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Hauspersonal bestohlen werde, hatte den R. mit Beobachtungen| beauftragt. Schon nach furzer Zeit berichtete K., daß sein Auf traggeber von seinen Hausdienern und seinem Buchhalter im großen Umfange bestohlen werde, daß die Beschuldigten be deutenden Aufwand machten, Verhältnisse mit Mädchen unterbielten, Stat zu einem hohen Point spielten, heimlich zu einem Schantwirth Badete schafften u. f. m. Für seine erfolgreichen Nachforschungen liquiditte und erhielt R. etwa 150 Mart. Es bat fich nun aber herausgestellt, daß die Mittheilungen, welche er dem Kaufmann gemacht hatte, vollständig erfunden find.
Der Schauplatz eines Familiendramas war gestern Nachmittag zwischen 5 und 6 Uhr das Haus Von der Heydtstraße 7. Um die besagte Zeit wurden die Bewohner des Hauses durch das entsetzliche Geschrei einer Frau erschreckt, von deren Lippen es gellend flang:„ Er mordet mich, er mordet mich!" Der Ruf tam aus der Wohnung des Portiers Schleier. Als beberzte Männer in die Wohnung des Sch. orangen, fanden fie denselben mit einem Beile wüthend auf eine verschloffene Thür einhauend. Wie schon häufiger, so war es auch diesmal zwischen den Sch.'schen Eheleuten zu heftigen Auseinandersetzungen ges lommen, in deren Verlauf der Mann zu einem Beile gegriffen hatte, um hiermit seine Frau niederzuschlagen. Lepterer gelang es glücklicher Weise, die Küchenthür zu erreichen, hinter fich zu verriegeln und so in's Freie zu flüchten. Dem Wüthenden wurde von herbeigerufenen Schußleuten erst nach großer Mühe das Beil entwunden und er selbst in Haft genommen. Der Brund der fortgesetzten ehelichen Swiftigkeiten sollen Nahrungsforgen sein, da der Mann als Handwerker in den legten Monaten teine Arbeit fand und fich mit dem färglichen Lohn eines Por tiers begnügen mußte.
Da
Verzweiflung hat vorgestern die unverehelichte 39 Jahre alte Näherin Johanna R., in der Dresdenerstraße wohnhaft, zu einem Selbstmordversuch getrieben. Schon seit längerer Beit leidet die Unglücklicht an einer unheibaren Krankheit, was ihr,
uch noch nngünstige petuniäre Verhältnisse hinzutamen, un ehaglich erschien. Sie suchte sich daher eine größere Quantität Streichhölzer zu verschaffen, von welchen fie fich einen Thee Lochte, der fte all ihrer Qualen entheben sollte. Die Dofts war aber nicht start genug, sodaß die R. noch lebend in ein Kranten aus eingeliefert werden fonnte, wo man ihr Leben erhalten zu tonnen hofft.
Eine Auseinandersehung„ kurzer Hand" hielt in der Nacht zum Dienstag ein Droschfenfutscher mit einem Fahr gaft, der ihn um das Fahrgeld geprellt hatte. Lesterer ließ fich aus dem Westen der Stadt nach einem Nacht Café in der Elisabethstraße fahren. Dort angelangt, erklärte der Unbekannte ganz unverfroren, daß er außer Stande sei, das Fahrgeld zu entrichten, und wollte sodann in jenes Café verschwinden. Der Rutscher, ein resoluter Berliner , machte aber furzen Prozeß; er ergriff den Naffauer", walfte ihn weiblich durch und bestieg dann seinen Bod, im Wegfahren dem start Durchbläuten zu tufend: Siehst de, Jungelen, wir brauchen teene Schwieger mama und feenen Amtsrichter; wir sind ganz alleene de reene Juftig!"
