darauf hin, die Produktion zu zentralisiren, nicht sie zu zersplittern. Die Fortschritte der Technik wirken für diese Bentralisation in erster Linie und nur wer sich mit Gewalt die Augen zuhält, kann sich selbst glauben machen, daß eben diese Fortschritte dazu dienen sollten, dem Kleinbetrieb wieder aufzuhelfen.

Der Großbetrieb gehört eben auch zur Signatur unserer Beit, welche gewisse Leute absichtlich nicht zu verstehen Scheinen.

Bum Kampf der Arbeiterorganisationen.

In verschiedenen Artikeln und Notizen haben wir bereits gezeigt, welche Anstrengungen sowohl von Seite der Unter nehmer resp. Jnnungen, wie auch speziell von gewissen Be­hörden gemacht werden, um die Arbeiter- Organisationen un möglich zu machen, wovon auch die vielen Anklagen gegen Vereinsvorstände wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes, aus oft ganz unwesentlichen Anlässen, vor allen Dingen aber die in Preußen und Bayern beliebte Unterstellung der Unterſtügungs vereine unter das Versicherungsgesetz den besten Beweis liefern. Alle Einsprachen der Vereinsleitungen gegen diese Unter stellung helfen nichts, und ging speziell das preußische Ministerium des Innern mit der Interpretation des Begriffes Versicherung" soweit, daß es zur Rechtfertigung desselben feineswegs ein gegenseitiges festes Uebereinkommen für nöthig hielt, sondern es genügte nach Anficht dieses Ministeriums schon,

wenn eine Gegenleistung seitens des Vereins in Aussicht steht.

Schrieb doch der preußische Minister des Innern s. 3. an die Buchdrucker: daß der Umstand, da der Anspruch der Mit glieder auf Unterstüßung fein flagbarer" sei und nach dem jeweiligen Stande der Kaffe befriedigt werden solle, dem zwischen dem Vorstande und den Mitgliedern bestehenden Ueber­einkommen den Charakter der Versicherung nicht nimmt, weil derjenige Theil des Einkommens, welcher nach Abzug der Verwaltungslosten und der zur Kapitalifitung bestimmten Quote ( Refervefonds) übrig bleibt, dasjenige Aequivalent bildet, auf welches die Mitglieder in der einen oder der anderen Form zu rechnen haben." Da dürfte es nun intereffant sein, gegenüber Diesen Gesetzes bezw. Begriffsinterpretationen der Verwaltungs­behörde diejenige der Gerichte kennen zu lernen.

Eintritte gewiffer Bedingungen oder Fristen Zahlungen an Kapital oder Rente zu leisten. Alle Angeklagten haben zuge standen, daß fie im Jahre 1887 zu Krotoschin eine Zahlstelle des Unterstüßungsvereins deutscher Tabalarbeiter", der feinen Sit in Bremen bat, ins Leben gerufen und bis zum Oktober 1887 auch fortgesetzt haben, ohne daß fie hierzu die Genehmigung der Staatsbehörde eingeholt hatten. Das fönigl. Schöffengericht zu Krotoschin hat aber nach vorheriger Hauptverhandlung nicht für thatsächlich festgestellt erachtet, daß die Angeklagten hierdurch den Bestimmungen des§ 360 Nr. 9 des Str.-G.-B. sowie des Ge feges vom 17. Mai 1853 zuwider gehandelt hätten, und daher Durch Urtheil vom 27. Januar 1888 sämmtliche Angeklagten von der Uebertretung der angezogenen Gesegesvorschriften freigesprochen und die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Angeklagten erwachsenen nothwendigen Auslagen der Staatstaffe auferlegt. Gegen diese Entscheidung ist seitens der tgl. Staatsanwaltschaft unter dem 28. Januar 1888, also innerhalb der im§ 355 Strafprozeßordnung bestimmten Frist, das Rechtsmittel der Be rufung eingelegt. In der Berufungsrechtfertigungsschrift wird hervorgehoben, daß ein Verein, der seinen Mitgliedern die Ge währung von Unterstüßung in Krankheits- und Sterbefällen, sowie von Unterstügungen an arbeitslos werdende Mitglieder in Aussicht stelle, anderseits den Beitritt zum Vereine, sowie die Uebernahme der Verpflichtung eines laufenden Beitrages ver lange, als ein Versicherungsunternehmen im Sinne des Gesetzes vom 17. Mai 1853 zu betrachten wäre, und daß der Umstand, daß der Anspruch auf die bezeichneten Unterſtügungen ein freis williger, das Recht der Klage ausschließender sein solle, dem zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Ab­kommen die Natur eines Versicherungsvertrages nicht nehme.

