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2. Beilage zum Berliner Volksblatt.
r. 296
Lokales.
Sonntag, den 16. Dezember 1888
auf, ob Jemand beim Betriebe beschäftigt ist oder nicht, die Entschädigung bei jedem Unfalle, und erkläre zugleich alle Be triebe, bei denen Unfälle vorkommen fönnen, für verficherungs pflichtig, dann werden alle diese subtilen Berechnungen und Unterscheidungen von selbst fortfallen.
Gerichts- Zeitung.
5. Jahrg.
war. Derselbe enthielt eine Einladurg der Fraiserel- Befizer Berlins zu einer Versammlung, in welcher fich die Betreffenden besprechen wollten, daß fie bei den allzu sehr gedrückten Preisen nicht mehr bestehen können, daß vielmehr die Preise etwas Steigen müßten. Zum Schluß bemerkte der Vorftgende, daß die Prinzipale nun doch schon zu der Einsicht gekommen find, daß eine Vereinigung nur etwas gutes mit sich bringen könnte; die Arbeiter find in der Beziehung dagegen schon bedeutend weiter. Würden die Löhne nicht durch die Schundkonkurrenten so herabgedrückt, So würde der Arbeiter fich auch nicht in einer gebrüdten Lage befinden. Diese Bemerkungen fanden allgemeinen Beifall in ber Versammlung. Hieran schloß fich eine turze Debatte, in deren Verlauf auf den Nugen hingewiesen wurde, den eine Organisation für alle Ar beiter hat. Bon anderer Seite wurde das Wesen der Kon furrenz unter den Prinzipalen beleuchtet. Nachdem noch der Borfißende bekannt gegeben, daß die Weihnachtsbescheerung am erften Weihnachtsfeiertage, Abends im oben genannten Lokale ftattfindet, erhielt der Referent das Wort zu seinem Vortrage. Derselbe führte verschiedene Vorgänge aus der Bivilprozeßord nung sowie thre nach der Reihe folgenden Instanzen an und fand, am Schluß angelangt, den allgemeinen Dank der Ver fammlung. Hierauf machte der Vorftgende noch bekannt, daß iegt im Arbeitsnachweis Mariannenufer 4 bei Herrn Jähn eine lung mit der Tagesordnung, sowie etwa in Aussicht stehende Tafel aushängt, auf welcher schon tagelang vorher die Versamm Vergnügen vermerkt find. Nach Erledigung einiger Angelegen schloffen. beiten und des Fragelaftens wurde die Versammlung ge
Das Reichsversicherungsamt fällte gestern in der Un fallversicherungsfache des Schloffers Hermann Müller wider die Nordöstliche Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft eine bemer tenswerthe Entscheidung. Der Kläger erlitt am 5. Januar v. J. in der Werkstatt des Fabrikanten Karl Scharnweber in Wriezen einen Unfall dadurch, daß ihm ein Stückchen Eisen in das rechte Auge flog. Die Heilung deffelben miglang, vielmehr verlor der Verunglückte die Sehkraft auf dem Auge ganz, während das linke schon vor dem Unfall furzfichtig gewesene Auge an Seh kraft verlor. Erst nach Einlegung der Berufung sprach ihm das Schiedsgericht 33% pet. Der vollen Rente mit monatlich 13 M. 15 Bf zu. Hierbei wurde die freie Kost, die er bei seinem Meister hatte, mit 30 M. pro Monat in Anrechnung gebracht. Jm November 1887 trat eine Entzündung des gesunden linken Auges ein, welche die Aufnahme des Klägers in die Berliner Universitätsklinit bedingte. Für die Beit nach seiner Entlassung bis zum 20. April erhöhte die Berufsgenossenschaft die Rente des Klägers auf 66% pet, also auf 26 M. 30 Pf. pro Monat, ermäßigte sie aber nach dieser Beit wieder auf den früheren Sat, well nach dem Gutachten des Dr. Siler die Entzündung nachgelaffen hatte und die Sehkraft des linken Auges um ein Geringes zugenommen hatte. Daß es aber geschont werden muß, um nicht seine Sehtraft ganz einzubüßen, ließ sowohl die Genoffenschaft, wie das Schiedsgericht ganz außer Berücksichti gung. Rechtsanwalt Dr. Flatau legte für den Kläger Rekurs ein, in welchem eine Erhöhung der Rente beantragt wurde, weil Kläger das linke Auge zu schonen berechtigt fet, um es möglichst lange zu erhalten. Das Reichsversicherungs- Amt trat dieser Auffaffung bei und erhöhte die Rente zunächst auf 40 pCt., b. b. auf jährlich 188 M. 32 Pf., b. i. auf monatlich 15 M. 75 P.
