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der Schwiegermutter des Angeklagten, daß aber der Ehehimmel| kürzester Zeit eine Versammlung einzuberufen und diesen B. 211
erwachsen durch die Strafverfolgung ungeheure Ausgaben, die fich auf Millionen von Mart belaufen dürften. Diese Unsum. men fließen natürlich aus dem Sädel der Steuerzahler und diese find mithin wohl zu der Frage berechtigt, ob dieser Zustand der Dinge so bis ins Unendliche weiter bestehen soll, da es doch jedem vernünftigen Menschen einleuchten muß, daß auf dem eingeschlagenen Wege eine Beseitigung der Prostitution nicht erzielt werden kann. Gestern mußten unter der Anklage wegen Kuppelei der ehemalige Schlächter Schüttler und deffen Ehefrau auf der Anklagebant vor der dritten Ferienftraflammer Play nehmen. Wie gewöhnlich, so waren auch hier die Angeklagten beschuldigt, Wohnräume an Prostituirte vermiethet zu haben, von deren Gewerbe fte Kenntniß hatten. Der Mann hat angeblich nichts von der Sache gewußt, während die Frau, welche in eigener Person der Prostitution oblag, zugeben mußte, von dem Treiben ihrer Mietherinnen unterrichtet gewesen zu sein. Als erste Beugin wird Fräulein" Bertha Woll, in deren Zügen noch Spuren einstiger Schönheit zu erblicken find, vernommen. Sie betritt in ganz moderner Kleidung, mit dem bekannten grauseidenen Staubmantel, den Beugenstand. Ihre Aussagen find sehr schonend für die Angeklagten. Da fie unter polizeilicher Kontrole stehe, habe sie sich für berechtigt gehalten, Herrenbesuche anzunehmen; ob die Schüttlerschen Eheleute davon wußten, fann fie nicht sagen. Als Vergütung für Wohnung, Effen und Wäsche hatte fte 5 M. täglich zu entrichten; doch sei es auch vorgefommen, daß fie bei schlechtem ,, Geschäftsgange" nichts bezahlt habe. Die zweite Beugin, Wittwe Fischer, imponirt durch thren stattlichen Embonpoint, deffen Umfang an die ausgestellten Bentnerdamen" erinnert. Da fte übrigens bereits 30 Lenze hinter fich hat, läßt sich wohl annehmen, daß es ihr recht schwer wird, noch die nöthige Anzahl Liebhaber zu gewinnen. Sie hat unter gleichen Verhältniffen bei Schüttler's gewohnt und giebt ihre Befundungen ganz im Sinne des Borzeugen ab. Wesentlich belastend find die Angaben des Revierwächters, der genügend Gelegenheit hatte, das nächtliche Treiben zu be obachten Der Staatsanwalt will die Frau mit 14 Tagen Ges fängniß bestraft, den Mann hingegen freigesprochen wiffen. Der Gerichtshof fand jedoch beide Angellagte schuldig und verurtheilte fte zu je 8 Tagen Gefängniß.
auf die Tagesordnung zu stellen.
