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anlungen waren in Hamburg und Kopenhagen etwas zahl­Totesfälle an Boden wurden nur wenige, aus Doeffa 1, aus Paris 2, aus Prag und Trieft je 4, aus Wars fbau 6 gemeldet; Erkrankungen tamen nur aus Best 1, aus St. Petersburg 2 zur Anzeige.

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Die fanitären Verhältnisse in Berlin zeigten in der Berichts­woche teine wesentliche Veränderung im Vergleich zur voran gegangenen Woche Sehr zahlreich waren auch in dieser Woche noch immer Darmfatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder, auch die Zahl der durch fte bedingten Sterbefälle war eine nur wenig von der Vorwoche verschiedene( 196 gegen 193). Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb faft der gleich hobe. Ein wenig häufiger gelangten afute Entzündungen der hmungsorgane zur Behandlung und führten auch ein wenig Unter den Infektionskrankheiten mehr Sterbefälle herbei. Unter den Infektionskrankheiten famen Erkrankungen an Masern erheblich seltener zur Anzeige, nur in Moabit haben sie größere Ausdehnung gewonnen. Er frankungen an Scharlach und an typhösen Fiebern blieben in befchränfter Bahl. Etwas zahlreicher wurden Erkrankungen an Diphtherie zur Anzeige gebracht, besonders tamen fte im Tempel bofer und Oranienburger Vorstadtbezirk, fowie in den beiden Louisenstädtischen Stadithellen in größerer Bahl zur Meldung. Hofenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut- und Kind befifteber bewirkten nur wenige Erfrantungen. Etwas häufiger murden Erkrankungen an Keuchhuften beobachtet, die Zahl der Opfer blieb die gleiche wie in der Vorwoche. Rheumatische Bes werden aller Art gelangten ebenfalls etwas mehr als in der orangegangenen Woche zur ärztlichen Behandlung.

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| Schlußsaß der von Herrn v. Nohr Schlußsaß der von Herrn v. Nohr eingesandten Berichtigung lautete aber dahin, daß sämmtliche mitgetheilte Thatsachen erlogen sind. Der Vertheidiger des ange flagten Rebatteurs, Rechtsanwalt Moffe, führte aus, daß sein Mandant zur Aufnahme dieser Berichtigung nicht verpflichtet war, weil sie nach zwei Richtungen hin der gefeßlichen Anfor berung nicht entspricht: fie habe einen strafbaren Inhalt, indem fte den Redakteur des Blattes beleidige, und fie beschränke sich nicht auf Thatsachen, ba bie Behauptung des Belogen­da seins ein Urtheil enthalte. Der Gerichtshof erachtete den angefochtenen Schlußsatz der Berichtigung zwar auch für bes dentlich, aber nicht über die gefeßliche Anforderung hinaus gehend. Es sei in demselben nur zum Ausdruck gebracht, daß Die Gewährsleute des Redakteurs die bezüglichen Thatsachen wider befferes Wiffen falsch behauptet haben. Der Angeklagte wurde zu 20 M. verurtheilt.

