und d ihm füße Träume eine schöne Zukunft vorzaubern, n 4020,6 bann sorgt das Auge des Gefeßes dafür, daß er in seinen Träumen nicht durch die rauhe Wirklichkeit oder böse Menschen m Töpfebeunrubigt werde. So geschah es auch in dieser Nacht in Derbotenen Weißenfee. Die Behörde dieses Ortes war nämlich benachrichtigt erwahrung worden, daß die Sozialdemokraten in ganz Weißensee Flug 1, 1 Jesus blätter verbreiten wollten, und dem mußte natürlich vorgebeugt Set Nr. 12 werden. Aber so sehr Polizei und Nachtwächter auch lauschen ar Jesus mochten, nirgends ließen sich die erwarteten Sozialdemokraten Tage auf erbliden. Schon fing der Hahn an zu frühen und das Dunkel ber Nacht begann bereits dem nahenden Morgen zu weichen, erschoß finals der Amtsdiener Lippert zwei Männer_bemerkte, die lang. Der eine von den afenstraße fam durch die Straße schlenderten. St. Um Nachtwandlern tam ihm befannt Dor und beim Näher­Ein eina treten glaubte er in dem Mann einen gewiffen Schwerin en Schuf zu erkennen, der vom Staatsanwalt steckbrieflich verfolgt wurde. ht. Ah! dachte Lippert, das ist wenigstens ein guter Fang und im tartgrafer nächsten Moment erklärte er den vermeintlich Gesuchten für ver­eschoß be haftet. Dieser war aber hiervon feineswegs erbaut, sondern ver im erste langte zu wiffen, was er denn eigentlich verbrochen habe. Hierin wurde er in lärmender Weise von seinem Kollegen Kämpe unter­den durd stüßt. Durch den Lärm lief die ganze Nachbarschaft zusammen und der Amtsdiener wurde dergestalt umringt, daß er drohte, wehr zu von seiner Waffe Gebrauch zu machen, falls fich die Menge

telten ei

nicht zerstreue. Auf der Polizei stellte sich schließlich heraus, daß ber gefaßte Schwerin nur der Bruder des fteckbrieflich Verfolgten war und da nichts gegen ihn vorlag, wurde er alsbald wieder entlaffen. Gegen Kämpe wurde aber eine Anflage wegen ruhe ftörenden Lärms erhoben, was zur Folge hatte, daß ihm das Schöffengericht eine Geldstrafe von 15 M. event. 3 Tage Ges erspiefängniß zu diftirte. Die biergegen eingelegte Berufung wurde Es gereid gestern von der Berufungskammer des Landgerichts II. ver Dramatis worfen. zu beleben

ausgeführt sein, daß fich Jemand in das einmündende unver schloffene Nebenzimmer geschlichen hatte und von dort weiter vorgedrungen war. Außerdem waren am 18. Mai einem New­Dortor Hotelfremden aus dem Zimmer 88 des dritten Stockes drei Hundertmarkscheine aus seiner Brieftasche aus seiner Brieftasche gestohlen worden. Es wurden demzufolge die Wächter und Korridore während Der instruirt, die Zimmer beobachten. Nacht recht sorgfältig zu Der Angeklagte hatte sein Zimmer im 3. Stock. In der nächsten Nacht turz vor 4 Uhr bemerkte im vierten Stock der Wächter Neubauer den Angeklagten in einer dunklen Ede stehen und sich die Zimmernummern ansehen. Der Angeklagte war in der dunklen Ecke kaum zu bemerken, denn er war nur mit einem langen, ganz schwarzen Hemd bekleidet, ohne Hofen und ohne Stiefel, und man hätte ihn für einen dunklen Schatten halten tönnen. Als der Wächter thn fragte, was er denn ba treibe, antwortete er, daß er ein Kloset suche, da in seiner Etage alles befest fet. unmittelbar darauf Der Wächter wies ihn zurecht, unmittelbar darauf aber war das schwarze Gespenst wieder auf dem Korridor fichtbar und huschte an den Zimmerthüren vorbei. Wieder trat der Wächter auf ihn zu und fragte ihn nach seinem Begehr, bekam aber nur die Antwort, daß die Thür des Bimmers nicht zu finden set. Der Angeklagte ging dann in sein eine Etage tiefer gelegenes Bimmer, während der Wächter den Direktor Arras

