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schinenmeister zwei Heizer mit Arbeiten an der im Untersuchungs- bat, die Berufung zu verwerfen. Der Gerichtshof entschied nach gefängniß befindlichen Bohrmaschine, von welcher aber die Schutz längerer Berathung im Sinne der Vertheidigung, hob das erste Vorrichtungen entfernt waren. Der Maschinenmeister des Ge- Urtheil auf und erkannte auf Freisprechung. Wenn In der Versammlung des Arbeiter Bildungsvereins fängnisses warnte feinen Kollegen vom Gerichtsgebäude, ohne die ein Redakteur für Vermischte Nachrichten aus dem Reiche" für Rigdorf und Umgegend am 1. August, welche gut besucht chutzvorrichtungen an der Bohrmaschine arbeiten zu lassen; zeichne, so sei deffen Verantwortlichkeit auf diejenigen Artikel zu war, hielt Genosse Schweitzer einen beifällig aufgenommenen Leyterer meinte jedoch: Es muß auch so gehen!" Nach wenigen beschränken, welche speziell unter dieser Ueberschrift Aufnahme ge- Vortrag über die Lage der ländlichen Arbeiter und die Sozial Minuten aber ertönte bereits ein lauter Schrei: Einer der Heizer, funden. Hierzu sei der Briefkasten nicht zu rechnen. Es könne demokratie, als beste Aufklärungsmittel unter denselben die ein durchaus nüchterner, in seinem Fache gewandter und er nicht Sache des Gerichtshofes sein, darüber zu befinden, wen man Presse und die persönliche Agitation bezeichnend. fahrener Schlosser, war mit der rechten Hand in das Getriebe für den Briefkasten verantwortlich zu machen habe, der Beklagte gab den Genossen auch einige Verhaltungsmaßregeln, für die zu der Bohrmaschine gerathen. Es wurde ihm die vordere Hälfte sei jedenfalls nicht die richtige Person.- Die Angelegenheit wird Sonntag, den 9. d. M., seitens des Vereins geplante Agitations Des rechten Zeigefingers abgequetscht und die hintere Hälfte zer- noch das Kammergericht beschäftigen. tour. In der recht regen Diskussion sprachen die Genossen Drückt.. Der ohnmächtig gewordene Verletzte wurde nach dem städtischen Barackenlazareth gebracht. Die leichtfertige Gefähr" Wechseln Sie mir doch mal diefen Fünfzigmark Wurbs, Gast, Schüttte, Regerau, G. Ostermann, Meinz , Heinemann und Ehlert. Unter Vereins bung der ihm unterstellten Arbeiter, die um so schwerer ins Ge- fchein. Mit diesen Worten überreichte der Tischler Wilh. Burgwardt, wicht fällt, als es an rechtzeitiger Warnung nicht gefehlt hat, 3immermann am Nachmittage des 16. Mai der Schank Angelegenheiten und Verschiedenem wurden auf Beschluß wird dem Meister nun eine Anklage eintragen. wirthsfrau Hothow ein zufammengefnifftes Papier. Frau der Generalversammlung die Namen derjenigen Mitglieder, Hothow begab sich nach der Wohnstube, da sie in der Laden- welche seit April mit ihren Beiträgen im Rückstande find, vor Sie fagte ihrem gelesen und gestrichen; doch steht es den betreffenden Mitgliedern Wegen Sittlichkeitsverbrechen ist ein Vater von sieben fasse nicht genügend kleines Geld hatte. Kindern am Dienstag in Werder a. Havel verhaftet worden. auf dem Sopha ruhenden Ehemann, daß der bekannte Gast einen zu, in der nächsten Generalversammlung Gestundung zu be Der Verhaftete, welcher als Komifer der auf dem Schützenplage Fünfzigmartschein gewechselt haben wolle, worauf Hothow ihr