ber schnel Gleichzeitig bezahlten die Fuhrleute der Frau Beutler, nachdem davon und auch diese die Herausgabe des Instruments verweigert hatte, Eltern die versprochenen 5 M. Seitdem ist Sch. spurlos verschwunden, e nur no das Klavter von dem Trödler bereits weiter verkauft und der Fabrikant geprellt. em Waffe

gar nicht berechtigt sei. Dem Fiskus war nämlich bei einer Separation in den vierziger Jahren ein Mitbesig an dem Ter­rain zugefallen, die anderen Besiker aber sind ganz unbekannt. Auf die Klagen der B.'schen Erben ist nun der Militärfiskus dieser Tage vom Rammergericht zur Auflaffung verurtheilt wor­den, welcher Verpflichtung er aber vorläufig gar nicht nach kommen fann.

Stury vom Dache. Auf dem Hofe des Grundstücks der Char Reichenbergerstr. 155 wird ein neues Fabrikgebäude errichtet, Die welches zur Zeit bis zum Dache fertig gestellt ist. Am gestrigen Topf en Nachmittag gegen 5 Uhr verlor der 28jährige Maurer Baul fich übe Grieger aus Jordan( Kreis Züllichau  ), als er sich beim Ver­chte in mauern des Dachgebälks zu weit vorbeugte, das Gleichgewichtlichen Trockenheit im Mai überaus spärlich aus; indeß ver­und stürzte kopfüber von dem vier Etagen hohen Neubau auf au des, wi den Hof hinab. Ein sofort hinzugezogener Arzt vermochte nur rtiewaaren noch den Tod des Verunglückten zu fonstatiren, welcher sich bei dem Falle außer einem Schädelbruche schwere innere Ver­chaftet. ite bielige legungen zugezogen hatte. Die Leiche des Grieger, der in ift fodam Jordan Frau und Kinder hinterläßt, ist nach dem Zeichenschau­verdufte hause gebracht worden. ts in Ame

Vom Gerüßt gestürzt. Bei der Aufstellung des Bau­b. In gerüftes am Hause Leipzigerstr  . 2 stürzte gestern früh um 18 Uhr mit ihm der Zimmergeselle S. aus beträchtlicher Höhe so unglücklich auf andten de den Bürgersteig hinab, daß er mit dem Kreuz auf die dort auf­m dieselbe gestapelten Granitplatten aufschlug und hierdurch sehr schwere och eine Verlegungen sich zuzog. Der Berunglückte wurde mittelst einer Droschke nach der Charitee befördert. fand m

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Durch den Zusammenstoß zweier Fuhrwerke ist 1. Teine vorgestern Abend in der Anhaltſtraße ein schweres Unglück her­beigeführt worden. Auf dem einen beladenen Wagen saß neben dem Kutscher   die 11jährige Tochter eines am Schöneberger­n Banter Ufer wohnhaften Metalldrehers, Charlotte Sch. Als der Zu fammenstoß erfolgte, wurden Kutscher   und Kind hinabgeschleudert, smüde d und das Kind gerieth unter die Räder des anderen Wagens. eines Ka Die Räder streiften dem Kind den Kopf und gingen über den mit ein rechten Fuß, während der Kutscher   mit leichteren Verlegungen davonkam. Nach Anlegung eines Nothverbandes wurde die Verunglückte in ein Krankenhaus geschafft.

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Ein werthvoller Koffer, enthaltend 572 Stück silberne, goldene und Metalluhren, ist am 29. Juni dem Reisenden der Firma J. Bloch I. in Wien   auf der Reise von Kaschau   nach S. A. Ujhely abhanden gekommen. Die Uhren haben einen en Morg Gesammtwerth von 22 951 Frks. Vor Ankauf derselben warnt Telegram die Polizeidirektion zu Wien  . Daß fie Der doch Uhr Aben Leidung den Fin liz, die stürzten Ifer wur bald auf um Dien tag wur durch

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Unbekannter Selbstmörder. Nach Meldung von Augenzeugen sprang am 9. d. M. Abends ein Mann von der Oberbaumbrücke aus in die Spree und verschwand sogleich unter dem Wasserspiegel. Ein Soldat versuchte zwar, den Lebensmüden mittelst des Rettungskahnes den Fluthen zu eutreißen, mußte aber unverrichteter Sache die Unglücksstätte verlassen. Das einzige Refognitionsmittel, die Müße des Er­trunkenen, welche der Soldat auffischte, ist der Polizei zur weiteren Recherche übergeben worden.

