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11. Beilage zum Berliner Volksblatt.
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Br. 284.
Lokales.
Nachdem die Interessenten der Weihnachts- Senbungen fürzlich auf die einschlägigen Bestimmungen des Bahn und Hollwesens hingewiesen worden, verdienen auch die be und diese sogar treffenden postalischen Bestimmungen in erfter Reihe- allgemeine Beachtung. Alljährlich wiederholt bie Boftverwaltung die sitte, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen. Die Packete find bauerbaft zu ver paden, dünne Pappkästen, schwache Schachteln, Bigarren liften ac. nicht zu benußen. Die Aufschrift der Badete muß deutlich, vollständig und haltbar sein, möglichst birelt auf das Badet event. aber auf Papier geschrieben werden, welches der ganzen Fläche nach fest aufgellebt werden muß. Am wed mäßigften find gebrudte Aufschriften auf weißem Bapier. Dagegen dürfen Formulare zu Postpadetadreffen für Badetaufschriften nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsortes muß stets recht groß und träftig gebrudt oder geschrieben sein, die Badetaufschrift auch sämmt. liche Angaben und Bermerte der Begleitadresse enthalten, das mit im Falle des Verlustes der Begleitadreffe das Badet auch ohne diefelbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Bei größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, bel Badeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirts ( C., W., SO. 2c.) anzugeben. Eine Frantirung der Badete tragt zur Beschleunigung des Betriebs wesentlich bet. Das Bouto für gewöhnliche Badete innerhalb des Deutschen Reichs Boligebiets beträgt bei einem Gewicht bis zu 5 kg auf Ent fernungen bis 10 Meilen 25 Pf., auf weitere Entfernungen 50 Bf
Die Bemühungen der Berliner SchuhmacherJanung, die Nichtmitglieder in unerlaubt hoher Weise zu den Unloften für Herbergswesen und Schiedsgericht heranzuziehen, wie wir am Sonnabend berichteten nehmen einen viel größeren Umfang an, als wie anfänglich zu erwarten war. Uns liegt beute eine vom 27. November datirte Verfügung des Ober meifters Beutel vor, wonach ein nicht zur Innung gehöriger Meifter mit 6 Mart pro Jahr, also mit dem fünffachen Jahresbeitrage der Innung, zur Dedung jener Roften herangezogen wird. Eine große Anzahl anderer Meifter ist mit 3 Mart pro Jahr herangezogen worden. Es scheint demnach, daß die Schuhmacher Innung ein eigenes Steuer Einschägungs- Bureau etablirt bat. Das Verfabren des Innungsvorstandes beweist, daß für denselben Gesez und Recht überhaupt nicht eriitit, oder daß berfelbe noch nicht lesen gelernt bat, denn im Gesetz( Gew.. Dron.§ 100 f und§ 97) wie in der Verfügung des Berliner Bolizeipräsidenten vom 19. Juli b.. steht ausdrücklich, daß die Richtmitglieder in derselben Weise und nach demselben Rafftabe beizutragen verpflichtet find", wie die Mitglieder. Jedenfalls aber ist diese offenkundige Gefeßesüberschreitung nicht einem überellten Beschlusse, sondern einer reiflichen Erwägung uschreiben, denn schon auf dem Mecklenburger Schuhmacher lage im Auguft d. J. äußerte der zweite Vorsigende des Verbandes deutscher Echuhmacher Jnnungen, ein Herr Lübtle aus Berlin, daß man die Richtmitglieder in einer Belfe zu dieser Innungssteuer heranziehen Berbe, baß fie es vorsieben würden, der danung beizutreten, über die sie heute no
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laten. " Seitens der Interessenten find übrigens bereits hrere große Versammlungen behufs Abwehr in Vorbereitung. Ueber dm weiteren Verlauf der imposanten Volksversammlung, in welcher der Abg. Singer sprach und it welche wir an anderer Stelle ausführlich berichten, liegen noch folgende Preßäußerungen vor:
Die Nat. 8tg." schreibt:
Der Andrang war so groß, daß kurz nach 7 Uhr die Thüren es Bersammlungslotals Tonhalle" polizeilich gefchloffen werden ten. Immer neue Schaaren von Arbeitern famen heran; ber 6000 Berfonen hatten fich um 8 Uhr auf der Straße ver kammelt. Der Verkehr war gehemmt, und nun erschien eine Brößere Anzahl Schußleute; etwa 20 zu Pferde zwangen die Men, den Fahrdamm zu verlassen und die Paffage frei zu machen. Auf den Bürgersteigen waren in Abständen von Schritt Schußleute aufgestellt; dieselben hatten den Auftrag,
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versammelten Arbeiter in Bewegung zu halten. Die
Sonntag, den 2. Dezember 1888.