Hamburg . 3immerer Versammlung am Auguft 1888. Nach Verlesung des Protokolls rrferirte Rame Niemeyer über den ersten Punkt der Tagesordnun Stellungnahme zu der von der Bauhütte beschlossenen Magre in sehr ausführlicher Weise und unterwarf dieselbe einer i scharfen Kritit. Es wäre unerhört, daß die Arbeitgeber wagten, angesichts der bedeutenden Mehrausgabe, welche b Arbeiter nach dem 1. Oktober durch den Zollanschluß Hambu an das Deutsche Reich erwachsen, eine Herabsetzung des Lob auf 50 Pf. pro Stunde zu beschließen und erfordere diefes gehen der Meister ein ganz energisches Frontmachen der Gefell gegen diese. Kleinliche Nörgeleien, wie dieselben in der les Beit mehrfach vorgekommen, daß z. B. jemand mal eine Stun länger gearbeitet 2c., müßten unter diesen Umständen ganz der Tagesordnung verschwinden, es bedürfe des engsten 3 fammenschluffes aller dem Verband angehöriger Mitglieder u schlage er daher folgende Resolution vor:
Die heute, am 21. August, bei Wendte anwesend Bimmergesellen des Verbandes deutscher Zimmerleute, Lol verband Hamburg , erklären, unter allen Umständen an den schlüssen vom 4. Mai d. J. festhalten zu wollen, und in wägung, daß die von der Bauhütte eventuell Kommi vorgeschlagene Maßregel außerordentliche Vorkehrungen notefcheint tägl wendig mache, beschließt die Versammlung folgendes:
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1. Der Beitrag zur Unterstüßungstaffe beträgt Mart. G 1. September an bis auf weiteres 60 Pf. pro Woche
des letteren dadurch nicht sonniger wurde, beweist die Thatsache, daß er erst fürzlich wegen Mißhandlung seiner Frau und unbe fugten Waffentragens verurtheilt worden ist. Seftern hatte er fich wieder wegen Mißhandlung nicht nur seiner Ehefrau, son dern auch der Wohllöblichen Schwiegermama" vor dem Schöffen gericht zu verantworten, und das fam so: Der sehr erregbare Angeklagte, welcher behauptet, noch heute eine innige Liebe zu seiner Frau zu empfinden und lettere als das Opfer der schwiegermütterlichen Erziehung hinstellt, schickte fast täglich ein Billet doux in Poefte und Prosa zur grollenden Dame seines Herzens hinauf, ohne daß es ihm gelang, das Schweigen der selben zu brechen. Da er vermuthete, daß seine Herzens ergüffe nicht den richtigen Weg fanden, beschloß er, Komödie zu spielen und fich mit Liſt ſeiner Ehefrau zu nähern. Eines Tages flingelte es bei der Schwiegermutter und als die junge Frau öffnete, stand ein alter, graubärtiger Dienstmann vor ihr, welcher ganz bescheiden einen Brief hervor zog und ihn der jungen Frau übergeben wollte. Die Stimme des Dienstmannes tam Frau M. einigermaßen bekannt vor und als ihr derselbe gar ins Ohr raunte: Anna, ich bin es ja!" da wußte fte, daß in dieser Verkleidung ihr Ehemann vor ihr stand und ein furchtbares Geschrei ihrerseits lockte die Schwiegermutter herbei. Der Schret war feineswegs der Ausbruch der Ueberraschung, er hatte vielmehr eine sehr reale Grundlage, denn die Frau behauptet, daß der Talmidienstmann seine Hände recht die Frau behauptet, daß der Talmidienstmann seine Hände recht energisch um ihren als gelegt und ste recht energisch hin und her gezerrt habe. Dem gegenüber vertrat der Angeklagte die Anficht, daß seine liebe Frau an Farbenblindheit leiden müsse, da es fich in der That nur um eine zärtliche Umarmung seiner feits gehandelt habe. Frau Anna aber bedankte fich für diese Bärtlichkeit, um so mehr, als fie als Andenken daran noch heute o einen Fled auf ihrem Stumpfnäschen herum tragen muß. Wenn fich aber die junge Frau auch vielleicht über die Gluth der Ge fühle ihres Ebemannes täuschen fonnte: die Schwiegermama fonnte mit tausend Eiden beschwören, daß der Schwiegerfohn fte selbst recht ungalant zur Erde geworfen und sie so lange mit Füßen getreten babe, bis er durch den herbeieilenden Schwager unter Verluft feines Theaterbattes hinausgeworfen wurde. Hiernach standen die Changen für den Angeflagten herzlich schlecht; der Staats anwalt war aber selbst geneigt, Rüdficht auf das gespannte Familienverhältniß zu nehmen, und beantragte selbst nur 150 M. Geldbuße ev. 30 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof hielt sogar 50 M. ev. 10 Tage Gefängniß für ausreichend. Auf Eurem Sterbebette wird wohl mal die Neue über Euch kommen!" Das waren die Abschiedsworte, die der Angeklagte den zärtlichen Verwandten zurief, ehe er sich eine Bigarre anzündete. Diese aber schienen vor diesem fernen Beitpunkte nicht gruselig zu wer den, denn fte behielten die Gegenwart im Auge und holten fich ihre Zeugengebühren.