es schnell mit ihm bergab. Er erhielt noch mehrfach Stellungen mit einem Gehalte in Kolonialwaaren- Geschäften, wurde aber stets wieder nach wenigen Wochen wegen Unfähig feit entlaffen. Nun wurde er Kellner und Hausdiener, und schließlich fant er bis zum Subälter hinab. In diesem Frühjahr scheint er noch einmal einen Anlauf genommen zu haben, um fich aufzuraffen, er reifte nach Büllichau zu seiner Mutter, und als er nach einigen Wochen wieder nach Berlin zurücklehrte, war er im Befige von 60 M.; feine Mutter batte ihm ihre ganzen Ersparniffe mitgegeben. Wieder bemühte er fich, Stellung zu erhalten und es glückte ihm dies auch bei einem Kaufmann in der Linienstraße. Nach wenigen Wochen wieder neuem und entlaffen, verfiel er dem Müßiggange von obdachlos. und Vom völlig mittel er bald ab bat er fich arbeitslos umbergetrieben ersten Juli ab und im Freien genächtigt. Vors.: Angeklagter, wann tamen Sie auf die ungeheuerliche Idee, das schwere Verbrechen zu be gehen? gehen? Angefl.: Ich weiß es wirklich nicht. Ich hatte mich wochenlang im Grunewald umbergetrieben und war der Ver zweiflung nahe. Vors.: Wovon haben Sie denn gelebt?- Angell. Ich habe tagelang gehungert, und dann und wann habe ich mir etwas Nahrung erbettelt. Vors.: Woher fannten Sie den Agenten Schweingruber.Angell.: Ich hatte früher geschäftlich mit ihm zu thun gehabt, er machte auch mit meinen früheren Prinzipalen Geschäfte. Bors.: Ste wußten, daß Schweingruber jeden Vormittag außer dem Hause zubringt, und daß seine Ehefrau allein in der Wohnung ist?- Angell.: Ja das wußte ich.- Vorf.: Haben Ste denn nicht daran gedacht, ein Instrument zu der That zu benugen. Angell.: Nein, ich hatte ein solches ja auch nicht. -Vors.: Hatten Sie denn nicht gehört oder gelesen. daß man auch durch Erwürgen einen Menschen tödten fann, wie z. B. der Tischler Schunicht es gethan, der vor einigen Jahren hin­gerichtet wurde? Angeti.: Ja, das wußte ich. Vorf.: Waren Sie nicht schon am 24. Juli, am Tage vor der That, vor der Wohnung des Schweingruber? Angeft.: Ja, ich wollte den Schrift schon damals thun, mich schauderte aber, als ich vor der Korridorthür stand und als eine Frau die Treppe binunterfam und mich fragte, wohin ich wolle, da zog ich es vor, wieder fortzugehen. Borf. Gaben Sie den Plan dann voll­ständig auf? Angell.: Nein, ich wurde den Gedanken nicht Ios. Vors. Wo waren Sie in der Nacht zum 25.? Angell.: Ich trieb mich im Thiergarten umber. Vorf.: Wann machten Sie sich denn auf den Weg nach der Anklamerstraße? -Angell. Es muß gegen 8 Uhr gewesen sein. Vors.: Sie find aber erst gegen 10 Uhr in der Schweingruber'schen Wohnung gewesen, Sie brauchen doch nicht zwei Stunden zu dem Wege? Angell.: Ich habe immer wieder Umwege gemacht, um mir Muth zu verfchaffen, es wurde mir gar zu schwer. Vors.: Haben Sie nicht an Ihrem eigenen Salse versucht, wie man es Angell.: Nein. macht, wenn man Jemanden erwürgen will?

Polizei- Bericht. Am 17. b. M. Abends fiel ein Restaurateur, als er zwischen den Stationen Rummelsburg und Barschauerbrüde während der Fahrt aus einem Eisenbahnwagen über die verbindende Plattform in einen anderen gehen wollte, Don demselben herab und gerieth unter die Räder des Buges, durch welche ihm der linte Arm und das linke Bein völlig ab­gefahren wurden. Er wurde nach dem Krankenhause Bethanien gebracht. Im Laufe des 18. d. M. fanden wiederum eine größere Anzahl von Unglücksfällen durch Ueberfahren statt. Es wurde Vormittags vor Neu Kölln am Waffer 9 ein Knabe durch einen Rollwagen, und zwar durch die Schuld des Führers des­felben, überfahren und auf der Stelle getödtet. Gegen Mittag gerieth in der Brunnenstraße ein 6 Jahre alter Knabe durch eigene Unvorsichtigteit unter einen Schlächterwagen und wurde am linken Bein und Arm überfahren. Um dieselbe Zeit ge­rieth ebenfalls durch eigene Schuld in der Jüdenstraße ein eines im Schritt Schuhmachermeister unter die Räder

