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gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie erlaffen wurde, sei in den Motiven zu dem Gesetentwurfe auch gesagt worden, daß es nicht allein repreffiver Maßregeln zur Unterbrückung der Sozialdemokratie, daß es vielmehr auch pofitiver Maßnahmen zur Beseitigung der Uebelstände, unter denen die Arbeiter zu leiden hätten, bedürfe. Hierin lege die Anerkennung der Nothwendigkeit einer sozialen Reform seitens der Regierung und dies fei um so erfreulicher, als die Sozial demokratie gerade soziale Reformen anfirebe. Gerade die letteren Bestrebungen baben, wie der Reichskanzler freimüthig bekannt habe, die Regierung zur E greifung sozialreformatorischer Maß nahmen veranlaßt und set dies um so mehr zu beachten, als sich heute andere Parteien in dem Ruhme sonnen, die sogenannten Reformen" in Erbpacht genommen und die Sozialreform" ver anlaßt zu haben. Durch die Gesetze der Kranken- und der Un fallversicherung habe man bisher die Sozialreform zur praktischen Ausführung zu bringen versucht; die Krönung des sozialen Ge­bäudes folle nunmehr die Alters und Invalidenversicherung bilden. Wenn man nun von sozialen Reformen spreche, so fet ein wesentlicher Unterschied zu machen zwischen sozialen Refors men, wie fie die Arbeiter verstehen und verlangen, und solchen, wie ste die heutige Gesellschaft zu geben vermöge. Es sei nicht zu erwarten, daß die heutige Gesellschaft den Aft, auf dem fte fige, hinter fich absägen und Sozialreformen nach dem Pro gramme der Sozialdemokratie einführen werde. Dennoch fönne felbst die beutige Gesellschaft nüßliche Reformen schaffen, ohne die Bafts der heutigen Gesellschaft irgend wie zu verändern, und man sei berechtigt, zu verlangen wenigftens, was möglich sei, ohne eines Haares Breite von den Prinzipien abzuweichen, Deren Erfüllung fich mit Naturnothwendigkeit doch einmal vollziehen müffe und auch werde. Von den drei Verficherungs relatio gefeßen sei das Gefeß der Unfallversicherung