Wohl selten konnte fich ein Angeklagter einer so ausgebreiteten Renntniß deutscher Gefängnisse und Zuchthäuser rühmen, wie das fleine vertrodnete Männchen, welches gestern Der zweiten Ferienftraflammer des Landgerichts 1 vorgeführt wurde. Es war der 60jährige Rechtskonsulent Moriz Eduard Dölle, der zur Zeit eine Strafe wegen Betruges im Buchthause zu Striegau verbüßt. Der Angeklagte ist in den legten dreißig Jahren nur wenig auf freiem Fuße gewesen, war er's aber, so lebte er lediglich vom Betrug und Schwindel. Jm August v. J. hatte er soeben eine längere Zuchthausstrafe in Halle a. S. verbüßt. Er wandte sich nach Berlin und die wenigen Wochen, die er hier zubrachte, bevor er wegen früher in Breslau begangener Strafthaten wieder festgenommen wurde. hat er weiblich ausgenugt, um diejenigen Personen, mit denen er in Berührung fam, zu schädigen. Um zunächst ein Unter Tommen zu finden, führte er sich bei einer Wittwe unter dem Vorgeben ein, daß er ein Justizbeamter und von Halle nach hier versezt worden sei. Er miethete ein Bimmer mit voller Penfion, ließ fich Speise und Trant geben und ging dann fort, um seine Sachen zu besorgen. Natürlich kehrte er nicht wieder. Er ließ fich dann als Rechtskonsulent in der Gartenstraße nieder, und hat der redselige Alte besonders Frauen zu bewegen gewußt, ihm eine Aufträge, als die Anfertigung von Steuerrettamationen, Klagen 2c. zu übertragen. In den legteren Fällen ließ er sich einen erheblichen Vorschuß geben und hatte er diefen erhalten, war feine Thätigkeit zu Ende. Bei einer seiner Klientinnen fah er einen Anzug thres verstorbenen Sohnes hängen, den man ihm auf sein Bitten leibweise anver traute. Er versucht: auch hiermit durchzubrennen, die erzürnte Frau traf ihn aber fpäter an einem dritten Ort und zwang ihn, fich der Kleider auf der Stelle zu entledigen. Bei einer andern Klientin fand er den ,, Rechtsanwalt im Hause", ein populäres juristisches Wert, vor, er lieb es sich und versette es schleunigst für vier Mart. Der Angeflagte vertheidigte fich mit großer Lebhaftigkeit und stellte die unfinnigften Beweisanträge; er erreichte auch, daß mehrere Betrugsfälle ausgeschieden und einer vertagt wurde. Er fonnte schließlich nur des Betruges in einem Falle für überführt erachtet werden; hierfür legte ihm der Gerichtshof aber eine Busabftrafe von einem Jahre Zucht haus, sowie eine Geldstrafe von 150 Mark event. noch 10 Tage Buchthaus auf.
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2. Jedes unverheirathete Verbandsmitglied, welches fein Entlaffung erhält, ist verpflichtet, Hamburg fofor verlaffen, ausgenommen hiervon find diejenigen, geborene Hamburger und ihre drei Jahre ordnu mäßig gereift, und solche, welche mindestens 1 hier anfäffig find.
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3. Jedes Verbandsmitglied, welches von dem von Innung zu errichtenden Arbeitsnachweis Geb macht, wird ausgeschlossen.