antragen. Definitiv ausgeschlossen wurde Herr Steinmar, weil gastirenden Truppe von Nicolaus Schüler, aus Berlin , angehört die Schlüssel gab mit dem Bemerken, fie möge zwei Zwanzig- derfelbe gegen den Verein agitirt hat. Ein Antrag Hirthe, Mit­und im Gasthause von Vendel, zu Werder, Wohnung genommen Markstücke und 10 M. in Silber aus der Kasse nehmen. Die glieder, welche länger als einen Monat krank oder in Haft sind, hat, heißt 2. und steht erst im 36. Lebensjahr. Er hat drei Frau that, wie ihr geheißen war, fie legte den Schein dann in von der Zahlung der Beiträge zu befreien, fand Annahme. Ferner Mädchen achtbarer Leute, deren jüngstes 9, deren ältestes 12 Jahre die Kaffe, ohne denselben erst auseinander zu falten. Zimmer- wurde als Treffpunkt bei der Sonntags- Agitationstour das Lokal zählt, während er sich in seinem Logis befand, an sich gelockt, mann strich das Geld mit Abzug einer geringen Zechschuld ein. von Soden, Bergstr. 7( früh 5/2 Uhr) festgesetzt; die Genossen um sie zu gebrauchen. Für 20 Pfennige ließen sich die Kinder Nach etwa einer Stunde mußte Frau Hothom einen Hundert sind um recht rege Betheiligung ersucht. Zum Schluß machte der auch herbei, den Anträgen des Wolllüſtlings Gehör zu schenken. martschein wechseln. Sie benutzte hierzu den vorher von Zimmer- Vorsitzende bekannt, daß Dienstag, den 18. d. M., eine Versamm Als er aber das eine Mädchen vornahm, lief das älteste schreiend mann eingewechselten Schein und wurde nun gewahr, daß es kein lung mit einem Vortrage des Herrn Lütgenau stattfinden wird. davon und rief Hilfe herbei. 2. legte sich, als Dritte hinzu- Fünfziger, sondern nur ein Zwanzigmarkschein war. Man ließ Eine öffentliche Klempner Versammlung tagte am famen aufs Zeugnen und stellte die Sache als den Scherz eines Zimmermann holen und machte ihn auf den Irrthum" aufmerksam. 1. Auguft. Der Vorsitzende entwarf zunächst ein Bild von den Kinderfreundes hin, der selbst sieben Kinder habe. Man ließ Aufs Höchste und Unangenehmste überrascht wurde Frau Hothow, in der Werkstatt des Hof- Klempnermeisters Thielemann herrschen­denn auch von ihm ab. Jedoch die Kinder erzählten die Sache als der Angeklagte mit dreister Stirn behauptete, er habe auch den Mißständen. Es haben danach die dort arbeitenden Klempner ihren Eltern und diese brachten sie zur Kenntniß der Polizei. nur einen Zwanzigmarkschein gewechselt und nicht mehr wie Am Abend wurde dann L. im Kostüm von der Bühne weg ver- 19 Mack und einige Pfennige herausbekommen. Hierbei blieb Gratifikationen für die Nichtbetheiligung an der Feier des 1. Mai bekommen, Weiter arbeiten die jüngeren Kollegen bei haftet. Bei Konfrontation mit den Kindern, die aus der Schule er auch im Termine, trotzdem nicht nur Frau Hothow, sondern den älteren, welch letztere einen ganzen Bau in Akkord über­nach dem Polizeibureau kommen mußten und den Hergang glaub- auch deren Nichte befchwor, daß ihm in den angegebenen Wünz nehmen und den ersteren am Sonnabend den Lohn auszahlen. haft schilderten, bestritt 2. wiederum seine That. Da auch ärat- forten auf einen Fünfzigmarkschein herausgegeben worden sei. nehmen und den ersteren am Sonnabend den Lohn auszahlen. licherseits durch eine förperliche Untersuchung des in