die Wege geebnet hat.-
5. Jahrg.
Das zahlreich erschienene Publikum spendete den einzelnen Darstellern der Hauptfiguren des Stückes reichen Beifall; be sonders gefiel der Abbé des Herrn Bansa, sowie Frl. Wohlbrück als Miß Percival. Die anderen Künstler und Künstlerinnen des Residenz Theaters wurden gleichfalls reichlich applaudirt. Die Delorationen, namentlich im zweiten Alt, waren recht nett.
Wir hatten bereits vor längerer Zeit unsere Leser| reicht, nachdem der Abbé ganz unfreiwillig für sein Bathenkind auf die Vorzüge des in Deutschland fabrizitten Kronengarn" hingewiesen, den daffelbe vor den englischen Fabrikaten befißt. Die immer größere Verwendung, die daffelbe in den Kreisen der Intereffenten findet, ist ein Beweis dafür, daß lediglich der deutschen Intelligenz dieser erfreuliche Fortschritt zu verdanken ist. Daß die Engländer in dem Kronengarn" einen gefähr lichen Konkurrenten erbliden, beweist die Thatsache, daß die selben ihre Erzeugnisse ohne Preiserhöhung jest zoll und fpefenfrei offeriren. Das ist bei englischen Geschäftsleuten eine so ungewöhnliche Koulanz, daß sie zu denken giebt. Im Wesent lichen wird das Entgegenkommen auf Kosten das Qualität und des Maaßes beruhen, so daß die Käufer englischer Garne- und ihre Bahl ist bei der Maffenhaftigkeit des Verbrauchs noch immer eine große- den Schaden zu fragen haben. Beim Kronen garn" wird volles Maaß garantirt und dieser Umstand, so wie die wirklichen Vorzüge deffelben unbedingte Dauer haftigkeit der Farbe und die Weichheit des Fadens thm in steigendem Maaße den Weltmarkt fichern.
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werden
Polizeibericht. Am 30. d. Mis. Vormittags sprang ein 16 Jahre altes Mädchen oberhalb der Bärwaldbrüde vom Kohlen Ufer in den Landwehr- Kanal, murde jedoch, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Waffer gezogen und nach seiner Wohnung gebracht. Nachmittags brachte fich eine Arbeiterin im Thiergarten, nahe der Sieges Allee, mittelst eines Revolvers einen Schuß in den Mund bei. Da der Revolver anscheinend nur mit einer Plagpatrone geladen war, so ist die Verlegung nicht lebensgefährlich. Sie wurde nach der Charitee Zu derselben Beit fiel ein Lehrer, als er vor dem gebracht. Hause Dresdenerstr. 29 von dem Verdeck eines Omnibus her untersteigen wolfite, auf den Straßendamm herab und erlitt dabei eine Verlegung am Hinterkopf, so daß er nach seiner Wohnung gebracht werden mußte.- Abends fand in der Tonhalle", Friedrichstraße 112, eine sozialdemokratische Versammlung statt. Da das Lokal bald ganz gefüllt war und infolge dessen geschlossen werden mußte, entstand vor demselben eine Ansammlung von etwa 5000 Men schen, welche fich jedoch bald zerstreuten. Später, nach Auf. lösung der Versammlung, bildeten fich wieder größere Gruppen, durch welche der Verkehr vorübergehend gestört wurde, so daß die Aufsichtsbeamten einschreiten mußten. Dret Personen wur den wegen Verübung groben Unfugs und wegen Beamten beleidigung verhaftet. Gegen Abend verfuchte eine Rellnerin in einem Schankiolal in der Fürstenwalderstraße, fich durch den Genuß von Buckersäure zu vergiften; fie wurde nach dem Krantenbause am Friedrichshain gebracht. In der Nacht zum 1. be. Mts. wurde ein Poftaffiftent in seiner Wohnung in der Alten Schönhauserstraße mit einer Schußwunde am Kopfe, welche er fich in selbstmörderischer Absicht mittelst eines Revolvers beigebracht hatte, aufgefunden und nach der Char gebracht. ud Hoor
Vergnügungs- Chronik.