Gräßliche Brandwunden hat sich vorgestern Nachmittag der in der Großen Frankfurterstraße wohnhafte Konditor Karl R. zugezogen. Derfelbe wollte einen Reffel mit Honig vom Feuer nehmen, glitt aber dabet auf dem schlüpfrig gewordenen Boden der Backstube aus, fiel zur Erde und schüttete fich die kochende
trübe bedeutet, 6,6, während 5,5 für den Auguft normal find. 2 Tage fonnten ais heiter gelten, 9 als trübe, die übrigen hatten gemischte Bewöllung. Die relative Feuchtigkeit der Luft war nahezu normal. Die Höhe der Niederschläge war geringer, als fie im Auguft gewöhnlich ist. Es fielen im ganzen nur 32,6 Millimeter, d. i. 27,4 Millimeter weniger, als dem Monat zukommen. Gewitter wurde 2 Mal, Wetterleuchten 1 Mal, Nebel 3 Mal beobachtet.
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Polizei- Bericht. Am 4. d. M. Vormittags schlug hinter dem Grundstüd Holzmarktstraße 33-34 ein von zwei Kauf. leuten besetztes Miethsboot durch eigene Schuld derselben um. Die Infaffen fielen ins Waffer, wurden aber durch einen Schiffer alsbald wieder herausgezogen. Gegen Mittag glitt auf dem Straßendamm am Kronprinzen- Ufer ein obdachloser Schuhmacher aus und brach den rechten Unterschenkel. Er wurde nach der Charitee gebracht. Nachmittags wurden in der Invalidenstraße eine Frau und in der Chauffeestraße ein Arbeiter fichtlich frant auf der Straße liegend vorgefunden und beide nach der Charitee gebracht. Gegen Abend wurden auf der Kreuzung der Lothringerstraße und Schönhauser Allee ein Mädchen und an der Ecke der Brandenburgs und Gitschinerftraße ein 10 Jahre alter Knabe, letterer durch eigene Unvorfichtigkeit, von Droschten überfahren, anscheinend jedoch nur unbedeutend verlegt.- Abends sprang eine Frau in selbst, mörderischer Abficht aus dem Fenster ihrer in der Alten Jakobstraße im dritten Stod belegenen Wohnung auf den Hof hinab und erlitt dadurch so schwere Verlegungen, daß sie mittelst Krantenwagens nach der Charitee gebracht werden mußte.- An demselben Tage fand Mendelssohnstraße 5 ein unbedeutendes Feuer statt. Außerdem brannten am 5. d. M. früh Oranienftraße 112 Regale und Waarenvorräthe in einer Badstube.
Gerichts- Zeitung.
nach den Beugenaussagen faum möglich gewesen sein dürfte, den fleinen Knaben vor dem gänzlich unruhig gewordenen Pferde zu erblicken.
Von der Luft, Soldat zu werden. Gerade zur rechten Beit ist der Kaufmann Schüßler nach mehrjährigem Aufenthalt in Westindien nach Berlin zurückgekehrt, um seiner Verurtheilung wegen Entziehung von der Militärpflicht vorbeugen zu können. Am Montag Abend in der Heimath eingetroffen, hatte er fich am Mittwoch vor der vierten Ferienstraftammer des Lands gerichts I zu verantworten. Er erklärte, daß ihm nichts ferner gelegen, als fich der Militärpflicht zu entziehen. Nachdem er fich die Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienst erworben, hatte er auf sein Gesuch Ausstand bis zum 1. Oftober 1886 er halten, da er auf mehrere Jahre nach Haiti gehen wollte. Krant heit verhinderte ihn, rechtzeitig vor Ablauf der Ausstandsfrist die Rückreise anzutreten; er richtete deshalb an die Militärbehörde unter Beilegung eines Atteftes vom deutschen Konsul in Haiti ein neues Ausstandsgesuch, das auch mit der Maßgabe genehmigt wurde, daß der Bittsteller fich auf dem ersten deutschen Kriegs schiff" zu stellen habe, welches Haiti anlaufe. Die lettere Be bingung babe er nicht erfüllen können, weil ein solches Schiff fich in haiti nicht habe bliden laffen. Da der Angeklagte seine Angaben durch Dokumente belegte und außerdem nachwies, daß er fich bereits der Militärbehörde gestellt, so beantragte der Staatsanwalt die Freisprechung, auf welche der Gerichtshof auch erkannte. Uebrigens gehörte der Angeklagte zu einer Gruppe von 140 Personen, gegen welche wegen des gleichen Vergehens Anklage erhoben war. Die 139 Mitbeschuldigten wurden zu je 200 M. Geldstrafe event. 20 Tagen Gefängniß verurtheilt.
