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feien, von denen eines hochgradig an Rothlauf erkrankt und nothgeschlachtet worden wäre. Bei einer balbigft vorgenom menen Haussuchung wurde das Fleisch des franken Thieres in bereits zerkleinert einem Bötelfaffe vorgefunden.

ftube, welche von den wenigen Badstuben, welche Berlin besaß, I eleganten Ladengeschäftes, drei Schweine abgeladen worden die älteste war und bis in die neuere Zeit hinein bestanden hat. Zuerst war der Kögel eine Bucht der Spree , die zu einem Ranale eingefchränkt, späterhin aber verschüttet und Bausgehöht wurde. Dies scheint schon im 16. Jahrhunderte Bennig geschehen zu sein, denn es handelte sich darum, die Krögelgaffe als Fahrweg einzurichten, um bei Feuersgefahr mit den Wasser­tienen zur Spree gelangen zu können. Im ganzen Krögel wohnen, laut Wohnungsanzeiger, nur 14 Familien. Die Länge diefer Gaffe deutet ungefähr die Tiefe der Häuser an, welche die rechtsseitige Häuserreihe der Stralauerstraße hat. Diese Gebäude reichen mit ihren Höfen und Hintergebäuden bis zur Spree. Leptere war in alter Zeit hier viel breiter, bildete ge­wiffermaßen einen fleinen See, den Spreekessel, der nach und nach und besonders dadurch, daß bei Ziehung der Fortikations­gräben im Jahre 1658 dem Waffer mehr Abfluß verschafft wurde, an Umfang sehr verlor. Diesem Umstande haben alle jene Häuser ihre auffallend langen Höfe zu danken.

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Das burgartige altersgrane Haus am Köllnischen Fischmarkt 1/2, zunächst den Dammmühlen, welches jetzt der Nammarbeiten wegen innen und außen hat gestützt werden müssen, barg die erste Apotheke von Köln in sich, welche gegen Ende des 17. Jahrhunderts dem Apotheker Zorn gehörte und bei dem um jene Zeit der im Jahre 1682 zu Schleiz geborene Johann Friedrich Böttcher, der Efinder des Porzellans, in die Lehre trat. Der noch nicht achtzehnjährige Lehrling experimen­tirte fleißig in den Bogenräumen der Apotheke und bildete sich dort zu einem tüchtigen Chemifer aus. Wie alle Alchymisten strebte er nach der Erfindung der Goldtinktur und der Universalmedizin. Der Kurfürst wird wohl bedeutende Geld­opfer gebracht haben und schließlich ungeduldig geworden sein, denn eines Tages war der Vogel ausgeflogen. Im Jahre 1704 ftellte Böttcher das erfte, von Sammlern so gesuchte braun­rothe Porzellan her, und 1709 gelang ihm das erste weiße Bor­Aellan. Im folgenden Jahre errichtete er die berühmte Meißner Porzellanmanufaftur, die Mutter aller Porzellanmanufakturen, auch der Berliner . Er starb schon im Jahre 1719, in seinem 37. Lebensjahre.

Der Schlächter erklärte, von einem rothlauffranken Schwein nichts zu wissen, das Fleisch im Faffe stamme von eine ge­funden Thiere und liege schon lange im Bötel. Bei der fort­gesezten Durchsuchung aller Geschäftsräume wurde jedoch die Haut des franken Thieres, die der Meifter schleunigst abgezogen hatte, von der Krankheit ganz roth gefärbt in einem Schmalz­fasse versteckt und mit einer Schicht Schmalz zugedeckt, vorge funden. Bei näherer Besichtigung der Haut fand sich auch, daß das franke Thier nicht zu der vorgeschriebenen Untersuchung durch den Fleischbeschauer gebracht worden war, mithin ein doppeltes Vergehen vorlag. Die Schweine stammen von einem reichen Bauern aus dem Oderbruch und ist sowohl gegen den Bauern sowie gegen den Schlächtermeister Anklage erhoben worden.

