den Handelsmann Gustav Dowe sehr hart getroffen, indem er wegen unbefugter Ausübung des tonzefftons pflichtigen Schankgewerbes und unterlaffener Anmeldung dieses Gewerbes zur Gewerbesteuer zu einer Strafe von 108 M. ev. 11 Tagen Haft verurtheilt worden ist. Auf dem Hofe des Grundstücks, in welchem sich sein Geschäftslokal befindet, find in einer großen Tischlerwerkstatt viele Gesellen beschäftigt, welche
bei dem Angeklagten ihren Bedarf im Branntwein persönlich einzukaufen pflegen. Der Tischlergeselle Prahl hat nun bekundet, daß er zu öfteren Malen aus der Flasche, in welche der von ihm gekaufte Branntwein gefüllt war, einen Schluck genommen hat, ohne daß ihm dieserhalb von dem Angeklagten Vorhaltungen gemacht worden seien. Dem gegenüber bekundeten einige andere Tischlergesellen, daß in früherer Zeit in dem Lokale ein Blatat angeheftet war, in welchem den Brantweinfunden das Trinken bortselbst untersagt wurde, und daß ihnen später der Angeflagte bei jedem Kauf das Verzehren dort verboten hat. Der eine der Zeugen glaubt auch zu wiffen, daß Prahl bei diesen Verboten ebenfalls anwesend gewesen sei. Dieser blieb aber bei seiner Angabe, daß er Branntwein im Lokal getrunken habe und daß er weder ein Plakat gesehen, noch ein Verbot zum Trinken erhalten habe. Der Angeklagte erklärte, daß er doch nicht für vorkommende Uebertretungen seines Verbotes verantwortlich sei; der Gerichtshof verurtheilte ihn aber zur obengedachten Strafe, indem er die Eingangs mitgetheilte Entscheidung fällte.
Der Versuch, verdorvene Ehwaaren zu verwerthen, hat für den Schlächtermeister Ronrad Engel höchst verhängnißvolle Folgen gehabt. Der Genannte stand am Dienstag unter der Anklage des Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I . Der Angeklagte hatte einen Poften Mettwurst, der unverkäuflich geworden war und den er deshalb vom Laden nach dem Fabrikraum schaffen ließ, wo die Würste angefertigt werden. Eines Morgens ertheilte er einem seiner Gesellen den Auftrag, Knoblauchs würste anzufertigen und hierzu einige der Mettwürste zu verwerthen. Der Geselle that, wie ihm befohlen worden, als er aber eine der zerschnittenen Würste unter den ein so heißen Wurstbrei gemischt hatte, entwickelte fich übler Geruch, daß ihm der Aufenthalt in dem Raum Er brachte nun eine Probe fast unerträglich wurde. der Wurst nach dem Untersuchungsamte, und nachdem die Sachverständigen fich davon überzeugt hatten, daß dieselbe bereits in hohem Grade in Fäulniß übergegangen war, ließ man den ganzen bedeutenden Vorrath mit Beschlag belegen. Im Termine behauptete der Angeklagte, daß er wohl gewußt habe, daß die Wurst unverkäuflich und verdorben, aber nicht, daß deren Genuß gesundheitsschädlich gewesen sei, eine Behauptung, die durch die Beweisaufnahme tein: Unterstüßung fand; denn übereinstimmend wurde von den Beugen bekundet, daß das Aussehen der Wurst schon ein efelerregendes gewesen sei, von dem üblen Geruche, der fich beim Anschneiden entwickelte, gar nicht zu reden. Der Staatsanwalt schilderte die Handlungsweise des Angeklagten als eine so gemeingefährliche, daß er dafür eine viermonatige Gefängnißstrafe als eine angemessene Strafe erachtete; der Gerichtshof ließ es indessen mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten bei einer Geauf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten bei einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten bewenden.
