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ht. Balag, daß wir uns anscheinend geirrt hätten, daß die Herren auf bewohl zu denjenigen gehörten, beren Berichte von der Bahlung liche B- richt darüber angiebt, ber schuldige Theil an den Un­fe dabur bes Intereffenten abhinger, daß es aber nicht zu unseren Ge

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ohnheiten gehöre, auf diese Art Journalistit zu treiben. Die Herren in Pankow   bei Berlin   hatten nach diesem Schreiben benn auch wohl eingesehen, daß auch fie, wenn auch anders, als wir in ibner, fich in uns geirri haben; denn es folgten fine weiteren Manuskripte. Wie richtig wir fie aber gefchäßt haben, das beweist uns die Antwort, die wir von ihnen auf unfere Frage, ob ihr Unternehmen eingeschlafen sei, erhalten ben haben. Sie schreiben nämlich, daß fie uns nichts schicken tönnten oder wollten, weil wir auf ihre höfliche" Bitte nicht reagirt Fätten."

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Ueber eine Eisenbahnfracht- Ermäßigung, die mit bem 1. November d. J. in Kraft getreten ist, enthält das Amtsblatt der hiefigen Eisenbahn- Direktion Mittheilung. Bei gebieden preußischen Staats- Eisenbahnen besteht seit mehreren Jahren die Einrichtung, daß kleinere Frechtstücke zur

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Beförderung als Expreßgut ohne Lösung von Fahrkarten gur tarifmäßigen Gepäckfracht auf Gepäckscheine auf­gegeben werden fönnen. Der Mindestbetrag der hierfür zu me interahlenden Fracht betrug bisher 1 M. für jede Sendung. Dieser Mindestbetrag ist vom 1. November d. J. an auf 50 Pf. herabgesezt worden; wenn die Beförderung des Gepäcks mit ben gewöhnlichen Zügen erfolgt. Findet dagegen die Be forderung des Gepäcke mit einem Schnellzuge statt, so bleibt

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bei dem bisherigen Mindestbetrage der Fracht von 1 M. für jede einzelne Sendung. Es handelt sich bei dieser Verfügung barum, die Schnellzüge von dem oftmals recht zeitraubenden Güterverkehr möglichst zu entlaften.

verunglückten. In 12 Fällen find die Kutscher, wie der amt­glücksfällen, während bei 9 derartigen Verlegungen die Ueber­fahrenen selbst die Schuld daran tragen. Wie ftets, so wur den auch im verflossenen Monat die meisten Unfälle durch Ar­beitswagen hervorgerufen, von denen 6 verzeichnet sind, durch Droichten wurden 5, durch Schlächter- und Geschäftsmagen je

2 überfahren und der Rest der Unfälle vertheilt sich auf das übrige Fuhrwert. Von 21 verunglückten Personen wurde nur eine auf der Stelle getödtet.

er einige Gäfte aufforderte, auf eine Sammelliste für die Streitenden Tabatarbeiter eine Kleinigkeit zu zeichnen, verhafte.

Polizei- Bericht. Am 12. b. M. Vormittags fiel in Dienstmann   vor dem Hause Wilhelmstr. 81 infolge von Krämpfen zur Erde und erlitt dabei eine bedeutende Verlegung am Kopfe. Zu derselben Zeit stürzte sich ein 12jähriger Knabe aus einem Treppenfenster im vierten Stock des Hauses Reinic n dorferstraße 47 auf den Hof hinab und verstarb auf der Stelle an den erlittenen schweren Verlegungen. Mittags wurde vor dem Hause Martgrafenftr. 88 ein Mann von einer Equipage überfahren und erlitt anscheinend schwere innerliche Verlegungen. -Nachmittags wurde im Spandauer   Schifffahrtskanal, nahe der Verbindungsbahn, am Nordufer die Leiche eines etwa 25 Jahre alten unbekannten Mannes aufgefunden und nach dem Schauhause geschafft. Abends versuchte ein Dienst mädchen in der Wohnung seiner Dienstherrschaft, in der Sdön haufer Allee, seinem Leben durch den Genuß von Zuderfäure ein Ende zu machen. Es erlitt dadurch innerliche Verlegungen, so daß es nach dem Krankenhause im Friedrichshain   gebracht werden mußte. In der Nacht zum 11. d. M. wurde ein Mann auf dem Hofe des Grundstücks Köllnischer Fischmarkt 5 mit einer start blutenden Wunde am Hinterkopfe bewußtlos aufgefunden und nach der Charitee gebracht. Im Laufe des Tages fanden an sieben verschiedenen Drten fleinere Brände statt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.

