Der unbekannte Mann, welcher, wie wir gemeldet haben, am 27. v. Mts. hier auf Westend am Wildzaun der Schäffer v. Voit'schen Haide mit einer Schußwunde in der rechten Schläfe todt aufgefunden wurde, ist zirka 22 bis 24 Jahre alt, 1,68 bis 1,70 m groß, von mittlerer Statur, hat blondes furzgeschorenes Kopfhaar und Anflug von Schnurrbart. Bekleidet war die Leiche mit einem grauen Sommerüberzieher, Schwarzer Hose, Gummihosenträgern, dunkelgrauem Jaquet und Weste, Oberhemde mit blauem Einsaß und Stulpen, Steh fragen und schwarzem Shlips. Schnürstiefeln und grauwollenen Strümpfen. Im Besitz des Verstorbenen befand sich eine filberne Zylinderuhr mit Goldrand mit der Nr. 60 800 und dem eingefragten Namen Peucker" versehen. Die Unterbeinkleider und die Strümpfe sind mit dem Buchstaben P. gezeichnet. Mittheilungen über die Person des Verstorbenen werden auf dem Kriminel- Kommissariat entgegengenommen.
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In einem Kloset sind mehrere Armbänder, von denen die Anhänger zum Theil entfernt waren, und Haarnadeln mit mehreren Knöpfen und in verschiedenen Formen gefunden worden. Dieselben dürften aus einem in den letzten Tagen verübten Diebstahl herrühren. Der Eigenthümer wird ersucht, fich zur Empfangnahme der Gegenstände im Polizeipräfidium, Zimmer Nummer 76, in den Vormittagsstunden einzufinden.
Als muthmaßlich gestohlen wurde vor einigen Tagen ein goldenes Pincenes in Beschlag genommen, welches ein obbachelofer Mensch gefunden haben will. Der rechtmäßige Eigenthümer wolle fich in den Vormittagsstunden auf dem Kriminalfommiffariat, Zimmer Nr. 87 zur Empfangnahme seines Eigenthums melden.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind in der Zeit vom 15. September bis 21. September cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahres durch schnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 17,5, in Breslau 26,4, in Rönigsberg 26,2, in Röln 20,3, in Frank furt a. M. 20,2, in Wiesbaden 21,1, in Hannover 21,2, in Raffel 17,5, in Magdeburg 16,3, in Stettin 25,7, in Altona 16,3, in Straßburg 22,6, in Meg 16,1, in München 28,3, in Nürnberg 24,0, in Augsburg 18,8, in Dresden 18,3, in Leipzig 19,3, in Stuttgart 17,0, in Karlsruhe 24,2, in Braunschweig 18,6, in Hamburg 20,3, in Wien 18,4, in Pest 24,3, in Prag 21,7, in Trieft 23,0, in Krakau 27,0, in Amsterdam 16,5, in Brüssel 20,8, in Paris 21,5, in Basel , in London 15,2, in Glasgow 17,3, in Liverpool 18.9, in Dublin 28,5, in Edinburg 18,0, in Kopenhagen 20,3, in Stocholm 12,5, in Chriftiania 24,1, in St. Petersburg , in Warschau 31,0, in Odefa in Warschau 31,0, in Odessa 26,2, in Rom 20,7, in Turin 24,7, in Venedig Alexandria 38,8. Ferner in der Zeit vom 26. Auguft bis 1. September cr. in New York 22,4, in Philadelphia 20,6, in Baltimore 17,5, in Ralfutta 25,2, in Bombay 25,7, in Madras 40,2.
