gierungen, wenn fie nicht nochmals diese Instruktion Instruktion ausdrüdlich vor jeder Wahl wiederholen, fie eigent lich im Hintergrunde die Abficht haben, diese Anficht bei den Wahlen wachzuhalten. Das ist eine ganz unerhörte Infinuation, die Herr Singer etwas deutlicher und offener ausgesprochen hat. Ungenauigkeiten in meinem neulichen Vortrage fönnen mir nicht vorgeworfen werden. Daß ich den Fall Henneberg richtig aufgefaßt habe, habe ich bereits bewiesen. Auch in dem Fall Schmidt( Sagan) ist ein Verstoß gegen das Gesek nicht nachzuweisen. Das Material in dem dazu eingegangenen Proteste läßt sich nicht für die Behauptung verwerthen, daß der Amtsvorsteher in Rottwiß fich einer tendenziösen Anwen­dung des Gefezes zu Ungunsten der Liberalen schuldig ge= macht hat. Bei diesem Fall kamen geradezu Kuriosa vor; in der Wahlprüfungstommiffion wurde von freifinniger Seite der Antrag gestellt, die Wahl des Abg. Schmidt( Sagan) für un­giltig und an deffen Stelle den Oberbürgermeister v. Forden bed für gewählt zu erklären. Herrn Träger bemerke ich, daß ich die Kompetenz des Reichstages, sich mit dieser Sache zu beschäftigen, durchaus nicht beftritten habe, der Reichstag  muß dann aber für einen solchen Antrag eine andere Begrün­dung haben als die, welche sich auf Zeitungsnotizen und an­deres unbegründetes Material fügt. Was für ein Betermordio

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eines Beweises hat er für seine Behauptungen erbracht. We ich mich mit Bezug auf die Aeußerungen Singer's auf de Ordnungscuf des Herrn Präsidenten berufe und diese baburd als abgethan betrachte, so berufe ich mich bezüglich der Aeuze mohnheiten rungen des Abg. Rickert auf die Anschauung aller Parteien d Hauses, wonach es unzulässig ist, ein ganzes Land ohne irgen benn auch einen Grund oder den Schein eines Rechtes bloszustellen Im Schlußwort bemerkt Abg. Rickert: Es ist erfreuli daß Herr Fieser das Bedürfniß gefühlt hat, über feat Aeußerung gegen die Redefreiheit sich zu entschuldigen.( Wider spruch des Abg. Fieser.) Dieſe war nicht gegen den Ab Singer, fondern lediglich gegen mich gerichtet. Nachdem da Herr Präsident den Abg. Müller bereits reftifigirt hat, if mir nicht mehr möglich, ihm zu sagen, was ich über seine M thode zu diskutiren denke. Ich ziehe nur die Konsequenz, we ich feinen Grund sehe, mit diesem Herrn weiter zu diskutire Das Parlament, welches fachliche wird dadurch herabgewürdigt. Gegen Herrn v. Marschall be merke ich, daß ich bezüglich der badischen Breßverhältni meine Angaben nicht aus der Muser'schen Broschüre habe. J leitete die gegenwärtigen badischen Breßverhältnisse aus be System der Amtsverkündiger her. Wenn das eine intem so bitte ich aber auch, mir nicht zu sagen, daß ich mich nur mi Mir mißfällt auch durchaus nicht alles in Baber Im Gegentheil, ich liebe die Badenser, und auch Herr vo Marschall hat nicht das badische Wesen völlig abzuftreifen mocht, obgleich das bei der Vertretung einer folchen Boli leicht möglich ist. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt fi diese Interpellation nimmermehr annehmen wird, daß nämli Sozialistengesetes. Ich hoffe noch, daß auch diefer Reichsi menn einmal eine Versammlung, in der ein sozialdemokratif Redner gesprochen hat, aufgelöst ist, diesem Redner übe haupt nicht mehr in Versammlungen zu reden gestattet Auch insofern ist die Debatte für mich aufklärend gewefen, einer der Herren von rechts tie Aufrechterhaltung einer völlige Neutralität der Regierung bei den Wahlen für unmöglic flärt hat. Die Regierung ist die Hüterin der Gelege bas Wichtigste, die Wahlfreiheit zu schüßen, ift ihre Pflicht. Wenn Sie auch von unbewiesenen fachen ip echen, so ist doch konstatirt, daß im seit dem Jahre 1878 und feit jener glänzenden Rede des eine Masse von Beschwerden vorhanden sind. Wir ha von Bennigsen gegen das Sozialistengeset in Bezug reaktionäre Wandlungen ganz toloffale Fortschritte gemacht. Rechtsgefühl ist durch die Handhabung des Sozialistenge