Einen werthvollen Einblick in die Verhältnisse der Unternehmer und der Arbeiter gewährt uns die nach den Bestimmungen des Gefeßes über die Bildung von Attien 4 3495 gesellschaften vorgeschriebene Veröffentlichung der Bilanz und der 9470 Lage des Geschäfts, welches in eine Aktiengesellschaft umge 6658 wandelt werden soll. Vor einigen Tagen ist die biefige in der 2810 Brinzenallee 75-76 belegene Maschinenfabrit für Mühlenbau, in Firma C.& M. Kapler, Jababer C. G. W. Kapler und Ed. Hirschberg, in den Beftz einer Aktiengesellschaft übergegangen. Dierbei erfahren wir, daß die Fabrit im Jahre 1886-87 einen 108 eingewinn von 100 444. 23 Bf. und im Jahre 1887-88 3 06 einen folchen von 104 764 M. 19 Bf. abgeworfen hat. In 5074 bielen Reingewinn baben fich die obengenannten beiden Ge 32 86aftsinhaber nach Maßgabe ihres Geschäftsantheiles zu theilen gehabt; um aber die Größe dieses Gewinnes in seiner erstaun lichen böhe zu veranschaulichen, mag angenommen werden, daß beider Geschäftsantheile aleich groß felen. Dann hat jeder der felben im Jahre 1886-87 an jedem Tage eine Reineinnahme Don 137 M. 59 Pf. und im Jahre 1887-88 eine solche von 143 M. 51 Bf. gehabt. Daß diese Stapler'sche Fabrik mit ihrem hohen Gewinne nicht etwa eine Ausnahme von anderen mache, eigen die hohen die hohen Dividenden, welche Aktien Gesell haften ahnlicher Betriebe erzielen. Hiermit ist aber auch der Beweis geliefert, daß die Arbeiter unter den jetigen Produktionsverhältnissen einen höheren Lohn erhalten onnen; fordern aber die Arbeiter einen solchen, so wird diese Forderung als eine ganz unberechtigte hingestellt, well die über 3 208 mäßige Konkurrenz eine Vermehrung der Geschäftsunfosten burchaus nicht geftatte und den Betrieb des Geschäftes über. 58 0095 haupt in Frage stelle. Der Streit der Former in Flensburg und in Stettin illustrirt diese Verhältnisse auf das Deutlichste. Die Forderungen find mäßig, gerecht und erfüllbar, aber der Stolz der Fabrikherren, mit den Arbeitern zu pattiren und wohl aar in Etwas nachzugeben, so wie die Zuversicht, daß die Ueberfüllung des Arbeitsmarktes mit Arbeitsuchenden leicht binteichenden Ersatz bieten werde, erschwert so sehr das friedliche Busammenwirten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Ar beitstraft des legteren soll eben bis aufs höchfte ausgenugt werden; ift das geschehen oder man braucht ihn augenblicklich nicht, so wird er aufs Pflaster geworfen, wie der Vorgang auf Salzwert Leopoldshall und den fartellirten Werken zeigt. Diefe Berle batten infolge erhöhter Nachfrage nach Karnallit be fchloffen, monatlich 10 000 Zonnen dieses Minerals über Es mußte des bas verabredete Quantum zu fördern. ter balb eine bedeutende Anzahl von Arbeitern eingestellt Arbeitern eingestellt Nachdem nun die Nachfrage befriedigt worden ift, find vor acht Tagen auf Leopoldshall 50 Arbelter enilaffen und 100 Arbeitern ist zu Neujahr gelündigt worden. Auf den anderen Werken ist Gleiches geschehen. Was aus diesen Ar beitern werden wird, wie sie durch den Winter fommen werden, fich darüber Sorge zu machen fällt den Grubenbefizern und Attionären nicht im Entferntesten ein. Man hat die Leute ausgenugt und färglich bezahlt und damit basta.
