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In der Postdiebstahls- Angelegenheit wird polizei licher feits mit Bestimmtheit angenommen, daß der gestern in Hamburg verhaftete Arbeiter Brunn vor der Untersuchungs holungsbehörde den Ort angeben wird, an welchem er bier in Berlin bie geftoblenen Säße verborgen hat. Von Seiten der eng in den lehen Verficherungsgesellschaft, deren Hamburger Vertreter noch et, noch immer in Berlin weilt, scheint man dagegen ernstlich zu be Folltrunken fürchten, daß die beiden Arrestanten noch hintermänner gehabt Baten Sell baben, welche inzwischen den Raub ins Ausland verschleppt viel häufig baben tönnten. Dort, namentlich in London und Paris , cristiren Die man de Baunerkonsertien, welche mit Hilfe eines erstaunlich organisirten Apparates folche von der Polizei unter Quarantäne gestellten Der Periph Berthe ebenso schnell wie zuverlässig an den Mann zu bringen weigen. wiffen. Von der Polizei wird diese Befürchtung einstweilen iberichte ur 98, it getheilt. polizeilid
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Was die Möglichkeit der Amortiftrung der gestohlenen Berthe anlangt, so scheint darauf die geschädigte Gesellschaft en in Bed nicht eingehen zu wollen, weil eine solche Maßregel sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, während die Gesellschaft inzwischen bas in Frage kommende Kapital natürlich in feiner Weise aus Entfaqun mußen vermag. Würde es sich um deutsche Werthe handeln, e Bevölten wäre die Amortiftrung viel leichter und schneller durchzu er Beziehu führen, als bei ausländischen Papieren. Das Hamburger und Die Stri Berliner Bolizeipräftoium haben bei den Ermittelungen in dieser blaues R Sache Hand in Hand gearbeitet; der von der hiesigen Behörde undes Laewählte Kommiffa: Billmann hat sich bereits wiederholt nach der Hansastadt begeben. Nichtsdestoweniger dürfte die zuerst rufelsefeste Belohnung von 500 Mark der Hamburger Polizeihörde anfallen, da diese, abgesehen von den zufällig durch eine effe, die aben. Utivalperion im Kanal gefundenen Boſtbeuteln, his jetzt das efentliche ermittelt hat. Der Vertreter der Versicherungseinem D Gesellschaft fegt alle Sebel in Bewegung, um die verschwun ihmte f tenen Werthe wieder zur Stelle zu schaffen. Das betreffende eder aro Institut ist seit Jahresfrist schon dreimal durch solche kolonialen Diebstähle hart in Anspruch genommen worden. Der in Ham. burg verhaftete Arbeiter Brunn dürfte heute oder morgen von biefigen Beamten nach Alt Moabit überführt werden, wo sein Genofe Schröder bereits seit einigen Tagen sich befindet. S auszu Die Hamburger Blätter fahren fort, fich mit einem angeblich, Auffat britten Verbasteten Fritsche Kruse zu beschäftigen, der sich in Schröder's Gesellschaft befunden hat. wir die theilungen wird indeffen dieses Dritten in feiner Weise Er
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beiter Lepke beim Ausweichen vor einem ihm entgegenkommen ben Pferdebahnwagen zu Boden und brach die rechte Kniescheibe, so daß er nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte. Um dieselbe Zeit wurde vor dem Hause Linienstr. 30 ein 9 Jahre alter Knabe von einer Droschke überfahren und erlitt anscheinend bedeutende Verlegungen.. Am 6. d. Mts. Morgens brannte auf dem Grundüüd Rastanien Allee 26 das Fabrikgebäude bis auf das Erdgeschoß völlig aus.- Nach mittags entstand in der Konditorei Werkstatt von Maue im Seitengebäude des Grundstücks Straßburgerstr. 18 Feuer, durch welches ein großer Theil der Einrichtung zerstört wurde.
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Vergnügungs- Chronik.