Oleum- Attentat. Ein brutaler Racheakt wurde am 36 wohnenden geftrigen 2tben an einer in der Stalkerstr. 36 Frau Gürtler 2. verübt. Als die Genannte gegen 7 Uhr von einem Geschäftsgange nach ihrer Behausung zurückkehrte, trat des Gel ihr in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung eine Frau in den der 4 jah Weg und schleuderte ihr aus einer Flasche eine Flüssigkeit ins vei Trep Gesicht, welche der Unglücklichen nicht nur das ganze Antlig of geft mit Brandwunden bedeckte, sondern auch Hals und Brust in gräßlicher Weise verlegte. Gemartert von heftigem Schmerz und des Augenlichtes anscheinend beraubt, stieß Frau L. laute Schmerzensschreie aus und sant gleich darauf ohnmächtig auf dem Bürgersteig nieder, welchen Moment die unbekannte Attentäterin dazu benuzte, schleunigst die Flucht zu ergreifen. Eine große Menschenmenge sammelte sich sofort um die Schwer­gefallen verlegte an, und da einige der Umſtehenden Frau L. erkannten, so rief man den Ehemann herbei, und dieser hatte nichts Giligeres zu thun, als eine Droschke zu requiriren und die gräßlich verlegte Gattin nach der Charitee zu schaffen. Dort wurde festgestellt, daß die äßende Flüssigkeit Oleum gewesen. Die Verlegungen lollen sehr bedenklicher Natur sein, und sind namentlich beide Augen arg gefährdet. Die inzwischen von eige zu, dem Vorgang in Kenntniß gefeßte Kriminalpolizei soll, wie ver­er Anna lautet, der in der Manteuffelstraße wohnenden Vitrioleuſe" Jahres bereits auf der Spur sein. Diefelbe soll sich ihrer That wohnte anderen gegenüber gerühmt und erklärt haben, daß sie an der halbjahr. lange geplante Nache ausgeübt habe.

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Die Unfitte, Obstferne und Obstreste achtlos fortzuwerfen, ich der n Pflege hat vorgestern schon wieder einen Unglücksfall herbeigeführt. Die in der Dorotheenstraße wohnhafte Schlofferswittwe Minna gekosten von Se Br. war mit Scheuern der Treppe beschäftigt, als sie plöglich den Beauf einem Kirschfern ausglitt und über den Scheuereimer hin­nd ihr weg die Treppe hinabstürzte. Hierbei brach die Bedauerns­ชิน natlich werthe das rechte Bein und mußte in einer Droschke nach un auch einem Krankenhause gebracht werden. hen Pen

Der Hotelschwindler Prenzlow, von welchem wir vor Vorweinigen Tagen berichteten, hatte es in der That bei seinen Berzweiß Schwindeleien neben Zechprellereien hauptsächlich auf Velosipedes mit ihr abgesehen. So meldete sich wieder ein in der Niederwallstraße it demfel wohnhafter Buchdruckerlehrling K., welcher Besizer eines Drei­ich Wilme rads war. Am 28. Juni erſchien Prenzlow bei K. und lieh d trank ich das Dreirad auf eine Stunde", wofür er hinterher 3 M. n verlor bezahlen wollte. Pr.   logirte damals in einem unserer ersten der Krank Hotels und, als sich der junge Verleiher endlich, da Pr. mit man sie dem Dreirad nicht zurückkehrte, an den Portier des Hauses Schwefels wandte, erfuhr er zu seinem Schrecken, daß Pr.   verschwunden, fein Dreirad aber für 40 M. an einen Hotelbefizer in Bad ihr bei Nauheim   verkauft sei.