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Den Rechtskonsulenten ist durch die Gewerbeordnungs novelle die Verpflichtung auferlegt, ihren Geschäftsbetrieb bei der Polizeibehörde anzumelden, und dieser Behörde steht die Befugniß zu, dem Betreffenden den Betrieb des Gewerbes zu untersagen, sobald Thatsachen vorliegen, aus denen die Unzu verlässigkeit des Rongipienten in Bezug auf seinen Gewerbe betrieb au folgern ist. Von dieser legteren Befugniß hat das hiesige Polizeipräsidium bereits mehrfach Gebrauch gemacht, und zwar in der Weise, daß es gegen Rechtskonsulenten, die ihm als unzuverlässig erschienen, die Klage im Verwaltungsstreitverfahren anstrengte mit dem Antrage, dem Beklagten den Ge werbebetrieb zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, zur Abfaffung hierauf bezüglicher Schriftsäße und zur Vertretung britter Personen bei Behörden zu untersagen. Ein derartiger Fall ist auch fürzlich gegen den Rechtskonsulenten S. Hierselbst zur Verhandlung gelangt; derfelbe war im Jahre 1862 megen Betruges und Brandbruchs beftiaft und hieraus zog die Behörde den Schluß auf seine Unzuverläffigteit. S. machte den Ein wand, daß feine Bestrafung stattgefunden habe vor dem In frafitreten der Gewerbe Ordnungs Novelle, welche im Jahre 1884 in Wirksamkeit trat. Da dieser nicht rückwirkende Kraft beige legt werden könne, so sei die Bezugnahme auf die bereits vorher erfolgte Bestrafung nicht statthaft. Der Bezirks. Ausschuß und später auch das Oberverwaltungsgericht verwarfen diesen Einmand, legteres mit der Motivirung, daß der Einwand bann allerdings begründet sein würde, wenn Beklagter nachgewiesen hätte, daß er beim Jnt afttreten der Gewerbe Ordnungs- Novelle bas Gewerbe als Konzipient ausübte. Dies sei nicht geschehen und deshalb die Behörde berechtigt, bei dem späteren Beginn des Gewerbebetriebes die Buverlässigkeit des Bellagten zu prüfen. Die Schlußfolgerungen, welche das Polizeiprändium aus den Bestrafungen des Beklagten gezogen, unterlägen feinem Be denken und danach dem Alageantrage des Polizeipräsidenten denken und sei danach dem Klageantrage des Polizeipräsidenten
Der hydraulische Fahrstuhl und die Unfallversicheng, so fann man füglich eine Angelegenheit bezeichnen, die genwärtig in hiesigen laufmännischen Kreifen viel besprochen wird und aus der man alle möglichen Schlüsse für und wider die gefegliche Zwangsversicherung gegen Unfallschäden der Arbeiter Bleht. In einem hiesigen Waarengeschäft wird zur Beförderung Don Waarenstoffen aus dem Keller in das erste Stodwert ein Fahrstuhl benutt, welcher durch die Kraft der städtischen Waffer leitung bewegt wird. Der Gebrauch des Fahrstuhls, welcher rüber jedem der 50 Angestellten des Geschäfts freigestanden batte, ist später babin eingeschränkt worden, daß eine Berfonen beförderung auf demselben nicht mehr stattfindet und daß die Bedienung des Fahrstuhles zum Zwecke der Waarenbeförderung burch zwei Personen erfolgt: einem Hausdiener, der die Waaren im Keller auf den Fahrstuhl schafft und den Fahrstuhl in Be egung fegt, und einem Handlungsgehilfen, der die Waaren im 1.Stod in Empfang nimmt und den Fahrstuhl zum Stehen bringt. Run entstand Streit darüber, ob der Betrieb des Fahrstuhls unter die gemäß zu erkennen. berficherungspflichtigen Betriebe zu rechnen fei, und dieser Streit wurde nach vielen Schreibereien vor das Reichsversicherungsamt gebracht. Dieses erklärte den Betrieb für verficherungspflichtig und sprach sich über den Fall speziell und über den Betrieb hydraulischer Fahrstühle überhaupt folgendermaßen aus: Ein ydraulischer Fahrstuhl stellt sich unter allen Umständen als ein reibwerf im Sinne des§ 1 Absat 3 des UnfallversicherungsReleges bar und zwar als ein durch elementare Straft bewegtes Bert, welches feinerseits Transportarbeiten verrichtet. Stets zu Derfibern find gewerbliche Fahrstuhlanlagen, b. h. solche, die der Rewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen in der Weise dienen, daß die Anlage eine selbstständige Einnahmequelle bet. Bei anderen Anlagen, z. B.( iner Fahrstuhlanlage in einem Privathause zur Bequemlichkeit der Bewohner, oder in Sinem Waarenhause zur Herbeischaffung von Waaren u. f. w., lommt es darauf an, ob nach Lage der Verhältnisse des Einzelfalles darin ein ,, Betrieb" im Sinne der vorangeführten Gesezes Beit bei dem Streit von A. Böhmer einer der ersten Streit
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Bu erbliden ist oder nicht. Nur die bei dem Fahrstuhl
belhäftigten, nicht auch die transportirten Personen find ver ert. Da, wo eine Person nur gelegentlich mit dem Betriebe Fahrstuhls befaßt wird, ist der anrechnungsfähige Lohn in
Aftellen. Träger der Verfcherung find nach dem maßgebenden Dauer der täglichen Beschäftigung am Fahrstuhl fest.
