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Er gab seinem Kollegen Lehmann zunächst zur Bezahlung des Billets 1 M. und erklärten nun die Anderen, den Neft für das Bier zu verwenden, zu dem er verurtheilt worden ist. Hierher zurückgekehrt, begab sich die Gesellschaft in ein Weißbierlokal und trant drei große Weißen. Den Mehrbetrag von 5 Bi. zahlte Lehmann aus seiner Tasche und legte dabei sein Bortemonnaie neben fich auf den Tisch. Diesen Moment benußte Schlenner, um fich aus demselben die ihm gegen seinen Willen abgenommenen 70 Bf. zurück zu nehmen. Hierüber war Lehmann selbstredend sehr uns gehalten und äußerte zu Schlenner: Wenn ich jetzt behaupte, Du habest mir 10 M. aus dem Portemonnaie genommen, dann fannst Du gar nichts machen." Durch diese Aeußerung fühlte fich Schlenner beleidigt und strengte, wiewohl er sich durch die Gegenbemerkung: Du bist reif für Dalldorf!" schon felbft Recht genommen hatte, gegen seinen früheren Freund Lehmann die Privatklage an. Der Vorfizende der 99. Abtheilung des Schöffengerichts, Gerichtsaffeffor Jacobi, gab sich die erdenklichste Mühe, die streitenden Parteien wegen diefer offenbaren Scherze zu einem Vergleiche zu bewegen, doch scheiterte diese Bemühung an der Unversöhnlichkeit des Klägers. Das Resultat war, daß dieser auf die erhobene Widerklage zu 3 M. event. 1 Tag Haft verurtheilt, der Beklagte aber freigesprochen wurde, weil seine Aeußerung feine Beleidigung enthält. Kläger hat außerdem sämmtliche Kosten zu tragen.
seiner Thätigkeit nach Deutschland , speziell nach Berlin ; hier legte er sich den Namen Fritz Schreiber zu, miethete sich eine Schlafstelle und begann philosophische Betrachtungen anzustellen über die Misère in der deutschen Reichsmetropole, welche info fern ein negatives Resultat hatten, als sie ihn zu der Ueberzeugung brachten, daß in diesem Drte nichts zu holen sei. Doch es war Winter, und was für ein Winter! Draußen lag der Schnee zollhoch und am Fenster blühten jene Blumen, die nur das Herz des spekulativen Eispächters lachen machen. An gefichts diefer Thatsache stand Bohlenic ziemlich rathlos da: feine Mittel waren ihm längst ausgegangen und seine Kleidung fonnte ihn nicht gegen die strenge Kälte schüßen. Endlich bliste ihm ein Gedante auf und, gedacht, gethan; flugs begab er fich zu seiner Schlafwirthin und bat diese, ihm den Ueberzieher ihres Mannes leihweise für den Nachmittag überlassen zu wollen; ihm sei Arbeit angeboten worden und er könne fich Die allgemeine Sterblichkeit blieb in der Berichtswoche in Unberufe den meisten Großstädten Europas eine günstige, nur aus den doch unmöglich mit seiner dünnen Kleidung auf die Straße as geschicht mößeren füddeutschen Städten und aus den größeren Orten des wagen. Die Frau ließ sich bereden und Pohlenick, der sich schon Die Bolig lederrheins werden etwas größere Sterblichkeitsziffern als in vorher einige Eisennieten aus dem Besty ihres Mannes angeeignet hatte, um dieselben zur Befestigung seiner Wie viel der Verwoche gemeldet. Sehr gering( noch nicht 15,0 pro Stiefelfohlen zu verwenden, verschwand mit dem wärmen. e Stunde ille und Jahr erreichend) war die Sterblichkeit in Bremen den Ueberrod, um nicht wieder zu fehren. Seiner zu werden und Cbriftiania; günstig( bis 20,0 pro Mille und Jahr) war on febr sale in Frankfurt a. M., Wiesbaden , Kaffel, Leipzig , Hannover , eigenen Angabe nach walste" er durch Schnee und Frost auf das Samburg, Altona , Nürnberg , Stuttgart , Karlsruhe , Mains, den vernieteten Sohlen zunächst nach Hamburg , dann aber nach erfahrene Barmen, Amsterdam , Kopenhagen , London , Dublin , Liverpool, Westfalen , wo ihn das Geschickt in Gestalt der Polizei