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2. Beilage zumVorwärts" Berliner   VoWlatt. Ur. 299. Dienstag, den 22. Dezemder 1896. 13. Jahrg. Mnternehmev�Vevbimdv. ®iu Verband der deutschen   Kork-Judustriclleu ist am 10. November auf einer Zusammenkunfl in Berlin   gegründet worden. Zum Vorsitzenden ist der Kommerzienrath Linde- m a n n in Dresden  (in Firma Wm. Merkel in Raschan im Erzgebirge  ) gewählt. In einem vom Vorstand dieses Ver« bandes uns zugesandte» Zirkular wird über den Zweck der neuen Organisation sowie über die Verhältnisse der Kork-Jndustrie das folgende angegeben:Bedingt ward die Vereinigung durch die seit Monaten von den Korkproduktionsländern ans- gehende beträchtliche Preissteigerung des Korkholzes, welche sich nothwendigerweise ebenmäßig auch auf die Fabrikate übertragen muß. Wen» schon die Korksabrikation in der Umgegend von Bremen  , insbesondere im Oldenburgischen, seit vielen Jahrzehnten als Hausindustrie betrieben wurde, so hat sich dieser Fabrikationszweig als Industrie doch erst seit der im Jahre 18BS in Sachsen   erfolgten Einführung nach und nach über ganz Deutschland   in sehr ansehnlicher Weise verbreitet und kann man deshalb jetzt von einer deutsche  » fabrikmäßig betriebenen Korkindustrie sprechen. Ein ungefähres Bild vom Umfange, den dieser Gewerbebetrieb angenommen hat, ergiebt sich an Hand des statistischen Nachweises über die Einfuhr von Korkholz insbesondere aus Portugal   und den anderen Ländern an der europäischen   und afrikanischen Küste des Mittel- meeres, wo einzig und allein die Korkeiche in großen geschlossenen Waldungen gedeiht und von wo die Korkrinde eingeführt wird. Die Einfuhr nach Deutschland   erreichte im Jahre 1895 einen Werth von zirka 8 bis 7 Millionen Mark." Die in Berlin  , Breslau  , Magdeburg   und Danzig   bestehenden Gerbervereinigungen für Heeresbedarf haben in einer Ver- sammlung zu Bertm ein Uebereinkommen mit dem Militär- Oekonomie-Departement berathen, desgleichen ihreBereinssatzunge». Die Danziger Vereinigung, deren Gründung übrigens erst in dieser Versammlung vorgenommen wurde, besorgt den Leder- bedarf des oft- und westpreußische» Armeekorps. Die Errichtung eines Syndikats der dcntschen Grobblech» Walzwerke ist beschlossene Sache. Vertreter solcher Werke haben in einer Zusammenkunft einen dahingehenden Vertrag unterzeichnet. Den Werken, die nicht vertreten waren, ist bis zum Ib. Januar der Beitritt offen gelassen. Ter Süddeutsche Walzwerksverband hat den Grund- preis für Walzeisen erhöht. Tie Knlir-Handschnhfabrikanten der Ort« Siegmar  , Reichenbrand  , Grüna, Wüstenbrand  , Erlbach  , Ober-Lungwitz nnd Mittelbach in Sachsen   habe» eine» Verein gegründet. Kulirhand- schuhe sind gewirkte Handschuhe. Unter den Bierbranerei-Besitzer» der Schweiz   ist eine Bewegung im Gange, um den Bierpreis zu erhöhen. Eine Vereinigung der Kohleu-Jnteressenten der englischen Distrikte Südwales  , Mo nmoutshire und No rthumber- l a n d ist im Werke. Der neue Ring solldie Preise auf eine lohnende Höhe bringen und unbillige» Wettbewerb verhindern". Der Plan geht von dem Verein der Kohlengrubenbesitzer aus; perfekt soll er werden, wenn die dem Verein nicht angehörigen Grubenbesitzer sich der Abmachung anschließen. Schisffahrtskartell in Oftasieu. Die Japanische Post- schiffsahrts-Gesellschaft(Nippon gasen Kaischa) hat mit dem Oesterreichischen Lloyd, der P. u. O. Stcam Navigation Company und der Rubattino-Linie ein Kartell geschlossen. Dieses