bas Recht zugehen, uns über unsere Aufgabe als Volfsver­treter irgendwelche Vorschriften zu machen. Unsere Heiterkeit galt lediglich seinen Ausführungen und nicht den Wählern, beren Wahlrecht angeblich beschränkt werden soll. Was hat denn Herr Rickert heute vorgebracht, um seine schwere Nieder­lage von gestern au repariren? Eigentlich gar nichts. Herr Müller hat sich allerdings in einem Namen geirrt. Dasselbe Dasselbe ist auch Herrn Rickert paffirt. Er hat sich darüber beklagt, daß er nur zwei Tage Zeit gehabt habe, um sich über die Sache zu informiren. Nein, er selber hat angeführt, daß er bereits am 27. April 1887 diefen Antrag gestellt hat, und er hat in der That fein weiteres Material zufammengetragen, als er vor­gestern und heuse angeführt hat( fehr richtig! rechts; hört, hört!), und er hat sich durch eine Verschiebung der Beweis­laft aus der Affaire ziehen wollen. Es sei nicht seine Sache, dieses Matertal beizubringen sondern er fei berechtigt, feinen Antrag Antrag an das Haus zu bringen, und dieses und die Kommission würden schon das nöthige Material finden. Harmlos sei ein höfliches Ersuchen Erfuchen in einer selbstverständlichen Sache. Ja, im bürger­lichen Leben nennt man ein höfliches Ersuchen in einer selbst­verständlichen Sache eine Grobheit. Denn dies Ersuchen drückt aus, daß der Gegner es versäumt bat, etwas Selbstverständ­liches zu thun, Herr Rickert hat die Verpflichtung, nachzuweisen, daß die Bundesregierungen verfäumt haben, eine selbstverständ­liche Sache zu thun, nämlich die Behörden zum Rechten zu halten, und diesen Beweis hat er nicht erbracht. Er hat nicht bewiesen, daß in den lezten Jahren vielfach Verstöße gegen § 43 u. f. w." vorgekommen sind.( Schr richtig! rechts.) Es bleibt bestehen, daß wegen solcher Verstöße nur 119 Wahl protefte eingegangen sind und daß fie nur in 31 Fällen durch geklärt; daß auch in diesen solche Verstöße nicht vorgekommen, behaupte ich gar nicht, aber die Verstöße sind nicht nachge­wiesen. Wie vorsichtig man in diesen Sachen sein muß, er­giebt der von Herrn Singer angeführte Fall von Deigen in Medienburg. Die Dergen'sche Verfügung stammt vom 6. November 1888. Der damalige Abgeordnete war der Oberbürgermeister Haupt in Wismar  . Dieser starb im März d. J. Darauf ist die Nachwahl angeordnet wor den.( Hört! hört! rechts.) Trogdem behauptet Herr Singer schlankweg, diese Verfügung wäre erlassen worden gelegentlich der Wahl des Abg. Brunnengräber.( Hört! hört! rechts; Abg. Singer: Da ist die Verfügung benutzt worden). Die Nach wahl erfolgte am 23. Mai d. 3. Der betreffende Stimmzettel vertheiler hat auch nicht zwei oder drei Tage in Haft gefeffen, sondern er ist noch mit dem Abendzuge, den er ohnehin be­nußen wollte, nach Schwerin   befördert worden. Die Verfügung war auch nicht der Grund der Verhaftung, sondern der Ver­stoß gegen das Baßgefeß. Die Polizeibehörde ist auch wohl befugt, bei den Wahlen Flugblätter zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, daß sie gegen das Sozialistengeset ver­stoßen. Das Einzige, was der unglückliche Amtsvorsteher ver­absäumt hat nota bene, zu einer Zeit, wo teine Nachwahl stattfand ist, daß er nicht von verbotener sozialdemo­fratischer Agitation und von verbotenen sozialdemokra­tischen Flugblättern in seiner Verfügung gesprochen hat. Herr Träger hat behauptet, solche Verstöße von Beamten seien nur gegen die oppofitionellen Parteien vorgekommen, eine fonfer­vative Wahlversammlung würde niemals verboten, nur für die Kartellparteien würde von Beamten agitirt. So liegt die Sache doch nicht. Nach einem Referat der Frei­finnigen Zeitung vom 3. Oftober 1889 hat ein Gemeinde­vorsteher im Kreise Insterburg   die Vertheilung von Stimm zetteln und Flugblättern zu Gunsten der freifinnigen Partei angeordnet, er hat sogar den Wählern als Gemeindevorsteher Steuerermäßigung versprochen, wenn sie für die freisinnige Partei stimmen würden.( Hört, hört! rechts) Da hat der Ge­meindevorsteher allerdings das Unglück gehabt, abgefaßt zu werden von dem lediglich aus freifinnigen Mitgliedern be- liner Blättern gewesen, in denen derselbe unbeanstandet er­stehenden Kreisausschuß.( Hört, hört! rechts.) Das würde ja bem Abg. Träger gefallen, wenn die Regierung bei den Wahlen eine neutrale Stellung beobachtete. Wenn aber er und seine Freunde die Wähler aufklären wollen, dann müssen fie es auch der Regierung von ihrem Standpunkte aus ge­statten. Hoffentlich wird die Regierung das immer thun, und darin liegt kein Verstoß gegen das Wahlgesek. Wir sind fest überzeugt, daß in dem Antrag Rickert ein Mißtrauensvotum gegen die Bundesregierungen liegt und dazu werden wir uns niemals hergeben.