ereilte, die ihn nun sanft per Dampfwagen wieder nach Berlin beBenedig u. a. Mäßig hoch( etwas über 20,0 pro Mille) war förderte. Vor dem Schöffengericht machte er gegen die wider die Sterblichkeit in Elberfeld , Straßburg , Met, Wien , Paris , ihn erhobene Anklage wegen Diebstahls und Unterschlagung, önne. Stocholm, Glasgow . Hohe Sterblichkeitsziffern( über 35,0 pro fowie Führung eines falschen Namens geltend, daß er den Mille und Jahr) werden von deutschen Städten nur aus Plauen bund Rostock mitgetheilt. Eine theilweise nicht unerhebliche Ueberzieher habe wieder zurückgeben wollen, was er auch ficher Ueberzieher habe wieder zurüdgeben wollen, was er auch ficher Steigerung erfuhren vielfach Darmfatarrhe und Brechdurchfälle gethan hätte, wenn er nicht so weit von Berlin gewesen wäre. Der Rinder, die auch in Berlin , Breslau , München , Leipzig ," Dann hätten Sie der Frau doch wenigstens Nachricht geben Ce die Sad Köln, Königsberg , Danzig , Hannover , Stuttgart , Magdeburg , tönnen," meinte der Vorsitzende. Ich hatte halt nicht einen Braunschweig , Wien , Pest, Paris , London , St. Petersburg , Warschau u. u. D. noch immer zahlreiche Todesfälle bedingten. flagte. Der Antheil des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war im Allgemeinen ein etwas größerer als in der Vorwoche; von e 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 120, München 189 Säuglinge. Dagegen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane meist weniger Sterbefälle hervor Berufen. Von den Infektionskrankheiten haben nur die Pocken twas mehr Todesfälle und Erkrankungen als in der Vorwoche canlagt; Masern, Scharlach, Diphtherie und typböse Fieber So haben Todesfälle vielfach weniger zur Anzeige. Masern in Dresden , Hamburg , Wien , Prag , Paris , London abgenommen, nur aus Berlin , St. Petersburg und aus den 8zug in ororten Wiens tamen ein wenig mehr Sterbefälle zur Bericht
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* Ein Bild moderner Romantik spiegelte sich in einer Verhandlung wieder, welche gestern vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts stattfand. Bwet nette Knaben, der Hausdiener Paul Desterreich und der Kistenmacher Otto Ebel fühlten in fich den Drang zu großen Thaten, und um fich darauf vorzubereiten, befchloffen fte, fich zunächst Pistolen anzuschaffen, weil ohne Waffen heutzutage nichts mehr auszurichten sei. Zu diesem 8wed fehlte ihnen aber eine Kleinigkeit, nämlich das nöthige Geld. Doch Desterreich wußte Nath; er entwendete seinem Vater und seinem Bruder und seinem Bruder eine größere Summe, für welche zunächst zwei Pistolen und die nöthige Munition gekauft wurden; der verbliebene Rest des Geldes wurde in Bier und Spirituosen angelegt. Nachdem die beiden fich gehörig Muth angetrunken hatten, wanderten fie nach der Hasenheide, wo die neuen Waffen einer eingehenden Prüfung unterzogen wurden. Die Dinger Inallten ganz vortrefflich und die tapferen Schüßen wiegten fich bereits in Bukunftsträumen, als ihnen plöglich ein fataler Strich durch die Rechnung ge macht wurde. Man hatte nämlich ihr Treiben entdeckt und fie mußten nun mit zur Polizeiwache folgen, wo ihn n die Waffen sofort abgenommen wurden. Die Folge war eine Anklage wegen Vergehen gegen das Sozialistengeset, der sich gegen Ebel noch die auf Hehlerei lautende Beschuldigung zuges fellte. Desterreich konnte des Diebstahls halber nicht belangt werden, weil von Seiten der bestohlenen Verwandten lein Strafantrag vorlag. Strafantrag vorlag. Der Gerichtshof verurtheilte beide zu je 10 Mart und diktirte dem Ebel außerdem 1 Woche Gefängniß zu. Ferner wurde die Einziehung der Schießwerkzeuge ausges sprochen.
