Seit ich i pohnerschaft in frühester Morgenstunde auf den Beinen. Mitten er Stimmung der Stadt, an dem verkehrsreichsten Lindenplage, dem Kreu geingetreten ungpuntt von vier Straßen, mehte hoch in der Luft eine ng gegen de tothe Fahne mit der Inschrift: Hech lebe die Sozial t, als es fimofratie!" Sie war an einem Telephondrahte befestigt, der en Schweigeber die Dächer gespannt ist. Die ganze Philisterschaft staunte te, in welde den ungebetenen Gast an, die Arbeiter, welche an ihr Tagewert ben Behörden eiten, erwiesen dieser Fahne die Ehre eines Besuches. Als die h fich damals kunde in die Fabriken drang, verließen viele Arbeiter ihre Daß in oppo läge, um fich die lustig im Winde wehende Fahne zu bes trachten. Um halb 8 Uhr erschien die Polizei, um mit der Be wiß auch be eitigung des ihr unangenehmen Objektes zu beginnen. Es ge de, wenn da altete fich diese Manipulation zu einem belustigenden Schau­einen Schaden piel für die Menge; namentlich die hoffnungsvolle Schuljugend en Regierung batte ihr Gaudium baran. Endlich nach einer halben Stunde a si nachts war der Feind gefangen und wanderte in das städtische Museum, hervorgebracht genannt Polizeigewahrsam. Nun ist Polizeiburg", wie man de unsere Stadt im Volffsmunde nennt, gerettet.

entfchuldigt

-

immite Gesundheitsrücksichten." Wir erwähnten bereits die Die das ganz nellen Etrale mtsniederlegung des Polizeipräsidenten  - pardon Polizeiraths­en Regierung on Cafe in Frankfurt   a M. Die Amtsniederlegung ist von anderen Zeitungen mit Gloffen versehen worden. Der Polizei ußerungen, ge En, ohne Ufident von Röller veröffentlicht nun folgende Berichtigung: ein für ein Die Nachricht, daß Polizeirath von Hale seinen Abschied bereits zei- und Reingereicht habe, ist nicht richtig. Derselbe ist wegen andauern­der Krankheit seit längerer Zeit beurlaubt und mag wohl die des Bunde Abficht haben, aus dem Staatsdienste auszuscheiden. Vollständig während aufs richtig ist aber die Nachricht, welche Sie mit Recht unter Enoch fteige Iten bat, ein Referve wiedergeben, daß der etwaige Entschluß des Herrn musichrift Bolizeiraths von Hate, den Staatsdienst zu verlassen, mit der Affäre Bergmann und einer verspäteten Inhaftnahme desselben in Bujammenhang zu bringen ist. Aufmertiamfeit des Herrn von Hate zu danken, daß nur eine oberflächliche und anscheinend mit Silberdieben in feinem Zus fammenhang stehende Benachrichtigung über den Diebstahl eines Britohlenen Tuches zur Entdeckung und Verhaftung des Silber Diebes führte. Wenn der Herr Polizeirath von Hake aus Ge fundheitsrücksichten gezwungen wird, seinen Abschied zu nehmen, fo dürfte der Verlust dieses Beamten außerordentlich zu bes

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letzten Meeting fich auf 98 Pfd. Sterl. beliefen, während an ermittirte Pächter Unterstügungen im Betrage von 223 Pid. Sterl. gezahlt wurden. Der irische Deputirte David Sheehy brachte die neuesten Erlaffe zur Sprache, welche in gewiffen Distrikten den Ausnahmezustand erklären. Er erachtete es als einen Vorwurf für irgendeinen Zweig der Liga, wenn er nicht unterdrückt würde. Der Abgeordnete Sullivan machte die Bächter Darauf aufmerksam, daß es bei einer spärlichen Ernte ihre Pflicht fei, zuerst für sich selber und nicht für die Grundbefizer die Erträgniffe ihres Bodens einzuheimsen.