Gasexplosion. Eine gewaltige Detonation erschreckte geftern Nachmittag in der vierten Stunde die Bewohner und Bassanten der Potsdamerstraße in der Gegend der Kurfürften straße. In dem Hause Potsdamerstraße 41a befindet sich die geographisch artistische Anstalt von E. Schotte u. Co., deren Arbeitsräume im rechten Seitenflügel des Grundstücks gelegen find. Gestern Nachmittag zur genannten Zeit glaubte Herr Schotte in einer fleinen Küche, welche als Arbeitsraum dient, Gasgeruch wahrzunehmen, und in der Annahme, daß vielleicht ein Gasrohr undicht sei, leuchtete der gerade anwesende Haus­verwalter mit Streichhölzern die Rohrleitung entlang; als der felbe fich jedoch mit einem Zündholze dem Fußboden des Zim­mers näherte, schoß plöglich eine Feuerflamme empor, gleich darauf ertönte eine furchtbare Explosion, durch welche das In der unter dieser ganze Haus erschüttert wurde. im Parterregeschoß gelegenen Küche, die als Durch gang zu der Druckerei, sowie sowie als Remise diente, hatte die Explosion stattgefunden, welche von ungeheurer Wirkung war, die Thür der Küche war über einen Treppen­aufgang hinweg in einen offen stehenden Lagerraum geschleudert und total zertrümmert, faft die gesammten Fenster des rechten Seitenflügels find zerstört, in der Küche, in welcher die Explosion stattgefunden, find die Wände und die Decke zerstört. Ein Drucker W., welcher zur Zeit der Explosion in dem Thürrahmen der betroffenen Küche stand, wurde zu Boden geschleudert und ist ihm sein Haar vollständig vom Kopfe herab gefengt. Im Geficht und an der rechten Hand hat er leichtere Verlegungen durch herumfliegende Holzsplitter erlitten. Ebenso wurde der Rutscher einer Riftenfabrit, der gerade Waaren ablieferte, durch den furchtbaren Luftdruck zu Boden geschleudert, tam jedoch unverlegt davon. Die Explosion ist wahrscheinlich dadurch ent­standen, daß in der Küche ein Gasrohr undicht gewesen, das herausströmende Gas hat sich an der Decke angesammelt und hat etwas von demselben durch eine kleine Deffnung in der Dede Zugang zu den oberen Räumen gehabt. Die Annahme betätigt fich dadurch, daß in den oberen Räumen keine Explosion stattgefunden hat und der Hausverwalter unverlegt

Die Melaffe, jener bei allen Erörterungen über die Buderfteuer so viel besprochene Rückstand des entzuckerten Rübenmaterials, deffen Bearbeitung durch ein anderweites Ver­Benerung zu einem Problem für die Gesezgebung wurde, diese Melaffe hat neuerdings auch die Aufmerksamkeit der Bau fundigen auf sich gelenft megen einer Eigenschaft, die für die Behandlung der Dachziegel von großer Wichtigkeit ist. Neue Dachziegel haben die Eigenschaft, daß fie infolge ihrer Boro­hat Wasser durchlaffen, was bei neu gedeckten Dächern oft un angenehm genug empfunden wird. Diese Eigenschaft der Ziegel verliert sich etwa im Laufe eines Jahres, wenn das Regen­waffer in den Boren der Steine kleine Pilzgebilde erzeugt mehr durchdringen kann. Nun fommen aber bei Neubauten zahlreiche Fälle vor, wo man diesen natürlichen Verdichtungs­prozeß des Dachziegelsteins nicht abwarten kann, sondern für fofortige Trockenhaltung des unmittelbar unter dem Dache be= findlichen Raumes des Gebäudes besorgt sein muß. In solchen Fallen mußte bisher von der Anwendung von Ziegelsteinen abgesehen werden, wenn man nicht etwa dieselben mit einem Anstrich von Theer versehen wollte, wodurch natürlich das also behandelte Dach doch seine freundlich rothe Farbe mit einem aweifelhaften Schwarz vertauschte. Neuerdings hat man nun gefunden, daß

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heblicher Berdünnung durch Waffer die gleiche Wir tung bei den Dachziegeln übt, wie ein folcher Theeran­ftri. Der Zuckergehalt der Melaffe verklebt die Poren der Biegel, fo daß diefe für Waffer undurchdringlich werden. Die feitwärts auf den zunächst stehenden kleinen H. zu und im Stemme fönnen vor der Eindeckung des Daches mit der Melasse= verdünnung behandelt, oder es kann auch mit derselben das fertige Dach begoffen werden. Das Verfahren wird als durch­aus zuverlässig geschildert und hat in den Kreisen der Bau­Intereffenten große Aufmerksamkeit erregt.

