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Sonntag, den 2. September 1888.

5. Jahrg.

Berliner Volksblatt

Organ für die Interessen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

to furchtbmheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei n's Saus vierteljährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Pf. Bostabonnement Mart. Einzelne Nummer 5 Pf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1888 unter Nr. 849.)

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Redaktion: Beuthstraße 2.

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Insertionsgebühr

beträgt für die 4 gespaltete Petitzeile oder deren Raum 25 Pf. Arbeitsmarkt 10 Bf. Bel größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Bimmerstraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen.

Expedition: Zimmerstraße 44.

Abonnements- Einladung.

Für den Monat September eröffneten wir ein neues Abonnement auf das

Berliner Volksblatt"

nebst dem wöchentlich erscheinenden Sonntagsblatt.

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nächst Datan, gerade das arbeitende Boll in der Gleichgiltigkeit zu erhalten. Nur unwiffende Leute find willige Objekte der Ausbeutung und Profitsucht unserer Gegner.

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Das Berliner Volksblatt" vertritt in jeder Beziehung die Intereffen der werkthätigen Bevölkerung. Es ist Pflicht eines Jeden, dem das Wohl der Arbeiter am Herzen liegt, Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei zu lesen. Nicht die Organe spekulativer Kapitalisten werden die Arbeiter über ihre eigentliche, jammervolle Klaffenlage aufklären, im Gegentheil, fte haben ein ausgesprochenes Intereffe Darum, Arbeiter Berlins , fort mit den Bourgeoisblättern, in denen Thr täglich beschimpft und verspottet werdet, schaart Euch um Euer Organ, welches Euch nun schon seit Jahren zur Seite steht, welches unentwegt eintritt für die Freiheit und Emanzipation des werkthätigen Volkes. Fim Feuilleton unseres Blattes veröffentlichen wir den äußerst spannenden Pariser Kriminalroman" Ihre Tochter".

Neu hinzutretenden Abonnenten wird der bisher erschienene Theil des Romans gratis nachgeliefert.

Der Abonnementspreis beträgt frei ins Sans monatlich 1 Mark 35 r., wöchentlich 35 Pf. Bei Selbstabholung aus der Expedition, 8'mmerstraße 44, 1 Mark pro Monat.

Bestellungen werden von sämmtlichen Beitungsspediteuren, owie von der Expedition unseres Blattes. Simmerftraße 44, ntaegengenommen. Für außerhalb nehmen sämmtliche Bostanstalten Be ellungen für den Monat September gegen Zahlung von 1 M. 34 Pf. an.

99

Die Redaktion und Expedition des Berliner Volksblatt".

Der heutigen Nummer liegt für unsere Abonnenten düsteren Prophezeiungen sind nicht in Erfüllung gegangen. 49 des Sonntags- Blatt" bei.

Von der Durchführung des hweizerischen Fabrikgesetzes.

Ebenso wenig wie die bisherigen Arbeiterschutzgesetze werden weitere einen Rückgang der Industrie und des Gewerbes hervorrufen; wenn er stattfindet, so sind ganz andere Dinge daran schuld, vor allem die Produktionsform selbst.

Wenn das schweizerische Fabrikgefeß nicht immer den Arbeitern in seinen wohlthätigen Wirkungen zu Gute kommt, so liegt das hanptsächlich an der lagen Handhabung von Seite der kantonalen Behörden. In Bezug auf Ge­

Festtagen auf 10 Stunden ansetzt, die Sticker im Kanton Appenzell angefangen hatten, die Arbeitszeit an Sonnabenden auf 11 Stunden auszudehnen und die elfte Stunde zur Vornahme von Reinigungsarbeiten zu vers wenden. Er verklagte die Betreffenden wegen 3uwiderhand­lung gegen das Fabrikgeset gemäß diesem Geseze bei den dortigen Gerichten. Die Appenzellischen Gerichte erster und zweiter Instanz sprachen die Beklagten frei, desavouirten also ben eidgenössischen Fabrikinspektor, indem sie sich auf ein