trachtet werden. Demnach find sämmtliche Angelung ist doch widerhandlung gegen§ 360 Nr. 9 des Strafgeset gegeben: vorigen Jah Gesetz vom 17. Mai 1853 nicht überführt, we rufung gegen das freisprechende erstinstanzliche stimmten dan b zwar Dant werfen war. Die Kosten der Berufungsinstans und weiter. Schat geflagten erwachsenen nothwendigen Auslagen find then tann. G Straf Prozeß Ordnung der Staatskaffe auferlegt, fann er fi geklagten etwas in Preußen mit Strafe bedrohtes Beste, was auch sonst zur Erhebung der öffentlichen Klage teine den Rüden gegeben haben. laffen. Unser

gez. Sypniewski. Günther. Steinman für eine glär

Die Chicag

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Politische Uebersichtlichen

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1

Ueber das Befinden Hafenelevers wbeiter die i legten Tagen beunruhigende Meldungen durch dient find sol Preffe gegangen. Man wußte zu melden, daß sein ffe Berstörunge so verschlimmert habe, daß baldiges Ableben zu mer einzuschü Diese Nachricht ist falich. Auf unsere Anfast fich nicht mi maison de santé in Schöneberg wird uns miten Zeitungen das förperliche Befinden des Geistestranten benfalls it ab litischen Charal bigend sei.

11

Ein indirektes zugeständniß, daß das te jener gesetz für gewöhnlich weit über den Nahmen bide des vo wendung gebracht wird, der in dem Gefeße felbefatting" in enthalten die jest in allen Blättern wiederholten er die in de über Arbeiterversammlungen, die zu dem Bwede ba banziger Jahre Gefeße der Alters und Unfallversicherung angeblich abgehalos feitig Aeußerungen der Betheiligten, also der Aber, Schweinb sollen. Beſtüßt auf eine offiziöse Notiz, daß man d) schon ma als be: Unternehmer, über den Entwurf entgegen ben, fönnen nämlich, worauf wir bereits einmal aufmerksam gur Mack Die Blätter jegt, daß es nicht zu bezweifeln sei", ter der Spign Arbeitern, behufs Einberufung und Abhaltungen Auszug a Gründen beschlungen zur Berathung des Entwurfs feine Sindicine des Fe werden würden." Db diese lettere Annahme riackenzie der V nicht, wollen wir dahin gestellt sein laffen. Thatch einem bestin als die Grundzüge" seinerzeit veröffentlich wurdte man benfer

Mit Rücksicht hierauf hätte auch die zu Krotoschin ins Leben gerufene Bahlstelle des Unterstüßungsvereins deutscher Tabak­arbeiter" als eine Versicherungsanstalt, zu deren Errichtung die staatliche Genehmigung erforderlich wäre, angesehen wer den müſſen. Das Berufungsgericht jedoch nicht beigetreten. Wie in den Gründen des an gefochtenen Urtheils überzeugend ausgeführt wird, kann der ,, Unterfügungsverein deutscher Tabalarbeiter" als eine Ver­

Ansicht

ficherungsgesellschaft oder Versicherungsanstalt nicht betrachtet

werden. An fich fann es nicht zweifelhaft sein, daß zur Be­freibung des Versicherungsgeschäfts nach dem Gefeße vom 17. Mai 1853 Staatsgenehmigung erforderlich ist, und daß die Errichtung einer Versicherungsanstalt ohne die staatlich erforder­