wedte und ihm meldete, daß der schwarze Mann von ihm er, griffen sei. Als Direktor Arras in das Zimmer des Angeklagten bringen wollte, war daffelbe nicht verschlossen und es wurden in dem Bimmer noch tiefschwarze seidene Hemden und schwarze Unterbeinkleider vorgefunden. Der Angeklagte wurde Daraufhin von der Polizei in Haft genommen und die felbe fand bei ihm verschiedenes Diebeshandwerkszeug vor. Der Angeklagte, welcher durchaus die Manieren eines Welt­mannes hat und alle seine Einwände gegen die Beschuldigungen mit großer Gelaffenheit vorbringt, bestreitet alle die verschiede nen Ermittelungen, welche die Behörden über seine Abenteuer in den verschiedenen Ländern und Städten angestellt haben. Er behauptet, daß er f. 3. in Rußland ein Apotheker- und Droguengeschäft betrieben, dann aber das Unglüd gehabt habe, unschuldig verurtheilt zu werden. Er sei dann ins Ausland gegangen, habe Mufil und Gesang in Rom und Bologna studirt und fich längere Zeit in Frankreich , speziell in Cannes aufgehalten. genannt haben, weil er angeblich

Der schwarze Mann im Kaiserhof". Einer der ge Braut vo fährlichsten internationalen Hoteldiebe, welcher schon seit Jahren ft für de die ganze Welt unsicher gemacht hat, stand heute in der Person fein; dendes früheren Kaufmanns zweiter Gilde aus Wassilkow, Hirsch o fern walow Gregory Ostrowsky vor der vierten Straffammer des er Frrthur hiesigen Landgerichts 1. Den Vorsiz im Gerichtshofe führte schylos und Landgerichtsrath Bachariae, die Staatsanwaltschaft vertrat ne propfen Staatsanwalt Unger, die Vertheidigung führen die Rechts Er will fich Sutafanett Wirtus anwälte Dr. Rich. Wolff und Dr. Fr. Friedmann. Der elegant nicht gefleidete, erft 30jährige Angeklagte, welcher in Rußland geboren Recitatio ist, trägt einen wohlgepflegten Vollbart, spricht das Deutsche mit

e

100

t war, fan einem ausgeprägt fremdländischen Akzent und macht im ganzen nden Verdurchaus den Eindruck eines Gentleman. Der Angeklagte, on nur welcher über seine Persönlichkeit ein mystisches Dunkel eater" nau verbreiten sucht, muß nach den von den ver ne Aufgab fchiedensten Behörden angestellten Ermittelungen, welche derselbe den Keis allerdings in vielen Punkten bestreitet, ein äußerst die so her verwogener und thatenluftiger Gauner sein. Schon im Jahre as unpop 1878 ist er in Tule wegen versuchten Diebstahls auf der Land­sfegung Straße zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt worden. Von pfindungen Petersburg wird er seit dem Jahre 1882 steckbrieflich verfolgt, nerwede nachdem er aus der Untersuchungshaft entflohen war. Nach den

richts

"