Der bereits fünf Mal wegen Medizinal- PolizeiKontravention vorbestrafte Droguenhändler Dobberstein stand gestern wiederum wegen derselben Uebertretung vor der 93. Ab theilung des Schöffengerichts. Er hatte in seinem Geschäfte Eisenpillen gegen Blutarmuth verabfolgt, ein Artikel, der nur in Apotheken verkauft werden soll. Der Beschuldigte bat flehent lich, die vom Amtsanwalte beantragte Haftstraße von einer Woche in eine Geldstrafe umzuwandeln. Die Verhältnisse in Berlin lägen einmal so, daß ein striktes Jnnehalten der bestehenden Vorschriften faum durchführbar set, er hoff in nächster Zeit in den Befit einer Apotheke zu gelangen und werde dann ficher feine Veranlaffung mehr haben, mit dem Strafgesetzbuche in Konflikt zu gerathen. Der Amtsanwalt erwiderte ihm, daß er als Apotheker wahrscheinlich auf einem anderen Boden stehen werde, wie als Droguist; er werde dann Gelegenheit haben, zu erfahren, welch' schwerer Abbruch(?) den Apothekern durch das ungefeßmäßige Treiben der Droguenhändler geschähe, und die Maßregeln billigen, die gegen die legteren ergriffen werden. Der Gerichtshof übte noch einmal Milde, indem er auf eine Geldstrafe von 30 M. event. 6 Tage Haft erkannte, entließ aber den Angeklagten mit der Verwarnung daß ihn im Wiederholungsfalle zweifellos eine Freiheitsstrafe treffen werde.
* Ist die Bezeichnung als Sozialdemokrat" einer Beleidigung gleich zu achten oder nicht? Diese Frage hat nun bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt, ohne daß es bisher gelungen wäre, eine endgiltige Entscheidung herbeizu führen. Vor der Schöffenabtheilung des Landgericht II wurde aestern wiederum ein Fall verhandelt, bei dem der genannte Parteiname einer eingehenden Prüfung bezüglich seines beleidi genden Charakters unterzogen wurde. Die Anklage war das Resultat einer langen Vorgeschichte, auf die zum befferen Ver ständniß der Sache mit einigen Worten zurüdgegriffen werden muß. Der Lehrer Lieferenz zu Lichterfelde hatte den Maurer polier Fulde in einer öffentlichen Versammlung einen sozial demokratischen Agitator genannt und ist daraufhin von Fulde, welcher seine Ehre" befleckt glaubte, wegen Beleidigung verklagt worden. Das Schöffengericht fand in dem Worte So zialdemokrat" eine Beleidigung und verurtheilte den Lehrer Lieferenz zu einer Geldstrafe. Lieferenz zu einer Geldstrafe. Gegen dieses Urtheil legte der lettere Berufung ein und er hatte die Genugtbuung, daß genannte Sentenz von der Berufungsstraffammer verworfen wurde, was seine Freisprechung zur Folge hatte. Dem Fulde war dies Resultat nicht angenehm; er suchte daher nach einer Gelegenheit, um seinem Gegner mit gleicher Münze zu dienen, wozu fich fich ihm auch bald ein paffender Anlaß bot. Am 22. April fand in dem Orte ein Fest statt, zu dem sich auch die genannten Personen eingefunden hatten. Auf dem Nachhausewege fam es zwischen den Beiden zu einem Wortwechsel, in deffem Verlaufe Fulde auf Lieferenz deutend Sozialdemokrat!" Diesen Worten folgte noch eine Aeußerung, welche in feinem Lerifon aufzufinden ist und mithin auch nicht näher definirt werden kann. Jegt fühlte fich Lieferenz durch die Bezeichnung als„ Sozialdemokrat" sowie den undefinirbaren Bufaz beleidigt und das Schöffengericht schloß sich seiner Aufaffung an. Fulde wurde zu einer Geldstrafe von 25 M. und in die Roften verurtheilt.