Eine nächtliche Straßenfjene, welche sich in einer der lektvergangenen Nächte vor einem Wiener Café" im Norden Berlins abspielte, warf wieder einmal ein recht charakteristisches Licht auf die Geschäftspraxis dieser modernen Errungenschaften. Es war nach 3 Uhr Morgens und bitterkalt. Ein mit den Berliner Verhältnissen augenscheinlich nicht vertrauter Schiffer war nächtlicher Weile nach Berlin gekommen und fühlte das erklärliche Bedürfniß, einen warmen Imbiß zu fich zu nehmen. Da solide Gastwirthschaften schon um 11 Uhr Abends thre Pforten geschloffen haben müssen, so wandte sich der Schiffers mann einem glänzend erleuchteten Wiener Café", welche ja das Privilegium der Nachtkonzession haben, in der stillen Hoff­nung zu, fich hier durch eine Taffe Staffee reftauriren zu können. Vergebliche Hoffnung! Da der Schiffer in schlichter Kleidung erschien, mehrte ihm der Portier den Eintritt und beförderte ihn nächstdem in nicht sehr sanfter Weise an die frische Luft zurüd. Der laute Protest des Schiffers rief sehr bald eine Anzahl Straßenpaffanten herbei, welche entrüstet für den Schiffer Partei ergriffen und dem Portier zu Leibe gegangen wären, wenn er sich aus seiner Verglasung hervorgewagt hätte. Bald tam auch ein Nachtwächter hinzu, und wie es so im Leben geht, wurde auch hier der Arbeiter für den schuldigen Theil befunden, welcher die erste Bürgerpflicht üben und ruhig feine Wege gehen müßte.

Infolge Ausgleitens stürzte gestern Nachmittag der in der Stürnbergerstraße wohnhafte Arbeiter Karl Kr., als er im Begriff stand, eine Riepe voll Kohlen in einen Keller der Kur fürstenstraße zu tragen, die Kellertreppe hinab und zog sich außer inneren Verlegungen einen Armbruch zu. Der Verun­glückte wurde in ein Krankenhaus geschafft.

Das Normal- Statut für Krankenkassen, welches von den Behörden für alle diejenigen Kassen aufgestellt ist, welche infolge des gefeßlichen Krankenversicherungs- 3wanges errichtet werden müssen, enthält unter anderem auch die Be stimmung, daß die Auszahlung des Krankengeldes nur dann erfolgt, wenn der von der Kasse angestellte Arzt eine Bescheini­gung ausstellt, die dem Rendanten vorgezeigt werden kann. Die Verkäuferin in einem Weißwaarengeschäft, welche sich nicht von dem Kaffenarzte behandeln ließ, legte, als sie erkrankt ge­wesen war, dem Rendanten die Bescheinigung von demjenigen Arzte vor, von dem sie sich hatte behandeln lassen. Der Rendant lehnte die Auszahlung des Geldes ab, indem er die Bescheinigung von dem Kaffenarzte verlangte; dieser erklärte fich außer Stande, die gewünschte Bescheinigung in dem Um­fange zu ertheilen, daß daraufhin die Auszahlung des Kranken­geldes erfolgen tönne, da er von der Art der Erkrankung aus eigener Anschauung gar keine Kenntniß erhalten habe. Unter biesen Umständen beschritt die Verkäuferin den Weg der gericht­lichen Klage. Sie wurde in erster Instanz abgewiesen, da das Gericht die Bestimmung des Statuts für alle Kaffenmitglieder verbindlich erachtete und die erwähnte Vorschrift von der Klägerin nicht beobachtet sei. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht( die Zivilkammer) das erste Erkenntniß aufgehoben und die verklagte Kaffe zur Zahlung des Kranken­geldes an die Klägerin verurtheilt. In den Entscheidungs­gründen wird ausgeführt, daß es nicht in der Absicht des Ge­feggebers gelegen haben kann, Jemanden zu zwingen, sich von einem Arzte behandeln zu lassen, zu dem man kein Vertrauen habe. Vielmehr fönne das Vorhandensein der Krankheit, welche den Anspruch an die Kasse begründet, von jedem approbirten Arste bescheinigt werden; nur dürfen durch diese anderweite Bescheinigung der betreffenden Kaffe keine Mehrkosten er­wachsen.