u

ar

Ermittelungen der Sicherheitsbehörden ist der Angeklagte Oben; Deloidentisch mit einem bis zum Herbst 1885 in verschiedenen Orten e die Me Europas aufgetretenen internationalen Hoteldieb Wladimir von , leicht Suchanoff, welcher in London wegen mehrerer im Hotel Mutter Metropole und im Grand Hotel verübter Diebstähle zu er Bortra 18 Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist. Außerdem er ihre imp kennt ihn der Juvelier Julius Werner hierselbst, als auch der zur D Geschäftsführer deffelben den Angell. als einen Mann wieder, wel cher am 24. Dezember 1884 und Anfang 1885 Einkäufe von litwirkende was wenige Goldfachen gemacht hat. Nach seiner Rückkehr aus London soll ehr midi er fich nicht mehr Suchanoff, sondern Ostrowsky, mitunter auch ein Schl Graf Gregory Ostromsly genannt haben. Als solchen hat ihn auch der jetzt hier wohnende Portier Paul Ronedé schon im Nahre 1884 in Mailand im Hotel Continental tennen gelernt. Dort wurde er forgsam beobachtet, weil aus Genua mitgetheilt worden war, daß derselbe mehrerer in hotels verübter Dieb stähle verdächtig sei, und in Mailand ist er dabei betroffen wor itglieder den, als er frembe Hotelzimmer in verdächtiger Weise betrat. batten Im Juni 1887 foll der Angeklagte mit einem anderen, welchen den Buhörer für seinen Bruder ausgab, unter den Namen Martin aus age, die New York " im Hotel du Nord in Köln logirt haben den Theat und dort gleichfalls in hömst verdächtiger Weise dabei trengt habetroffen worden sein, wie sein, wie er in pechschwarze Trifot­be der Anzügen nächtlicher Weile in fremden Hotelzimmern tünstlern erschien. Am 18. Juli 1887 wurde im otel zu den drei n. Er ha Gloden" in Mannheim in den ersten Morgenstunden einem rbeamter Spotelfremden eine fofibare goldene Uhr nebst Rette auf unbe l. v. Ehr greifliche Weise gestohlen; cuch dieses Diebstahls ist der Ange . Selar flagte fo dringend verdächtig, daß die Mannheimer Staatsan­fich Dari waltschaft gegen ihn einen Haftbefehl erließ. Es steht ferner 6 300 feft, daß der Angeklagte im März in Rom fich im Hotel Rom Mart aufgehalten hat und gerade zu dieser Zeit sind dort dem Grafen und Cobruchi und anderen Personen Werthfachen gestohlen worden. des Kläg Der Angeklagte soll sich von Rom nach Bologna_be en Provifgeben haben. In Italien hat er mit der Tänzerin Giulia Sto Vd weitige buto, welche er im Theater tennen lernte und zu seiner Braut e Borstellerfor, ein sehr verschwenderisches Leben geführt und hat, obgleich er ung bezie fich durchaus nicht über seinen Gelderwerb ausweisen fonnte, fohlenen eine Summe von 5000 Lire deponirt. Es wird angenommen, elbe fich daß dies alles gestohlenes Geld ist. Auf der Reise nach Bo Sumeifung logna foll er in Florenz im Hotel, Rome" gewohnt haben. Da verderblid felbft logirte auch der Verlagsbuchhändler Gebhardt nebst Frau erin v. Sel aus Leipzig , welchem ein eigenthümliches Abenteuer begegnet ist. ugtbuung Mitten in der Nacht wachte die Frau G. infolge eines eigen nur in by thümlichen Geräusches auf und es war ihr so, als ob ein dunkler in Wahr Schatten an ihrem Bett vorbeihuschte. Als Licht gemacht worden war und alles in Ordung befunden wurde, glaubte man an eine fein Borten Sinnestäuschung. Daß es eine solche nicht gewesen war, ent wieder bedte Herr Gebhardt erst bei seiner Weiterre fe, als er feststellte, nicht daß aus seiner Brieftasche 13 Hundertmartscheine fehlten. Von n ungünstig Bologna reifte der Angeklagte nach Triest , weilte einige Beit in Wien und in Kralau, wo er Visitenkarten mit dem Namen e. Sofope Graf v. Ostrowsky. Kammerherr des Königs von Bayern " bei fich führte. Am 4. Mai soll er in Leipzig in dem Hotel Seban Sinne. die Thalf aufgetaucht sein und fich dort sehr verdächtig gemacht haben, DOM. Ko indem er nächtlicher Welle in einem langen, tiefschwarzen seide gesehener nen Hemde auf den Korridoren umberwandelte. Am 10. Mai ist auzuschreiber hier in Berlin eingetroffen und soll bis zum 14. Mai im St. Der G, Grand Hotel Alexanderplat", dann bis zum 17. Mai im babe fie Brand Hotel de Bellevue" und schließlich im Hotel Kaiser­gewesen, hof" gewohnt haben. Im Grand Hotel Alexanderplat" soll ihm heil gezog ein ganz eigenartiges Abenteuer paffirt sein. Der dortige Portier m allgemein behauptet nämlich, daß er den Angeklagten im Bimmer Nr. 32 Er soll Luftreten ein höchft verdächtiger Lage vorgefunden habe.

