dm J 01-800

möge nur üba hwäche 9, Gehirnschlag 27, Lungenentzündung 37, ilson's Plan, Gschwindsucht 90, Diarrhöe 43, Brechdurchfall 108, Magen­Dierzehn Tagen arrh 17. Durch Vergi tung famen 2 Personen_um, er vielleicht An 1 durch Selbstmord, 1 durch Bleivergiftung. Eines I er reise, ohne iamen Todes starben 8 Personen, und zwar durch Ver oder Desterreich ng oder Verbrühung 1, Ertrinlen 1, Erhängen 3, Sturz zweiten Theilchlag 3. Hierunter find 4 Todesfälle durch Selbstmord, elcher mit dem rch Tödtung herbeigeführt. Dem Alter nach find ab und in ähnlidorbenen: unter 1 Jahr alt 314( 48,7 pCt. der Ge ing mein Brief werblichkeit), 1-5 Jahre 72, 5-15 Jahre 14, 15 bis deren Theilhabet re 15, 20-30 Jahre 32, 30-40 Jahre 51, 40 bis Lettich beforgt ste 76, 60-80 Jahre 62, über 80 Jahre 9 Bersonen. ände zurüd. igen Krankenhäusern starben 121, einschließlich 10 Aus Daß an einem welche zur Behandlung hierher gebracht waren. Auf ar die Zeitdiffaandesämter vertheilen sich die Todesfälle folgendermaßen: ren, sämmtlice Röln- Dorotheenſtadt( 1) 16, Friedrichstadt  ( 1) 11 versehene Theilch- und Schöneberger Vorstadt( 1) 24, Friedrich und lhofer Vorstadt( IV) 45, Louisenstadt jenseits, westlich

orausgefeßt wat

Summen erhoben

au angefehen med Neu- Köln( V1) 41, Stralauer Viertel, westlich( Vlla) geprüft und f, Louisenstadt jenseits, östlich( Vb) 29, Louisenstadt dies ralauer Viertel, östlich( V Ib) 42, Königstadt( VI) 48, Sur Bank, theil auer Viertel( 1X) 24, Rosenthaler Vorstadt, süd­

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Weitere Unter

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Ka) 59, Rosenthaler Vorstadt, nördlich( Xb) 37, di e und erbat nburger Vorstadt( X) 82, Friedrich Wilhelmstadt   und b ausgezahlt( XII) 37, Wedding  ( X) 64. Die Sterbefälle find Banthäusern Mille der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl Elten wir uns in pro Die Sterblichkeitsziffer in folgenden Städten utschen Reiches mit mehr als 100 000 Einwohnern betrug co ich meine then 27,3, Altona   23,7, Barmen 20,0, Bremen   13,3, be di der Gauner 29,0, Chemnitz   30,2, Danzig   24,2, Dresden   22,7, ie Londoner   Borf Dorf 19,5, Elberfeld   15,6, Frankfurt   a. M. 11,1, Hamburg  ndel, obgleich brorten 25,2, Hannover   13,0, Köln   23,9, Königsberg   25,9, 17.8, Magdeburg   34,6, München   31,6, Nürnberg   22,4, hat fich der 28,6, Straßburg   i. E. 26,9, Stuttgart   17,6 pro Mille. en Tod gegeben deren Großstädten Europas   mit mehr als 300 000 n seine Frau phnern betrug die Sterblichkeitsziffer in Amsterdam   18,7, Herzen, daß eft( Vorwoche) 32,4, Dublin   20,2, Liverpool 15,8, London  zeitweise Gei Garis 19.4, Petersburg  ( Vorwoche) 33,8, Warschau  ( Vor­Familie, vier 27,2, Wien  ( Vormoche) 23,7 pro Mille. Es wurden obald er Arbeit Jugezogene, 4507 Weggezogene gemeldet, so daß sich die bald entlaffen erung mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Ge inen Biffen B und des Zuschlages, der den Weggezogenen erfahrungs. bene Mann den zugerechnet werden muß, um 772 vermehrt hat; die Ein­n geäußert, fid zahl beträgt sonach am Schluffe der Berichtswoche 14. Juli famen Don der Stadt 234. nabend Moreldung Infektions  - Erkrankungsfälle an Typhus   16, Inglüdliche in O, Wafern 144, Scharlach 51, Diphtheritis 61, Kindbett te fich hier an 4. h Otto zu de Jolizeibericht. Am 21. d. M. Vormittags fiel der auf Neubau in der unbenannten Straße 51 bei dem Auf on ad meines Theerteffels auf das Dach beschäftigte Arbeiter ahn verung

Der

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Gerichts- Beitung.