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Fräulein Martha Banmgart, die Heroine der Caffeler Sofbuhne, ist für das Berliner Theater" engagirt worden. Die Künstlerin wird in der für nächsten Freitag zur Vorfeier von Marfa " zum ersten Male vor das hiesige Bublifum treten.
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Frau Hedwig Niemann ist von ihrem glänzenden Gaft spielausfluge in Frankfurt a. M. wieder hierher zurückgekehrt und nimmt bereits täglich im Berliner Theater" an den Proben zu Richard Voß ' Eoa" Theil. Frau Niemann wird die Titel rolle spielen und die Première ungefähr gegen Ende dieses Monats stattfinden. Gleichzeitig find die Vorbereitungen zu Shakespeare's Julius Cafar" in vollitem Gange, welches Wert demnächst im" Berliner Theater" in Szene gehen wird.
Theater.
Berliner Theater. Friedrich Haase gab gestern wieder eine seiner beliebtesten Rollen, den Königslieutenant". Wenn wir von bem thatsächlich unmöglichen Inhalt des Stückes absehen, so ist die leitende Rolle deffelben doch immerhin eine Leistung, an welcher die bedeutendsten Künstler bisher mit Vorliebe ihre Kräfte ver sucht haben. Wir haben den Königslieutenant" von anderen Schauspielern, weltberühmten Tragöden, martiger und fraftvoller aufführen sehen; bei Friedrich Haase trat das Träumerische, Melancholische bedeutend stärker hervor als diejenigen Szenen, in denen der„ Königslieutenant" als gebietender, friegführender General und Stellvertreter des Königs von Frankreich auftritt.
Es liegt zu viel Nuance, zu viel Abtönung und Klügelei in dem Spiel Haases, als daß es anders als auf die Thränen drüsen empfindsamer Damen wirten tönnte. Dennoch aber stand es himmelboch über dem Spiel der anderen mitwirkenden Künstler. Fräulein Odilon brachte für die Hosenrolle des jungen Wolfgang Göthe so ziemlich alles mit, was dieselbe an qued filberner Jungenhaftigkeit braucht, nur von dem Genius, den der Dichter dem jugendlichen Dichter einflößt, hat sie auch feinen Funken. Ebenso war die Rolle der Mutter Göthe's Theffa Klinghammer als„ frankfurt 'sch" redendes Dienfimädchen feineswegs in geeigneten Händen. Dagegen war Fräulein
Brunn bat in Hamburg gestern früh 6 Uhr auf dem Venloer Weiter wird gemeldet: Die Erareifung des Postdiebes ahnhof stattgefunden. Wie vorausgesetzt wurde, hatte sich der Verbrecher feinen Bart vollständig abnehmen laffen. Berhaftung wurde bewirkt durch den Polizei Inspektor Brockmeyer, die Sergeanten Hansen und Prinz und den Offizianten Safenbant. Unter aufmerksamer Bewachung wurde dann Brunn in einer Droschke dem Untersuchungsgefängniß zu geführt. Brunn war vor 3 Tagen nach Berlin gereist und nun zurüdgefehrt, um einen Koffer, den er bei seiner Abreise auf dem Bahnhof zurückgelassen, abzuholen. Dieser bezaubernd. Umitand war der Polizei bekannt geworden, worauf sie die erforderlichen Vorkehrungen traf. In seinem Befiz hatte Brunn, als er erwischt wurde, einen fleinen braunen Koffer und einen Revolver. In dem Koffer befanden fich 500 M. baares Geld und einige Kupons von nicht sehr hohem Werthe. Auf Befragen, wo er mit der halben Million italienischer 5prozen liger Rente geblieben sei, auf deren Herbeischaffung 10 000 M. Belohnung gefest worden find, gab er an, diese Werthe über baupt nicht beseffen zu haben. In Berlin habe er einige Rupons
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Das Haus war ausverkauft.
