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Widerst Magdeburg  , Düffeldorf, Stettin  , Wien  , Pest, Paris  , Brüssel  , London  , St. Petersburg   zahlreiche Todesfälle veranlagt haben. Apfel in Breslau  , Straßburg   Warschau   war die Bahl ge Dame Opfer zwar eine große jedoch eine fleinere teft gegen ein in der Vorwoche. Der Antheil des Säuglingsalters an der he Entſcheiammisterblichkeit war im allgemeinen ein größerer, in Berlin  fo oft geleinerer als in der Vorwoche. Von je 10 C00 Lebenden er Unglüben, aufs Jahr berechnet, in Berlin   117, in München   161 mat. Eine juglinge. Afute Entzündungen der Athmungsorgane wur und brach allgemein seltener als Todesursachen angeführt. Von den fektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach des a typköfen Fiebern in geringerer, an Diphtherie  , Keuchhuſten arten find Boden in gesteigerter Bahl mitgetheilt. So haben Todes Djeft geworde an Mafern in Hamburg  , Wien  , Prag  , Paris  , St. Petersburg  erst im Janonimen, während sie in Berlin  , Krakau  , London   etwas zu gen bis men. Erkrankungen wurden aus fast allen Orten, aus denen Seltenheiten ichte vorliegen, in geringerer Bahl zur Anzeige gebracht. welche in desfälle an Scharlach   waren in Danzig  , London  , Warschau  find under, in Meg und Petersburg   etwas gesteigert. Neue Er­lungen famen aus den meisten Berichtsorten in verminderter wenigen zur Mittheilung. Die Sterblichkeit an Diphtherie und ung von a war in Berlin  , Hamburg  , Breslau  , Köln  , Paris  , Wien  , elfach cleftri Chriftiania, St. Petersburg   eine zum Theil nur wenig umschwärmere, in München  , Best, Kopenhagen  , London  , Warschau   eine Schaltet wets fleinere, als in der Vorwoche. Neue Erkrankungen wurden Falter die Roh meist in gerir gerer, nur aus München   in etwas Lichtbogen eigerter Babl berichtet. Typböse Fieber haben in Berlin  startes gleiche, in Hamburg  , Paris   und London   eine leinere, in rzen verano Betersburg eine nur wenig größere Bahl von Sterbefällen Brummen gerufen. Neue Erkrankungen tamen in Berlin   und St. erregte. Desburg etwas zahlreicher zum Vorschein. An Flecktyphus gewiffe Bo Todesfall aus Königsberg  , 2 Eifrankungen aus St. En. Eine burg, 4 aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf   zur Anzeige. tgewebe di pidemischer Genichitarre wird 1 Todesfall aus Kopenhagen  , Gifranfung aus Kopenhagen   und aus dem Regierungs­baues auf Schleswig   mitgetheilt. Roſenartige Entzündungen des gewebes der Haut waren in Kopenhagen   nicht selten. Der hmittag be ch. buiten hat in Berlin   und London   weniger, in Dublin  

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rzte sodann ur einige üfte und

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enhagen, Stockholm   und Wien   etwas häufiger als in der - Einzelne Todesfälle an Poden tamen aus Berlin  , und seinen Vororten, und aus Paris   zur Anzeige, mehr­aus Lyon  ( 2), Triest  ( 4), Brag( 10), Warschau  ( 13). Er­lungen wurden aus dem Regierungsbezirk Hildesheim   und lofterstraße Best je 1, aus Breslau   2, aus Wien 3  , aus St. Peters­daß er bu zur Anzeige gebracht. Charitee

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Die fanitären Verhältnisse in Berlin   blieben auch in dieser Berichtswoche günstige und die Sterblichkeit eine mäßig hohe. Stundenamentlich zahlreich waren Todesfälle an Darmkatarihen und Refognosedurchfällen der Kinder, die, wenn auch ein wenig häufiger ls in der Vorwoche, doch erheblich weniger Sterbefälle als in rentsprechenden Woche des Vorjahres veranlaßten, wo diesen

40-45 Jo

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Baiserlich 29. Juli den Jahre n Berlin   23 30,3, in Fran over 20,0 ,.