Am 1. Januar waren es zehn Jahre, daß in der Schweiz as Fabritgeſet in Kraft trat. In dieser mehr als zehn­jährigen Dauer feiner Wirksamkeit hat es sich allmälig auch währung von Ueberzeitarbeit herrscht vielerorts die größte Kreisschreiben des Bundesraths vom 14. Januar 1881 bes die Anerkennung aller jener Kreise erworben, welche ihm Bereitwilligkeit, und Uebertretungen des Gesetzes werden riefen, in welchem der Bundesrath aus Anlaß eines Spezial­häufig zu milde gebüßt. Was die Ueberzeitarbeit betrifft, entscheides den Kantonsregierungen mittheilte, daß für ihm den unmittelbar bevorstehenden Ruin der schweize- so haben die Arbeiter in mancher Fabrik derselben dadurch Baumwollspinnereien das Pußen, Delen, Repariren 2c. der fchen Industrie sahen und prophezeiten. Die Versuche, ein Ende bereitet, daß sie, wenn es ihnen einmal zu dumm Maschinen als Hilfsarbeiten im Sinne des Art. 12 des Fabritgefes als Ganzes oder doch mindestens einzelne wurde, einfach um die regelmäßige Feierabendstunde die Fabrikgesetzes zu behandeln seien, also nach der ordentlichen Bestimmungen desselben wieder aufzuheben, waren ziemlich Fabrik verließen und die verdußten Meister und Werk- Arbeitszeit vorgenommen werden dürfen. lih die Ueberzeugung von der absoluten Erfolglosigkeit beiter ja mehr führer allein zurückließen. In den Fabrikstädten, wo die Ar- Der Bundesrath aber hat die Urtheile der Appenzellischen oder meniger gut organisirt sind, organisirt find, Gerichte aufgehoben und zwar aus Erwägungen formeller haben sie auch aus ihren Vertrauensmännern zusammen­

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derartiger Schritte gewinnen mußte.

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schwerden der Arbeiter entgegennehmen und sie bei der zu

alle Kantone verbindlichen Vorschriften erläßt; die Voll­ziehung ist Sache der fantonalen Behörden, jedoch unter

Jahren, namentlich seit 1881, sehen wir die Fabrikgesetz- gesezte sogen. Fabrikkommissionen gebildet, an deren Spize geltend, daß betreffend das Fabrikgesetz der Bund die für gebung in der Schweiz beständig vorwärts schreiten, gewöhnlich ein tüchtiger Mann steht, und die alle Bes weitert fich fortwährend, namentlich ist die Haftpflichtgesetz- ständigen Behörde zur Kenntniß bringen, ebenso dem Fabrik- Aufsicht des Bundes, und zwar besteht diese Aufsicht im gebung fehr weit entwickelt und außer der eidgenössischen inspektor von allen Gesetzesüberschreitungen Mittheilung Interesse einer gleichmäßigen Vollziehung des Gesetzes. In Befeßgebung ist auch von Seite der kantonalen Regierungen machen. Man muß nun sagen, daß gerade die oberste materieller Hinsicht erklärte der Bundesrath, daß weder er, Bungen davo anche Vorschrift erlassen worden, die der unbeschränkten Bundesbehörde, der Bundesrath, die Durchführung des Ausbeutung der Arbeitskraft der Angestellten und Dienst Fabrikgefeßes strenge handhabt. Wir hatten in letzter Beit leute in etwas ein 3iel sezte. Nun ist es selbstverständlich, öfters Anlaß, seine Handlungsweise der Kritik unterziehen

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noch sein zuständiges Departement jemals die Reinigungss arbeiten in den Fabrikstickereien der Kategorie der Hilfss arbeiten beigezählt habe, im Gegentheil habe das eid­

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gebung die Welt nicht stille stehen werde, auch nicht nach fennung. Es liegen dafür einige recht interessante Be Kreisschreiben vom 14. April 1884 ausdrücklich konstatirt, bas durch die bisherigen Erfahrungen wesentlich erleichtert idwärts schreite, sondern dieselbe immer weiter ausbaue, lege vor.

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wird. Wie in jeder Beziehung, so gilt auch hier das Sprich achtung gemacht, daß den Bestimmungen des Artikels 11

ort Aller Anfang ist schwer". Derselbe ist nun vor

Der Fabrikinspektor des 3. Kreises hatte die Beob zuwider, welcher die Dauer der regelmäßigen Tages

daß dort jene Reinigungsarbeiten in der Normalarbeitszeit inbegriffen sein müssen. Es war sehr an der Zeit, daß der Bundesrath gegen die Entscheidungen der Gerichte Front machte und dem Ge­

Jehn Jahren gemacht worden, und alle die daran geknüpften, arbeit auf 11, an den Vorabenden von Sonn- und setze Achtung verschaffte. Die Fabrikinspektoren hatten bereits

Feuilleton.

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Ihre Tochter.

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Arndt anal- Roman nach dem Französischen von R. Detring.