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Im Volkstheater erfuhr das von Charlotte Birch- Pfeiffer Auerbach's Frau Profefforin" frei zusammengellebte Dorf und Stadt" eine dem Stüd und vielleicht auch dem Publikum unverhoffte Wiederbelebung. Der Mangel an guten modernen Süden ist so groß, daß man gezwungen ist, Die alten schlechten immer wieder hervorzusuchen. Uebrigens fann man die Schöpfung der alten Dame nur von ästhetisch literarischem Standpunkt als schlecht bezeichnen: die Handlung ift zusammenhanglos, die Motive find verzettelt, der Dialog ift unnatürlich und sentimental, und der lette Vorwurf trifft den guten Auerbach das Ganze ist im höchsten Grade un wahrscheinlic, und. was noch schlimmer ist, vollständig unglaub. lich. Aber Frau Charlotte beberricht in einem solchen Maße die fleinen When und die großen Effette, fie tennt so genau thr Bublifum, daß fie troß aller dieser Mängel doch ein Stück ge schaffen hat, das auf der Bühne eine Wirkung hervorbringt, wie brave Dichter nicht erreichen können. Das Publikum gab nach den einzelnen Aften und Szenen und sogar nach einigen Abgängen seinen entschiedenen Beifall zu erkennen; zu diesem Beifall trug allerdings die sehr gute Darstellung einen großen Theil bei; mit Ausnahme des Herrn Kühn als Stephan Reichenmeyer, der durch sein steifes Spiel etwas abftach von den vorzüglichen Leistungen der übrigen, ist hier nur zu loben und anzuerkennen. Sehr gutes boten namentlich Herr Ludwig Welly als Lindenwirth, Fräulein Emilie Albner als Lorle und Fräulein Luise Borna als Bärbele.
geringem Werthe umgesetzt. Nach Aussage der Logiswirthin Brunn und des Schröder war Brunn auch im Beftz einer Wafferi ertasche mit Stahlbügel. Man nimmt an, daß sich in dieser che die fehlenden Werthpapiere befinden; über den Verbleib Tasche macht Brunn unglaubhafte Angaben. Nach den amb. Nachr." wäre Brunn, der als Brauergehilfe bezeichnet ja, berib, in hamburg schon vielfach beftraft worden.- Die ges raubte Million Franks italienischer Rente war von dem Abfender bei der Marine Insurance Company verfichert. Die Ge hause den gesammten Betrag unverzüglich ausgezahlt. Die bei den Dieben vorgefundenen, aus dieser Sendung herrührenden Effelten werden natürlich der Gesellschaft überantwortet werden. Aus dem Schachleben. Die Winterturniere der Ber liner Schachgefeuschaft haben am 2. d. M. begonnen. Am eften Turnier, wo es fich um die Meisterschaft in Berlin han delt, betheiligen sich 10 Spieler, unter anderen: Kanzleirath Shallop, v. Scheve, Caro, Hülsen. Bei einem Einsatz von 5 Bart betragen bie Vereinspreise 80, 60, 50 und 40 M. Das Bite Turnier giebt Preise von 20-40 M., das dritte 15-20