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Von einem Schlächterwagen überfahren wurde geftern Mittag in der Kaiser Wilhelmstraße der Knabe Gustav Sch. aus der Brizerstraße. Sch. fütterte auf der Straße ein Pferd, als ein Schlächterwagen so nahe an ihm vorbeifuhr, daß Sch. umgestoßen wurde; dann gingen ihm die Räder über den linken Aim. Der Verlegte wurde in ein Kranken­haus gebracht.

Kaum hat man mit dem Heizen der Bimmer be­gonnen, so tommen auch schon Kohlenorydgasvergiftungen bor. Das allzu frühe Schließen der Ofentiappe hat in dem benachbarten Schöneiche bei Schönfließ( Kreis Niederbarnim) großes Unglück verursacht. Die daselbst in einer Brennerei be­schäftigten Arbeiter Johann Flichtner und Paul Grothe hatten Dienstag Abend noch kurz vor dem Schlafengehen in ihrem Bimmer Feuer angelegt und da fie, von der Arbeit ermattet, fich bald zur Ruhe begeben wollten, die Klappe zu früh ge­schlossen. Am anderen Morgen fand man das Zimmer stark mit Rauch angefüllt, die beiden Arbeiter lagen leblos in ihren Betten und alle angestrengten Wiederbelebungsversuche erwiesen fich als erfolglos. Ein hinzugerufener Arzt konnte nur den bereits eingetretenen Tod fonstatiren.

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Ein Aftronom" hatte sich geftern Nacht am füdlichen Ende der Halleschen Thor Brücke aufgestellt, um dem Bublikum gegen ein Honorar von zehn Pfennigen das Betrachten des Mondes zu gestatten. Er hielt hierzu einen ungemein geleht flingenden Vortrag, der aber fortwährend von den draftischen Burufen aus der Mitte der Nachtschwärmer unterbrochen wurde. Ein großer Theil des Auditoriums war nämlich felbst in jenem Zustande, der einem auch bei dichten Wolken und Nebeln den Himmel voller Sterne" zeigt, so daß he die Urania am Halleschen Thor" nur als einen foloffalen Ult betrachteten.

Gesperrt ist die Unterwasserstraße, von der Werder bis zur Holzgartenstraße, behufs Verlegung elektrischer Rabel, von morgen ab die östliche Fahrstraße am Königsplay, von der Friedensallee bis zur Sieges allee, behufs Neubeschüttung bis auf Weiteres für Fuhrwerke und Reiter.

Polizei- Bericht. Am 30. v. Mts. Morgens wurde ein Sattler in seiner Wohnung in der Demminerftraße erhängt vorgefunden. Abends brachte sich in einem Cigarrengeschäft Unter den Linden eine Verkäuferin mittelst Revolvers einen Schuß in den Mund bei, so daß fie nach der Charitee gebracht werden mußte. In der Nacht zum 31. v. M. wurde ein Former auf dem Flur des Hauses Neue Hochstraße 23 mit an beiden Armen durchschnittenen Pulsadern aufgefunden und nach dem Lazarus. Krankenhause gebracht. Am 30. v. M. fand in der Winterfeldtstraße 2 und in der Nacht zum 31. v. M. in der Reinickendorferstr. 64A je ein Brand statt.

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Gerichts- Beitung.

