Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 230
Mittwody, den 2. Oktober 1889.
Schutz des Arbeitslohnes gegen Abzüge und werden. Wenn dem Arbeiter nur ins Belieben gestellt ist, ob
Beschlagnahme.
Der Arbeitslohn ist in der Regel faum zur vollkommenen Echaltung einer einzelnen Person, fast niemals zur genügenden Ernährung einer Familie ausreichend. Daraus folgt, daß alle Angriffe auf den Arbeitslohn, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses erfolgen, über lang oder kurz dahin zurückwirken müssen, daß der Arbeitslohn erhöht werden muß. Wir müssen dies an einem Beispiel erläutern und Tönnen dazu eine Thatsache benußen, die in neuester Zeit viel Don fich reden macht.
Unter dem Vorgeben, daß die Maul- und Klauenfeuche zu befämpfen wäre, ist die Schweineeinfuhr aus Rußland und Defterreich verboten. Dadurch find die Preise für Schweinefleisch und Fett( zufällig zu Gunsten der reichen Gutsbesizer) sehr erheblich, um fast 40 pCt., geftiegen. Der Lohn ber oberschlesischen Bergarbeiter stand so, daß er bei den alten Fettpreisen schon zur Ernährung der Arbeiter nicht hinreichte. Die Nahrung des Arbeiters fann das fehlende Fett auf die Dauer nicht entbehren. Wenn nicht eine gewaltsame Rückwarfang eintreten soll, wird also von den Unternehmern dafür gesorgt werden müssen, daß die Arbeiter das zur Erhaltung des Körpers nöthige Fett sich wieder perfchaffen können. Ob dies nun durch Lohnzulage geschieht, ober ob bie Unternehmer durch sogenannte Wohlfahrtseinrichtungen fich die Kosten zu verbilligen suchen, indem sie selbst das Fett, das sie im Großen billiger einkaufen können, den M.beitern zu den alten Preisen liefern, das bleibt sich gleich, die Erhöhung der Fettpreise ist ein Angriff auf die Lebenshal tang ber Arbeiter von außen, außerhalb des Arbeitsverhältnisses, nab die Kosten dieses Angriffes, der zuerst zwar den Arbeiter bart trifft, trägt zulegt der Unternehmer.( Nebenbei gesagt, bätten wir Arbeitskammern, fo würden dieselben beim Eintritt folcher Ereignisse sofort einschreiten und in friedlicher Art die Lohnerhöhung festlegen. Jezt wird es dieserhalb wohl wieder zu tramplhaften Budungen kommen müssen.) Da also durch solche von Außen fommende Angriffe auf die Lebenshaltung der Mrbeiter die Unternehmer geschädigt würden, sind die Unternehmer sehr bedacht, dieselben von den Arbeitern abzuhalten, um fo mehr, als die Unternehmer sich dadurch den Anschein besonderer Arbeiterfreundlichkeit" geben fönnen, während sie doch nur eigene Interessen vertheidigen.
Ganz anders verhalten fie fich, wenn es gilt, die Lebenshaltung der Arbeiter innerhalb des Arbeitsverhältniffes zu schäbigen, wenn es sich darum handelt, Lohnherabminderungen in allerlei Formen vorzunehmen, oder einen großen Theil des Arbeitslohnes wieder zurück in ihre Taschen zu leiten. Hier ist der Vortheil immer auf Seiten der Unternehmer. Wenn Sich auch der Lohnabzug vielleicht nicht für die Dauer behaupten läßt, im Augenblic wenigstens vermehrt oder erleichtert er den Brofit des Unternehmers.
Ganz besonders werden die Unternehmer die Art des Angriffes auf die Lebenshaltung der Arbeiter stets bevorzugen, welche die Form des sogen. Trucksystems" annimmt, d. h. die Form, in welcher man dem Arbeiter den gezahlten Lohn theilmeise wieder abnimmt, indem man ihm an Stelle des Geldes Waaren mit Profit liefert.