der Angeklagten vorgefundenen Exemplare beschlagnahmt.| Dem Angeklagten Meyer hatte man gegen 500, Dtto 900 und. Baubisch 45 Stück von den Blättern abgenommen. Auf Be fragen erklärt Otto, daß er sich bei Mähler, einem Mitgliede bes damaligen Wahlfomitee's, zum Helfen gemeldet und von Diesem die Flugblälter zur Vertheilung empfangen habe. Er set in dem Glauben gewesen, daß Mähler, welcher das Flug blatt bestellt hatte, bereits über die erforderliche Genehmigung verfüge. Auf der Straße sei ihm dann Baudisch begegnet und habe sich bereit erklärt, bei der Verbreitung behilflich zu sein. Baudisch hat nichts davon gewußt, daß die Einbolung einer polizeilichen Genehmigung zur Vertheilung der Blätter noth wendig war. Er habe die genannten Exemplare freilich von Otto empfangen, aber feine verbreitet. Auch Otto bemerkt, daß er zur Vertheilung der Flugblätter nicht gefommen set, weil dieselben sofort von dem Kriminalbeamten, dem Kriminalbeamten, der die Berbaftung Verhaftung bewirkte, fortgenommen wurden. Daffelbe war bei Meyer der Fall, der fich die Blätter foeben von dem Drucker geholt hatte. Er sei gerade im Begriff gewesen, mit seinen Blättern nach Hause zu gehen, um bort zunächst von dem Inhalt Kenntniß zu nehmen. Sein Wille fei gewesen, vor der Verbreitung noch den Verleger zu fragen, ob derselbe schon die polizeiliche Genehmigung zum Vertrieb habe. Vertheidiger Rechtsanwalt Stadthagen : In welcher Weise sollte die Verbreitung stattfinden? Angeklagter Meyer: Ich war ebenfalls Mitglied des Wahlkomitees, aber es war über die Art des Vertriebes nach meinem Wissen noch nichts Bestimmtes vereinbart worden.-Angeklagter Dito: Mähler fagte mir, ich folle die Flugblätter in die Wohnungen tragen. Staatsanwalt: Die Angeklagten Meyer und Baudisch haben fich der Beihilfe zur unerlaubten Verbreitung von Druckschriften schuldig gemacht; Meyer, indem er sich die Flugblätter vom Druder, und Baudisch, indem er fich Dieselben von Mähler zum 3med der Verbreitung geben ließ. Otto habe Beihilfe und vollendete Verbreitung begangen; er habe Mähler Beihilfe geleistet und an Baudisch Exemplare ver breitet. Die Angaben in Bezug auf den Vertrieb fönnten nicht als glaubwürdig erachtet werden und deshalb müffe er gegen Otto 14 Tage und gegen die Angeklagten Meyer und Baudisch je 1 Woche Gefängniß beantragen. Vertheidiger Rechtsanwalt Stadthagen führt gegen die Rechtsgiltigkeit des Ministerial erlaffes juristische Momente ins Feld. Auf Grund des§ 28 des Sozialistengefeßes fönne unmöglich ein derartiges Verbot erlaffen werden, denn das lönne nur geschehen, wenn die öffent liche Sicherheit unmittelbar bedroht set. Dann müßte aber die öffentliche Verbreitung aller Drudschriften verboten werden oder es sei ein Verbot nach dem Sozialistengeset nicht zulässig. Uebrigens verlange das Reichsgesetz die Aufrechterhaltung der Landesbestimmungen, welche den Drudschriftenvertrieb regeln, und in Preußen sei, abgesehen von den Wahlzeiten, zur öffent. lichen Verbreitung von Druckschriften ohnehin die polizeiliche Genehmigung erforderlich mithin fonnte das Staatsministerium eine solche Anordnung nicht erlaffen, wo eine solche schon be ftand. Falls aber auch angenommen werden sollte, baß der Erlaß rechtswirksam erfolgte, so liege hier doch keine öffentliche Verbreitung von Druckschriften vor und demnach müffe die Freisprechung der Angeklagten erfolgen. Der Gerichtshof er fannte nach längerer Berathung auf Freisprechung der Ange­flagten aus thatsächlichen Gründen. Der Ministerialerlaß müsse als rechtswirksam anerkannt werden, aber es fehle der Nachweis, daß eine Verbreitung an öffentlichen Plägen stattgefunden habe oder stattfinden sollte. Daher fonnten die Angeflagten weder der öffentlichen Verbreitung noch der Beihilfe schuldig gefunden werden.

