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Nr. 169.
Lokales.
Ans Paris wird uns unter dem 20. d. M. geschrieben: Bestern Abend war das Volk von Paris „ bei sich zu Hause" hre Stimm das heißt im Hotel de Ville - dem Stadthause und mit ihm als seine Gäste die sämmtlichen jekt in Paris annger gewesenden Arbeiterdelegirten, welche für Abends halb 10 Uhr zu einem„ Ehrenwein" Vin d'honneur im Namen des Volks Ins, hat Don Baris und der französischen Republik vom Pariser Stadtrath
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gehörten auch die Theilnehmer der beiden internationalen Arbeiterfongreffe. Wie ich höre, waren über 4000 Rarten ausgegeben die Zahl der Anwesenden betrug aber mindestens Aus Rücksicht auf die deutschen Arbeiterbelegirten, die ben Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und der Sympathie bilbelen, waren Reden und Toaste von dem Festprogramm ausgeschlossen. Niemals werde ich das Schauspiel des gestrigen Abends vergeffen.
Es war nicht das erste Mal, daß ich im Hotel de Ville gewesen. Schon 1848 im Februar und im MärzSturze des Bürgerkönigs hatte ich das Hotel de Ville befucht, und zwar an mehreren der großen Tage" jener großen Epoche. Damals ging es stürmischer her als gestern La martine
nach dem
Andere hatten das Del ihrer Bered
famkeit auf die brandenden Wogen zu gießen. Unter anderen war ich als Zuschauer und auch ein bischen als Mitspieler bei
Dienstag, den 23. Juli 1889.
-
6. Jahrg.
Wie man begreift, ist dieses Urtheil dem Unternehmerthum nichts weniger als günstig. Verständnißinnig will deshalb die Magdeb. 3tg." dem§ 115 der Gewerbeordnung einen Zufak beifügen, welcher die Zurückhaltung gewisser fleiner Beträge bis zu einem Marimalbetrage, der niemals den Betrag eines Monatslohnes übersteigen sollte, und in beiderseitigem Einoerständniß gestattete." Der Passus in beiderseitigem Einver ständniß ist gut gemeint, sicherlich; man müßte nur nicht wissen, wie solche beiderseitigen Einverständnisse erzielt werden. Ein knurrender Magen geht jedes„ Einverständniß" ein.
Ein schwerer Unglücksfall hat sich am Sonnabend Abend auf der Spree bei Köpenick bei der dortigen, ihrer Baus art wegen von den Schiffern gefürchteten Dammbrücke zugefragen. Die Gerüchte, die in Berlin über das Unglück verbreitet waren, sprachen von einer großen Zahl von Opfern, die daffelbe gefordert habe, glücklicherweise erwiesen sie sich als übertrieben. Troßdem bleibt das Unglück noch immer entfeßlich, denn zwei Frauen, Familienmütter, haben durch das Unglück in furchtbarer Weise den Tod gefunden. Ueber dasselbe selbst liegen folgende Meldungen vor:
Bum Steinträgerfekt schreibt die Volts- 3tg.": Die Geschichte von dem Steinträgersett", eine jener Räubergeschichten", die von Zeit zu Zeit wiederkehren, beweist am besten, wie wenig thatsächliche Kenntniß von Arbeiterverhält niffen gerade in den Kreisen vorhanden ist, welche sich so gern als die berufenen Vertreter der Arbeiter aufspielen. Wenn man 3. B. den Wochenverdienst der Steinträger als einen Beweis für die günstige Lage der Verhältnisse im Baugewerbe bezeichnet, so fann nur die kraffeste Unwissenheit zu einem solchen Urtheile gelangen; denn abgesehen davon, daß der Wochenoder Tagesverdienst eines Steinträgers heute um mindestens 25 bis 33. Prozent niedriger ist, als er z. B. vor 20 Jahren und bis über die Gründerzeit hinaus war, bilden die Steinträger eine Gruppe unter den Bauarbeitern, welche in Bezug auf Bergleiche mit diesen gar nicht herangezogen werden können. Der beste Beweis dafür ist wohl der, daß die Steinträger in Berlin