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In der Spreewaldgegend steht man zur Zeit mitten in der Ernte des Winterroggens. Dieselbe fällt in Bezug auf Stroh sowohl als Kornertrag wegen der ganz außergewöhn­spricht der recht günstige Stand des Sommerroggens dafür genügenden Ersatz. Im Unterspreewalde herrscht sehr empfind­licher Waffermangel und ist der Wasserstand der Spree   dort ein so niedriger, daß selbst kleine Kähne unbefrachtet nicht fort­fommen fönnen. Fische sind gegenwärtig um feinen Preis zu haben und ein Wasservogel ist nur hin und wieder zu sehen. Sehr nachtheilig wirkt die Trockenheit auch auf den zweiten Graswuchs, der den Speeewäldlern infolge dessen auch nur eine sehr unergiebige Grummeternte verspricht. Dagegen ist der Stand der Kartoffeln ein überaus günstiger und verspricht nach den Resultaten der an verschiedenen Stellen vorgenommenen Untersuchungen reichen Ertrag in bester Qualität. Infolge der geringen Bewässerung und der fortschreitenden Kultur ist auch die Zahl der hier hauſenden Störche recht gering geworden, und nur ab und zu sieht man noch auf den knorrigen Aeften einer stämmigen Eiche ein Storchnest, aus dem die jungen Langhälse flappernd neugierig herauslugen. Wenn man ferner vor ungefähr zehn Jahren um diese Zeit hier auch noch zahl reiche Pferde- und nach Hunderten zählende Rinder-, Schaf und Schweineheerden weiden und wühlen sehen konnte, ist auch dies jezt gar anders geworden, da die großen Weidenflächen parzellirt wurden, wodurch freilich zugleich das höhere und niedere Wild verscheucht ist. Nur der Fuchs neben den zahl­reichen ihm zur beliebten Beute dienenden wilden Kaninchen behauptet hier schneidig unterirdisch das Feld, und ist es sehr interessant, unentdeckt zu belauschen, wie Meister Reinicke seine Jugend auf den Fang derselben dressirt. Aus solchen philo­fophischen Betrachtungen wird man freilich plößlich heraus­geriffen, wenn einer jener hochgeöhrten Nager in rasendem Galopp durch's Geftrüpp anfeßt, dem soeben ein fräftiger Hühnerhabicht seine scharfen Fänge in den feisten Rücken schlug und der ein verwegener Reiter fräftige Schnabelhiebe nach den Lichtern seines seltsamen Reitpferdes führt.

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Eine Duellangelegenheit zweier Berliner   Rechts­anwälte ist gegenwärtig dem Ehrenrath zur Prüfung unterbreitet worden. Der betreffende Fall, welcher in den An­waltskreisen das peinlichste Aufsehen erregt, hat sich folgender­maßen abgespielt: Rechtsanmalt M. hatte seinen Kollegen V., mit dem er anläßlich der Verhandlung eines Zivilstreits in Differenzen gerathen war, als einen Lügner" bezeichnet. In dem Glauben, sein Widerpart sei fatisfaktionsfähig, ließ ihn der Beleidigte durch den gemeinschaftlichen Kollegen S. zur Revofation auffordern, im Weigerungsfalle ihn aber zum Zweikampf herauszufordern. Der sehr muthige M. lehnte jede Revokation ab und nahm in seiner großen Freude, von dem beleidigten Kollegen für fatisfaftionsfähig an­gesehen zu sein, die Herausforderung an. Unmittelbar nach dem Fortgange des S. muß ihm sein heldenmüthiger Ent­schluß aber wieder leid geworden sein; denn ersterer war faum nach Haus gekommen, als ihm auch schon ein Schreiben des M. vorgelegt wurde. In demselben war gesagt, daß der Schreiber nach einiger Ueberlegung zu dem Resultat gekommen sei, daß er sich als Rechtsanwalt einer strafbaren Handlung nicht schuldig machen dürfe. Aber auch das Kartelltragen sei strafbar, und so fordere er seinen Kollegen auf, umgehend für die Rücknahme der Forderung zu sorgen, widrigenfalls er die Sache der Staatsanwaltschaft anzeigen würde. Diesen Brief hat Rechtsanwalt S. dem Ehrenrath der Rechtsanwälte mit dem Antrage überreicht, wegen seiner bisherigen Thätigkeit in dieser Sache das Disziplinarverfahren einzuleiten.

