Tone ausgesprochenen Wortes nicht; allein er sollte sehr bald die ganze fürchterliche Wahrheit" desselben kennen lernen. Die Rufe mehrten sich, sie wurden lauter und lauter, und als der Rollfutscher sich umfah, gewahrte er zu ſeinem nicht geringen Schrecken, daß ein sehr großer Theil des Inhaltes eines Rumfaffes bereits sich in die Leipzigerstraße hineinverlaufen hatte. Alle Mühe, die leckgewordenen Dauben wieder in stramme Bucht zu bringen, erwiesen sich als erfolglos. Natürlich hatte diese so plöglich hervorsprudelnde Rumquelle eine große Zahl Neugieriger herangelockt, unter denen viele Kenner des edlen Nasses gewesen sein mußten, denn sie erklären allesammt die Qualität des dahinfließenden Jamaikarums für eine vorzügliche.
Verschleierte und vermummte Harems- Damen erregen seit einigen Tagen in den Straßen Berlins Aufsehen. Dieselben, vier an der Zahl, sind von stark gelblich- brauner Hautfarbe und scheinen, soweit sich durch die schweren dunkien Schleier erkennen läßt, von hervorragender Schönheit zu sein. Bekleidet find die 4 Damen in Kostüme von modern franzöfischem Schnitt mit einigen türkischen Abweichungen. Legtere machen sich namentlich an den Kopfbedeckungen auffällig bemerkbar, denn sie sind von greller Farbe und zeigen an der Stirnſeite einen goldenen Halbmond. In der Begleitung dieser Orientalinnen befindet sich ein junger Mann von tiefdunklem Teint und pechschwarzem Lockenhaar, welches der Tarbusch der Moslems bedeckt; sein Anzug ist völlig nach westeuropäischem Schnitt. Allem Anschein nach gehören die seltsamen Gestalten, die in der Jägerstraße ihr Quartier aufgeschlagen haben, einer Künstlergesellschaft an. So berichtet eine Lokalforrespondenz. Das Ganze dürfte der Vorläufer sein für die Reklame eines Spezialitäten- Theaters.
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Den größten Extrablattunfug treibt jeßt die Berliner Markthallen- Zeitung". Nicht nur in den Straßen Berlins läßt fie ihre sogenannten„ neuesten" und allerneuesten" Nachrichten verbreiten, sondern auch nach den Vororten fahren die Verkäufer, um dort ihre Ertrablätter auszuschreien. Das vorlegte Extrablatt enthielt nichts als die Meldung über den Zustand des Königs von Holland , das letzte brachte von Wißmann einige längst bekannte Thatsachen.
Grasernte auf der Spree . Eine eigenartige Arbeit wird seit einigen Tagen auf der Spree , zwischen Kurfürstenund Kaiser- Wilhelm- Brücke ausgeführt. Zwei große Brahme find dort quer der Strömung verankert und mehrere Schiffer mähen mit Sensen, welche an langen Stielen befestigt find, das üppich wuchernde Wasserkraut, die sogenannte Wasserpest ( Anacharis alsinastrum) ab, während andere mit Rechen und Stangen das Gras auffischen und in den Prahmen aufhäufen, um es, wenn der Brahm damit beladen, als Dung auf außer halb der Stadt befindliches Ackerland zu schaffen. Diese Reinigung des Spreebettes dürfte mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des entsehlichen Todesfalls eines Kindes in der Treskowstraße wird der Volks- Zeitung" von einer mit den Verhältnissen der Sandrock'schen Eheleute vertrauten Persönlichkeit als der Geistliche, welcher dem ehemaligen( gegenwärtig pensionirten) Stadtmissionar Sandrock die Pflegschaft der beiden Kinder vermittelte, der Hofpre= diger Stöcker genannt. Unser Gewährsmann glaubt übri gens Zeugniß zu Gunsten des Charaters der Frau Sandrock abgeben zu können. Dieselbe soll 16 Jahre in der Familie seiner Eltern verkehrt haben und stets für ihre eigenen zwei Kinder sehr fürsorglich gewesen sein. Sie hätte sich immer über den Knaben brklagt, der mit seinem Bruder der Liaison eines jüdischen Kaufmanns in Stettin mit einer christlichen Lehrerin entstammen foll, und dessen Unterbringung in eine Zwangsanstalt beantragen wollen; dem hätte sich aber der Hofprediger Stöder stets widerseßt. Frau Sandrock war früher Wirthschafterin im Missionshause, wo sie Sandrod fennen lernte und Heirathete. Vor fünf Jahren erblindete S. und mußte pensionirt werden.