Der Gerichtshof verurtheilte ihn nach dem Antrag des Staatsanwalts zu drei Wochen Gefängniß und einer Woche Saft. Als ein recht grober Vertrauensbruch fennzeichnete fich die Handlungsweise, welche dem Rentier Gustav Albert Spaß eine Anflage wegen Untreue zuzog, die gestern vor der zweiten Ferienstraffammer des Landgerichts 1 zur Verhandlung gelangte. Der Angeklagte war Bevollmächtigter der in Vermögensverfall gerathenen Maler Pohl'schen Eheleute. Bevor der Konkurs eröffnet wurde, hatte er den Bohl'schen Eheleuten mehrfach Geld gegen Wechsel besorgt und eines Tages auch awei Afzepte über insgesammt 600 Mart erhalten, welche dis fontirt zu erhalten er fich bemühen wollte. Es gelang ihm nicht und die Sache zog fich so in die Länge, daß er schließlich mit oder ohne Abficht vergaß, die Wechsel den Eigenthümern Nach Verlauf von zwei Jahren, wieder zurückzugeben. nachdem der Maler Pohl bereits verstorben, wurde deffen Wittwe plöglich angehalten, die beiden erwähnten Wechsel einzulösen. Der Angeklagte hatte dieselben zunächst gegen ein Darlehn in Unterpfand gegeben und sie später verlauft. Jm Termine behauptete er, dazu berechtigt gewesen zu sein, weil er an die Pohl'schen Eheleute eine noch meit höhere Forderung habe, es fand sich aber eine von ihm geschriebene Bescheinigung vor, wonach er erklärte, völlig befriedigt zu sein. Auch im übrigen fiel die Beweisaufnahme zu seinen Ungunsten aus: Troß der bisherigen Unbescholtenheit des bereits bejahrten Angetlagten hielt der Gerichtshof eine empfindliche Strafe am Blaze und erkannte auf sechs Monate Gefängniß und auf 300 M. Geldstrafe event. noch einen Monat Gefängniß.
Diten, aus denen Berichte vorliegen, seltener gemeldet. Sharlach fieber hat in Danzig und London weniger, in St. Betersburg und Warschau etwas mehr Todesfälle veranlaßt. Gifrantungen wurden aus Berlin , Kopenhagen und St. Betersburg feltener, aus München etwas zahlreicher mitgetheilt. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in München , Best, Christiania , London , London , St. Petersburg der tägline fleinere, in Berlin und Paris die gleiche, anderen amburg, Breslau , Prag , Kopenhagen und Wien eine größere s in der Vorwoche; neue Erfrantungen wurden aus Breslau , Ringbabn 3 Beitpunhamburg, Beit und aus dem Regierungsbezirk Schleswig in twas gesteigerter Bahl gemeldet. ments Typhöse Fieber riefen in und St. Petersburg weniger Sterbefälle hervor, auch neue urch die tranfungen zeigten sich wenig gefteigert. Todesfälle an Fledpbus wurden aus Prag , Amsterdam , Würzburg , St. Peters Bweigo urg je 1, aus London 2 Todesfälle mitgetheilt. In der Nähe efommen en zu ein Warschau , im Dorfe Nowy Dwor ist eine FledtyphusEpidemie ausgebrochen, die bereits eine größere Bahl von Er Fehler ein Thr statt Irantungen hervorgerufen hat. An epidemischer Genicstarre fam e Mendes Berlin und Nürnberg je 1 Erkrankung zur Kenntniß. Der Reuchbuiten hat in London weniger, in Glasgow etwas mehr gabeortes Sterbefälle bebingt, Erkrankungen tamen etwas zahlreicher zum ungen, Borschein. Rosenattige Entzündungen des Bellgewebes der Haut wieder erhalb, den aus Königsberg , Wien und seinen Vororten, ferner aus Best, Lemberg , Brüffel, mehrfache aus Paris ( 2), Triest ( 5), Brag( 8) berichtet. Neue Erkrankungen tamen aus Breslau und St. Petersburg je 1, aus Best 2, aus Wien und dem Re ferungsbezirk Königsberg je 3 zur Anzeige.