Der Plätterin Marie Fritz wurde gestern eine Gefärg nisstrafe von zwei Monaten wegen Beleidigung von Mit gliedern des landes herrlichen Hauses in zwei Fällen von der zweiten Straffammer des Landgerichts I auferlegt. Gelegent lich einer Unterhaltung, welche die Angeklagte mit ihren Kolle­ginnen pflog, und welche die Vermählungsfeier des Prinzen Leopold von Preußen zum Thema hatten, ließ die Angeklagte einige Bemerkungen fallen, an welchen einige ihrer Zuhöherinnen Mergerniß nahmen und die Angeklagte anzeigten. Die Ange­flagte war bisher vollkommen unbestraft.

Daß ein Beamter in jedem Fall ein unbequemer Gait fein tann, zeigte sich wieder einmal in einer Verhandlung, die gestern vor der I. Straffammer am Landgericht II statifond. Der Restaurateur Mary in Reinickendorf war vom Schöffen gericht wegen Ueberschreitung der Polizeistunde zu 20 Mark Geldstrafe verurtheilt worden und hatte gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt. In der zweiten Instanz wurde folgender Thatbestand festgestellt: Der Amtsdiener und Nachtmächter Sommer gebot in einer Sommernacht um 1 Uhr im Lokale des Angeklagten Feierabend, weil die Polizeiftunde abge­laufen war. Der Angeklagte folgte dieser Anordnung. In der britten Stunde fam der Amtsdiener wieder und fand noch einen Gaft im Lokale. Da aber der Angeklagte neben seinem Restau rant noch einen Gasthof besißt und für Logirgäfte die Polizei stunde nicht gilt, der anwesende Gast aber ein Logirgaft war, so konnte der Beamte natürlich nicht einschreiten. Der Gaft schob übrigens dem Amtsdiener sein Seidel zu und ließ fich ein frisches geben. Der Beamte trant, obwohl ihm der Wirth sagte, daß er sich nicht mehr im Lokal aufhalten dürfe; er e widerte vielmehr, er habe das Recht zum Bleiben. Nun tam aber ein Gendarm, der Feierabend gebot und wegen der Be­wirthung des Amtsdieners Anzeige erstattete. Der Bertheidiger, Rechtsanwalt L. Flatau, begründete auf diese Feststellung feinen Antrag auf Freisprechung, ausführend, daß der Beamte nicht als Gaft angesehen werden könne. Der Staatsanwalt beantragte Verwerfung der Berufung denn der Beamte habe als solcher zwar das Recht gehabt, das Lokal zu revidiren; in dem Augenblicke aber, in welchem er Bier trant, war er nicht mehr Beamter, sondern lediglich Gast und außer Logirgästen durfte der Wirth nach Ablauf der Polizeistunde keine Gäste mehr halten. Der Vertheidiger replicirte darauf, daß diese Auffaffung zu ganz unhaltbaren Konsequenzen führen müsse. Der Beamte höre nicht auf, Beamter zu sein und hätte sich der Wirth dem Verbleiben desselben im Lokale widerseßt, so wäre der Wirth vielleicht wegen Wiber standes gegen die Staatsgewalt zur Rechenfchaft gezogen worden und dann würde der Staatsanwalt vielleicht mit der felben juridischen Energie die Bestrafung des Angeklagten wegen Widerstandes gefordert haben. Der Gerichtshof schloß fich jedoch der Auffaffung des Staatsanwalts an. Es sei angenommen worden, daß der Angeklagte den Amtsdiener und Nachtwächter zum Verlassen des Lokales aufgefordert habe, aber der Wirth hätte durch Handlungen seinem Gebote Nachbruck geben müffen. Da er dies nicht gethan, habe er sich strafbar gemacht, weshalb die Berufung zu verwerfen sei, zumal auch das Strafmaß zu Bedenken teine Veranlassung geben könne.

Durch einen Schuß in den Mund wollte gestern Nach­mittag das unverehelichte Ladenmädchen Bertha S. aus der Blumenstraße seinem Leben ein Ende bereiten. Die S. follte aus dem Geschäft entlassen werden und wollte dies, es als eine Schade ansehend, nicht ertragen. Die Kugel des abge­feuerten fleinkalibrigen Revolvers ging dem Mädchen durch den Hals, ohne es schwer zu verlegen. Die Lebensüberdrüssige fand Aufnahme in einem Krankenhause.