würde in der Preffe erhoben werden, wenn z. B. in Preußen der Minister des Innern auf Grund von Zeitungsnotizen, viel leicht auf eine Rede des Herrn Stöcker, in die Kommunal­verwaltung Berlins   eingriffe. Ebenso unzulässig ist hier ein Eingriff des Bundesraths in die Verwaltung der Einzelstaaten. Der Abg. Träger hat sich vorgeftern eigentlich von den Grund­fäßen der freifinnigen Partei völlig abgewendet, und man fann fäßen der freisinnigen Partei völlig abgewendet, und man kann hoffen, daß er nächstens feinen Blak neben Herrn v. Hammer­Falle Henneberg auf die Autorität und nicht auf die Majorität an, und die Autorität sei in diesem Falle auf Seiten der Minorität. Endlich bestritt der Abg. Träger meine Behaup­tung, daß zur Vertheilung von Flugblättern ein Wander­gewerbeschein erforderlich sei. Nach der bezüglichen Gewerbe­ordnungsvorschrift, deren Vater ia der Abgeordnete Träger selbst ist, in Verbindung mit dem Preßgeset trifft diese meine Behauptung vollständig au. Wenn der Abg. Träger das seiner Beit selbst in die Gewerbeordnung hineingebracht hat, so hat er damals flüchtig gearbeitet.( Bei­fall rechts.)