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Straßen entfernt war, sah er plöglich einen Pferdebahnwagen in der Richtung nach der Lindenstraße heransausen, und ehe er noch im Stande war, sein Pferd zu wenden, hatte der Scheer baum seines Gefährts bereits den Waggon erfaßt, deffen Fenster unter lautem Gellirre zersplitterten und in das Innere flogen. Glücklicherweise waren nur wenige Fahrgäste in dem Pferde bahnwagen und somit beschränkte fich der angerichtete Schaden lediglich auf einige zerbrochene Scheiben und Abschürfungen der Holzwände. Der Vorfall wurde polizeilich notirt und Grunert, dem die Schuld beigemeffen war, empfing das übliche Straf mandat, gegen welches er aber Einspruch erhob und richterliche Entscheidung beantragte. Der Angeklagte gab vor dem Schöffengericht die Thatsache zu, behauptete aber, ganz vor schriftsmäßig gefahren zu haben, während der Pferdebahnwagen im schnellsten Trabe angekommen sei, so daß ihm keine Beit zum Wenden verblieb. Diese Behauptung wird von zwei Augenzeugen der Karambolage in allen Punkten unterstüßt, während ein dritter Beuge, welcher sich zur Zeit auf dem Ver deck des Pferdebahnwagens befand, mit aller Entschiedenheit das Gegentheil behauptete und dabei verblieb, daß Grunert zu schnell gefahren habe, obgleich er zugeben mußte, daß der Roll­wagen hoch beladen war. Diese Widersprüche in den Beugen aussagen bewogen den Amtsanwalt die Freisprechung zu bean­tragen, weil der Vorfall nicht genügend aufgeklärt sei und der Gerichtshof beschloß nach diesem Antrage.

In einer schleichen Ziegelei hatte sich in der Lehm­grube, welcher das Material zur Ziegelfabrikation entnommen wurde, eine Wafferansammlung gebildet, die im Winter zuge froren war. Das darauf befindliche Eis überließ der Biegelei befizer einem Brauer mit der Abrede, daß dieser es auf feine Roften brechen und abfabren laffen solle. Die Ausführung Kosten brechen und abfabren laffen solle. dieser Arbeit wurde dem Siegelmeister übertragen, welcher dabei zu Falle kam und fich den rechten Arm erheblich verlegte. Die Biegeleiberufsgenossenschaft bestritt, daß hier ein Betriebsunfall vorliege, und verweigerte daher die Bahlung der geforderten Rente. Der Verlegte habe sich bei Ausführung der Arbeit nicht im Lohne seines Arbeitgebers, des Biegeleibeftigers, sondern im Dienste eines Fremden befunden, nämlich des Eisläufers, für deffen Rechnung das Eis gebrochen wurde. Das Schieds­gericht verwarf diesen Einwand und verurtheilte die Be­rufsgenossenschaft zur Bahlung. Die Rekursbeschwerde der­selben wurde von dem Reichsversichernngsamt mit folgen­der Begründung verworfen: Ob der Kläger   im Lohne des Biegeleibefizers gestanden hat, ist für seinen Rentenanspruch überhaupt unerheblich; nach§ 1 des Unfallversicherungsgesetzes überhaupt unerheblich; nach§ 1 des Unfallversicherungsgeseges ist entscheidend vielmehr nur, ob er zur Zeit des Unfalls in dem versicherungspflichtigen Biegeleibetriebe beschäftigt war oder nicht. Der Gerichtshof hat auf Grund der ermittelten Umstände fein des Eises auf der gefrorenen Lehmgrube geschah unzweifelhaft im Intereffe des Biegeleibetriebes; es mußte geschehen unter allen Umständen und gleichviel, ob das Eis verkauft wurde oder entbehrlichen Materials zu gewinnen. Nicht die Verwerthung des Eises, sondern die Beseitigung des Betriebshindernisses war der Hauptzweck der Arbeit. Hiernach charakterisirt dieselbe sich als eine Betriebsthätigkeit, und hieran wird auch dadurch nichts geändert, daß der Einfachheit halber zwischen den Betheiligten verabredet worden war, daß der Abnehmer des Eises statt des Kläger zahlen solle.

antheitsformen 390 Kinder gegen 168 in der Berichtswoche nicht, um einen Bugang zu dem Lager des für den Betrieb un­m Opfer fielen. Die Betheiligung des Säuglingsalters an

angenen Woche.