zu einer Zeit, als die Maurer und Zimmerer noch einen Tagelohn von 2,25 M., höchstens 2,50 M. bezogen( 1868), 6 bis 9 M. täglich, in einzelnen Fällen sogar bis zu 12 M. täglich im Afford verdient haben, ohne daß deshalb ein über mäßiges Angebot von Arbeitskräften zu dieser lohnenden Beschäftigung vorhanden war. Der erste Streit der Bauarbeiter in Berlin im Jahre 1869 bis dahin hatte der Mangel des Koalitionsrechtes jede Vereinigung der Arbeiter zur Erringung befferer Lohn- und Arbeitsbedingungen unmöglich gemacht dreht sich darum, einen täglichen Lohn von drei Mark zu er langen und dieser durch die bittere Noth aufgezwungenen Forderung hat man damals von jener Seite, welche mit„ Steinträgerſeft" operirt, genau denselben Widerstand entgegengesetzt, trägersett" operirt, genau denselben Widerstand entgegengesetzt, wie den Forderungen von heute. Selbst die Erzählung vom Trinken des Seft aus Weißbiergläsern hat man den um die nothwendigsten Existenzmitel fämpfenden Bauarbeitern damals nicht erspart. Thatsache ist, daß heute die Differenz zwischen Bauarbeiter gar nicht mehr so groß ist, daß man sich in jenen Kreisen solche Settscherze erlauben könnte, Thatsache ist ferner, daß die Arbeit eines Steinträgers eine solche ist, daß sie dauernd überhaupt nicht von vielen Bauarbeitern ausgeübt werden fann. Gute Rathenower Steine wiegen rund 7 Pfund das Stück, von den weniger werthvollen Steinen hat jeder ein durchschnittliches Gewicht von 5 Pfd. Nun trägt ein richtiger Steinträger in seiner Mulde von den ersteren je nach der Etagenhöhe 26 bis 28 Stück, mancher sogar 30 Stück, vou den legteren 35 bis 36 Stick. Im ersteren Falle ist also eine Last von 210 Pfund, im legteren immer noch eine von 198 Pfund auf steilen Leitern bis zu 5 Treppen Höhe und zwar in regelmäßiger Reihenfolge von Morgens 5 Uhr an in Wind und Wetter, im Sonnnenbrand hinaufzuschaffen. Bis die Maurer früh mit der Arbeit beginnen, müssen die Steinträger_schon. den nöthigen Vorrath hinaufgeschafft haben, so daß sie geSeftgeschichten noch stundenlang den Schlaf des Gerechten zu überwinden haben.
Arbeitern jener Hungerwechsel auf drei Monate ausgestellt ward, der im Juni eingelöset werden sollte, und dessen Right einlösung zur Junischlacht führte. Der Juni Schlacht folgte nach dreiundzwanzig Jahren der„ honetten Republit", des Kaiserreichs, des Krieges und der Revolution mitten im Krieg die Kommune, faft ununterbrochenen Kampfs bis zur Schlußkatastrophe der blutigen Maiwoche, die das Hotel de Ville, das Hauptquartier" der alten Kommune vom September 1792 und der neuen Dom März 1871, den Flammen überlieferte. als das vor 1848,
und drei Monate
in welchem ich gestern Abend bei dem Volk von Paris zu Gast war, und außer mir über 80 deutsche Delegirte zum interMittelpunkt der Aufmerksamkeit und gewissermaßen die Löwen nationalen Arbeiterfongreß. Wie schon gesagt, fie waren der des Festes. Troß der Hindernisse, welche die Sprache bot, wurden die Deutschen mit herzlichsten Freundlichkeiten überbäuft. Das Hotel de Ville war außen und innen prachtvoll er leuchtet und alle Räume prangten im herrlichsten Schmuck. En reich besetztes Buffet trug natürlich nicht dazu bei, die Annehmlichkeiten des Festes, das jedem Theilnehmer unver geßlich sein wird, zu vermindern. Ein Chor von Sängern und eine der ersten Musikkapellen von Paris sorgten für künstlerischen Genuß höchster Drdnung. Die Stadtverordneten, umgürtet mit wöhnlich schon in Schweiß gebadet find, wenn die Erfinder der der blau- weiß- rothen Schärpe, bewegte sich unter der auf und
abmogenden Menge.