Der schließtaffe über Geficht und Hände. Mittelst Droschke wurde er in
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Aus einem Fenster der zweiten Etage stürzte sich
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Malerfrau K. auf den gepflasterten Hof. Sie erlitt außer einer Gehirnerschütterung noch mehrere starte Kontufionen an Kopf und Händen. Die Gründe, welche die Unglücksiche zu dieser unfeligen That trieben, find unbekannt. Nahrungssorgen liegen nicht vor. Das 30. Polizeirevier sorgte für die Ueberführung Der Verlegten in ein Krankenhaus.
Die Leiche eines unbekannten ca. 25 Jahre alten Maunes wurde am 1. d. M. im Verbindungsfanal am Südbet der Königsdammbrüde aufgefunden. Der Extruntene
it von fräftiger Statur, 1,75 Meter groß und es fehlt ihm am Daumen der linken Hand das erste Glied. Bekleidet war er mit und baumwollenen Hemd, Strümpfen und Lederschuhen. Nähere
Mittheilungen über die Persönlichkeit des Verstorbenen nimmt Die biefige Kriminalpolizei entgegen.
* Für die Goldwaarenhändler ist das Gesetz vom 16. Juli 1884, welches die Bestimmung enthält, daß vom 1. Januar 1888 ab die zum Verkauf gelangenden Goldsachen mit einem vorschriftsmäßigen Stempel versehen sein müssen, von einschneidender Bedeutung geworden und die Gerichte hatten fich bereits wiederholentlich mit den Verlegungen dieses Gesetzes zu beschäftiger. Der 91. Abtheilung des Schöffengerichts lag wiederum ein derartiger Fall zur Entscheidung vor. Als An geflagter erschien der Kaufmann Johann Mischte, der beschuldigt wird, in seinem Geschäft dret goldene Damenuhren feil gehalten
Vollständig durchnäßt, ohne Fuß- und Kopfbedeckung erichten am 1. September Worgens um 3 Uhr der 16jährige Vater, daß er in der Nacht in der Nähe der Belte mit vier hält sich des Vergehens für nichtschuldig; in den Uhren, welche Männern zusammengetroffen set, welche ihn aufgefordert hätten, etwas zum Besten zu geben. Auf seine Entgegnung, daß er fein Beld bei fich habe, sei er durchsucht und, als nichts bei ihm ge funden wurde, in die Spree geworfen worden.
aus der Schweiz eingeführt find, befinde fich nur ein einfaches Beichen, die sogenannte„ Helvetia " und bisher habe man von Seiten der recherchirenden Beamten in dieser einfachen Stem pelung feinen Verstoß gegen die gefeßlichen Bestimmungen er blidt. Der Staatsanwalt hielt auch diese einfache Stempelung
Feuerbericht. Vorgestern Nachmittag in der dritten Stunde brannte es in einer Küche des Hauses Mendelssohn - für ein Vergehen im Sinne des bezüglichen Gesetzes. Dieses In der fünften Stunde wurde der elfte Bug nach der Leipziger entweder gar keinen oder den deutschen Stempel tragen follen.
stube aus.
Regale, Rörbe, Mehl und Vorräthe aller Art
Lärm bewirkt hatte. Gestern früh, furz nach fünf Uhr, brannte seßliches Zeichen angesehen werden und deshalb beantrage er, in der Schmidt'schen Bäckerei in der Oranienstr. 112 die Back.
den Angeklagten in eine Geldstrafe von 15 Mart, eventuell 3 Tage Gefängniß zu nehmen. Der Gerichtshof adoptirte die stellten Antrage.