Frankreich  .

Nach Meldungen aus Hyères   wohnten der Minister­präsident Floquet und der Marineminister Krantz einem ihnen zu Ehren veranstalteten Effen bei, wobei beide Neden kriegerische Bedeutung hätten, und daß man sich nur davon hielten. Krang versicherte, daß die stattgehabten Manöver feinerlei habe überzeugen wollen, ob die Flotte in einem gegebenen Augenblicke fertig sein könne. Daß dem so sei, habe sich gezeigt. Frankreich   wolle feinen Krieg, aber wenn man dem Lande er flären könne, daß es keine Demüthigung zu erwarten habe und Schuldigkeit zu thun. Floquet dankte für den ihm gewordenen daß es nicht zurüdzuweichen brauche, werde Jeder wiffen, seine herzlichen Empfang. Der Grund seines Kommens sei der durchaus friedliche gewesen, die Marine zu begrüßen, die aus wärtige Feinde nicht zu fürchten habe, falls es solche Feinde geben sollte. Die Republik   fürchte aber auch keine inneren Feinde und ebensowenig die offene Reaktion oder usurpatorische Versuche, fte bedürfe auch keiner Ausnahme- oder Rückzugs maßregeln, fte werde auf der ihr vorgezeichneten Linie vorwärts gehen und alle diejenigen zur Seite liegen laffen, die eine monarchische Restauration oder eine Diftatur des Bufalls herbeis führen möchten.

Belgien  .

Diesozialistischen fooperativen Genossen. schaften in Belgien   mehren fich in erfreulicher Weise. Aller Drten errichtet man fooperative Bäckereien, Schlachtereien und Apotheken, um den Arbeitern, welche die Mitglieder dieser Genoffenschaften bilden, billiges Brot, Fleisch und Medikamente zu verschaffen; in den großen Bentren befaffen sich diese Ge noffenschaften auch mit dem Verkaufe von Kolonialwaaren, Kleidungsstücken, Kohlen und anderen Lebensbedürfnissen. In allen Gebäuden dieser Genossenschaften, von deren Dächern herab rothe Fahnen wehen, finden die Arbeiter ihren Sammel

Dienstentlessung. Wie der Reichsanz." meldet, ist dem ammergerichtsrath Frebie die Dienstentlaffung mit Benfion ertheilt worden. Herr Frehse, früher erster Staats­mwalt in Frankfurt  ,( er fungirte beim Lieske- Prozeß als An Niger  ) befindet sich seit längerer Zeit in einer Anstalt für puntt, Säle zu Erfrischungen und zu Versammlungen. Die fo Beiftestrante; sein Zustand gilt für unheilbar.

Verbotene Versammlung. Die M. 8." berichtet aus Bagdeburg unterm 28. August: Die auf heute Abend von und anlagi ialdemokratischer Seite einberufene öffentliche Versammlung in Schäfers Salon in der Neuen Neustadt, in welcher Herr Julius Bremer   von hier über die bevorstehenden Stadtverordneten und mehr fehlen" sprechen wollte, ist polizeilich verboten worden."

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Saussuchung. Der aus Frankfurt   a. M. f. 3. ausge Diefene Restaurateur Prinz wohnt gegenwärtig in Darmstadt  . Bring hatte Geschäfte in Kaffel zu erledigen und wandte sich an Bolizeipräsidium in Frankfurt  , um diese Stadt passtren zu Mirfen. Dieses Gesuch wurde bewilligt. Prinz reiste wohl muth nach Kaffel, doch während er dort seinen Geschäften blag, erschien die Polizei bei seiner Familie in Frankfurt  , welche dort ihren Wohnfts behalten hatte, und nahm eine peinliche Dausfuchung vor.

Als Prinz von seiner Reise über Frankfurt  üdfehrte, sprach er bei seiner Familie in Frankfurt   vor, doch um hatte er die Schwelle betreten, als die Polizei erschien nd Bring einer gründlichen Durchsuchung unterzog. Es handelte

um verbotene Schriften, welche die Polizei suchte leider

Dergeblich.