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Die allgemeine Sterblichkeit blieb in der Berichtswoche in den meisten größeren europäischen Städten eine günstige; es wurden auch aus einer großen Zahl derselben günstige Sterblichkeitszahlen mitgetheilt. Sehr gering( bis 15,0 pro Mille und Jahr) war die Sterblichkeit in Duisburg , Krefeld , Bremen , Stockholm : günstig( bis 20 pro Mille) war sie in Berlin , Barmen , Elberfeld , Düffeldorf, Raffel, Magdeburg , Altona , Braunschweig , Augsburg , Stuttgart , Dresden , Leipzig , Görlig, Mek, Amsterdam , Wien , London , Glasgow , Liverpool, Edin burg u. a. Auch in Wiesbaden , Hannover , Hamburg , Danzig , Mannheim , Prag , Darmstadt , Kopenhagen , Brüssel, Paris war die Sterblichteit eine mäßig hohe( etwas über 20,0 pro Mille). Hohe Sterblichkeitsziffern( über 35,0 pro Mille) wurden aus feiner größeren deutschen Stadt gemeldet. Unter den Todesursachen famen Darmtatarihe und Brechdurchfälle der Kinder meist im normalen Verhältniß zur Meldung, nur in Berlin , München , Hamburg , Paris , Budapest und Warschau war ihr Vorkommen noch ein etwas zahlreicheres als fonft um diese Jahreszeit. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war im Allgemeinen eine gegen die Vorwoche verminderte. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 60, in München 135 Säuglinge. Afute Entzündungen der Athmungsorgane führten etwas seltener als in der Vorwoche zum Tode. Unter den Infektionsfrankheiten wurden von Scharlach , Diphtherie, Typhus und Keuchbuften mehr, von Masern und Pocken weniger Sterbefälle mitgetheilt. So maren Todesfälle an Masern in Brünn , Paris feltener, in Warschau häufiger. Erkrankungen tamen meist weniger, nur aus Wien häufiger zur Anzeige. Scharlach fieber forderte in Berlin , Königsberg , München , Bu dapest , London , Warschau mehr Opfer; auch Erkrankungen gelangten aus Berlin , Breslau , Hamburg . Budapest , Kopenhagen , Edinburg zahlreicher zur Berichterstattung. Die Sterblichkeit
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an Diphtherie und Kroup war in Berlin , Breslau , Hamburg , Danzig , Stettin , Frankfurt a. M., Mainz , Wien , Prag , Kopenhagen , London , Chriftiana die gleich hohe oder eine größere als in ber Vorwoche, während fie in Königsberg , Magdeburg , Dresden , Leipzig , Budapest , Warschau , Paris eine geringere wurde. Neue Erkrankungen wurden aus Berlin , Hamburg , München Kopenhagen , Chriftiania und aus dem Regierungsbezirk Schleswig in ge fteigerter Bahl gemeldet. Todesfälle an Unterleibstyphus haben in Essen, Hamburg , Paris mehr, in Berlin und London weniger Todesfälle hervorgerufen; Erkrankungen nahmen in Berlin , Kopenhagen Chriftiania etwas zu, in Breslau ab.- An Fleck yphus wurden in Odessa und Warschau je 1 Todesfall, aus dem Regierungsbezirk Aurich 3 Erkrankungen mitge theilt. Dem Keuchhuften erlagen in Köln , Hamburg , Paris , London mehr Kinder, Erkrankungen wurden dagegen in Ham burg und Kopenhagen nicht so zahlreich wie in der vorhergegangenen Woche zur Meldung gebracht. An Pocken wurben aus Rom 1, aus Prag und Paris je 3, aus Venedig 5, aus Brünn 10, aus Warschau 15 Todesfälle, an Erkrankungen 1 aus dem Regierungsbezirk Rönigsberg mitgetheilt. In London erlagen dem Kindbettfieber 7 Frauen. Die Cholera in Mesopotamien hat in der Zeit vom 3.- 10. September noch weitere Ortschaften ergriffen, in der Woche vom 11.- 17. Sepa tember jedoch scheint die Epidemie keine weitere Ausdehnung gewonnen zu haben.
