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*

*

Eines

Bewegung der Bevölkerung der Stadt Berlin  . In der Woche vom 18 bis 24. Auguſt 1889 fanden 184 Cheschließungen statt. Lebend geboren wurden 856 Kinder, darunter 91 außerehelich, tootgeboren waren 41 mit 6 außerehelichen. Die Lebendgeborenen sind 29,8, die Todtgeborenen 1,4 pro Wille der Bevölkerung, die außerehelich Geborenen find bei den Lebendgeborenen 10,6, bei den Todtgeborenen 14,6 p6t. Die Zahl der gemeldeten Sterbefälle be­mag 561, die sich auf die Wochentage wie folgt vertheilen: Sonntag 74, Montag 92, Dienstag 95, Mittwoch 73, Donnerstag 79, Freitag 66, Sonn­Von den Gestorbenen erlagen an Mafern 0. Scharlach 4, Boden 1, Diphtherie 29, Bräune 2, Reuchhuſten 6, Kindbettfieber 4, Typhus 3, quidem. Genicftarre O, Ruhr 1, Supbilis 0, Altersschwäche 17, Gehirnschlag 16, Lungenentzündung 25, Lungenschwindsucht 58, Diarrhoe 34, Brechdurchfall 61, Magendarmtatarrh 18. Durch Vergiftung famen 1 Personen um. gewaltfamen Lobes starben 15 Personen, und zwar durch Verbrennung oder Berbrühung 1, Erhängen 1, Ertrinken 3, Ueberfahren 5, Sturz oder Schlag 2, Schußwunde 3. hierunter find 6 Todesfälle durch Selbstmord herbeigeführt. Dem Alter nach find die Gestorbenen: Unter 1 Jahr alt 241( 43 pt. der Gesammtsterblichkeit), 1-5 Jahre 64, 5-15 Jahre 23, 15-20 Jahre 11, 20-30 Jahre 41, 30-40 Jahre 30, 40-60 Jahre 60, 60-80 Jahre 80, ber 80 Jahre 11 Personen. In hiesigen Krankenhäusern starben 111, ein­fchließlich 18 Auswärtige, welche zur Behandlung hierher gebracht waren. Kölln Dorotheenstadt( I.) 16, Friedrichstadt  ( II.) 14, Friedrich- und Schöne berger Borstadt( III) 30, Friedrich- und Tempelhofer Borstadt( IV.) 44, Louisen tabt jenseit, westlich( Va.) 35, Luisenstadt jenseit, öftlich( Vb.) 33, 33. Stralauer Biertel, östlich( VIIb) 31, Rönigstadt( VIII) 43, Spandauer Viertel Luisenstadt diesseit und Neu- Kölln( VI) 49, Stralauer Viertel, westlich( VIIa) 33, X) 29, Dranienburger Boritat( XI) 48, griebrich- Wilhelmstadt und Moabit  ( KIT) 46, Wedding  ( XIII.) 44.

Die Sterbefälle find 19,6 pro Mille der fort­

hof erkannte auf 3 Mart Gelbftrafe event. einen Tag Haft, indem er als feststehend erachtete, daß der von den Aeraten ver wendete Impfftoff die gefeßlich vorgesehene Schußpoden er zeuge. Der Angeklagte hat Berufung eingelegt und beab fichtigt ärztliche Autoritäten gegen die dem Impfgefeß zu Grunde liegende Voraussetzung zu benennen, daß durch Impfung wirk­liche Schußpocken erzeugt werden.