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Polizeibericht. Am 10. d. Mts. Vormittags fiel ein 9jähriger Knabe beim Spielen in das Hafenbassin des Land­wehrkanals und ertrank. Die Leiche wurde bald darauf aus dem Wasser gezogen. Nachmittags stürzte der auf dem Neu­bau Reichenbergerstr. 155 mit dem Vermauern von Balken­föpfen beschäftigte Maurer Grieger aus dem Dachgeschoß des vierstöckigen Fabrikgebäudes auf den Hof hinab und verstarb auf der Stelle. Zu derselben Zeit wurde eine Frau auf dem Flur eines Hauses in der Staligerstraße von einer unbe­fannten Frauensperson mit Schwefelsäure begoffen und erlitt so bedeutende Brandwunden im Gesicht, daß sie nach der Charité gebracht werden mußte. Abends sprang eine Frau von der Schillingsbrücke in die Spree, wurde jedoch, an­scheinend ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Wasser gezogen und nach ihrer Wohnung gebracht.

Die Kottbuser Brücke ist und bleibt das Schmerzens­find unter den Berliner   Brücken. Es vergehen immer nur wenige Wochen, und dann heißt es wieder: Die Brücke ist gesperrt.". Eine Reparatur jagt förmlich die andere. Bufolge dieser Flickarbeiten entstehen oft die peinlichsten Verkehrs­nd trusstörungen. Nicht allein ist es vorgekommen, daß mehrere Leichen­rümpfe; mind' ho begängnisse haben warten müssen, eine Wagenburg von Fracht­und anderen Fuhrwerken harrt oft genug diesseits und jenseits der Brücke. Welch' unliebsamen Aufenthalt erfahren ferner die 1 Tag Baffagiere der Pferdebahn, für welche Zeit Geld ift. Am e zum mist Schäftigſten werden die Verkehrsstörungen bei Hochwasser, wenn die Brücke geöffnet werden muß, um Kähne passiren zu lassen. eilzahlung Wenn von Seiten der Polizei sämmtliche schwere Fuhrwerke pohlhaben über die breite massive Admiralblücke dirigirt würden, so träte ein Bian eine ganz bedeutende Entlastung jener ein, denn die Kottbuser Brücke paffiren täglich viele Tausend Frachtfuhrwerke, während die drei Minuten entfernt liegende Admiralbrücke nicht den hundertsten Theil der Frequenz aufzuweisen hat. Der Bau einer e vollstäneuen massiven Rottbuser Brücke an Stelle der alten wird denn­aderstraß noch über furz oder lang erfolgen müssen, da dem Magistrat ftüd

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von Seiten der Regierung die endgiltige Erklärung zugegangen ist, daß sie den Wasserspiegel an der betreffenden Stelle des

und erfla Landwehrkanals nicht tiefer legen läßt. Der vor ca. 15 Jahren In entstandene Stadttheil Südost harrt auch auf einen Brücken­übergang über den Landwehrkanal in der Flucht der Forster­oder Grünauerstraße seit Jahren vergebens. Daß es in Berlin   und dazu noch in guter Em Gegend ein Grundstück giebt, deffen Eigenthümer nicht be= fannt sind, dürfte den meisten Berlinern unglaublich erschei­ihre Stub nen, ist aber trotzdem thatsächlich wahr. In der Bergmann­ſtraße befindet sich nämlich ein Terrainstüd, als dessen Besiger nge in i allgemein der Magistrat angesehen wurde. Lepterer lehnte aber

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alle Kaufanträge mit dem Bemerken ab, daß er keinen Besiß­titel aufzufinden vermöge. Schließlich ermittelten die Berg­

fchäft in mann'schen Erben, daß der Militärfistus der betreffende Eigen für 120 thümer sei, fauften auch das Grundstück von demselben und m Geschaffungen kommen sollte, stellte es sich heraus, daß der Fiskus

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veräußerten es wieder. Als es nun aber zu den resp. Auf­gar nicht der eigentliche Besizer, sondern höchstens zu etwa Drei Fünfteln Mitbesitzer und zu einem selbstständigen Verkauf

Gerichts- Beitung.