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Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in dieser Be richtswoche ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige. Wesentlich seltener als in den Vorwochen zeigten sich Darmtatarrhe und Brech durchfälle und endeten in 64 Fällen( gegen 95 der Vorwoche) tödtlich. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine geringere, als in den vorhergegangenen Wochen. Etwas feltener tamen afute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein und vers Tiefen auch meist milder. Von den Infektionsfrankheiten famen Ertranfungen an Masern nur vereinzelt, Erkrankungen an Scharlach aber in ansehnlich gesteigerter Zahl zur Anzeige, und zwar am verbreitetsten in den beiden Louisenstädtischen Stadttheilen und im Stralauer Viertel. Erkrankungen an Diphtherie wurden auch etwas mehr, am häufigsten aus dem Stralauer Viertel, zur Meldung gebracht. Wesentlich häufiger als in der Vorwoche kamen Erkrankungen am Wochenbetifieber, sowie an rosenartigen Entzündungen des Bellgewebes der Haut zur Mittheilung, während Erkrankungen an Keuchhusten etwas feltener zum Vorschein kamen und auch etwas weniger Todesfälle veranlaßten. Weitere Erkrankungen an Bocken find nicht gemeldet worden; rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gegen die Vorwoche keine wesentliche Beränderung in ihrem Vorkommen.
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Polizeibericht. Am 1. d. M. Vormittags wurde an der Ecke der Charlottenstraße und Unter den Linden ein Portier von einem Schlächterwagen und vor dem Hause Kommandantenstraße Nr. 36 ein Buchdrucker von einem Möbelwagen überfahren. Beide erlitten Quetschungen an den Beinen. Ersterer
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wurde nach seiner Wohnung und legterer nach der Charitee gebracht. gebracht. Als der Arbeiter Zilinsky Nachmittags mit einem Handwagen die Schönhauser Allee entlang fuhr, wurde er dadurch, daß vor dem Hause Nr. 130 ein Biermagen gegen sein Gefährt fuhr, gegen die Bordschwelle geschleudert, so daß er eine schwere Verlegung am Hinterkopf erlitt. Er wurde nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht. Zu derselben Zeit verfuchte eine Frau in ihrer Wohnung in der Zimmerstraße sich zu erbängen, sie wurde jedoch noch rechtzeitig abge schnitten und in's Leben zurückacrufen.- Abends fanden in der Jüdenstraße Nr. 29, in der Nacht zum 2. in der Oranienstraße Nr. 184, und am 2. d. M. Morgens in der GitschinerStraße Nr. 87 fleinere Brände statt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.
Gerichts- Beitung.
Wie der Kaufmann Albert Grah die Rolle eines Kriminalschuhmanns spielte, gelangte gestern zur Kenntniß der ersten Straffammer des Landgerichts 1. G. hatte erfahren, daß ein gewisser Labaschin, den er Tags zuvor auf dem Rennplage kennen gelernt und mit dem er zusammen gewettet hatte, ihn hierbei auf das Unverschämteste übervortheilt hatte. In der Frühe des folgenden Tages begab er fich nach L.'s Woh nung, erhielt aber von dessen Wirthin den Bescheid, daß ihr Miether nicht zu Hause sei. G. war der Meinung, daß der Gesuchte vei heimlicht werden sollte und erklärte deshalb der Wirthin, daß er Kriminalbeamter sei und direkt vom Moltenmarkt tomme, um Labaschin, der sich einer großen Unterschlagung schuldig gemacht habe, zu verhaften. Wenn die Wirthin ihn veiheimliche, mache sie sich einer schweren Strafe schuldig. Bereit williaft wurde dem angeblichen Kriminalbeamten nun gestattet, die Wohnung felbst zu untersuchen. Der Gesuchte war nicht da, G. fand aber deffen Photographie und nahm sie mit sich mit dem Bemerken, daß dieselbe der Polizei zu Statten fomme, wenn Labaschin steckbrieflich verfolgt werden müsse. Als der lettere bei seiner Nachhaufefunft erfuhr, was vorgefallen, stellte er sich selbst der Polizei und nun wurde entdeckt, daß G. Komödie gespielt. Es wurde gegen ihn Anklage wegen unbefugter Ausübung eines Amtes erhoben. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn eine Gefängnißstrafe von 14 Tagen, der Gerichtshof erwog aber, daß der Angeklagte bisher völlig unbescholten war und erkannte deshalb nur auf eine Geld= strafe von 100 M.