-

Präsident v. Levehow: Der Herr Abg. Müller hat ge­fagt: Wenn es Jemand unternehmen wollte, an den Abg. Ridert das Ersuchen zu richten, in Zukunft logisch und ver nünftig zu sprechen, so würde ec diesen Ausdruck mit Recht für eine Impertinenz erklären können." Es tommt nicht so sehr auf den strengen Wortlaut wie auf den Sinn an, den ein Redner in seine Bemerkung legt. Ich muß diesen Sinn hier bahin verstehen, daß ich diese Redewendung des Abg. Müller für parlamentarisch unzulässig erkläre.( Abg. Müller meldet fich ums Wort zur Geschäftsordnung.) Ich bemerke, daß zur Geschäftsordnung Einwendungen gegen das, was ich eben ge­fagt habe, nicht zulässig sind.

Abg. Müller( zur Geschäftsordnung): Ich verwahre mich nur dagegen, daß ich irgend an die Möglichkeit gedacht haben sollte, in meinen Worten den Sinn gefunden zu sehen, als ob ich irgendwie ernstlich eine derartige Bemerkung über den Abg. Rickert hätte machen wollen.

Abg. Singer: Der Herr Bevollmächtigte für Baden hat nicht die Spur eines Beweises für die Dinge erbracht, die er behauptet hat. Er führte an, daß das Südwest deutsche Voltsblati" wegen eines Artifels über die Muser'sche Bro­schüre verboten jei. Man sollte doch von Jemand, der eine große Partei des Landes beschimpft­

Abg. Frhr. v. Heeremann verzichtet auf das Wort. Abg. Müller- Marienwerder: Der Abg. Rickert hat feine empfindlichste Niederlage durch eine Kanonade mit tönen­ben Worten mastirt. Er hat sich mit nebenfächlichen Punkten beschäftigt, die mit der Begründung seines Antrages nichts zu thun haben. Was den Fall Henneberg anbetrifft, so muß ich meine Bemerkungen aufrecht erhalten. Die Wahlprüfungs­tommiffion hat die Frage, ob das Verfahren des gothaischen Minifteriums forrett gewefen oder nicht, ausdrücklich bejaht. In dem schriftlichen Bericht der Wahlprüfungskommission heißt es, daß die Begründung des gothaischen Ministeriums eine zu­treffende sei und daß eine enger umgrenzte und den gegebenen Verhältnissen unmittelbar entnommene Thatsache sich taum denten laffe. Dies hat nur die Minderheit der Kommission in

Präsident v. Levehow: Hier in diesem Hause beschimpft Niemand etwas.

Abg. Singer: Der Artikel ist nur ein Abdruck aus Ber­fchienen war. In demselben war auch nicht eine Spur von Bestrebungen, die unter das Sozialistengesez fallen. Die

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geradezu abgeftumpft und dieser Schaden ist unreparirbar, befo ders wenn Sie jezt ein solches Gesez für immer annehm Wenn Sie uns unsere heutig: Niederlage vorhalten, so wil ich uns noch viele solcher Niederlagen, wenn wir dabei nu

immer die wichtigsten Rechte des Boites schützen.

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Der Antrag Müller auf Annahme der motivirten ordnung wird gegen die Stimmen des Zentrums, finnigen, Bolen und Sozialdemokraten angenommen. der Minderheit stimmen auch die Nationalliberalen:

mann( Königsberg  ), Dommes, Poll, sowie der fraktionsle

Hildebrand.

Schluß nach 4% Uhr. Nichste Sigung: Donners 1 Uhr.( Berathung des Etats des Rechnungshofes, des Reid amts des Janern, des Reichseisenbahnamts und der Verwaltu

der Reichseisenbahnen.)

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Die Lokalkommission von Rixdorf   theilt uns mit daß die Inhaber der Boruffia- Brauerei, Rampfbendel und Meinert, zwar ihre Lokalitäten sehr gern zu Arbeiterverfamm auf einen älteren Rontraft geftüßt, der Direktion energilde und erfolgreichen Widerstand entgegenfeßt.

