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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 239.

Lokales.

Von der Norddeutschen Brauerei( Aktiengesellschaft) Chauffeeftr. 58, geht uns folgendes Schreiben zu, das wir im Einverständniß mit der Lokalkommiffion veröffentlichen. Berlin , den 9. Oftober 1889. Unter Höft. Bezugnahme auf die in Ihrem Blotte veröffentlichte Resolution der Freien Vereini gung der Zimmerer Berlins " unsere Brauerei betreffend, bitten wir Sie, gütigft davon Kenntniß nehmen zu wollen, daß wir die Benuzung unseres Saales zu politischen Bersammlungen nie verweigert haben und nie verweigern werden. Sie würden uns zu Dank vpfl chten, wenn Sie dieser Mittheilung in Ihrem geschäßten Blatte Raum geben und zeichnen wir in dieser Erwartung. Hochachtungsvoll Norddeutsche Brauerei Aktiengesellschaft. H. Schmit."

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Sonnabend, den 12. Oktober 1889.

6. Jahrg.

Hier fann er den Gelehrten am Rochtopf, mit dem Schabeisen| schaffen, Vorschüsse in Höhe von 3-10 M. für Bemühungen, oder dem Löffel beschäftigt sehen.

Die Sammlungen sind so überreich, daß ein gründlicher Beschauer fie taum in Jahren durchzumustern im Stande sein wird. Indessen ist es ein Leichtes, in den meisterhaft geordneten zahlreichen Sälen sich zurecht zu finden. Alle Abtheilungen sind Hreng fyftematisch geordnet, so daß der Laie in verständiger Reihenfolge all' die tausend Schäße besichtigen fann. Eine unendliche Fülle von Belehrung kann sowohl der Laie wie der Fachmann aus diesen Räumen mit fortnehmen. Es ist auch selbstverständlich, daß jeder Theil des Museums einzelne Schäße von unendlichem Werthe birgt, weil sie Seltenheiten oder gar Unita sind. Wir erwähnen z. B. die Sammlung von Meteor­steinen, die ihresgleichen in Europa nicht haben dürfte. Es Diamant- Klümpchen in fich birat. Einzig in ihrer Vollständig­befindet sich darunter ein Erz, welches ein ganz beträchtliches keit ist auch die Muschel- und Perlen- Sammlung.

In öffentlichen Lokalen hierselbst beabsichtigte der Mechaniker Schuchardt einen von ihm fonstruirten Elektrifir­Apparat, der nach Einwerfen einer Münze in Thätigkeit tritt, aufzustellen. Das Polizeipräsidium versagte durch Verfügung die nachgesuchte Erlaubniß, da die Anwendung von Elektrizität ohne ärztliche Anordnung leicht die Gesundheit schädigen könnte. Auf Aufhebung dieser Verfügung strengte Schuchardt die Riage im Verwaltungsstreitverfahren an. Vor dem Bezirksausschuß äußerte fich der geladene ärztliche Sachverständige dahin, daß gegen die öffentliche Aufstellung des Elektrifir- Apparates in feiner gegenwärtigen Konstruktion erhebliche Bedenken sprächen. Es sei vollkommen frei in die Hände des Experimentirenden gelegt, wie stark der Strom sein und wie lange er auf den Körper wirken folle. Für durchaus gefährlich müsse die Be­nugung des Apparates durch mit Krankheiten behaftete, ins­besondere durch blutarme, bleichfüchtige, an epileptischen An­fällen leidende, zum Beitstanz prädisponirte Personen bezeichnet werden. Der Bezirksausschuß erkannte hierauf auf Burüd­weisung der Klage.