and zwar

g durch

bis

entdeckt sein sein wollte,

bis seine Strafe in Rußland Rußland verjährt wäre. Er giebt zu, in den verschiedensten in der Antiage aufgeführten Orten gewesen zu sein, bestreitet aber, irgend wo Diebstähle ausgeführt zu haben. Namentlich könne es nicht richtig sein, daß er mit dem in London verurtheilten v. Suchanoff identisch sei, denn zu der fraglichen Beit habe er sich in Trouville bes funden. Der Angeklagte berief fich in dieser Beziehung auf die franzöfifche Polizei" und nannte eine ganze Reihe von Namen, Speziell die Fürstin Dolgoruci, die gleichzeitig mit ihm in Trou ville gewesen sein sollen. Er babe in Paris den in London ver urtheilten v. Suchanoff zufällig fennen gelernt und müffe aller dings sagen, daß ihm derselbe etwas ähnlich sehe. Von allen ihm zur Laft gelegten Hoteldiebstählen wisse er absolut nichts. In Krakau habe er deshalb die Visitenkarten mit einer Krone und den Namen Graf von Ostrowsky bei sich geführt, weil er glaubte, daß er unter dieser Bezeichnung weniger Paßplacereien zu erleiden haben würde, als wenn er als Jude Hirsch Ostrowski" auftrat. Die ganze Geschichte aus dem Grand Hotel Alexanderplatz sei ihm ganz unbekannt, da er nie daselbst logirt habe. Nachdem er längere Zeit als Buchmacher bet Pferderennen viel Geld verdient, habe er sich nach Berlin be= geben, um hier wegen seiner Musik und Gesangsstudien Arrangements zu treffen. Nach seiner Ankunft in Berlin habe er nicht im Hotel Alexanderplat Logis genommen, sondern einige Beit hier in einem Privatquartier bei einer Dame Quartier genommen, deren Namen er aber aus Gründen der Diskretion" nicht nennen wolle. Als ihm bedeutet wird, daß dies doch ein eigenthümliches Verfahren sei von einem Manne, welcher sich in einer so fritischen Lage befinde, antwortet der Angetlagte mit großer Siegesgewißheit: Ich bin in feiner fritischen Lage, denn wo nichts verbrochen hat, braucht fich nicht zu fürchten!" Im übrigen will er mit der nicht zu nennenden Dame fein zärtliches" Verhältniß unterhalten haben, sondern seiner Braut Giulia, mit welcher er aus dem Gefäng niß noch glühende Briefe gewechselt hat, und welche feft über zeugt ist, daß ihr guter Gregory nur das Opfer eines Mikver ständnisses geworden, treu geblieben sein. In der qu. Nacht im Kaiserhof habe er das Kloset gesucht, sich auf den Korridoren aber verirrt und sei er dann in die vierte Etage gerathen, mo er mit dem Wächter zu fammentraf. Der Vorsitzende macht den Angeklagten auf das wunderbare schwarze Kostüm aufmerksam und erwähnt, daß eine bezügliche Recherche der Polizei ergeben habe, daß in ganz Berlin solche schwarze seidene Hemden nicht zu haben sind. Der Angeklagte aber erwidert: Andere Länder, andere Sitten!" und meint, daß er in Berlin seine Garderobe nie ergänzt habe, solche Hemden mit Vorliebe trage und beispielsweise auch einen rothen Frack und rothe Weste manchmal trage. Von den vorgeladenen Beugen erkennt zunächst zunächst der Buchhalter Stephan den Angeflagten mit Bestimmtheit als einen Mann wieder, welcher unter dem Namen Graf Suchanoff bei dem

"