Gerichts- Zeitung.
* Eine barbarische Ueberschreitung des Büchtigungsrechts. Unter dieser Ueberschrift brachte unser Blatt in der Beilage vom 17. Auguft einen Artikel, welcher sich mit der Büchtigung eines Schultnaben durch den Rektor Klebe von ber 167. Gemeindeschule beschäftigte. Der Vater des gezüchtigten Rindes, Zimmermann Schulz, batte den Knaben zu einem Arzt geschtdt und dieser stellte ein Attest aus, nach welchem die er littenen Mißhandlungen fich als recht erhebliche erwiesen. Ans gefichts dieser ärztlichen Bescheinigung glaubte der Redakteur un feres Blattes, die Erziehungsweise des genannten Herrn der Deffentlichkeit nicht vorenthalten zu dürfen. Durch den bes regten Artikel fühlte Klebe fich beleidigt und die Staats anwaltschaft hatte nach erfolgter Denunziation die Anklage gegen den veranwortlichen Redakteur unseres Blattes, Reinhold Cronheim, erhoben. Infolge dessen mußte derselbe gestern fich gegen die Anklage der öffentlichen Beleidigung zu vers vor der zweiten Straflammer des Landgerichts I erscheinen, um antworten. Auf Beschluß des Gerichtshofes wurden der be regte Artikel und das ärztliche Attest verlesen. In dem legteren wird tonftatirt, daß der Knabe auf dem Rücken, dem linken Schulterblatt und dem Gefäß blutunterlaufene Striemen hatte, welche nach seiner seiner Angabe Don Schlägen mit einem Rohrstod herrührten. Der Angklagte Cronheim erklärte, die Ueberschrift:„ Eine barbarische Ueberschreitung des Büchtigungsrechtes" und den Schlußsatz des Artikels, nach welchem der Vater weitere Schritte gegen den deffen sonstiger Inhelt von dem Vater schriftlich zugestellt wor Lehrer thun werde, selbst geschrieben zu haben, während ihm den set. Den Schlußfaz habe er auf Wunsch des Vaters hinzus gefügt. Vorfigender Landgerichtsdirektor Brausewetter: - Wozu haben Sie die Geschichte in die Beitung gefeßt? Angeflagter Cronheim: Ich glaubte mich nach Lage der Sache bazu berechtigt. Vors: Wenn Sie einen Jungen hätten, der in dieser Weise geschlagen worden wäre, würden Sie fich bann auch an eine Beltung wenden?- Gronheim: Allerdings.
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Vors.: Die Zeitung ist doch nicht dazu da, derartige Berichte zu verbreiten!- Angetlagter Cronheim: Solche Uebelstände glaube ich rügen zu müssen. Vorsigender: Der Junge fann ja die Strafe verdient haben!? Ange tlagter: Dann war es meiner Auffaffung nach dennoch eine Ueberschreitung der nothwenigen Büchtigung. Vorsiken der: Für derartige Vergehen haben wir die Behörden; Sie
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Projektirtes Repertoir der königlichen Schan- hätten fa die Sache der Schulbehörde oder dem Staatsanwalt Spiele vom 2. Dezember bis 10. Dezember. Jm Opern bause. Sonntag, den 2.: Der Rattenfänger von Hameln; Montag, den 3.: Vierte Eymphonie; Dienstag, den 4.: Die Quizom's( Herr Mitterwurzer als Gaft); Mittwoch, den 5.: Don Juan; Donnerstag, den 6.: Tannhäuser( Herr Niemann); Freitag, den 7.: Die Quitow's( Herr Mitterwurzer, Herr Mats fowsti als Gäste); Sonnabend, den 8.: Der Ring des Nibelungen. Erster Abend: Rheingold; Sonntag, den 9.: Die Königin von Saba; Montag, den 10.: Der Waffenschmied ( Herr v. Sapringer als Saft).- Im Schauspielhause. Reine Vorstellungen.