Vereine und Versammlungen.
Der Verein zur Wahrung der Interessen der Berliner Knopfarbeiter hielt am Montag, den 10. b. M., Abends, in Böttcher's Lokal, Röpniderstr. 130-31, eine ziem lich gut besuchte Mitgliederversammlung ab. Auf der Tages ordnung stand: 1. Vortrag des Herrn Dr. phil . Baumgart: ,, Ueber die praktische Kriminal Juftizpflege während des Mittel alters, mit besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Ver hältnisse in Berlin und in der Mark Brandenburg". 2. Wahl eines Vergnügungskomitees. 3. Verschiedenes. Rachdem der Vortrag entgegengenommen, wurde auf einem Antrag bin es abgelehnt, das Vergnügungskomitee zu wählen, die Sache viel mehr dem Vorstande überlassen. Bu Punft 3.„ Verschiedenes", von einem Herrn Böhm, der feiner
Betalt eines Bruchtheiles des Gesammtlohnes nach Maßgabe Fabrikanten Herrn Kreuziger, und vor kurzem ging er mit Kind
brecher war und dann eine einträgliche Stelle bei Duisberg als Wezer hatte. Doch sein Streben ging weiter; er wollte Meister. werden. Eine solche Stelle wurde ihm geboten bei dem im Sommer bekannt gewordenen Breslauer Steinnußknopf und Regel nach Breslau . Schon in den ersten 8 Tagen machte er sich bei den Arbeitern dadurch beliebt, daß er sofort 15 Mann
Verband deutscher Zimmerlente, Lokalverband Berlin Süd. Versammlung am Sonntag, den 16. Dezember, Vor Vormittags 10 Uhr, im Lokale des Herrn Doberstein, Mariannen ftraße 31-32. Die Tagesordnung wird in der Versammlung bekannt gemacht. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Gäfte haben Butritt.
Fachverein der Former und verwandten Berufsgenoffen. Sonntag, den 16. Dezember, Vormittags 10 Uhr, Versammlung in Heydrich's Lotal, Beuthstraße 20. Tagesordnung: 1. Bor standswahl. 2. Arbeitsnachweis. 3. Bibliothek. 4. Verschie benes und Fragetasten. Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht. Große öffentliche Versammlung der Rernmacher Berlins und Umgegend am Sonntag, den 16. Dezember, Vor mittags 10 Uhr, im Lofale Brunnenstraße 38. Tagesordnung: 1. Vorlegung der von der Kommiffion ausgearbeiteten Statuten. 2. Mitglieder Aufnahme. 3. Wahl des Vorstandes. 4. Vers schiedenes.
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Vereinigung der deutschen Maler, Lackirer, AnStreicher und verwandten Berufsgenossen. Filiale Berlin Il ( Westen und Südwesten.) Versammlung am Montag, den 17. Dezember, Abends 8 Uhr, Kurfürstenstr. 31. Tagesordnung: 1. Vortrag des Kollegen Schweizer . 2. Lohnstatistit. 3. Lokal frage. 4. Verschiedenes und Fragetaften.
Verband der Porzellanmaler und verwandten Berufs genoffen in Berlin . Montag, den 17. b. M., Abends 8 Uhr, Versammlung im Lokale des Herrn Feuerstein, Alte Velob ftraße 75. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Berathung einer Geschäftsordnung. 3. Verschiedenes.