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Sehr abgenommen haben auch Er­

an aluten Entzündungen der Athmungsorgane und

ten vielfach einen milden Verlauf. Von den Infektions theiten tamen sowohl Erkrankungen an Masern, wie an tlach und Diphtherie   seltener zur Melduna; am häufigsten Kaufpreises den Lohn für das Brechen des Eises direkt an den 1, in Alton fich Masern nur noch im Stralauer Viertel. Dagegen in Münd ypböse Fieber etwas mehr Erkrankungen hervorgerufen, amen fie in feinem Stadtviertel in nennenswerther Bahl 25,2, 7,6, in Kaorichein. Roſenartige Entzündungen des Bellgewebes der 2,8, in Wi und Erkrankungen im Wochenbett zeigten gegen die Vor­

Werbefalle

9,0, in Arafa Baris 18,0, agen 20,5, etersburg 5, in urin

303

artlichen Behandlung.

leine wesentliche Veränderung auf. Weitere Erkrankungen Boden find nicht gemeldet worden. Erkrankungen und Liverpool 18 en nur wenige Erkrankungen an rheumatischen Beschwerden an Keuchbusten wurden seltener bekannt, auch ge= Polizeibericht. Am 14. d. M. Vormittags erhängte sich n Edumacher in seiner Wohnung in der Landsberger Allee  . Nachmittags fuhr an der Ecke der Niederlagstraße und des in ftig mit einer Dioschte zusammen, daß der Kutscher der Bages   am Beughause der Schlächter Eckhardt aus Spandau   so teren vom Bod herabgeschleudert wurde, ohne jedoch Schaden men, währenfeestraße 27 der Maurergeselle Schüler infolge eigener Un

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er in der Beit Dort 36,2 futta 19,5,

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erleiden.

Um dieselbe Zeit stürzte auf dem Neubau

Richtigkeit aus dem vierten Stock auf den Bürgersteig herab elitt dabei so schwere Verlegungen, daß er nach der

Gegen Abend fiel im Luft­

Charitee gebracht werden mußte. en ein Fubrwerksbefizer infolge von Schlaftrunfenheit vom bet von ihm geführten Droschte herab unb erlitt dadurch und, Bremeiner Verlegung am Kopfe einen Bruch des rechten

Sehr gün Jahr) war cot, Hanno den größern boch( etwa in Straßburg  

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terarms.

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Abends wurde in der Klosterstraße ein an­

Ein Arbeiter hatte sich infolge erlittener Quet­schung beider Füße ohne Dazuthun der Berufsgenossen­schung beider Füße ohne Dazuthun der Berufsgenoffen­schaft in ein Krantenbaus begeben, wo ihm dieselben abgenom­men werden mußten. Die Berufsgenossenschaft verweigerte an­fänglich die Rentenzahlung ganz; auf die Berufung des Verun glückten wurde sie von dem Schiedsgericht verurtheilt, für die Dauer des Aufenthalts deffelben im Krankenhause die volle In­validitätsrente, demnächst aber eine Rente von 75 Prozent zu zahlen. Nunmehr erkannte die Berufsgenossenschaft ihre Bah­lungspflicht an fich an; fie erhob aber Returs gegen die Ent­scheidung des Schiedsgerichts, insoweit sie dadurch zur Bahlung der vollen Rente für die Zeit der Krankenhausverpflegung ver­urtheilt war. Sie machte geltend, daß nach§ 7 des Unfallver­ficherungsgesetzes der Verletzte nur Anspruch auf freie Verpfle gung im Krankenhause, nicht aber daneben noch auf eine Rente für seine Person habe, was ebensowohl gelten müffe, wenn die Unterbringung Veranlassung des Verlegten selbst