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Seitens des Reichsversicherungsamtes ist neuerdings bezüglich der Berechnung der einer Wittwe im Falle ihrer Wiederverheirathung zu gewährenden Abfindung ein Erkenntniß gefällt und damit eine oft ventilirte Kontroverse endgiltig entschieden worden. Der der Entscheidung zu Grunde liegende Fall ist, nach der D. Verk Chr.", folgender: Die Wittme eines im Betriebe verunglückten Hauers bezog zuerst neben ihren acht ehelichen Kindern eine Jahresrente von 8,57 Prozent, später, nachdem eins dieser Kinder gestorben war eine solche von 9,60 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ihres verstorbenen Ehemannes. Nach ihrer Wiederverheirathung erhielt sie seitens des Genossenschaftsvorstandes gemäߧ 6 Biffer 20a Absatz 3 des Unfallversicherungsgefeßes den dreifachen Betrag der zuletzt be zogenen Rente von 9.60 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ihres Mannes als Abfindung. Mit ihrem Antrage auf Ge währung des dreifachen Betrages der ihr als Wittwe zustehenden 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Ehemannes ist fie vom Schiedsgerichte, wie vom Reichsversicherungsamte ab schlägig beschieden worden, von legterem mit folgender Bes gründung: Dem Anspruche der Refurstlägerin liegt die Auf faffung zu Grunde, daß die im Absatz 1 a. a. D. festgesette Rente von 20 Prozent des Jahresar beitsverdienstes die Rente der Wittwe" als besonderer Begriff sei. Dem ist indessen
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nicht beizustimmen. Zwischen diesen Absatz 1 und die den Ab findungsanspruch begründende Bestimmung des Absages 3 a. a. D. ist die Bestimmung des Absages 2 eingeschoben, monach, wenn die nach Absatz 1 ermittelten Renten der Wittwe und Kinder zusammen 60 pCt. des Jahres arbeitsver dienstes übersteigen, eine Kürzung" der Renten im entsprechen den Verhältniffe der Beträge des Absages 1 eintritt. wird also nicht die entsprechende Einbehaltung der an sich un geminderten Rente der Wittwe" von 20 pCt. verordnet, sondern eine andere gefürzte Rente an ihre Stelle gefeßt. Nach richtiger Auslegung fann demgemäß die Jahresrente in Absatz 3" nicht mit 2 Uebergehung des Absatzes ausfchließlich Absatz 1 a. a. D. bestimmt werden. Jm Bu fammenhange des Absages 3 a. a. D. müffen aber die Worte ihrer Jahresrente" auf die thatsächlich zur Zeit der Wiederverheirathung bezogene Rente gedeutet werden. Es fehlt an jedem Anlaß, die Abfindung nach einer Rente zu berechnen, welche die Wittwe in Fällen, wie der vorliegende, niemals er halten hat. Dagegen entspricht es dem Begriffe der Abfindung, welche in einer einmaligen Leistung an die Stelle von Zuwen dungen treten soll, die sonst vielleicht noch längere Zeit in der Art, wie bisher, zu gewähren waren, daß der Abfindungsbetrag nach den zur Reit der Abfindung bestehenden Verhältnissen bemessen werde. Im Uebrigen hätte es für den Gesetzgeber auch nahe ge legen, falls er den Standpunkt verträte, den die Klägerin ein nimmt, an Stelle der gebrauchten Worte den dreifachen Betrag ihrer Jahresrente" zum Ausschluß allen Sweifels sechzig Prozent des Jahresarbeitsverdienftes" entsprechend der in den vorhergehenden Abfäßen angewendeten Ausdrudsweise zu setzen. Wenn endlich der eben vertretenen Auslegung des Absages 2 des§ 6 Biffer 2a a. a. D. entgegengehalten wird, daß nach den verschiedenartig gestalteten thatsächlichen Verhältnissen die Ab