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4. In jeder deutschen Arbeiterzeitung foll vor 3 u nach hamburg gewarnt werden. Sämmtliche nachfolgende Redner sprachen sich entschie für die Resolution aus. Kamerad Böhl stellte den trag, dieses nochmals einer extra einzuberufenden fammlung vorzulegen. Dieses wurde jedoch in Anbe der Kürze der Zeit abgelehnt und die Resolution einstim angenommen. Ferner wurde auf Antrag Niemeyer befchlo so schleunigst wie möglich eine Statistik auszuarbeiten über Bahl der Innungsmeister, sowie Nichtinnungsmeister, Angerr Rö der Gesellen, ob verheirathet oder nicht und wie groß die der gesammten Kinder ist, um hiernach die Höhe der Une Schaup stüßung im Falle eines Streits zu bemeffen. Redner jedoch bestimmt, daß dieses Gewitter, welches fich über unfe Unter d Häuptern zusammenzieht, vorüberziehe. Wenn das Früb
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ins Land fomme und wir können aus frohem Herzen das Li fingen:„ Den schönsten Frühling sehen wir wieder", dann fän der Chor der Meister vielleicht„ Es wär' so schön gewesen, weizerfirm
bas 3in Wahlen vorgenommen, erfolgte Abrechnung über die nach erhob fich nach diesen Ausführungen. Nachdem noch eini Produtti Borf ftattgefundene Morgentour. Hierauf referirte Kamerad Wich die über die Fachschule. Es wurde beschloffen, dieselbe auch die dieg in die Winter wieder ins Leben zu rufen und hierauf eine Kommiff von drei Mitgliedern gewählt, nämlich Kamerad Wirth, Dien
und Müller.
Ein unschuldig Verurtheilter erlangte gestern im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens seine Freisprechung und zwar ereignete fich der seltene Fall, daß das Gutachten des Schreibfachverständigen zu Gunsten des Angeklagten ausfiel. Der Milchhändler Karl August Fechtner war f. 8. wegen Be truges und Urkundenfälschung zu 6 Monaten Gefängniß ver urtheilt worden und außerdem wurden ihm die Ehrenrechte auf 1 Jahr aberkannt. Der Gerichtshof( 2. Etraftammer) hatte folgende Feststellungen getroffen: Der Angellagte soll unter dem Borgeben, ein größeres Milchgeschäft zu betreiben, den Arbeiter Seeger veranlaßt haben, ihm ein demselben gehöriges Pferd, wegen deffen Erwerb er unterhandelte, auf einige Tage zur Probe u leihen. Er hat dann dieses Pferd für 450 Mark sofort weiter verkauft und als man seitens der Staatsanwaltschaft gegen ihn vorging, legte er einen angeb lich von Seeger unterschriebenen Bettel vor, nach welchem er das Pferd nicht geliehen, sondern gekauft haben sollte, mithin zum Weiterverkauf vollkommen berechtigt schien. Seeger bestritt aber eidlich, daß die qu. Unterschrift von ihm herrührte, und demzufolge erging das verurtheilende Erkenntniß, welches inzwischen Rechtstraft erlangt hat. Auf Grund neuen Beweismaterials, welches der Angeklagte demnächst zusammenbrachte, setzte derselbe die Wiederaufnahme des Verfahrens durch und so bes schäftigte diese Angelegenheit gestern die 2. Ferienstraflammer hiesigen Landgerichts I.
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Berliner Verein für volksverständliche Gefunden heitspflege und Naturheilkunde. Freitag, den 7. Septbet Abends 8 Uhr, bei Buggenbagen am Morigplay, Vortrag 3inn Herrn Canig über:" Der Einfluß der Umgebung und des Be Reihe fehrs auf die Gesundheit des Körpers und des Geistes". ogen habe
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Mitgliederversammlung der Filiale 4 der alle zu bez ( E. H. 29), Hamburg , in Keller's Salon, Andreasstr. 21, Aber natürlich entf meinen Kranken- und Sterbekasse der Metallarbeit
8 Uhr. Tagesordnung: 1. Kaffenbericht. 2. Wahl eines tragsammlers. 3. Verschiedenes.
Große öffentliche Kistenmacherversammlung
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Der Angeklagte bestritt den Betrug, Sonnabend, den 8. September, Abends 8 Uhr, bei Dei tottien müller, Alte Jakobftr. 48a. Tagesordnung: Die Alters Invalidenversicherung der Arbeiter. Referent Herr Kaufma Albert Auerbach. Der wichtigen Tagesordnung wegen if Pflicht eines jeden Kollegen, zu erscheinen. Der Vortrag ginnt um 9 Uhr.