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zur Versorgung durch E. füllung der betr. Bedingungen vorausordnu gefest, gewährt werden, doch zerfließe auch diese Invalidenrente wie Schaum unter den Fingern angesichts der Auslegung des eigene Begriffes dauernde Erwerbsunfähigkeit". Denn den Betrag erfolgte der ausgeworfenen Invalidenrente auf irgend eine Weise zu ver rund des dienen", sei schließlich noch ein Jeder im Stande. Wären Leute tollende Spo cus dem praktischen Leben zu der Ausarbeitung des Gefeßent teten de wurfes binzugezogen worden, so wäre es diesen leicht gewesen, feillaise den Herren vom grünen Tische flar zu machen, daß deren Shake sette Theorie fich in grellsten Widerspruche mit dem praktischen Leben ligeimacht befinde. Der Gesezentwurf entspreche in teiner Weise den An Versan forderungen, die man berechtigter Weise an eine Alterte( Lofal und Invalidenversicherung zu stellen habe. ftellen habe. Wenn an 3. b. neembare Vorschläge gemacht würden, so würden die Verftr. 32 a treter der Arbeiter im Reichstage die ersten sein, welche diefelben werbe- D annehmen würden. Man habe durchaus kein Recht, zu beste willto baupten, diefelben wollten nur negiren und opponiren Verfan Die erhoffte Bufriedenheit werde durch den vorliegenden Gefet mee, 3ise entwurf, falls er Gefeß werden sollte, nicht erreicht werden. Dezember Vielmehr werde sich dadurch in der arbeitenden Bevölkerung Guten). T immer mehr der Glaube befestigen, daß man nicht gewillt fel, itglieder. eine wirkliche Sozialreform eintreten zu laffen. Bu einer Schein allgeme reform würden aber die Vertreter der Arbeiter niemals ihre Hand bieten. Auf die zu zahlenden Beiträge näher eingehend, wel Redner nach, daß sämmtliche drei Drittel die Arbeiter zu zahlent am Die haben würden, und zwar das Drittel der Arbeiter direkt von ihrem Arbeitsverdienste, das Drittel der Unternehmer durch die Entwickelung der Maschinentechnit, welche immer mehr Arbeit fräfte überflüffta mache, welche die Unternehmer in die Lage verfegen, die Löhne nach Bedürfniß herabmindern zu lönnen das legte Drittel des Reiches endlich durch die indiretten Steuern, welche die hauptsächlichsten Einnahmen des Reich

aufgebracht würden. Würde eine progrefftve Einkommensteu bestehen, so würden die Befigenden mehr zu den Kosten und

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das beste und der Umstand, daß im Betriebe verunglückte bilden und zum weitaus größten Theile von den Befiglofen Bereinigung Arbeiter bezw. deren Angehörige entschädigt werden, sei ein nicht zu unterschäßender Vortheil gegen das frühere Haftpflicht gefeß. Dieses machte einen Unterschied zwischen durch eigenes und nicht durch eigenes Verschulden herbeigeführte Unfälle. Dazu fam, daß die Unternehmer, um sich die Laft abzu wälzen, bei Privat- Versicherungsgesellschaften versichert waren und Diese natürlich ein Interesse hatten, möglichst niedrige Entschä» bigungen für erlittene Unfälle zu zahlen, oder aber es auf eine Klage antommen au laffen. Daß es den Arbeitern ungeheuer schwer wurde, den Versicherungsgesellschaften gegenüber auf dem Rlagewege ihr Recht zu erstreiten, liege auf der Hand. So wurden denn entweder gar teine Entschädigungen gezahlt oder aber höchstens einmalige Abfindungssummen. Diese Praris wurde die Quelle unerträglicher Bustände, so daß selbst bei den Unternehmern der Wunsch nach einer Aenderung Play griff. Daß das Unfallversicherungsgesetz die Entschädigung der Arbeiter anders geregelt habe, sei der einzige Vorzug dieses Gesetzes. Wenn unter dem Haftpflichtgefeße überhaupt Entschädigungen gezahlt wurden, so wurde der volle Arbeitsverdienst, soweit ihn der Arbeiter bezogen, entschädigt, während das Unfallversiche rungsgefes im höchsten Falle nur 66% St. des gehabten Arbeitsverdienstes als Rente" dem im Betriebe verunglückten Arbeiter gewähre. Diese höchste Rente trete nun aber in den allerfeltensten Fällen ein und in den allermeisten Fällen würden die Arbeiter mit einem weit geringeren Prozentsage abgespeist, da die Berufsgenossenschaften bestrebt seien, die Unfallrenten möglichst niedrig zu bemeffen. Dies bede fich aber in feiner möglichst niedrig zu bemeffen. Dies bede fich aber in feiner Weise mit dem Begriffe einer Unfallversicherung. Eine Unfall verficherung fönne nur als solche anerkannt werden, wenn Eine solche Leiftung fet fie vollen Schadensersatz leiste. auch unter den heutigen Verhältnissen sehr wohl durchführbar, allerdings nicht mit zugeknöpften Taschen. Die deutsche Industrie sei nicht so schlecht gestellt, daß sie nicht die vermöchte, ohne befürchten zu müssen, dadurch zu Grunde ge richtet zu werden. Das Gesetz bedürfe daher nach dieser Richtung