Ein Schauerliches Brandunglückt ereignete fich gestern Vormittag furz nach 11 Uhr in der Swinemünderstraße 33. Dichter Rauch, der aus einer verschlossenen Wohnung drang, veranlaßte die Hausbewohner, die Feuerwehr zu alarmiren. Als man in die Wohnung eindrang, fand man die 84jährige Inhaberin verbrannt in dem von den Flammen erfaßten in der Rüche stehenden Bette vor.

Restaurant Seeschlößchen in Reinickendorf . Sonntag, den 6. v. Mts. fand in Reinickendorf im Restaurant Seeschlößchen eine Volksversammlung ftatt, in welcher der Kandidat des Niederbarnimer Kreises, Herr A. Stadthagen, einen Vortrag hielt. Es ist dies dasselbe Lokal, vor welchem, wie wir seiner Zeit berichteten, der Restaurateur von Friedrichs­bab, Herr Süß, einen hohen Zaun ziehen ließ, damit die im Seeschlößchen Verkehrenden nicht ins Wasser fallen und der Wirth nicht so viel Bier verkaufen sollte. Am Tage nach der Versammlung wurde nun dem Wirth eröffnet, daß er sein Lotal um 10 Uhr zu schließen hätte; auch wurde ihm die Zanzkonzession entzogen. Auf seine Anfrage beim Amtsvorsteher Wilke nach dem Grund dieser Maßregelung fagte derfelbe, daß er nicht nöthig habe, ihn anzugeben. Auf Beschwerde beim Landrathsamt wurde die Verfügung theilweise mieder aufgehoben, so daß der Wirth alle 14 Tage Tanz geben darf. Weil nun die Genossen Reinickendorfs vermuthen, daß die Be­schränkung der Konzession erfolgt ist, weil der Wirth sein Lokal den Arbeitern zur Versammlung gegeben hat; so agitiren fie dafür, daß alle Freunde der Arbeiterfache das Seeschlößchen besuchen, um so mehr, als in ganz Reinidendorf fein einziger Wirth sonst vorhanden ist, welcher sein Lokal zu Verfamm­lungen giebt. In Folge dieser Agitation hatten sich am Sonn­tag eine große Anzahl Personen im Seeschlößchen eingefunden, und alles war heiter und fidel, selbst der Gendarm, Herr Eulenburg, fchien sich zu amüsiren, und da für die Sicherheit in dem Dorfe nichts zu besorgen war, blieb er von 7 Uhr bis zum Feierabend anwesend, ein anderer Grund für sein Da­bleiben ist wohl nicht anzunehmen. Denn man tann doch nicht alauben, daß die Obrigkeit befürchtete, die Gäfte fönnten Reinickendorf umftürzen, den See austrinken oder sonst irgend welchen polizeiwidrigen Unfug treiben. Die Berliner Arbeiter werden ersucht, wenn sie nach Reinickendorf kommen, tein anderes Lokal zu besuchen, als das Seeschlößchen. Schwabenland. Das war eine sonderbare Ernte, welche im Laufe des gestrigen Tages in der am Görliger Bahnhof

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Falsche Fünfmarkstücke mit den Münzzeichen A. 1876 find im Umlauf, weshalb zur Vorsicht gemahnt sein möge.