Der vierte unredliche Postbeamee innerhalb einer Woche stand gestern in der Person des ehemaligen Posthilfs boten Carl Walther vor Gericht. Der Angeklagte war beim Der Angeklagte war beim
standen, als die Feuerwehr anrüdte, in hellen Flammen, so daß Anschauungen des Staatsanwalts und erkannte nach dem ge Schleunigst die Gas- und Dampfsprige in Thätigkeit gesetzt wer Den mußte. In der zweiten Nachmittagsstunde wurde von der Bellermannstr. 79 Feuer gemeldet. Die Bewohner des ersten Stods vom Hintergebäude hatten um 8 Uhr ihre Wohnung Derlaffen. Als fte gestern Nachmittag heimfehrten, fanden fte Bade: Poftamte in der Oranienburgerstraße angestellt. In den ben Fußboden der Küche und ein Küchenspind in vollem Brand, den die Feuerwehr jedoch bald löschen fonnte. fich wiederum nicht viel Erfreuliches berichten. Die ersten Tage waren trübe und regnerisch, wenn auch Berlin von den un gemein starten Niederschlägen, die in anderen Gegenden er folgten, verschont blieb. Der 2., der in Schleften bis zu 220 Millimetern Regen brachte, hafte hier nur eine Höhe von 10 Millimetern. Vom 3. ab wurde es empfindlich fühl, und Der 6. hatte einen Wärmeausfall von fast 6 Grad. Dann stieg die Temperatur ungemein rasch, so daß fie am 10. Mittags schon 7,5 Grad über der normalen lag. Das Tagesmittel des 6. betrug 12,1 Grad, das des 7. 13,1 Grad, das des 8. 17,1 Grad, bas bes 9. 19,8 Grad, das des 10. 23,5 Grad; also eine Steigerung von 11,4 Grad in 4 Tagen. Das Wetter blieb aber nur bis zum 13. so sommerlich. Dann folgten wieder 24. stieg die Temperatur über die normale Höhe und die fol- büßt erachtet wurde. genden Monatstage waren warm und sonnig, so daß man für
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Monaten Mai und Juni liefen daselbst außergewöhnlich viele Beschwerden ein, entweder hatte der Beschwerdeführer ein an ihn adresfirtes Packet überhaupt nicht, oder in spoliirtem Bu stande erhalten. Im letteren Falle hatte eine unberufene Hand den Verschluß gelockert und einen Theil des Inhalts aus dem Badet berausgenommen. In den meisten Fällen handelte es fich um Ezwaaren, als Wurst, Schinken u. dergl. Der Ange- findungsrente der Wittwe schwankte, indem sich durch den flagte war geständig, der Badetmarder in fünf Fällen gewesen zu sein, in einem sechsten Falle, als er einem Studenten eine Bostsendung von 100 Stüd Cigarren zu überbringen hatte, unterschlug er das Packet und rauchte die Cigarren selbst. Der Angeklagte führte zu seiner Entschuldigung an, daß das kleine Gehalt für ihn, Frau und Kind nicht gereicht habe. Der Staatsanwalt beantragte neun Monate Gefängniß, der Gerichts hof nahm aber Rüdficht auf die Jugend und das Geständniß des Angeklagten, indem er auf 6 Monate Gefängniß erkannte, wovon 1 Monat durch die erlittene Untersuchungshaft für ver
Resultat der Beobachtungen auf der königl. meteorologischen fall, deffentwegen gestern der Kutscher Rudolf Schönrock vor der Station im SW. war das folgende: Der Barometerstand betrug
Wegfall von Kindern die Rente erhöhe, so fann zugegeben werden, daß die Rente der Wittwe fich infolge thatsächlicher Verhältniffe verändern fann. Allein gerade in dem Begriff der ,, Abfindung" liegt, daß die Sachlage zur Zeit der Wieder verheirathung den Ausgangspunkt für die Abfindung bildet, ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen der Rente, welche unter Umständen der Wittwe zu Gute gekommen wären, wenn fie fich nicht wieder verheirathet hätte.