-

-

dieses Jahres als Graf Ofiromsly" auf mehrere Tage logik hat. Auch im Sentralhotel find in lezter Beit mehrfach Diebs stähle auf unerklärliche Weise vorgekommen. Belastend für den Angeklagten ist auch ein Kaffiber, den er einem entlaffenen Mit aefangenen zugesteckt hat, welcher aber dem Kriminalkommiffarius Wolff in die Hände gefallen ist. Darin instruirte der Angellagte den Leidensgefährten, daß derselbe zur Erbringung eines Alibi beweises zu einem am Ostbahnhofe gelegenen Hotelier geben und denselben bewegen solle, ihn( den Angeklagten) in das als Hotelgaft Ferner Hotelbuch einzutragen. ist der Entwurf зи einem Briefe des Angeklagten in an feine angebetete Giulia" vorgefunden worden, welchem es unter Anderem heißt: Jch umarme Euch mit Entzücken. Es ist mir eine Herzensfreude an mein angebetetes Kind mit seinen schönen Augen zu denken und schicke demselben anbei 300 Rubel. Der legte der vernommenen Beugen ift der Stadtrath Arnbach aus Stettin , welcher gleichfalls eine Bes gegnung mit dem schwarzen Mann des Kaiserhofes gehabt hat.. Der Herr Stadtrath, welcher sich feines festen Schlafes erfreut, hörte eines Nachts, daß an dem vor seiner Zimmerthür stehens ben Stuhl mit Garderobe gerückt wurde, bald darauf öffnete fich die Thür und langsam schritt eine dunkle gespenstige Gestalt ins Bimmer. Als der Bewohner deffelben aus dem Bett sprang und den Eindringling zu stellen suchte, entschuldigte fich dieser mit einem Irrthum seinerseits; er wurde aber noch bis auf den Kor ridor verfolgt und verschwand unter nochmaligen Entschuldi gungen. Schon aus der eigenartigen Sprache erkennt auch diefer Beuge den Angeklagten als den nächtlichen Besucher wieder. Der Staatsanwalt hielt es gar nicht für zweifelhaft, daß der Angeklagte mit dem in den verschiedensten Theilen der Erde aufgetauchten internationalen Hoteldieb, namentlich aber auch mit dem in England verurtheilten Suchanom identisch ist und beantragte wegen der aus dem abenteuerlichen Leben deffelben hier nur zur Verhandlung stehenden Fälle vollendeter und versuchter Diebstähle 2 Jahre Gefängniß. Die Vers theidiger suchten den Nachweis zu führen, daß die Identi tät des Angeklagten mit so vielseitig verdächtigten Hotel dieben nicht genügend nachgewiesen sei, um daraufhin einen Schuldigfpruch fällen zu können. Der Gerichtshof trat aber den Ausführungen des Staatsanwalts bei. Der Angeklagte fet zweifellos die gemeingefährliche Person, die so viele Jahre hin durch die Hotels unsicher gemacht, und müffe mit einer weit fchwereren Strafe belegt werden, wie beantragt worden. Es set auf fünf Jahre Gefängniß und fünf Jahre Ehrverlust erkannt worden.

Wie bereits kurz berichtet, wurde jüngst eine Sache wider den Reichstagsabg. Grillenberger vor dem Reichsgericht in Leipzig verhandelt. Die Sache, an welche fich eine intereffante Streitfrage anknüpft, ist folgende: Jm Anfang Juni v. J. hatte Herr Grillenterger in Nürnberg ein Flugblott An die Wähler Deutschlands " drucken und in vielen Exemplaren vers senden laffen. In der am Abend des 6. Juni in Berlin aus gegebenen Nummer des Reichs- Anzeigers" wurde dieses Flug­blatt auf Grund des Sozialistengefeßes verboten. Herr Grillens berger erhielt dieses Blatt nach 10 Uhr Morgens am 7. Juni Von dieser Zeit an unterließ er selbst die Versendung von weite aber ren Exemplaren des Flugblattes, er tonnte es nicht hindern, daß bis gegen Mittag ein Herr Bern hard, der ihn in der Absendung der Drucksachen unters fügte, eine größere Anzahl von Badeten, hauptsächlich nach Norddeutschland bestimmt, zur Bost gab, weil er den Aufenthaltsort deffelben nicht sogleich ermitteln fonnte. Epäter wurde gegen Brillenberger und Bernhard Anklage auf Grund des§ 19 des Sozialistengefeßes erhoben, aber das Landgericht Nürnberg sprach am 18. April d. J. beide Angeklagte frei, weil fte von dem Verbote der Druckschrift nicht eher wie um 10 refp.. 12 Uhr Kenntniß haben konnten. Der Staatsanwalt hatte den Angeklagten zugemuthet, daß fte, um straflos zu bleiben, sofort diejenigen Packete, deren sie auf der Boft babhaft werden konnten, hätten zurücknehmen müffen, das Gericht aber fagte, die Ange flagten feien hierzu nicht verpflichtet gewesen, da das Gesetz nur von einer pofitiven Verbreitungshandlung spreche. Außerdem, meinte das Gericht, würde, wenn überhaupt die Versendung eine strafbare gewesen wäre, das Zurückholen die Angeklagten nicht straffrei gemacht haben, da nach der üblichen Rechts sprechung der Verbreitungsakt mit der Aufgabe auf die Bost vollendet sei. Der Staatsanwalt hatte gegen das Urtheil Revifion eingelegt und Verlegung sowohl des § 19 als des§ 21( Verbreitung ohne Kenntniß vom bestehenden Berbot) gerügt. Der Reichsanwalt gab dem Landgerichte zu, daß die Angeklagten fich durch Zurücknahme der Packete nicht straflos gemacht haben würden, beantragte aber die Aufhebung des Urheils, weil ohne Grund der§ 21 nicht angewendet fet. Das Reichsgericht hob, wie bekannt, das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht Fürth zurüd. Es wurde ausgesprochen, daß die Angeklagten nach erhaltener Kenntniß von dem Verbot verpflichtet gewesen seien, zu verhindern, daß die bezüglichen Sendungen in die Hände der Adresaten tämen. Die Verbreitungshandlung daure auch nach der Auf gabe an die Poft noch fort, bis die Sendungen den Adreffaten zugestellt würden, und wenn die Angeklagten diese Fortdauer - eine pofitive Handlung zugelaffen hätten, so hätten sie damit gegen§ 19 des Soz.- Ges. verstoßen.