oder einer dritten Person, als wenn fie auf Betreiben Der Berufsgenossenschaft erfolgt sei; fte gab ferner die ausdrückliche Erklärung ab, daß sie von dem ihr zu­stehenden Wahlrecht noch nachträglich Gebrauch machen und die Aufnahme in das Krankenbaus als für ihre Rechnung geschehen anerkennen wolle. Hierauf änderte das Reichs- Versicherungsamt die Vorentscheidung dem Antrage der Berufsgenossenschaft ge mäß ab, indem es begründend ausführte. Es war den Aus­Berufsgenossenschaft, wenn sie erst nachträglich ihre Fürsorge pflicht anerkennt, und der Verlegte inzwischen für fremde Rech nung in ein Krankenhaus aufgenommen ist, befugt ist, auch mit rüdwirkender Kraft zu wählen, ob fte die ihr nach§ 5( Renten­anstalt) obliegenden Leistungen gewähren will. Uebt fte diefes Wahlrecht im legtern Sinne aus, so hat sie die Kur- und Ver.

n und so schwer verlegt, daß er mittelst Krantenwagens führungen der Retursbeschwerde dahin beizutreten, daß die end taubftummer Mann durch einen Posipacketwagen über Chriftian Ausiage von Augenzeugen feine Schuld treffen. Der Charitee gebracht werden mußte. Den Postillon soll

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elbe Beit machte ein Arbeiter in dem Hause Antonſtraße 5, welchem seine getrennt von ihm lebende Ehefrau wohnt, mal den Bersuch, sich am Treppengeländer zu erhängen, zahlung) oder nach§ 7 Unf.-B.-G.( Verpflegung in einer Heil De aber beide Male rechtzeitig bemerkt und losgeschnitten,

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der Arbeiterzeitung" habe er Sachen bei demselben bestellt. Von einer Abrechnung oder einem Bücherauszug, die bei dem Angeklagten gefunden, will derselbe teine Kenntniß haben, will auch nicht wissen, wie dieser Brief unter seine Papiere ge tommen. Ferner fommt ein gedrucktes Birkular zur Ver lesung, das bei dem Bücherauszug gefunden und in welchem um Abrechnung im Intereffe der Fortführung mit den Schweizer  'schen Freunden gebeten wird. Eine gleiche Auf­forderung findet sich auch in dem Sozialdemokrat". Der Ans geflagte bezeichnet diese Zusendung als eine gegen ihn gerichtete Denunziation, worauf der Vorsigende ihn darauf aufmerksam macht, daß dieses Zirkular von Konstanz   gekommen sei, daß man also faum annehmen könne, daß man von Konstanz   aus gegen ihn denunziatorisch vorgehe. Der Angeklagte widerspricht ener gisch, daß er jemals einer sozialdemokratischen Verbindung ange­hört habe. Angeklagter beschwert sich über die Vorunter­fuchung; er habe bei der Verhaftung den Untersuchungsrichter gebeten, von einem Verhör seiner Frau Abstand zu nehmen, ba fie in einem hochschwangeren Bustande fich befunden habe. Troßdem habe ein Verhör stattgefunden und sei seine Frau das durch frant geworden. Angeklagter Keese bezeichnet die An flage als falsch und die Denunziation als einen Rachealt, Sozialdemokrat sei er, doch habe er niemals verbotene Schriften verbreitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Protokoll vom 12. Mai 1888 verlesen, das Keefe abgegeben. In demselben erklärt derselbe u. a., daß er den Sozialdemokrat in einem Exemplar bezogen und daß er denselben mit Reichert gelesen, was er nicht für strafbar gehalten habe. Das habe " Deutsche Wochenblatt" er nach dem dem Verbot Ferner wird die in München  nicht mehr verbreitet. vorgenommene Vernehmung des Herrn L. Viered verlesen. In derselben handelt es um Den fich Viered'schen Schriftenverlag. Es wird ferner der Beschluß des Schweizer   Bundesraths über die Ausweisung der Herausgeber und Redakteure des" Sozialdemokrat" verlesen. Es folgt das Beugenverhör. Beuge Jost erklärt, daß er von Reichert einmal den Sozialdemokrat" gesehen und gelesen habe, in Weinheim  habe er von dem Angeflagten nur einmal ungefähr zehn Num mern des, Sozialdemokrat" erhalten, bezahlt habe er dafür nichts. Bwischen einzelnen Zeugen und den Angeklagten kommt es jeweils zu scharfen Auseinanderseßungen und find seitens der Vertheidigung bei einigen Beugen die Strafregister angerufen. Zeuge Werner befundet, daß er bei Keese wohl die Freiheit" ge sehen, aber nicht bekommen habe. Die Freiheit" habe er auch bei den übrigen Arbeitern gefeben, ebenso den, Sozialdemokrat", doch wisse er nicht, wo dieselben hergelommen seien. Mehrere Zeugen bekunden auch, daß der Hauptbelastungszeuge Werner Drohungen gegen Reese dahin ausgesprochen habe, daß er dem­