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aus einer Mischung von Weiß- und Werderschem Bier, au der dann noch halb Waffer und etwas Buderkoleur genommen wurde, hergestellt haben. Der Angeklagte giebt die That­sache zu, entschuldigt sich aber damit, daß ein derartiges Ver fahren gebräuchlich sei. Das Braunbier sei ohne die genannten Bufäße im Sommer immer ungenießbar und ohne Waffer würde sich das Bier garnicht in Flaschen füllen laffen, weil leine Flasche der Gährung Stand halten lönne. Der Staatsanwalt hält die Täuschung für eine recht wesentliche und beantragte drei Mo­nate Gefänpniß und eine Geldstrafe in Höhe von 300 Mart. Der Gerichtshof war aber der Ansicht, daß ein bestimmter Wafferzufas erforderlich und mithin der durch die Fälschung erlangte Vermögensvortheil ein unbedeutender sei. Von diesem Gefichtspunkte aus wurde eine Geldstrafe von 100 M. für an­gemeffen erachtet.

* Wie Du mir, so ich Dir! dachte der Vergolder N John, als ihm von seinem ehemaligen Meister übel mitgespielt worden war. John befand sich früher bei Herrn Günther in der Lehre und war daher natürlich mit den anderen Lehrlingen des Geschäfts befreundet. Bald nach Beendigung seiner Lehr­zeit, fam er eines Tages in die Werkstatt, um die Freunde zu befuchen; er sah aber den bösen Blick des Meisters und zog es vor, fich in einr nebenan belegene Kneipe zu begeben. Da faß er noch in Gedanken verfunken, grübelnd über den Grund zu der Unfreundlichkeit der Welt, als lachenden Angesichts mehrere Lehrlinge der genannten Werkstätte die frohe Botschaft brach ten, daß der Alte" soeben fortgegangen sei. Komm mit hin auf, Adolf!" fügten die vergnügten Kameraden hinzu und John folgte willig der freundlichen Einladung; er war aber doch vor­fichtig genug, zunächst auf dem Treppenflur vor der Werkstätte Posto zu faffen. Kaum hatte er dort einige Minuten gestanden, als der Meister mit einem Rohrstode erschien, was ihn veranlaßte, schleunigst das Weite zu suchen. Nun