Uns wird der Pastor Diestelkamp als mit der Affäre in Verbindung stehend genannt.
Die„ Nordd. Allg. 3tg." stellt die Sache dagegen folgendermaken dar:
" Wie der Polizeibericht meldete, ist am Montag Nachmittag ein zehnjähriger Knabe ans dem Fenster der im vierten Stock des Hauses Tresckowstraße 17 belegenen Wohnung seiner Pflegeeltern auf den gepflasterten Hof hinabgestürzt und kurz darauf in Fo'ge schwerer innerlicher Verlegungen gestorben. Diese Thatsache hatte hiesigen Reportern Veranlassung gegeben, daran allerlei Aufsehen erregende Mittheilungen zu knüpfen, monach Habgier die Pflegemutter des Knaben, die Frau eines ehemaligen Stadtmissionars, bewogen haben sollte, den Knaben felbst aus dem Fenster zu stürzen. Schon vor Jahren sei ein Bruder des jetzt verunglückten Knaben, der sich bei derselben Familie in Pflege befunden habe, unter eigenthümlichen Umständen gestorben. Die beiden jezt todten Brüder hätten so wurde behauptet ein Vermögen von je 6000 M. gehabt. Ein hiesiger Geistlicher habe mit den Pflegeeltern einen Kontrakt dahin abgeschlossen gehabt, daß denselben als Entgelt für die Pflegerschaft die Zinsen des Vermögens der beiden Kinder gewährt werden sollten; falls aber eines der Kinder während der Pflegeſchaft versterben sollte, solle die Hälfte des Vermögens dem Pfleger als Eigenthum zufallen. Dies Alles sind, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, bisher noch unerwiesene Vermuthungen. Die gerichtlichen Erhebungen werden nachzuweisen haben, was an der Sache wahr ist. Die Staatsanwaltschaft hat auf Grund der umlaufenden Gerüchte die Pflegemutter vorläufig in Untersuchungshaft nehmen lassen.
Ein frecher Gauner, welcher sich die Pferdebahnschaffner als Opfer erkoren, treibt im Norden der Stadt sein Unwesen. Vorgestern Nachmittag bestieg in der Brunnenstraße ein junger, elegant gekleideter Mann einen Wagen der Linie Rosenthaler Thor- Moabit und stellte sich dem Schaffner als der Sohn des in der Rosenthalerstraße 56 wohnhaften Kaufmanns M., welchen der Schaffner persönlich sehr gut kannte, vor. Der Fahrgast gab an, mit einem Zuge der Stettiner Bahn in Geschäftsangelegenheiten verreisen zu müssen und bat, da er beim Fortgehen sein Portemonnaie auf dem Tische hatte liegen lassen, den Schaffner, ihm 6 M. gegen eine Anweisung auf seinen als vermögend bekannten Vater zu leihen. Als der gutmüthige Beamte, der an der Wahrheit der Erzählung um so weniger zweifelte, als Herr M. in der That einen erwachsenen Sohn befigt, ihm die gewünschte Summe verabfolgt und nach einigen Stunden den Schuldschein bei Herrn M. sen. präsentirte, mußte er zu seinem Leidwesen erfahren, daß er einem gewandten Industrieritter in die Hände gefallen und die Angaben deffelben völlig erlogen waren. Der Schwindler ist ein etwa 26jähriger Mensch, elegant gekleidet, von mittelgroßer Statur und trägt blondes Haar und blonden Schnurrbart. Aehnliche, allerdings mißlungene Schwindelmanöver hat der Betrüger schon früher bei andern Schaffnern dieser Linie versucht.