Falsche Angaben bei Bewerbung um eine Stelle haben dem Handlungsreisenden Juliusburg   eine Anklage wegen Be­truges zugezogen, welche gestern vor der zweiten Instanz gegen ihn verhandelt wurde, da der durch schöffengerichtliches Gra fenntniß zu 20 M. Geldstrafe Verurtheilte Berufung eingeleaf hatte. Der Werkzeugfabrikant Mädler fuchte im Februar d. J. einen mit der Branche vertrauten Reifenden. Der Angeklagte meldete fich und erhielt dadurch den Vorzug vor den übrigen Bewerbern, daß er behauptete, er fei Jahre lang bei einer Firma in Remscheid  , welche hauptsächlich Sägen und Feilen fabrizirte, thätig gewefen. Der Angeklagte wurde sofort auf die Reise geschickt, seine Erfolge entsprachen aber keineswegs den gehegten Erwartungen, vielmehr wurden die von ihm auf­gegebenen Aufträge seitens der Kundschaft nach der Ausführurg in einer Weise bemängelt, daß daraus die gänzliche Unkenntniss des Angeklagten bei Entgegennahme der Bestellung erhellte. Sein Prinzipal will dadurch vielen Aerger und auch petuniären Schaben gehabt haben, er entließ den Reisenden und zeigte ihn wegen Betruges an, nachdem eine Anfrage bei der erwähnten Remscheider   Firma als unbestellbar zurückgekommen war. Ju Berufungstermine wollte der Angellaate seinen Antrag auf Freisprechung dadurch begründen, daß er behauptete, sein früherer Brinzipal habe keinerlei Schaden erlitten, denn die von ihm neuerworbene Rundschaft sei nicht berüdsichtigt worden. Das Gericht, welches die Berufung verwarf, bedeutete ihm, daß der erwähnte Punkt gar nicht in Betracht tomme, der vollende e Betrug sei schon geschehen, als der Prinzipal ihn auf Grund der falschen Angabe engagirte. Der Angeklagte habe einen rechtswidrigen Vermögensvortheil erzielt, wie er die Stelle er hielt, welches ohne die falsche Vorspiegelung nicht geschehen wäre.

von einer Anschwellung deffelben nichts zu sehen war, daß er Tags vorher noch einen Marsch von 1 Stunden gemacht habe und der Angeklagte anfänglich geglaubt habe, daß es sich um Rheumatismus   handele. Als Herr Dr. Keller eingriff, habe er fofort feiner Empörung über die angewandte Behandlung aus­gedrückt, vorläufig Eisblafen angeordnet und dann eine weitere Behandlung abgelehnt, da nach seiner Ueberzeugung die Ueberführung des Kranken in ein Krankenhaus nothwendig erschien. Dann habe Dr. Holz die weitere Behandlung über­nommen und gleichfalls seine Empörung über die Behandlung mit Dampffrufen ausgedrückt. Am 15. September habe er sich, da eine umfangreiche Eiterung den Fuß ergriffen hatte, einer Operation unterwerfen müssen und habe dann bis Mitte Januar gelegen und zunächst erst an einem Stecken wieder laufen gelernt. Frau Geride beftätigt die von ihrem Mann ge­gebene Krankengeschichte und behauptet, daß sie die Umschläge, Kompressen, Dampffrufen 2c. genau nach Vorschrift angewandt habe. Der Angeklagte behauptet, daß die Frau die in Tücher gehüllte Dampffrufen, welche an die Unterschenkel gelegt werden follten, allem Anscheine nach an die Oberschenkel gelegt habe, doch bleibt Frau Gericke dabei, daß sie alle Anordnungen genau befolgt habe. Dr. Paul Keller, welcher zunächst nach Canik zu dem Kranten gerufen worden war, erklärt, daß er denselben in einem geradezu jämmerlichen Zustande vorgefunden habe. Der Puls set fast vollständig geschwunden, der Oberschenkel start geschwollen und mit Brandblasen überzogen gewefen und bei Der leisesten Berührung habe der Kranfe heftige Schmerzen empfunden. Er habe deshalb Eisblasen verschrieben und zur Verhinderung weiterer Entzündung Einreibungen mit grauer Salbe an den Leisten angeordnet, im Uebrigen aber die Ueber­führung in ein Krankenhaus für nothwendig erachtet. Er halte es für vollständig ausgeschlossen, daß Herr Caniz mit seiner Kurmethode eine Genesung hätte herbeiführen fönnen. Dr. Holz hat den Kranken in einem Zustande hoch gradigster Erschöpfung bei sehr hohem Fieber vorge funden, so daß die äußerste Lebensgefahr vorlag. Es zeigte fich eine foloffale Schwellung des Ober­schenkels, eine Entzündung deffelben in einer Ausdehnung von 1 Fuß Länge und Fuß Breite, große und fleine Brand­blasen, Blase an Blase fizend. Es lag eine Verbrühung des Oberschenkels vor und damit in Verbindung eine Vereiterung. Da desinfizirt werden mußte, habe er zunächst Karbolumschläge und am zweiten Tage Borwasser  - Umschläge angeordnet und schließlich haben bei der vorhandenen, ganz toloffalen Eiterung 11 operatiae Einschnitte gemacht werden müssen. Erwähnens werth sei noch, daß außer den Dampffrufen auch noch heiße Filzplatten von dem Angeklagten angeordnet worden waren. Dr. med. Hugo Schulz, der akademisch gebildete Vertreter der Naturheilkunde gab dem Angeklagten das Zeugniß, daß er ganz nach den Lehren der letteren vorgegangen sei. Wenn die Dampf fruten so angewendet worden wären, wie es Herr Canik vorgeschrie

