er Obfth beide anfänglich entschieden bestritten. Die als Belastungs-| collte im ugin vorgeladene Frau Heine ist nicht erschienen, was den Erde her Staatsanwalt veranlaßte, die Vertagung der Sache zu beantragen. nte er es die Angeklagten diesen Antrag hörten, erklärten fie fich auben hat bereit, ein vollständiges Geständniß abzulegen, da fie schon fünf Bochen in Untersuchungshaft wären und endlich die Sache er en am ledigt haben möchten. Auf die Frage des Vorsitzenden, was fte er Nähe mit dem Gelde angefangen hätten, entgegneten fte, nur 1,50 M. arauf für gehabt zu haben. Auf weiteres Borhalten räumt Krüger ein, ändig gel die ganze Summe sei von ihnen Unter den Linden " in die n Gehölz be Erde vergraben worden; den Ort weiß er auch nicht mehr ans Doch fa sugeben. Leffin macht hierzu differirende Angaben. Der Unbefann Geriatshof beschloß, die Verhandlung dennoch zu vertagen und hleunigft zum neuen Termin die ausgebliebene Beugin nochmals vorzu rführung laden, dieselbe aber wegen des Ausbleibens in eine Geldstrafe Rrantenha von 10 M. zu nehmen. 2, der Fre
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Gegen die Anklagen wegen Erpressung, versuchter unerträgliöthigung und Beleidigung hatte sich gestern der Buchwollen. binder Baul Kersten vor der 1. Ferienstraflammer des LandWie weit gerichts I zu verantworten. Der Angeklagte war in der Zeit eruhen, wom Februar 1887 bis Januar 1888 bei dem Buchbindermeister
gold in Stellung, gerieth dann aber mit seinem Meister in hieftige Rom Lohndifferenzen, welche ihn veranlaßten, die Arbeit niederzu iftigte Stellegen. Herr Kersten war während jener Zeit fortdauernd zurückle abonnent der Buchbinder- Zeitung", von der er seinem Arbeits Strolchen geber, auf deffen speziellen Wunsch, 48 Nummern, also fast einen en Baari ompletten Jahrgang, zum Lesen borgte. Nachdem er aus dem fte so barbeitsverhältniß ausgetreten war, verlangte er von Epold die mselben
geliebenen Exemplare der genannten Beitung zurück, doch dieser ch bebenging fich in verschiedenen Ausreden und bemerkte schließlich, Nachdem Da ihm die Beit zum Suchen der Schriften fehle. Endlich waren, brachte ein Lehrling des Egold 14 Nummern der Zeitschrift zu Reften, welcher aber sein ganzes Eigenthum beanspruchte und beshalb die Annahme der Sendung verweigerte. Nach einem weileren vergeblichen Versuch richtete Kersten ein Schreiben an
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, in dem der lettere aufgefordert wurde, entweder die lebenen Beitschriften oder als Erfaz dafür 9 Mart abzuliefern. In diesem Brief heißt es unter anderem: Es sei eine Stande für einen Brinzipal, der früher selbst Arbeiter gewesen, on einem Arbeiter etwas zu borgen. Ferner behauptete der alauer Mart an feinem Arbeitsverdienste gekürzt zu sein. Es giebt Schreiber, durch Fälschung einer Biffer im Lohnbuche um eine treit, badura noch eine Gerechtigkeit in Berlin , fügte der Angeklagte hinzu, und wenn Sie Ihre Pflicht als Meister nicht kennen, werde ich Bewegu Abfühnen als Arbeiter tennen lehren. Bunächst werde ich zum Schiedrichter gehen, dann in den Fachverein und von da nach