Man erreicht dadurch den Vortheil, etwaigen Klagen der Arbeiter über schlechte Bezahlung durch die Angabe des rech nungsmäßigen Lohnes entgegentreten zu können und doch thatsächlich nur viel geringere Löhne zu zahlen. Es kann Deshalb nicht verwundern, daß diese Art der Arbeiterausfangung bei den Unternehmern so beliebt wurde, daß ein Uebeltand daraus entstand, ber zuleßt das Einschreiten der Gefeßgebung nothwendig machte.
Wir finden als den ersten und ursprünglichsten Arbeiter Schuh barum in den meisten Staaten Bestimmungen, die dieses Ecudfyftem mehr oder weniger einschränken.
Dies ist auch in der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches geschehen und lautet hier der§ 115 folgendermaßen:
Die Gewerbetreibenden find verpflichtet, die Löhne ihren Arbeitern baar in Reichswährung auszuzahlen.
Sie dürfen denselben keine Waare kreditiren. Die Berabfolgung von Lebensmitteln an die Arbeiter fällt, fofern sie zu einem die Anschaffungskosten nicht überfteigenden Preise erfolgt, unter die vorstehende Bestimmung nicht; auch können den Arbeitern Wohnung, Feuerung, Landnußung, regelmäßige Betöftigung, Arzneien und ärztliche Hilfe, sowie Werkzeuge und Stoffe zu den ihnen übertragenen Arbeiten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabfolgt werden."
Wir müssen nun zuerst unsere Leser bitten, diesen Paragraphen mit uns ganz scharf anzusehen. Er enthält drei Cheile:
1. er bestimmt die Baarzahlung des Lohnes;
2. er verbietet das Kreditiren von Waaren, mit Ausnahme von Lebensmitteln, zum Selbstkostenpreise;
3. er schränkt die Baarzahlung des Lohnes ein, indem er beftimmt, daß gewisse Leistungen der Untnernehmer bei der Lohnzahlung angerechnet werden dürfen. Es möchte wohl ein Jeder, der Gefühl für Folgerichtigkeit im Ausdruck hat, einsehen, daß die Zusammenstellung der Paragraphen nicht ganz richtig ist.
Der Abschnitt 3 müßte unmittelbar hinter dem Abschnitt 1 tommen; denn er giebt die Ausnahme an, in welcher Anrechnung" ftatt Baarzahlung" erfolgen kann.
Der Betrag für frebitirte Lebensmittel darf bei der Lohnzahlung nicht angerechnet und nicht in Abzug gebracht werden.
Der§ 115 fagt nur, daß es nicht verboten ist, dem Arbeiter Lebensmittel zum Selbstkostenpreise leihmeise abzugeben, aber mcht, daß nun der Betrag dieses Kredites auch bei der Lohnzahlung augerechnet werden kann. Ein Unternehmer, der dies thun mirbe, machte fich straffällig nach§ 146,1, der für diesen Fall eine Gelbftrafe bis zu 2000 Mart oder Gefängniß bis zu fehs Monaten feststellt.
In diese Strafe verfällt jeder Unternehmer schon dadurch, bak er einem feiner Arbeiter andere Waaren, als Lebensmittel zum Selbstloftenpreise auf Kredit giebt, und auch dadurch, wenn er den Betrag der frebitirten Lebensmittel bei der Lohn zahlung anrechnet. Er muß warten, bis ihm der Arbeiter diese Lebitirten Lebensmittel aus freiem Willen bezahlt.
Zu dem Abschnitt 3 ist noch zu bemerken, der Preis von Wohnung, Feuerung u. f. w. fann vom Unternehmer beliebig mit dem Arbeiter vereinbart werden, er ist da an die Be himmung, baß der Preis die Anschaffungstoften nicht überteizen darf, nicht gebunden, diese Bestimmung gilt nur für Trebitirle Lebensmittel.