Reichskommission hat das Verbot auch wieder aufgehoben, lungen hergeben würden, daß aber der Defonom der Brauer

Der Defon

feinerseits fut sein Verfahren damit zu rechtfertigen, daß ihm von höhere: Seite" fchwere Unannehmlichkeiten in Ausfight g

was ja nicht felten ist. In feinem Lande werden so viele Ver­bote aufgehoben, wie in Baden. Die übrige Arbeiterpreffe, in welche der Artikel übergegangen ist, ist nicht verboten worden. Die Auffaffung in der Muser'schen Broschüre entspricht auch den Thatsachen. In dem Verfaffer der­felben lebt noch das alte juristische Gefühl, von dem unser Richterstand vor dem Sozialistengeleg beseelt war. Muser will nicht Verbote von Zeitungen und Vereinen, nicht Ausweisungen von Pasonen auf Grund einer Tendenz, sondern nur von Thatsachen, die einen berechtigten Grund da= für abgeben. Darin liegt das Verdienst der Broschüre. Was die Enquartierungen betrifft, so hätte der Bevollmächtigte für Baden richtiger darüber referiren können. Den Gastwirthen, deren Geschäft man vorher durch das Verbot für die Soldaten, in denselben zu verkehren, fast ruinirt hat, wurde doch die Last der Einquartierung auferlegt. Ist es da nicht erklärlich, wenn

stell: find, falls er seinen Saal hergiebt.

Die Lokalkommission von Friedrichsberg

Schreibt

uns: Die feiner Zeit von uns veröffentlichte ste derjenig hiesigen Wirthe, die den Arbeitern ihre Säle nicht zur Ba fügung stellen, fönnen wir nun folgendermaßen ergänzen

Gufolt

Außer den bereits genannten Herren Spizig, Müller, und Paul in Friedrichsberg, verweigern ihre Einwilligung

Herren P. Schwarz( Schwarz Konzertgarten), Lichtenberg 1 Bettin( Bettin's Tanz- Salon), Lichtenberg   und Kammle Rummelsburg, Hauptstraße. Herr Kammler sagte auf unfe erste Anfrage unbedingt zu, 30g aber feine Einwilli ung ange

3

die sozialdemokratische Presse fragte, wie das stimmen könne, zurück. Dagegen stellte uns Herr Peters( Café Belleour

und selbst auf die Gefahr des Verkehrs der einquartierten Soldaten mit den Sozialdemokraten in diesen Gastwirth­schaften hinwies? Daß die Sozialdemokraten die Armee zum

bet

Rummelsburg  , feinen Saal nunmehr zur Verfügung. Erfahrung machen, daß den Herren Wirthen die Arbeiter nu

Wilhelmsberg, Neu- Hohen- Schönhausen mußten wir ebenfalls b

Treubruch verleiten wollen, hat der Bevollmächtigte für Baden Vergnügungen willkommen find. So erklärte uns Herr Trin Abrede gestellt. Durch die Giltigkeitserklärung der Wahl des nicht nachgewiesen. Auch der Nachweis, daß gegenüber Herrn haus( Wilhemsb.ra) mündlich und schriftlich, daß er fein Coll

Ged das Sozialistengefeß zur Anwendung gebracht werden mußte, ist Herrn von Marschall von Marschall nicht gelungen. Ich habe nicht gesagt, daß der medlenburgische Erlaß

aus Anlaß der legten Ersagwahl entstanden, sondern nur, daß

noch niemals zu Versammlungen hergegeben habe und es and in Zukunft nicht thun wolle. Herr Jähnicke( 3um Parabu 80g feine anfangs ertheilte Einwilligung auf einen Wint hi gehorfamft zurüd. Von allen an diesen Orten anfäffige

er dadurch in Funktion getreten ist. Auf die Beschwerde ist Lokalbefizern stellte nur ein einziger sein Lotal unbeding