-

Juwelier Werner 1884 und im Juli 1885 größere Bestellungen Vereine und Versammlungen.

-

in Gold und Silbersachen, namentlich Rauchutensilien, gemacht habe. Derselbe habe auch einen Theil dieser Sachen abgenommen, dann aber die Ordre ertheilt, daß der Rest nach dem Hotel Metropole in Paris gesandt werden solle. Von dort sei aber die Sendung als unbestellbar zurückgekommen. Juwelier Werner bestätigte dies und erkannte auch seinerseits den An getlagten mit aller Bestimmtheit als den Mann wieder, welcher als Wladimir von Ditrowsky bei ihm Bestellungen gemacht habe. Nachdem das Buchhändler Gebhardt'sche Ehepaar aus Leipzig die Umstände erzählt, unter welchen ihm auf der italienischen Reise die 13 Hundertmarkscheine abbanden gefom. men, theilt Direktor Arras die Vorbereitungen mit, welche getroffen wurden, um den unheimlichen Menschen, welcher schon mehrere Nächte im Kaiserhof umberspulte, festzunehmen. Es feien Anzeigen aus allen Etagen gekommen, wonach verschiedentlich die Zimmerthüren der Gäste nächtlicher Weile durch einen Fremden geöffnet worden seien. Der Angeklagte habe fich unmöglich bei bem Suchen nach einem Kloset so verirren können, da er bei einem Heraustreten aus seinem Zimmer direkt an der Kommo bite vorbei mußte und der Wächter Neubauer, welcher den Angeklagten ergriffen hat, hat bemerkt, daß derselbe in höchst Angeklagten ergriffen hat, hat bemerkt, daß derselbe in höchst verdächtiger Weise in seinem langen schwarzen Hemde versucht habe, verschiedene Bimmerthüren zu öffnen. Als er fich später erboten habe, denselben nach seiner Bimmerthür zu bringen, habe derselbe zunächst verschiedene falsche Nummern angegeben, bann versucht, den Wächter los zu werden, indem er angab, er finde schon seinen Weg allein. Der Portier Roundé bleibt trop des lebhaften Widerspruchs des Angeklagten dabei, daß der Angeklagte mit dem Suchanoff identisch set, welcher vermuthlich in einem Hotel in Mailand nächtliche Diebstähle ausgeführt und auch im Hotel Sedan zu Leipzig in der Nacht in verdächtigster Weise sich auf dem Korridor herumgetrieben hat. Der Wächter im Hotel Alexanderplat hält den Angeklagten entschieden für das Individuum, welches er in einem Fremdenzimmer am Boden liegend vorgefunden habe. Derselbe babe ein langes schwarzes Hemd und über dem Kopf eine schwarze Kappe getragen und habe ausgesehen wie ein Schornsteinfeger". Der Angeklagte bestreitet mit großer Gewandtheit, je am Alexanderplat logirt zu haben. Den vom Bimmerfellner Benner von dem Fremden in der Angeklagte nicht an, ebensowenig die Richtigkeit der vom Bortier Meier aus dem Bentralhotel aufgestellten Behauptung, daß der Ange­