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Die sanitären Verhältnisse in Berlin blieben auch in dieser
Berichtswoche günstiger und die Sterblichkeit war nur eine wenig gegen die Vorwoche gesteigerte. Darmfatarrhe und Brech burchfälle der Kinder famen jedoch noch immer sehr zahlreich dum Borschein, die Zahl der daran gestorbenen Kleinen war nur wenig geringer als in der Vorwoche( 196 gegen 199). Die Be
* Adel oder keinen Adel? Das war die Frage, welche geftern die Berufungskammer des Landgerichts I in der Straf fache wider den Polizeilieutenant a. D. Heinrich Hacke zu entscheiden hatte. Gegen den Genannten war seiner Zeit von der Staatsanwaltschaft die Anklage wegen unberechtigter Führung des Adelstitels eingeleitet worden, aber das Schöffengericht hatte auf Freisprechung erkannt. Gegen dieses Erkenntniß hatte Der Staatsanwalt Berufung eingelegt. Die Verhandlung nahm eine geraume 3ett in Anspruch, weil von Seiten des Angeflagten eine große Anzahl alter und neuer Dokumente vor gelegt wurden, welche zur Führung des Titels zeugen sollten. Aus diesen Papieren ging allerdings hervor, daß der Vater und sogar schon der Großvater das Wörtchen, von" vor ihre Namen fetten und daß auch Personen höheren Ranges, u. a. die bes tannten Minister von Stein und Hardenberg in Briefen an den Vater des Angeklagten das Prädikat von" gebraucht batten. Vom Reichs heroldamt war aber auf ein bezügliches Er fuchen die Auskunft ertheilt worden, daß der Angeflagte den beregten Titel zu Unrecht führe; wenn auch zu gegeben werden müffe, daß deffen Vorfahren fich Jahr sei damit noch keineswegs der Beweis für die Berechtigung er bracht, wie denn auch andererseits feststehe, daß in der Familie von 1831-1854 der Adelstitel nicht geführt worden sei. Auf Befragen erklärte der Angeklagte, während seiner Dienstzeit von dem in Rede stehenden Titel leinen Gebrauch gemacht zu haben; erst nach erfolgter Penfionirung legte er sich denselben, trop Ver warnung des Polizeipräsidiums wieder zu, um, seiner eigenen Angabe nach, eine endgiltige Entscheidung herbeizuführen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 15 Mart, event. 3 Tagen Haft. Der Gerichtshof erkannte nach längerer Berathung dahin, daß dem Angeklagten die Be rechtigung zur Führung des Adelstitels nicht zustehe und daher dem Antrage des Staatsanwalts Folge zu geben sei. Herr Hacke wird sich also ohne das Wörtchen„ von" behelfen müffen.