Welche peinliche Gewissenhaftigkeit man bei der Eidesleistung beobachten muß, bewies eine Verhandlung wegen fahrlässigen Meineides, die gestern vor der zweiten Ferienstraf tammer des Landgerichts I   stattfand. Auf der Anflagebant befand sich der Kaufmann Julian Eichenberg. Der Angeklagte ist der Vertreter der Firma Leng u. Ro. in Nürnberg  , welche ein Adreßbuch für den Erport herausgie. Um für daffelbe Annonzen zu erwerben, befand sich Eichenberg im Mai 1886 in Bittau, wo er auch dem Orgelfabrikanten A. Schuster einen Besuch machte. Wie der Angeklagte behauptet, hat derfelbe fich dazu verstanden, eine Annonze zum Betrage von 40 Mart aufzugeben, wenigstens hat der erstere einen mit A. Schufter" unterzeichneten Bestellschein feinen Prinzi pälen eingeschickt und ist der Auftrag demgemäß ausgeführt worden. Später weigerte Schuster sich zu zahlen, indem er be­hauptete, daß er eine bestimmte Bestellung nicht gemacht habe. Es tam zum Prozeß, und da der als Beuge vernommene Ange flagte beschwor, daß Schuster ſelbſt den Bestellzettel unter­schrieben hatte, wurde S. verurtheilt. Es stellte sich später heraus, daß die betreffende Unterschrift nicht von Schuster her rührte und darauf wurde gegen Eichenberg obige Anklage er­hoben. Die Sache hat die Schreibfachverständigen in um­wer faffendster Weise beschäftigt, wer aber den Namen A. Schuster" geschrieben, ist bis zum heutigen Tage noch nicht mit Be­ftimmtheit ermittelt worden. Bum gestrigen Termine waren der Drgelfabrikant Schufter, dessen erwachsener Sohn Georg Schuster und ein Gehilfe geladen worden, die sämmtlich bei dem Besuche des Angeklagten zugegen ge wesen. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß der Angeklagte zuerst mit Schuster fun. verhandelte, der ihn dann seinem Vater zuführte. Das Gespräch wurde dann zwischen Das Gespräch wurde dann zwischen diesen drei Personen fortgesezt und hat dann nach der Beschwur Adolf Revanche. Am 27. Mat begab er sich nach dem hauptung des Angeklagten mit einer Bestellung seinen Abschluß gefunden. Da die Unterhandlung in der Werkstätte stattgefunden, so sei seine Aufmerksamkeit mehrfach abgelenkt worden, er habe deshalb auch nicht mit eigenen Augen gesehen, wie Schuster sen. den Schein unterschrieb, aber annehmen müffen, daß derselbe es gethan, weil er sich immer in der Nähe des Pultes aufge halten. 3weifellos steht fest, daß die mit Blet ge­schriebene Unterschrift nicht von A. Schuster herrührt, dessen Sohn bestreitet ebenfalls, fie gefertigt zu haben, und dem Ange flagten wurde eine Urkundenfälschung überhaupt nicht zur Last gelegt. Bei den schwankenden und unbestimmten Gutachten der worden, wenn es nicht den Bemühungen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Jonas, gelungen wäre, einigermaßen Licht in die Sache zu bringen. Der Angeklagte hatte bei Aufgabe der Be stellung eine Geschäftskarte der Firma A. Schuster beigefügt, die ihm von Schuster junior eingehändigt worden. Auf die Rückseite hatte der Angeklagte den Vermerk: A. Schuster und Söhne" gemacht und darauf hingewiesen, daß die Annonze unter dieser Firma Aufnahme finden sollte, was denn auch ge­schehen ist. Diese Instruktion will der Angeklagte von Schuster junior erhalten haben. Der Vertheidiger ließ ferner feststellen, daß die beiden Söhne des Schufter sen. ihren Vater mehrfach gedrängt hatten, fie als Theilnehmer des Ges schäfts aufzunehmen. Aus diesen Umständen folgerte der Ver­theidiger sodann, daß Georg Schuster derjenige gewesen sei, der unbemerkt die Unterschrift vollzog, während der Angeklagte von dem Vater in Anspruch genommen wurde. Dadurch, daß Schulze jun. die Aufnahme der Annonze unter der Firma A. Schuster u. Söhne bewirkte, hat derselbe zweifellos einen Druck auf seinen, fich ablehnend verhaltenden Vater ausüben wollen. Der Gerichtshof war ebenfalls der Ansicht, daß sich das Räthsel nicht auf andere Weise lösen laffe. Eine Fahrlässigkeit habe der Angeklagte aber immerhin begangen, als er beschwor, daß A. Schufter den Schein selbst unterschrieben. Hierfür sei auf eine Woche Gefängniß erkannt worden. Der Staatsanwalt hatte zwei Monate beantragt.

In der Woche vom 8.an Typhus 16, Schreibfachverständigen wäre der Thäter schwerlich ermittelt