-

Aufgelößte öffentliche Versammlung der Rohr­leger. Dienstag, den 2. Oktober, hatte der Rohrleger A. Beder eine öffentliche Versammlung der Rohrleger nach Feuerstein's Salon, Alte Jakobstraße 75, mit der Tagesordnung: 1. Vors trag des Herrn Birch über Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter; 2. Diskussion, einberufen. Herr Redner wurde zum ersten Vorfigenden, Herr Em. Tolksdorf als deffen Stell vertreter und C. Breitholz als Schriftführer durch Attlamation gewählt. Der Vorsitzende theilte der Versammlung zunächst mit, daß der Referent durch einen Unglüdsfall am Erscheinen verhindert sei, zu erscheinen, da derselbe sich einen Arm ges brochen, der Vortrag somit ausfallen und sofort in die Dis fussion über das obige Thema eingeschritten werden müffe. Es meldete fich zuerst zum Wort Herr Frizz Kunert. Derselbe machte zunächst in bewegten Worten der Versammlung bie traurige Mittheilung, daß der Reichstagsabgeordnete Kräder zu Breslau ſeinen Leiden erlegen sei. Diese Nachricht wirkte auf die Anwesenden erschütternd und das Andenken des Ver storbenen wurde durch Erheben von den Blägen geehrt. Darauf ging Redner zu einer Kritik des Alters- und Invalidengefet entwurfs über, die den Beifall der Versammlung fand Nach Schluß der Ausführungen des Herrn F. Kunert lief fo gende Resolution ein: n Erwägung, daß die Rente bei vor tommender Invalidität oder im Alter gänzlich ungenügend if, daß das Quittungsbuch die gleiche Wirkung bat, wie das von der Reaktion befürwortete Arbeitsbuch, nämlich die Kennzeich nung mißliebiger Arbeiter, daß die Arbeiterin nur zwei Drittel der Rente der Männer bezieht, daß die arbeitende Bevölkerung die Gesammtkosten der Versicherung ausschließlich zu tragen har indem sie ein Drittel baar aus der eigenen Tasche, das zweite Drittel in indirekten Lohnabzügen, das letzte Drittel in Form von indirekten Steuern aufzubringen hat, daß eine Befferung und Sicherstellung der Lage des Arbeiters unter dem heutigen wirthschaftlichen System ganz ausgefchloffen ist, daß dem Land und Stadtproletarier nur geholfen werden fann auf Grund ge noffenschaftlicher Produktionsweise, d. h. also durch eine umge staltende Neuorganisation aller gesellschaftlichen Arbeit, in fernerer Erwägung einer langen Reihe untergeordneter Uebel stände im Gesezentwurf, beschließt die heutige Versammlung, die sozialdemokratische Reichstagsfraktion zu ersuchen, die Vorlage der Alters und Invalidenversicherung in ihrer Totalität auf das

en, der nämlich versucht haben, fich unbemerkbar zu machen, indem er, ritten worde zwischen zwei Betten liegend, sein Gesicht nach dem Fußboden ber ihr fleingerichtet, feinen Kopf unter das eine Belt zu verbergen suchte. Nachdem er mit einem Stod aufgetrieben worden war, soll er Tönne bage behauptet haben, daß ihn ein plögliches Bedürfniß überrascht, gegenüber unter die Daß er fämmtliche Klosets besett gefunden habe und nun in ten gelabe feiner Angst nicht gewußt habe, wo er hin solle. Jm Kaiser. Eis des Kläg hof" find nun während seiner Anwesenheit die wunderbarsten müge aufgelinge paffitt. Am 19. Mai erhielt Direktor Arras die Mit theilung, daß in der Nacht vorher jemand in verdächtiger Weise die unverschloffenen Bimmer mehrerer Fremden betreten Ben, eine Ghabe. Die Insassen der Zimmer, welche aus dem Schlafe erwachten, hatten den unberufenen Eindringling, welcher nur wie ein schwarzer Schatten an der Thür erschien, angerufen und hatten gehört, daß sich Der von der Thür Entfernende in gebrochenem Deutsch einige wiffen M Worte sprach. Cer Direktor Arras selbst bemerkte am 19. Mai Empfang genommenen Bettel, welcher auf v.Ostrowsly lautete, erkennt Morgens, daß ihm in der Nacht aus einer Ledertasche, die er in Doch wenn gestohlen worden war. Der Diebstahl konnte nur in der Weise flagte auch im Bentralhotel mehrfach und auch noch im Anfang schärfste zu fritiftren und energisch ablehnen zu wollen." Diefest ob er von einem verschlossenen Zimmer aufbewahrte, ein Hundertmarkschein

fichtigung

feft

its

er Nacht,

tendes

Tages,

Befi