Die Belöftigung muß eine regelmäßige sein, b. h. es muß bem Arbeiter regelmäßig( alle Tage), entweder nur eine oder benfo regelmäßig täglich mehrere Mahlzeiten geliefert
er eine Mahlzeit nehmen will oder nicht, oder wenn ihm nur bei besonderer Gelegenheit, vielleicht bei Nachtarbeit, bei Arbeit entfernt von der Wohnung, einzelne Mahlzeiten geliefert werden, so fiele das nur unter das erlaubte Kreditiren von Lebensmitteln, die zwar zum Selbstkostenpreise angerechnet, aber am Lohn nicht einfach abgezogen werden dürfen.
Der§ 115 ift durch folgende Urtheile des Reichsgerichtes noch ergänzt und erweitert worden.
1) Urtheil vom 22. September 1882( Bd. IV, S. 706). Die von einem Gewerbetreibenden oder den ihm gefeßlich gleichgestellten Personen auf Anrechnung des Lohnes an die Arbeiter erfolgte Aushändigung von Marken, auf welche bei dritten Personen Lebensmittel entnommen werden können, ist unstatthaft und strafbar.
2) Urtheil des R.-G. vom 23. November 1882( Bd. IV, S. 834). Die Berechnung von Blechmarken bei der Lohnauszahlung an die Arbeiter fällt unter das Strafverbot des§ 115, Abschn. 1 der N.-G.-D.
3) Urtheil des R.-G. vom 20. April 1886( Bb. VIII. S. 304). Die Berechnung von Vorschußzetteln( auch für kredi tirte Lebensmittel) bei der Lohnzahlung fällt auch dann unter das Verbot der Gewerbeordnung, wenn der ganze Lohnbetrag baar aufgezählt, dann aber vor Uebergabe des Geldes an den Arbeiter mit Zustimmung desselben der dem Vorschußzettel entsprechende Betrag abgezogen wird.
wenn die Die An
Durch diese drei Erkenntnisse tann überall dem Markenunwesen und dem Abzug von Lohn für kreditirte Lebensmittel sehr wirksam entgegentreten werden, Arbeiter fich einigermaßen energisch zeigen. zeige braucht durchaus nicht von einem der Geschädigten feine Strafthat, welche nur auf Antrag des Geschädigten verzu erfolgen, es liegt hier kein sogenanntes Antragsdelift" vor, folgt wird, wie zum Beispiel bei leichter Körperverlegung, es genügt, daß die Uebertretung mit Angabe von Zeugen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angezeigt wird. Wer die Anzeige macht, das ist gleichgiltig.
Wir bitten unsere Leser, sich das hier Gesagte recht zu durch denken. Wir werden in einem folgenden Auffage eine Anwendung des§ 115 auf den Abzug von Fabrikstrafen und Rautionen auf Grund von Fabrifordnungen erörtern, und es wird dazu nöthig sein, Sinn und Wortlaut des§ 115 genau gefaßt zu haben. Außerdem betrachten wir solche Erörterungen als willkommene Dentübungen für unsere Freunde, bie lernen wollen, folgerichtig zu denken und Begriffe scharf zu scheiden. Wir halten solche Uebung für ungemein wichtig, und Rechtsfragen find nächst mathematischen Erörte rungen, welch' lettere aber mehr besondere Vorkenntnisse vorausseßen, dazu ganz besonders geeignet.
( Solidarität“).
Kommunales.