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Lumiere werden an drei Vereinsabenden ausgefochten, an dies , am zweiten betheiligen fich 6, am dritten 4 Spieler. Die en Inüpfen fich noch ein Wettkampf zwischen den Turniers fegern um die v. d. Lasa- Pretse, 100 und 50 M., und ein Scoretisches Turnier mit 5 gegebenen Eröffnungszügen. Diese Turniere tragen ganz wesentlich zur Belebung des Interesses für das Schachspiel bei und leden regelmäßig eine bedeutende Bahl von Zuschauern und Liebhabern an. Wir wiederholen unsere Warnung, Miethsverträge über Raume in neu erbauten oder umgebauten Häusern für eine Beit abzuschließen, zu welcher die von der Bustellung des für die Gebrauchs- Abnahmeprüfung noch nicht verstrichen ist, Robbau Abnahmefcheins ablaufende Beit von sechs Monaten Da die Bolizeiorgane vor Ablauf dieser Frist das Beziehen der fraglichen Räume nicht dulden und nach den gefeßlichen Bes timmungen auch nicht dulden können. Die Polizeireviere wer ben nach wie vor auf Anfragen aus dem Publikum über den Dorausfichtlichen Termin der Beziehbarkeit von Wohnungen in neuen bezw. umgebauten Häusern bereitwilligst Auskunft er
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Aufforderung auch nach und brachte den Hammel, der sis in der Nähe befand, zur Wache. Frau Hammel, die bei ihrem Manne war, erklärte: Wo mein Mann bleibt, bleibe ich auch", und folgte nach dem Polizei- Revier. Dort angekommen, gab der Angeklagte auch dem amttrenden Polizeilieutenant Vogel die gleiche Erklärung ab, obgleich der genannte Beamte ihn ganz besonders darauf aufmerksam machte, daß er sich einer fchweren Strafe ausseße, wenn die Behauptung unrichtig sein follte. Hammel und deffen Frau mußten während der Nacht auf der Wache bleiben, weil fte nirgends gemeldet waren. Um nächsten Morgen stellte sich heraus, daß Splittgerber geschwindelt hatte, und Hammel wurde natürlich sofort entlaffen. Der Angeklagte giebt zu, damals geschwin weil er den Kriminalfommiffar Lazar belt zu haben, weil als seinen Auftraggeber nannte. Dieser habe ihm allerdings feinen Auftrag ertheilt, wohl aber die Frau Hammel, welche zu ihm gesagt habe, thr Mann werde wegen eines Butterdiebstahls gesucht, er möge ihn doch verhaften lassen. Frau Hammel set nämlich zu ihm gefommen, um den Aufenthalt ihres Mannes zu erfahren. Nun sei ihm aber gerade damals seine Frau durchgegangen, und als er dies erzählte, habe Frau Hammel erwidert: Dann wird sie wohl bei meinem Mann fein." Darauf habe er fich mit Frau Hammel auf die Suche nach dem Herrn Hammel begeben, aber erfolglos. Schließlich wären fte nach der Polizei gegangen, um diese zur Suche zu veranlaffers, aber die Polizei habe das rundweg abgelehnt, well aegen den Hammel nichts vorliege. Nach Verlauf von einigen Tagen fet Frau Hammel dann wieder zu ihm gekommen und habe thm Die Mittheilung von dem Butterdiebstahl gemacht. Polizeis lieutenant Vogel erklärt, der Angeklagte habe zu ihm damals davon gesprochen, daß Hammel wegen Ruppelet gesucht werde. -Der Staatsanwalt beantragte 6 Wochen Gefängniß, well der Angeklagte, selbst wenn ihm die Frau Hammel etwas mit getbeilt habe, doch ficher wußte, daß die Mittheilung nicht auf Wahrheit beruhte. Die Frau set mit ihrem Manne auf der Wache gewesen und der Angeflagte hatte somit Gelegenheit, die Sache sofort flar zu stellen. Das that er aber nicht und es unterliege mithin feinem 3weifel, daß es ihm nur persönlich um die Verhaftung des Hammel zu thun war. Der Gerichtshof schloß fich dieser Ansicht an, verurtheilte den Angeklagten aber nur zu 14 Tagen Gefängniß.