Mitternacht
Rein Mißflang störte das großartige Feft, und als nach unter den Klängen der
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verließen, da gedachte von so mancher der Heimath und der ihnen in dem wilden" Frankreich geworden, mit der Be
wöhnt find.
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welche sie in dem nicht wilden Vaterlande ge=
Abzüge vom Arbeitslohn als Kaution. Zu der Frage, ob der Unternehmer berechtigt ist, von dem Lohne des Arbeiters gewiffe Lohnbeträge als Kaution zurückzubehalten und dieselben im Falle des Kontraktbruchs als verfallen zu erklären, ist in dem unlängst veröffentlichten Bericht des Fabrikinspektors für das Großherzogthum Heffen ein Beitrag enthalten, der ficherlich weite Streise intereffiren dürfte. Ein bestimmter Fall gab Anlaß, die Sache vor den Richter zu bringen. Derselbe
Am Sonnabend hatte das Personal der Eisengießerei von Wolff u. Komp., Chauffeeftr. 29, den alljährlich üblichen Ausflug, diesmal nach dem Müggelsee, unternommen. Der Dampfer Kaiserin Augusta Viktoria " von der Gesellschaft" Stern", ges leitet von dem Kapitän Seegert, Köpnickerstr. 8 wohnhaft, und dem Steuermann Magnus Witt, Manteuffelstr. 15, beförderte die fröhliche Gesellschaft nach Friedrichshagen . Abends nach 10 Uhr trat die an 190 Personen zählende Gesellschaft die Rückfahrt an; die Mehrzahl der Theilnehmer nahm auf dem Verdeck Plaz; während man frohe Lieder erklingen ließ, be wegte sich der Dampfer auf dem Wasser entlang. So fam man in die Nähe der Dammbrücke. Bei Köpenick eristiren bekanntlich zwei Brücken, die Lange Brücke, welche dem Fiskus gehört, und die Dammbrücke, stähtisches Eigenthum. Lektere ist so konstruirt, daß an der einen Seite Stüßbalken hervor springen, die in gleicher Höhe mit dem Geländer der Dampfer fich befinden. Wenn die beiden Brückenflappen aufgezogen find, muß daher darauf gesehen werden, daß der Dampfer mitten hindurch gesteuert wird. Die Steuersicherheit wird durch auf welchen die Strömung eindringt, nur in etwas die die starke Strömung sehr beeinträchtigt. Verläßt der Dampfer, gerade Richtung, so wird das Schiff seitwärte verschoben und stößt mit dem Geländer an einen der Balken. Auf diese Weise ist auch die Katastrophe am Sonnabend herbeigeführt worden.
Als der Dampfer an die Dammbrücke fam, forderte der Kapitän die Paffagiere auf, sich zu sehen, damit die Aussicht nach den Brückenlaternen frei bleibe. Diese Aufforderung war um so nothwendiger, als der Dampfer Kaiserin Augusta Victoria " eine größere Breite besigt, als die Mehrzahl der anderen Dampfer und die Passage zwischen den Pfeilern der Brücke eine ziemlich schmale ist. Leider scheint man dem Anruf des Kapitäns nicht genügend Folge geleistet zu haben, denn plöglich, als das Schiff schon die Hälfte der Pfeilerbollmerke hinter sich hatte, gerieth es mit der Steuerbordseite an die oben erwähnten hervorstehenden Stüßbalfen, wodurch die Hälfte des Schiffsgeländers fortgerissen wurde. Der starke Krach und der entsegte Aufschrei der an dieser Seite Sizenden verkündete das Unglück, von dem man bei dem tiefen unter der Brücke herrschenden Dunkel nichts sehen konnte. Der Schreckensruf Personen über Bord" erscholl; zwei Frauen waren in die Fluthen geschleudert worden. Auf dem Dampfer erhob sich nun ein furchtbarer Tumult, man rief nach den Angehörigen, drängte sich hin und her, eine Anzahl Frauen wurde ohn= mächtig, und nur mit Mühe gelang es einigen besonnenen Männern, durch laute Ermahnungsrufe das Getümmel aufzu halten und die Passagiere des nun stark schwankenden Schiffes vor weiterem Unheil zu bewahren. Kapitän Seegert ließ stoppen, man sette einen Kahn aus, der Brückenwärter Schmidt löste einen zweiten vom Ufer los und trieb ihn, so schnell er konnte, nach der Unglücksstelle. Beim Schein der Laternen bemerkte man auf den Wellen einen dunklen Körper, es war die Leiche der Gattin des in Berlin , Chausseestr. 