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Tagesordnung für die Sihung der Stadtverordneten- Versammlung am Donnerstag, den 3. Otto ber, Nachmittags 5 Uhr. Einige Penfionirungs-, Anftellungs- und Unterstüßungsjachen. Ein Naturalisationsge fuch. Vorschläge bes Ausschusses für Petitionen. Wahl des ersten Stellvertreters für die Abgeordneten der Stadt Berlin zum Kommunal- Landtage. Berichterstattung über die Petitionen, betr. die Benennung der Straße 29, Abtheilung VII des Bebauungsplanes, sowie die Gewährung einer Entschädis gung für Explosion eines Stubenofens seitens der städtischen Feuerfozietät. Desgl. über die Vorlagen, betr. a. den Austausch von Terrain zur Straße 76 gegen städtischen Grundbesitz in der Schulstraße, b. den Verkauf einer städtischen Parzelle an der Berlebergerstraße, c. die Erwerbung fiskalischen Straßenlandes in der Umgebung des fleinen Thiergartens, d. die Miethung eines Lagerplages des Anhalter Bahnhofs zum Bau einer Rathswaage. Vorlage, betr. die Nachweisung der im Vierteljahr April- Juni d. J. vorhanden gewesenen öffentlichen Vierteljahr April- Juni d. J. vorhanden gewesenen öffentlichen Gas- und Petroleumlaternen, sowie der durch die städtischen Gasanstalten gespeisten Privatflammen. Desgl., betr. den Verkauf eines Trennstücks des Gemeindegrundstücks RottbuferUfer 4. Desgl., betr. die bei der Kaffe des Gesindebelohnungs- und Unterstüßungsfonds im Rechnungsjahre 1889-90 vorgekommenen Etatsüberschreitungen. Desgl., betr. die Anfrage von Mitgliedern der Versammlung wegen Verlegung des Friedrichs- Realgymnasiums in den Stadttheil vor dem Halle fchen Thore. Eine Rechnung. Berichterstattung, betr. die Wahl eines Rathsmaurermeisters. Desgl., über die Petition Desgl., über die Petition eines Lehrers um Anstellung im Gemeindeschuldienst.- Desgl., Desgl., über die Vorlage, betr. die Zusicherung des vollen Gehalts an einen Gemeindeschulrektor bei seiner dereinstigen Penfionirung.
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Lokales.
Die Lokalkommission veröffentlicht nachstehend die Liste der Wirthe, die ihre Lokale zu Versammlungen hergeben und bemerkt hierzu, daß dieselbe möchentlich einmal mit event. Abänderungen abgedruckt wird, ferner, daß Veröffentlichungen in Bezug auf die Lokalfrage nur von den Herren Wilhelm Werner , Sebaftianstr. 72, Arno Winter, Köpniderstr. 126, Hans Baate, Gipsstr. 31, auszugehen haben. Alle eventuellen Unregelmäßigkeiten sind an die genannten Herren zu berichten. Adler- Brauerei, Gesundbrunnen . Bergschloßbrauerei, Nirdorf. Bod- Brauerei, Tempelhofer Berg. Böhmisches Brauhaus.
Bohne, Hafenhaide.
Bolzmann, Andreasstr. 26.
Bobert, Weinstr. 11.
Bürgerfäle", Dresdenerstraße.
Deigmüller's Salon, Alte Jakobftr. 48a. Deutsches Voltstheater, Schönhauser Allee . Feuerstein's Salon, Alte Jakobstr. 75. Gratweil's Bierhallen, Rommandantenstr. 77/79. Gnadt, Brunnenstr. 38.
Gottschalt( früher Hut), Badstraße, Gesundbrunnen . Gründer's Salon, Schwerinstr. 13.
Heise, Lichtenbergerstr. 21.
Heydrich's Säle, Beuthstr. 18/21.
Industrie- Hallen, Mariannenstr. 31/32.
Jordan's Salon, Neue Grünftr. 28. Königshof, Bülowftraße.
Klein's Festfäle, Oranienstr. 180. Königsbant, Gr. Frankfurterstr. 117. Krüger, Hochftr. 32a.
Luifenstädtisches Konzerthaus, Alte Jakobftr. 37.
6. Jahrg.
Mundt's Salon, Röpniderstr. 100( 15 m.). Drschel, Sebaftianstr. 39.