Kartell beherrscht insbesondere den Baumwollverkehr zwischen Indien  und Japan  . »» Das Treiben der KarteÜe in Oesterreich   hat dort den Gedanken populär gemacht, daß das Kartellwesen staatlich ge- regelt werden müsse. Der Hauplsitz des österreichischen   Kartell- wesens ist Böhmen  , wo es Unternehmer- Vereinigungen solcher Art u. a. für Eisen, raffinirtes Pelroleum, Syrup, Zucker, Soda, Bleizucker. Flaschen. Holzpappe. Btnd,aden giebt. Von be- fonderem Interesse ist daher, wie sich die P r a g e r Handels- kammer eine gesetzliche Beaufsichtigung des Kartellwesens denkt. In einer Denkschrift über diese Frage führt sie zu- nächst mit recht aus. daß ein allgemeines Verbot der Kartelle sich gar nicht durchführen lasse; sie erklärt sich dann für eine(nicht öffentlich«) Enquete und führt hierauf aus, daß Suv Nbttkehv. Zu meinem lebhaften Bedauern bin ich genötbigt, den Raum desVorwärts" abermals in Anspruch zu nehmen gegen- über de» Bemühungen des Dr. Zolling von derGegen- wart", der durchaus den Anschein erwecken will, als habe sich die Sozialdemokratie die Aufgabe gestellt, die poetischen Schöpfungen von G e o r g H e r w e g h zu bekritteln und den Ruhm diese? demokratischen und sozialistischen Dichter? zu ver- kleinern. Im allgemeinen glaube ich diese alberne Unterstellung in meinem jüngst imVorwärts" veröffentlichten kleinen Aussatz genügend zurückgewiesen zu haben. Ich bin aber in diese An- gelegenheit auch persönlich hineingezerrt worden und darum muß ich noch einmal ums Wort bitten. Dr. Zolling hatte in derGegenwart" die neueste Herwegh  - Literatur besprochen und hatte dabei behauptet, daß ich an einer terwegh-Biographie arbeite. Diese- nur in der Phantasie des r Zolling existirende Biographie glaubte der liebenswürdige Redakteur derGegenwart" schon im voraus herabsetzen zu können, indem er behauptete, ich hätte imWahren Jakob" von einem Gedicht Herwegh's   zu Lassalle'S Gedächlnißgefaselt" und hätte das selbstverständlich mit dem bekannten Nachruf an Georg Büchner   verwechselt. Daraus könne man einen Schluß auf die Zuverlässigkeit meiner Herwsgh-Biographie ziehen u. f. w. Auf diese Anzapfung erwiderte ich in der für solche Fälle anaemessenen Form dadurch, daß ich die erste» vier Verse zenes bekannten Gedichts zilirte, das die Ueberschrift Am Grabe Ferdinand Lassalle's  " trägt und als dessen Verfasser bisher Georg Herwegh   gegolten hat... Dr. Zolling hat nun nach näherer Prüfung des Gedichts die Ueberzeugung erlangt, daß dasselbe apokryph ist, was ihm auch von Frau Emma Herwegh   bestätigt worden ist. In der Thal ist das Gedicht in der Fassung, wie Dr. Zolling es vorgefunden hat und zitirt,-ine geschmacklose Reimerei und Herwegh  'scher Geist ist nicht darin. Diesen Anlaß benutzt nun selbstverständlich der große Krakehlokrat derGegenwart", um mir jedes Verständniß für poetische Produkte abzusprechen. Er selbst war allerdings so vorsichtig, sich an Frau Herwegh   zu wenden, bevor er seine großartige Entdecknug verwerthete., Mir ist das Gedicht seit 25 Jahren bekannt. Dasselbe wurde früher an Lassalle's Todestage in sozialistischen Blättern ab- gedruckt, wurde vielfach deklamirt und zirkulirte auch Hand- schriftlich. Ich glaube mich ganz sicher zu erinnern, daß die ftotm früher eine bessere war, und es wäre gewlß nicht das erste Mal, daß ein Gedicht durch vielfache Abschristen verschlechtert alle Kartelle verpflichtet sein sollen, sich auf grund schriftlicher Statuten zu konstituiren, welch letztere