Der Reichsanzeiger" enthält folgende Bekanntmachung:

ericheinender

Auf Grund des§ 12 des Reichsgefeßes gegen die gemeingefähr lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ditober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Bei­blatt der Nummer 35 der hierfelbst im Verlage von F. Posetel Sozialpolitisches Wochenblatt", vom 1. September 1888, nach 811 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist. Berlin  , den 1. Sep

fen.

periodischen Druckschrift: Berliner   Volts Tribüne,

"

von

rungsamt verneint. Nach den Ausführungen deffelben entspricht es den hinsichtlich des ehelichen Verhältnisses obwaltenden grund fäßlichen Anschauungen im allgemeinen nicht, die Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als zwischen Ehegatten recht lich möglich anzuerkennen. Die fittliche Auffaffung der Ehe als des Verhältnisses zweier zu ungetheilter Lebensgemeinschaft be­rufenen Personen verträgt sich nicht mit den das bezeichnete soziale Verhältniß beherrschenden Begriffen, welche in das Verhältniß der allgemeinen Gleichberechtigung der Ehegatten den damit nicht vereinbarten Gegensatz wirth schaftlicher Abhängigkeit des einen dem andern hineintragen würden. Von dieser Regel will der Gerichtshof nur dann eine Ausnahme gemacht wiffen, wenn der Ehemann mit Wiffen der Organe der Berufsgenossenschaften von der Ehefrau als Betriebsunternehmerin unter den verficherten Ber fonen in der Lohnnachweisung mit aufgezählt wäre und die Berufsgenossenschaft jahraus jahrein Beiträge nach Maßgabe einer solchen Lohnnachweisung, mithin auch unter Anrechnung des Lohnes oder Gehaltes des Ehemannes, erhoben hätte, weil auch auf diesem öffentlichen Gebiete Treue und Glauben es verlangen, daß das Bestehen des lange Beit hindurch übereins stimmend von den Betheiligten als bindend anerkannten Vers hältnisses nicht dann in Frage gestellt werden darf, wenn ste su Gunsten des anderen Betheiligten in Kraft treten sollen.