Verband deutscher Bimmerlente. Lokalverband Berlin Nord" und Umgegend. Versammlung am Montag, den 17. b., Tagesordnung: 1. Vortrag über das Bevölkerungsgefet.( Refe Abends 8 Uhr, in Köllner's Restaurant, Alte Hochstraße 32a. rent: Herr Kendziora.) 2. Verschiedenes und Fragelasten. Gäfte willkommen. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Fachverein der Buchbinder und verwandten BeMontag, rufsgenomen. den 17. Dezember 1888, Abends 8 Uhr, Vereinsversammlung im Louisenstädtischen Alubhaus, Annnestraße 16. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Dr. Wille über Was heißt Freiheit". 2. Verschiedenes und Fragekasten.- Gaste wiklommen. Aufnahme neuer Mit glieder.
Verband der Möbelpolirer Berlins und Umgegend.
Montag, den 17. b. M., Abends 8 Uhr, im„ Andreasgarten", Andreasstr. 26: Versammlung. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Dr. Badek über Pftrantheiten. 2. Diskussion und Fragestellung. 3. Verschiedene Verbandeangelegenheiten. 4 Frage faften. Gäste willkommen. Ausgabe der Billets zum Maslens ball am 12. Januar 1889, im alten Schüßenhause, in der Ver ſammlung. Umtausch der Bibliothekbücher vor und rach der felben, Aufnahme neuer Mitglieder, sowie Annahme von Mit alieder und freiwilligen Beiträgen in den Bahlstellen: 1. bel Ede, Behderiderstr. 2; 2. bei Mirfing, Andreasstr. 44, 3 Tr. bei Mori, Manteuffelstr. 27; Arbeitsnachweis ebendaselbst bet Dillenberg, Wrangelstr. 138.
Metallarbeiter Berlins ! Am Montag, den 17. Des zember, Abends 8 Uhr, findet im gtoken Saale von Sanssouci , Rottbuserstraße 4a, eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Metallarbeiter Berlins statt. Tagesordnung: 1. Vorlage der von der Kommiffton ausgearbeiteten Statuten des neu zu be gründenden Metallarbeitervereins für Berlin und Umgegend. 2. Aufnahme von Mitgliedern. 3. Wahl des Vorstandes.Metallarbeiter Berlins ! In der start besuchten Versammlung vom 23. November wurde der einfiimmige Beschluß gefaßt, einen alle Branchen umfaffenden Metallarbeiterverein zu gründen, und eine Neunerfommiffion zur Ausarbeitung der Statuten gewählt. Da diese nun ihre Arbeit beendet, ladet sie die Kollegen hier mit ein und ersucht um recht zahlreichen Besuch, denn in der Besetzung der Vorstandsämter liegt jest gerade die Hauptauf gabe, die geeignete Wahl zu treffen, da der Verein nur durch aute Leitung blühen und gedeihen kann. Metallarbeiter! Jeder Einzeine ist es fich sowie seinen Angehörigen schuldig, diesem Verein fich anzuschließen, um als einzelnes Glied der großen Rette mitzu arbeiten, welche fich zur Aufgabe stellt, für die Förderung der Gewerbe durch gegenseitige Belebrung zu wirken, durch Erhebung einer Lohn- und Arbeitszeilstatistik festzustellen, wie unsere Lage beschaffen, um unsere ferneren Maßnahmen danach zu treffen, sowie die Beseitigung der Schundfabrikation und Schmuskon furrenz nach jeder Richtung hin anzustreben, ferner diejenigen Kollegen zu unterstügen, welche in Ausführung obiger Bestrebun gen gemaßregelt werden; und da dieses nur in geschloffener und tompafter Maffe zu erreichen, deshalb, Kollegen, schließt Euch dem Verein an, zeigt, daß Ihr gewillt feid, dem Sinten der Löhne, sowie der Gewerbe Einbait zu gebieten. Metallarbeiter! Sobald das Solidaritätsgefühl bei allen Kollegen herrscht, wer den und müffen wir Befferung unserer Lage erzielen. Noch einmal rufen wir Euch zu: Erscheint vollzählig und tretet ein in den Verein. Aufgenommen wird jeder Arbeiter, der im Die Kommiffion: Otto Klein, Nitterstr. 15. Ernst Fabrenwald,