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führt, erwiderte sehr prompt: Wenn ich ein Winkelkonsulent bin, dann find Sie schon lange einer, Herr Rechtsanwalt!" Rechtsanwalt Mühsam veranlaßte infolge deffen das Strafverfahren wegen Beleidigung und das Schöffengericht fah dieselbe für so schwerwiegend an, daß es Harn Freitag zu 150 M. Geldbuße verurtheilte. Die Berufungstommer meinte jedoch, daß der Angeklagte wegen der ihm zugefügten Beleidigung gereizt fein fonnte und der Rechtsanwalt ihn einfach einen gemerbsmäßigen Betreiber fremder Rechtsgeschäfte hätte nennen fönner. Infolge dessen wurde die Strafe auf 30 M. herabgejezt.
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Entscheidungen des Reichsgerichts. Leipzig , 30. September. Ein Dienstmädchen als fahrlässige Brandstifterin. Am 3. März d. J. war die 15 Jahre alte Dienfmagd Minna Brückner bei dem Gastwirthe Sch. in Ellrich in Stellung getreten. Eine der ersten Vecrichtungen, welche ihr aufgetragen wurden, war die der Entfernung der Asche aus dem Ofen der sogenannten Gesindestube. Als fie zwei Tage später dies Geschäft besorgte, hatte sie schon wieder vergessen, daß die Asche in einen Blecheimer füll n fi und that fie in einen Holzkaften. Da sie während dieser Arbeit abgerufen wurde, stellte sie den Kasten in der Stube an die Wand und dachte nachher nicht wieder daran. Die darauf folgende Nacht brachte sie außerhalb des Hauses zu, da sie Erlaubniß erhalten hatte, einen Maskenball zu besuchen. Als sie am anderen Morgen heimfam, be= merkte fie Rauch im Zimmer und theilte dies fofo t der Frau Sch. mit. Diese fagte, der Hausbursche habe vielleicht zu viel Kohlen in den Ofen gelegt und schickte ihn hinauf. Bei seiner Rückfehr meldete er, der Qualm tomme aus dem Holzfasten mit A'che. Frau Sch. lief nun schnell felbst hinauf und fah nun, daß die unter der Asche noch vorhanden gewesenen glühenden Brifettstückchen durch den Holzfaften sich durch gebrannt und die Diele fowie den daneben befindlichen Ballen angeglimmt hatten. Indeffen glimmte nur die Diele noch etwas. Durch schnell darauf gegossenes Wasser löschte Frau Sch. sehr bald den legten Rest des Brandes, der feine schlimmen Folgen gehabt hatte. Tie Seche gelangte zur Kenntniß des Gerichts und das Mädchen, welches aus Fahrlässigkeit den Brand bewirkt hatte, mußte fich am 22. Mai vor der Straffammer in Nordhausen verant worten. Entgegen dem Antrage des Staatsanwalts gelangte der Gerichtshof zu einer Freisprechung, unter der Voraus fegung, daß die Angeklagte felbft es war, welche den Brand wieder rechtzeitig gelöscht habe, nämlich indirekt durch Vermittlung der Frau Sch. Der§ 310 des Strafgefeßbuche, welcher hier in Betracht fommt, lautet: Hat der Thäter den Brand, bevor derselbe entdeckt und ein weiterer als der durch die bloße Inbrandsegung bewirkte Schaden entstanden war, wieder gelöscht, so tritt Straflofigkeit ein. Das Gericht suchte die Anwendung dieses Paragraphen durch folgende Ausführungen zu rechtfertigen. Die Angeklagte war es, welche zuerit auf den auffälligen Rauch auf der Stube als mögl cherweise von einem Brande herrührend, aufmerksam gemacht und die Entdeckung der Inbrandseßung herbeigeführt hat. Wenn die wirkliche Löschung auch nicht durch ihre eigene Hände, sondern durch die ihrer Dienstherrin erfolgte, so ist dies dem Sinne des Gefeßes zufolge doch als unerheblich zu