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theiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war aber zehnte hindurch ungestört das Prädikat ,, von" beilegen konnten, so eine etwas größere als in der vorangegangenen Woche. Erkantungen an akuten Entzündungen der Athmungsorgane lamen etwas zahlreicher zur ärztlichen Beobachtung, doch blieb Der Verlauf in den meisten Fällen ein günstiger. Die In fettionsfrankheiten famen meist in geringerer Bahl zur Anzeige. Erheblich seltener wurden Erkrankungen an Masern zur Mel enomartidung gebracht, die nur im Stralauer Viertel ein häufigeres VorLommen zeigten; Erfranfungen an Scharlach , Diphtherie und Rroup und an typhösen Fiebern traten in feinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zu Tage. Auch der Keuchhusten zeigte sich feltener und bedingte nur 2 Todesfälle. Eine Erkrankung an pidemischer Genidstarre gelangte zur Aufnahme in die Kranken bäufer. Selten waren auch Erkrankungen im Wochenbett und Roblenbän tosenartigen Entzündungen des Bellgewebes der Haut. Da Nr. 32 woegen tamen Erkrankungen an rheumatischen Beschwerden aller Art in zahlreichen Fällen zur Behandlung.
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Polizeibericht. Am 28. d. M. früh verunglückte auf dem Droschlenplag vor dem Anhalter Bahnhof ein Droschken lutscher, indem er beim Aufladen eines Reisekoffers das Gleich gewicht verlor und vom Bock auf die Straße stürzte. Er erlitt eine start blutende Wunde an der Stirn und wurde, nachdem
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Bureaukratische Spihfindigkeiten bei der AltersRenten- Versorgung. Unter fümmerlichen Verhältnissen und von der öffentlichen Armenpflege unterstützt lebt aur Beit in einer abgelegenen Straße des Berliner Oftens ein 86jähriges Fräulein Henriette 3. Dieselbe hatte dereinst in jüngeren, glücklicheren Jahren der Vorsorge für das höhere Alter zwar gedacht und Deshalb im Jahre 1839 fich mittelst zweier Baar- Einlagen bei der„ Preußischen Renten- Versicherungsanstalt" hierselbst eins gekauft. Mit den auf diese Einlagen treffenden Renten wähnte Fräulein 3. thre Zukunft auf alle Fälle, besser als wenn fle fich verheirathe geftchert; fte blieb ledig und lebte von ihrem Vermögen bis Mitte der finanziell hochbewegten Siebziger Jahre. Indeffen sollte die Hoffnung, welche die um diese Zeit Berarmte auf die Rentenversicherung gefeßt, fich als eitel er weisen; ein verhängnißvoller Schreibfehler, welcher im Jahre 1839 dem Beamten der Renten- Versicherungsanstalt bei der Aufnahme in die Feder gefloffen war, fezte die Erwartungen der nunmehr Fünfzigjährigen als dieselbe die Jahresrente pro 1875 forderte auf Null herab, es zeigte sich nämlich, daß 1839 Jahre Das Geburtsjahr des Fräulein 3. anftatt wie richtig auf 1802 auf 1809 bei der Aufnahme in den Akten der Renten- Anstalt verzeichnet worden war. Der Schreibfehler war nun insofern bedenklich, als nach dem Wortlaut des Statuts der Renten- Versicherungsanstalt das Geburtsjahr des Aufzunehmenden die Einreihung deffelben in eine gewiffe Altersklaffe damals bedingte und somit in weiterer Folge für den Beitpunkt der Rentezahlung bezw. der Höhe der legteren maßgebend ist; Fräulein 3. aber war fonach um fleben Jahre infolge jenes Schreibfehlers jünger geworden und stand demgemäß zu ihrem Nachtheile in einer jüngeren Jahres bezw. Altersklaffe verzeichnet. Das System der Rechentünftelet führte. nun zunächst dahin, daß man dem Frl. 3. bedeutete, fie möge Dem noch fieben Jahre warten mit ihrem Anspruch. nächst