Auf entfebliche Weise verunglückte gestern Nachmittag in dem Kühlraum der Norddeutschen Brauerei, Neue Hochstraße, ein daselbst mit Ausbessern beschäftigten Sattlerlehrling. Derselbe war jedenfalls aus Unvorsichtigkeit dem dort arbeitenden großen Treibriemen zu nahe gekommen, von diesem erfaßt und um die Transmissionswelle geschleudert worden, wo er am Boden blutüberströmt liegen blieb und von den Braugehilfen, die sich nach dem Grunde des Stillſtehens der Maschine er= fundigen wollten, aufgefunden wurde. Ein aus dem Depot, Oranienburgerstraße 12, telephoniſch herbeigerufener Stoppscher Krankenwagen erschien rasch genug, um den gräßlich verftümmelten Körper des Aermſten noch lebend in die königliche Klinik zu schaffen, woselbst die sofort anwesenden Aerzte neben mehreren Arm- und Beinbrüchen, schwere innerliche Verlegungen des Eingelieferten konstatirten, so daß die Erhaltung seines Lebens sehr fraglich erscheint.
Die Kenterung des Bootes bei Schildhorn am jüngsten Sonntag, durch welche zwei Menschenleben zu Grunde gingen, ist, wie uns von zuständiger Seite mitgetheilt wird, nicht durch den vom Wegener'schen Dampfer erzeugten Wellenschlag her beigeführt worden. Das Unglück ist vielmehr lediglich dadurch bewirkt worden, daß ein Hut aus dem Boot ins Wasser gefallen war, und die drei Insassen des kleinen Fahrzeuges zu gleicher Zeit aufsprangen und nach der entführten Kopfbedeckung griffen. Ertrunken sind übrigens hierbei ein älterer Herr, der Frau und Kinder hinterläßt und ein etwa 15 Jahre alter Bursche, also kein Bräutigam, wie es nach der ersten Meldung hieß.
Polizeibericht. Am 8. d. M. wurde auf dem Flur des Hauses Falkensteinstr. 3 ein obdachloser Dachdecker stark angetrunken und aus mehreren Wunden an der rechten Hand blutend vorgefunden, so daß er nach Anlegung eines Nothverbandes nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werdeu mußte. Am 9. d. M. Morgens wurde ein Arbeiter in seiner Wohnung in der Wrangelstraße erhängt vorgefunden.- Nachmittags fiel vor dem Hause Fennstr. 35 ein 13jähriger Knabe von einem mit Mauersteinen beladenen, in der Fahrt befindlichen Wagen, wurde überfahren und erlitt eine Quetschung der linken Bruft. Zu derselben Zeit kam in der Norddeutschen Brauerei, Chauffestr. 58, der Sattlerlehrling Klendtke dem Treibriemen eines Fahrstuhls zu nahe, wurde dabei von der im Gange befindlichen Welle erfaßt und mehrere Male herumgeschleudert, so daß er einen Bruch des linken Armes und des rechten Fußes, sowie anscheinend auch innerliche Verlezungen erlitt. Er wurde nach der Universitätsklinik gebracht. Abends fand vor dem Hause Anhaltstr. 7 ein Zusammenstoß zweier Rollwagen statt, wobei die auf dem einen Wagen befindlichen Personen, und zwar der Kutscher Neblin, die Schülerin Schulz und der Schankwirth Pietsch, auf den Fahrdamm geschleudert wurden. Während der letztere unversehrt blieb, erlitt die 2c. Schulz nicht unbedeutende Verlegungen am Kopf und Neblin solche am rechten Fuß. Zu derselben Zeit fiel vor dem Hause Dorotheenstr. 49 ein unbekannter, etwa 35 Jahre alter Mann beim Herabspringen von einem Rollwagen zu Boden und verlegte sich ziemlich bedeutend am Hintertopfe, so daß er bewußtlos nach der Charitee gebracht werden murde. Kurze Zeit darauf sprang ein nnbekannter Mann an der Oberbaumbrücke in die Spree und-ertrant. Abends versuchte eine Frau in ihrer Wohnung in der Lüneburgerstraße infolge ehelichen Zwistes sich mittelst Zuckersäure zu vergiften. Sie wurde noch lebend nach dem Krankenhause in Moabit gebracht. In der Nacht zum 10. d. M. stürzte sich ein Portier aus dem Fenster seiner im 4. Stock in der Kronenstraße belegenen Wohnung auf den Hof hinab und verstarb auf der Stelle. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause geschafft. Im Laufe des 9. d. M. fanden an vier Orten kleinere Brände statt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.