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Boltszeitung" und zum Volfsblatt". Wie hübsch würde bas ausnehmen, wenn da zu lesen wäre:„ Ein Prinzipal uf der Höhe seiner Beit!" Der Angeklagte giebt zu, das mittag inreiben im gegebenen Sinne abgefaßt zu haben; die darin Bädergefenthaltenen Behauptungen seien der Wahrheit gemäß.- Beuge on seit ein Gold, welcher unter vorläufiger Ausfegung der Bereidigung Blich Tobernommen wird, will den Angeklagten entlassen haben, weil and liegen derfelbe ihm viel Schaden durch schlechte Arbeit anrichtete. derzuschlauch habe der Sterften immer freche Redensarten geführt, so te damit seine Kunden sich nicht in die Werkstätte getraut hätten. llenden Bräfident: Können Sie uns noch einige der Redensarten anid es gel führen? Beuge: Augenblicklich nicht, aber meine Leute müffen davon nsgefahr von wiffen. Präfident: Er hat doch aber ein Jahr bei Ihnen lizeirevier Bearbeitet? Beuge: Allerdings, doch habe ich ihn mehrfach untergebfgefordert, das Geschäft verlaffen,
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meil er oft das Material verdorben batte. Präsident: mittag bi ann nimmt doch man feine Gefälligkeiten Don It babet chem Manne an! Beuge schweigt. Auf ferneres Befragen m 9. Bol er bestätigen, die 48 Nummern der Buchbinderzeitung" lögliche meife empfangen und erst nach dem Briefe, auf Grund deffen einer and bei der Staatsanwaltschaft Anzeige machte, wieder zurückge ound fiert zu haben. Bezüglich der Fälschung will Beuge die Mög liteit einer Veränderung der Ziffer im Lohnbuche nicht in Abtoßen wo ede stellen; doch sei das jedenfalls ein Abzug vom Lohn getoelen, den er aus irgend welchen Gründen damals einigen Monaten habe machen müssen. Der Ange
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Bahl der Vertrauensmänner auf einen, Herrn Rozelecki, zu vers mindern. 2. Bei denjenigen Arbeitgebern, welche den Tarif bezahlen, die Sperre zu verhängen." Herr Chemnit erklärte fich gegen eine Sperre, da die betreffenden Geschäfte solche seien, welche noch niemals den Tarif bezahlt haben. Redner bezeichnete die Jnnung als den hauptsächsten Faktor, der bestrebt sei, die Ges fellenlöhne herabzumindern. Zugereiste, mit den hiesigen Ver hältnissen unbekannte Gesellen würden durch den ,, Arbeitsmeister" nach den in Nede stehenden Geschäften dirigirt. Die Gesellen hätten deshalb alles daran zu setzen, ein eigenes Arbeitsnachweisebureau zu errichten. Herr Abendroth erklärte fich gleichfalls gegen eine Sperre, da bei den vorhergenannten Geschäften bezw. mit den dort arbeitenden Gesellen doch keine Resultate zu erzielen seien. Der Antrag Mark's war jedoch dahin aufzufaffen, daß über diejenigen Arbeitsgeber, welche jetzt den Tarif bezahlen, aber nunmehr nach Beendigung des Streits wiederum eine Lohn herabſegung eintreten laffen würden, die Sperre zu verhängen sei, nicht aber über die drei obengenannten Firmen. Unter diesen Gesichtspunkten wurde der Antrag Marts einstimmig an genommen. Von Herrn David ging der Antrag ein, eine Kom miffion zu wählen zur Ausarbeitung eines Statuts für einen unentgeltlichen Gesellen- Arbeitsnachweis, und dieser Antrag murde von dem Antragsteller in eingehender Weise begründet. Ein ders artiges Arbeitsnachweisebureau hat bereits bestanden und sehr gute Erfolge aufzuweisen gehabt. Mit der seinerzeit erfolgten Schließung des Fachvereins ist aber auch dieses eingegangen. Die Vortheile und demzufolge die Nothwendigkeit eines der artigen Instituts wurde noch von mehreren Rednern vor Augen geführt, wenn auch die demfelaen entgegenstehenden Schwierig feiten nicht verkannt wurden. Der Antrag David wurde schließ lich ebenfalls einstimmig angenommen und mit den erforder lichen Vorbereitungen die Herren Manthe und David beaufiragt. Mit einem Appell an die Töpfergesellen, das rrungene hoch zuhalten, wurde, nachdem noch befchloffen worden war, jeden Sonnabend einen freiwilligen Beitrag abzuliefern, die Vers sammlung geschlossen.