wurde in einem Prozeffe, den Fräulein 3. auf Bahlung „ daß bei vers ber Rente anstellte, geltend gemacht, späteter Anzeige des vorgefallenen Frrthums" eine Korrektur fast unmöglich sei, da der Ferthum die ganze Berechnung von etwa 26 000 verschiedenen Einlagen durch 37 Jahre ändern würde" 2c. In diesem Prozeß blieb schließlich die verklagte Preußische Renten- Versicherungs- Gesellschaft Siegerin; die ge richtliche Entscheidung gipfelte in dem Saße, daß die Verklagte allerdings nicht auf die Schwierigkeiten, die eine solche von der Klägerin 3. verlangte Korrettur verursachen würde, verweisen in der Hauptsache indessen bestimmen die dürfe, Statuts, baß ein jedes jedes Mitglied Vorschriften des mit den zu einer Jahresgesellschaft gemachten Einlagen in der jenigen Altersklaffe stehen bleibt, in welche es ursprünglich auf genommen worden ist" 2c. u. d. W. Danach konnte die Klägerin nur auf den Weg der Schadensforderung verwiesen werden." Unter Beanspruchung des Armenrechts hat nun Fräulein 3. diese Schadensforderung d. h. Herauszahlung der nach richtiger Rechnung fälligen Renten geltend gemacht; ein Gerichtsbeschluß, ohne die gefeßlich erforderliche Unterschrift Gerichtsschreibers zufälliger Weise versagte ber die jedoch des Bewilligung Armenrechts, des Klägerin weil angeblich dieselben Ansprüche schon einmal rechtskräftig abgewiesen seien" und die neue Klage aussichtslos sei". Der Hinweis, daß der geltend gemachte Anspruch ein anderer fei, als der vordem erhobene, hatte eine Bestätigung des ablehnenden Beschluffes in doppelter Auflage zur Folge. Und dabei ist's geblieben bis zum heutigen Tage. Bwar schreibt der§ 36 Der Statuten der bezeichneten Anstalt vor, daß bei unrichtigen Ans gaben c. die Sache im Wege des Vergleichs geordn t werden solle", daß aber auch dieser Weg veraebens ist, be weist ein seitens der Direktion der Preußischen Rentenversiche rungsanstalt mit einer unleserlichen Unterschrift versehenes dem Fräulein 8. zugegangenes Schreiben, welches die Mitthei lung enthält, daß das Kuratorium mit Rücksicht auf die vor aufgegangenen gerichtlichen Erkenntnisse die Abwendung der Folgen jenes Schreibfehlers ablehnt." Die restirenden Renten nach richtiger Berechnung find inzwischen auf zirka 2000 Mart aufgelaufen; Fräulein 8. aber mußte, um ihr Leben zu fristen, die öffentliche Armenpflege in Anspruch nehmen. Steht das im Einklang zu den Verheikun gen des betr. Statuts? In seiner Einleitung lautet dasselbe wie folgt: Einleitung. Mit Allerhöchfter Genehmigung 2c. ift in der Residenzstadt Berlin unter dem Namen: Preußische Renten- Versicherungsanstalt ein Institut gegründet, welches die Vorsorge für das höhere Alter, also für denjenigen Theil des menschlichen Lebens bezweckt, in welchem die Erwerbsunfähig feit schon eingetreten, oder nicht weit entfernt, wo gewöhnlich die Bedürfniffe größer find und Entbehrungen härter empfunden werden. Lediglich bem Gemeinwohl ges widmet, steht die Anstalt unter dem Schutz und der Oberaufsicht des Staats. Ohne die mindesten Vortheile für die
thm ein Nothverband angelegt worden war, nach seiner Woh- zehnjähriger Junge zuvorgekommen. N. erklärte dem Knaben, der Berbindungsbahn in der Gerichtsstraße das vor einen Bier pfe bewugen gespannte Pferd des Bierverlegers Heide durch das Ge täusch eines vorüberfahrenden Eisenbahnzuges scheu und ging ntag an utch. Der Wagen stieß dabei gegen eine Bordschwelle, Heide herbeizururufen, als wurde durch den Anprall vom Bock geschleudert und, da er die Bügel trogbem fest in der Hand hielt, eine Strecke weit ge Schleift. Er erlitt außer mehreren Hautabschürfungen einen