Nachdem das Landgericht in Nürnberg als Berufungsgerichtliche Genehmigung gemäߧ 360 Nr. 9 Strafgesetzbuchs strafbar erkannt hat, daß der Deutsche Tischlerverband" nicht als eine Anstalt zu betrachten sei, auf welche der§ 360 Nr. 9 des R.-St.-G.-B. Anwendung finde( gegen welches Urtheil übrigens Revision beim Oberlandesgericht in München nachgesucht ist), liegt uns nun ein Urtheil der Straffammer des fgl. Amts­gerichts Krotoschin , als Berufungsgericht vor, welches wir der flaren Begründung des freisprechenden Erkenntniffes wegen hier folgen laffen. Wir bemerken noch dazu, daß gegen dieses Urtheil ebenfalls Revifton beim Kammergericht Berlin beantragt war, Dieser Antrag jedoch zurückgenommen wurde, so daß dies Urtheil jest rechtsfräftig ist. Daffelbe lautet:

ift.( Dernburg, Lehrbuch Band II. S. 280, Anmerkung 5 in flüßungsverein deutscher Tabalarbeiter", ebenso wie der Richter der 3. Auflage.) Aber das Berufungsgericht vermag den Unter­erster Instanz, nicht als eine Versicherungsgesellschaft an­zusehen.

Im Namen des Königs!

In der Strafsache

gegen

( folgen die Namen der fleben Angeklagten) wegen Buwiderhandlungen gegen§ 360 Nr. 9 des Strafgesets buchs, sowie des Gesetzes vom 17. Mai 1853,

hat auf die von der tgl. Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil des tgl. Schöffengerichts zu Krotoschin am 27. Januar 1888 eingelegte Berufung

shaddie Straffammer bei dem tgl. Amtsgericht zu Krotoschin in der Sigung vom 17. Mai 1888, an welcher theilge­nommen haben:

2120295

dia

of

1) Sypniewski, Amtsgerichtsrath, 2) Günther, Amtsrichter,

3, Steinmann, Amtsrichter

als Richter,

Buchholz, Erster Staatsanwalt

als Beamter der Staatsanwaltschaft, Cholewinski, Attuar,

für Recht erkannt:

als Gerichtsschreiber

658

daß die Berufung der tal. Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil des fal. Schöffengerichts zu Krotoschin vom 27. Januar 1888 zu verwerfen und die Kosten der Be rufungsinstanz, sowie die den Angeklagten erwachsenen nothwendigen Auslagen der Staatstaffe aufzuerlegen find.

Cit drier

$ 130.

mind. Von Rechts Wegen. Gründe:

Sämmmtliche Angeklagte waren beschuldigt, den Vorschriften des§360 Nr. 9 Strafgesetzbuchs und des Gesetzes vom 17. Mai 1853 zuwidergehandelt zu haben, und zwar dadurch, baß sie im Jahre 1887 zu Krotoschin ohne Genehmigung der Staatsbehörde den gesetzlichen Bestimmungen zuwider eine An­stalt errichtet und bis zum 15. Oftober 1887 betrieben hätten, welche bestimmt war, gegen Leiſtung von Geldbeiträgen beim

,, Auf was denn?"

" Habe ich Dir erzählt, daß das Bett von dem Herrn hierhergeschickt worden ist, den die Engländerin erwartete, und der niemals fam?"

Nein. Hat er es Dir denn zum Geschenk gemacht?" Sein Intendant sagte mir, als er die Wohnung miethete, daß sein Herr sie nach seinem Geschmad möbliren lassen wolle, und daß das Mobiliar mir nach drei Monaten gehören solle."

Donnerwetter, der Mann muß Gelb haben! Aber die brei Monate sind doch noch nicht um."

,, Nein, es ist erst sechs Wochen her, aber ich weiß be= stimmt, daß sich der Herr nicht melden wird."

" Das ist allerdings wahrscheinlich. Wenn er über haupt zum Vorschein kommen wollte, hätte er sich schon bei Dir gezeigt. Du kannst also über den Gegenstand dis­poniren."