Betracht Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten für überführt und be- un aber wird oftmals Jemand von den jüngeren Kollegen in kommenden Kindes Belastendes für 2. festgestellt wurde, behielt antragte gegen ihn 3 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof hielt einer Woche auf fünf bis sechs verschiedenen Bauten zur Hilfe man ihn in Saft und erstattete die Anzeige bei der Staats- die Handlungsweise des Angeklagten für so nichtswürdig, daß er gesandt und bekommt dann feinen Sohn von fünf bis sechs Nol­anwaltschaft zu Potsdam . über das beantragte Strafmaß hinausging und auf 4 Monate Gelegen pfennigweise ausgezahlt. Darüber vergehen oft Stunden, welche in den nächstliegenden Restaurationslokalen, natürlich auf fängniß erkannte. Kosten der Kollegen, verbracht werden müssen. Die Schlußabrechnung des ganzen Affords aber foll oft erst nach 1/2 Jahre erfolgen. Be dauerlich sei es, daß einige Kollegen aus jener Werkstatt sich gefunden trotzdem sie auf dem Boden der modernen Arbeiter hätten, die bewegung stehen wollen noch eine Berichtigung an die Ne daktion des Vorwärts" fandten, des Jnhalts, daß der Lohn Solch fleinlichen Wortklaubereien pünktlich gezahlt würde. gegenüber sei zu bemerken, daß die unrichtige Ausdrucksweise nur durch irgend ein Versehen entstanden sein könne, daß aber un regelmäßigkeiten der foeben geschilderten Art thatsächlich an der Tagesordnung sind, vermöge wohl Niemand zu bestreiten. Die erwähnte Berichtigung" sei außerdem von Herrn Thielemann mitunterzeichnet, der nichts von der ganzen Sache gewußt habe! zu fei der heutigen Versammlung Eines recht schnöden Betengs hatte sich der Schneider Herr Thielemann worden; es wäre jedoch etn Schreiben Hermann Jeschte schuldig gemacht, welcher gestern diefer- eingeladen halb vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts stand. eingelaufen, daß Herr Thielemann verreist, mithin am Erscheinen Kollege Praffer( bei Thielemann beschäftigt) Der Angeklagte hatte erfahren, daß ein Verwandter des behindert wäre. Schankwirths S. in Plögensee eine Freiheitsstrafe verbüßte. Er und einer von denjenigen, welche Bauten in Alford übernehmen, also begab sich zu H. und stellte sich als Gefangenenwärter vor, der andere Kollegen auszuzahlen haben), konnten nicht bestreiten, daß die ihm Grüße von dem Gefangenen zu überbringen habe und für Mißstände thatsächlich in der geschilderten Weise herrschen, nahm denselben um eine Unterstützung von 8 M. bitten folle, wodurch aber Herrn Thiedemann in Schuh, da derselbe jenes System er die Lage des Gefangenen etwas erleichtert werden könne. Der nach Rücksprache mit den Kollegen eingeführt habe. Es sei dies Gastwirth glaubte dem Besucher und opferte zu dem gedachten zu einer Beit geschehen, in welcher eine bedeutende Geschäfts. Zwecke 8 W. Als der Gefangene wieder auf freien Fuß gesetzt erweiterung vorgenommen wurde. Redner bestreitet ferner, daß wurde, fam der Schwindel an den Tag. Jeschke hatte ferner die Kollegen infolge jenes Systems unter dem üblichen Lohnfah einem Kollegen einen Anzug abgeschwindelt. Für beide Straf- arbeiten müssen, auch sei die erwähnte Gratifikation zur Feier thaten wurde auf neun Monate Gefängniß erkannt. eines Jubiläums gezahlt worden.