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* Mit dem Einsturz einer Dachstuhlwand hatte sich gestern die 3. Straffammer des Landgerichts I zu beschäftigen. Es handelte fich um den Abbruch eines alten Gebäudes auf einem Grundstück der Linienstraße, welcher von dem Maurer polier Karl Schulze geleitet wurde. Am 5. April waren die Arbeiter Konißer und Kühl auf dem Abbruch beschäftigt, als plöglich ein Stück der Mauer in der Länge von zirka 12 b 15 Meter ins Wanken gerieth und unter lautem Geräusch auf den Hof niederftürzte. Nachdem sich der Staub verzogen hatte, sah man den Arbeiter Kühl zwischen den Trümmern auf dem Boden liegen, während Konizer fich durch einen Seitensprung in Sicherheit gebracht hatte. Der bewußtlos gewordene Kühl wurde ins Krankenhaus geschafft, wo er zwar wieder hergestellt worden ist, ohne aber seine Körperkräfte wieder erlangt zu haben, denn der rechte Arm ist vollständig lahm geblieben. Gegen den Polier Schulze wurde auf Grund des Unglücksfalles die Ans flage wegen fahrlässiger Körperverlegung erhoben und die Staatsanwaltschaft hatte zum gestrigen Termin den Bauinspektor Thiemann als Sachverständigen vorgeladen. Der Angeklagte erklärt, teine Schuld an dem Unglücksfall zu haben; er habe den Arbeitern den Befehl ertheilt, dret Dachsparren, je einen an jedem Ende des Daches und den dritten in der Mitte stehen zu laffen, damit die Dachwand den Halt nicht verliere. Abgesehen hieroon trage aber auch der Berlegte selbst die Schuld; derfelbe habe den voraufgegang men Warnungsruf wohl gehört, sei aber nicht auf die Seite getreten, wie sein Mitarbeiter Konizer, welcher unversehrt geblieben fei. höchst wah scheinlich sei Kühl gar nicht von der Mauer getroffen worden, sondern freiwillig hinab gesprungen, als er die Gefahr bemerkte und habe fich die Verlegung durch den Sprung zu gezogen. Beuge Aühl bekundet, daß er nicht genau wiffe, wie er hinab gekommen set. Gesprungen sei er aber n cht. Er er innere fich nur noch, daß er plößlich einen Druck gegen seinen Körper verspürte und den halt unter den Füßen verlor. Später tam er erst im Krankenhause wieder zu fich. Von dem Befehl des Poliers, drei Sparren stehen zu laffen, hat er nichts gehört; es wurde hastig weiter gearbeitet und die Sparren wurden ohne Ausnahme, einer nach dem anderen, losgeschlagen. Als der Un glücksfall paffirte, standen nur noch einige Sparren an der einen Seite des Daches. Bauinspektor Thiemann hat den Abriß am Tage nach dem Sturz b fichtigt. Während man beim Auf bau von unten anfange, müsse beim Abriß strikte von oben an gefangen werden und dies in der Weise, daß man zunächst Die Steine aus dem Holzgerippe löse und erst dann zur Be Man seitigung des Holzes selbst schreite. verfahre aber bei den Rücksicht Abriffen ohne auf diesen Grundsatz und daher die Unglücksfälle. Auch der vorliegende Fall müffe auf diese Unterlaffungsfünde zurückges führt werden; der Unfall hätte sich nicht ereignen tönnen, wenn nicht erst die Sparren, sondern zunächst das Mauerwerk ausge hoben worden wäre. Dies Verfahren mußte auch dem Ange flagten bekannt sein. Der Staatsanwalt hielt die Schuld des Angellagten für erwiesen; nach Lage der Sache wollte er jedoch nur eine Geldstrafe in Höhe von 100 M. event. 10 Tage G fängniß beantragen. Rechtsanwalt Cohn bittet um die Freis sprechung feines Klienten, deffen Schuld in keiner Weise festge stellt sei, da nicht einmal der Verlegte genau angeben lönne, wie fich die Sache zugetragen habe. Der Gerichtshof ging über bas beantragte Strafmaß hinaus und verurtheilte den Ange flagten zu 14 Tagen Gefängniß. Das vom Sachverständigen gefennzeichnete Verfahren bei den Abriffen sei ein Uebel, welches betrieben werde, um schnell Geld zu verdienen und Zeit zu