Soziales und Arbeiterbewegung volle Entschädigung des verlorenen Arbeit verdienstes zu tragen

Drechsler und Berufsgenossen Berlins . Achtung! Die Gewertskollegen der Stock und Schirmfabrik von J. Bardo

in ungeheurer Weise vermehrt, fte laften schwer auf der armen Bevölkerung und beschränken in Verbindung mit den Böllen ( fehe Kornzölle und Brotvertheuerung) in höchft gefahroolk Weise die Lebensfähigkeit und Konsumtionsfähigkeit des Bolles Wenn man fich der Erwartung hingegeben habe, daß durch b bisher geübte Kritil die Höhe der Altersrente geändert werden würde, so set dies allerdings geschehen, daß es iegt 19 Bienni Rentner geben würde nach dem neuen Fünfllaffenfyftem Stelle der früheren 33%, Pfennig. Rentner, denn der Mind betrag der Altersrente betrage jest 78 m. jabrlich. Die Ab dem Rentner die Beschämung der öffentlichen Armenp und die damit verbundene Beschränkung der staatsbürgerliche Rechte zu ersparen, werde durch eine solche Rente nicht erreidt benn selbst auf dem Lande sei es unmöglich, davon zu Ein charakteristischer Bug der Gesetzgebung der letzten Jahre f es, daß sich Alles auf den Vortheil der Agrarier zufpige. Aud bier sei in dem Gesezentwurfe vorgesehen, daß drei Viertel der Rente in Naturalien verabfolgt werden fönnen. Dadurch were ben armen Rittergutsbesigern ein Abfag ihrer Brodukte zu gute Preisen gewährleistet und ihnen eine ständige Einnahmequelle erschlossen. Die Verweisung der Altersrentner auf's Land b zwecke zugleich, wie anerkannt worden sei, den Geldumfat dem Lande zu vermehren und den Grundbesitzern die legte beitskraft der Rentner noch zur Verfügung zu stellen. Ueberall werde das Intereffe der Großgrundbeftger gefördert. Gelbft wenn der Gefeßentwurf so gut wäre, wie et fchlecht it, würde er doch unannehmbar gemacht durch die Einführung Quittungsbuches, welches nichts weiter als ein Arbeitsbud f Es hieße dem deutschen Arbeiterstande eine Beleidigung zufügen wollte man annehmen, daß er sich selbst um eines materiellen

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die Joeer der Sozialdemokratie durchführbar seien, beweisen die

Unternehmer, denen durch die Berufsgenossenschaften

ungebeure

in Hamburg , Hopfenmarkt 18-20, haben wegen Lohnabzüge hin dringend der Erweiterung. Dazu komme, daß ein großer Machtmittel in die Hände gegeben feien. Sie benugen diefelbe

am Donnerstag, den 29. November, die Arbeit eingestellt. Da der Fabrikant die Absicht fundgab, die fireifenden Kollegen durch Heranziehung, Berliner Arbeitsfräfte zu erfegen, ersuchen wir bringend, feden Buzug nach Hamburg fernzuhalten. Nährer Bericht in der Versammlung am Montag. Mit folle gialischem Gruß! Die Berliner Ortsverwaltungen der Vereini gung der Drechsler Deutschlands ".

Mereine und Versammlungen.