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Gerichts- Beitung.

Wegen Verbreitung von sozialdemokratischen Schriften ohne polizeiliche Genehmigung standen gestern vor der zweiten Straffammer am Landgericht II der Maurer­lehrling Großkopf und der Arbeiter Bliffe aus Zoffen, sowie der Kutscher Hahn aus Hohenheim  . Sie waren beschuldigt, am 1. September d. J. fozialdemokratische Flugblätter verbreit Au haben. Diese Flugblätter bezogen sich auf die bevorstehende Reichstagswahl.§ 28 des Sozialistengefeßes läßt die Ber breitung von fozialistischen Wahlflugblättern von dem Tage an frei, an welchem der Tag der Wahl bekannt ge geben wird, das Ministerial- Resfript vom 26. September 1886 bestimmt dagegen, daß keinerlei Drucksachen ohne polizeiliche Genehmigung verbreitet werden dürfen. Der Tag der Wahl steht aber noch nicht feft und die polizeiliche Genehmigung war nicht eingeholt worden. Der Gendarm Klingner hatte ant Abend des 1. September vom Bürgermeister in 3offen er fahren, daß in der Stadt vielfach fozialistische Flugblätter ver breitet worden seien, wahrscheinlich von einigen Berlinern, die fich in der Stadt aufgehalten hatten. Der Gendarm ging nach dem Bahnhof, erfuhr aber dort, daß die 4 Verdächtigen" bereits eine Stunde früher abgedampft waren. Nun forschte er weiter nach, und erfuhr dann auch, daß die drei Angeklagten im Befite folcher Flugblätter gesehen worden seien und auch solche weiter gegeben hätten. Er fand auch bei allen Dreien noch einige Exemplare vor, weshalb Antiage erhoben wurde. Das Schöffer gericht, welches fich zuerst mit der Sache zu befaffen hatte, hielt fich für unzuständig und verwies dieselbe an das Landgericht. Die Angeklagten waren überaus simple Menschen, die von der Existenz der Sozialdemokratie feine Ahnung haben. Großkopf war von seinem Meister über Land geschickt worden. Bei der Rückkehr hatte er im Walde einige fremte Männer getroffen, welche ihm die Blätter mit den Worten gegeben hätten: Da lies und gieb's weiter!" Er hätte wohl etwas von Demokraten gelesen, aber nichts verstanden. Zu Hause habe er die Blätter auf die Ofenbank gelegt, bort hätten Bekannte, die zum Besuch tamen, die Blätter auch gelesen, worauf er lettere verbrannt habe. In derselben Weise wollten die anderen beiden Angeklagten dazu gekommen sein, die gar nicht einmal lesen tönnen, und in dem Glauben, daß es Bettel von Schauspielern" wären, die sich im Orte aufhielten, einige Exemplare weiter gegeben haben. Der Staatsanwalt be= antragte selbst die Freisprechung und der Gerichtshof er fannte demgemäß, weil man es hier wohl nicht mit den Verbreitern, sondern mit solchen Leuten zu thun habe, bei denen die wirklichen Verbreiter einige Exemplare angebracht hätten.

Ein verbrannter Brandstifter. Ein entsegliches Ende nahm am Dienstag Nachmittag ein von mehreren Knaben ge­triebenes Spiel. Mehrere 8 bis 10 Jahre alte Kinder hatten auf dem Hofe eines Hauses in der Wriezenerstraße ein Feuer­wehrspiel" verabredet und zu diesem Zwecke wurde durch Auf­einanderhäufen von Stroh, Heu, Holz und Lumpen u. s. w. ein Scheiterhaufen aufgebaut, welcher sodann von dem 9jährigen Sohn des Lederarbeiters H. angezündet wurde. Die leicht brennbaren Stoffe bildeten in wenig Augenbliden ein mächtiges Flammenmeer, plößlich jedoch trieb ein Windstoß die Feuersäule nächsten Augenblick war das Kind in ein Flammen­eingehüllt. Entsekt ergriffen die Spielkollegen des brennenden Knaben die Flucht, während dieser im dichten Rauch und Qualm bewußtlos zusammenbrach. Unterdessen Unterdessen hatte der Hauswirth von seinen Fenstern aus den legten Theil des entseglichen Vorganges mitangesehen und eilte schnell nach dem Hofe, und mit Hilfe anderer Hausbewohner gelang es, den Knaben aus seiner gefährlichen Lage herauszuziehen und das Feuer zu löschen. Der kleine H., dessen Kleider über und über in Brand gerathen, war furchtbar zugerichtet; von dem Geficht hing die Haut in Feßen herunter, die Hände sind voll­ständig mit Brandwunden bedeckt; wenn auch diese Ver­legungen feineswegs lebensgefährlich sind, wie der hinzugerufene

der bedauernswerthe Kleine, dessen Augen gleichfalls vom Feuer beschädigt wurden, fein Augenlicht verlieren wird.