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fahrenden Pferdebahnwagen und wurde an der linfen band und am linken Oberschenkel verlegt. Nach mittags wurde in der Waldstraße ein 4 Jahre altes Mädchen durch einen Rollwagen überfahren. Es erlitt einen Bruch des linten Unterschenkels und mußte nach dem Kranten bause in Moabit gebracht werden. Nachmittags wurden ferner Nachmittags wurden ferner in der Fürstenbergerstraße ein 12 Jahre alter Knabe durch einen zwei Uhr laschenbierwagen der Firma Justus Hildebrandt an beiden Oberschenkeln, in der Kurstraße ein Portier durch den Wagen Nr. 25 der Brauerei Königstadt am rechten Fuß, und gegen Abend in der Dresdenerstraße ein Tischler durch einen in über­mäßig schneller Bangart fahrenden Geschäftswagen an beiden Unterfchenteln überfahren und legierer auch am Kopf nicht un­bedeutend verlegt. Bum Theil machten die schuldigen Rutscher den Versuch, fich durch schleuniges Weiterfahren der Feststellung au entziehen. An demselben Tage wurde ferner Nachmittags eine Frau in der Gerichtsstraße auf dem Futterboden erhängt borgefunden. Um dieselbe Zeit fiel ein 4 Jahre alter Knabe beim Spielen am Bafenbaffin ins Waffer, wurde aber alsbald durch einen Schiffer wieder herausgezogen und nach der Wohnung der Eltern gebracht. Gegen Abend fiel vom Dache des Hauses Gipsstraße Nr. 10, wo der Maurer Gutsche mit der Ausbefferung des Schornsteins beschäftigt war, ein Begelftein herab und dem im Hofe spielenden 4 Jahre alten Knaben Budelsberger auf den Kopf, so daß derselbe eine nicht

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bedeutende Verlegung erlitt. Abends stürzte sich ein ob dachloses, 15 Jahre altes Mädchen aus dem Fenster einer im Saufe Prinzen- Allee 27 im 4. Stod belegenen leer stehenden Bohnung in selbsimörderischer Absicht auf die Straße hinab. Es scheint, obwohl äußerlich nur eine geringfügige Wunde am rechten Auge zu sehen war, doch auch innerliche Verlegungen davon erlitten zu haben, so daß es mittelst Krankenwagens nach ber Charitee gebracht werden mußte. Ueber die Veranlaffung Derpool 224 That weigerte es fich Auskunft zu geben. An demfelben Lage Vormittags gerieth der Dachstuhl des Hauses Kreuzberg­raße 30 in Brand. Die Feuerwehr war längere Zeit thätig. Außerdem fanden an demselben Tage Grüner Weg 121 in einem Korbwaarengeschäft, Langefiraße 78 in einer Tischlerei, Jüdenstraße 22 und Invalidenstraße 130 im Wohnzimmer unbedeutende Feuer statt.

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Vorf.: Nun erzählen Sie, was fich in der Wohnung begab. - Angell. Als ich vor der Thür stand, faßte ich allen Muth zusammen und flingelte. Frau Schweingruber öffnete und ich verlangte eine Tafel Bohnerwachs für Herrn Geng. Frau Schweingruber holte die Tafel aus der Nebenstube und stellte fte neben mich hin. Ich bat um eine Nota und Frau Schwein gruber ging wieder hinein, um sie zu schreiben. Als sie mir die Rechnang gab und unmittelbar vor mir stand, ergriff ich fle plöglich am Halse und drückte ihr mit beiden Daumen die Stehle plöglich am Halse und drückte ihr mit beiden Daumen die Keble