Wie vorsichtig die Beamten bei Zuwendung von Geschenken seitens des Publikums sein müssen, beweist eine Verhandlung, welche gestern vor der dritten Straffammer des Landgerichts I   stattfand. Der Schußmann Schlief sollte sich dadurch des Amtsvergehens schuldig gemacht haben, daß er ein Behnmarkstück für die Ausübung einer dienstlichen Handlung angenommen haben sollte. Der Angeklagte verkehrte in freund schaftlicher Weise mit dem Restaurateur B. in der Dresdener­straße. Als dessen. Geschäft im Februar cr. durch Verkauf in andere Hände überging, sagte B. dem Käufer, daß derselbe zu­nächst für die Uebertragung der Konzeffion auf seine Person Sorge tragen müffe, er möge nur dem Angeklagten, welcher welcher besonders bei dem Schankkonzessionswesen zu thun habe, ein gutes Wort geben, damit die Angelegenheit, soviel wie möglich beschleunigt werde. Der Nach­folger B.'s befolgte diesen Rath bei dem nächsten Besuche des Angeklagten in der Restauration, erhielt aber den Bescheid, daß der Angeklagte außer Stande sei, thätlich zur Beschleuni­gung der Sache mitzuwirken, er könne ihm nur Anweisung geben, wie der Gang eines derartigen Geſuches ſei. Der An­geklagte ertheilte dem Konzessionsjucher die diesbezüglichen Rathschläge und der lektere wollte sich hierfür erkenntlich zeigen. Als Sch. später die Retirade besuchte, folgte ihm der neue Wirth und steckte ihm ein Zehnmark­in die Seitentasche seines Rockes. Dies Geld hat der Angeklagte behalten und sich dadurch obiges Strafverfahren zugezogen. Nachdem der Sachverhalt wie vor­stehend festgestellt worden, beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung des Angeklagten, da er nicht einsehen fönne, daß derselbe irgend eine dienstliche Handlung gegen Belohnung vorgenommen habe und der Gerichtshof folgte diesem Antrage. Der Beschuldigte war übrigens nach wie vor im Dienste be­lassen worden.

Rechtsanwalt und Winkelkonfulent. Vor der 88. Ab­theilung des Schöffengerichts wurde gestern ein Antrag wegen Beleidigung eines Rechtsanwalts in öffentlicher Sigung gegen den Ingenieur und Rechtskonsulenten Adolf Freitag ver handelt. Der Beschuldigte erklärte, daß er Konzipient" sei, 6. h. er mache für Bekannte schriftliche Auffäße u. dergl., ver­trete sie in Ausnahmefällen auch bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. In einem solchen Falle habe er eine Beleidigung, die ihm der Rechtsbeistand der gegnerischen Partei, Rechtsamalt Mühfam I., ins Gesicht geschleudert, einfach erwidert und müsse deshalb frei ausgehen. Als Rechtsanwalt Mühsam den Ge­richtssaal betreten habe, habe derselbe sofort gesagt:" Das ist

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ein Winkelfonsulent, mit dem verhandele ich nicht!", und darauf habe er, der Angeklagte, auf der Stelle erwidert: Wenn ich ein Winkelfonsulent bin, dann sind Sie auch einer!" Ganz anders stellte der als Zeuge vernommene Rechtsanwalt Mühsam den Sachverhalt dar. Danach habe der Angeklagte alle auf den Prozeß Bezug auf den Prozeß Bezug habenden Behauptungen und Vergleichsvorschläge in einer fo unpassenden Weise