er achten. Sie ist die Urheberin der Löschung gewesen durch die Entdeckung des Rauches und die sofortige Meldung bei der Frau Sch. Der§ 310 faan dadurch als ausgeschloffen er achtet werden, daß die Sch. ihr zuvorkam und selbst das Wasser über die glimmende Diele goß. Der Staatsanwalt focht diese Rechtsanschauung im Wege der Revision an. Den Brand hat, so fagte er, der Hausbursche entdeckt, die Angeklagte hat nur Rauch gesehen, der nicht eben von einem Brande herzurühren brauchte. Die Angeklagte wußte zur Zeit der Meldung an ihre Herrin noch gar nichts von einem Brande, ins befondere nicht von einem durch sie selbst bewirkten. Als fie erfuhr, daß es sich um einen von ihr felbft verschuldeten Brand handele, war derfelbe bereits gelöscht. Das Gefeß verlangt, daß der Thäter die Löschung des von ihm verschuldeten Brandes bewußt und absichtlich be wirkt, dies war hier aber nicht der Fall. In der fürzlich vor dem 3. Straffenate des Reichsgerichts stattgehabten Ver handlung suchte der Reichsanwalt das Urtheil zu halten, indem er darauf hinwies, daß die Angeklagte doch die Initiative des Löschens ergriffen habe und daß sie allein die Ursache der Löschung gewesen sei. Das Reichsgericht trat aber der Neoifion bei, hob das Urtheil auf und wies die Sache an das Landge=
Betrügereien mittelst Telephon, sowie noch eine Reihe anderer Strafihaten führten geitern den 17jährigen Schreiber Otto Heimann vor die erste Siraffammer des Landgerichts I . Besonders die Betrügereien zeugen von einer außerordentlichen Verschlagenheit. Der Angeklagte ging an einem Nachmittage nach drei verschiedenen öffentlichen Fernsprechämtern. dem ersten ließ er sich mit der Bestellanstalt für die Berliner Buchhandlungen verbinden und gab sich, nachdem dies gefchehen, für den Inhaber der Buchhandlungs- Speditionsfirma Warmuth aus. Er bat die Bestellanstalt, einem jungen Mann, der innerhalb der nächsten Stunde im Auftrage der Firma Warmuth daselbst eine Bestellung zu machen habe, einen Beitrag von 25 Mark einzuhändigen. Derselbe habe in der Nähe noch einen Auftrag zu erledigen und habe man vergessen, ihm das dazu nöthige Geld mitzugeben. Der Geschäftsfreund erklärte fich, ebenfalls auf telephonischem Wege hierzu bereit. Bald darauf erschien der avifirte junge Mann in der Person des Angeflagten, machte eine finairte Bestellung und nahm das Geld in Empfang. Dasselbe Manöver machte er sodann bei einer anderen Firma, indem der angebliche Bote hier mit dem Gelde zu kurz gekommen sein sollte, das er im Auftrage der Firma Warmuth für auf dem benachbarten Steueramte einzulösende Waaren zu bezahlen hatte. Auch in diesem Falle hatte der Angeklagte Erfolg. Als aber im dritten Falle die Firma, die geprellt werden sollte, erst bei dem Erscheinen des Angeklagten noch einmal Nachfrage halten wollte, erklärte derselbe, daß er teine Zeit habe und zog es vor, sich aus dem Staube zu machen. Außer diesen Geniestreichen hatte der jugendliche Angeklagte sich noch einige Unterschlagungen und eine einfache Uifundenfälschung zu Schulden fommen laffen. Er gab an, daß das sehnliche Verlangen, sich ein Ruderboot anschaffen zu können, ihn auf Abwege geführt. Der Staatsanwalt beuntragte gegen ihn ein Strafmaß von neun Monaten Gefängniß, der Gerichtshof ermäßigte dasselbe mit Rücksicht auf die Jugend und das Gericht zurück. ständniß des Angellogten auf vier Morate Gefängniß.