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Wegen Verbreitung verbotener Druckschriften hatte sich am 10. September der Maurer Fr. Schwabe vor dem Landgericht 1 der Vl. Straffammer zu verantworten. Die Vertheidigung hatte Rechtsanwalt Wronker übernommen, als Beugen waren geladen der Schuhmacher Bernhand Enders, der Kriminalschußmann Friedrich Engel und der frühere Maurer, jegige Kriminalschugmann Jacob. Die Beweisaufnahme ergab folgendes: Am 28. April fand bei dem Schuhmacher Enders eine Haussuchung statt, wobei folgende Schriften beschlagnahmt wurden: Züricher Sozialdemokrat" verschiedener Nummern, ein fozialdemokratisches Liederbuch, eine Broschüre, die Organisation der Maffen. Auf Befragen, woher Enders die Schriften habe, gab derfelbe an, sie von dem Angeklagten erhalten zu haben, worauf eine sofortige Haussuchung bei dem Angeklagten er folgte, welche resultatlos verlief. Der Angeklagte bestritt, dem Enders damals Schriften übergeben zu haben, wogegen der Enders nochmals bestätigte, daß ihm der Angeklagte die Schriften mit dem Bemerken gegeben habe: Hier hast Du etwas zum lefen, aber zurück geben!" Kriminalschußmann Friedrich Engel bekundet, den Angeklagten den Abend vorher bei dem Enders gefehen zu haben. Auf nochmaliges Befragen gab der Ange flagte unumwunden zu, dem Enders diese Schriften zum Selbstlesen übergeben zu haben. Der Staatsanwalt beantragte eine Woche Gefängniß, mogegen der Vertheidiger die Frei fprechung beantragte, weil teine Verbreitung im Sinne des§ 9 des Sozialistengefeges laut zweier Reichsgerichtsentscheidungen vorliege. Der Gerichtshof schloß fich dieser Auffassung an und erkannte auf Freisprechung. Die Kosten wurden der Staatstaffe zur Laft gelegt.

Drei gefährliche und der Polizei zu besonderer Aufsicht überwiesene Einbrecher, der Tuchmacher Gufton Lange, Schloffer Richard Nauendorf und Maler Gustav Adolf Holzapfel, standen gestern wiederum vor der 1. Straffammer hiesigen Landgerichts 1, nachdem sie schon vor drei Wochen durch unnüßes Leuanen einen Termin vereitelt hatten. Bei dem Schantwirth Gorn in der Brunnenstraße, deffen Privatwohnung im zweiten Stockwerk des Hofgebäudes liegt, tft am 4. Mat während er sich mit seiner Frau im Geschäft befand, ein Ein bruchsdiebstahl verübt worden. Die Diebe waren dabei mit großer Frechheit zu Werke gegangen: fte waren mittelft einer Leiter auf das unterhalb der Gorn'schen Wohnung belegene Dach des Nebenhauses gelangt und hatten sich von dort durch das offene Fenster in die Wohnung geschwungen. Aus den er brochenen Kästen waren nicht nur mehrere Uhren und Goldfachen gestohlen worden, den Dieben waren auch noch 17 Stück Werth papiere im Werthe von ca. 6000 M. in die Hände gefallen, die fte allerdings nicht zu verfilbern vermochten, da der Befiger Koupons und Talons an einem anderen Orte bewahrte. Bon den Dieben fehlte anfänglich jebe Spur bis die Polizei starken Verdacht gegen die oben gedachten Bierden des Verbrecheralbums schöpfte und die legteren in ein scharfes Verhör nahm. Holze apfel, ein besonders verwegener Mensch, produzirte fich bet seinem Verhör auf dem Krimminalfommiffariat als ein den Augenblick benugender Papieresser. Sein scharf blickendes Auge entdeckte unter den auf dem Tisch ausgebreiteten, bet ihm beschlagnahmten Papieren auch eins, welches ihm sehr gefährlich erscheinen mußte, denn als fich der Beamte einen Augenblic abwandte, hatte er das Blättchen ergriffen und in den Mund gesteckt und suchte es nun hinunterzumürgen.- Die papierene Mahlzeit sollte ihm jedoch nicht gelingen; denn un mittelbar darauf wurde ihm die Kehle von träftiger Hand zu fammengedrückt, so daß er wohl oder übel die seltsame Speise wieder aus Tageslicht bringen mußte. Es stellte fich heraus, daß es sich um einen Legitimationsschein handelte, welcher bet einem in der Boffenerstraße verübten Diebstahl mit gestohlen worden war und die weitere Folge davon war, daß man Holzs apfel für den Thäter auch dieses Diebstahls hielt. Dafür, baß es fich bei dem Einbruch in der Brunnenstraße um eine gemeinsame Arbeit der drei Angeklagten handelte, hatte die Polizei bald genügendes Beweismaterial zufammen, welches fich immer enger um die Angeklagten zusammenzog. Eine wichtige Rolle spielte namentlich ein fauber aus Stabl gearbeitetes Brecheisen, sogen. Lude", welches in dem Bezirk, in welchem Nauendorf wohnte, gefunden worden war und welches genau zu den Eindrücken paßte, welche an den er brochenen Behältnissen wahrnehmbar waren. Trop heftiger: Leugnens wurde Nauendorf der unumstößliche Nachweis geführt, daß er diesen Lude" verfertigt hatte. Auf Grund der um daß er diesen Lude" verfertigt hatte. fangreichen Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt gegen Lange und Holzapfel je 6 Jabre, gegen Rauendorf 4 Jahre Buchthaus nebst je 10jährigem Ehroerluft. Der Gerichtshof vers urtheilte Lange zu 5 Jahren, Nauendorf zu 3 Jahren Bucht baus, Holzapfel dagegen nur wegen Hehlerei zu 2 Jahren Ge fängniß.