Strecke Ruinfolge mangelhafter Beschaffenheit der Windevorrichtung

Die

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und erlitt dadurch so schwere Verlegungen, daß er noch teller. Derfel end der Ueberführung nach der Charitee starb. Als gegen häftigt, das g der Lagermeister der Firma Jacob u. Valentin, Holz­auf den Wa straße 65, Böttcher, damit beschäftigt war, einen feftge. feste, den hten, schwer belasteten Fahrstuhl wieder in Gang zu bringen, e Füße wegge derfelbe plöglich herab und fügte ihm so schwere äußere requirirte innere Verlegungen zu, daß er nach dem Krankenhause im te nach dem richshain gebracht werden mußte. Nachmittags wurde oloni id hiergarten, in der Nähe der Rouffeau- Insel, die Leiche m Fenster. A etwa 40 Jahre alten Mannes mit einer Schußwunde an en Stodwet rechten Schläfe vorgefunden. Die Leiche wurde nach Töchterchen. Leichenschauhause gebracht. Gegen Abend wurde offenem Fendem Grundstück Müllerstraße 136 A ein Knabe durch inen Stuhl mstürzendes, fahrlässig aufgestelltes Holzgitter getroffen und te, das Gleid reuz verlegt. Um dieselbe Zeit wurde auf dem Grund­Wiewohl Bernauerstraße Nr. 47 ein Knabe durch den beim Aus­Dom Straßen eines Arbeitswagens umgestoßenen Einfriedigungszaun angen erlitten, en. Er erlitt einen Bruch des Schienbeins und wurde Um dieselbe Beit der fich Somdem Lazaruskrankenhause gebracht. in der Bellealliancestraße ein 9 Jahre altes Mädchen en der Firma einen Wagen der Spandauer   Bergbrauerei überfahren n rechten Unterschenkel veilegt. Ebenfalls gegen Abend n hat, wird und der Kaiser Wilhelmstraße der Bierfahrer Schulz durch igt, mittelt bes Unvorsichtigkeit vom Wagen herab, gerieth unter die funttionirle nid Der Bodenme desselben und wurde an beiden Beinen überfahren.- achen, faum balemſelben Tage fand Sophienstraße Nr. 1A. ein un schwer beladen endes Feuer statt. Es brannte Gerümpel in einem In der Nacht zum 22 sten d. M. wurden in der Boden schlu n Frankfurterstraße die Pferde eines von dem Gärtner­erbeieilenden orzuheben en Wieczoremsti geführten Wagens scheu und gingen den, gelang Wieczoremski fiel vom Wagen und wurde von dem eine Strecke weit mitgeschleift und dadurch so ver ge zu befreien daß er nach dem pände angelegt daß Krankenhause im Friedrichs­Berlegten nach gebracht werden mußte. In derselben Nacht machte ein verfer in seiner Wohnung in der Andreasstraße den Ver ich gestern Boich zu erhängen, wurde aber noch rechtzeitig abgeschnitten genstraße dar. hit ärztlicher Hilfe zum Leben zurückgebracht. Ferner fand eines in de aftraße 4 in einer Häucherkammer ein unbedeutendes Feuer In der Nacht zum 22. ds. Mts. wurden die beiden udes beschäftigt Bürgersteig bi des Eigenthümers Bähr von mehreren Personen, die in n den Schwerähe des Grundstücks Pappelallee Nr. 24 durch Singen die oppsche Kranten che Ruhe störten und denen fie dies verboten, durch Meffer Verlegungen inder.

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berlegt. Insbesondere erhielt der eine eine so schwere Ver. am linken Oberschenkel, daß er nach der Universitäts­  #m 22. d. M. Vormittags

linken Hand gebracht werden mußte. nabe in der ha ein Dienstmädchen in der Wohnung seiner Herrschaft in in im Sande effauerstraße todt im Bette liegend vorgefunden. Aus ei Steinen zu hinterlaffenen Schreiben geht hervor, daß es fich vergiftet eilte der Knabe Besteigen der nach dem Verdeck eines Pferdebahn­

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Am Abend fiel in der Lügomstraße ein Handwerker

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und erlitt dadurch anscheinend schwere Vilmersdorfe Verlegungen, so daß er mittelst Droschte nach seiner Zeit einbüßte, finnung gebracht worden mußte. Bereits die 40 Jahre alter Mann plößlich zusammen und fiel so un­

Bereits die utscher Liedid auf diefen f deffen ehörig ist, abe Cenburg vorgenome

Landsbergerstraße ein auf dem Bürgersteig gehender,

ich vor einen im Schritt fahrenden Arbeitswagen, daß er nie überfahren wurde. Er wurde nach dem Krankenhause Friedrichshain   gebracht. In der Nacht zum 22. d. M. e fich ein Hausdiener in selbstmörderischer Abficht vom its vorbefira penflur seiner in der Grenadierstraße 3 Treppen hoch be en Wohnung auf den Hof hinab und erlitt dadurch ere schwere Knochenbrüche, so daß er mittelst Kranken. ns nach dem Krankenhause im Friedrichshain   gebracht wer mußte. Bu derselben Beit wurde in der Invalidenstraße Netalldreher von dem Maurer Sänger, mit dem er in verlegt. Am 22. d. M. früh wurde ein Handlungs

errn arbeitet. Material zu Nacht zum Fre

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Bolizeibureau wechsel gerathen war, durch einen Messerstich an der linken n. Er bezeichne in seiner Wohnung in der Wörtherstraße an der Thür