Dem

übsch hält die Anllage bezüglich der Verbreitung vollkommen aufrecht und betont, daß bezüglich der Theilnahme an einer ge heimen Verbindung es für Niemand ein Geheimniß sei, daß innerhalb der sozialdemokratischen Partei eine feste Organisation zum Zweck der Propaganda und bestehe zur Ver breitung der Zeitungen. Diefer Und daß Reichert gehe Organisation zugehöre, aus ber Organisation Briefe Expedition des" Sozialdemokrat" hervor, in welchem derselbe um Begleichung des Saldos angegangen worden sei. Er beans trage Verurtheilung deffelben auf Grund des§ 19 des Sosia listengesetes in idealer Konkurrenz mit dem§ 129 des Reichs­Strafgesetzes. Auch bei dem Angeklagten Reese beantrage er Verurtheilung wegen Verbreitung des Sozialdemokrat". Ver theidiger Rechtsanwalt Dr. Seeligmann weist auf die politische Bedeutung dieses Prozeffes hin, bei dem es für den Verthei diger fich jedoch nur um die Rechtsfrage handle. Bet Keeje balte er es nicht für erwiesen, daß derselbe den ,, Sozialdemo frat" verbreitet habe. Die bloße Uebergabe an eine ein zelne Person sei laut Reichsgerichtserkenntniß nicht straf­bar. Auch bei Reichert tönne eine Verbreitung nicht nachge wiesen werden. Jeder Beweis aber fehle für eine Verurthei lung auf Grund des§ 129 des R- St.- G., dem jede Hand­lung fehle, und der Richter dürfe nicht auf Notorietät hin urtheilen. Für die Zugehörigkeit zu einer Organisation habe Die Staatsanwaltschaft keinen Beweis erbracht; auch das ges brudte Birkular beweise nichts, denn ein jeder Abonnent werde ein solches erhalten. Für das Vorhandensein einer geheimen Verbindung" sei daraus kein Schluß zu ziehen. Er bitte um Freisprechung der Angeklagten, resp. um Anrechnung der Unter suchungshaft bei Reichert. Nach kurzer Berathung wird Reichert zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt wegen Vergebens gegen§ 19 des So'ialistengeseges, in Verbindung mit dem§ 129 des R. Str.-G. Keefe wird freigesprochen. In der Begründung wird betont, daß das Gericht die Ueberzeugung gewonnen habe, daß eine Verbindung im Sinne des§ 129 des R- St.- G. vor liege und daß Reichert Mitglied dieser Verbindung sei zur Um gebung des Sozialistengesezes. Der aus Zürich   zugekommene Buchauszug und die Aufforderung, den Saldo zu begleichen zeige deutlich, daß der Angeklagte gewiffermaßen Kommissionär des Sozialdemokrat" gewesen sei. Durch die vom Ange klagten bethätigte Ueberschreitung des§ 19 des Sozialisten­gefeßes sei auch die Theilnahme an der Verbindung im Sinne des§ 129 des R.-St.-G. erwiesen.

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Un demselben pflegungskosten für den Aufenthalt im Krankenbauſe vom Ab- Soziales und Arbeiterbewegung.