Sie stieß aber doch einen Schrei aus und nun wurde mir fo angst, daß ich die Hände etwas loderte. Die Frau riß fich Yos ganz und flüchtete in's Nebenzimmer, wäre fie nicht davon gelaufen, würde ich ste um Verzeihung ge beten haben. I rief ihr noch nach: Laffen Sie's gut fein und fagen Sie nichts!" Dann bin ich geflüchtet.Borf.: Wenn Sie die That nun vollführt hätten, was hätten Sie dann gemacht? Angell. Ich würde mich nach Geld Vorf. Wußten Sie, und Werthfachen umgesehen haben. Vors.: Wußten Sie, daß Schweingruber für seine Käufer Inlaffos besorgt und häufig erhebliche Summen im Hause bat? Angell: Ja, das war mir bekannt. Vorf.: Was beabsichtigten Sie denn mit dem eroeuteten Gelde zu beginnen? Wollten Sie flüchten? Angefl.: Bunächst wollte ich mich aus meiner Nothlage be freien, ich dachte aber daran, mich wieder zu etabliren. Vors.: Demnach bekennen Sie sich also schuldig des versuchten Mordes zum Zwecke des Raubes. Angell.: Ja, ich muß es einräumen. Vors.: Noch eins. Als Sie auf dem Wege zur That waren, haben Sie da nicht vorher etwas getrunken?- Angeklagter: Nein, ich batte feln Geld. Vorf.: Sie Angellagter: Ich habe fonnten ja gebettelt haben. Hiermit ist das Inquifitorium beendet nicht gebettelt. Es sind nur drei Beugen geladen. Die Beugin Schweingruber schildert den Vorfall in gleicher Weise wie der Angeklagte. Sie hat von dem Burufe des Attentäters, als derselbe sich zur Flucht wandte, nichts gehört, was bei ihrer Todesangst erklärlich ist. Eine Hausgenoffin, welche auf die Hilferufe der Frau Schwein gruber herbei eilte, hat an ihrem Halfe deutlich die Finger abdrüde des Würgers bemerkt; Frau Schweingruber befundet noch, daß die ausgestandene Todesangst und Aufregung ihr ein vierwöchiges Krankfein zugezogen hat. Der Ehemann Schwein. gruber weiß über das Vorleben des Angeklagten nur ungünstiges zu berichten. Er hat denselben geschäftlich fennen gelernt, als er noch Inhaber des Rolonialgeschäfts war und ihn dann aus den Augen verloren. Nach jahrelangem Bwischenraum babe der Angeklagte ihn aufgesucht und ihm mitgetheilt, daß er sich mit der Abficht trage, ein Bigarrengeschäft zu erwerben. Er bedürfe dazu noch des Kredite und er bat den Beugen, ihm gegen Bürgschaft seines in Charlottenburg wohnenden Onfels solchen zu verschaffen. Der Beuge schrieb an den Onkel und erhielt eine Antwort, wonach die Angaben des Angeklagten lediglich auf Schwindel beruhten. Später erfuhr er, daß der Angeklagte bereits im Gefängniß ges feffen habe und sich zur Zeit von liederlichen Dirnen ernähren laffe; er wies ihn deshalb furz ab, als er ihn um seine Ver mittelung zur Erlangung einer Stelle als Kommis anging. Der Beuge hat keinen Zweifel daran, daß der Angeklagte es thm ber abgesehen hatte, Raubmord auf fönnen. Die eventuell erhebliche Beute hätte bringen Nach Stellung beantragte der Vertheidiger, Rechts­Die Stellung zweier Unterfragen: der Angeklagte von der Strafthat ohne äußerlichen Bwang, sondern aus freien Willen Abstand genommen? und