nur die Widerrechtlichkeit der Verhaftung ausgesprochen, die Strafrechtliche Verfolgung des Amtsverwalters v. Derken aber abgelehnt worden. Ich selbst habe die Ueberzeugung, daß Herr v. Derßen der Widerrechtlichkeit seines Eclaffes fich be mußt war. Die Wähler gerathen hierbei in eine 3oid­mühle, strafrechtlich wird der Betreffende nicht verfolgt, und das Disziplinarverfahren wird abgelehnt, weil er ftrafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Das Bertrauen in den Rechtsstaat geht dabei vollständig in die Brüche. Aus den Ausstellungen des Abgeordneten Müller gegen mich geht hervor, daß er und seine Partei alles, was gegen meine Partei geht, nicht unter die Rubrik der Wahlbeeinflussungen stellt. Ein objektives Urtheil ist bei Ihnen eben ganz und gar un­möglich. Der vorliegende Antrag ist aber an eine Adresse ge­richtet, bie pflichtmäßig das Wahlrecht zu schüßen hat. Dadurch, daß sich alle Verhandlungen. hier im Reichstag zu

Abg. Henneberg hat sich der Reichstag der von mir vertretenen Auslegung des Sozialistengesezes angeschloffen. Wie ungerecht­fertigt der Rickert'sche Antrag ist, hat die Bezugnahme auf die Muser'sche Broschüre gezeigt. Hat denn Herr Rickert gar kein Ver­ständniß dafür, daß er in dieser Sache dem Bundesrath gegenüber eine ellatante Niederlage erlitten hat?( Widerspruch links, Zustimmung rechts.) Für das Deutsche Reich ist es ja weiter fein Unglüd, wenn Herr Ridert in dieser drastischen Weise von Mitgliedern des Bundesraths abgeführt wird.( Der Prä sident rügt diesen Ausdruck als unparlamentarisch.) Aber bas wäre ein Unglück für das Ansehen und die Würde des Reichstages, wenn die Einzelstaaten von uns aus Gelegenheit erhielten, dem Reichstag gegenüber solche unbegründete An­griffe zurückzuweisen. Jede Regierung wird sich getränkt fühlen, wie es die badische gethan hat, und wenn wir nicht den Be­weis dafür, daß unsere Vorwürfe begründet find, erbringen, so werden fie uns in jedem Falle eine Niederlage bereiten. Db Muser Recht hat, oder der Herr Bundesbevollmächtigte, können wir hier ja nicht ohne Weiteres entscheiden, im Zweifelsfalle möchte ich aber dem Letteren größeren Glauben bei meffen, weil ihm das amtliche Material zu Gebote fteht. Herr Ridert ist darauf zurüdgekommen, daß er etwas Selbstverständliches, aber auch aber auch ganz Harmloses verlange und nicht begriffe, wie Jemand eine solche Auf­forderung übelnehmen fönnte. Ich will ein etwas draftisches Beispiel wählen, um ihn zu widerlegen. Wenn Jemand es unternehmen wollte, an den Abg. Rickert das Ersuchen zu richten, in Zukunft logisch und vernünftig zu sprechen( Lärm lints. Abg. Ridert: Lassen Sie ihn doch!), so würde der Abg. Rickert diefen Ausdrud mit Recht für eine Impertinenz erklären fönnen. Er spricht selbstverständlich immer logisch. ( Heiterfeit rechts.) Ich entnehme aus seiner Entrüstung, daß er empfindlich berührt ist selbst durch diese hypothetische Form. Er wird also umsomehr es als berechtigt anerkennen müffen, daß es für die einzelnen Regierungen und den Bundesrath eine Mißtrauenserklärung und eine tränkende Form der Bes schlußfaffung ist, wenn wir das Ersuchen an den Bundesrath richten, etwas Selbstverständliches zu thun. Der Abg. Ridert ging so weit, zu behaupten, die Beamten glaubten fich der Billigung der vorgesezten Behörden zu erfreuen, wenn fie bei den Wahlen einen Druck ausübten. Liegt darin nicht eine Andeutung, daß dies von den Regierungen gebilligt wird? Ridert hat zu verstehen gegeben, daß die Ne

erkennen Sie nur die Wichtigkeit unserer Partei an. Weil Sie gegenwärtig über die Majorität verfügen, haben Sie nicht das Recht, derartig gegen uns vorzugehen. Aus den