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,, Verdammt!.... Wenn es dem gnädigen Herrn gleich ist, würde ich lieber einen anderen Treffpunkt wählen, weil mich dort Immergrün oder der Baron sehen

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,, Kein Mensch wird Sie sehen, mit Ausnahme des Offiziers, der Sie hören soll. Er tommt vor mir bei Herrn von Randal an. Ich werde ihn rufen lassen, er wird herauskommen und ich werde ihm auseinandersetzen, um was es sich handelt. Sie werden dann reden und das ,, Ich kann mir schon denken. Der gnädige Herr will fich morgen früh mit dem Baron schlagen, dessen Beuge der Offizier ist."

mußte bie bunklen Dinge kennen, in die Frau von Lorris Uebrige ist meine Sache." Dermoidelt zu fein schien, und er allein konnte Klarheit haffen. Herr von Elven war gesonnen, nichts ohne ihn bft den Allo unternehmen, und er wußte ja, wo er ihn morgen früh

erfiberte, effen würde.

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Was geht das Sie an?" " Ich sage das nur, weil ich meine, daß der gnädige Herr Unrecht thut, sein Leben gegen das eines solchen Galgenvogels einzusetzen... ganz abgesehen davon, daß selbst den gnädigen Herrn dieser Mensch zu allem fähig.

Hören Sie aufmerksam zu," sagte er fühl zu dem Ranne, der ihm so vielerlei erzählt hatte. Ich bin bereit, Sie vor den Offizier zu bringen, den Sie kennen, und Sie Sie mir foeben mitgetheilt haben. Und wenn Sie nicht durch Hinterlist zu tödten, zumal der gnädige Herr darauf unterftüßen, wenn Sie vor ihm wiederholen wollen, was Belogen haben, so wird Herr von Randal das Ende finden, eingegangen ist, sich im Garten des Barons zu schlagen."

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verdient, und Ihnen werde ich die Mittel gewähren,

Das ist gut," rief Pelikan.

,, Der gnädige Herr

Ersparen Sie mir Ihre Gedanken und Ihre Rath= schläge," erwiderte Andreas und wunderte sich einigermaßen über den Scharfsinn Pelikans. Wollen Sie kommen?

braucht nur zu befehlen. Ich werde den gnädigen Herrn Mehr will ich nicht wissen." trwarten, wo und wann es ihm gefällt. Ich habe noch mas Belb und ich kenne hier ganz in der Nähe eine Berberge, wo ich die Nacht über bleiben kann, ohne daß ich

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Der gnädige Herr kann sich auf mich verlassen. Nur möchte ich lieber, statt mich auf den Quai hinzustellen, in der fleinen Gasse warten, die hinter der Gartenmauer liegt.

Pelikan gehorchte, ohne ein Wort zu erwidern. Er hatte gemerkt, daß er so dem Baron mehr Vertrauen einflöße, als durch alle seine Betheuerungen.

Andreas sah ihn nach der Rue de la Chaussée d'Antin abbiegen und kehrte in sein Hotel zurück.

Er dachte nicht mehr daran, an Frau Valdieu zu schreiben, wie er sich zuerst vorgenommen hatte, im Falle er getödtet werden sollte. Die Vorsicht war jetzt überflüssig geworden, denn er dachte nicht mehr daran, sich mit einem Menschen zu schlagen, der sicherlich ein Betrüger, vielleicht aber auch ein Mörder war. Es genügte, wenn Guntram von Arbois das Geständniß des gedungenen Spießgefellen des Barons vernahm und ihn seinem Herrn gegenüber stellte. Der Major konnte dann vorgehen, wie es ihm paffend schien und Andreas hatte seine Pflicht gethan und

war nicht für die Entschlüsse verantwortlich, die sein alter Freund faßte. Er behielt sich jedoch yor, Therese und ihre Mutter für den allerdings unwahrscheinlichen Fall zu be nachrichtigen, daß Guntram an die Verbrechen des Herrn von Randal nicht glauben wollte und fortfahren sollte, ihn zu unterstützen.

Nachdem er dem Portier des Hotele gesagt hatte, daß morgen früh ein Herr nach ihm fragen würde, stieg er in sein 3immer hinauf und legte sich zu Bett.

Legitimation vorzeigen muß. Wenn der gnädige Herr mich Da wird uns sicher Niemand stören. Sie heißt die Chan- festgesetzten Stunde der Hauptmann Marillac an seine Thür

.Seien Sie morgen früh etwas vor sechs Uhr auf

tiers- Gaffe...

Gut! Ich werde Sie dort suchen und wenn ich Sie sind wir miteinander fertig. Gehen Sie!"

bem Duai an der Heinrichsbrücke vor dem Hause des Herrn nicht finde, so weiß ich, daß Sie gelogen haben. Vorläufig

Er schlief wenig und schlecht. Beim Grauen des Mor gens stand er auf und war zum Fortgehen bereit, als zur Klopfte.

Der alte, von der afrikanischen Sonne gebräunte Krieger war bis zum Rinn zugeknöpft nnd noch schweigsamer als sonst. Kaum tauschte er einige höfliche Worte mit Herrn