Nicht fatisfaktionsfähig. Aus Bonn   berichtet die dor tige Deutsche   Reichsztg." folgende Gerichtsverhandlung gegen zwei Studirende, welche einen Bürger zum Duell gefordert hatten. Am Abend des 14. Juni waren ein Kaufmann N. und ein Studiofus gleichzeitig auf den Hof eines hiesigen Cafés ge gangen. Hier ließ nun der Erstgenannte Aeußerungen über ein Vorkommniß fallen, die der Studiosus auf sich bezog, was eine Auseinandersezung zur Folge hatte. Später wurde R. von einem Freunde des Studenten wegen des Vorkommnisses inter pellirt, worauf R. bezüglich des Benehmens des ersten Studen ten die Aeußerungen, lümmelhaftes Benehmen" und" dummer Junge" fallen ließ. Die Studenten Stud. jur. Richard H. und Stud. jur. Ferdinand E., beide aus Köln  , gehörten einem biefigen Korps an. Am folgenden Tage erschien E. bei R. und überbrachte Namens des H. eine For derung auf Pistolen, zehn Schritte Distanz und zweimaliger Kugelwechsel. Der etwas überraschte R. gab zunächst feinen Bescheid; als ihm im Laufe des Tages, nachdem er es abges lehnt, die betreffenden Aeußerungen zurückzunehmen, die Forbes rung nochmals gestellt wurde, wies er dieselbe ab und machte der Staatsanwaltschaft Anzeige. Es mußten fich deshalb gestern der Studiofus H. wegen Herausforderung zum Duell und Studiofus E. als Kartellträger verantworten. Beide gaben den Thatbestand unumwunden zu. Der Staatsanwalt führte aus, daß die Angelegenheit insofern zu Gunsten der Angeklagten liege, da. durch die beleidigenden Ausdrücke gereizt worden fei. Er beantrage fünf bezw. zwei Tage Festungshaft. Der Vertheidiger, Herr Justizrath Nath, schloß sich den Ausführungen des Staatsanwalts an, verlangte jedoch Freisprechung der An­geflagten, weil ihnen der Lapsus paffirt sei, jemand zu fordern, der gar nicht fatisfattionsfähig sei. Der Geforderte habe meder die hierzu erforderliche Bildung, noch genüge seine Stellung als Aufseher hierzu. Der Vertheidiger ging in dem Ver gleich zwischen der sozialen Stellung der Angeschuldigten und der des R. so scharf gegen letteren vor, daß der Vorfizende, Herr Landgerichtsdirektor Schneider, den Vertheidiger unterbrach mit dem Bemerken, daß er eine solche Herabseßung des Zeugen nicht gestatten könne. Derselbe erfreue fich eines guten Rufes, sei unbestraft und so, wie jeder anständige Mensch in solchem Falle, als gleichberechtigt anzusehen. Der Vorftgende bemerkte dem Zeugen, daß er das Recht habe, wegen Beleidigung gegen den Anwalt vorzugehen, worauf R. erklärte, daß er dieses auch thun werde. Der Vertheidiger suchte dann noch des Weiteren darzuthun, daß die Angeklagten nicht bestraft werden sollten, weil, nachdem von der einen Partei das Duell abgelehnt worden, die andere Partei nicht mehr auf daffelbe gedrungen habe. Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellte er schließlich als Racheaft des N. hin. Der Gerichtshof ging in seinem Urtheil weit über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. H. erhielt drei Monate, E. einen Monat Festungshaft. Es dürfte die Sache eventuell wegen der Beleidigungsflage ein ungewöhnliches Nachspiel haben.

zialistischen Arbeiterführer wollen diese Genoffenschaften als das Hauptmittel zur Organisation der Arbeiterpartei ausnußen; fte werden daher in allen Arbeiterbezirken ins Leben gerufen, und alle Genoffenschaften bilden einen Verband, deffen Siz Gent  ist. Der beträchtliche Bewinn dieser Gesellschaften fließt theils den Mitgliedern mittelst Waaren zu, theils in die Wider standslaffe", die Arbeitseinstellungen organifirt und unterhält. Die Arbeiter in den industriellen Bezirken besuchen nur Lokale und Magazine, deren Inhaber arbeiterfreundlich sind, und viele fleine Gewerbetreibende haben sich der Arbeiterpartei ange schloffen. An der Spiße dieser sozialistischen   Bewegung stehen. die rührigen Genter Sozialisten unter der Leitung Anseele's. Gelingt es ibnen, wozu alle Aussicht vorhanden ist, für diese tooperativen Genossenschaften Korporationsrechte zu erlangen, so wird diese Organisation noch mehr erstarken.

Amerika.

Wie die Times" aus Tientsin   melden, hat die chine fische Regierung die Ratifitation des Vertrages, welcher die Einwanderung der Chinesen in die Unions staaten einschränkt, verweigert.

Afrika  .

Meldungen aus Tanger   zufolge ist es dem Sultan  von Marotto gelungen, die von den Stämmen im südlichen Atlas bewerkstelligte Blockade zu durchbrechen. Die aufständischen Stämme haben sich wieder unterworfen.

Gerichts- Zeitung.

Ans dem Reichsversicherungsamte.

Das Reichs

ember 1888. Der königliche Polizeipräsident. Freiherr v. Richts versicherungsamt hat den von ihm bereits als oberste Verwal

idlow

Großbritannien  .