Ich wollte es verkaufen. Der Preis von 1000 Franks schien mir angemessen. Wenn ich nicht sofort auf das Ge­bot einging, so geschah es, weil es nicht so aussehen sollte, als habe ich besondere Eile damit. Ich bat mir zwei Tage Ueberlegungszeit aus und übermorgen muß der Käufer wiederkommen. Augenblicklich aber weiß ich wirklich nicht, ob ich ihn überhaupt in meine Wohnung laffe."

Weshalb? Was ist denn geschehen, seit er fort gingem ging?" marim

Geschehen ist, lieber Freund, daß ich das Bett bald darauf einer gründlichen Prüfung unterwarf und dabei eine fonderbare Entdeckung machte."

Ist die Matratze etwa mit Banknoten gepolstert?"

ob sie fest fäßen, und da.

Jn§ 2 des Statuts des genannten Vereins wird be­stimmt:

idFerner kann die Vereinsleitung gewähren: e) Reiseunterſtüßung;

100

f) einen Unterſtüßungsbeitrag an verheirathete Mitglieder beim Ableben ihrer Ehehälfte;

g) Unterstüßung an solche Mitglieder, welche durch ihr Ein­treten nach§ 2 Absatz a arbeitslos geworden find." Ferner heißt es im§ 10 des Statute:

" Gemaßregelte fönnen vom Vorstande resp. Ausschuß

unterſtügt werden."

Allein diesen Bestimmungen gegenüber ist nach Meinung des Berufungsgerichts von besonderer Bedeutung der Schluß­

satz des§ 2 des Statuts, welcher wörtlich lautet:

Die von der Vereinsleitung an die Mitglieder zu ge währende Unterfügung ist eine freiwillige. Ein Recht der Klage steht den Mitgliedern dem Verein gegenüber nicht zu." p mad starul

Hier ist also deutlich ausgesprochen, daß die Mitglieder des Unterstützungsverein deutschen Tabatarbeiter" durch ihren Ein fritt in den Verein und durch die Zahlung der im§ 6 des

Statuts näher angegebenen Beiträge kein durch Klage verfolg

bares Recht gegen den Verein selbst erwerben. Der Eintritt und die Mitgliedschaft bei dem Unterstügungsverein deutscher Tabatarbeiter" fann daher auch nicht als eine Versicherung an gesehen werden, da bei einer solchen nach§ 1934 11 8 Allgem. Land- Rechts der Versicherer gegen Erhaltung einer gewissen Ab­gabe der Prämie, die Vergütung des aus einer bestimmten Gefahr Sie versicherte Sache treffenden Schadens übernimmt. Dem gemäß schreibt auch§ 2171 II 8 Allgem. Land- Rechts vor, daß die Hauptpflicht des Versicherers in der Vergütung des Schadens besteht, den die verficherte Sache bei der übernommenen Gefahr erlitten hat. Der Unterstügungsverein deutscher Tabak­arbeiter" übernimmt aber seinen Mitgliedern gegenüber gar teine Gefahr, die von ihm gewährte Ünterſtüßung wird viel

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große Publi

behörden, direkt oder indirekt, durch Berbote oder os die Fachze Mittel faft überall das Abhalten von Arbeiten feiner angebl zu hintertreiben wußten. Was uns an der oben mielt feine Anert Aeußerung der Blätter aber hauptsächlich intereff umwundene Zugeständniß, daß bei der Anwendung anzösischen Mär fammlung abhalten dürfen oder nicht. Nach listengefeßes die Praxis dahin geführt hat, daß das für ein Stü Belieben der Polizei abhängig ist, ob die Arbel attit allerdigs n err v. Ro Kartellstreite des Sozialistengefeßes sollte das freilich andes Wenn er etwas mären, wie der§ 9 bestimmt, Versammlung bichte, so wird fozialistische oder kommunistische 2c. Bestrebungen ltfonservative in aufzulösen, oder von vorne herein zu verbieten, it Mühe und S die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigte cochen hatte, 42 die verpönten Umsturzbestrebungen zu fördern betalen. Wenn fich eine Versammlung zur Besprechung der Altersolidarisch machen versorgung von vornherein Grund zu der ffen wieder anfr werde bei der Belegenheit der Umsturz gefelben Erfahr ausgeschloffen. Es besteht also gar kein gef 5 Jahren. Unf die Blätter der verschiedensten Richtungen Verfammlungen Hindernisse zu bereiten.