Ein ganzes Waarenlager von gestohlenen Gegen# tänden wurde gestern als corpus delicti vor der dritten Straffammer am Landgericht 1 ausgebreitet. Die sämmtlichen Sachen waren bei der Wittwe Harnisch und dem Seiler Golg beschlagnahmt worden. Bei den weiteren Rererchen ergab sich, daß ein Theil der Sachen aus Kollidiebstählen herrührte und daß diese Diebstähle von den ,, Arbeitern" Pätel und Starke ver übt worden waren. Diese vier Personen wurden nun verhaftet und mußten theils wegen Diebstahls, theils wegen Hehlerei auf der Anklagebant Plaz nehmen. Die der Hehlerei Verdächtigten wollten unschuldig sein, konnten jedoch über den Erwerb der gestohlenen und bei ihnen gefundenen Sachen keine Auskunft geben. Da es sich hier um beträchtliche Werthobjekte handelte, beantragte der Staatsanwalt gegen Paetel 2 Jahre 6 Monate Buchthaus und gegen Starke, der offenbar der Verführte war, 1 Jahr 3 Monate Gefängniß nebst den Nebenstrafen, gegen Golg 1 Jahr 6 Monate Gefängniß und gegen die Harnisch 2 Jahre 6 Monate Buchthaus wegen gewerbsmäßiger Dehlerei. Der Gerichtshof nahm jedoch nur einfache Hehlerei an und erkannte gegen Gol auf 6 Monate und gegen die Harnisch auf 1 Jahr Gefängniß. Bezüglich der anderen Angeklagten lautete das Urtheil dem Antrage gemäß.
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München , 27. März. Ein großer Sozialistenprozeß steht, wie das Münchener Fremdenbl." meldet, in München wieder zu erwarten, zu dem die jüngsten Haussuchungen die Einleitung bildeten. Es wurden hereits zahlreiche der Geheimbündelei Beschuldigte von der Polizei vernommen, die in München einen " Lokalausschuß" der sozialdemokratischen Partei vermuthet oder gefunden haben will. Zu den Beschuldigten gehören alle Per sonen, welche am letzten Parteifongreffe in St. Gallen theilnahmen, und Alle, welche von der sozialdemokratischen Partei als Wahlmänner bei der letzten Landtagswahl aufgestellt worden find, zum Theil Personen, die der Partei ziemlich ferne stehen. Was dem Prozeß eine besondere Bedeutung verleiht, ist der Umstand, daß die Vertrauensmänner der Polizei, welche fich in der Partei als Sozialdemokraten gerirten, diesmal als Beugen vorgeführt werden. Die Polizei will den Bund so genau kennen, daß ste geheime Agenten dafür nicht mehr nöthig zu haben alaubt.( Vergl. auch die heutige Original- Korrespondenz aus München . D. Red.)
Freiburg , 26. März. Heute fand vor den Schranken der hiefigen Straffammer ein Sozialistenprozeß statt. Cramer, bei dem eine Kiste sozialistischer Schriften gefunden wurde, bekannte fich als Sozialist und wurde wegen Verbreitung verbotener Druckschriften, Anstiftung hierzu, sowie wegen Angehörigkeit zu einer verbotenen Verbindung(§§ 128 und 129 des R.-St.-G.) zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt. Kuhnle, nur der Verbreitung verbotener Druckschriften angeklagt, leugnete Sozialist zu sein und erhielt 6 Wochen Gefängniß. Ein Dritter, der Beihilfe angeklagt, wurde freigesprochen.
Vereine und Versammlungen.