Gine lebhaft erörterte Meinungsverschiedenheit ift zwi chen Aerzten und Krankenfaffen- Verwaltungen aus­gebrochen über die Frage, ob das Schielen eine Krankheit sei. DieKaffenverwaltungen vertraten Anfangs, beeinflußt von dem Gruabfaze möglichster Sparsamteit, den Standpunkt, daß das Schielen nur ein sogenannter Schönheitsfehler, aber feine Krant­beit sei. Von ärztlicher Seite ist dieser Ansicht sehr entschieden entgegengetreten worden. Es handele sich beim Schielen einmal immer angeborene Krankheit, welche sobald als möglich beseitigt werden müsse, Toril ihr längeres Bestehen Bestehen sehr nachtheilige Folgen baben und zum Verlust des Augenlichtes führen könne. Es handelte sich in den gegebenen Fällen darum, daß bei Kaffen­mitgliedern, welche meist wegen anderer Uebel den Kaffenarzt aufgesucht hatten, von diesem das Augenübel beobachtet worden war, und sie den Patienten gerathen hatten, sich zur Beseiti gang des Schielens einer Operation zu unterwerfen. Wenn nun die Kosten für diese Operation von der Kaffe eingezogen werden sollten, so tam dort natürlich die Angelegenheit eben­falls zur Erörterung. Für die Berliner Kaffen war die Sache weniger erheblich, weil hier nur die Kranken- Entschädigung für wenige Tage in Beiracht fommen pflegte, ba die Opecation selbst, die Dehnung des Augen­mustele, der die schiefe Stellung des Auges verursachte, mittelft Einschnittes in biefer Muskel in den Krankenhäusern vorgenommen zu werden pflegte; fostspieliger wurde die Sache an anderen Orten, wo der Arzt für die Operation befonders honorict werden mußte. Gegenwärtig ist nun zwischen den meisten Raffen und ihren Aerzten ein Kompromiß dahin ge­Schloffen, daß das Schielen als Krankheit erst dann behandelt wirden soll, wenn es deutlich erkennbare Gesundheitsstörungen, Rarsichtigkeit, oder Unsicherheit in der Bewegung des Patienten u. dol. erkennen läßt.

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Der Bau der Markthalle am Weddingplak soll erft im nächsten Frühjahr begonnen werden und zwar wird dieselbe auf dem Dotti'schen Grundstück errichtet, so daß sie auch einen E und Ausgang von der Dalldorfer Straße her erhält. Schon lange liegt das betreffende Grundstück verödet und leer nad Mancher hat sich schon gefragt, warum denn nicht noch in diesem Jahre der Bau beginnt. Jetzt vernimmt man, daß der Kaufvertrag zwischen dem Befizer und der Stadt zwar abge­

bloffen fci, taß aber noch ein eingetragener, den Verkauf be­hänkender Vermerk beseitigt werden müsse. Wie die Bes festigung noch ein halbes Jahr in Anspruch nehmen könne, ist schwer zu begreifen.

Die Verwaltung der acht städtischen Rettungs­Stationen an den Brüden, welche bisher feitens der Stadtbau­Ja'pettion geübt wurde, ist nunmehr auf die Direktion der Räbuschen Straßenreinigung übergegangen. Das Rettungs­wefrug, bas bicher aus einem Rettungsboll, einem Kahn, * wei Rudern und einer Stange bestand, ist neuerdings um ein Rater, einen Bootshaken und eine Wasserschaufel vermehrt worden. Hoffentlich nehmen bie Berliner diese fegensreiche Enrichtung in ihre Obhut; es vergeht leider kaum ein Tag, me nicht mit diesen Sachen Unfug getrieben wird. Gestern haben Kinder wiederum den Rettungsball am Halleschen Thor Insgeschnitten, um mit ihm zu spielen. Ein Schiffer hat den Ball im Ranal aufgefischt und ihn der Behörde zugestellt.

Museum für Naturkunde . Vor dem Neuen Thore ist in der Flucht der Invalidenstraße zwischen der Bergakademie and der Landwirthschaftlichen Hochschule ein neuer Prachtbau entstanden, ber eine Bierde Berlins werden wirb: Das Bufeum für Naturkunde. Aus einem Mittelbau und zwei zurücktretenden Seitenflügeln bestehend, bedeckt das Gebäube cine Fläche von fast, achttausend Quadratmetern, ein Umfang, zie ihn nur wenige Gebäude Berlins erreichen. Die unhitektonische Ausführung des Baues ist eine einfache, dabei aber vornehm und gebiegen. Die Façade schmücken die Stand­bilber des Geologen Leopold von Buch und des vielseitigen Naturforschers Johannes Müller.