51, wohnhaften Formers meisters Kabitsche. Die faft gänzlich herabgerissenen Kleider, eine tiefe, todtbringende Wunde am Kopfe und ein germalmter Schenkel laffen darauf schließen, daß die Unglückliche nicht in den Fluthen ertrunken, sondern von der Schraube zermalmt worden ist. Aber noch eine zweite Frau wurde vermißt, die Gattin des in Berlin , Friedenstr. 101, wohnhaften Formers Kliemte. Vergeblich leuchtete man jedoch über das Waffer hin und fuhr mit den Kähnen kreuz und quer, die Vermißte wurde nicht gefunden. Die Leiche der Frau Kabitsche wurde ans Land gebracht, man
Eine Arbeiterin hatte sich vertragsmäßig verpflichtet, ein Jahr lang in der Fabrik zu bleiben; für die Kündigung war ein bestimmter Termin vereinbart worden; bei Vertragsbruch sollten die wöchentlichen Lohnabzüge von 50 Pf. bis zum Gesammtbetrage von 50 M. dem Fabrikbefizer als VertragsStrafe verfallen sein. Die Arbeiterin fündigte nicht zu der richtigen Zeit und klagte demnächst auf Zahlung der zurückbehaltenen Raution; das Gewerbeschiedsgericht erkannte ihrem Antrage gemäß, das Amtsgericht wies sie hingegen ab, während das Landgericht ihre Forderung als berechtigt anertannte. Das Landgericht geht von folgender Erwägung aus: Die Gewerbeordnung verpflichte in§ 115 die Unternehmer, den Arbeitern den verdienten Lohn baar in Reichswährung auszuzahlen; aus dieser Bestimmung sei die Absicht des Gesezgebers zu entnehmen, welche dahin gerichtet sei, daß den Arbeitern der Lohn unverkürzt auch dann zufließen solle, wenn sie in den Abzug einwilligten. Die Pflicht zur Baarzahlung sei ganz unabhängig von dem in§ 115 Abs. 1 aufgestellten Verbot der Kreditirung der Waaren aufzufassen, und man könnte sich daher zur Rechtfertigung des Behaltens der Lohnden Gewerbetreibenden nur die Waarenkreditirung und die
Ueber die Kaffen- und Rechnungsführung der lag folgendermaßen: jenigen Berufsgenossenschaften, welche dem Reichsversicherungslichen Nachrichten" vom 1. Juli d. J. ein instruktives Rundamt ausschließlich unterstellt sind, hat das lektere in den„ AmtSchreiben erlassen, in welchem zunächst ausgeführt wird, wie aus berufsgenossenschaftlichen Kreisen, und zwar besonders seitens solcher Männer, welche selbst an der Verwaltung hervorragend ift, daß eine eingehende Prüfung und Ueberwachung beheiligt find, mehrfach der Ansicht Ausdruck gegeben worden der Kassenführuag seitens der Aufsichtsbehörde dringend geboten sei. Das Reichsversicherungsamt verhehle sich die Berantwortung nicht, welche ihm durch Uebertragung der Auffuht in dieser Beziehung auferlegt sei. Mannigfache Wahrnehmungen, namentlich bei Prüfung der Rechnungsergebniffe, Lassen ersehen, daß nicht überall Maßregeln getroffen seien, welche die erforderliche Gewähr gegen Veruntreuun= gen durch Beamte der Kasse bieten. Für die Kaffen der Be rufsgenossenschaften, wie der Sektionen, erscheine deshalb eine te Regelung unentbehrlich. Zwar soll die Selbstverwaltungsbefugniß der Berufsgenossenschaften gewahrt bleiben und desbalb davon Abstand genommen werden, von Seiten des und Kaffenführung zu erlaffen, obwohl die hier gesammelte Kenntniß von den mannigfachen Einrichtungen auf diesem Gebiete ein reichhaltiges Material dazu liefern