gefchriebenen Bevölkerungszahl( 1 494 097). Die Sterblichkeitsziffer in folgenden Städten des Deutschen Reiches mit mehr als hunderttausend Einwohnern be­trug in Aachen   24,2, Altona   18,6, Barmen 18,3, Bremen   17,8, Breslau   27,6, Chemniß 40,5, Danzig   24,0, Dresden   21.5. Düsseldorf   20,1, Elberfeld   19,2, Frankfurt   a. M. 17,1, Hamburg   mit Vororten 23,2, Hannover   15,1, Köln   249, Rönigsberg 28,5, Krefeld   21,4, Leipzig   20,7, Magdeburg   30,2, München   27,9, Nürnberg   28,9, Stettin   24,2, Straßburg   i. E. 23,9, Stuttgart   27,0 auf Tausend betrug die Sterblichkeitsziffer in Amsterdam   20,0, Budapest  ( Borwoche) 27,9, Dublin   25,1, Liverpool 19,0, London   14,9, Paris   21,4, Petersburg  ( Vorwoche) 25,3, Warschau  ( Vorwoche) 32,4, Wien  ( Vorwoche) 19.9 auf Tausend. Es wur mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Geborenen und des Zuschlages, der den Weggezogenen erfahrungsmäßig zugerechnet werden muß, um 1841 ver 1495 938. In der Woche vom 25. Auguft bis 31. August tamen zur Meldung Injektions- Erkrankungsfälle an Typhus 0, Pocken 0, Masern 10, Scharlach 78,

Diphtherie 95, Kindbettfieber 4.

Gerichts- Beifung.

Der praktische Vertreter der Naturheilkunde und Dirigent der fonzessionirten Berliner   Naturheilanstalt, Emil Hermann Dienegott Ganik stand gestern Vormittag unter der Anklage der fahrlässigen Körperverlegung vor der II. Ferien­Straffammer hiesigen Landgerichts I. Derselbe ist beschuldigt, durch seine dem Tischlermeister M. H. Gericke gewährte Be­bandlung die Körperverlegung desselben verursacht zu haben. ben, dann hätten nie Brandblasen entstehen können; viel eher sei Als Sachverständige wohnen Geh. Rath Wolff, Geh. Sa­nitätsrath Dr. Hahn, Dr. Schulz, Dr. Benno Holz und Dr. Paul Keller der Verhandlung bei. Der Angeklagte be= freitet den Inhalt der Anklage und behauptet, daß er den Batienten durchaus nach den Gefeßen der Naturheilkunde be= handelt habe. Der Patient habe eine Drüfenanschwellung und Schwellung des Oberschenkels gehabt und ganze Zustand deffelben habe das angewandte Ver­Dasselbe bestand in erster Reihe in

fahren bedingt.

-

der

nach

es möglich, daß die plötzliche Applizirung von Eis auf den heißen Körper diesen Erfolg erzielt hat. Ursprünglich habe eine Entzündung des Bellengewebes des Oberschenkels, also eine zur Eiterung neigende Erscheinung vorgelegen und wenn der Kranke durch den Schmerz und durch furchtsame Nachbarinnen und Muhmen bewogen fei, abzuspringen und zur Allopathie über­zugehen, so habe er mehr Schuld an seinem Unglüd, als Canig. Geheimer Sanitätsrath Hahn, welcher am 15. September die Operation ausgeführt, hat das ganze Unterhaut- Bellengewebe vom Knie bis zum Hüftgelenk vereitert vorgefunden, so daß zahlreiche Einschnitte nothwendig waren. Einschnitte nothwendig waren. Da nur das Zellengewebe, nicht aber das intermuskuläre Bindegewebe ergriffen war, war die Hoffnung auf Lebenserhaltung vorhanden. Zur Be­urtheilung des Verfahrens des Angeklagten fehle die Grund­lage, da man nicht wisse, ob schon Eiter vorhanden war, als der Angeklagte die Kur begann. Seines Wissens werden solche angewandt, dieser komplizirte Apparat scheine nur darauf be­rechnet, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Eine ent­zündungswidrige Behandlung mit Dampffrufen fenne er nicht.