Von seinem eigenen Bruder durch einen Beilhieb schwer verlegt wurde am vorgeftrigen Tage der 8jährige Paul Th. Auf einem Hofe in der Prinz Handjernstraße war am Dienstag Nachmittag der etwa 12jährige Bruder des obener­wähnten Knaben mit Holzbauen beschäftigt, während der jün­gere Knabe dabei mar, das Holz zu sammeln und in einen Korb zu packen. Nun muß der kleinere Knabe beim Auslesen bes gespaltenen Holzes dem Hauflog wohl zu nahe gekommen sein, denn plößlich ertönte ein gellender Schrei und der Kleine stürzte blutüberströmt zu Boden. Sein Bruder hatte ihn mit dem scharfen Beil in den Kopf getoffen und so schwer verwun­det, daß der Kleine bewußtlos hinftürzte und ein Blutstrom aus dem Kopf hinabrieselte. Der Verwundete wurde zu einem in der Nähe wohnenden Arzt geschafft, der sofort Nothverband anlegte.

3000 Mark Belohnung sind laut Bekanntmachung an den Anschlagsäulen von der geschädigten Firma auf Ergreifung des flüchtigen Otto Döring nicht Döhring ausgefeßt worden. Auf die Behauptung von Beugen, welche D. an diefem Sonntag noch mit seiner Braut gesehen haben wollen, legt die Kriminalpolizei wenig Gewicht, pat bagegen bie aus­

Sie halte es ſeit der vergangenen Nacht vor Schmerzen im Uebersendung des möglicht genauen Signalements in Kenntniß rechten Dhre nicht mehr aus, und man möge doch einmal nach­

dem anwesenden Arzt sofort Folge gegeben, und der eingesezte Ohrenspiegel zeigte das Bild eines Schwaben, der vers

tragte und krabbelte. gegen das Trommelfell mit dem Fuße Tageslicht befördert, Aus feinem Schlupfwinkel an das war bas Thier noch fidel und guter Dinge, ebenso wie jener andere Schwabe, welcher eine Stunde später dem in der Wienerstraße wohnenden Fräulein 5. herausgezogen wurde. Die Dame war vom Mittagsschlaf unter heftigem Saufen und Ticken im linken Ohr erwacht, und als warme Einspritzungen das lebel nicht zu lindern vermochten, eilte sie nach der genannten Sanitätswache, wo der Schwaben Streich Nr. 2 fonstatirt wurde. Doch die böse Brut hatte noch zu einem dritten Streich ausgeholt, deffen Opfer eine Frau 2. aus der Lübbenerstraße war. Auch sie ward auf der Wache bringlichkeit eines Schwaben erflärte. Zu bemerken ist noch, daß es sich nicht etwa um ganz fleine, erst noch in der Ent­ideiung begriffene, sondern um ziemlich ausgewachsene Thiere

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Troh aller Arengen Bestrafungen, die auf Grund des Nahrungsmittelgefeges gerichtsleitis perhängt werden, giebt es namentlich in den Vororten noch immer nicht wenige willen die Gefundheit ihrer Mitmenschen auf das Spiel legen.

So erfuhr erst fürzlich eines Sonntags ein Gendarm, daß bei einem Schlächtermeister P. in Weißenfee, dem Inhaber eines

gelegt. Hinter den Flüchtigen find bereits mehrere Geheim­poliziften her.

Vermist wird seit einigen Tagen die 28 jährige unver­Die Bedauerns­ehelichte Albertine E. aus der Cuornstraße.

werthe war verlobt, das Verhältniß zeischlug sich aber, und nun wurde das Mädchen schwermüthig. Daffelbe verließ die Wohnung ihrer Eltern in der ausgesprochenen Absicht, sich das Leben zu nehmen, und ist bis heute nicht zurückgekehrt.

Schwere Verletzungen zog sich gestern Mittag bei der Einfahrt in das Königliche Proviant- Magazin in der Köpnider­Einfahrt in das Königliche Proviant- Magazin in der Köpnicker­straße der Arbeiter Friedrich V. aus Erfner zu. V. wollte mit feinem mit Su hoch beladenen Wagen die Durchfahrt paffiren, als der Wagen auf der Schwelle hochwipple und ber oben

figende V. herabstürzte. Der Schwerverlegte mußte in einem Krankenhaus Aufnahme finden.