würde. Dagegen er achtet das Reichsversicherungsamt es für die Pflicht seiner Auf- Unternehmer seinen Arbeitern an ihrem verdienten Lohn fichtsführung, die Regelung der Kaffen- und Buchführung nicht uneingeschränkt dem Ermessen der einzelnen, vielfach wechseln Sicherstellung gegen Kontraftbruch, gegen Beschädigung durch den Borsigenden zu überlaffen, oder gar dem Dafürhalten der schlechte Arbeit und zu ähnlichen Zwecken verwende, so wider jeweiligen Genossenschaftsbeamten. Es müsse vielmehr die For- fpreche dies ganz offenbar der im§ 115 Absaß 1 der Gewerbeberung gestellt werden, daß über nachstehend benannte Punkte ordnung vorgeschriebenen Pflicht zur Baarzahlung. Das Landdurch Borstandsbeschluß bindende Anordnungen getroffen wer ben: 1) Die Behandlung der eingehenden Baarbeträge; 2) eine fortlaufende Buchung aller Einnahmen und Ausgaben; 3) die Gliederung derselben in Einzelrechnungen( Titel, Konten) und Fabrifordnung mit Einschluß der auf die Kündigungsfrist bes deren Abschluß zu einem festen Termin; 4) eine Abrechnung züglichen eingehalten würden; über den Reservefonds; 5) eine Kontrole a) der Genossenschafts-§ 117 alle gegen§ 115 verstoßenden Anträge nichtig. Der beiträge, b) der Kautionen, c) der Strafbeträge, sämmtliche unter besonderer Kontrolirung der Ausfälle; 6) die Verrechnung Verträge vor, durch welche der Arbeitslohn zu einem fonftiger Einnahmen( an Zinsen n. f. m.); 7) die Ordnung der Beläge für die Ausgaben; 8) eine Portolifte; 9) eine Inventur- Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familie vers Revisionen. Die Vorstände der Berufsgenossenschaften werden and Materialien- Nachweisung; 10) die Rechnungsabschlüsse und erfucht, dafür Sorge zu tragen, daß Vorschriften über die er
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Reichsversicherungsamtes bindende Vorschriften für die Buch- abzüge nicht darauf berufen, daß durch diese Bestimmung hatte unterdeß den Bürgermeister von Köpenick von dem Un
wähnten Bunfte Htchen Vorschriften baldigst
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soweit sie nicht etwa bereits bewerden. Die erlassenen
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Amte eingereicht worden.
Derwaltungen binnen drei Monaten dem ReichsversicherungsBestimmungen, wie die vorstehend erwähnten, zu erlassen und Daß es überhaupt nöthig erschien,
den einzelnen Genossenschafts
Beschaffung von Lebensmitteln zu einem die Anschaffungs
tosten übersteigenden Preise untersagt sei. Wenn nun der einen wöchentlichen Abzug mache und diesen Abzug zu seiner
gericht berücksichtigt weiter, daß der abgeschloffene schriftliche Vertrag auf die Fabrikordnung verweise, welche bestimme, daß die Kaution dafür gestellt werde, daß alle Vorschriften der nun seien aber nach
8117 schreibe aber weiter in Absatz 2 die Nichtigkeit aller
anderem Zwecke als zur Betheiligung an Einrichtungen zur
wendet werde. Inhaltlich der Motive sei aber diese Vorschrift hauptsächlich gegen die in Fabrikordnungen enthaltenen Maßregeln gerichtet. Der Theil des Lohnes, welcher dem Arbeiter wöchentlich abgezogen werde, werde sofort mit dem Abzug der freien Verfügung des Arbeiters entzogen. Während der Fortdauer des Arbeitsvertrages fönne der Arbeiter den betreffenden Theil des Lohues weder erheben noch sonst darüber verfügen, sondern er erhalte erst nach Beendigung des Arbeitsverhält nisses die Kaution wieder zurück und auch dann nicht bedingungslos, sondern nur in dem Falle, wenn er rechtzeitig gekündigt habe, oder der Unternehmer feine Entschädi