Versammlungen.

Der Lohnbewegung der Versilberer wird seitens der Fachgenoffen das lebhafteste Interesse entgegengebracht. Das bekundete recht deutlich die öffentliche Versammlung der Vergolder Berlins  , welche am 9. d. M. unter Vorsitz des Herrn Möhring abgehalten murde. Die Ve theiligung hieran war eine derartige, daß der Scheffer'sche Soal überfüllt war und theilweise die Tische aus demfelben entfernt werden mußten, um nur Platz zu schaffen. Der Versammlung wohnten auch die maßgebensten Arbeitgeber infolac an sie ergangener Einladung bei und waren für sie Plähe refervirt worden. Auf der Tagesordnung stand in erfer Linie: Bericht der Streiffommiffion über die geftellten For derungen. Der Referent, Herr Behrndt, begründete zunächst die Nothwendigkeit eines Streits der Verfilberer durch allgemeinen Ueberblick über die fachgewerblichen Verhältnisse. Die Vergolder im allgemeinen hätten meniger gegen den Einfluß der Maschinen und einer großen Reserves armee zu fämpfen, wohl aber unter dem Einflusse der Frauen und Kinderarbeit und dem immer mehr sich geltend machenden Fortschritte der Bronzirerei zu leiden. Speziell die Lage der Versilberer sei eine unglaublich schlechte, so daß es häufig nor fomme, daß Verfilberer zu einer anderen Branche übergehen, weil sie nicht bestehen können. Zu verwundern sei es allerdings,

einen

beißen Einpackungen, Anwendung von zwei Dampffruten einer Dampffrufe auf das Bein. Zur Ableitung wurde. dem Grundfage der Paarigkeit der Nerven gefunde übrigen Zeit wurden 189 R. Hüftpackungen gemacht, Nachts 18° R. Rumpf- Umschläge und Beinpackung und früh Morgens 180 R. Abreibungen. Die Dampf- Rompreffen haben, nach seinen Erfahrungen, bei allen Anordnungen mit Dampffcufen 2c. in der Medizin gar nicht haupt möglich sei. Die verbesserungsbedürftige Lage der Verfil Entzündungen die günstigsten Resultate erzielt. Nach alledem

unb

er Alles gethan, was die Wissenschaft der Naturheilkunde orchreibt. Er habe den Patienten am 28. August, 30. August

in

am 1. September besucht, der Kranke habe sich dann aber andere ärztliche Behandlung begeben und am 3. Sep­tember bereits in Eisumschlägen gelegen. Dieser Eisbehandlung misse er allein die Verantwortung für den schlechten Ausgang zuschieben, denn durch diese plögliche Eisbehandlung sei die Sünftige Schweißbildung unterdrückt und der Heilvorgang ver­nichtet worden. Dr. Bahlow in Petersburg   sage mit Recht, daß Eis und Schnee die Nervenleitung vernichte und daß alle Seilvorgänge in dem Organismus durch Eis zerstört und ver­nichtet werde. Dies zeige ja auch schon die Natur selbst, denn daß die Eisbehandlung die Eiterung verhüte, sei durchaus nicht tine eiskalte Nacht zerstöre alle junge Blüthen. Die Behauptung, richtig, im Gegentheil, er könne aus seiner langjährigen Er­fahrung viele Fälle anführen, wo durch Behandlung mit Eis die ungünstigsten Resultate erzielt worden sind. Es werde ihm