Um Angabe der Adresse wird gebeten. Der Knabe Paul Haufe, Sohn des Tischlers Otto Haufe, Wrangelftr. 89 wohn­haft, ging am Mittwoch, den 29. Juli d. J., Mittags feinem von der Arbeitsstätte zu Tisch nach Hause kommenden Vater entgegen. Unterwegs gesellte er sich einem Altersgenossen bei, um Schmetter. linge zu fangen. Bei der Jagd nach solchen erstieg nun Baul H. einen Zaun, welcher das Schulgebäude am Lausitzer Platz um­schließt. Wie uns nun der Vater des Knaben mittheilt, wurde fein Sohn von einem des Weges kommenden Schuhmann am Beine erfaßt und über den Zaun geworfen. Der Knabe wurde hier später mit gebrochenem linken Arme von einem Arbeiter auf­gefunden. Der bekümmerte Vater ersucht den betr. Arbeiter um Angabe seiner Adresse.

Dak Beleidigungen von Zengen im Gerichtsgebäude stets eine besonders scharfe Ahndung erfahren, hat der Arbeiter August Grüner erfahren, welcher gestern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts stand. In einer früheren Straffache gegen den Angeklagten hatte auch der Gendarm B. als Belastungszeuge ge­dient. Grüner war verurtheilt worden. In seiner Erregung rief er auf dem Flur des Gerichtsgebäudes dem Gendarmen zu, er folle sich schämen, denn er zeige nur Leute an, um feinen Hunger zu stillen". Wegen dieser Aeußerung 30g Grüßner sich eine neue Anklage zu. Die Verhandlung endete mit seiner Ver­urtheilung zu 14 Tagen Gefängniß.

Der Gesangverein Euphonia, Mitglied des Arbeiter Sängerbundes, ersucht uns, im allgemeinen Interesse mitzutheilen, daß er gezwungen worden ist, das Lokal von Weick, Köpnicker­straße 68, woselbst er bisher seine lebungsstunden abgehalten hat, zu meiben, weil der betreffende Wirth sich den Gefang des Pro­letarierliedes: Wer schafft das Geld zu Tage" in seinem Lotale verbeten habe.

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Polizeibericht. Am 4. d. M. Morgens wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Schillingstraße erhängt vorgefunden. Im Landwehrkanal, nahe der Herkulesbrücke, wurde Bormit tags die Leiche eines unbekannten, etwa 20jährigen jungen Mannes angeschwemmt. Zu derselben Zeit fiel der Maurer Hugo Henschel auf dem Neubau der Emmaus- Kirche von einer Leiter und erlitt außer einigen Verlegungen am Kopfe einen Bruch des Unterschenkels. Er wurde nach dem Krankenhause Bethanien ge= bracht. An der Ecke der Neuen Königs- und Alten Schüßen­straße wurde Nachmittags der Kaufmann Selowsky von den Pferden eines Rollwagens niedergestoßen. Er erlitt einen Bruch des Schlüffelbeins, sowie eine Verlegung am Oberschenkel, so daß feine Ueberführung nach dem jüdischen Krankenhause erforderlich wurde. In der Nacht zum 5. d. M. fand gegenüber dem Hause Unter den Linden Nr. 46 eine Schlägerei statt, wobei ein Mann durch einen Stochieb am Kopfe anscheinend schwer ver­legt wurde. Er mußte nach der Charitee gebracht werden.

Gerichts- Beifung.

Soziale tebersicht.