indem er behauptete, daß er zu jener Beit in der That ein größeres Milchgeschäft betrieben und er wehrte fich gegen den Vorwurf der Urkundenfälschung, indem er durch Vorlegung anderer Schriftftüde darzuthun versuchte, daß der qu. Bettel in der That vom Arbeiter Seeger unterschrieben worden sei. Der Beweis gelang nach beiden Richtungen hin. Durch Verneh mung mehrerer Beugen wurde festgestellt, daß der Angeklagte zu der hier in Frage kommenden Zeit thatsächlich ein Milch geschäft in der Müllerstraße betrieben hatte, andererseits be fundete ein bei den Kaufsverhandlungen zugegen gem sener Zeuge, daß es fich lediglich um einen Rauf, nicht aber um ein Borgen des Pferdes gedreht habe. Was den Bettel betrifft, so bestritt Seeger wiederum eidlich, daß die Unterschrift von ihm herrühre, die neuen vom Angeklagten beigebrachten Schriftstüde,
Triftige Gründe. In einer höchst fatalen Situation befand sich der Dioschkenkutscher Affig, als er im schönen Monat Mai es war am 13., mithin ein Unglücstag auf dem Droschtenhalteplate an der sogenannten Heiligen Ece" hielt. Fast drei Stunden hintereinander hatte er die tête, ohne eine Fuhre zu erhalten. Kein Wunder, daß sich im Laufe dieser Beit Bedürfnisse einstellten, welche stürmisch nach Befriedigung verlangten. Dies war aber nicht möglich, denn laut Polizei vorschrift darf der Eiste" fich weder entfernen, noch auch seinen Bod verlassen, sondern muß stets fahrbereit sein. In seiner Roth gab er endlich seinen so lange tapfer behaupteten Play auf und stellte sich als„ Dritter" auf, begab fich sodann eiligst in ein benachbartes Lotal und doriselbst an einen heimlichen, abgelegenen Ort, wohin ihm zu folgen der Wohlanstand ver bietet. Währenddeffen wollte es der tückische Zufall, daß seine beiden Vordermänner fast gleichzeitig Fahrgelegenheit befamen, fodaß, als Affig wieder ans Tageslicht fam, sein Fuhrwert wiederum als erstes" und zwar ohne Aufficht am Blaze hielt. Ein Schußmann hatte diesen gröblichen Verstoß gegen das Ne glement sofort bemerkt, nahm Affig bei seinem Eisch.inen gleich in Empfang, notirte denselben und die Folge war ein polis zeiliches Strafmandat in Höhe von 3 M. Aus triftigen Gründen" erhob Asfig hiergegen Widerspruch, sodaß diese Angelegenheit zur schöffengerichtlichen Entscheidung gelangte. Durch glaubwürdige Beugen wies Affig nunmehr den Hergang der Sache in oben angedeuteter Weise nach und legte in überzeu gender Weise llar, daß er triftige Gründe" zum Verlaffen feines Fuhrwerts hatte. Der Amtsanwalt hielt dennoch die Anflage gegen Asfig aufrecht, der Gerichtshof aber, in richtiger Würdigung der höchst fatalen Situation, in der fich Affig befunden hatte, sprach diesen frei aus triftigen Gründen!
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Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Me arbeiter, E. H. Nr. 29, Hamburg ( Filiale Rixdorf.) S abend, den 8. September, Abends 9 Uhr, Berlinerstraße Monatsversammlung.
Allgemeine Buchdruckerversammlung am Sonn
den 9. September 1888, Vormittags 11 Uhr, im Louisenftab
schen Konzerthause, Alte Jakobstraße 37.