Tonhallen- Versammlung. Die Volksversammlung in der Tonhalle am 30. v. M. fand, wie schon gestern turz ge meldet worden ist, unter ungeheurem Andrange statt. Die fammlung sprechen würde, wenn auch nur über das schon sehr bekannte Thema der Alters- und Invalidenversorgung der Ar better, hatte einen großen Theil der Berliner Arbeiterschaft

Theil der Arbeiter, nämlich die Mitglieder der freien Hilfskaffen,

um Kartelle 2c. zu schließen, um die Produktion zu regeln und von der Wahl der Arbeitervertreter zu den Schiedsgerichten mit der Konsumtion in Einklang zu bringen, und führen fomit

Die

Sozialdemokratie im Intereffe der Allgemeinheit erstrebt. Die Be treter der Arbeiter werden die Vorlage im Reichstage ablehnen. von der Norddeutschen Allgemeinen Seitung" ausgesprochen treten feien, und man wolle diese durch jene Bestimmung von der Vermuthung, daß die sozialdemokratische Fraktion Furcht babe

flar, doch werde dadurch nicht erreicht, was man dadurch zu erreichen wünsche. Man gehe nämlich von der Anficht aus, daß in den freier Hilfskaffen die sozialdemokratischen Elemente ver Mitwirtung bei der Rechtsprechung über Unfallstreitfälle fern halten. Durch die Drangsalirung der freien Hilfskaffen würden

vor den segensreichen Folgen der sozialreformatorischen

Bef

gebung, da fie schon jetzt mit einem Wahlaufrufe für d Diese aber schließlich genöthigt werden, ihr Dasein aufzugeben; nächsten Reichstag hervortrete, sei völlig grundlos. Die etwai

durch den bestehenden Kantentafsenversicherungszwang würden

I aber deren Mitglieder genöthigt sein, den Oris, Jnnungs, geklärt, die sozialdemokratischen Armeen vermehren. Statt B Fabrik und sonstigen Raffen beizutreten, würden in diesen Kaffen gebe man Steine. So sehr auch eine Sozialreform benöt

febr bald das Heft in die Hände bekommen und somit ihren Einfluß bei der Wahl der Arbeitervertreter zu den Schieds. gerichten geltend machen, allerdings zum Vortheile der Arbeiter.

werde, würden die Vertreter der Arbeiter, wie schon einmal hauptung, ihnen läge nur daran, die Maffen aufzureizen,

Form

Faustma 1. Wie fte gefandten Collberg. 2

1885

fachv.

fel

veranlaßt, nach der Tonhalle zu pilgern. Schon frühzeitig feste ficherungsamt, in welchem das Beamtenelement den Ausschlag stehenden Uebelstände rücksichtslos aufdece. thue beffer feine

Das beste im Unfallversicherungsgesetze sei das Reichsver- burch ihre bisherige Thätigkeit nicht zu erweisen. Wer die be gebe, welches den Interessen der Bourgeoiste mindestens Schuldigkeit, als der, welcher mit schönen Worten den Leul gleichgiltig gegenüberstehe und dadurch die Gewähr biete, daß Honig um den Mund streiche. Am Schluffe seines mit flürmilde