mache. Es sei aber ferner zu bedenken, daß die Beiträge, um welche der Lohn regelmäßig gekürzt werde, zur Kautionsstellung verwendet und aufgebracht würden und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeiter feine Forderung auf Bahlung des Lohnrestes, sondern auf Herausgabe der Kaution befize, hieraus gehe aber flar hervor, daß die Abzüge des zur Sicherung des Unternehmers für seine an den Arbeiter erfolgtea und es
benachrichtigt, Arzt war bald zur Stelle. Auf
Anordnung, des Bürgermeisters wurde die Zeiche in die Kapelle
des Kirchhofs gebracht und die Nachforschungen nach der Vermißten fortgesetzt, aber vergeblich. Der Dampfer legte in Röpenid an, woselbst sofort seitens der Polizeibehörde der Unfall protokollarisch festgestellt wurde. Mit einem geringen Bruchtheil der Ausflügler die meisten hatten in Köpenick Heimfahrt mit der Eisenbahn vorgezogen tehrte der Dampfer gegen 1 Uhr nach Berlin zurück. Nachdem der Dampfer das Depot in der Köpenickerstraße erreichte, wurde er nochmals einer gründlichen Untersuchung unterzogen und hierbei an der Schiffsschraube Reste von weiblichen Kleidungsstücken, Handschuhen und anderen Sachen gefunden.
Der Leichnam der Frau Kliemke wurde von Fischern beim Etablissement Straßburg an der Oberspree aufgefunden, und zwischen dem Etablissement Sedan und der Wolff'schen Kattunfabrik ans Land gebracht. Der Leichnam ist in fürchterlichster Weise verstümmelt. Der Körper zeigt auf der rechten Seite von der Schulter dicht am Arm bis zur Achselhöhle einen tiefen, weit flaffenden Schnitt, desgleichen vom rechten Hüftknochen über den Leib. Am rechten Knie war außerdem eine große Wunde bloßgelegt. Die Leiche trägt an dem Traufinger der rechten Hand einen starten, goldenen Trauring mit den Anfangsbuchstaben H. K. und der Jahreszahl 1863, fowie in den Ohren Granat ringe. Der Körper war völlig nackt; die Kleider waren der Verunglückten wahrscheinlich durch die Dampferschraube vom Leibe geriffen worden. Hunderte von Berliner Ausflüglern, welche das Café Sedan am Sonntag besuchten, nahmen den entfeßlichen Fund, trotz aller Schauerlichkeit, in Augenschein. Der Gemeindevorsteher von Nieder- Schönweide, Herr Bunzel, theilung.
begründen, scheint einigermaßen verwunderlich. Was hier ge fordert wird, find lediglich die einzelnen Momente einer ge- gungsansprüche wegen schlechter Arbeit und dergleichen geltend machte der Ortspolizeibehörde von dem Vorfall sofort Mite ordneten einfachen Buchführung, zu welcher gefeßlich jeder Raufmann verpflichtet ist. Unmöglich fönnen sich doch die Genossenschafts- Berbände eingebildet haben, daß sie in dieser Beziehung für die verantwortliche Kassenführung bequemere Einrichtungen fich erlauben dürften, wie jeder Heringshändler fie für sein Geschäft zu halten gefeßlich verpflichtet ist. Es mus ja da recht heiter bei der Rassenführung zugegangen fein, Lohnes wenn solche Vorschriften nöthig wurden; oder haben, diefelben Uniformirung der Kaffenverwaltungsgeschäfte bezwecken?
haltung beruhe, nichtig."
Aus Köpenick wird zu dem Unglück geschrieben: Wem die Verhältnisse der hiesigen Brücken und der nächtlichen Dampferfahrten bekannt sind, muß sich nur wundern, daß der gleichen nicht viel öfter vorkommt. Die Brückenaufzüge können ihrer ganzen Einrichtung nach kaum breiter gemacht werden und find im Verhältniß zu den breiten Dampfern sehr schmal. Ge
einen anderen Zwed? Will man eine fchablonenmäßige sei deshalb der ganze Vertrag, auf dem die Zurückbe- muß natürlich mit Musik" durch die Brücke gefahren werden
( ob in diesem Falle, weiß ich nicht), dadurch werden die nöthi