BandeBratbabefchluffe die Eisen und Stahlberufsgenossenschaften, entließ und in der 2. Woche den jugendlichen Arbeitern einen lorelt nicht der Fahrstuhlbetrieb als Bestandtheil oder Rebenbetrieb eines versicherungspflichtigen Hauptbetriebes- zu diner anderen Berufsgenossenschaft gehört.- Nach den hier Bargelegten Grundsäßen wurde nun in dem hier in Nede Rebenden Einzelfalle, um die Höhe der Beiträge zu berechnen, enffchieben, daß nur diejenigen Angestellten des Geschäfts als Betriebe befchäftigte Arbeiter angesehen werden könnten, Belche den Fahrstuhl bedient, d. h. in Bewegung gesezt und um Stillstand gebracht haben. Auch bezüglich dieser Arbeiter war Des lepteren der Beitragsberechnung zum Grunde zu legen, beffen nicht der ganze Gehalt, sondern nur derjenige Theil gemacht; denn sobald fte erfuhren, daß Böhm wieder anfange Belber als Vergütung für die Beschäftigung in dem von Bem Befammtunternehmen allein verficherungspflichtigen- Be ebe des Fahrstuhls anzusehen war; benn nur während der ser dieser Beschäftigung fiug die Genossenschaft das R.filo je tlaufuliste Entscheidung und ebenso die komplizirte Berech ng, bie aufgemacht werden muß, für ein Halloh bei den
Fahrik
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-1506
M. an
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fines etwaigen Briebsunfalles.-
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Man fann fich vorstellen, was
ng hervorrufen wird. Und in gewiffem Sinne haben die
Lohnabzug von 3 Pf. per Groß machte. Herr Kreuziger ließ ihn nun seine Weisheit austramen, die vielleicht außer den paar Muftern, die er mitgebracht hatte, nicht viel Werth war, dann entließ er ihn auf Knall und Fall. Er kehrte hierauf wieder nach Berlin zurück, ging zu Herrn Duisberg und rieth diesem, die ganze Fabrit umzufrempeln; er solle die alten Ar beiter entlaffen, jugendliche einstellen und mehr Maschinen anschaffen, dann fönnte billiger produzirt werden. Böhm hatte aber die Rechnung ohne die Arbeiter der Duisberg'schen Fabrit zu arbeiten, erklärten fie dem Fabrikanten, daß fie die Arbeit niederlegen würden, sobald Böhm eingestellt werde. Dieses treue Busammenhalten der Arbeiter hatte auch den erwünschten Erfolg, B. wurde nicht angestellt, er läuft fegt in Berlin berum und sucht fich eine Meisterftelle".- Der Vorfigende begrüßte hierauf noch die vier neu aufgenommenen Mitglieder und schloß dann die Versammlung.
in Saeger's Lokal, Grüner Weg 29, feine Mitgliederversamm
ten Manchestermännern über diese unglückselige Unfallversiche Maschinen beschäftigter Arbeiter hielt am 10. Dezember Metalfach beschäftigt ist, gleichviel welche Arbeit er verrichtet. Cute recht; nur die weiteren Schlüffe, die fte ziehen, ftimmen lung mit der Tagesordnung: 1. Bortrag des Rechtsanwalts Dieffenbachstr. 72. Wilhelm Bredow, Laufigerftr. 31. Gottfried
Net Die Herren glauben aus solchen Vorkommniffen die Un brer b boch thatsächlich nur die Unvollkommenheit derselben an dmäßigkeit der ganzen Unfallversicherung beweisen zu können, Den hier erörterten Weitläufigkeiten schuld ist. Statt das Gesetz zu Beidbränten, erweitere man es und gewähre ohne Rücksicht dar
Herrn Dr. Loewy über Bivilprozeßordnung. 2. Verschiedenes. 3. Fragelaften ab. Da der Vortragende bei Eröffnung der Ver fammlung noch nicht erschienen war, verlas zunächst zum zweiten Bunit der Vorfigende einen Brief, welcher am 5. d. M. in der öffentlichen Versammlung auf den Vorstandstisch gelegt worden
Echulz, Adalbertstr. 94. Redner, Birkenstr. 76. Mar Fahren wald, Schönleinstr. 24. Birch, Beteranenstr. 10. Rowligly Dieffenbachstr. 33. Fannbeder.