in ein von einem K a r t e l l a m t e zn führendes K a r t e l lr e g i st e r ein­zutragen sind. Die Eintragung soll von dem Kartell- amte zurückgewiesen werden können, wenn das Kartell lediglich unberechtigte Schädigungen der Konsumenten be- zweckt oder andere unerlaubte Ziele verfolgt. Aus denselben Gründen sollen schon eingetragene Statuten aus dem Kartell- register gelöscht werden können. Kartelle, welche ihre Statuten nicht angemeldet haben oder deren Eintragung zurück- gewiesen wurde, sollen unerlaubt sein und ihre Theilnehmer durch hohe Bußen sowie durch Entziehung der E werbe-Berechtigung bestraft werden können. Die ein- getragenen Kartelle sollen der Aussicht und Kontrolle des Kartellamtes unterstehen. Das Kartellamt soll das Recht haben, durch einen sachlichen, ans Vertretern der Interessenten gebildeten Beirath sich genaue Kenntniß von der Geschäftslage des betreffenden Geschäftszweiges zu verschaffen, um gegen eine übertriebene Ausnützung des Kartells rechtzeitig einschreiten zu könne». Als geeignete Maßregeln gegen den Mißbrauch der Kartelle werden empfohlen: die Löschung aus dem Kartellregister, das Verbot des Kartells, die Ermäßigung des Zolles und der Frachtsätze für ausländische Produkte, die Vergebung staatlicher und anderer öffentlicher Lieferungen an das Ausland, die Begünstigung privater oder die Errichtung staatlicher Konkurrenz- Unter- »ehmungen ic. Andererseits soll aber aus die in das Kartell- register eingetragenen Kartelle das bestehende Koalitions-Verbot keine Anwendung finden. Ueber dieselbe Frage führt Dr. Emil L o e w im Handelsmuseum" aus:Aufgabe der Gesetzgebung scheint vor allem, die Kartelle aus legalen Boden zu stellen, auf dem sie in den Schranke» einer Abwehr industrieller Krisen ge- halten werden können. Vorbedingung hierzu ist die Gleichstellung der Kartelle mit anderen Erwerbsunternehmunge», die aus irgend welchen Rücksichten staatlicher Kontrolle unter- warfen sind, wie Akliengesellschafle» oder Genossenschaften. Nichts ist berechtigter als der Wunsch, den Schleier geheimer Abmachung von Kartellen gelüstet zu sehen. Die Anzeigepflicht für alle organisirten Kartelle und ihre Unter- stellung unter das Korporationsrecht ist das primäre Bedürfniß staatlicher Intervention in der Frage der Kartelle. Dann erst werden sich die Grenzen ziehen lassen, wo das wirthschaftlich nützliche Kartell und die zulässige Sicherung eines billigen Unter- nehmergewiuneS aufhören und wo die monopolartige Ausbeutung des Konsums beginnt." In derNeuen Freien Presse" bezeichnet Professor Dr. N. Menzel das Verlangen der Prager Handelskammer nach einer Enquete als unbegründete H i n a u s s ch i e b u n g der legislativen Aktion.Die Erhebung muß sich vielmehr schon als Konsequenz der gesetzlichen Anzeigepflicht darstellen; eine solche blos für eine Enquete zu statuiren und nicht für alle künftigen Fälle der Kartellbildung. hat keinen Sinn. Mit der strengen Wahrung des Amtsgeheimnisses durch die erhebenden Staatsorgane, welche die genannte Denk- schrift begehrt, sind wir einverstanden; dagegen muß der Ver- waltung das Recht eingeräumt werden, auf grund der Erhebung das zu publiziren, was sie im öffentlichen Interesse für geboten hält. In diesem vom vernünftigen Ermessen der leitenden Staatsorgane zu bestimmenden Publikationsrechte liegt unseres Erachtens ein höchst wirksames Mittel zur Einwirkung auf solche Kartelle, welche ihre Macht mißbrauchen. Die übrigen Vorschläge der Prager