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Die Kistenmacher Berlins hielten am 24. März in Deigmüller's Salon unter Vorsitz des Herrn Leichniß eine öffentliche Versammlung ab. Auf der Tagesordnung stand: Die Lage der Berliner Kistenfabrikation. Herr Tschernig bedauerte, daß die Berliner Kistenmacher sich nicht einig sind. Die Folge sei, daß verschiedene Fabrikanten nicht mehr tarifmäßig Die Arbeiter wären den humanen Fabrikanten bezahlten. gegenüber, welche die richtigen Arbeitslöhne noch bezahlen und schließlich durch die große Schundfonkurrenz gezwungen würden, Abzüge zu machen, verpflichtet, gegen das Abweichen vom Tarif entschieden Front zu machen. Wenn man bedenke, in welchen schlechten Räumlichkeiten ein großer Theil der Ristenmacher ge schlechtes Licht und schlechte Luft zwungen sei, zu arbeiten und die angestrengte Arbeit ruinirten die Arbeiter geistig wie förperlich so sei ein festes Zusammenhalten dringend geboten. Auch das Verhalten verschiedener Zuschneider wurde von allen Rednern einer scharfen Kritik unterworfen. Viele Zuschneider scheuten sich nicht, die Arbeit für einen Groschen " Fusel" zu verkaufen, oder den Denunzianten bei den Fabris fanten zu spielen. Es wären dies mitunter gar keine ,, 3uschneider", sondern blos ,, Abschneider", welche beffer thun würden, mit ihren Kollegen zusammenzuhalten, dann würde auch ihre Lage eine beffere werden. Mehrere Redner führten weiter aus, daß das Holz zur Anfertigung von Kisten von Jahr zu Jahr schlechter geliefert würde, und der Arbeiter sei es, der sich dabei abschinden müsse. Die fleineren Fabrikanten seien nicht in der Lage, mit der Dampffabrikation zu fonfurriren, da der Großfabrikant in der Lage sei, das Holz billiger zu kaufen, sowie seine Räumlichkeiten beffer auszunügen. Es fomme noch dazu, daß die mit Dampf arbeitenden Fabrikanten schlechtere Löhne zahlen. Zu bedauern wäre es, daß gerade die in der Dampffabrikation beschäftigten Kollegen dem Verein fern stehen. So sei der Kollege Fritz Müller am Sonnabend sofort von dem Fabrikanten Fug( Lindenstraße) entlassen worden, weil er seinen anderen
Kollegen in der Werkstelle die Einladung zur heutigen Versamm lung gezeigt habe. Vereinsmitglieder nehme der betreffende Fas britant überhaupt nicht an. Es wurde beantragt, Herrn Fris Müller zu unterstüßrn. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil eine öffentliche Versammlung feine Mittel bewilligen könne, über welche sie nicht verfügt. Wenn Herr Müller Vereins mitglied ist, würde er vom Verein unterfügt werden können. Herr Hascheck wies darauf hin, daß der Verein seine Thätigkeit immer weiter entfalte. So könne jezt jedes Mitglied den Rechtsschutz unentgeltlich in Anspruch nehmen; auch Unterstüßung bei Krankheitsfällen würde gewährt. Der Arbeitsnachweis habe fich gut bewährt, ebenso stehe den Mitgliedern eine Bibliothek zur Verfügung. Jest sollen auch noch Unterrichtsturse im Rechnen eingeführt werden. Mehr könne doch ein Arbeiterverein für 10 Pf. Beitrag pro Woche nicht bieten. Bu bedauern wäre es, daß viele Kollegen an den Vereins abenden lieber ihrem Vergnügen nachgehen, statt im Verein ihre Intereffen zu vertreten. Es wurde hierauf folgende von Herrn albin Beyer eingereichte Resolution einstimmig ange nommen: Die heutige öffentliche Versammlung der Kisten macher Berlins erklärt sich mit den Ausführungen der Redner einverstanden und verurtheilt den Indifferentismus der Kollegen aufs schärfste; fie fordert die Kollegen auf, dem Verein der Kistenmacher sich anzuschließen, da nur durch festes Zusammen halten etwas erreicht werden kann." Zum Schluß fordert der Vorfißende die Anwesenden auf, für das, was fie soeben bes schloffen, auch entschieden einzutreten und überall für die gerechte Sache zu agitiren; nur dann, wenn alle Fachgenoffen auf dem Poften find, würden sie auf die Verbesserung ihrer Lage rechnen können.