Am Donnerstag Mittag öffnete das Museum zum ersten Male feine Pforten für die Theilnehmer der gegenwärtig in Berlin tagenden deutschen anatomischen Gesellschaft. Vom Haupteingang aus gelangt man zunächst in einen großen Licht­bof, in den ringsum die Museumsfäle münden. Gleich an dieser Etelle bekommt das Auge wunderbare Dinge zu schauen: man hat hier die Stelette der größten Geschöpfe, welche die Mutter Erde trägt, aufgestellt, wie einen Walfisch von unheimlicher Lange, einen Riesenelephanten, etliche doppelmannshohe Biffel u. dal. m. Das Museum umfaßt drei Abtheilungen: die mineralogische Sammlung unter Leitung von Prof. Klein, bie paläontologische Sammlung unter Leitung des Geheim­Straath Bey ich und die zoologische Sammlung unter Leilung des Prof. Möbius, der dem ganzen Muscum als Direktor vor­eht. Räumlich in Verbindung mit demselben steht noch das Boologische Inftitut, das lediglich zu Unterrichts- und Forschungszwecken dient und von Profeffor Eilhard Schulze ge­lestet wird.

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Bei der Einrichtung des Museums hat die Verwaltung Modus eingeführt. Im Erdgeschoß hat

nämlich sogenannte Schaufammlungen aufgestellt, decen B. fichtigung lediglich für das Publikum bestimmt ist, mabrend im ersten und zweiten Stockwert vollständigere wissen­fafiliche Sammlungen eingerichtet worden sind, welche dem t.[ 103rde des Studiums und der Forschung dienen sollen. Auf

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tiche Weise wird einem Uebelstande abgeholfen, den die Ge­lehrten in allen Museen unangenehm empfinden müffen: die Störung in ihrem Studium durch das schauluftige Publikum. 3m Kelle geschoß befinden sich die Arbeitsstätten für die Vorbereitung der zur Schauftellung bestimmten Gegen­Bände, besonders der Thiere. Ein Blick in diese Kammern gewährt eine ungemein interessante Einsicht in die Arbeitsstätte eines Boologen. Was weiß der Laie, wenn er ein Skelett eines Bogels oder eines Auerochfen sieht, welche Mühen die Herstellung dieser Knochengerüste getoftet bat? Hier in diesen Kellerräumen, in denen es gar nicht an­genehm duftet, kann er die Art der Zubereitung, die Ent

ttung und Austrocknung der Knoden u. dgl. Tenr en lernen.

Die Gesammtheit der schulpflichtigen Jugend in Berlin , d. h. der Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren, wächst mit der stetigen Zunahme der Bevölkerung Berlins von Jahr zu Jahr; aber die Zunahmen sind ungleich. Bildet man die Differenzen der Zahlen der genannten schulpflichtigen Kin­ber von 1872 ab, so ergeben sich für diese Zunahmen be­merkenswerthe Resultate. Es zeigt sich nämlich von 1873 bis 1876 eine steigende Vermehrung( 1873: 3213, 1874: 3900, 1875: 5344, 1876: 6295) 1877 ein plöblicher Abfall( 3467). Dann folgt wieder ein fast dauerndes Wachsthum, das seinen Höhepunkt mit dem Jahre 1885 erreicht( 1878: 4988, 1879: 6081, 1880: 6299, 1881: 9371, 1882: 10512, 1883: 9308, 1884: 9447, 1885: 11 823), dann folgt ein jähes Fallen( 1886: 6554), 1887 eine geringe Steigerung( 6822) und 1888 aber­mals ein Fallen der Zunahme( 6058).

Schreibgebühr 2c. abgelodt worden. Der Hoffmann, welcher dort nur in Schlafftelle wohnte, hat sich nach Empfang der Vorschüsse um die Darlehnssucher nicht weiter gekümmert und ist, nachdem ihm eine Strafanzeige in Aussicht gestellt war, mit der Frauensperson flüchtig geworden. Es werden alle Diejenigen, welche von Hoffmann geschädigt worden sind, er fucht, schriftliche oder mündliche Anzeige zu Nr. 6050( IV. Ba. 89) bei der Kriminalpolizei im neuen Polizeipräsidium zu er statten.

Rechtsanwalt Glünide, der vor etwa vier Jahren nach Amerita ging, ohne hier vorher seine Angelegenheiten zu ordnen, dann vor Kurzem zurückkehrte und in Untersuchungs­haft genommen wurde, ist am Mittwoch wieder auf freien Fuß gesetzt worden, da Fluchtverdacht nicht vorliegt.