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Gerichts- Beitung.
Beugen verdienen den besonderen Schuh des Gerichtes. Von diesem Grundsaze ging die 94. Abtheilung des Schöffengerichts aus, als sie gestern einen gewissen Friedrich Wiejener zu einer Gefängnißstrafe von vier Wochen verurtheilte, obgleich der Staatsanwalt nur 14 Tage beantragt hatte. Der Arbeiter Fischer hatte gesehen, wie Wiefener den Rettungsball an der Moabiter Brücke ohne irgend eine Veranlaffung loslöfte und in die Spree warf. Fischer mußte in der Verhandlung gegen Wiesener wegen groben Unfugs als Zeuge auftreten, und der letztere wurde zu 4 Wochen Haft verurtheilt. Als Wiesener eines Tages den Fischer auf der Straße traf, versezte er ihm aus Rache einen so wuchtigen Fausthieb ins Gesicht, daß sofort das Blut aus Mund und Nase strömte. Dieser Racheaft wurde vom Gerichtshofe wie oben geahndet.
erblickte in der
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eine
Der Kampf der Polizeibehörden gegen die verpönten Hängeböden führte am Mittwoch den Zimmermeister Dreßler vor die zweite Straffammer am Landgericht II. Der Angeflagte hatte im Sommer des Jahres 1887 das Haus Nr. 5 in der zu Charlottenburg gehörigen Keithstraße erbaut. In dem am 7. April 1887 ertheilten Baukonsens waren zwar die im Bauplane vorgesehenen Hängeböden genehmigt worden, jedoch Bauplane vorgesehenen Hängeböden genehmigt worden, jedoch nur mit der Maßgabe, daß dieselben statt mit Stehleitern mit festen Treppen zugänglich sein und eine Höhe von 150 bis 170 Zentimetern haben müßten. Der Angeklagte verzichtete indessen ganz und gar auf die Anlegung von Hängeböden. Erst in der zweiten Hälfte des Monat Januar d. J. legte er in 30 Wohnungen seines Hauses Hängeböden an, ohne der Baupolizeibehörde Mittheilung zu machen. Dieselbe erhielt aber doch Kenntniß von der vorgenommenen baulichen Veränderung. Auf ihr Betreiben wurde der Bauherr bezw. Hausbefizer wegen Uebertretung der Bau- Polizei- Verordnung vom 24. Juli 1887 unter Anklage gestellt. Das Charlottenburger Schöffengericht Anlegung eines Uebertretung des§ 26 Der betreffenden Verordnung, bestimmt, daß zu jedem Umbau die Bau polizeiliche Genehmigung eingeholt werden muß. In der Anlage von 30 Hängeböden erblickte das Schöffengericht 30 Uebertretungen und erkannte auf 150 Mark Geldstrafe eventuell 30 Tage Haft. Der Verurtheilte legte Berufung ein und machte in der zweiten Instanz durch seinen Vertheidiger geltend, daß ein Umbau gar nicht vorliege, denn wolle man einen solchen in der Anlage eines Hängebodens auch erblicken, so sei doch zu erwägen, daß die Hängeböden durch den ertheilten Konsens genehmigt waren. Der Konsens sei vor Erlaß der neuen Bau- Polizei- Ordnung ertheilt worden, für die Beurtheilung des vorliegenden Falles müsse daher die alte Ordnung maßgebend sein. Der Angeklagte h: be auf die Anbringung der genehmigten Hängeböden ursprünglich verzichtet, weil er geglaubt habe, Räume genug zu befizen. Als er sich von der Unzulänglichkeit der Räume überzeugt, habe er von der ertheilten Genehmigung Gebrauch gemacht. Er fönne daher auch nicht bestraft werden, zumal jeder strafbare Dolus ausgeschlossen sei. Wenn aber, dann könnte doch nur eine Uebertretung als vorliegend erachtet werden, da