Verordnung des Bundesraths, das Bigarren- und Tabatgewerbe betreffend", zu sprechen. Redner wies nach, daß thatsächlich in manchen Fabriten räumliche Verhältnisse bestehen, die allen gesundheitlichen Rücksichten Hohn sprechen. Troßdem gäbe es Menschen, welche behaupten, das Arbeiten im Tabak unter diesen Ver hältniffen fei nicht schädlich. So ein Fabrikant aus Ronneburg ; Derselbe sagt:„ Er sei 69 Jahre alt, habe 58 Jahre im Tabat gearbeitet, und er könne nicht sagen, daß er dadurch rn seiner Gesundheit sei benachtheiligt worden." Referent macht dem gegenüber nur auf die Berichte der Fabrikinspektoren aufmerksam, aus denen hervorgeht, daß es Fabriken giebt, wo alle Arbeiter, welche vorn figen, aufstehen müssen, wenn der Hinterfipende vorgehen will, daß ferner in diesen Fas briken infolge des Fehlens jeder Ventilation ein Dunst herrscht, der jeden Menschen, welcher nicht daran gewöhnt ist, mit Efel erfüllt. Unter diesen Umständen sei der Erlaß des Bundesraths sehr zu begrüßen und es sei nur zu bedauern, daß derselbe nicht auch die Hausarbeit in fich faßt. Denn weil viele Fabrikanten, ehe fte größere Räume beforgen, lieber die Arbeit dem Arbeiter ins Haus geben werden, würde der Giftstoff in die ganze Fa milie getragen, und das Uebel werde schlimmer als zuvor, man solle also in diesem Sinne beim Bundesrath petitioniren. Der nächste Redner, Herr Dtto, steht darin mit dem Borredner auf demselben Standpunkt, daß er fagt, die angeführten Mißstände bestehen und müssen abgeändert werden. Er glaubt aber nicht, daß dies durch den Erlaß des Bundesraths geschehen kann. Dieselben Mißstände bestehen auch nicht allein bei uns, sondern in den meisten anderen Gewerten ebenfalls; wie tommt es, daß der Bundesrath gerade uns mit einer derartigen Fürsorge behandelt? Er wüßte nicht, womit wir dieselbe verdient haben. Ueberhaupt glaube er nicht an die guten Absichten des Bundesraths. Er sehe immer im Hintergrunde bas Monopol. Durch die Verordnung räumt man mit der großen Maffe der Fabrikanten auf, ohne Entschädigung zu gewähren, und die großen Fabrikanten, welche die Mittel in der Hand haben, ihre Räumlichkeiten entsprechend zu verändern, also bes ftehen können, werden nachher auf Heller und Pfennig entschädigt. Wer würde denn überhaupt die Mehrkosten tragen müffen, welche den Fabrikanten entstehen? Immer die Arbeiter! Den Arbeitern geht es wie dem Huhn, welches der Fuchs geftoblen hatte. Als ein Jäger dies fah, schoß er den Fuchs todt, er selbst aber nahm das Huhn und ließ es fich wohl schmecken. Wenn der Bundesrath die Absicht gehabt hätte,
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den Arbeitern zu helfen, so hätte er nur auf das Arbeiterschußgefeß einzugehen brauchen, wie es die Arbeiters vertreter dem Reichstag vorgelegt haben; dann brauchte er zweitens nur den Arbeitern Vereins- und Versamm lungsrecht refp. Freiheit zu gewähren. Wenn der Bundesrath diese Rechte uns gewährte, so thäte er uns dadurch einen weit größeren Dienst, als durch die Verordnung. Wir würden uns das dann schon allein besorgen. So lange, wie man uns diese Forderungen vorenthält, werden wir uns erlauben, an der Arbeiterfreundlichkeit dieser Behörde zu zweifeln und wir haben durchaus nicht nöthig und auch nicht Lust, für diese halbe Maßregel noch Stimmung zu machen. Ebenso verhält es sich mit der Frage der Ueberwachung