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aussprachen, daß die Behörden dieses Mal eine

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um, fich in der art zu suchen." wenn das ni

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bereiten und den Arbeitern Versammlungen so geben damit diese Blätter, zu, daß immer so besonders betonte loyale" Handhabu inservative am I selbst nicht glauben, und daß die B dahin geführt hat, daß nicht etwa nur die auf den

richteten Bestrebungen der Arbeiter durch das

Eugen Rid ihm von seiner nca. 100 000

unterdrückt werden, sondern daß jede öffentliche po gebung der Arbeiter von dem Sutdünten der Förderung fre

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Die Wahlm abhängig gemacht ist. Bur Kennzeichnung der Be werden gute in feinem zweiten Lande der Welt in Blüthe ftehes November star Heuchelei ist das jetzige Berhalten unserer tonang 29. Oftober

wieder recht geeignet.

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Die Boulangisten find auf einen sonderba ung des Hauses verfallen, der allerdings nicht mehr ganz neu

stimmt. Diese Majorität der Nichtstimmenben

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thwendig. Verboten a

bknecht über tersverfo indung des Ve bas vielgenar

nämlich ausfindig gemacht, daß es nur eine Wählern ist, welche dem brav genral" feine le Arbeiterverse beigebracht hat. Die Majorität der Wähler Boulanger gestimmt," rufen fie triumphirend, und richtig, denn die Majorität der Wähler bat überhaupt die große Entdedung- gehört eigentlich Boularerband Kartell gegen ihn, so hätte sie gegen ihn gestimmt; das gethan, ergo ist fie für ihn. Die Logit it uns D belannt. Sie präsentirte fich zuerst in der Betur, Boykott hierauf kann der Unterstüßungsverein deutscher Tabatarbeiter", Landtage entwickelte, daß die Majorität der Abg etwas andere der seinen Sig in Bremen hat, nicht als eine Versicherungs Produkt einer Minorität von Wählern fei, und ebten. Wurzen nicht als Verficherungsanstalt anzusehen ist, fann selbstverständ- Regierung sei. Und wie viel Reden Bismardage durch den

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anstalt gelten; wenn der Verein selbst mit dem Size in Bremen

lich auch die Gründung einer Zahlstelle dieses Vereins in Kro toschin nicht als die Errichtung einer Versicherungsanstalt be­

Bunächst nichts. Ich hörte ein leises Knagen, sonst nichts. Aber dann.

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Nun?"

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nicht diefelbe Logit? Ob die Boulangiften

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Vorgänger kennen? Wohl faum. Aber die Gled

Rnie und seinen Händen auf das Lager. gann sich der Baldachin zu fenten.

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er eventuellen Wege stünden Meter Höhe fte fich auf der Schwechat ; i liche Fortbewe

Er trat weg und der Baldachin ging rb bei der erste Tritt jegt einmal weg," sagte die Robin

den Offiziere h

,, Dann hatte ich den Einfall, mich einmal auf dem Bette auszuftrecken, um zu sehen, wie es sich darauf liege. Ich muß auch gestehen, daß ich einen Augenblid baran " Jetzt will ich Dir zeigen," fuhr fie oment trug ein bachte, es zu meinem persönlichen Gebrauche in mein 3im- Mechanismus zu arbeiten aufhört, wenn

mer schaffen zu lassen. Ich bin ja etwas abergläubisch, aber es gefiel mir so gut. Ach, es wäre mir übel ergangen,

schließe."