Kann an einer Quittung eine Unterschlagung begangen werden? Mit Lösung dieser und gleichzeitig einer zweiten Frage, ob in der bloßen Nicht herausgabe ein Alt der Bueignung gefunden werden muß, war geflern die dritte Straf. fammer Berliner Landgerichts I betraut. Vor derselben hatte sich der Milchhändler Scheurell auf eine Anklage wegen Unter schlagung zu verantworten. Derselbe batte von einem Gänse. händler eine große Anzahl Gänse gekauft, und war nach einer geleisteten Anzahlung 210 Mart schuldig geblieben. Da ein Theil der Gänse nicht den gebegten Erwartungen entsprochen batte, nahm er sich vor, dem Lieferanten einen Abzug von 10 Mark zu machen. Am 29. Juni cr präsentirte ihm Der Kutscher deffelben im Markthaller- Restaurant, mit fich welchem mehreren Milchhändlern einem Tische befand, die fragliche Quittung, die der Angeflagte zu fich steckte. Die auf den Tisch aufgezählten 200 m. refuftte aber der Kutscher , da er sich einen Abzug nicht gefallen laffen dürfte. Nach Bekundung des letteren hat sich nun der
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Vergiftet hat fich gestern Nachmittag zwischen 5 und 6 Uhr geben, und ist ihm deshalb zur Laft gelegt, dieselbe unterschlagen sparen, gleich viel, ob das Leben der Betheiligten dabei in Ges
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zu haben. Sein Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Flatau macht zunächst geltend, daß die vorliegende Quittung ein werthloses Stüd Papier war, an der eine Unterschlagung nicht begangen werden könne, denn es waren zahlreiche Beugen vorhanden, daß die Zahlung nicht angenommen worden ist. Alsdann führte er aus, daß sein Alient mit der Empfangnahme der Quittung bas Eigenthum daran erworben hat und nur zivilrechtlich zur Rüc gabe angehalten werden konnte. Endlich liege aber in der bloßen Freisprechung des Angeklagten, auf welche der Gerichtshof unter Adoptirung der legten Ausführungen erkannte.
auf dem Michaelstirchhof ein unbefannter ca. 70 Jahre alter Mann. Derfelbe hatte sich schon einige Stunden auf dem Relebbofe aufgebalten und durch sein auffälliges Benehmen die Aufmerksamkeit der Kirchhofsarbeiter erregt. Er nahm plöglich auf einer Bant Plas, zog ein Fläschchen aus der Tasche und Leerte deffen Inhalt, noch ehe ihn die Herzueilenden daran zu hindern vermochten. Der Tod trat nach einigen Minuten ein. Die von dem Selbstmord benachrichtigte Polizei bewirkte die Ueberführung der Leiche nach der Obduktionsballe. Bis jest ichtherausgabe fein Aneignungsaft. Er beantragte deshalb bat die Berson des Selbstmörders noch nicht refognoszirt wer Polizeibericht. Am 6. d. M. Morgens wurde vor dem Dause Rosenthalerstr. 6-7 eine Frau von einem Pferde, welches Durch einen vorüberfahrenden Omnibus zur Seite gefchleudert tourde, derartig auf den Fuß getreten, daß fie eine Spaltung weler Beben erlitt.- An demselben Tage Vormittags wurde
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fahr komme oder nicht. Im vorliegenden Falle müffe als er wiefen angesehen werden, daß Kühl lediglich durch den Sturz der Mauer verunglückt sei. Selbst wenn der Verlegte nur vor Schreck zwischen die Trümmer fiel, so war doch immer die stürzende Mauer die Ursache, und an dem Sturz mußte dem Angeklagten die Schuld beigemeffen werden, weil er den Abbruch in vorschriftswidriger Weise vollziehen ließ.