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Der Verein zur Wahrung der Interessen der Schuhmacher und verwandten Berufsgenossen tagte am 26. d. M. in Wiedemann's Salon, Tieckstr. 24. Auf der Tagesordnung stand: 1. Sweck und Ziele des Vereins. 2. Verschie denes. 3. Fragekasten. Der Referent Herr Megner legte flar, daß die Arbeiter ein gemeinsames Interesse haben, welches fle allen arbeiterfeindlichen Bestrebungen gegenüber vertreten müßten. Redner beleuchtete dann das Verschwinden des handwerksmäßigen Betriebs und die immer weiter fich ausbreitende kapitalistische Produktionsweise. Betreffs Eintretens in eine Lohnbewegung erklärte derselbe, daß man zum Beginn einer Lohnbewegung, wenn dieselbe Erfolg haben solle, ein ansehnliches Kapital haben müßte. Um etwas Errungenes festzuhalten, müsse eine feste Organisation vorhanden sein. Hierauf wurde einstimmig beschlossen, den im Ausstand sich befindenden Leipziger Steinmezen 25 M. aus der Vereinskaffe zu bewilligen. Alsdann wurde darauf hingewiesen, daß am zweiten Osterfeiertage im Königstadt- Rafino" ein Ball stattfindet; ferner, daß die nächste Versammlung am 9. April bei Nothhacker, Teltowerstraße 3 abgehalten wird. Billets zum Vergnügen find zu haben bei W. Papke, Dranienstr. 197; J. Klinge, Manteuffelstr. 93; Adamcek, Lothringerstr. 99; E. Kunze, Ruppinerstr. 2. 2 Tr. und Herm. Krause, Alexandrinenstr. 116a, Seitenfl. 4 Tr.
Bentral- Kranken- und Begräbnikkaffe für Frauen und Mädchen. E. H. Nr. 26 in Offenbach . Sonntag, den 8. April, außerordentliche Hauptversammlung Alte Jakobitr. 83 im Gartensalon, Nachmittags 3 Uhr. Auf der Tagesordnung steht: Ersazwahl für den Vorstand, Statutenberathung und Verschiedenes. Die Mitglieder werden dringend ersucht, zu dieser Versammlung zu erscheinen, da weitgehende Anträge des Vorstandes, behufs Verbesserung des Statuts, zur Berathung stehen. Die Zahlstellen der Kaffe find für den Norden bei Frau Grothmann, Bernauerstr . 78, v. K.; für Nordost bei Frau Strauß, Mehnerfir. 1, ill; für Nordwest beim Kasfirer Herrn Schießl, Friedrichstr. 154,. lll, nabe den Linden; für Dit bei Frau Schneider, Blumenstr. 29 in der Seifenhandlung; für Südost bei Frau Schneider, Naunynstr. 60, v. K., vom 1. April ab Dranienstr. 20,. I. 1; für Südwest bei Frau Jühnemann, Wilhelmstr. 3, Quergeb. I. Die Aufnahme neuer Mitglieder geschieht in allen Zahlstellen sowie beim Vorsitzenden Herrn Th. Bielefeldt, Brückenstr. 4, Papierhandlung.
Liedertafel der im Drechslergewerk beschäftigten Arbeiter Berlins . Anstatt des am 10. März cr. nicht stattgehabten Maskenballs findet am Sonntag, den 1. April cr. ( 1. Osterfeiertag), in Drschel's Salon, Sebastianstraße 39, ein von der obigen Liedertafel unter gütiger Mitwirkung von Mita gliedern des Gesangvereins Brunonia ausgeführtes Konzert mit anschließendem Familienkränzchen statt. Freunde des Vereins werden zu diesem ersten Stiftungsfest freundlichst eingeladen. Billets a 30 Pf. sind bei sämmtlichen Mitgliedern zu haben. Ferner ersucht der Vorstand der Liedertafel alle diejenigen, welche noch im Besitz von Mastenballbiuets sind, dieselben zurückliefern zu wollen.