Wochen- Repertoir des Berliner Theaters vom 2. bis 9. Dezember. Sonntag, den 2.: Eva. Montag, den 3.: Uriel Acosta. Dienstag, den 4.: Eva. Mittwoch, ben 5.: Eva. Donnerstag, den 6.: Demetrius. Freitag, den 7.: Eva. Sonn abend, den 8.: Eva. Sonntag, den 9. Dezember: Die Braut 7 Uhr. von Mesfina. An allen Tagen Anfang
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Der Weihnachtsmonat, sonst für die Berliner Bühnen leiter eine arge Beit der leeren Häufer", dürfte dem unverwüft lichen Erfolge der Madame Bonivard" und des " Dritten Kopf" gegenüber für das Wallnertheater ohne jede nachtheilige Einwirkung bleiben. Sind doch die Vorbestellungen für die morgige Sonntagsvorstellung sowie für die ersten Abende der neuen Woche so umfangreiche, daß man wohl exfannte, wie noch Tausende und Abertausende nur auf die Ge Repertoirftüde des Wallnertheaters zu erquiden.
polizeilichen Anordnungen wurden im allgemeinen befolgt. bin und wieder wurden zwar die Schußleute mit ironischen in Gang gebracht. Um 9 Uhr trafen noch aus der Biegelstraße legenheit warten, fich an dem löstlichen Humor der beiden Bemerkungen empfangen, aber um 8 Uhr waren die Maffen
eta 12 Berittene ein. Um 10 Uhr hatten fich die Sozial Demokraten auf der Straße zum Theil zerstreut. Die Versamm lung wurde um 11 Uhr aufgelöst. Die Sozialdemokraten orb neten fich nun in langem Buge und famen in einer Stärke von ber 1000 Mann, die Arbeiter- Marseillaise und andere sozial Demokratische Lieber fingend, die Friedrichstraße und die Leipziger Araße entlang. Schußleute zu Pferde begleiteten den Bug, der natürlich Aufsehen erregte.
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Aehnlich stellen die anderen Abendzeitungen die Sache In einem gleichlautenden Bericht heißt es: Singer gegen awet Stunden. Im Verlaufe der Dis erfolgte jedoch infolge einer Aeußerung des Schuh
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Waren.
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Erscheinen Singers brachen die Arbeiter auf
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Bei der getrigen Aufführung der 7 Todsünden der Berliner" im Voltstheater" ereignete fich ein sehr fomischer Zwischenfall. Als nämlich das Orchester in der Duverture das Sampa". Motio intonirte, feste eine fräftige Baßftimme auf dem zweiten Rang sehr energisch mit dem Nefrain Humpa" ein und dokumentirte so zum größten Er gößen des Bublifums die rasche Verbreitung des effektvollen Gesangsstücks.
Eine hier noch nie gesehene Spezialität ist soeben von der Direktion des Birkus Schumann engagirt worden und fritt heute zum ersten Male auf. Es ist dieses der bekannte Clown Bocco mit seinen dret dresfirten Schweinen, welcher hier mit den grunzenden Vierfüßlern für Berlin neue Produktionen zum Besien geben wird. Für heute, Sonntag, hat die Direktion zwei große Vorstellungen für Nachmittag und Abend festgesett und findet in der Nachmittagsvorstellung, beren Brogramm ein recht reichhaltiges ist, die Aufführung der Pantomime„ Der be trogene Kaufmann oder die unruhige Villa" statt. Bum Abend ist Galavorstellung angefegt, in welcher außer den bedeutendsten geführt wird. In der Nachmittag sowohl wie in der Abend vorstellung tritt die berühmte Radfahrertruppe Billions auf.