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Vergnügungs- Chronik.

ichweizergarten. Bereits dreimal ist durch eingetretene

genommen wuftige Witterung die Abbrennung des 3. großen Feuer

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Die Todtgeboren

der Pyrotechnifer A. und E. Maffow, Hornig und Bo­verhindert worden. Auch für den heutigen Dienstag ist olches angekündigt worden. Bei der Darstellung werden 150 Personen mitwirken. Vor und nach dem Feuerwerk Konzert, Theater und Spezialitätenvorstellung auf der nerbühne, sowie im neuerbauten großen Saal Ball statt.

43 mit 5 au lich Beborenen tgeborenen 11,6 etrug 645, bie

Sonntag 88, Onnerstag 96 orbenen erlagen Diphtheritis 14

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die

Gemüsefeld seines früheren Meisters und riß dort verschiedene Kräuter aus dem Boden, die angeblich einen Werth von 24 M. repräsentirten. Der Gerichtshof verurtheilte den 18jährigen An geklagten dieses Streiches wegen zu einer Geldstrafe von 20 Mart.

Bezüglich der Benuhbarkeit von Hängeböden als Gefindekammern in Häusern, welche unter der alten Baus polizei- Ordnung gebaut wurden, deren Gebrauchnahme aber in der Zeit der eingetretenen Geltung der neuen stattfand, hat die 96. Abtheilung des Berliner   Schöffengerichts eine hochbedeut same und erfreuliche Entscheidung gefällt. Als im Juli 1887 das von dem Rentier Sieber gebaute Haus, in welchem zu jeder Wohnung ein Hängeboden als Gefindekammer eingerichtet war, abgenommen wurde, bestimmte das Polizeipräsidium in dem darauf ertheilten Gebrauchsabnahmefchein, daß nach der neuen Baupolizei Ordnung die Hängeböden weder als Wohn-, noch als werden dürften. Der Kaufmann Schlafraum benugt Schulze als Miether dieses Hauses hat gemietheten Hängeböden seinem Dienstmädchen zur Benußung übergeben und ist deshalb durch Polizeis mandat wegen Verlegung der'§§ 37 und 44 der neuen Bau polizei- Ordnung in 5 Mark Strafe genommen werden. Hiers gegen hat er Widerspruch erhoben, und führte sein Vertheidiger im Termine aus, daß abgesehen davon, daß die Strafbe stimmungen doch nur gegen den Erbauer gerichtet sind, die neue Baupolizei- Ordnung auf die unter der alten gebauten Häufer in einem Puntte anwendbar find. Es würde dies sonst einen gefährlichen Eingriff in das Eigenthum Anderer" bedeuten. Denn durch Ertheilung des Bauscheins seien die fraglichen Räume zu den befannten Bveden geradezu genehmigt worden. Amtsanwalt v. Glann trat dieser Ansicht entgegen, und der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 1 M. ev. 1 Tag Haft. Die Baupolizei Ordnung, so führte der Vorsitzende aus, haben einen baulichen und einen sanitätlichen Zwed. Der lettere sei auch auf die älteren Gebäude anzuwenden, und müsse der Auffaffung entgegengetreten werden, daß mit der Ertheilung des Bauscheins die Hängeböden als Schlafräume tonsentirt seien.