Don einem Omnibus überfahren und erlitt außer Quetschungen sollte. Der Angeklagte versezte jedoch das Leder und verbrauchte zeige, worauf der Müßiggänger verhaftet wurde. Die Anklage
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Der Süfte einen Bruch des linken Unterarms, so daß er nach Dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte.- Um biefelbe Beit stürzte der Arbeiter Mildebrath auf dem Bauplat bes Birtus Renz von einem Hängegerüst etwa 12 Meter hoch berab, brach das Benid und verstarb fofort. Bu derfelben Beit wurde auf dem Boden des Hauses Thiergartenstr. 3A in einem Roblenkaften die Leiche eines neugeborenen Kindes gefunden, als Defen Mutter die in demselben Hause im Dienst stehende unver ebelichte Schmiedeberg ermittelt wurde. Die Leiche wurde behufs eftftellung der Todesart nach dem Leichenschauhaufe gebracht.- Rachmittags fiel auf dem Neubou Chauffeestr. 1 beim Abrüsten ein Spließbaum quer über die Elsafferstraße und auf einen des Beges fommenden 12 Jahre alten Knaben, so daß dieser einen Bruch des linken Unterschenfels erlitt. Er wurde nach der fgl. bdnen und Dranienfiraße der einen Handwagen ziehende Ar
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Unsere elenden Zustände traten gestern in einer Ver handlung vor der 87. Abibeilung des Schöffengerichts recht grell in die Erscheinung. Der Unterschlagung angellaat mußte der Schuhmacher Bosomsky auf der Antlagebant Plaz nehmen. Er hatte von dem Schuhwaareen Fabrikanten Löwy das Leder zu zwei Baar Stiefeln erhalten, die er zu Hause anfertigen das Geld zur Erhaltung seiner Familie. Bu seiner Entschuldi gung führte er an, daß er für das Anfertigen von einem Paar Doppelsohliger Stiefeln nur 1 Mt. 65 Pr. erhalten habe und von diesem jämmerlichen Lohn noch Auslagen für diverse Bus thaten machen mußte. Die bittere Noth habe ihn mithin zu dem Bergehen gezwungen. Der Gerichtshof bewilligte dem Ange, flagten mildernde Umstände und feste die beantragte Strafe von einer Woche auf 3 Tage Gefängniß herab.
* Wegen Freiheitsberaubung hatte sich gestern der ,, Arbeiter" Splittgerber vor der 3. Straffammer des Landge richts 1 zu verantworten. Am Abend des 6. Februar trat der Angeklagte an den Wächter Scheurel heran und ersuchte denfelben, den Schlächter Hammel nach der Wache zu fistiren. Der Hammel würde von der Polizei wegen diverser Vergeben gesucht und der Kriminalfommiffar Lazar habe ihm den Auftrag ertheilt, den Genannten verhaften zu laffen. Der Wächter kam der
Das Mutter eines Ehegatten stand gestern in der Person des Jobann Friedrich Jopte vor der ersten Straffommer des Landgerichts I . Nach der Anflage soll er ein dem Trunke und dem Müßiggange ergebener Mensch sein, der seiner braven und fleißigen Ehefrau die Sorge für den Unters halt der Familie überläßt. Seit Monaten von den Seinen getrennt lebend, lauerte er feiner Frau auf, wenn fie Abends von der Arbeit fam, und wukte fte unter den gefährlichsten Drohungen zur Hergabe von Geld zu Schnaps zu bewegen. Endlich wurde es der gequälten Frau zu viel, fte erstattete An gegen thn lautete auf Expreffung. Bald wäre et aber frei ausgegangen, denn seine Ehefrau hatte eine solche Furcht vor ihm, daß sie sich weigerte, Beugniß winer ihn abzulegen. Ein Fall der vollendeten Expreffung fonnte ihm durch die Bewelsaufnahme nicht nachgewiesen werden, die Aus fagen verschiedener Beuginnen gaben dem Staatsanwalt aber die Handhabe, wenigstens eine neue Anllage wegen wiederholter versuchter Expreffung zu erhalten, mit deren sofortiger Verhand lung fich der Angeklagte einverstanden erklärte. Der Gerichte hof hielt im vorliegenden Falle eine empfindliche Strafe um fo angemeffener, als der Angeflagte mit großer Frechheit die son derbare Anficht vertrat, daß der Mann nicht nöthig babe zu arbeiten, sondern die Frau ihn ernähren müffe. Nach dem An
trage des Staatsanwalts wurde auf eine Gefängnißftrafe von drei Monaten erfannt.