dieser Bestimmung. Die Polzeibehörde fann nicht so genau darüber machen, weil ste mit den einschlägigen Verhältnissen nicht vertraut genug ist, und die Arbetter selbst tönnen nicht darüber wachen, well fte mundtodt gemacht find. Es traten aldann noch mehrere Redner auf, so die Herren Nitter und Wisky , welche im Sinne des Refe renten, und die Herren Motes, Benner und Drescher, welche im Sinne des Herrn Otto sprachen. Es waren zwei Resolutionen eingelaufen, die eine im Sinne des Referats und die andere, welche sich mit den Ausführungen des Herrn Otto deckte. welche sich mit den Ausführungen des Herrn Otto deckte. Lettere gelangte mit an Einstimmigteit grenzender Majorität zur Annahme. Dieselbe lautet: Die am 4. September im Lofale des Herrn Schulz, Prenzlauer straße 41, tagende Bigarrenarbeiter Versammlung erklärt: 1. Prinzipiell auf dem Standpuntt der bundesräth lichen Verordnung vom 9. Mai zu stehen, obgleich fie dieselbe als einseitige und halbe Maßregel betrachtet, weil die Vers ordnung ohne Mitwirkung der Arbeiter ins Leben gerufen wor den ist. 2. Aus legterem Grunde und durch die Stellung nahme der Regierungen gegen das von der sozialdemokratischen Fraktion im Reichstag seiner Beit eingebrachte Arbeiterschutzgesetz; ferner durch die durch Verhängung von Ausnahmegefeßen gegen die Arbeiter befundete Feindseligkeit und politi und politi sche Rechtlosmachung derselben, sowie durch Streit erlasse illusorisch gemachten Koalitionsfreiheit der Arbeiter mißtrauisch geworden und da durch die Auflösung der Arbeiter. verbände die einzig richtige Rontrole über die Ausführung der artiger Verordnungen unmöglich gemacht ist, geht die Versamm lung über die Verordnung des Bundesraths und die vom Referenten vorgeschlagene Resolution zur Tagesordnung über. Es folgt Punkt 2 der Tagesordnung: Die Schundkonkurrenz und wie beseitigen wir dieselbe? Die Versammlung sollte hierbei nicht weit fommen, denn als der zweite Redner fagte: Wir würden uns die Schundfabrikation, welche fich durch Zahlung der erbärmlichsten Löhne und größte Bedrückung der Arbeiter auszeichnet, schon vom Halfe halten, wenn wir nicht überall gebunden wären. Auf der einen Seite find wir materiell auf der anderen Seite find uns von der Behörde die Organis fationen zerstört. Aber es kommt darauf hinaus, daß wir ein mal ausgebeutet werden und Knechte sein und bleiben sollen" erhob ftb der überwachende Beamte und löste die Ver ſammlung auf Grund des§ 9 des Sozialistengefeges auf. Die Aufgelösten" gingen ruhig aus dem Saal.
flagte überreicht das bezügliche Lohnbuch, aus dem festgestellt wird, daß aus der Summe von 37,20 M. durch Aenderung 36,20 M. wurden. Zeuge bemerkt hierzu insbesondere, daß er Reriten bei seinem Ausscheiden aus dem Geschäft fragte, ob er Des Beugen statt. Der Staatsanwalt ließ die Anklagen perfuchter Expreffung und Nöthigung fallen, weil von der Ver chaffung eines rechtswidrigen Vermögensvortheils nicht die Rede in tönne; dagegen liege unzweifelhaft eine Beleidigung des Beugen Egold vor, den der Angeklagte des Betruges und der älschung beschuldigt habe. Hierfür beantrage er eine Geldrafe von 50 M. event. 8 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof trachtete jedoch neben der Beleidigung auch noch versuchte Nöthi gung für vorliegend und verurtheilte den Angeklagten zu 30 M. Cent. 6 Tagen Gefängniß.