Kammer(Registrirnng der Kartelle, Staatsaufsicht, Ent- ziehung der Wirksamkeit, volle Rechtsfähigkeit der zugelassene» Kartelle) stimmen vollkommen mit jenen Anträgen überein, welche Prof. Menzel seinerzeit als Referent des Vereins für Sozial- Politik gestellt hat." Da das Kartellwesen auch im Deutschen   Reiche immer mehr an Ausdehnung gewinnt, wird es nicht unzweckmäßig erscheinen, daß wir diesen österreichischen Stimmen imVorwärts" Raum gaben. Gericht» Ein preußischer Gendarm auf der Gewerbc-AnS- stellung. Erfolglose Beschwerden beim L a n d r a t h, beim Regierung?- Präsidenten und beim Minister des Innern sind einem Strafverfahren vorangegangen. welches gestern das Schöffengericht am Amtsgericht II be- schästigte. Der Handlungsgehilfe Siegmund E l o e s s er war worden ist. Mir waren nur die ersten vier Zeilen genau im Gedächtniß geblieben.) Ems andere und bessere Fassung kann ich allerdings heute nicht mehr beibringen und darum wird möglicherweise Dr. Zolling meinen Erinnerungen nicht glauben.Na denn nicht!" Dann muß ich eben mein Schicksal über mich ergehen und mich in den Wurstkessel der literarisch-kritisch-ssttlichen Entrüstung des Herrn Zolling hineinschlachten lasse». Meine Gemüthsruhe wirb da- durch allerdings nicht im mindesten gestört. Der Versasser des in Frage stehenden Gedichts ist un- bekannt und schon darum ist es kindisch, die Sozialdemokratie einerFälschung" zu beschuldigen. Ueber literarischen Geschmack streite ich mich mit dem Dr. Zolling nicht. Derselbe hat den bekannten Refrain der Audorf'schen Marseillaise: Nicht zählen wir den Feind, Nicht die Gefahren all', Der kühnen Bahn nur folgen wir. Die uns geführt Lassalle  " einenmauschelnden" Refrain genannt, ein Beweis, daß die schlichte Arbeitermarseillaise für dasVolk" der Zolling   und Genosse» schon viel zu sehrCaviar" ist. Dem Zolling  'schen Artikel ist ein Brief der Frau Emma h einverleibt, in dem meine Handlungsweise als rechheit" undBlödsinn" und meine Persönlichkeit als Crölin oder niederträchtig" bezeichnet wird. Meiner Treu, ich habe Pech mit den Revolutions-Damen von 1843! In meinem BucheDie Deutsche Revolution" habe ich die getreue Nachbildung eines jener Schuldscheine veröffentlicht, welche die deutschen   Republikaner   in der Schweiz   1848 auf die künftige deutsche   Republik   ausgaben. Das Original hatte mir ein Achtundvierziger gegeben, der seine 400 Thaler seinerzeit dafür einbezahlt Halle. Der Schuldschein ist unterzeichnet von Gustav Struv e und demOber-Gefchäfts- sührer" K. H e i n z e». Als die Wittwe Heinzen's den Schuld- schein zu Gesicht bekam, schrieb sie an eine Verwandte von mir, derselbe sei ein Falsifikat; solche Thorheiten habe sich ihr Mann niemals zu schulden kommen lassen. Wenn ein Gedicht über dreißig Jahre lang handschriftlich und gedruckt als ein Produkt Georg Herwegh's   zirlulirt und *) Es muß früher öfter Mißbrauch mit dem Namen Herwegh's   getrieben worden sein. So bekam ich ans dem Nach- laß eines Mllnchener Achtundvierzigers die Abschrist eines an- geblich von Herwegh   verfaßten Gedichts gegen Lola Montez  . Ich hatte es nur flüchtig angesehen; als ich es nunmehr genauer ansah, erkannte ich, daß«S gleichfalls apokryph ist. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und wegen Beaintenbeleidigung angeklagt. Der Angeklagte fungirte während der Gewerbe-Ausstellung als Verkäufer in einem Liqueur« Pavillion im Vergnügungspark, der einem Herrn Wreschner ge- hörte. Vor diesem Pavillon hat sich in der Nacht vom 8. zum 9. Juli ein Renkontre zwischen einem Gendarmen und mehreren Zivilisten abgespielt, bei welchem der Gendarm blank zog und den Angeklagten am rechten Handgelenk verwundete. Dieser und mehrere andere von de» betheiligten Herren beschwerten sich gleichzeitig beim Landrath, beim Regierungspräsidenten und beim Minister über das Auftreten des Gendarmen, sie erhielten aber von jeder dieser Instanzen den Bescheid, daß ihre Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen sei. Dagegen leitete die Staats- anwallschafl auf die Strafanzeige des Verletzten hin das Strafverfahren gegen Elvesser ein. Der Gendarm Höhne bekundete in der gestrigen Verhandlung zeugeneidlich, daß die Gendarme» seitens des Oberwachtmeisters gerade auf diesen Pavillon besonders aufmerksam gemacht worden seien, genau a u f d i e P o l i z e i st u» d e z u a ch t e n. Er sei am 8. Juli 10 Minuten nach 12 in das Lokal getreten, habe eine Anzahl Gäste darin gefunden und habe gefragt, ob schon Feier- abend geboten worden sei. Dies fei ihm vom Verkäufer wie von den Gästen bejaht worden, dieselben hätten aber erst austrinken wollen. Nach s ü n f Minuten sei er wieder in das Lokal getreten nnd hätte nunmehr energisch zum Fortgehen auf- gefordert. Zwei der Gäste hätten sich aber so renitent benommen, daß er sich genöthigt gesehen habe, die Personalien der Exzedenten festzustellen. Dem hätten sich letztere widersetzt, wes- halb er sie zur Wache führen wollte. Als er mit den Leuten i» das Freie getreten sei, wo es dunkel war die elektrische Beleuchtung war bereits erloschen sei er plötzlich umringt worden, der Angeklagte sei auf ihn unter lauten Schimpfereien zugestürzt und habe ihn auf den Arm geschlagen. Er habe die Situation für sehr bedrohlich' halten müssen und deshalb seinen Degen gezogen. Aber noch ehe er diesen aus der Scheide ge- rissen, müsse der Angeklagte wohl noch einmal zugeschlagen u n d sich dabei an der Wafse selb st verletzt haben. Da noch zwei seiner Kameraden im Hintergründe standen, sei es ihm möglich gewesen, die Hauptbetheiligten zur Wache zu bringen, wo dieselben aber zwei Stunden Zeit gebraucht hätten, um sich soweit zu beruhigen, daß sie ihre Personalien an- zugeben vermochten. Dagegen behauptete der Angeklagte, daß er während der ganzen Daner der Ausstellung nicht ein einziges Mal wegen Uebertretung der Polizeistunde an- gezeigt worden sei. Der Gendarm sei sehr aufgeregt gewesen und sei sehr barsch aufgetreten. Als dieser zwei von den Gästen, die sich nicht legitimiren wollten, sistirt, und mit diesen und den anderen Gäste das Frere betreten habe, da sei er hinzu getreten, habe den Sistirten Anemann aus den Arm ge- klopft und begütigend zu demselben gesagt:Legitimiren Sie sich doch, dann ist ja die Sache erledigt!" Den Einwand des Vor- sitzenden, daß er vielleicht im Dunkeln statt des Freundes den Gendarmen auf den Arm wenn auch nur leicht ge- schlagen habe, wies der Angeklagte mit dem Bemerken zurück, daß in seinem Pavillon noch sämmtliches Licht brannte, welches durch Fenster und Thüren fiel und die Umgebung genügend hell beleuchtete. Der Gendarm habe ohne jedes erkennbare Motiv blank gezogen und ihm einen Schlag über den Arm versetzt. Er sei dann ebenfalls sistirt worden und habe sein Lokal, wie es sich in dem Augenblick befand, verlassen müssen. Diese Darstellung des Angeklagten wurde von mehreren Augen- zeugen, abgesehen von kleinen Widersprüchen, im wesent- lichen nnterstützt. Der Staatsanwalt