In Irland   ist die Baronie Artlow in der Grafschaft wo am Sonntag vor acht Tagen eine von der

Sationalliga organiftrte Voltsversammlung abgehalten wurde, Enter Abschnitt 2 des Swangsgefeßes, betreffend fummarische Beurtheilung, gestellt worden. Ueber 14 Ortschaften in der caffchaft Galway   und mehrere Kreise der Grafschaft Mayo  ber Ausnahmezustand in Gemäßheit des Zwangsgesetzes ebens 3 theilweise verhängt worden. In verschiedenen Theilen der Staffchaft Mayo und Galway   ist dagegen der seit Juli 1887 Deftebende Ausnahmezustand aufgehoben worden.

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Bei dem in Dublin   abgehaltenen halbmonat ichen Meeting der irischen Nationalliga theilte Schatzmeister mit, daß die eingegangenen Beiträge seit dem

Aus Kunst und Leben. Ueber das Pferd auf der Schaubühne   veröffentlicht Biebrich Triebel in der Zeitschrift Das Pferd" eine sehr

teresante Abhandlung:

tungsbehörde für richtig anerkannten Grundsaß, wonach der in einem Betriebe seiner Ehefrau beschäftigte Ehemann als ein in diesem Betriebe beschäftigter Arbeiter nicht anzusehen, sonach ein demselben in diesem Betriebe zugestoßener Unfall nicht als ein

entschädigungspflicht heurings ergangenen Ertenntnife auch als stats obligation un riebrich Reusch in Stalen   hatte eine rie

Spruchsinstanz für richtig anerkannt. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Falle handelte es fich lediglich um die Frage, ob der als Steuermann in dem Schifffahrtsbetriebe seiner Ehefrau gegen Gehalt beschäftigte Kläger   gefeßlich überhaupt als eine gemäߧ 1 des Ausdehnungsgefeßes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit§1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 verficherte Person anzusehen und der demselben in dem genannten Betriebe zugestoßene Unfall als ein entschädigungs pflichtiger zu erachten ist. Diese Frage hat das Reichs- Versiche

ganz leicht. Würde es sich nun nur noch einfach um elegantes, Schneidiges Paffiren der Bühne in rubigem Schritt handeln, so wäre die Sache bald erledigt, aber nun wird gehalten, Geßler und Rudolf der Harras führen ein Bwiegespräch, bei dem die Gäule schon unruhig hin und her trampeln. Das Gepolter der Hufe auf dem hölzernen Podium raubt jede Jllufton von Schweizerfelfen, macht außerdem den Dialog unverständlich. Endlich ist Geßler mit seiner zornigen Rede fertig, er will weiter reiten, giebt dem feurigen Roffe die Sporen, da wirft zum Glüd meistens in in den Weg, mit dem Ersuchen, fte respektvoller Entfernung- gefälligst von den Hufen zertreten zu laffen. Der Schauspieler zu Pferde, im wirklichen Leben vielleicht der Ehegatte Arm

Das dem Pferde Eigenthümlichste ist seine Rubelofipfeit. Die Natur gab ihm dieselbe schon bei der Geburt. Von ühester Jugend an ist Bewegung sein Element; faum dem Butterleibe entwachfen, läuft es in gleicher Schnelligkeit, wie Die Heerde der alten Thiere, es findet und verbaut seine Nah- fich Armgard mit ihren Kindern mg im vollen Gange und gönnt sich faum in der Nacht einige Stunden der Raft. Selbst nach den anstrengendsten Märschen ebt man das Soldatenpferd felten liegen, und auch in den

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nb mit volle omenten der scheinbar tiefsten Ruhe ist irgend ein Theil seines gards's, zerrt schon ängstlich an den Bügeln; damit es kein

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ebliches Bemühen der Dreffur, hieran ändern zu wollen. Und och soll das Pferd auf dem Theater debutiren. Allen Respekt vor Shiller als Dramatifer, aber von Pferden und Reitern hat er ab olut nichts verstanden, sonst würde er seinen Helden nicht equilibristische Künste zumuthen. Es ist nicht so leicht gemacht, bie bingeschrieben: Räuber Moor sprengt zu Pferde auf die

Unglüd giebt, hilft nun die Bäuerin, ihrer Rolle getreu, einen mit und giebt mit der Kandare auch noch Preller, dann haben Geßler und Harras von Glüd zu sagen, wenn nichts Schlimmeres paffirt, als daß die Pferde Kehrt machen und Tell's Geschoß" den Rüden zukehren. Es ist aber auch vorgelommen, daß die Gäule abgingen, auch Arms gard mit den Kindern entfest floh und die Worte: Du kennst den Schüßen, suche keinen andern!" von der Höhe zur leeren Bühne gesprochen wurden.