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Wegen Beleidigung des Berliner Magistrats hatten gestern der Chefredakteur der Kreuz- Zeitung ", Freiherr von Hammerstein, und der Redakteur des Berl. Fremdenblatt", 3inte, vor der 1. Straffammer des hiesigen Landgerichts I zu erscheinen. Der durch den Juftizrath Dr. Horwit vertretene Magistrat hatte sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschloffen. Es handelte sich wieder einmal um die Angelegen heit des Stadtv. Biethen, die schon in den städtischen Körperschaften so viel Staub aufgewirbelt und auch die Verwaltungsgerichte beschäftigt hat. Als das Erkenntniß Als das Erkenntniß des Ober- Verwaltungsgerichts in Sachen Fähndrich ergangen war, in welcher die Veränderung der Wahlbezirle als unzulässig erklärt wurde, halte der Magistrat entgegen diefem Erkenntniß bei der miederholten Wahl des Stadtv. 3iethen doch wieder durch Hinzulegung zweier Häuser eine Veränderung vorgenommen, einerfeits weil er glaubte, daß dos Oberverwaltungsgericht bei nochmaliger Prüfung der ganzen Verhältnisse zu einer gegentheiligen Auffaffung tommen werde, anderseits, weil es sich bei theiligen Auffaffung fommen werde, anderseits, weil es sich bei jener Veränderung überhaupt nur um 22 Stimmen handelte, die auf das Wahlergebnis absolut feinen Einfluß ausüben konnten. Als nun die Wahl Ziethens doch wieder für ungiltig ertiärt wurde, brachte die Steuszeitung" und nach derfelben das Fremdenblatt" einen Artikel, in welchem das Verfahren des Magistrats als nicht ordnungsmäßig, pflichtwidrig und fast geeignet bezeichnet wurde, die Einleitung des Disziplinarverfahrens zu veranlaffen. Der Magiftrat erblickte hierin den Vorwurf einer zu veranlaffen. Der Magistrat erblickte hierin den Vorwurf einer inforretten Abficht bei seinem Vorgehen und stellte gegen beide Angeklagte den Strafantrag. Der Vorfißende des Gerichtshofes, Landgerichtsrath Braun, erwähnte, daß vom Magistrat in einem umfangreichen Schriftstück ausführlichst dem Gerichte die Gründe zu seinem Verfahren in der Biethen'schen Angelegenheit dargelegt worden seien. Schon daraus gehe flar hervor, daß der Magistrat, welcher von Anfang an die Wahl Biethen's für giltig gehalten, in der ganzen Angelegenheit loyal und ohne jeden bösen Hintergedanken verfahren sei. Wenn nun dem Magistrat vorgeworfen werde, daß derselbe sich aus politischen Gründen, aus Gründen der Wahlgeometrie, zu seinem Verhalten habe bestimmen lassen, so würde bies ein so schwerer Vorwurf sein, daß unter Umständen auf Freiheitsstrafe erkannt werden müßte. Um nach dieser Rich tung hin vollste Klarheit zu verbreiten, beschloß der Gerichtshof unter Zustimmung aller Betheiligten, zu einem neuen Termin den Wahldezernenten des Magistrats, Geh. Rath Schreiner, persönlich vorzuladen, um aus dem Munde desselben die Gründe zu vernehmen, welche den Magiftrat geleitet haben. Außerdem soll die Sache so lange ruhen, bis die Angelegen heit Ziethen vor dem Oberverwaltungsgericht endgiltig entschieden sein wird.
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Soziale Uebersicht.