Ein entschlicher Unglüdtsfall ereignete sich gestern auf der über die Havel bei Spandau führenden Brücke der Berlin­Hamburger Eisenbahn. Der Arbeiter Müller aus Berlin , welcher bei den Bahnhofsumbauten beschäftigt war und sich

gerade auf einer Stamme befand, hatte eine zur Brücke führende

Leiter erstiegen, um sich zu überzeugen, ob ein Eisenbahnzug in der Nähe fei. Kaum war er in der Höhe der Brücke an­

gelangt und hatte fich über ben Rand berselben vorgebeugt, als ein Zug vorüberbraufte. Das Trittbrett eines Waggons traf den Kopf des Unglücklichen und riß ein Stück des Schädels mit fort. Leblos wurde Müller, der erst am Dienstag in Spandau Beschäftigung erhalten hatte, nach dem Krankenhause gebracht, wo er bald darauf verstarb.

Soziale Uebersicht.

Ein ernstes Wort an die akkordarbeitenden Maurer Berlins . Unter diesem Titel veröffentlicht ein alter Kollege folgenden Mahnruf im Vereinsblatt: Nun, Jor affordarbeitenden Maurer Berlins , ist dies das Ergebnis unseres diesjährigen Kampfes, glaubt Ihr, so die Früchte des felben zu ernten? Glaubt 3hr, indem Ihr die Arbeits form organisirt, welche die schlechteste der heutigen Wirthschaftsweise ist, die die Ausnutzung der Menschen durch Menschen an schlimmsten ausprägt, Euch zu nügen? Ja, wenn Ihr nur bies eine Jahr noch zu leben gedächtet, dann würde man Euer Treiben verstehen. Aber bedenkt doch die Zukunft. J bitte Euch in Eurem eigenen Interesse, nehmt die Mahnung eines alten Kollegen an, der die Sache aus der Erfahrung beurtheilen fann. Es ist eine Wahrheit, aus der Vergangenheit und Gegen mart tann man auf die Zukunft schließen. Die Verhältnisse sind ähnlich, wenn auch in anderem Maßstabe, schon oft wieder gekehrt, so daß man wohl sagen kann, es ist alles schon einmal Sagewesen.

Als im Jahre 1870 der zehnstündige Arbeitstag für Berlin erlangt wurde, da traten ganz dieselben Erscheinungen auf, wie heute. Theils veranlaßt durch die Unternehmer, die den Ges fellen den erreichten Erfolg stehlen wollten, theils auch durch die Einfichtslosigkeit und Selbstsucht der Gesellen veranlaßt, entstand eine Anzahl von Affordmaurern. Die lekteren fuch ihr gemeinschädliches Bestreben dadurch zu beschönigen, daß fre fagten, sie halten ja die neunstündige Arbeitszeit ein. Sie sucht baburch vergessen zu machen, daß die Akkordarbeit so gut it, wie eine Verlängerung der Arbeitszeit um mehr als diei Stunden. Auch wendete man, wie heute die Affordarbeiter es thun, jesuitisch ein, man arbeite ja für feinen billigeren Lohn, wenn man bei einem Tagelohn bis zu 5 M. die Arbeit für 8 bis 9 M. für das Tausend Ziegel annehme, ohne die Extravergütungen, die es damals noch gab.

Aber die Geldgier fannte feine Grenzen, die Affordarbeiter wühlten und schufteten, um mehr zu verdienen. Dadurch kamen fie miteinander in Konkurrenz und war im Jahre 1880 der Preis für 1000 Steine zu vermauern ohne jede Extraver

gütung auf 4,50 M. gefunden, gegen 9 M. mit Extravergüturg im Jahre 1873. Damit war es durch die Akkordarbeit gleichzeitig geglückt, den Tagelohn auf fast 3 Mart herab­subrüden.

Dies war der Segen der Affordarbeit. Wenn ein Lahr­fampf den Arbeitern schwere Wunden schlägt, so find dies dea