An der Weldendammer Brüde war die Bahl der Begleiter, Spezialitäten namentlich die Dreffur und das Schulreiten vor
Marich Marich
wär's zum Tod! Und unsre Fahn' ist roth!"
Theater.
anzeigen fönnen. Angetlagter: Dazu bin ich doch nicht da! Beuge Rettor Klebe giebt zu, den Knaben geschlagen au haben, aber dabei fet das Büchtigungsrecht von ihm nicht ge mißbraucht worden. Der Knabe hatte gelogen, indem er behauptete, in der Turnfiunde gewesen zu sein, was fich durch Nachfrage bei dem betreffenden Lehrer als unwahr erwies. Da er trozdem bei der Unwahrheit verblieben sei, so set er auf die Bant gelegt worden und habe dann mit einem Rohrstock die Streiche empfangen. Als das noch nicht half, erhielt er noch einige Schläge auf den Rücken; bann habe er die Warheit geftanden. Körperliche Büchtigung sei den Lehrern gestattet, wenn der Schüler eine Rohheit begangen habe, und im vorliegenden Falle sei das Lügen als eine Rohheit betrachtet worden. Der Rohrstock set von derselben Größe und Stärke gewesen, wie die in den anderen Schulen zu dem gleichen Bwed befindlichen Stöde.- Beuge Dr. Friedländer hat das Attest ausgestellt. Das Kind sei verhältnißmäßig sehr schwächlich. Bei der Untersuchung fanden fich auf dem Rüden, der linten Seite und dem Gesäß blutunterlaufene Striemen, welche zum Theil bereits ins Belb liche übergegangen waren. Solche Striemen waren auch auf dem Schulterblatt. Nach seiner Ansicht habe das Kind mehr als sechs Schläge erhalten, es müßte denn sein, daß sich die Streiche mindestens doppelt martirt hätten. Soviel ich mich
erinnere meint Beuge war der Rücken ganz roth; tch glaube auch taum, daß die Schläge mit einem ganz dünnen Stäbchen verabfolgt worden find. Meiner Auffaffung nach ist bie Büchtigung etwas über das Maß hinausgegangen, als eine barbarische fann ich fte jedoch nicht be zeichnen. Rettor Klebe betont demgegenüber noch einmal, baß er nur mit einem dünnen, blegsamen Stock geschlagen habe.
Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 150 M. und Bublikationsbefugniß für den beleidigten Rektor. Db in der That eine Ueberschreitung des Büchtigungsrechtes stattgefunden habe, sei nicht Sache des Angeklagten. Jedenfalls fet tein Anlaß zu der gegebenen Stritit vorhanden gewesen und von einer barbarischen Ueberschreitung fönne gar feine Rede fein. Vertheidiger Dr. Flatau hebt hervor, daß der Angeflagte in gutem Glauben gehandelt habe. Pflicht der Prefe fet es, gewiffe Vorfälle zu fritiftren, und Sache des Redakteurs, prüfen. den einzelnen Fall zu prüfen. Aus dem vorliegenden Attest tonnte die Berechtigung zu einer Besprechung sehr wohl bergeleitet werden und wenn hierbei auch der Ausbruc barbarisch" gebraucht worden sei, so müffe erwogen werden, daß derselbe in Berliner Redewendungen häufig vorkomme. Er beantrage die Freisprechung, eventl. rechtfertige fich eine geringe Geldstrafe. Der Gerichtsbof war der Meinung, daß schon aus der Ueberschrift die Abficht der Beleidigung erhelle. Der Rebatteur habe nicht mehr Recht wie ein anderer Mensch und dürfe nicht in solchen Artikeln die Leute gegen die Lehrer auf hegen, wie das schon in den ungebildeten" Klaffen zu finden fet. Der Gerichtshof habe daher auf eine Geldstrafe von 100 Mart event!. 10 Tage Gefängniß und Publikationsberechti gung für den bele digten Lehrer erkannt. Ferner set die Bei lage au Nr. 192 des Berliner Volfsblatt", soweit dieselbe noch vorhanden, unbrauchbar zu machen.