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Es entspinnt sich eine stundenlange heftige Debatte, an der fich die Kollegen Jüngel, Köhler, Sektor, Franz, Bräuer, Fischer Götsch und Andere betheiligen. Aus derselben ist bemerkens werth, daß bei den Bauten, welche außerhalb Berlins von Herrn Thielemann ausgeführt worden sind, Leute in den betreffenden Städten zu billigen Lohnfäßen Betriebskaffen fanktioniren, das fonnten nur Leute, und da genommen würden, der betreffende Kollege die welche vom Arbeiterleben wenig verstanden. Was die Betriebe Bauten in Afford hatte, derselbe sich dadurch einen Vortheil auf tassen dem Arbeiter für seine fauer verdienten Groschen ver- Kosten Anderer verschafft habe. Keiner von den Thielemann'schen sprechen, fällt naturgemäß mit dem Aufhören der Beschäftigung Kollegen konnte die vorhandenen Mißstände in Abrede stellen, in dem betreffenden Betriebe hinweg. Sowohl hinsichtlich des auch die Beweisführung betr. des 1. Mai schlug fehl, da ver Zwecks der Betriebskassen, welcher darin besteht, die Arbeiter durch solche Kasseninstitute an die Firma zu fesseln, als auch hin- schiedene Kollegen für die Feier gestimmt haben und sich dann sichtlich der Verwaltung der Betriebskaffen kann das wohl nicht nicht betheiligten. Es wurden schließlich folgende drei Resolutionen einstimmig anders sein. Ganz gleichgiltig ist es dabei, ob die Firma privat oder fistalisch ist. Auch vom" Papa Staat" liegen wieder zwei 1. Die heutige Versammlung nimmt Kenntniß von dem Beweise vor, welche in dieser Hinsicht die alte Gewißheit aufs System der Lohnzahlung, erklärt dasselbe für verwerflich, und Neue bestätigen, daß er in puncto Arbeiter- Fürsorge erst noch ersucht Herrn Hofflempner Thielemann, nicht nur besseren Sohn das ABE zu erlernen hat. zu zahlen, sondern auch dafür zu sorgen, daß Lohn und Afford im Stomptoir berechnet und ausgezahlt werden.

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Eine interessante Rechtsfrage in Betreff der Verantwort lichkeit der Redakteure beschäftigte gestern die Berufungs- Straf- Der Anzeiger für das avelland" berichtet: tammer des Landgerichts I . Gegen den Redakteur Friedrich " Für die Gewehrfabrik in Spandau besteht eine 2. Die heutige Versammlung verurtheilt das Lohnsystem, Harig vom Berliner Tageblatt" hatte der Weinreisende eigene Invalidentasse, aus welcher diejenigen Arbeiter, welche Weymann eine Privatklage wegen Beleidigung angestrengt. nach 30jähriger Beschäftigung in der Fabrik invalide werden, eine welches bei Herrn Thielemann Usus ist, und seht das Vertrauen Am 8. September v. J. befand der Kläger sich in Warmbrunn Rente von monatlich 36 Wt. auf Lebenszeit erhalten. Der Bei- und die Hoffnung in die dortigen Kollegen, daß sie dieses zu vers in Schlesien . Er saß mit mehreren Herren am Biertische, als trag wird bei den 14tägigen Zahlungsterminen in Höhe von 75 Pf. urtheilende System abschaffen. einer derselben einen Artikel aus dent soeben eingetroffenen Berl. vom Lohne abgezogen. Wer aus der Fabrik aus irgend einem Kollegen der Werkstatt Thielemann gegenüber fallen zu lassen 3. Die heutige Versammlung erklärt jede Gehässigkeit ben Tagebl." vorlas. Der Artikel erzählte von folossalen Diebstählen, Grunde ausscheidet, sei es freiwillig oder, sei es freiwillig oder, wie es jetzt und in jedem Fall mit denselben solidarisch zu handeln. welche von einem Angestellten der hiesigen Firma V. Manheimer geschieht, infolge von Entlassung, geht der Wohlthaten Ueber die Mißstände