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1. Bericht über die Lage und über die von den Prinzipalen antragte Revision des Tarifs. 2. Beschlußfaffung über welche die Unterschrift des Beugen trugen und theilweise Weiterunterstüßung der 1886-87 Gemaßregelten. 3. Ergauft hatte, auch den„ Verkauf" des Pferdes feststellten, ließen nach dieser zungswahl zur Tarifüberwachungskommiffion. 4. Neuwahl Richtung jedoch kaum einen Bweifel übrig. Der Schreibfach Reviftonstommiffion. 5. Verschiedenes. verständige Kanzleirath Seegel tam denn auch auf Grund ein
Der falsche Dienstmann. Das Cheglück des Schilder malers Hermann Matthison ist ein äußerst fragwürdiges, und wenn jemand den fürchterlichen Schlachtruf von der überflüffigen Schwiegermama mit besonderem Nachdrucke auszustoßen berechtigt
Gefang-. Turn- vnd gesellige Vereine am Freita gehendster Schriftproben zu dem Endergebniffe, daß der frag Kaiser 'scher Männergesangver in Abends 9 Uhr im Restaurant
liche Bettel in dem Texte zwar von dem Angeflagten geschrieben sei, die Unterschrift aber feinesfalls von demselben, sondern mit der allergrößten Wahrscheinlichkeit in der That von der Hand des Beugen Seeger herrühre. Auf Grund dieses neuen Bes weismaterials beantragte der Staatsanwalt nunmehr selbst die Freisprechung des Angeklagten, auf welche der Gerichtshof auch nach kurzer Berathung erkannte.
Vereine und Versammlungen.
Orffentliche Versammlung der Vergolder. In der am 3. September bei Scheffer, Inselstraße 10, abgehaltenen
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Mird serbat
Gesangverein Baufebeutel Abends 8 Uhr im Restaurant Hensel, Alexandrinenſtr. 15.- Lieber tafel der Maler Berlins " Abends 9 Uhr im Restaurant Kleine Brandenburgstr. 60. Gefangverein Flöter'sches Dopp Quartett" Abends 9 Uhr im Restaurant Musehold, Land bergerstraße 31. Gesangverein Fortschritt" Abends 9
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im Restaurant, Blumenstraße 46.
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Gesangverein Nord Gesangverein Offian" Abend
deutsche Schleife" Abends 9 Uhr Köpeniderstraße im Restaurant Goelling .
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9 Uhr Dresdenerstr. 85 bei Gustavus.
Suppert'sche Sänge
Abends
Vereinigung Harmonie" Abends 9 Uhr bei Nieft, Weber
Straße 17. Gesangverein Bouvardia"( Männerchor)
8 Uhr im Restaurant Teutonia", Belforterstraße
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Versammlung der Vergolder und Berufsgenossen mit der Tages Liedertafel des Fachvereins der Steinträger Berlins , Aber sie es
ordnung: 1. das Alters- und Invalidenversorgungsgesetz, 2. Distusfion. 3. Verschiedenes, unterzog der Referent Herr Birch, die verschiedenen Baragraphen erläuternd, den Gefeßent wurf einer scharfen Kritif, betonend, daß der Entwurf den Ar beitern zu wenig böte, die Altersgrenze von 70 Jahren viel zu boch gegriffen sei und der Arbeiter bei der jeßigen Produktions weise viel früher versorgungsbedürftig werde, auch das Quittungs
erscheint, so ist er es, denn er behauptet, daß all' die düsteren Wolfen an seinem Ehehimmel, welche oft genug von Bliz und Donnerschlag begleitet waren, von der Wohllöblichen Frau Schwiegermutter" fünstlich zusammengetrieben worden seien. Herr Matthison ist ein gewandter, ansehnlicher und augenscheinlich etwas romantisch angehauchter junger Mann von 30 Jahren, auch seine Frau Anna ist eine durchaus sympathische Erscheinung, aber während er früher frohlockend gesungen hatte: Anna, zu Dir ist mein liebster Gang", schießen jezt Blize des Haffes und der Verachtung aus seinen Augen, sobald er seinem Beibchen gegenübertritt. Das geschieht jezt meist nur noch in den Gerichtsfälen, denn Frau Anna hat ihrem Ehemann, dem fie mehrere Kinder geschenkt und einst vor dem Altar persprochen hatte, Freud ' und Leid mit ihm zu theilen, schon seit einiger Beit den Rücken gelehrt, und fle wird in der mütterlichen Woh nung von der Wohllöblichen Frau Schwiegermama" sorgsam bewacht und behütet. Frau Anna behauptet nämlich, daß fie ausschließlich das Leid" der Ehe zu tragen hatte, von der Freude aber so gut wie nichts zu sehen bekommen, daß viel mehr ihr funftgeübter Ehemann, anstatt das Pinkertblau und Oderbraun für seine Schildereien zu verwenden, diese Farben manchmal an Stellen ihres schönen Antliges hervorzauberte, wo fie offenbar nicht hingehörten. Genug, Frau Anna wohnte behaglich bei Berantwortlicher Redakteur:
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8 Uhr Linienstr. 96, Uebungsstunde.