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Ueber die bereits von uns erwähnte amerikanische Sehmaschine berichtet die Franff. 3ig.": Die mechanische Vorbereitung für den Druck hat bekanntlich nicht gleichen Schritt gehalten mit der Ausbildung der Pressen, und von den zahlreichen Batenten auf Typensez- und Ablegmaschinen hat feines allgemeine Aufnahme gefunden. Die Maschine, welche in der Offizin der Newyork Tribune" mit Erfolg ar beitet ihr Erfinder ist der Deutschamerikaner Mergenthaler ist teine eigentliche Sekmaschine, denn es sind gar feine Typen, sondern nur Matrizen vorhanden, und es wird der. Saß für je eine Beile auf einmal und in einem Stück geprägt. Der Seger" hat ein flaviaturartig angeordretes System von Tasten vor sich, deren jede mit einer Röhre forrespondirt, worin je eine Anzahl Matrizen für das betreffende Zeichen in aufrechter Stellung sich befinden; der Druck auf eine Tafte giebt der gewünschten Mairize freie Bahn, das Rohr zu ver lassen( wobei die nächste nachrückt); die herabgleitenden Matrizen sammeln sich in einer Lade derart, daß sie die bas Schriftzeichen tragende Prägefläche dem Sezer zukehren. Die Ausschließungen, d. h. die 3 vischenstücke zwischen den einzelnen Wörtern, sind hier durch feilförmige Theile erfekt; ist eine Linie vollendet, so treibt ein Tritt auf einen Hebel diese Keile feft, wodurch genau gleiche Zwischenäume erzielt werden. Der fertige Matrizenfag für eine Zeile wird, wie alle folgenden Bewegungen, automatisch geführt, in welchem sich geschmolzenes Lettermetall b.findet, so vor den Ofen übersteht und dagegen gepreßt wird; durch das Niederdrüden das die Prägefläche der Ausgußspalte des Diens geger eines Stempels wird das flüssige Metall in die Spalte ge drängt, und nach kurzem Verkühlen wird die fertige Beile in Form eines dünnen prismatischen Stabes von der Masdine durch Schlitten in die Höhe geführt und durch eine sinnre che ausgeworfen. Die Matrizen gehen automatisch zurück, werden hat nämlich gewiffe, für jedes Schriftzeichen verschiedene EinEinrichtung ihren Röhren wieder zugeführt; ihr oberec Theil schnitte, ähnlich dem Baite eines Kunstschlüssels, welde mit den oberen Deffnungen der betreffenden Röhren übereinden richtigen Play gelangen, worauf sie in ihre Rohre stimmen; sie bevegen sich deshalb so lange weiter, bis sie an zurückkehren; flemmt sich hierbei eine Matrize feft oder tritt sonst eine Störung ein, so schließt sich der Strom einer fleinen aufmerksam, das Hinderniß zu beseitigen, was ohne nennent elektrischen Batterie und macht den Seger durch ein Zeichen werthen Aufenthalt geschehen kann, weil diefer Vorgang fich direkt vor seinen Augen abspielt. Bei der Korrektur mus natürlich jede fehlerhafte Linie neu gegossen werden, doch soll dies feine wesentliche Verzögerung verschulden. Wenn die Maschine sich vorerst auch nicht für alle vorkommer den Arten des Drucks eignet, so scheint sie doch für den nur mit Buck zu genügen. Die oben genannte Zeitung verwendet 30 Ma staben von einerlei Art und Größe arbeitenden Zeitungsdruc wo bleiben die überflüssigen Setzer? Herrschinen, welche die Arbeit von 90 Handseßern leisten.
Wenn zwei daselbe thun ist es bekanntlich nicht immer daffelbe. Der Rechtsanwalt Mühsam hatte vor dem Zivilgericht eine Sache zu vertreten, welche auf gegnerischer Seite von dem Konzipienten Freytag wahrgenommen wurde. Er beantragte, diesen Vertreter des Gegners nicht zuzulaffen, weil derfelbe anscheinend ein Winkelfonfulent fei." Freytag, welcher in der That fremde Prozesse gegen Entgelt Freytag, welcher in der That frimde Prozesse gegen Entgelt
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