die Anlegung sämmtlicher 30 Hängeböden doch nur einem einzigen Willen und Entschluffe zuzuschreiben wären. Der Gerichtshof trat nach der einen Richtung der Auffassung des ersten Richters bei. Da durch einen Hängeboden eine Veränderung der Decke herbeibeführt wird, so tritt eine Verände rung ein, die die Behörde, welche die Verordnung erlassen hat, unter Kontrole stellen wollte. Die Umänderung hätte also angemeldet und genehmigt werden müssen. Der Angeklagte hatte zwar die Ermächtigung zur Anlage der Hängeböden, da er aber feinen Gebrauch von dieser Ermächtigung machte, so erlosch dieselbe mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung. Er mußte also einen neuen Konsens einholen. Da er dies nicht that, machte er sich strafbar. Ein strafbarer Dolus sei in diesem Falle nicht erforderlich. Obendrein habe dem Gerichtshofe die Vermuthung nahe gelegen, daß der Angeklagte auf die Anbringung der Hängeböden vorläufig nur verzichtet habe, da mittlerweile die neue Verordnung in Kraft getreten die Abnahme des Baues anstandslos durchzusehen, in der Hoffnung, daß die spätere heimliche Anbringung nicht zur Kenntniß der Polizei gelangen werde. Darin sei aber dem Vertheidiger beigetreten worden, daß nur ein verbrecherischer Wille und darum auch nur eine strafbare Handlung vorliege. Unter Aufhebung des ersten Urtheils sei daher nur auf 20 M. Geldstrafe oder sechs Tage Haft erkannt worden.
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Färber Goebel entscheidende Frage, um welche es sich Der letzten Sigung des Schiedsgerichts handelte. 29. Januar d. I. ward dem in einer hiesigen Färberei schäftigten wärend der Arbeit plöglich so übel, daß er sich laub ausbitten mußte, zum Arzt und sodann nach Hause gehen. Mühsam wankte er zunächst zum Kaffenarzt Dr. der ihn, was von allen Seiten, auch dem Schiedsgericht, ein Aft grober Fahrlässigkeit bezeichnet ward, wieder fortschid dieſes Bei jedem seiner Schritte wurden des Erkrankten Schmers dann wü heftiger; er hatte Mühe, sich vor dem Umfinken zu bewahrt werden u Zunächst wandte er sich wieder nach dem Arbeitslokal, um von morg gleitung bittend, da er allein nicht nach Hause zu geht Fiedler ko vermöge. Ein Arbeiter der Färberei begleitete ihn darauf. vorhander der Thür des zweiten Hofes der Fabrit brach der Erkrant die Komn plöglich kraftlos zusammen und brach den linken Oberschenk könnten, Ein Unglück kommt selten allein. Der Bruch ward frumm rungen be heilt, und der Verlegte nach seiner Genesung von dem ihn troffenen Unwohlfein völlig erwerbsunfähig. Erfwo Affor nunmehr, von bitterer Noth getrieben, auf Gewährung pollen Rente, da er im Gewerbebetrieb verunglückt demgemäß nach den Bestimmungen des Unfallgefeßes unt ftügt werden müsse. Denn in der Fabrik und vo Fabrikherrn sei er fortgefchickt worden; auch habe feien. Gr Leßtere ihn wieder über den of spediren laffen, auf welche einem Ort im Gewerbebetriebe, das Ung ihm zugestoßen fei. Die beklagte Genoffens weist den Unterstüßungsanspruch ganz entschieden Das Prin Das vom Verlegten Angeführte sei doch nur ein völlig und rein äußerlicher Zusammenhang mit dem Gewerbebetri sprach glei des Klägers gewesen und stehe auch nicht im entferntesten sälen gefa den Einrichtungen und Eigenthümlichkeiten dieses