ferner

merfe man ihm von ärztlicher Seite vor, daß er ein Ignorant

behandelt

worden seien,

Geh. Medizinalrath Dr. Wolff: Wenn die theoretischen Auslassungen der Vertreter der Naturheilkunde richtig wären, dann könnte man den akademischen Unterricht einfach schließen, denn die Wissenschaft lehre gerade das Gegentheil von dem, was die Herren lehren. Das Leiden, welches der Kranke hatte, fei anfänglich offenbar sehr unbedeutend gewesen, denn es bestand im Wesentlichen in einer Drüsenanschwellung am Oberschenkel, die ganz gut auf den eineinhalb stündigen Marsch vom Tage vorher zurückgeführt werden fönnte. Der Angeklagte habe die Krankheit anfänglich für Rheumatismus   angesehen, die Wissenschaft kenne aber bei Rheumatismus   nicht folche Behandlung, wie sie der Ange­flagte angewandt. Nach der Wissenschaft verfahre man bei dem einfachen Rheumatismus mehr expeftatio, lasse das Bein ruhen, mache Deleinreibungen und warte zunächst ab, feineswegs aber gehe man mit so heroischen Mitteln um, wie es der Ange­flagte gethan. Gerade dies Verfahren habe den Krankheitsfall verschlimmert und zu einer Eiterung geführt. Das Naturheil verfahren vereinige fich nicht mit der medizinischen Wissenschaft und vom Standpunkte dieser Wissenschaft müsse er erlären, daß der Angeklagte durch Unkenntniß und Unaufmerksamkeit die Erschwerung des Falles verursacht habe. Der Staatsanwalt es ch beantragte wegen fahrlässiger Körper­verlegung 300 Mark Geldbuße event. 60 Tage Gefängliche Vereinbarung es möglich werden würde, einen allgemeinen niß. Gerade dieser traurige Fall beweise, wie unwissenschaft­lich die Naturheilmethode sei und daß sie nicht angewendet werden dürfe, wenn sie nicht vom Staate in vollem Umfange anerkannt sei. Rechtsanwalt Stein beantragte dagegen die volle Freisprechung seines Klienten. Eine Fahrlässigkeit tönnte fich nur dann konftruiren lassen, wenn man es als Glaubens­fag hinstellt, daß wir im preußischen Staate eine unfehlbare praktische Medizin haben. Diese Unfehlbarkeit werde man aber nicht anerkennen fönnen, so lange das große Heer der Allopathen den Homöopathen gegenübersteht und so lange sich die Ansichten über Heilmittel und Heilmethoden fortwährend ändere. Der Angeklagte habe nach den Lehren der Naturheilkunde gehandelt und er beanspruche event. ein Gutachten des Medizinal- Kollegiums darüber, daß diese Naturheilkunde durchaus in dem Rahmen der Wissen schaft des Tages steht. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten nach dem Antrage des Staatsanwalts zu 300 M. Geldbuße. Er erblickte die Fahrlässigkeit darin, daß derselbe fich der Heilung einer Krankheit unterzogen, zu welcher ihm die Renntnisse fehlten, und daß er sich auch nicht genügend darum bekümmert, ob seine Anordnungen genau befolgt wurden.

vorgeworfen, daß er durch Tieflagerung des Beines die Gefahr hervorgerufen habe; er habe aber darauf zu er widern, daß die Hochlagerung eine neuere Errungenschaft sei und die Erfolge derselben noch sehr streitig seien. Ferner fei und das Naturheilverfahren nur als melfende Kuh betrachte. Diefer Vorwurf sei ihm der schmerzlichste. Naturheilverfahren erst herangetreten, nachdem er mit heiligem Ernst die gehörige Vorbildung sich angeeignet. Zu Gunsten diefes der Menschheit dienenden Heilverfahrens habe er seinen Beruf als Lehrer an einer Bürgerschule aufgegeben und sich ganz der großen Sache gewidmet. Tausende Patienten, welche erfolglos von Aerzten feten in feine Behandlung gekommen, hunderte habe er umsonst behandelt und alle seien ihm stets sehr dankbar gewesen. Auch habe er der Anstalt für Naturheilverfahren eine Summe Don 500 M. aus eigenen Mitteln zu Gunsten armer Kranken überwiesen. Er sei seit 1870 in seiner ärztlichen Thätigkeit, babe viele Vorlesungen bei Prof. Bod gehört, alle Zweige der Gefundheitspflege mit Fleiß studirt und auch viel mit Aerzten Derkehrt. Dabei habe er die Hinfälligkeit der Therapie kennen gelernt und vollständig eingesehen, daß die Aerzte feineswegs cine folide und sichere Grundlage am Krankenbette haben. Erst 1870 fei er in Chemnik an die Spiße eines Vereins für Natur geilkunde geradezu gedrängt worden und bei der Krankheit in feiner eigenen Familie habe er die Vorzüglichkeit des Natur­heilverfahrens fennen gelernt. Er könne auch noch anführen,