Der Tischler- Verein veranstaltet am ersten Osterfeiertag, Abends, in Keller's Hofjäger, Hasenhaide, ein Konzert, verbunden mit humoristischen Vorträgen und Tanzfränzchen, deffen Ueberschuß für frante und hilfsbedürftige Mitglieder bestimmt ift. Billets à 3 Pf. find zu haben bei den Herren Winter, Elisabethufer 55; Thufius, Naunynstr. 74 im Laden; Hörnit, Langeftr. 109; Hildebrand, Zoffenerstr. 30; Meißner, Wrangel straße 116 und Kreuschner, Laufigerstr. 45.
Bentral- Kranken- und Begräbnißkaffe der Buchbinder und verw. Geschäftszweige( E..). Sonntag, den 1. Osterfeiertag, Vormittags 11 Uhr, findet in Buggenhagen's Raiferiaal, am Morigplay, zum Besten ihrer franken ausgesteuerten Mitglieder eine große Matinee statt, bestehend in Instrumentalfonzert unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Finsterbusch, fo= wie unter Mitwirkung des Gesangvereins Lyra" unter Leitung des Herrn Hannig. Billets a 30 Pf. in den Zahlstellen, an der Kaffe 40 Pf. In Anbetracht des wohlthätigen Swedes, ift es Pflicht eines jeden Mitgliedes, für weiteste Verbreitung Sorge zu tragen. NB. Die Bahlstelle Naunynstr. 60 befindet sich vom 1. April ab Oranienstr. 20, of 1 Tr.
Fachverein der Buchbinder urd verwandten Berufsgenossen. Sonnabend, den 31. März, keine Verfammlung. Montag, den 2. April 1888( 2. Diterfeiertag) aemüthlicher Abend mit Damen im Restaurant Reyer, Alte Jakobstr. Nr. 83. Anfang 7 Uhr. Gäste und Damen find willkommen. Vereinigung der Drechsler Deutschlands , Ortsver waltung Berlin 1. Versammlung am Dienstag, den 3. April, Vormittags 10% Uhr, in Deigmüller's Salon, Alte Jakobstraße Nr. 48a. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Auf welche Weise erzielen wir eine einheitliche Regelung der Preise in den verschiedenen Werkstätten. 3. Verschiedenes. Aufnahme neuer Mitglieder. Die Ausgabe der Fachzeitung erfolgt in der Ver ſammlung.
Verein zur Pflege freireligiösen Lebens. Sonntag, den 1. April cr., Vormittags 10 Uhr, Niederwallstr. 20, im unteren Saale : Jugendweihe. Vortrag des Herrn E. Vogt herr. Quartettgesang. Freier Zutritt für Gäste( Herren und Damen).
In der humanistischen Gemeinde, Kommandanten straße 78, findet am ersten Osterfeiertage Vormittags 10 Uhr die Jugendfeier( Konfirmation) statt.
Die Kranken- und Begräbnißkaffe des Vereins sämmtlicher Berufsklaffen, Berlin I , veranstaltet am zweiten Osterfeiertag in Buß ' Salon, Große Frankfurterstr. 87, eine Matinee. Billets a 30 Pf. find vorher bei den Vorstandsmitgliedern zu haben.
Gefang-, Turn- und gesellige Vereine am Sonn abend. Gesangverein Harmonia" Abends 8 Uhr im Restau rant, Alte Jakobstr. 38.-Männergesangverein„ Echo" Abends 9 Uhr im Restaurant Klemann, Laufigerstraße 41. Männergesangverein" Treue" Abends 9 Uhr im Restaurant, Andreasstr. 9.- Quartett des Turnvereins Froh und Frei" Abends 9 Uhr im Restaurant, Schlegelstr. 14. Lübed'scher Turnverein( 1. Lehrlingsabtheil.) Abends 8 Uhr Elisabethstr. 57 58. Turnverein Wedding ", Pantstr. 9, Männerabtheilung von