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Wie der Rechtskonsulent Otto Barp anstatt zu einem
3 Jab hofften Nebenverdienste zu einer Anflage tam, ging aus einer Berhandlung hervor, die gestern die sechste Berufungsstraftammer Celft Frans Landgerichts I beschäftigte. Herr Karp fand eines Tages in Der Boffischen Zeitung" eine Anzeige, wonach jemand ein Haus unbedeuten taufen wünschte und Anerbietungen unter bestimmten Buch- so schlecht gestellt, daß schon viele den Muth verloren haben,
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Eine öffentliche Töpferversammlung für Berlin nud Umgegend fand am 6. d. M. im früher Bettin'schen Lokale, Brunnenstr. 34, unter Vorfiz des Herrn Manthe statt. Die Versammlung war recht gut befucht. Bum ersten Puntt der Tagesordnung: Gewerkschaftliches" nabm der Vertrauens mann, Herr Kozelecki, das Wort. Derselbe erstattete einen furzen Bericht über die gewerkschaftliche Lage. Am 16. August ist, wie befannt, der Beschluß gefaßt worden, am 20. August auf allen Bauten resp. in allen Geschäften, wo der Tarif nicht bezahlt wird, die Arbeit einzustellen. Eine Arbeitseinstellung hat denn auch thatsächlich stattgefunden und zwar in 15 Geschäften, doch ist dieser partielle Streit bereits nach 1-2 Tagen, trop der schlechten Geschäftszeit, zu Gunsten der Gesellen erledigt wor den. Trop alle dem bestehen aber immer noch Geschäfte, welche den zwischen Meister und Gesellen vereinbarten Tarif giebt es immer nicht bezahlen, und ebenso Dem Tarif arbeiten. Gesellen, welche Derartige Geschäfte bezeichneten Redner Secunderat, Salinger und Engler und wies darauf hin, daß durch derartige Pfusch arbeit im höchsten Maße die event. Miether geschädigt werden, indem fte teine heizbaren Defen in ihren Wohnungen haben. Würde der Tarif fallen gelaffen, so würde die Pfuscharbeit in
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Die Damenmäntel- Schneidergesellen, Bügler, Stepper und Zuschneider hielten am Montag, den 3. Sept., in Schults heis' Bierausschant, Neue Jakobftr. 26-27, eine öffentliche Vers fammlung ab. Ueber das Thema:" Selbsthilfe der Gesellen und die Wohlfahrtseinrichtungen der" Damenmäntel- Schneider innung" hielt Herr Täterow das Referat. Redner sprach über die Innungen als solche und legte flar, wie dieselben in der Reaktion thr Heil suchen und demzufolge jedem Versuch, den der Gesellenstand, das heißt Arbeiterstand zur Aufbefferung seiner Lage unternimmt, feindlich entgegentreten. Auch die Damenmäntel- Schneiderinnung liefert hierfür etla tante Beweise; die Gesellen jedoch mögen fich der Arbeitere laffe anschließen und die Verbesserung ihrer Lage durch Ver fürzung der übermäßig langen Arbeitszeit, durch die Umwand lung der jegigen Produktionsweise in eine genoffenschaftliche anstreben. In der Diskussion wurden die bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen speziell beleuchtet; alle Redner sprachen fich dahin aus, daß thatsächlich keine für die Gesellen existiren; man weiß weder etwas von einem Arbeits nachweise noch von einer Fachschule; im Gegentheil, diese beiden Institutionen find bis jest nur von dem Verein der Damen