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Aur Verfügung; es ist dies der Gastwirth Weber in Ne Hohen- Schönhausen gegenüber den Kirchhofe see verweigert der Befizer des Tanzfalons zum Kaifer- Wilhel der Andreas- und Martusgemeinde. In Weißen seit der zuletzt dort stattgehabten Volksversammlung fein Bolal dagegen wurde uns der Saal in Sternecker's Etabliffement Schloß Weißensee" zugesichert. Alles in allem fiebt es in

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dieser Beziehung in den genannten Ortschaften des Nied  Barnimer Kreifes traurig genug aus. In Friedrichsberg es uns nicht gelungen, auch nur ein Lokal zur Abhaltung e

Wählerverfammlung zu erhalten.

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nächsten Wahlen, bei denen die Sozialdemokratie mit oder ohne kommt, und die mit uns nach Kräften darauf halten, daß unfer

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Bur Warnung für Zeitungsredaktionen theilt Leipziger   Gerichts- Beitung" folgenden Fall mit: Eine Mufte Zeitungskorrespondenz für unsere heutige Zeit, die Alles i Gelde unterthänig macht, ist die Allgemeine Zeitungs- Ro Spondenz von Otto Hiede u. Co. in Pantom bei Berlin  einer Verurtheilung der sozialdemokratischen Partei zuspißen, Unsere Erfahrungen mit derselben wollen wir weiteren reifen bekannt geben, damit fie fehen sollen, wie die sogenannte öffentliche Meinung" hinter den Roulissen gemacht" wird und diejenigen unserer Kollegen, auf deren Tisch unfere Zeitung Beruf nicht immer mehr forrumpirt wird, mögen erfahren, wem fie es zu thun haben, wenn ihnen jene Korrespondenz an geboten wird. Nach mehreren Probefendungen, die auffallend viel Material enthielten, entschloffen wir uns zu einem Probe Abonnement auf einen Monat. Da war es denn zunächst auf fällig, daß von da an von einer wöchentlich zweimaligen Lie ferung der Korrespondez nichts mehr zu spüren war

Amtsverwalter- Erlaffe ihre Stimmenzahl und Size vermehren wird, werden Sie nicht mit Ruhm bebedt hervorgehen. Spielen Sie doch nicht gar zu sehr mit ber Macht, die Sie jest in Händen haben, und laffen Sie fich bisweilen auch ein flein wenig von dem Rechtsgebanten leiten!

Damit schließt die Diskussion.

Bersönlich bemerkt Abg. Fiefer: Gegen den Vorwurf bes Abg. Ridert, daß ich ohne eine Veranlaffung meine reaktionäre Gesinnung über Beschränkung der Nedefreiheit ausgesprochen hätte, behaupte ich, daß meine Ausführungen durch die uner hörten Aeußerungen des Abg. Singer und des Abg. Ridert hervorgerufen find über unsere Landes fürsten und über die Zu­ftände in Baden. Der Abg. Rickert hat zwar versucht, in seinen heutigen Ausführungen seine Aeußerungen abzuschwächen. Herr Rickeit hat sich mit Hohn dagegen erklärt, daß man Baden

Nach längerem Ausbleiben

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Bericht über eine Gerichtsverhandlung, an welcher ein größerer Berliner   Wildhändler lebhaft intereffict war Dazu kam ein Begleitschreiben der Redaktion, in welchem für diejenigen Zeitungen bei dem Rorrefpon es hieß, daß der betreffende Wildhändler 100 einen Musterstaat nenne; die Mißstände forderten geradezu fenden Artikel zum Abdrud brächten! Natürlich benzverlag deponirt babe, welche den betref

eine Bundesegelution gegen Baden heraus. Nicht den Schatten

wiesen wir wir dies Anfinnen zurüd und

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