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erheit nach der Polizeiwache gebracht.- Schließlich, da er angetrunken schien, zu seiner eigenen e fanden mehrere unbedeutende Feuer statt. nideritr. 75 Stroh Flaschenhülsen in einem Keller, welche 9 Jahre alter Knabe abfichtlich in Brand gesteckt hatte, um er Rathenowerftr. 88 Kleider und Dielen in einer Mädchen­

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Gerichts- Zeitung.

Wegen Gebrauchs einer falschen Urkunde waren Restaurateur G. K. 3 Wochen haft mittelst eines Straf tragte. Der Sachverhalt ist folgender: K. erbat sich vor er Beit von dem hiesigen Polizeipräsidium ein Leumunds. nig, welches er zu gewiffen Zwecken den Behörden in Berg   vorlegen wollte. Als er später das Schriftstück ein­war es in der Mitte durchgeschnitten und wieder zu engellebt worden. Bei näherer Prüfung ergab sich, daß Beilen durch diese Manipulation entfernt waren, und da diese Zeilen den Hinweis auf eine Strafe enthielten, be früber gegen R. verhängt worden war, so wurde anges men, daß er die bezüglichen Bemerkungen gefliffentlich zu dem entfernt habe, die Behörden zu täuschen.- vor dem Gericht die Erklärung ab, seine Kinder hätten die lunde zeriffen und er habe dann, um fie wieder benußen zu mpite der Amtsanwalt mit der Ausführung, daß der Ange­Die Theile zusammengefügt. Diese Behauptung be

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Der Angeklagte

lauf der 13. Woche nach dem Unfall an zu bezahlen, ist dadurch aber von Bahlung einer Rente an den Verpflegten frei. Die Frage, ob etwa Angehörige des Verlegten vorhanden sind, welchen gemäߧ 7 a. a. D. für die Dauer der Krankenhauspflege ein selbstständiger Rentenanspruch zusteht, bildet nicht den Gegen­stand des gegenwärtigen Streites.

Ueber den Sozialisten- und Geheimbundprojek, deffen Resultat wir schon furz meldeten, wird aus Karlsruhe  folgendes berichtet: Unter Borfis des Landgerichtsdirektors Fischler wurde vor der Ferienstrafkammer gegen den Färber­meister Reichert von Durlach   und Weißgerber August Keefe von Rostod wegen Vergehen des§ 19 des Sozialistengesetes ver handelt; ersterer war ferner angeklagt des Vergehens gegen $ 129 des Reichsstrafgesetzbuches. Als Vertheidiger fungirt Rechtsanwalt Dr. Seeligmann. Reichert sowie Reese find an­getlagt, ersterer, ben Sozialdemokrat", legterer die gleiche Beit schrift, sowie die in London   erscheinende Freiheit" und andere verbotene Schriften verbreitet zu haben. Reichert erklärt, daß Den" Sozialdemokrat" nicht verbreitet, sondern daß die lediglich Internationale Bibliothet" seinem Bekannten Sein Verhältniß zu Joſt gesendet habe. sei das eines Bekannten gewesen, derselbe habe sich auf die Arbeiterzeitung" und auf Das Recht auf Arbeit  " bei ihm abonnirt und sei später nach Weinheim   gezogen, wohin er ihm brei Sendungen dieser Schriften gesendet habe. Bezüglich des Sozialdemokrat" erklärt der Angeklagte, daß er in den legten vier Jahren den Sozialdemokrat" nicht gelesen, auch nie mit

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Den Kistenmachern zur Nachricht, daß wegen Lohns differenzen in der Kistenfabrik von Hermann Streubel, Neue Friedrichsstr. 5-8 ein Streit ausgebrochen ist. Buzug ist fern zuhalten.