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flinischen Vorlesungen des Professors Volkmann in

an ihn gewandt haben, um sich über das Natur- Heilverfahren

gearbeitet habe, wie sich denn auch manche Aerzte schon

unterrichten. Er sei fest überzeugt, daß der Kranke voll­

geben

hätte und was die Koft betrifft, welche er dem Kranken

Wegen Vergehens gegen das Impfgeset verhandelte am 30. vor. Mts. das Schöffengericht zu Halle gegen den dort

wie dies bei einem Meiſtverdienst von 15 M. pro Woche über­berer werde auch von den Arbeitgebern anerkannt. Diese hätten fich auch den Versilberern entgegenkommend gezeigt, nachdem die Streiffommission den Fabrikanten und Meistern die gestellten Forderungen unterbreitet hatte, wenn auch nicht gänzlich den Wünschen der Gehilfen entsprechend. Die Arbeitgeber hatten ihrerseits schleunigst einen Ausschuß gebildet, welcher am legten Sonntage über die gestellten Forderungen mit der Streif fommission verhandelte. Die Verfilberer forderten einen Lohn zuschlag von 25 Pf. pro 100 laufende Fuß auf die Preise der in den verschiedenen Fabriken und Werkstellen giltigen Tarife auf alle Arbeiten, sowie Aushängung der neuen Tarife in den Arbeitsräumen, wie es die Gewerbeordnung vorschreibe. Die Arbeitgeber, so berichtete Herr Wilski, hätten sich nun bereit erklärt, den geforderten Lohnzuschlag von 25 Pf. für alle gang baren Artikel zu gewähren, d. i. bis zur 6. Leifte einschließlich, darüber hinaus jedoch, als weniger gangbar, solle die Verein barung Plaz greifen. Auf die Einwendung, daß der freien Vereinbarung seitens der Arbeitnehmer schwerlich würde zugestimmt werden, hätten die Fabrikanten fich ent schloffen, eine Lohnerhöhung von 15 Pf. an Stelle der freien Vereinbarung treten laffen zu wollen. In der Versammlung bekämpfte Herr Wilsti mit allem Nachdruck jedwede freie Ver einbarung, wie fie leider bei August Werfmeister schon auf eigene Hand getroffen worden sei. Seine Meinung ging da hin, von den geftellten Forderungen nicht abzugehen. Here Behrndt seinerseits gab der Hoffnung Ausdruck, daß durch güt Streit zu vermeiden und brachte diejenigen Firmen zur Ver lesung, welche durch schriftliche Anzeige bei der Streiffom mission die Forderungen bewilligt haben. Die Bekanntgabe der Firmen Braun( Grimmstraße), Schulz( Rüdersdorferstraße) Ruschig( Stettinerstraße), Friedrich( Eisenbahnstraße) unh Kretschmann erregte große Heiterkeit. Der Berichterstatter gab zu, daß auf diese Firmen, da unbedeutend, gar kein Gewicht zu legen sei, daß die Gehilfenschaft vielmehr nur mit den Groß fabrikanten zu rechnen habe. Diese sind, nach den Bekundungen der Herren Bär, Jörs, Adolf Werkmeister u. A. in der oben gedachten Weise bereit, den Gehilfen entgegenzukommen, riethen. im beiderseitigen Interesse, den angetragenen Vergleich anzu nehmen und die Bewegung nicht auf die Spike zu treiben. Sie würden sich ihrerseits verpflichten, in ihren Kreisen dahin zu wirken, daß auch die nicht vertretenen Fabrikanten dem getroffenen Uebereinkommen beipflichten würden. Als sich feiters der Ver sammlung Neigung zeigte, auf die Wünsche der Fabrikanten einzugehen, erklärten sich diese indeffen nicht für berechtigt. Namens der Arbeitgeber bindende Beschlüsse zu fassen und verlangten die Einberufung einer neuen Versammlung, um Beit zu erhalten zur Rücksprache mit den übrigen Arbeitgebern. Dies war indessen nicht nach dem Sinne der Gehilfenschaft; diese erblickte hierin eine unnöthige Verzögerung und hielt den für berechtigt, Beschlüsse zu fassen und stimmte demzufolge folgendem Antrage zu:

ftändig genesen wäre, wenn er seine Behandlung nicht aufge- wohnhaften Tischler Hofmeister. Der Angeklagte hatte Ausschuß der Arbeitgeber, wenn berechtigt zum verhandeln, auch

Derordnet, so habe er nur im Allgemeinen alle reizenden hielt sich auch in der Gerichtsverhandlung hierzu nicht für ver­Speisen verboten. Der Hauptzeuge, Tischler Geride, be Tunbet, daß er auf Empfehlung von Nachbarsleuten sich an Herrn Caniß gewandt habe, als er am 28. Auguft einen immer

pflichtet und führte an, daß seine älteren Kinder stets nach der Impfung erfranft wären, eines derselben infolge dieser Erfran­fung jogar das Gehör auf einem Ohr verloren hätte. Das

beftiger werdenden Schmerz im Fuße bemerkte. Der Fuß sei Gesez verlange, daß eine Schußpocken- Impfung stattfinde; er angeschwollen gewesen, doch habe er sich den Grund dieser bestreite aber, daß eine solche bis jetzt möglich sei. Das Gegentheil Erscheinung nicht erklären können, da er zwar eine Flechte am

beweise die Impfung einer in Breslau   verstorbenen Frau, die 20 Mal geimpft wurde, unb schließlich doch an den Pocken erkrankte und starb. Er sei bereit, sein Kind impfen zu laffen, verlange aber zuvor den Nachweis, daß die Sub­auch wirklich Schußpocken erzeuge; nach seiner( des Ange­flagten) Meinung gebe es eine Substanz gar nicht, wenigftens sei sie bisher nicht bekannt. Wenn man aber von ihm ver­lange, daß er feine Kinder impfen laffe, dann habe er auch ein Recht zu verlangen, daß man ihm den Nachweis führe, daß die

Fuße hatte, die ihm aber nie Beschwerden machte und im Uebrigen von Rheumatismus   Nichts tannte. Herr Canig babe dann die oben angegebenen Verordnungen mit Dreiviertel­Packung, Dampffrufen, Abreibungen 2c. getroffen; er habe stanz, mit welcher der Arzt die Impfung vornehmen wolle, aber diese Behandlung absolut nicht aushalten können. Die Umichläge hätten eine unerträgliche Hige verursacht und die Schmerzen immer mehr zugenommen, so daß er vollständig von Kräften tam und fieberte. Auf dringendes Anrathen der Nach­barn fei dann schließlich der Dr. Keller gerufen worden. Er muffe bemerken, daß, als er zuerst den Schmerz im Fuß spürte, Impfsubstanz wirkliche Schußpoden erzeuge. Der Gerichts­

Beantrage hiermit, den Vergleich, welcher uns von den Herren Arbeitgebern angeboten worden ist, anu nehmen, sodaß also bis zur 6 Leiste( einschließlich bis 6) und für alle vorkommenden Silber, Bronze- und Barockfanten 25 Pf. zu den jekt gezahlten Preisen zu gelegt und von der siebenten Leiste aufwärts die jetzigen Preise um 15 Pf. erhöht werden."

Die Arbeitgeber haben der Streitfommission schriftlich ihre Bereitwilligkeit, den gefaßten Beschluß anzuerkennen, anzu zeigen und ist hiervon die Wiederaufnahme der Arbeit of hängig. Die Streiffommission bleibt in Thätigkeit und wurde ben Mitgliedern derselben ein tägliches Behrgeld in Höhe von 1 M. bewilligt. Herr Adolf Werkmeister zog die mit den Ge hilfen seiner Fabrik getroffene freie Vereinbarung" zurüc nachdem dieselbe schon vorher von der Versammlung verworfen worden war und erklärte, dem getroffenen Vergleiche sich an