Darmstadt  , 20. Juli. Des Vergehens wider die öffentliche Ordnung und wegen eines Vergehens wider die Religion ange= flagt, stand heute der vormalige Redakteur der Darmstädter Freien Preffe", Peter Müller, vor Gericht. Er hatte in seinem Blatte am 27. November v. J. ein Gedicht Zum ersten Advent" zum Abdruck gebracht, welches nach dem Urtheil eine Aufreizung der minderbemittelten Bevölkerung zur Gewalt thätigkeit gegenüber den befizenden Klaffen enthielt. Die Ab ficht des Verfaffers sei dahin gerichtet gewesen, Unzufriedenheit und zu Gewaltthätigkeiten geneigte Gesinnungen hervorzurufen. Der Angeklagte sei nach§ 20 des Preßgefeßes als Thäter zu bestrafen. Das Urtheil lautete wegen dieses Delifts auf 50 Mt. Geldstrafe, dagegen auf Freisprechung bezüglich der weiteren Be schuldigung, am 25. November v. J. durch einen Artikel Ein­richtungen und Gebräuche der Kirche beschimpft zu haben. 19. Juli. Ein Prozeß wegen Bruchs des Che verlöbniffes gegen einen todten Liebhaber fam gestern vor Lord Coleridge   zum Abschluß. Eine ältliche Jungfer Namens Mik Davies sagte aus, daß der Verstorbene, ein alter Junggeselle, ihr 1881 die Ehe versprochen habe, aber 1887 gestorben sei, ohne das Versprechen zu erfüllen. Sie verlangte daher von dem Testamentsvollstrecker Scale Schadenersab. Der Richter vers langte zu wiffen, worin der erlittene Schaden bestehe. Die Jungfrau fagte aus, fie habe des Liebhabers wegen ihre Stelle aufgegeben. Der Testamentsvollstrecker erkannte die Richtigkeit der Thatsache an und wurde vom Richter ermächtigt, aus dem bedeutenden Vermögen ihr eine angemessene Summe aus zuzahlen.

* Mit einer Strengen Strafe ahndete die 88. Abthei lung des Schöffengerichts die Ausschreitungen zweier Rowdies, Der Arbeiter" Büttner und Seelbinder, welche wegen Körper­verlegung mittelft eines gefährlichen Werkzeuges angetlagt waren. Vor furzem, an einem Sonnabend Abend, unterhielten sich der Buchbinder Schaff und der Schuhmacher Hein vor einem Hause in der Mühlenstraße, als der lettere plötzlich von drei Männern, die zusammen die Straße entlang nach der Stralauer Chauffee zu gingen, angerempelt und gegen seinen Kollegen Schaff ge­stoßen wurde. Schaff trat einige Schritte vor, um sich die Leute etwas genauer anzusehen; doch diese machten wieder Kehrt und rief den Angefallenen zu: Shr, Roßnäsen", was wollt Ihr denn noch?" worauf Schaff entgegnete:" Was wollt Thr denn, wir haben Euch doch nichts gethan!?" Im nächsten Augenblick erhielt er aber schon von Büttner einen Hieb über die Stirn mit einem dicken Stück Draht und im Begriff, den Schläger zu paden, empfing er von Seelbinder einen zweiten Hieb mit einem gleichen Instrument, der ihn sofort zu Boden streckte. Dann tam auch die dritte Person, ein gewiffer Taube hinzu, um an dem Niedergeschlagenen sein Müthchen zu fühlen. Das Er scheinen des Wächters machte den Dingen ein Ende; Büttner und Seelbinder wurden zur Wache fiftirt und der erstere von dort in die Untersuchungshaft geführt. Die beiden Angeklagten behaupten, daß Taube, der merkwürdiger Weise nicht behelligt worden ist, der eigentliche Provokateur und Schläger gewefen sei. Derselbe habe den Hein angerempelt, dann auch die rüde Nebensart gegen Schaff gebraucht und schließlich losgeschlagen. Seelbinder, der bisher noch feine Strafe erlitten hat, will erst hinzugetreten fein, als Schaff bereits am Boden lag; er hatte die Absicht, den Taube loß zu reißen. Die Zeugen Hein und Schaff stellen den Vorgang in der angegebenen Weise dar. Beuge Schaff trägt an der Stirn zwei dicke Narben, welche von den Schlägen mit den Drahtenden herrühren, die sich jetzt als corpus delicti( Beweisgegenstände) auf dem Richtertisch be­finden. Außerdem ist ihm bei der Affäre seine Uhr abhanden gekommen; dieselbe fonnte tros allem Suchen nicht mehr auf dem betreffenden Platz gefunden werden. Der Staatsanwalt beantragte unter Hinweis auf die Rohheit und Gemeingefähr lichkeit der That gegen Büttner 1 Jahr und 6 Monate und gegen Seelbinder 1 Jahr Gefängniß. Der Gerichtshof ent sprach diesem Antrage und beschloß, den legteren, der sich bisher auf freiem Fuße befand, sofort in haft zu nehmen.