For

nunmehr Her

n ging eine to tgen Sägen no auch die Best

Sie bückte sich, faßte mit der Hand an über die Fe wenn ich meinen Gedanken ausgeführt hätte. Dieses styl- und nun konnte Guntram noch so sehr

volle Bett ist eine Höllenmaschine!"

Es ist doch nicht mit Kartätschen geladen?" Nein, aber der Erfolg ist derselbe. Kaum lag ich auf dem Bett, als der Baldachin langsam berabzusinken be gann... langsam und geräuschlos. Wäre ich nur ein bischen eingenickt, so hätte ich nichts bemerkt. Glücklicher­weise hatte ich die Augen offen und Du kannst mir glauben, daß ich rasch auf den Beinen war." on

Ach! Du wirst nicht genau hingesehen haben!"

Beweis ist, daß der Baldachin, sobald ich das Bett ver­laffen hatte, wieder in die Höhe zu steigen begann und

brücken, nichts rührte sich.

( Fortsetzung folgt.)

auf

Beit, den B chem Schwung eimal überschlu ch furzer Zeit hmen. Nur

there Verlegu

lle aus der G

Eine gefährliche Ballonfahrt. Wienlich erlitt eine Aus Kunst und Leb Luftschiffer Siiberer unternahm gestern Nachmittaggen, sowie for ,, D, ich habe fehr genau hingesehen, und der beste welche infolge des plöglich über Wien heraufgezogen Gute Aichh von zwei Offizieren ein Auffahrt mit dem Ballonge aktionsunfä einen bedenklichen Ausgang nahm. Der Ballon walter Anton zise halb 4 Uhr mit Herrn Silberer und den zwar wieder ohne das geringste Geräusch und ganz langsam. ruhig und feine ausgesprochene Windrichtung lieutenants Schindler und Wächter erhoben. ern des Gutes Das Körpergewicht ist die Veranlassung, daß er hinabsinkt. Senfrecht aufsteigend, schlug der Ballon langfamomart des etn Richtung ein. Bald aber zogen von Süd und ich unterzog das Bett einer gründlichen Untersuchung. Ich Wolfen auf, Blige zudten und der Ballon wurde

Nun wollte ich wissen, wie der Mechanismus arbeitet, und

sage Dir, der Verbrecher, der dieses schreckliche Bett ange­fertigt hat, muß ein vorzüglicher Mechaniker sein. Man

braucht nur auf einen Stift zu drücken, um den Baldachin führbar, da der Ballon fich noch über dem Weldibil

in Bewegung zu setzen, sobald man das Bett belastet. Und wenn man auf einen anderen Stift drückt, steigt er wieder

me zutheil me Wohnstätte

ore liegt der i re 1308 zerstö ch befand. S Wolfes unte wobene Gestal

einiger Zeit hinter dem Arsenal freies Feld gente, lebte etm

unter

die den Bettboden tragen. Ich faßte sie an, um zu sehen, empor, nachdem er den Schläfer erstickt hat. Du kannst ja dem Ballon zuckten die Blige, der Sturm began

Nun? Und da?..." unterbrach sie der Major,

,, Da drückte ich mit der Hand an eine Feder, die unter

verborgen war."

felber einmal das Experiment machen."

,, Danke bestens!"

,,, ich halte die Bewegung des Baldachins schon auf, bevor es zu spät war. Du brauchst auch nur mit aller gelöst. Du wirst gleich den Erfolg sehen."

einer ruhigen Landung zu spät. Ueber,

wolte empor und über dieselbe hinauszufteigen. lich Ballast ausgeworfen, aber die Abkühlung in war eine so große, daß der Ballon zwar bis 1600 nicht aus dem Bereiche des Gemitters hinaus tonne Nun galt es, da eine glatte Landung schon ausgel

gmann zu e nd, unter ar ch seine unau weithin einen men vom Bap Jahre 1307

bem Hornebu

einer Verzierung des einen Fußes am Kopfende des Bettes Kraft auf das Bett zu brücken, ich habe schon die Feder niederpraffelnde Regen erschwerte den Empor ziehen, aber

" Und... was geschah?"

Guntram machte den Versuch. Er drückte mit einem