Renz' Salon, Naunynftr. 27. Rennefahrt's Salon, Dennewißftr. 13. Reyer, Alte Jakobstraße 83. Sanssouci, Kottbuserstr. 4( 20 M.). Schneider, Belforterstr. 15. Sahm's Klubhaus, Annenstr. 16. Silber's Salon, Schwedterftr. 24. Schröder, Müllerstr. 178( Weddingpark). Schweizergarten, Am Königsthor. Süd- Oft, Waldemarstr. 75. Scheffer's Salon, Inselstr. 10. Neustädtischer Volksgarten, Proskauerstraße. Weimann's Volksgarten, Gesundbrunnen . Wendt, Dresdenerstr. 116. Wollschläger, Blumenstr. 78. Wohlhaupt, Manteuffelstr. 9. Bemter, Münzftr. 11.
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Noch etwas vom Phonographen. Der neue Edison sche Phonograph wurde von Edisons Vertreter, Herrn Wange mann, in einer außerordentlichen Hauptversammlung des Stolzes fchen Stenographenvereins im Brandenburger Hause" in der Mohrenstraße den Mitgliedern des Vereins und geladenen Gästen gezeigt. Der Andrang zu der Vorstellung war, so be richtet die" Post", so start, baß schon vor 8 ühr der Saal überfüllt war und das Publikum alle Treppen und Gänge be fegt hielt. Der erste Vorsitzende, Bäckler, der furz nach 8 Uhr mehr als 180 Personen fasse. Herr Wangemann erklärte, nachdie Sigung eröffnete, theilte mit, daß auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Wangemann ein Saal gewählt worden sei, der nicht dem er vom Vorfizenden herzlich begrüßt worden war, den Phonographen. Derselbe stand auf einem Tischchen in dema felben lackirten Holzfaften, in welchem er, ohne weitere Ver padung, die zahlreichen Kreuz- und Querfahrten durch Europa gemacht hat. Das Prinzip der Konstruktion ist dasselbe ge blieben, welches den alten Phonographen entstehen ließ: Die Erschütterungen, welche die menschliche Stimme in der Luft hervorbringt, werden von einer Membraue aufge fangen und mittelst eines Stiftchens auf einen rotiren den Zylinder übertragen. Führt man nun wiederum ein Stifichen über die in dem Zylinder entstandenen Eindrücke, so muß eine mit diesem Stiftchen verbundene Membrane diefelben Schwingungen in der Luft hervorbringen, durch melche die erste Membrane erschüttert wurde, und dadurch muß fich für das menschliche Ohr wiederum derselbe Ton ergeben, welcher in den Apparat hineingesprochen wurde. Unendliche Schwierigkeiten aber ergaben sich bei der Vervollkommnung dieser Vorrichtungen. Bunächst muß die Maffe auf dem Bylinder, welche die Emdrücke des Stiftes empfangen foll, absolut glatt sein. Da feines der bisher zur Verfügung stehen den Materialien eine mitroffopische Prüfung in Bezug auf die Glätte seiner Oberfläche aushielt, so wurde von Edison aus Wachs, Paraffin und verschiedenen Fetten eine ganz neue Masse chemisch hergestellt, welche die gewünschten Eigenschaften besitzt. Nun war aber feines der bisher angefertigten Messer im Stande, eine solche Maffe vollkommen glatt zu schneiden. Infolge deffen wurden von Edison ganz neue Messer tonstruirt, die einen parabolischen Winkel bilden und deren Schärfe durch Reiben mit Buchsbaumholz und Diamantftaub hergestellt wird. 5 bis 6000 Messer mußten erst versucht werden, bevor die richtige Methode ermittelt werden fonnte. Die Membranen des Apparates bestehen aus Glas und ihre Dicke beträgt troßdem nur 1000 amerik. Zoll. Das Stiftchen, welches das Eintragen besorgt, ist mit besonderer Sorgfalt behandelt worden. Es befindet sich nämlich in der Mitte der betreffenden Glasmembrane ein Arm, der