Noch anspruchsvoller als Schiller ist Richard Wagner   gegen die reitenden Künstler. Rienzi   soll seinen herrlichen Schlachten

ngt ab, wirft Schweizer   die Bügel zu und ruft: Imeinen Rappen ab und wasch' ihn mit Wein."- Ein Schauspieler, der nicht vorher fleißig das Auf- und Abfigen mit Demfelben Pferde, demselben Sattelzeug und sonstiger Aus Bitung geübt, fann sich bei dieser Szene schon gründlich lächer gefang, mit dem er die Römer begeistert, vom Sattel aus lich machen. Wir haben es mit angesehen, daß Karl Moor tro Silfe von mehreren Diensteifrigen seiner Bande nicht los zu friegen war, wahrscheinlich blieb er irgendwo hängen, der Gaul episch- dramatische Stimmung befommt einen fatalen Riß, wenn Derlor die Geduld, machte Kehrt und lief, seiner Rolle Rauberhauptmann hinter die Kouliffen.

nur halb

getreu,

nad tleiner Bause mit nur halbem rechten Stiefel ohne Sporen unter Schallenbem Gelächter des Publikums auf der Bühne, um

ohne Schweizer's Führung mit Dieser erschien

chmettern. Uns hat es jedesmal aufrichtig leid gethan, daß Wagner einen solchen Einfall haben konnte, denn die ganze die hinreißenden Töne einem Ritter von trauriger Gestalt ent strömen, mit welchem sich das eble Schlachtroß im Kreise " Schön" ist dies alles doch wahrhaft nicht zu dreht. nennen, aber auch das Stillhalten macht in der Regel feinen erhebenden Eindruck, denn ein unter dem Reiter voll

er

Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig  , 27. Auguft.( Schwere Urkundenfälschung.) Wie leicht jemand zum Verbrecher werden tann, ohne daß er sich ganz flar bewußt ist, etwas gefeßwidriges zu thun, zeigte der folgende Fall. Der Monteur Brio ritäts von einem gewiffen Kraus erhalten. Einige Beit darauf fallirte letterer, und Neusch, der hiervon Kenntniß erhielt, glaubte, fönne wegen Des Werthpapiers vielleicht Scherereien bekommen. Er dachte fich, er müsse vielleicht vor Gericht und beim Konkursverwalter erscheinen und würde dadurch Verluste am Lohn erleiden. Um allen Evens tualitäten aus dem Wege zu gehen, verkaufte er daher das Werth papier   bei einem Bankier. Wie das üblich ist, verlangte letterer von Reusch eine Quittung über das empfangene baare Geld. Jest sagte sich nun Reusch, daß, wenn er mit seinem wirklichen

Meinung, ohne dadurch dem dramatischen Effelt irgendwie Ab­bruch zu thun.