mäntel- Schneidergefellen ins Leben gerufen und erfreuen sich eines guten Gedeihens. Der Gesellenausschuß beim Innungsschiedsgericht selbst tönne nicht als Ausfluß aus dem gesammten Gesellenstande betrachtet werden, denn derselbe wurde bei ver schloffener Thür nur von den Gesellen gewählt, welche ein Jahr bei einem Jnnungsmeister gearbeitet haben, die Zahl derselben war - sieben. Allen anderen war der Eintritt nicht gestattet! Ferner wurde das Restript des Obermeisters, Herrn Kurth, fris tiftrt; er verordnete nämlich vom hohen Olymp herab", daß jeder Arbeiter oder Arbeiterin, welche bei einem Jnnungsmeister in Arbeit trete und einer freien Sanfenfaffe angehöre, ohne weiteres der Jnnungsfrankentaffe beitreten mußte. Ein Redner aus dem Verein der Damenmäntel- Schneidergesellen erwähnte, wie der Herr Obermeister in den Versammlungen des Vereins, welchen er durch Zufall beiwohnte, den Gesellen den Antisemis tismus predigte und seine politischen Tendenzen denselben zu adoptiren fuchte. Er, der Redner, fönne nur noch heute sagen, daß der Verein gar keine Politit treibt, aber was die Politik Herrn Obermeisters. Hierauf nahm Herr Kurth das Wort. Derselbe erging fich in Jeremiaden über die niedergedrückte Lage des Hand werksund schrieb dieselbe der Gewerbefreiheitsu. Ferner versuchte er, die Angriffe der Gesellen zu widerlegen, was ihm keineswegs gelang; er fonnte weder die angeführten Thatsachen leugnen, noch durch Gegenbeweise vernichten. Es wurde dann eine Nes folution eingereicht und einstimmig angenommen. Diefelbe lautete: Die am Montag, den 3. September, in Schultheiß ' Brauereiausschant tagende öffentliche Versammlung der Damenmäntelschneidergesellen, Bügler, Stepper und Zuschneider ver mißt in den von der Damenmäntelschneiderinnung geschaffenen Wohlfahrtseinrichtungen das ernste Bestreben, die Lage der Ges fellen zu verbeffern, und zwar auf dem Wege der bestmöglichen Abhilfe der Arbeitslosigkeit und des Förderns der gewerblichen Ausbildung. Die Versammelten erklären, diese Verbesserung set deshalb nur durch Selbsthilfe zu bewerkstelligen und erblicken das her in dem Verein der Damenmäntel- Schneidergefellen eine Organisation, welche die Intereffen der Gefellen fördert und einem jeden dasjenige thatsächlich zu bieten vermag, was die bea stehenden Wohlfahrseinrichtunden der Innung zu bieten weber wollten und vermochten. Die nächste Vereinsversammlung findet am Dienstag, den 18. September, Michaeltirchstr. 39 statt.