in einer Hülfe einen kleinen Ball trägt. Die Oberfläche dieses Rügelchens, melches 0,040 Boll Durchmesser beträgt, ist auf dieselbe Weise geschliffen wie die erwähnten Messer. In die Rize , welche dieser Ball eindrückt, wird dann bei dem Reproduktionsprozeß ein anderes Rügelchen von Rügelchen von 5 000 bis 38/1000 3oll Durchmesser hineingeleitet, welches mittelst eines Gewichtes die zweite Membrane in Bi bration versetzt. bration verfeßt. Edison hat die Eindrücke, welche das Wort Halloh hervorruft, zählen lassen und gefunden, daß es mehr als 15 000 find. Roloffal also ist die Massenhaftigkeit der Rize , welche etwa ein Sak hervorbringt. Der neue Phonograph, der außerdem noch noch den beften bis jetzt fonstruirten Motor befigt, und und der durch vier Schrauben voll tommen geleitet werden kann, ist in Amerika bereits in viertausend Exemplaren in Gebrauch. Namentlich bedienen fich Geschäftsleute und Stenographen feiner, um Kurse und Berichte hinein zu sprechen und nachher durch junge Leute ausschreiben zu lassen. Auch für den Unterricht von Sängern, denen er ihre eigene Stimme mit allen etwaigen Fehlern zu Gehör bringt, ist er schon theilweise im Gebrauch. Nach diesen Auseinandersetzungen ließ Herr Wangemann das Publikum zu 6 an den Apparat herantreten. Man hört am besten durch einen lose an bas Dhr gehaltenen Gummischlauch. Auf diese Weise wurde zuerst ein Konzertstück zu Gehör gebracht, das alle einzelnen Instrumente deutlich erkennen ließ. Dann sprach der Phonograph Schiller's Gloce, dann fang er das Boulangerlied in der Weise, wie es der Volksfänger Baulus in Paris hineingefungen hat. Sogar das Datapo- Rufen, Beifalltlatschen und Lachen des Pariser Publikums ertönte aus dem Phonographen. Endlich sprach der Apparat mit der Stimme des Hoffchauspielers Reicher eine Stelle aus den Wildenbruch'schen Quizom's". Tonfarbe und Klang waren in jedem Fall deutlich zu erkennen.
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Der Normalarbeitstag" der Apothekergehilfen. Der Zentralvorstand des deutschen Pharmazeuten- Vereins fandte in diesen Tagen an alle Apothekenbesizer Deutschlands ein Um schreiben, worin diese ersucht werden, der Erklärung zuzustimmen, daß die Dienststunden der Gehilfen in der Weise geregelt werden, daß dieselben von früh 8 Uhr bis 9 Uhr Abends mit einer Mittagspause von 2 Stunden thätig zu sein haben; dem Gehilfen, welcher Nachtdienst hat, find früh zwei Stunden Freiheit zur Erholung zu bewilligen."
Zum Friedrichsberger Doppelmorde. Am Orte der That wurde am Sonntag Vormittag noch einmal ein Lokal termin abgehalten, an welchem der Untersuchungsrichter, Dr. Albrecht, Kriminalfommissar Prezel und mehrere Gendarmen Theil nabmen. Es soll sich um eine erneute Suche nach den Ersparniffen der ermordeten Frau Baneß gehandelt haben. Bwar ist bereits unmittelbar nach der Entdeckung der That oberflächlich und darauf bei dem Lofaltermin am 22. Septbr. ganz gründlich nach dem Gelde gesucht worden, trojdem wur ben am Sonntag alle Räume noch einmal mit peinlicher Gea nauigkeit durchsucht, die Wohnung wurde sozusagen umgekehrt, aber gefunden wurde diesmal ebenso wenig wie früher. Die Wohnung ist noch immer nicht freigegeben worden. Bei Ge legenheit dieses Lokaltermins wurde auch der Riempnergefelle Franz Bernasch vor dem Untersuchungsrichter sitirt und von diesem über seine Begegnung mit dem verdächtigen Rolporteur