die Entscheidungen der Gerechtigkeit und Humanität ent sprechend und daher zu Gunsten der Arbeiter ausfallen. Daß dies geschehe und bisher geschehen sei, werde nicht überall gern der überall gern gesehen und der Sentral Verband Industriellen. Diese mächtige Unternehmervertretung, stimme belle Klagelieber an, daß die armen Unternehmer zu Grunde gerichtet werden, man spreche von frivolen Returfen" u. f. w. Diese Klagen scheinen nicht ungehört an maßgebender Stelle verhallt zu sein und der Einfluß der Großindustriellen fet daran bemerkbar, daß in dem verbesserten" Entwurfe einer Alters- und Invalidenversicherung an Stelle des erst, wenn auch mit beschränkter Machtvollkommenheit vorgesehenen Reichsamtes nunmehr Landesämter getreten feien. Eine gute Seite habe Dieser Gefeßentwurf, und diese sei, daß er frühzeitig der öffent lichen Kritit unterbreitet worden sei. Obgleich dies eigentlich felbstverständlich sei bei der hohen Wichtigkeit, sei man heute doch bereits dahin gelangt, fich über dergleichen freuen zu müssen. Damit fei aber auch das Gute an dem Gefeßentwurfe völlig erschöpft und es sei nur bedauerlich, daß derselbe mit dem Namen " Sozialreform" belegt worden sei. Die Alters- und Invaliden versorgung nach dem vorliegenden Entwurfe sei nichts weniger, als eine Sozialreform, sondern lediglich eine umgestaltete, nicht einmal verbefferte Armenpflege. Wenn sich Deutschland rühme, der einzige Staat au sein, welcher durch eine foziale Gesetzgebung die Arbeiter ficher ſtelle oder wenigstens ihr hartes Loos erleichtere und ihren berechtigten Forderungen gerecht werbe, so hätte man von der Krönung des sozialen Gebäudes" doch etwas anderes erwarten dürfen, als thatsächlich geboten werde. In seinem weiteren Vortrage ging nun Herr Singer den bes fannten Gefeßentwurf in feinen Einzelheiten durch, die wich tigsten Bestimmungen deffelben näher erörternd. In dem vor­liegenden Entwurfe sei die Altersrente, ganz abgesehen von der Höhe derselben, nur als ein dekoratives Beiwert zu betrachten, nur bestimmt, zur Verzierung des Ge da die Altersrente erst mit voll,

fich der gewaltige Menschenftiom in Bewegung, lawinenartig ergoffen fich die Menschenwogen in die Innenräume der Ton halle und bereits um 7 Uhr waren biefelben bis in die zweite Galerei hinauf vollbesett, fodaß viele Tausende, welche später erichienen, feinen Einlaß mehr fanden. Eine ausreichende Polizeimacht zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicher beit" war aufgeboten worden und waltete thres Amtes. Um 8 Uhr erschien Herr Paul Singer im Saale. Wie ein Mann erhoben fich die Anwesenden von ihren Plägen und brausende Hochrufe waren das Arbeiter Willkommen, das ihrem verehrten, bewährten Vertreter im Reichstage entgegengebracht wurde. Um 8 Uhr erschienen die Vertreter der Staatsgewalt, jedoch ohne begrüßt zu werden. Als gleich darauf der Einberufer der Versammlung, Herr Maurer Hinze, zur Eröffnung derselben fchreiten wollte, sab fich der überwachende Herr Polizeilieutenant zuvörderft veranlaßt, fich darüber zu informiren, ob es gestattet fet, die zweite Galerte befest zu halten. Dies wurde denn auch schließlich gestattet, doch dem Einberufer bemerkt, daß alle alle und jedwede Störungen von der zweiten Galerie aus die Auflösung der Versammlung berbeis führen würden. Nachdem die Versammlung sodann den Buchdrucker Herrn Werner mit dem Vorftge beehrt und die Herren Maurer Hinze und Schloffer Emil Franke ihm als Affiftenten beigegeben worden waren, nachdem ferner Herr Werner dringend unter Hinweis auf die Ankündigung des Herrn Polizeibeamten gebeten hatte, die Würde der Arbeiter wie immer hoch zu halten und der Behörde teine Gelegenheit zum Einschreiten zu geben, ertheilte derfelbe dem Reichstage abgeordneten Paul Singer das Wort zu seinem Referate über die Alters- und Invalidenversorgung der Arbeiter nach dem betreffenden Gefeßentwurfe. Herr Singer sprach, wie schon gestern angedeutet wurde, volle zwei Stunden und ist es des halb hier nur möglich, auszugsweise über den Vortrag zu be richten. Derfelbe überbrachte den Berliner Arbeitern, insbeson dere aber den Wählern des sechsten Berliner Reichstagswabl freises die herzlichfien Grüße des Abgeordneten Liebfnecht, welcher sehr gerne dem Wunsche seiner Wähler, in einer Volls

Beifall aufgenommenen Vortrages empfahl Herr Singer Resolution:

" Die Versammlung erklärt:

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Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Alter und Invalidenversicherung der Arbeiter, entspricht in feiner Weise den berechtigten Forderungen der deutide Arbeiter und ist nur eine veränderte, taum verbeffet Gestaltung der öffentlichen Armenpflege. Der Entwurf ist in der jegigen Geftalt gänzlich unannehmbar un durchaus nicht als eine wirkliche sozialreformatorid Maßregel anzusehen, weil die Höhe der Rente völlig genügend, die Dauer der Wartezeit zu lang, Altersgrenze von 70 Jahren nur ganz vereinzelt er der für das Beitragsjahr in Ansat gebrachten Wod geplante Quittungsbud durch welches die Arbeiter der Willkür und Verfolgun Der Unternehmer preisgegeben find, unannehmbar bis zur Höhe von der Rente(§ 8) au verwerfen, Verlust des eingezahlten Beitrages für diejenigen, burch Umstände gezwungen, aus der Verficherung

wird und daher viel zu hoch ist,

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eine Ungerechtigkeit, und die Beschränkung des Reid schwere Schädigung für die Intereffen der Verficherten versicherungsamtes auf eine bloße Revifionsinftans S Endlich erachtet die Versammlung die ganze Organisation für verfehlt, weil schwerfällig und loftspielig. laffe für das ganze Reich mit dem Recht für die Unte nehmer, deren Einkommen 2000 M. fährlich nicht üb fteigt, dieser Kaffe als Versicherte beitreten zu fönn Sie beansprucht ferner die Uebernahme der Verfcherun infofern das Eintomm des Versicherten die Höhe von 750 M. nicht überfteigt

beiträge durch das Reich

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Iversammlung zu ihnen zu sprechen, gefolgt wäre, leider aber, endetem 70. Lebensjahre gewährt werden solle und derartig zweite, von Herrn Radwig beantragte Resolution binfäll

burch zwingende Gründe veranlaßt, von Berlin abwesend sein müste. Deshalb set er( Singer) an Liebknecht's Stelle als Referent erschienen. Wenn jener auch räumlich getrennt von Berlin sei, so würde er doch geistig an Ort und Stelle weilen und mit ihm die innige Freude theulen darüber, die Berliner Partei genoffen wieder einmal in einer so stattlichen Versammlung bei fammen zu sehen. Zur Tagesordnung übergehend, bemerkte Redner, daß der fragliche Gefeßentwurf zwar schon sehr oft in Arbeiterversammlungen besprochen worden sei, daß er deffen ungeachtet aber diese Riönung des sozialen Gebäudes" für wichtig genug halte, derfelben noch einige Betrachtungen zu widmen. Als vor zehn Jahren das Ausnahmegesetz gegen die

hochbetagte Arbeiter noch seltener feien, als meiße Raben. Herr von Bötticher habe selbst zugegeben, daß die Regierung fich nur mit der Invalidenverficherung begnügt hätte, wenn sie nicht burch die kaiserliche Botschaft auch zur Altersversicherung ver pflichtet gewesen wäre. Diese set aber bei der Altersgrenze von

Hinze, Radwig u. A. und fritifirten den Gefeßentwurf scharfer Weise, jedoch im Sinne des Referenten.

70 Jahren thatsächlich überflüssig, da es an zu Versorgenden Möglichkeit, im Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnun

fehlen würde. Aus amtlichen Statifiilen sei der Beweis zu er bringen, daß das Durchschnittslebensalter der arbeitenden Be­völkerung bei weitem nicht 70 Jahre beträgt, ja nicht einmal von den beffer fituirten Klaffen ein solches erreicht werde. Die Invalidenrente folle allerdings ohne Rücksicht auf das Lebens

für ausgefchloffen. Auch hielt er die Forderungen,

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namentlich im legten Theile der Resolution geftellt worden fin

fegesspielereien abgeben, sondern die Zeit lieber zur Aufklärung

alter im Falle dauernder Erwerbsunfähigkeit", die Berechtigung der Massen benußen. Von den Vertretern der heutigen Gefel

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zu haben.

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