Arzt und Pädagoge. Eine in der Dranienstraße woh­nende Wittwe W. erschien vor einiger Zeit bei einem Arzte mit ihrem 13jährigen Sohne. Die Frau erzählte dem Arzt, daß ihr Kind an Appetitlosigkeit und an fürchterlichen Träumen leide. Der Junge wolle nicht ins Bett, weil er sich vor Träu­men vom jüngsten Gericht, von Heren und Gespenstern, von Mord und Todtschlag fürchte. Der Arzt hatte sehr bald durch Fragen herausgefunden, daß der Knabe durch Lesen phantafie­erhißender Schriften und zu spätes Essen zur Nachtzeit frank geworden sei. Zunächst verordnete der Arzt Mittel gegen das Magenleiden. Einige Tage darauf schenkte er dem armen Knaben einen Laubsägeapparat. Hieran fand der Knabe folch großes Gefallen, daß er fortan die Leferei vollständig bei Seite ließ. Außerdem wurde der Patient von den Söhnen des Arztes mit nach Stralau genommen, wo ihm im Garten der Sommerwohnung ein Beet zugetheilt wurde, das er zu hegen und zu pflegen hatte. Medizin und Pädagogik haben den Knaben geheilt.

Gefährliches Spielyeng. Das Polizeipräsidium erläßt folgende Bekanntmachung: Unter den Namen Kraterschlangen, Pharaoschlangen und Hinterlader wird ein Spielzeug in den Berkehr gebracht, deffen Verwendung gesundheitsgefährlich ist. Die Füllung der zur Verbrennung fommenden Patronen 2c. enthält fehr giftiges Quecksilberrhodanid, dessen Dämpfe auch schädlich auf die Gesundheit wirken. Das Publikum wird vor der Verwendung dieser Spielerei, namentlich für Kinder und in Kinderzimmern, ernstlich gewarnt. Die Verkäufer werden barauf hingewiesen, daß der Verkauf dieses Spielzeuges nach § 122 des Reichsgefches vom 14. Mai 1879, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c. strafbar ist."

Ganz enorme Unterschleife in einem hiesigen Waaren­hause find dieser Tage an's Tageslicht gekommen. Das Engros geschäft für Konfektionsstoffe von J. u. B. in der Spandauer traße unterhält auf verschiedenen hiesigen Speditonshöfen ein bedeutendes Lager ihrer Tuche, welche von dort aus ballen­meise verkauft werden. Muster dieser Waaren liegen in dan Geschäftsräumen der Firma aus. Ein junger, etwa 25jähriger Kommis H. war mit der Verwaltung und dem Verkauf dieser Waaren betraut. Der junge Mann genoß bei seinen Chefs das höchste Vertrauen, welches er jedoch in schändlichster Weise mißbrauchte. Seit Dezember vorigen Jahres hat H. die Gelder für jene Waaren, welche gegen baar verkauft wurden, unter­schlagen und die Buchungen der Beträge unterlassen oder auch die Beträge als gegen Kredit" verkauft angeschrieben. Der betrügerische Kommis hätte wohl diese Manipulationen noch lange fortgefeßt, wenn nicht ein Zufall zur Entdeckung der Unterschleise geführt. Während H. zufälligerweise vor einigen Tagen mehrere Stunden aus dem Kontor fortblieb, erschien daselbst ein Kunde, welcher einen Ballen Tuch haben wollte, mie er solchen vor einiger Zeit von der Firma vom Spedittons­hofe aus bezogen. Die Geschäftsbücher ergaben jedoch über diese Waare teinen Aufschluß, und, als die Chefs nach der Musterkarte das Fabrikat festgestellt, kam die Unterschlagung der Waare heraus. Nun revidirte man die Bücher, und H., welcher nach Entdeckung der ersten Unterschlagung nicht mehr zu feignen vermochte, verschwand plößlich und ist seitdem flüchtig geworden. Wie hoch sich die Summen belaufen, welche H. fich nach und nach angeeignet, ist noch nicht festgestellt, doch soll der Betrag ein sehr bedeutender sein.