zu widerlegen gesucht, resp. zurückgewiesen, daß der Vorfizende sich ins Mittel legte und erklärte, daß auch ein Winkelfonfulent fich innerhalb der gehörigen Grenzen zu halten habe. Darauf habe der Angeklagte die inkriminirte Bemerkung, gethan. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Lezteren eine Geldstrafe von 30 Mark, der Gerichtshof erkannte aber auf eine weit höhere Strafe, auf 150 Mark event. 30 Tage Gefängniß. Einerseits befanden sich unter den vielen Vorstrafen des Ange flagten mehrfache wegen Beleidigung und andererseits müßten die Rechtsanwälte, welche den Beamten gleichzustellen feien, vor derartigen Ausschreitungen energisch in Schuß genommen werden. Dem Beleidigten sei auch die Publikationsbefugniß zugesprochen worden.

Seiner ungeheuren Beschränktheit hatte ein gewiffer Joseph Gosczimiat es neulich zu danken, daß der Gerichtshof ihm mildernde Umstände bewilligte, als es sich um seine Ver­urtheilung wegen Doppelehe handelte. Einige Wizbolde hatten ihm vorgeredet, er könne ohne Weiteres eine zweite Ehe ein gehen, wenn er eine bestimmte Zeit lang von seiner Ehefrau nichts gehört hatte. Diese saß mit vier Kindern weit hinten in Polen   und nagte am Hungertuche, während ihr Mann am 16. Februar dieses Jahres in Berlin  eine zweite Ehe einging und sich vor dem Standesbeamten als unverheirathet ausgab. Gestern hatte sich auch die zweite Ehefrau des Gosczimiat vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I   wegen Bigamie zu verantworten, denn auch fie sollte gewußt haben, daß sie mit einem noch verheiratheten Manne die Ehe einging. Die bereits mehrfach gegen sie anbe­raumten Verhandlungen mußten stets vertagt werden, weil sie regelmäßig in Krämpfe verfiel. Gestern traten Zeugen auf, welche befundeten, daß sie noch Tags zuvor die Angeklagte von den wahren Verhältnissen Gosczimiaks unterrichtet hatten, aber trotzdem hatte sie am folgenden Tage den Gang zum Standes amte angetreten. Der Gerichtshof billigte auch ihr mildernde Umstände zu und erkannte auf sieben Monate Gefängniß.

Soziale Ueberlicht.

Nürnberg  , 8. Juli. Die Maurer und Steinhauer er laffen folgenden Aufruf: Da alle unsere Versuche einer gütlichen Vereinbarung mit unsern Innungsmeistern gescheitert find und die zehnstündige Arbeitszeit verweigert wurde, so waren wir gezwungen, die Arbeit niederzulegen. Arbeiter Deutschlands  ! Weil unsere Forderung eine nur gerechte ist, und der Streif schon drei Wochen dauert, so ersuchen wir Euch, uns in unferm Kampfe zu unterstüßen. Der Streik, dauert fort, haltet den Zuzug fern. Das Komitee. gez. And. Kauz, Feßergasse 4.

Münden, 6. Juli. Die Huf- und Wagenschmiede konn ten bis jeßt die Forderungen 10 stündiger Arbeitszeitfie arbeiten jest 13 Stunden seitens der Meister nicht bewilligt erhalten. Bu einem Streif fann es nicht kommen, so lange nicht auch die Fabrikschmiede helfend eingreifen. Zimmerleute treten jezt auch mit Forderungen heran. Glafer gründeten nach dem Beispiel der Lithographen einen Fachverein.

Versammlungen.