maders Baginsti um 11 Uhr Abents die polizeiliche flofung auf Grund des Sozialistengesites. Als die Ton balle fich nun öffnete, verließ dieselbe zunächst eine große Ab bellung Schutleute, welche im unteren Saale daselbst konfignirt Der Straße in Hochrufe aus. Mehrere hundert Arbeiter be aletteten ibn unter steten Hochrufen die Friedrichstraße entlang. Dermehrt durch die Straßerpoffanten, bereits auf Taufende an Bewadien. Die Arbeiter ftimmten hier die Marseillaise an, Bunächst die Audorfsche", dann in Verbindung mit der Fer binand Freiligrathschen Reveille":" Marsch, Marsch! Marsch, Friedrichstraße wurde der Bug von berittenen Schußleuten und Dazwischen brauften die Hochrufe auf Singer. Am Bentralbahnhof Fußmannschaften in Empfang genommen und weiter eskortirt. Binige befonders lärmende Demonftranten wurden festgenommen. An der Straße Unter den Linden" versuchte es die Polizei, den Bug abzulenten, indem sie den Uebergang durch Busammen ebung ihrer Kräfte sperrte. Hierbei wurde der Abgeordnete Singer, wahrscheinlich freiwilliger foll ins Café Bauer ver rounden fein von dem Buge getrennt. Unmittelbar darauf wieder freien Lauf. Dieser zog nun die Friedrich- und Leipzigers Straße entlang, über den Tönhofsplot unter dem Gefange Versteigerung in die Hände einer reichen Amerikanerin, die mit bestimmung zum Sozialistengefeß erfolgte am 27. Septbr. 1887 Marseillaise, des Proletarier liebes und unter steten Hoch
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Das Residenz- Theater brachte am Freitag als Novität ein Schauspiel der Pariser Schriftsteller Halévy, Cremieur und Demour celle, betitelt Abbé Constantin. Das Stüd war für das Refidenz- Theater eigentlich beleidigend anständig, ohne eine Bote, ohne eine Anzüglichkeit. Die Handlung baut fich ganz in dem althergebrechten romantischen Rahmen auf, ganz Mondschein und riefig viel Edelmuth. Die Marlitt brauchte fich nicht zu schämen, wenn fie Verfasserin des Stüdes wäre.
Die Jdee des Stüdes ist mit wenigen Worten erzählt: bas der Frau von Lavardens gehörige Gut Longueval gelangt durch
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* Wegen unerlaubter Verbreitung von DruckSchriften resp. Beihilfe dazu standen gestern der Tischler Karl Meyer, Lederarbeiter Johann Otto und Weber Karl Baudisch vor ber vierten Straffammer des Landgerichts I. Alle drei maren am 24. Juni in der Frankfurterstraße mit Flugblättern getroffen worden, welche zur Wahl des Gastwirths Tempel im 24. Kommunal Wahlbezirk aufforderten. Als Ausführungss ein Staatsministerialbeschluß, nach welchem in den Gebieten des fleinen Belagerungszustandes zur Verbreitung von Druc eingeholt werden soll. Diese war zur Verbreitung des betreffen den Flugblattes nicht nachgesucht worden und obgleich die Druckschrift zu einem Verbote auf Grund des Sozialistengefeßes im Bifit keinen Anlaß gab, so wurden dennoch die
Danten- und Lindenstraßen Ecke. Dort wurde halt gemacht, Frau von Lavardens ihrem Sohn Paul, einem richtigen Pariser schriften an öffentlichen Orten eine polizeiliche Genehmigung
Die Farbe war nicht zu erkennen
bren mislichen Verhältniffen wieder aufzubelfen, beabsichtigt Salonbengel, bie Hand der Schwester jener Amerikanerin zu ver junge die Intrigue misglückt; die Mein Schaffen. schwenkte diese primi Dame liebt den Pathen des Abbé Constantin, einen
einer aus der Mitte befeftigte an feinem Stod ein Taschentuch time Fahne, ein brausendes boch auf Singer erscholl und damit
ar bie Demonstration zu Ende.
Jugendfreund Pauls, dem sie auch schließlich die Hand
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