erklärte, daß er den Gendarm Höhne seit zehn Jahren als einen sehr ruhigen Beamten kenne, der sich bei seinen eidlichen Aussagen stets von jedweder Uebertreibung ferngehalten habe. Er schenke der AuS« sage desselben vollen Glauben und beantrage 50 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof war dagegen der Ansicht, daß ei» Jrrthum aus keiner Seite ausgeschlossen scheine. Jedenfalls sei die Sache nicht so genügend aufgeklärt, um zu einer Verurtheilung zu gelangen und müsse daher auf Freisprechung erkannt werden. Abermals ein prügelnder Schutzmann. Der Polizei- Wachtmeister Schmidt in Hamburg  , ei» Mensch, der bereit? während seiner militärischen Dienstzeit wegen Mißhandlung Untegebener wiederholt disziplinarisch bestraft worden ist, wurde von der Strafkammer in Hamburg   zu 5 Monaten Ge- fängniß verurlheilt, weil er ohne jeden Grund einen Droschken» kutscher verhaftet und aus der Wache brutal mißhandelt hat. weder von diesem selbst noch von seiner Familie eine Einsprache erhoben wird, dann ist man doch weder einCretin" noch niederträchtig", wenn man das Gedicht als wirklich von Herwegh   herrührend auffaßt, namentlich wenn man es i» einer besseren Form als die heule vorliegende gesehen hat. Ich bin so rücksichtsvoll, anzunehmen, daß der Brief von Frau Herwegh   nicht für die Oeffentlichkeit war, daß aber derfeine Takt" desselben Dr. Zolling, der meine Erklärung alsknotig" bezeichnet, diesen bewogen hat, den Brief mit allen seinen Schimpf- Wörtern abzudrucken. Indessen ficht mich das weiter nicht an. Mein verstorbener Schwiegervater Karl Schickler nnd meine Frau, die zu Frau Herwegh   während ihres Stuttgarter Aufenthalts in sehr freundschaftlichen Beziehungen standen, haben mir das sanguinische Naturell derselben ost genug geschildert und ich kann mir ihren heftige» Ausbruch erklären. Sie hat die Verdrehungen des Dr. Zolling") allzu tragisch genommen und hat sich einreden lassen, die Sozialdemokratie wolle wirklich den ihr so theuren Todten verkleinern. Wenn sie sich die Sache etwas ruhiger ansieht, so wird sie finden, daß hier nur eine alte Komödie vor sich geht. Der scheinheilige, mansegraue Liberalismus vergießt Krokodils- thränen an de» Gräbern derer, die er im Leben verfolgt, ver- höhnt und geschmäht hat. Darum kann auch ein Zolling sich zum literarischen Schutzengel von Georg Herwegh   gegen die Sozialdemokratie aufwerfen, die den Dichter immer als einen der Ihrigen betrachtet hat. I» der kritischen Betrachtung irgend eines einzelne» Gedichts eine Herab. Würdigung der ganze» Persönlichkeit des Dichter? zu erblicken, das sollte Frau Herwegh   dem nunmehr hinreichend erprobten feinen Gefühl" eines Zolling   überlasse». Ich bin höflich genug, die elwaS kräftigen Ausdrücke der alten Dame nicht allzu übel zu nehmen, und verwahre mich nur gegen ihre Behauptung, daß ich mir einbildete, einHerwegh  , kenner" zu sein. Ich war immer ei» Verehrer der Herwegh'schen Muse, aber ich habe das Sludiuin seiner Schriften nicht zu meiner Spezialität gemacht. Damit ist diese Angelegenheit für mich erledigt und ich will hoffen, daß ich der widrigen Atmosphäre von Zank- und Krakehlsltcht, in der Dr. Zolling sich bewegt, nicht wieder zu nahe zu kommen brauche. Stuttgart  , Dezember 1896. Wilhelm BloS  . ) U. a. behauptet Dr. Zolling in seinem neuesten Herwegh  - Artikel, aus derNeuen Zeit" und demWahren Jakob" sei ein besonders lautes P f n i" gegen das bekannt» Arbeiter-Bnndeslied von Herwegh   erschollen!