in der Werkstatt Martus wurde nach begangen sein sollten. Der Kläger vertrat die Meinung, daß der Invalidenkasse damit verlustig. Zum Beitritt ist jeder kurzer Debatte und einigen beifällig aufgenommenen Erklärungen der in der Gewehr- Fabrik eingestellt wird, des Vertreters der Firma zur Tagesordnung übergegangen, die Geschichte erfunden sei, um für die Firma Manheimer Arbeiter, Reklame knüpfte hieran Bemerkungen, verpflichtet, obwohl es feststeht, daß nur der geringste Theil von bei dieser Firma der Lohn noch um ziemlich 150 pet. höher fei, machen, zu wodurch das genannte Blatt mit Rücksicht auf dessen ihnen in den Genuß der Rente gelangt. Wer aus der Fabrit als bei anderen Firmen. Unter Verschiedenem wurde das Tragen Glaubwürdigkeit nicht in das beste Licht gestellt wurde. austritt muß einen Revers unterschreiben, mit welchem er erklärt, Zufällig befand sich unter den Anwesenden der Berichterstatter daß er an die Fabrik keine Forderungen mehr habe. Von den von Kohlen und Blech zum Bau, durch viele Kollegen, welche das Reiff, welcher für das B. T." thätig ist, berfelbe machte der eingezahlten Beträgen erhält der entlassene Arbeiter, auch wenn mit den Arbeitsleuten die Arbeit entziehen, scharf gegeißelt. wenn Ferner beschloß man, 20 M. zu den Unkosten der Petition de Redaktion von dem Gehörten Mittheilung. Zwei Tage darauf er viele Jahre an der Kasse beigesteuert hat, keinen Pfennig Dachdecker, Schornsteinfeger und Klempner, betreffend die Her enthielt der Briefkasten des B. T." eine an Reiff in Warmbrunn zurück."

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stellung von Schußvorrichtungen bei Dacharbeiten, beizutragen. Alle übrigen Punkte werden wegen der vorgerückten Zeit von der Tagesordnung abgesetzt.

gerichtete Rückäußerung, worin der Kläger unter Nennung seines Und die Danziger Beitung" schreibt anläßlich der Namens sowie der von ihm vertretenen Firma als ein gemeiner Arbeiterentlassungen in der Danziger Gewehrfabrik: Berleumber bezeichnet wurde, welcher verdiene, öffentlich gebrand- Die Lib. Correfp." tnüpft an unsere Bemerkung, daß selbst Der Verband aller in der Metallindustrie beschäftig markt zu werden. Der Kläger stellte den Strafantrag gegen den die nach mehr als 20 jähriger Thätigkeit in der Gewehrfabrit Redakteur Harig, weil dieser am Fuße des B. T." als verant- entlassenen Arbeiter ihre Ansprüche an die Juvalidenkasse der ten Arbeiter Berlins und Umgegend hielt am 4. d. M. eine wortlich für den politischen Theil und für Vermischte Nach- Fabrit, zu welcher sie bisher monatlich 1,50 m. beisteuern mußten, zahlreich besuchte Versammlung ab. An Stelle des durch eine richten aus dem Reiche" zeichnete. Das Schöffengericht verlieren, die sehr berechtigte Frage:" Ob die Leute auch die ein- Operation am Erscheinen verhinderten Referenten 28 ilhelm trat dieser Ansicht bei und verurtheilte den Beklagten gezahlten Beiträge vollständig einbüßen oder ob ihnen diese wenistens Werner sprach Alwin Gerisch über das zur Tagesordnung wegen der Schivere der Beleidigung fünfhundert zurückerstattet werden, wenn sie wider ihren Willen, aber ohne eigene stehende Thema: Die Arbeiter im Kampfe mit der Mart. Gegen dies Erkenntniß legte der Beklagte Berufung Schuld lediglich infolge der Anordnungen der militärischen Behörden bürgerlichen Gesellschaft". Derselbe bezeichnete es im Leider ist der erste Theil der Frage zu Berlaufe seines Vortrages als die vornehmste Aufgabe der Ar Derselbe erklärte im gestrigen Termine, daß er