Kiel  . Der Streit der Maurer hier ist beendet. Wir haben uns mit unseren Arbeitgebern dahin geeinigt, daß wir von unserer ursprünglichen Forderung pro Stunde 45 Pfennige Minimallohn etwas abgelassen und die Meister ebenfalls von ihrer bisherigen Zahlung pro Stunde 40 Pfennig abgesehen und uns zugelegt haben. Im großen Ganzen hat das Kapitalh fich doch beugen müffen. Die Meister haben sich verpflichtet, uns von nun an bis zum 5. März 1889 pro Stunde 42 Pia. und vom 5. März 1889 bis 5. März 1890 pro Stunde 45 Bf­zu zahlen. Jedoch soll dies kein direkter Minimallohn, sondern ein Durchschnittslohn in dem Sinne sein, daß den ersteren es gewiffermaßen freisteht, an junge, unerfahrene, ebenso auch an absolut untüchtige Gesellen, aber auch nur an solche, weniger Lohn zahlen zu fönnen.( Bei Buwiderhandlungen wird unfererseits der Vertrag sofort gekündigt. Für die Wahl eines später in Aussicht genommenen Gesellenausschusses ist fest= gestellt, diesen nur aus der Mitte sämmtlicher Maurer Kiel's   zu wählen.(!!)- Allen Kollegen, die uns während der Dauer unseres Streits unterſtügt haben, unsern besten Dant. Die Maurer Kiel's  .

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Dir Expedition in Zürich   verlehrt habe. Det Angeflagte be- Vereine und Versammlungen.

fennt, Sozialdemokrat zu sein und bei den Wahlen eine dies

nt babe. Falls das Schriftstück wirklich von den Kindern bezügliche Thätigkeit entfaltet zu haben. Seine politische Kennt

habiat worden sei, so hätte er dasselbe auch mit dem natür en Riß zusammenstellen fönnen; seiner Anficht nach sei eine auschung beabsichtigt worden und deshalb müsse er eine Haft Bulbig, faßte aber die Sache milder auf und verurtheilte den Angellagten nach§ 363 des Strafgesetzbuches zu 30 M., event.

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niß habe er aus verschiedenen Werken Laffalle's, Marr', Lieb­fnecht's u. 1. w., geschöpft, jedoch habe er nie verbotene Schriften verbreitet. Es tommt ein Brief Heine's aus Halber

afe von 14 Tagen beantragen. Der Gerichtshof erkannte auf stadt vom Mai dieses Jahres zur Verlesung, in welchem der

Lagen Daft.

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Angeklagte als Genoffe" angerufen wird. Ueber Parteifachen habe der Angeklagte mit Heine nicht forrespondirt, sondern lediglich Müßen und Hüte bezogen. Heine gebrauche an alle

Einen seltsamen Kontrast bildeten die Zeugenauss mit ihm in Verbindung stehenden Freunde die Ueberschrift

gen in der Straffache wider den Rollkutscher Grunert, welche

etern vor der 97. Abtheilung des Schöffengerichts verhandelt

Plodo

Genoffe". Kravatten 2c. habe er auch von einem Karl Wösch in Krefeld   bezogen; deffen politische Stellung fenne er nicht.

schrift Bürger" gebraucht. In politischer Beziehung habe er

Bourde. Vor furzem fuhr der Angeklagte mit seinem Wagen In einem Brief desselben an den Angeklagten wird die Ueber, urch die Bimmerstraße der Charlottenstraße zu. Als er nur wenige Schritte von dem Kreuzungspunkt der genannten mit demselben nichts zu thun gehabt. Auf eine Empfehlung in

Große Wählerversammlung für den 6. Berliner   Reichss tagswahlkreis, Freitag, den 17. August, Abends 8 Uhr in der Tonhalle, Friedrichstraße 112. Tagesord nung: Die bevorstehende Ersatzwahl im 6. Berliner   Reichstage wahlfreis.

Die öffentliche Generalversammlung der Maurer Berlins   und Umgegend am 14. d. M. in der Tonhalle unter Borfis des Herrn Fiedler tagend, beschäftigte sich zunächst mit dem Gefeßentwurfe, die Alters- und Invalidenversorgung der Ars beiter betreffend. Der Referent Herr Weise erörterte in ausführlicher Weise verschiedene Paragraphen und die wichtigsten Bestim mungen des Gesezentwurfs, die bekannten Mängel hervorhebend und der Versammlung klarlegend. Er legte es jedem dringend