Betric bas Unfra selbst in Verbindung und Zusammenhang. Das Schiedsarbeit beç richt schloß sich nach eingehender Erwägung der Sachl Im Ansch diesen Angaben an und wies des Verlegten Anspruch ab. Lehmann Zwei Kirchhofsmarder standen gestern in den Person Dieser Bej der Arbeiter" Georg Tauß und Gustav Kirchho in seinen vor der dritten Straffammer des Landgerichts I . Die An meistens flagten wurden am 2. Juni angehalten, als sie den Kirch Familienv der St. Marien- Gemeinde mit Rosen beladen verla werden. wollten. Sie gaben an, daß sie die betreffend die betreffen erregt. Her Blumen von den Gräbern ihrer Angehörigen die Maure pflückt hätten, es stellte sich aber heraus, Daß Der große der erste Angeklagte dort beerdigte Verwandte besaß, de würde sich Gräber indessen keinerlei Blumenschmuck aufzuweisen hat Auch Herr Der Gerichtshof folgte der alten Praxis, daß die Kirchhöfe Kopfe dur sonders vor derartigen Beraubungen geschüßt werden müß die Berli und verurtheilte die Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe bringen w je vier Monaten. den erford es einer fl würden dann wi Tönnen.
wenigen S
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Soziale Ueberlicht.tattet
punkt.
An die Tischler und gesammten Holzarbeiter, regelten G Bildhauer, Böttcher, Stellmacher, Glaser u. s. w. Kollege Leider abe Am 14. Juli tagt in Paris ein internationaler Arbeit zu halten tongreß; der Wichtigkeit der Tagesordnung wegen ist wies er de den Vertreteru der deutschen Arbeiterschaft im Reichstage fammenfaf die deutschen Arbeiter die Aufforderung ergangen, von ausführun Gewerken Deutschlands Delegirte zu diesem Kongreß zu Anwesende senden. Lehmann
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Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen und hab Beide Red in der Versammlung am 3. in der Tonhalle einen Delegi und traten gewählt. Es gilt nun, die Mittel zur Bestreitung der Koffelben Sin 11. A. Al Der Kongreßbeschickung aufzubringen.
Holzarbeiter! Ihr wißt alle, daß wie in den meiß die meisten andecen Gewerken auch in der Holzarbeiterbranche die Versammlu nuzung der Arbeitskräfte in den letzten Jahren bis a Der Höchste gestiegen ist. Da durch das fortschreitende Maschine hielt am wesen immer mehr Arbeiter arbeitslos werden, ist sammlung den Unternehmern leicht, zu den niedrigsten Löhm Tagesordn arbeiten zu lassen. Uebermäßige Arbeitszeit, Nacht- und Som Vorstandes tagsarbeit wird unter den augenblicklichen Verhältnissen all eröffnete d Arbeitern zugemuthet. Durch die größtmöglichste Ausnuß die Kollege der Arbeitskräfte der jugendlichen Arbeiter und in einig führt den Branchen auch durch die schlechtbezahlte Frauenarbeit, ist diehen un uns für die Dauer nicht mehr möglich, unsere Familien zu Kollegen a halten, eine menschenwürdige Eristenz zu führen und uns Leute zu n Pflichten als Staatsbürger zu erfüllen. Ferner gefährden trauen de unzureichenden fanitären Einrichtungen in den Werkstätten ordnung Fabriken unsere Gesundheit, die unvollkommenen Schuß wesenden richtungen im Maschinenbetrieb machen jährlich Hunderte gabe größe Arbeitern erwerbsunfähig. Es ist deshalb nothwendig, d für die au Arbeiterschußgefeße, und zwar auf internationalem Wege, worden fin geführt werden müssen. Es ist ferner nothwendig, daß in dies gaben des Schußgefeßen die Festsetzung einer Normal- Arbeitszeit vo wofür der gesehen wird, daß alle oben angeführten Punkte berücksicht zweite Pu Da nun der Kongreß in Paris sich mit allen die standes" Fragen beschäftigt, und ferner die auf dem Kongreß von de erster Vors Arbeitern der ganzen Welt gefaßten Beschlüsse auf die von izender S schweizerischen Regierung einberufene Konferenz, welche ebe Fennstr. 