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Der Verein der Schriftgießer Berlins   hielt am Mittwoch, den 3. Juli, in Jordans Restaurant, Neue Grün­straße, eine sehr zahlreich besuchte Versammlung ab. Tages­ordnung: 1. Vortrag: Der Nußen der Gewerkschaftsorganisation. Referent Herr Pirch. 2. Diskussion. 3. Vereinsmittheilung. 4. Wahl eines Beisitzers. 5. Fragefaften. Der Vorfizende Herr Berkhahn eröffnet die Versammlung punkt 9 Uhr und er­theilt Herrn Pirch das Wort zu seinem Vortrage, welcher mit großem Beifall aufgenommen wurde. An der darauf folgenden Diskussion betheiligten sich verschiedene Herren, welche die Kollegen anzufeuern suchten, an einer festen Organisation der Schriftgießer festzuhalten und mitarbeiten zu helfen. Nachdem noch Herr Pirch das Schlußwort erhalten, wird zu Vereinsmit theilungen geschritten. Der Vorsitzende macht die Mittheilung, daß wir einige Briefe von unseren auswärtigen Kollegen er­halten haben, welche sich mit unseren Prinzipien einverstanden erklärten. Ferner, daß wir auf den Vereinsbericht des Vereins Berliner   Buchdrucker und Schriftgießer im Correspondent Nr. 64 uns beschwerdeführend an den Zentralvorstand gewandt haben. Außerdem sprechen sich einige Kollegen über das Ver halten des Vorstandes des Schriftgießergehilfen- Vereins aus, daß es nicht recht ist, wenn der Vorstand den neuen Verein resp. den Vorstand desselben vollständig zu ignoriren fucht, sogar in Fragen, die die Allgemeinheit angehen. Sie laden Mitglieder unferes Vereins ein, um ohne Wissen des Vor standes Beschlüsse zu fassen. Dies zeigt genau, daß fie uns refp. den Verein durchaus nicht anerkennen wollen. Es müsse hier endlich einmal ein Damm entgegengesetzt werden. Es wurde eine Resolution eingebracht, dahingehend, daß die Mit­glieder unseres Vereins jedweder Einladung, die von jener Seite tommt, auf welcher sich nicht auch die Unterschrift des Vorstandes des Vereins der Schriftgließer Berlins be findet, feine Folge zu leiſten haben. Bon verschiedenen Nicht­vereinsmitgliedern wurde bemerkt, daß, wenn diese Resolution angenommen werde, wir auch darauf gefaßt sein könnten, daß der kleine Verein( der alte) diese Beschlüsse auf Gegenseitigkeit bringen würde und deshalb den Nichtvereinsmitgliedern der Besuch in unserem Verein untersagt werde. Deshalb wurde die Resolution im Interesse der uns sympathisch gegenüber stehenden Kollegen vom Einbringer selbst zurückgezogen. Zu Punkt 4, Wahl eines Beisigers, wurde Herr Fischer gewählt. Zu Punkt 5, Fragekasten, fanden drei Fragen eine zufrieden stellende Beantwortung.

Eine öffentliche Schuhmacherversammlung tagte aur Montag, den 8. Juli, in Feuerstein's Saal, Alte Jakobstr. 75. Die Tagesordnung lautete: Was hinderte die Schuhmacher Berlins  , in diesem Jahre in eine Lohnbewegung einzutreten? Referent: Rich. Baginski. Die Versammlung war gut besucht und erregte besonders ein sehr eleganter Herr in weißen Hand­schuhen und Zylinder die Aufmerksamkeit der Versammlung. Nach Wahl des Herrn Klinger zum Vorfizenden eröffnet derfelbe die Versammlung. Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkte der Vorsigende, daß außer den beiden überwachenden Beamten sich noch ein Kriminalbeamter im Saal befinde und forderte den eleganten Herrn auf den Saal zu verlassen. Anfangs schien derselbe wenig Lust zu haben, der Aufforderung Folge zu leisten, nachdem der Vorsitzende aber erklärte, von seinem Haus­recht Gebrauch zu machen, schien es dem Herrn doch rathfa: u, der Aufforderung Folge zu leisten. Er verließ unter allgemeinent Beifall der Versammlung den Saal. Der Vorfißende ertheilte nunmehr dem Referenten, Herrn Baginski, das Wort. Derselbe gab zunächst einen kurzen Ueberblick vom vorjährigen Streif und kam zu der Schlußfolgerung, daß, wenn auch der Streik nicht voll und ganz gewonnen, immerhin für die Schuhmacher ein günstiges Resultat zu verzeichnen sei, namentlich habe sich die Organisation bedeutend gehoben und seien die Kollegen ziel bewußter geworden. Sodann beleuchtete derselbe den zerseßen