langte gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts I zur Eine Anklage wegen versuchten Ranbmordes ge Verhandlung. Die That, welche der Anklage zu Grunde liegt, Frechheit am hellen, lichten Tage in einem dichtbewohnten Hause ausgeführt wurde. Auf der Anklagebank befand sich der ehemalige Handlungskommis Karl August Kühn, welcher mit leifer Stimme und augenscheinlich in tief gedrüdtem Seelen­zustande fich des schweren, ihm zur Last gelegten Verbrechens fchuldig bekennt. Der Sachverhalt ist ein äußerst einfacher. Im Hause Antlamerfir. 21 hat der Agent Schweingruber in der inne. Am Vormittage des 25. Juli gegen 10 Uhr, ertönte die Korridorklingel, Frau Schweingruber, die allein zu Hause war, offnete und fand den Angeklagten vor der Thür sieben. Der felbe verlangte im Auftrage des Tanzsalonbefizers Genz eine Tafel Bohnerwachs und Frau Schweingruber, welche den An­getlagten mehrfach in geschäftlichen Angelegenheiten mit ihrem Ehemanne hatte verkehren sehen, nahm feinen Anstand, das Berlangte von dem Kommisfionslager zu holen und ihm zu überliefern. Auf Verlangen schrieb fie die Rechnung aus, die Beweisaufnahme wird hiermit geschloffen.

einen

der Schuldfrage

Dr. Koffta,

por ihm stand, wurde fte plößlich von dem Angeklagten mit anwalt beiden Händen um den Hals gepackt. Der fräftig gebaute Mann brudte ihr mit beiden Händen die Reble zu. In der Todesangst gelang es der Angegriffenen aber noch einen burchbringenden Schret auszustoßen, der Mörder erhielt einen Shred und loderte seine Hände etwas, diesen Augenblid be nußte Frau Schweingruber fich vollends loszureißen und ins gestellten Unterfragen plaidirte. Die Geschworenen gaben ihren Rebenzimmer zu flüchten. Der Angeklagte folgte ihr einige Schritte, befann fich aber doch eines Anderen und stürzte zur Er ist nach einigen Tagen in Rirdorf ergriffen worden. Aus der Vernehmung des lizelaufficht, der Gerichtshof erhob diesen Antrag zum Er Angeklagten gebt hervor, daß das von ihm begangene Verbrechen tenntniß. den Abschluß eines völlig verfehlten Lebens bildet. Er ist im Jahre 1862 Au Büllichau geboren und der Sohn eines un

2. Sind mildernde Umstände vorhanden? Der Gerichtshof gab diefem Antrage ſtatt. Der Staatsanwalt Oppermann beantragte das Schuldig, während der Vertheidiger im Sinne der von ihm Spruch zu Ungunsten des Angeklagten unter Ablehnung mil­bernder Umstände ab. Der Staatsanwalt beantragte fünf Jahre Buchthaus, zehn Jahre Ehrverlust und Stellung unter Bo

Bezüglich des Zwanges der Preßorgane zur Auf­nahme von Berichtigungen fällte gestern die 97. Abtheilung

bemitteltea Bimmermanns. Nur seine Mutter, die sich des Berliner Schöffengerichts eine der bisherigen Juditatur ent notbdürftig durch Waschen ernährt, ist noch am Leben. gegenstehende Entscheidung. Ueber angebliche Vorgänge auf Nachdem er seine Lehrzeit in Croffen a. d. Oder beendet, wandte er sich nach Berlin und hat hier in verschiedenen Materialwaarengeschäften konditionirt. Im Jahre 84 taufte er