sich entlassen werden?" in einem thatsächlichen Rechts irrthum befunden habe, als er vor bejahen, der letzte zu verneinen, denn der§ 7 des Statuts der beiter, neben der prinzipiellen Bekämpfung der bürgerlichen Ge dem Schöffengericht sich für den Briefkasten verantwortlich er- betreffenden, zuständigen Orts bestätigten Kasse lautet wörtlich: sellschaft und der Vorarbeit, an Stelle deren eine bessere Gesell Mit dem Tage, an welchem ein Gewehrfabrik- Arbeiter aus fchaft zu setzen, innerhalb der heutigen Gesellschaftsordnung die flärte. Er habe die betreffende Notiz vor dem Druck gar nicht zu Gesicht bekommen und könne auch nicht einsehen, warum der der Fabrik freiwillig ausscheidet oder von der Direktion ent- größten Bedrückungen und Belastungen von den Schultern des Briefkasten der Rubrik Vermischte Nachrichten aus dem Reiche" lassen wird, sowie mit dem Tage, wo er zur Ableistung seiner arbeitenden Volkes abzuwälzen, über der Zukunft nicht der eingereiht werden solle." Auf dieser Grundlage bewegten sich auch Militärpflicht oder infolge einer Mobilmachung resp. außer Gegenwart zu vergessen. Während jene Aufgabe zu lösen bie die Ausführungen des Vertheidigers Rechtsanwalt Moffe. ordentlichen Einziehung der Reserve und Landwehr zum Militär Aufgabe der politischen Thätigkeit sei, falle die zweite Aufgabe Leider hätten besonders Wenn aus dem am Fuße der Zeitung aufgeführten Namens- abgeht, hört alle und jede Beziehung, sowohl die Bei- mit der Gewerkschaftsbewegung zu. Berzeichniß der Redakteure und der ihnen übertragenen Verant- tragsverpflichtung, als auch jeder Anspruch auf Unterstützung aus auch die Arbeiter der sehr vorgeschrittenen Metallindustrie diese ihre Stellung zur bürgerlichen Gesellschaft noch viel wortlichkeit nicht ersichtlich sei, zu welcher Rubrik der Brie, kasten der Kasse auf." Go Nun das Gleiche findet überhaupt bei den Betriebskassen wenig begriffen. Lange Die bürgerliche Gesellschaft gehöre, so sei dies eine lebertretung des Preßgefeyes, die mit einer Ordnungsstrafe zu ahnden sei. Mann könne aber nicht dem mit wenig Ausnahmen statt, sowohl hinsichtlich der Kranken- bestehe, müsse darnach getrachtet werden, Angeklagten deshalb die Verantwortlichkeit aufbürden, weil die als der sonstigen Arbeiterversicherung, nur hat außer den Ar- innerhalb derselben die möglichst angenehme Position zu ver Notiz auf einen Vorfall Bezug habe, der sich außerhalb beitern selbst sich darum niemals jemand ernstlich gekümmert. schaffen. Dasselbe sei nur zu erreichen durch festes Zusammen­Berlins abgespielt habe. Bor furzer Zeit fei ebenfalls eine Brief- Wir können deshalb den Sozialreformatoren" auf den Minister stehen und Zusammenhalten in der Organisation. Nur durch ein fastennotiz Gegenstand einer Klage gewesen, in jenem Falle habe feffeln und Abgeordnetenstühlen nur empfehlen, ihr Theil dazu großes Aufgebot der Massen sei es den Arbeitern heute noch eine andere Abtheilung des Schöffengerichts in Ermangelung beizutragen, daß die Betriebskassen baldigst im Ortus ver- möglich, fich innerhalb der heutigen bürgerlichen Gesellschaft eines anderen den Chefredakteur verantwortlich gemacht und verschwinden. urtheilt. Auch gegen dies Erkenntniß sei Berufung eingelegt Sie schädigen nur den Arbeiter. worden, weil der Berurtheilte sich nicht für verantwortlich halte. Der Rechtsbeistand des Klägers, Rechtsanwalt Lattermann, hielt dagegen die Ansicht des Vorderrichters für zutreffend und

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