Eine öffentliche Versammlung der Wäsche- Buschneider und verwandten Berufsgenoffen fand am Montag, den 3. Auguft, Abends 9 Uhr, bei Seefeld, Grenadierstr. 33, mit der Tagesordnung: Das Alters- und Invalidengefez; Nes ferent Herr W. Liefländer, statt. Nachdem von der Versamm lung die Herren Grashold, Möhring und Koopmann als Letter der Versammlung gewählt wurden, ertheilte der Vorsitzende Herrn Liefländer das Wort. Derselbe führte in flarer Weise die Paragraphen vor und unterzog fte unter dem Beifall der Versammlung einer eingehenden Kritit. An der Dis tuffton bethelligten fich die Herren Cohn, Koopmann, Felsche, Möhring, Grashold und drückten ihr Einvers ständniß mit den Ausführungen des Referenten aus. Fol gende Resolution wurde einstimmig angenommen: 3. September 1888 in Seefeldt's Salon, Grenadierstraße 33, tagende öffentliche Versammlung der Wäsche Zuschneider und verwandten Berufsgenoffen Berlins erklärt nach den Ausfüh rungen des Herrn Referenten über den Alters- und Invalidens Gefeßentwurf, daß die Vortheile im Gefeßentwurf zu gering gegenüber den Leiſtungen find. Die heutige Versammlung bittet die Arbeitervertreter im Reichstage, diesem Gefeßentwurf in der vorliegenden Form ihre Zustimmung zu versagen." In seinem Schlußwort ermahnte Herr Liefländer zum vereinten
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focht den Standpunkt, daß diese Glodenzeichen der Pferdebahn folge der plagareifenden Lohnbrüderei im großen Maßstabe Busammenhalten, da, wo es heißt, die Interessen der Arbeiter nur den Bmed hätten, die etwa vor den Pferdebahnwagen auf wieder auf der Bildfläche erscheinen, wie es früher war. Daher
Den Schienen laufenden Wagen von denselben zu vertreiben, Diefe Borbedingung bei ihm aber nicht vorliege. Der Gerichtsof theilte diese Auffassung aber nicht; er hielt vielmehr diese Blodenzeiden im Allgemeinen für Warnungsfignale, welche jebem Rutscher eine vorliegende Gefahr anzuzeigen und zu be onderer Borficht zu mahnen geeignet seien. Die Berufung wurde
Deshalb
verworfen.
Vereine und Versammlungen. Eine öffentliche Versammlung der Bigarren und Cabakarbeiter Berlins fand am 4. d. M. im Lokale des Herrn Schulz, Prenzlauer fir. 41, statt. Nach Konstituirung des Bureaus aus den Herren Wigfy, Drescher und Scheller nahm
empfehle es fich dringend, wenn auch der Streit nunmehr zu Ende sei, zusammenzuhalten und allen Lohnbrückereien mit der felben Energie, wie es diesmal geschehen, entgegenzutreten. Der Vertrauensmann, Herr Kozelecki, wird bis auf Weiteres noch im Bertebralofale bei Rubley Neue Friedrich- und Rosenstraßen Ede, zu sprechen sein in gewerkschaftlichen Angelegenheiten 20 Menn befinden sich noch im Austarde bez. ohne Arbeit. Die Kollegen werden dringend ersucht, diese, wenn irgend möglich, in Arbeit zu bringen. Diesbezügliche Meldungen find bei Rublmen zu erstatten. Mit Beendigung des Streils fallen nun. Kuhlmey mehr auch die beschlossenen Zahlungen zum Streitfonds fort. Bemerkt sei noch, daß auch die Firma Titel nunmehr nach dem Tarif arbeiten läßt. Herr Marts stellte folgenden Antrag: In Erwägung, daß nach Angabe der Vertrauensmänner ber
Derr Butri das Wort, um über das Thema: Nochmals die Streit beendigt ist, beschließt die heutige Versammlung: 1. Die
Wieder ein rektifişirter Polizeilieutenant. Auf die Beschwerde des Vorfigenden der öffentlichen Versammlung der Wäschezuschneider wegen der Auflösung der Versammlung ist ihm am 3. d. M. folgender Bescheid zugegangen:„ Auf die ge fällige Eingabe vom 28. v. M. gereicht Euer Wohlgeboren zum Bescheide, daß ich die Auflösung der von Ihnen am 23. v. M. in Seefeldt's Salon, Grenadierstraße 33 geleiteten öffentlichen Versammlung der Wäschezuschneider auf Grund des§ 9 des Sozialistengefeges nicht für gerechtfertigt erachtet und dem über wachenden Beamten dies bereits unter dem 24. v. M. zu er tennen gegeben habe. Der Polizeipräsident: v. Nichthofen."
Interessenverein der Tischler. Familienpartie nach Johannisthal am Sonntag, den 9. September. Abfahrt vom Görlizer Bahnhof Mittags 1 Uhr 5 Min. Treffpunkt im Kur haus in Johannisthal . Bahlreiche Betheiligung erwünscht.