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Eine verfehlte Spekulation hat den Kaufmann Mar R., der gestern unter der Antlage des Diebstahls vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts stand, um seine bisherige Unbefcholten beit gebracht. Der Angeschuldiate ging eines Tags durch die Brunnenstraße, als er auf dem Pflaster ein Portemonnaie liegen sah. Bevor er es aber aufheben konnte, war ihm ein daß er der Verlierer sei und ihm zehn Pfennige Finderlohn gegen Herausgabe des Portemonnaies verabfolgen wolle. Der Knabe, ein echtes Berliner Kind, wies dies Anerbieten mit Entrüstung zurüd und zog es vor, einen Schußmann der Beschuldigte immer energischer in ihn drang. Dieser brachte Finder und Verlierer zur Wache. Auch hier behauptete der Angeklagte, daß das Fundobjekt sein Eigenthum sei. Er kam aber in Berlegenheit, als er über den wortete er: ungefähr 1 M. 70 Pf.", schoß aber sehr neben das mehr entlarvt, wurde R. unter Anklage gestellt. Im Berhand. lungstermine muthete der Beschuldigte der Vertrauensseligkeit der Richter viel zu. Wenn er zuerst dem Knaben gegenüber behauptet habe, er sei der Verlierer des Portemonnaies gewesen, so sei es um deswillen geschehen, weil er gefürchtet habe, der Knabe würde für den Inhalt Näschereien faufen, und wenn er auf der Wache bei der einmal aufgestellten Behauptung blieb, so that er's, um dem Knaben gegenüber nicht als Lügner dazustehen. Ueber diese wunderbare Ausrede des Angeklagten erhob sich ein allgemeines Schütteln des Kopfes. Der Gerichtshof war ebenso ungläubig wie der Staatsanwalt und wenn er auch nicht nach deffem Antrage wegen Diebstahls auf drei Tage Gefängniß erkannte, so hielt er doch einen versuchten Betrug für vorliegend, der mit einer Geldstrafe von 15 M. geahndet wurde.
Bruch des linken Unterschenkels und wurde auf fein Verlangen Inhalt des Portemonnaies befragt wurde, auf gut Glüd ant Durchgebens des Pferdes fiel um dieselbe Beit in der Schön Biel, denn es ergab fich, daß es über 14 M. enthielt. Nun baufer Allee, an der Ede der Buchholzerstraße, ein Agent von dem von ihm geführten Break und erlitt eine Verrenkung der linten Schulter. Er wurde nach der Universitätsklinik gebracht. Um diefelbe Beit fiel ein 12 Jahre altes Mädchen beim Ab foringen vom Borderperron eines in der Fahrt befindlichen Bierbebahnwagens zu Boden, gerieth mit dem rechten Fuß unter die Räder und wurde dadurch so schwer verlegt, daß es nach der Charitee gebracht werden mußte. Eage brannten am Tempelhofer Ufer 10 Hegale und Waaren
b der Ungli de bald ein ntenhaus, ft geftern Grenzftraße wußtsein
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im Seifengeschäft von Herrmann.
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mann Bohlenid, welcher im Lande der schwarzgelben Fahne Privattlagerichter statt. Eine Anzahl befreundeter Instrumenten heimathsberechtigt ist, au verzeichnen. Infolge mehrfacher Dieb
Die Nachfeier einer Landpartie fand gestern vor dem macher hatten am 24. Mai cr. eine Partie nach Johannisthal gemacht. Vor der Rückkehr nach Berlin hatte der eine von
Bien untersagt und als er troßdem in diese Stadt zurückkehrte, ihnen mit Namen Schlenner sein Billet verlegt und behauptete, Tourbe ihm für die Unfolgsamfeit ein Monat strenger Arrest aubiltirt. Nach Ablauf dieser Strafzeit verlegte er das Feld
Daffelbe noch nicht erhalten zu haben. Als er es später vorfand, wurde er von seinen Kollegen zu einer Lage Bier verurtheilt.