Behandlung förrischer Touristen. Man schreibt dem Berner Bund":" Bu dem Unglücksfalle an dem Dent du Midi, welcher infolge des Ungehorsams gegen die Anordnungen des Führers eingetreten ist, fann ich als Seitenstück die Erzählung eines Führers aus dem Maderaner Thal mittheilen, aus welcher hervorgeht, wie schwierig Die Behandlung gewiffer Reisenden ist und zu welchen Mitteln ein luger Mann oft greifen muß, um Unglüdsfälle zu verhüten. Ein Engländer wollte den Hüfi Gletscher und Clariden Firm überschreiten, und ich und mein Bruder sollten ihn begleiten, erzählte mir der Führer selber unter wegs. Als wir den Gletscher betraten, nahmen wir den Herrn in die Mitte und wollten die gewöhnliche Seilverbindung her stellen. Er weigerte sich entschieden, auf diese Art zu gehen. Ich stellte ihm die Gefahren des Alleingehens vor und zeigte auf meine Instruktion, allein es half nichts. Als er hartnädig auf seiner Weigerung beharrte, wollten mein Bruder und ich Gewalt anwenden. Jedoch waren wir Beide nicht start genug, den Mann, der verdammt fefte Knochen hatte, zu überwältigen. Hierauf verlangten wir die Bezahlung für die ganze Tour, für die er uns angestellt hatte, damit wir sofort umkehren tönnten. Auf den Lohn hatten wir Anspruch, weil wir um seinetwillen eine andere Partie Auch diese ausgeschlagen hatten. Forderung wollte er nicht anerkennen. Da blickte mich mein Bruder an und ich verstand ihn. Da wir den Gletscher so gut wie unsere Tasche tannten, gaben wir scheinbar nach und gingen ohne Seil mit ihm weiter. Aber wir führten ihn in einer Nichtung, in welcher zahlreiche, etwas mehr als mannstiefe, aber doch nicht lebensgefährliche Gletscherspalten lagen. Mein Bruder und ich überschritten sie mit etwas größeren Schritten, ohne ein Wort zu fagen. Da er aber auf die uns befarnten Beichen nicht achten fonnte, so fiel er bald bis über die Schulter in eine Spalte. Nun hätten Sie sein Gesicht sehen sollen, es war

ürchterliche Musterung" zu halten!" Noch fläglicher gestaltet tommen ruhiges Pferd ist dann meistens eine temperamentlose freideweiß. Wir erklärten ihm ruhig, wir wollen versuchen, ihn

o Landvogt Geßler und sein Stallmeister eine ganze Serie Ron Reiterfunststüdchen zu leisten haben. miffen also doch irgendwo hinaufgeritten sein. Dies hat mit Unter auf den durch Pappfelsen verdeckten hölzernen Rampen Bunächst erscheinen fie beide zu Pferde auf der Höhe, hon große Schwierigkeiten und ist nicht Sache jedes Schaus foielers, wenn er auch sonst, innerhalb seines Berufs, in allen Satteln ficher figt. Das Wiederherunterreiten, um mit Anstand enolich in die hohle Gaffe zu gelangen, ist anch nicht immer

Schlafmüße oder ein traftloser Greis, für den die Be griffe Trab   und Galopp schon längst zu den entschwundenen Jugendträumen gehören und dem selbst die goldgeftidten Deden und das reichverzierte Baumzeug nicht zu Schönheit verhelfen tönnten.

Vernünftige Bühnenleitungen haben deshalb auch mit vollem Rechte von derartigen gar zu fomplizirten Pferdeproduktionen, die den Keim des Mißlingens und den Fluch der Lächerlichkeit in fich tragen, meistens abgesehen. Karl Moor und Gegler tom men zu Fuß auf die Bühne und, nach unserer unmaßgeblichen

zu retten. Nachdem wir ihm mit gehöriger Umständlichkeit das Seil unter den Armen befestigt hatten, zogen wir ihn bis zur Bruft aus dem falten Grabe und ließen ihn auf einmal wieder hinunterschnellen. Mehrere Male wiederholten wir diesen Scharfen Rettungsversuch, indem wir ihn immer etwas höher hinauf schroteten und etwas tiefer hinunter schnellen ließen, bis er gehörig zerrissene Kleider und einige Hautschürfungen hatte. Dann zogen wir ihn ganz hinauf. Von da an ließ er so willig wie ein Lamm alles mit sich geschehen und wir vollendeten glücklich und zu gegenseitiger Befriedigung die Tour."