Eine neue Mahnung, junge Kinder in den Straßen Vereine
im Monatsmittel 757,7 Millimeter, das ist 3,5 Millimeter weniger Angeflagte ist der Führer eines städtischen Sprengwagens und
Die mittlere
als für den August normal ist. Die Schwankungen waren nur gering. Das Moximum traf mit 763,5 Millimeter auf den 8., Das Minimum mit 747,5 Millimeter auf den 5. Temperatur betrug Morgens 7 Uhr 14,3 Grad( normal find 16,4 Grab), Mittags 2 Uhr 21,6 Grab( normal 21,4 Grad), Abends 8 Uhr 16,6 Grad( 17,4 Grad). Es ergiebt sich hieraus eine mittlere Monatstemperatur von 17,0 Grad, während dem Auguft nach langjährigen Beobachtungen 18,1 Grad zukommen. For Maximum erreichte die Temperatur am 11. mit 29,9 Gr., the Minimum am 8. mit 8,6 Grad.
Die Erdbodentemperatur
11 Tage waren
u warm, 20 zu talt. Die vorherrschende Windrichtung war Nordwest und West, östliche Winde wurden nur selten be obachtet. Windstillen famen 14 Mal vor, Sturm niemals. Die mittlere Bewöllung war, wenn 0 ganz heiter und 10 ganz
Berlins nicht unbeaufsichtigt zu laffen, lieferte der traurige ÜnIII. Ferienftraflammer zur Verantwortung gezogen wurde. Der bog mit einem solchen am 23. April, Abends gegen 7 Uhr, von der Landsbergerstraße aus in die ziemlich schmale Katharinenstraße ein. Dort taumelte fich eine größere Anzahl von Kindern auf dem Bürgersteig umber und lief bet Annäherung des Wagens unmittelbar vor dem Pferde unter lautem Geschret auf die andere Seite der Straße hinüber. Unter den Kindern befand fich auch das 5jährige Söhnchen des Schneiders Schirmer und dieser vermochte mit den übrigen nicht gleichen Schritt zu halten. Durch das Geschret der Kinder war das Pferd vor dem Spreng wagen scheu geworden und der Angeklagte fuchte vergeblich, daffelbe zu zügeln; der fleine Schirmer gerieth unter den Wagen und zwei Räder deffelben gingen dem Knaben so unglücklich über die Brust, daß derselbe alsbald eine Leiche war. Die An llagebehörde zog den Angeklagten wegen dieses Unfalls zur Rechenschaft, der Gerichtshof sprach ihn jedoch fret, weil es ihm
Vereine und Versammlungen.
Eine öffentliche Versammlung Berliner Wohnungsmiether tagte vorgestern Abend, wie die„ Poſt" be richtet, im Neuen Klubhaus, Kommandantenstraße 72. Einbe rufer war der Verein Berliner Wohnungsmiether", welcher zum ersten Male das Zentrum Berlins auffuchte. Die Versammlung. war auch hier sehr start besucht. Der Vereinsvorsitzende Buchs händler E. Malzahn erstattete zunächst einen ausführlichen Be richt über die bekannten Aufgaben des Vereins. Redner trat Anderem der vielverbreiteten und unter Don den Miethern felbft genährten Anficht entgegegen, daß der Vermiether allein Herr im Hause sei. Das Gegentheil sei viel mehr richtig, daß der Vermiether auf den Miether angewiesen fei und ohne ihn nicht leben töhne. Damit solle aber feines wegs Uneinigteit gepredigt werden, vielmehr erkenne der: Mietherverein sehr gern an, daß Einer da sein müsse, der die Hausordnung aufrecht erhalte und insofern der Vermiether als der Herr zu betrachten sei.(!) Nur das dürfen fich die Miether ferner nicht gefallen laffen, daß die Mietha kontratte ausschließlich den Vermiethern Rechte zuerkennen.