Die Berichtigung, die Herr N. Moffe uns gestern zu­achen ließ, hat auch die Staatsb. 3tg.", welche gleichfalls Notiz von dem Unglücksfall genommen hatte, erhalten. Die Staateb. 3tg." hat es nun der Mühe für werth gehalten, die Berichtigung" fritisch zu durchmustern. Sie seht ihr folgende Thatfachen gegenüber: Thatsache ist, daß der Transmissions­fanal nicht, wie vorgeschrieben, mit den gußeifernen Platten be deckt war. Moris fiel in den Kanal und wurde, wenn auch nicht von einer Riemenscheibe, so doch von dem Niemen der Transmission am Unterleibe verlegt, und zwar waren die Ver­legungen so schwer, daß er sechs Tage in der Charitee bleiben letzungen so schwer, daß er sechs Tage in der Charitee bleiben mußte, wo er, wie sein Bettnachbar versicherte, heftige Schmer zen ausgestanden hat. Morib ist dann nicht gleich wieder in Arbeit getreten, sondern hat noch mehre Tage Schonung ges habt. Was das Liegenlaffen des Verunglückten bis zum Morgen betrifft, so wird dasselbe durch die Berichtigung bestätigt. Als wir einem der Augenzeugen mittheilten, Moris habe ja selbst nicht transportirt werden wollen, antwortete derselbe bezeichnend: Der konnte ja überhaupt nichts mehr wollen!" Moriß war thatsächlich besinnungslos und einen Schwerverlegten fragt man boch überhaupt nicht erst, ob er ins Krankenhaus will oder nicht. Wir fönnen hinzufügen, daß die Staatsanwaltschaft fich der Sache bereits angenommen hatte, ehe wir noch die Notiz über diesen Unfall brachten. Was das Melden an zuständiger Stelle" anlangt, so haben wir nur zu erwiderr, daß uns auf unsere Erkundigung bei dem zuständigen Polizei­reviere mitgetheilt wurde, daß dost nichts von dem Unfall be­fannt sei, und das war noch einige Tage nach jenem Unfall."

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Der neue Polizeipalaft soll, wie ein Berichterstatter wiffen will, durchaus noch nicht so wohnlich aussehen, wie die Beamten es im dienstlichen und eigenen Intereffe wünschen. Das neue Gebäude ist in seinem Innenbau noch lange nicht fertig gestellt, die Pflasterungsarbeiten sind erst zur Hälfte voll­endet. Die für die einzelnen Abtheilungen bestimmten Räume liegen vom 1. bis zum 4. Stockwerk hinauf vertheilt, was sich ganz besonders unangenehm fühlbar macht für die Kriminal­polizci, wo die Beamten schon heute fürchten, bei dem fortges feßten Trepp auf, Trepp ab" baldigst schwindsüchtig zu wer ben. Die Gasbeleuchtung ist zur Zeit noch eine provisorische und die vorhandenen Gasröhren reichen für den gegenwärtigen Ge brauch nicht aus, ein Mißstand, welcher sich übrigens auch in dem alten Polizei- Präsidium geltend gemacht. Die Aften liegen zum großen Theil noch auf der Erde umher, weil die für die­felben bestimmten Schränke noch nicht fertig gestellt sind. Das Einwohner Melde- Amt zögert mit dem Einzug in den Polizei­Balaft, weil die ihm zur Verfügung gestellten Räume bei mög­lichfter Beschränkung des Plotes nicht genügen. Die Sanitäts­Polizei, welche bereits in das neue Gebäude übergefiedelt, muß sogar wieder ausquartirt werden, um ihr mühsam erworbenes Heim einer anderen Abtheilung zu überlassen.

Im Buchhändlerbörsenblatte" findet sich folgende offenbar sehr ernsthaft gemeinte Annonce: Gesucht ein tüchtiger Verleger für mein ganz eigenartiges und flaffisches, ca. 30 000 Beilen großes, fünfbändiges Gedicht: Die Schinkenmühle", mit welchem fich brillante Geschäfte machen lassen dürften. Das­felbe besteht aus humoristischen, vortrefflich gezeichneten Figuren, Szenen und Charakterbilden, welche zu hübschen Erzählungen reflochten sind, ist in herrlich fließenden, anmuthigen Versen geschrieben und gänzlich frei von religiösen und politischen Ten­benzen, so daß es fich einen großen Leferkreis aus allen Ständen benzen, so daß es sich einen großen Leserkreis aus allen Ständen und Ronzeffionen gewinnen dürfte. Wegen seines großen Um­fanges wäre es am gewinnbringendsten, wenn es in zirka 40 wöchentlichen Lieferungen erscheinen würde. Beansprucht werden 50 pt. bes Reingewinnes."