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forge" Abends 8 Uhr, Buckower Garten. Turngenossenschaft( V. Männerabtheilung) Abends 8 in der städtischen Turnhalle, in der städtischen Turnhalle, Wasserthorstraße 31. Turnverein" Hafenhaide"( Männer Abtheilung)
Froh und
8 Uhr Dieffenbachstraße 60/61. Turnverein Frob Frei"( Männerabtheilung) Abends 84 Uhr Bergstr. 5. Wissenschaftlicher Verein für Roller'sche Stenographie. Abend
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Arbeiter, und durch eine derartige Rontrole tönnten mißliebige 8 Uhr im Restaurant Biethen, Dorotheenſtr. 31, Unterricht und von b
buch zu verwerfen sel; daffelbe sei eine Waffe gegen den
Arbeiter leicht gemaßregelt werden. In der hierauf folgenden Distuffion sprachen fich sämmtliche Redner im Sinne des Re ferenten aus. Heri Ramlow stellte durch Verlesen der letzten Jahres berichte fest, daß das Durchschnittsalter der Vergolder in den Jahren
Uebungsstunde.
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Sternft
Allgemeiner Arends'scher Stenographer verein Abtheilung„ Vorwärts", Abends 8 Uhr im Restaurant Roll, Mariannenplay 11.- Arends'scher Stenographenverein Apollobund" Abends 9 Uhr im Restaurant, Sendelftr. 30.im Restaurant Krebs, Friedrichstr. 208.- Voigt'scher Dilet tanten- Orchesterverein. Abends 8 Uhr Uebungsstunde im Re staurant Lehmann, Alerandrinenstr. 32. 3itherverein Alpen alliancestraße 89. Rauchflub Westend" Abends 9 Uhr i
Resolution einstimmig angenommen: Die heute in Scheffer's Salon tagende öffentliche Versammlung der Vergolder und Be rufsgenossen Berlins erklärt: 1) daß das im Alters- und In
1886 und 87 nur 38 Jahre betrug. Hierauf wurde folgende Berein ehemaliger Dr. Doebbelin'scher Schüler" Abends 9 U
validenversicherungsgeses Gebotene in jeder Weise mangelhaft veilchen" Abends 8 Uhr im Restaurant Wahlstatt "" Belle
-Rauchflub Weichfelblatt
Abends 8 Uhr im Restaurant, Staligerstr. 147a.
Telegraphische Depeschen.
( Wolff's Telegraphen- Bureau.)
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ist, weil die Wartezeit bis zum Genuß der Rente eine viel zu lange ist und nur sehr wenige Arbeiter die Altersgrenze von 70 Jahren erreichen; 2) daß die dann gewährte Rente nicht ausreicht, um davon leben zu tönnen; 3) und in fernerer Ers wägung, daß das gering Gebotene die Nachtheile des Quittungs buches, welches die Eigenschaft eines Arbeitsbuches einnimmt, durch welches mißliebige Arbeiter gemaßregelt werden können, nicht tompenfirt, lieber auf den ganzen Entwurf zu verzichten, und bittet den hohen Reichstag um Ablehnung dieses Geset entwurfes. Unter Verschiedenes" wurde der Antrag zur Grünbung eines Verbandes der Vergolder und Berufsgenoffen ganz Dresden , Donnerstag, 6. September. Die Elbe, welde in der vorigen Nacht den höchsten Wasserstand von 2,80 Bent Deutschlands gestellt und wurde der Vorstand beauftragt, in meter über Null erreichte, ist seitdem auf 2,40 Bentimeter i R. Cronheim in Berlin . Drud und Verlag von Mar Sabing in Berlin SW., Beuthstraße 2.
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