Der im Angermünder See befindlichen Infel waren in mehrere Berliner Breßorgane Berichte gelangt, welche den Ritterguts befizer v. Rohr zur Einsendung von Berichtigungen veranlaßten. Der Nedalteur des B. Tagebl.", Dr. Schedlich, hat die ihm

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maligen Prinzipals, eines Kaufmanns Wolf, nach acht Wochen gerieth er aber bereits in Konkurs, und seine Geschäftsführung forderniffen des§ 11 des Breßgesezes nicht entsprach. Dieser war eine derartige gewesen, daß er wegen Betruges zu sechs

Strafe gelang es ihm, eine Stelle als Krankenwärter in der

Renntniß seiner Behörde gelangte.

Paragraph verpflichtet den Redakteur einer periodisch erscheinen­Den Druckschrift, eine Berichtigung der in letterer mitgetheilten Thatsachen auf Verlangen des Betheiligten ohne Einsdal.

Charitee zu erhalten, die er fast ein Jahr lang belleidete. Wie tungen oder Weglaffungen aufzunehmen, sofern die er angiebt, wurde er entlaffen, weil seine Vorbestrafung zur Berichtigung vor dem Einsender unterzeichnet ist, teinen ftrafbaren

Von

Der frühere Juhaber des polizeilich geschlossenen Hotel Mathilde", Eigenthümer Briese aus Weißensee, stand gestern wiederum vor der zweiten Straffammer des Land gerichts 11. Briefe ein ehemaliger Gerichtsbeamter ift, - feitdem die unter obiger Bezeichnung befannte Benne am Heinersdorferwege aufgehoben worden, ein Stammgast im Ge richtsfaal, wohin ihn eine ganze Reihe von Uebertretungen gegen die Gewerbeordnung, sowie Gewerbe Steuerkontraventionen ges führt, nachdem wiederholt in der Briefe'schen Penne durch die Drtspolizeibeamten vorgenommenen Revifionen ergeben batten, daß Briefe fowohl als seine Frau die eigentliche Eigen thümerin des nach ihr benannt gewefenen Hotel Mathilde" obdachlose Personen unangemeldet gegen Bezahlung zur Nacht Nevifionen, die seit beherbergten und beföſtigten. Bet solchen Stepifton Race auf Anordnung des Landrathsamts stattfanden, trafen der Amtsdiener Lippert und der Gendarm Klingenberg ftets eine Menge jener Unglücklichen ohne Unterschied des Alters und Geschlechts im Stall oder anderen elen­den Winkeln des Briese'schen Beftythums auf Lumpen oder fauligem Stroh im grauen Elend. Die Aufhebung der Benne hat große Schwierigkeiten gemacht und gelang erst unter Buhilfenahme eines Polizeivigilanten, der im Bettlergewande das Hotel Mathilde" in Anspruch nahm und die überaus schlaue Geschäftsinhaberin Mathilde Briefe, welche weitverzweigte Ber bindungen unterhielt, unter der Maste au täuschen verftand. Die Erfahrungen, welche jener Vigilant gesammelt, hatten nun mehr eine Handhabe zum Einschreiten geboten, und wegen unbe fugter Ausübung des Herbergegewerbes, sowie wegen Schant fontravention regneten nun eine Reihe von Strafmandaten auf die Briese'schen Eheleute herab, welche es schließlich vor zogen, ihr Grundstuck zu verkaufen, Weißensee zu ver laffen und fortan Jeder für fich zu leben. Deshalb erschien auch der Ehemann Briese im gestrigen Audienz termin ohne seine Ehefrau, allein vor Gericht, um seine Be rufung gegen ein schöffengerichtliches Urtheil, welches ihm und feiner Ehefrau aus obigen Gründen eine Geldbuße im Betrage von je 24 M. wiederum aufgelegt, zu rechtfertigen; feine Che

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inn an ging Inhalt hat und ſich auf thatsächliche Angaben beschränkt. Der frau hatte es vorgezogen, fich bei der ergangenen Entscheidung