Auf Grund von Annonzen in einer hiesigen Beitung, das Darlehen von 100-3000 M. gegen Sicherheit gewährt werden, hat eine größere Anzahl von Darlehnssuchern Adressen abgegeben. Dieselben find sodann von einem ge wissen Hoffmann brieflich ersucht worden, ihn in seiner Wohnung Bietenstr. 20 zu besuchen. Dort sind den Geld­bedürftigen theils von dem angeblichen Hoffmann, theils von einer Frauensperson, welche fich als Schwester des Hoffmann ausgab, mit dem Versprechen, das gewünschte Geld zu ver

Ein Liebespaar lustwandelte gestern in der neunten Abendstunde Arm in Arm die Ufer des Landwehrkanals ent­lang. Plößlich riß sich das Mädchen von dem jungen Mann los und eilte der Eisenbahnbrücke zu, über welche die Kohlen­züge der städtischen Gasanstalt zugeführt werden. Der Bräutigam stürmte hinter seiner Braut her, doch er kam zu spät und fah nur noch, wie sich das Mädchen vom Brücken­geländer fopfüber in die Fluthen stürzte. Der junge Mann Sprang nach, erfaßte das Mädchen und es entspann sich im Wasser ein Kampf, in welchem sich das Mädchen verzweifelt gegen die Rettungsversuche ihres Bräutigams zur Wehre sezte, so daß der junge Mann, selbst dem Ertrinken nahe, um Hilfe rufen mußte. Inzwischen war aber glücklicherweise schon vorher trog der herrschenden Dunkelheit der Kampf im Waffer nicht unbemerkt geblieben. Ein am Ufer befindlicher Kahn wurde von Passanten und Schußleuten losgemacht und der Stelle zugelenkt, von welcher die bereits immer schwächer werdenden Rufe herdrangen. Es war die höchste Zeit, daß man den Erschöpften zu Hilfe kam. Sie wurden in das Boot gehoben und an's Land geschafft, worauf das Mädchen von den Polizeibeamten nach einer Sani­tätswache gebracht wurde. Der dortige Arzt erkannte, daß die Selbstmörderin, welche von ihrem Bräutigam als die in der Simeonstraße bedienftete St. bezeichnet wurde, von Irrfinn be­fallen sei und ordnete daher ihre Ueberführung nach einem Krankenhause an. In einem plöglichen Anfall von Wahnsinn hatte sich auch die Unglückliche von ihrem Begleiter losgeriffen und war in's Wasser gegangen, ihrem Leben ein Ende zu machen.

Das Jugendleben des verurtheilten Friedrichs­berger Räubers Otto Grölchke bietet noch einige inter­effante Daten, die in dem Bericht der Gerichtsverhandlungen nicht mitgetheilt wurden. Gröschte stahl als 12jähriger Knabe zum ersten Mal einen fauren Häring, den er im Frühjahre 1880 einem Kaufmann in Fürstenwalde entwandte. Vier Wochen später eignete er sich eine filberne Taschenuhr an. Anfangs November deffelben Jahres entwendete er einem Schlächter­meister gegen 60 M., und acht Tage darauf stahl er in einem Dorfe bei Fürstenwalde einem Bubner 170 M. Das Amts­gericht in Fürstenwalde sprach den Maurer Gröschte' schen Ehe­Leuten das Erziehungsrecht ab, infolge dessen das Landes­Direktorium der Provinz Brandenburg den fittlich verwahr loften Gröschte der hiesigen Erziehungs- Anstalt übergab. In diesem Institute blieb Gröschte 2 Jahre, von An­fang Februar 1881 bis Ende April 1883. Während dieser Beit gab er fast gar keine Veranlassung zum Tabel oder zur Strafe. Auch die vierjährige Lehrzeit bei einem Schloffermeister in Lübben bestand er so gut, daß nicht nur der Direktor und die Lehrer der Anstalt, sondern auch der Lehrmeister bem früheren Verbrecher als einen geretteten Jüngling" betrachteten.