London   egen

50 Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck vers boten.) Leipzig  , 19. Juli.  ( Fahrlässige Tödtung.) Vom Lands gerichte Schwerin   ist am 4. April der Kammerjäger Ludwig Peters in Wismar   wegen fahrlässiger Tödtung zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Von dem Angeklagten hatte der Gastwirth Kaiser im vorigen Jahre Rattengift, bestehend aus Mehl und Arsenit, in einer Düte getauft. Diese Düte war, und darin wurde allein die Schuld des Angeklagten erblickt nicht mit einer Bezeichnung des Inhalts versehen. Sie gerieth Anfang Oktober in die Hände der Frau Kaiser  , welche der Mei­nung war, der Inhalt fei Mehl. Sie bereitete gerade Schweines braten mit Rohl zu und benutte hierzu einen Theil jenes Mebles. Alle Personen, welche von jener Speise gegeffen hatten, erfrankten, ohne zu wiffen, was die Ursache war. Indessen hatte Niemand dauernd nachtheilige Folgen davon. 8wei Tage später bereitete Frau Raiser Eierkuchen und benutte wiederum jenes Mehl und zwar in etwas größerer Menge. Wiederum erkrankten die sechs Personen und hatten Leibschmerzen und Erbrechen. Fünf von ihnen wurden wieder gesund, aber der sechste, ein Mann Namens Dieß, starb. Nunmehr wurden die Ueberreste der beiden Mahlzeiten untersucht, wobei Arsenit entdeckt wurde. Man stellte fest, daß auf jeden Effenden etwa 33 Centigr. Arsenik gekommen waren, also über 16 mal soviel, wie als Medizin ge reicht werden darf. Der Gestorbene hatte an einer Entzündung der rechten Lunge gelitten, welche zwar an sich nicht tödlich war, aber ein Debem zur Folge hatte, welches den Tod allein her beigeführt haben würde. Ein solches Debem zeigt sich nach dem medizinischen Gutachten gewöhnlich bei hinfälligen Personen, deren Körper nicht reaktionsfähig mehr ist. Da nun der Dieß ohnehin schon dem Tode verfallen war, so mußte der Genuß eines Quantums Arfenit, welches fräftige Menschen nicht tödten fonnte, seinen Tod beschleunigen. Für seinen Tod war also der Genuß des Arsenit eine Mitursache, und dies gab bei dem Gericht den Ausschlag für die Bestrafung des Angeklagten. Der Kausalzufammenhang wurde auf folgende Welse fonstruirt. Der Gastwirth Kaiser war zu der Zeit, als er das Rattengift taufte, ein sehr vergeßlicher Mann. Später ist er in eine Frrenanstalt gebracht worden. Er hatte u. a. die Gewohnheit, Haushaltungs­

* Ein trauriges Familienbild zeigte eine Verhand lung vor der 88. Abtheilung des Schöffengerichts gegen den 23 jährigen Arbeiter Paul Bischoff, welcher sich wegen Sach­beschädigung zu verantworten hatte. Der Angeklagte wohnte früher bei seiner Mutter in Schlafstelle; es tam aber zwischen Mutter und Sohn zum Bank, der damit endete, daß der Sohn fich ein anderes Heim suchen mußte. Bei Muttern scheint es bem jungen Mann doch immer noch am besten gefallen zu haben, denn er begab fich bald darauf wieder in deren Wohnung, fand aber feine liebenswürdige Aufnahme, weil seine Aeußerungen wohl alles andere, nur nicht findliche Ergebenheit befundeten. Die Mutter befahl ihren Töchtern, von nun an den Sohn überhaupt nicht mehr in die Wohnung zu laffen, und als dieser troßdem wieder Eintritt begehrte, wurde ihm die Thüre vor der Nafe zugemacht. Das verdroß den Angeklagten sehr und in der Wuth gegen den mütterlichen Befehl stieß er mit den Füßen die Thür ein. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum er von seiner Mutter weggezogen sei, entgegnete der Angeklagte: Weil fte mit einem Kellner zusammen lebte. Bei Begehung der straf­baren That will er angetrunken gewesen sein. Das Urtheil lautete auf eine Woche Gefängniß, welche durch die erlittene Untersuchungshaft als verbükt erachtet wurde.

Der Fälschung von Nahrungsmitteln angeklagt stand Der Bierverleger Gericke vor der 89. Abtheilung des Schöffen­gerichts. Nach der Anklage soll derselbe das Lübbener" Bier