1 falls der Frage der internationalen Regelung der Arbeitersch Robert St gefeggebung näher treten will, einen Druck ausübt, so werd wurden di die Holzarbeiter Berlins , die hier so zahlreich vertreten sind, und Rolan immer mit in den vordersten Reihen der Bewegung geftande Fragefafter haben, den Werth der Vertretung sämmtlicher Holzarbeidem alten Berlins auf dem Kongreß einsehen. Gleichzeitig soll der Ko Thätigkeit greß ein Verbrüderungsfest der Arbeiter der ganzen Welt feil erheben fic des Kongresses nimmt die unterzeichnete in der oben angefühltbung 50 Freiwillige Beiträge zur Deckung der Unkosten zur Beschidden Antro
werden.
ten Versammlung gewählte Kommission entgegen und Quittungslisten aus.
gie Antrag ri Sprach für antrag, do Vorstands
A. Apel( Tischler), Stegligerstr. 91 H. II. Geelhaar( Stellmacher), 3ionsfirchstr. 22. W. Oberschmidt( Böttcher), Bellealliancestr. 60 Vorstands S. Klose( Bildhauer), Dennewigstr. 25 H. I. Karge( Tischler), Teltowerstr. 30 H. part.
Versammlungen.
Die Kolleg diese Anti einen Post
posten zu beide Ant Vorfizende
an den er
richten.
Der
Die öffentliche Versammlung der Maurer Berli und Umgegend, welche mit der Tagesordnung:" Berich Sonnaben erstattung über die jeßige Lage des Streifs und unsere weiter Tagesordn Stellung zu demselben" am 9. d. Mts. in der Tonhalle fta und Ausg un Vorstandes fand und der Leitung der Herren Grothmann, Fiedler Silberschmidt unterstand, war etwas zahlreicher besucht, als d nehmenden Versammlung am Abend zuvor, jedoch verhältnißmäßig imm Vereins a noch schwach. Von den ausgegebenen Fragebogen fin berwasser ein fleiner Theil eingegangen, aus deren Resultat ein ober flächliches Bild über die jeßige Situation Herr Grothman
befuchte V die Herren
gab. So flein dieses Bild auch war, so war es doch ni berr Silb sehr zufriedenstellend. Wenn auch die 9stündige Arbeitszeitende Ko überwog, so war doch auch die 10ftündige und die Affordarbe des Berein vertreten. Wie verlockend die Affordarbeit ist, erhellt zur Ge daß fich b nüge aus dem Umstande, daß auf einem Bau die dortigen Afford Der Antro arbeiter die enorme Summe von 54 M. pro Kopf und Woche vet Mitglieder dient haben, troßdem sie nur 12 Stunden täglich gearbeil lauf derse haben. Die Lohnfäße differiren zwischen 60 Bf. und 55 Gewählt Herr Grothmann beklagte das sparsame Eingehen der aus zweiter V legte. Des Weiteren besprach Redner die leßte Versammlu und Meye gefüllten Fragebogen, auf welche er ein berechtigtes Gewid als zweiter der Meisterschaft, aus deren Verhandlungen hervorgehe, die Arbeitgeber sehr nahe daran waren, die Forderungen Vereins n oder nicht?" Das war die für den bedauernswürdigen willigen zu müssen, wenn nicht der Hunger stärker gewefen
Aus dem Schiedsgericht in Unfallversicherungssachen. Im Gewerbebetriebe verunglüdt
a fammlung