In den Blüthen, welche die furchtbare Einbildungskraft Unternehmender Reporter in den legten Tagen gezeitigt hat, gehört auch die kleine mit abenteuerlichen Beigaben aufgepuzte, Bon uns sofort als romanhafi bezeichnete Erzählung von der Chloroformirung und Beraubung einer Kellnerin in einer Re­tauration mit internationaler" Bedienung an der Lothringer­Kraße. Bei der Polizei hat man feine Kenntniß von diesem Borfall, und man kann daher wohl annehmen, daß die Ge Ichichte erdichtet ist. Nicht viel beffer ist es um die geheim- Arzt versichert, so ist doch die Gefahr nicht ausgeschlossen, daß nisvolle Klappe" bestellt, die nach einem hiesigen Blatt in dem Bigarrengeschäft von Bobbe, Birkenstraße Nr. 22 a, entdeckt worden sein soll. Man sollte es hier anscheinend mit einem Apparat zu thun haben, wie er in Schauerromanen von Leuten benutzt wird, um ermordete und beraubte Personen verschwinden au lassen. Thatsache ist, daß Bobbe unter der Anklage der Brandstiftung verhaftet worden ist, sich noch jetzt in Haft be­findet und daß in seinem Laden eine Fallthüre gefunden wurde, wie sie in sehr vielen anderen Läden vorhanden ist. einmal ein Zufammenhang dieser Fallthüre mit der Bobbe zur Last gelegten That ist auch nur annähernd erwiesen. Ganschow und Genossen findet am 19. November, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Straffammer des fgl. Landgerichts I, Alt­Moabit 11-12, 1 Treppe, Saal 49, Hauptverhandlung statt, R- Str.- G. B. Eine Anzahl Zeugen find dazu geladen.­Ferner hat fich am 23. November, Vormittags 9 Uhr, der Steinträger Noad vor der vierten Straffammer des tgl. Land­gerichts 1, Alt- Moabit 11-12, Saal 68, wegen Vergehens gegen 28 des Sozialistengesezes und gegen§§ 128 und 129 des R- Str.- G.- B. zu verantworten.

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Eine öffentliche Zustellung hat das hiesige Landgericht I. erlaffen gegen die Herren Karl von Breder low, früher in Bielefeld  , und Friz von Stephan, früher in Berlin  , beide jegt unbekannten Aufenthalts. Klägerin gegen Beide ift Firma aus seinem Wechsel von 3000 Mart, Stephan auf von Brederlow gezogen hat. Diese

wir berichtet haben.

Ein Schankaftendieb, der mit besonders erfolgreicher Frechheit feit geraumer Zeit im Osten unserer Stadt operirt hat, ist endlich dingfest gemacht worden. In der Nacht zum Sonntag gelang es einem Nachtwächter in der Großen Frant­furterstraße, denselben auf frischer That zu ertappen und dem 44. Polizeirevier vorstande zuzuführen. Am nächsten Morgen tam der lange gesuchte Dieb auf dem Alexanderplaß mit dem grünen Wagen an, woselbst die Kriminalpolizei bereits ein ganzes Anzeigeregister über Schaukastendiebstähle hatte, welche sämmt­lich von dem Ecgriffenen ausgeführt sein sollen.

Die Mehrzahl der bei der Explosion im Feuerwerks­laboratorium in Spandau   verunglückten Personen ist jetzt wieder völlig hergestellt und hat auch die Arbeit wieder aufgenommen. Im Krankenhause befinden sich, nach dem Anz. f. d. Havell.", nur noch vier Arbeiterinnen, welche schwerere Verlegungen er litten hatten. Außerdem sind noch einzelne, welche sich in ihrer Behausung aufhalten, in ärztlicher Behandlung.

Seitens des Statistischen Bureaus werden zur Zeit Erhebungen über die Zahl der Selbstmorde in unseren Nachbar­freisen angestellt und haben zu diesem Zwecke die betreffenden Polizeiverwaltungen Bählfarten erhalten, die sie auszufüllen Polizeiverwaltungen Zählfarten erhalten, die sie auszufüllen und den Landrathsämtern einzureichen haben.

Der schwere Unglücksfall auf dem städtischen Hospital- Neubau in der Prenzlauer Allee bildete gestern nochmals den Gegenstand einer umfangreichen Verhandlung vor der 3. Straffammer hiesigen Landgerichts I unter Vorh des Landgerichtsdirektors Betbge. Das Unglück felbft hat fich am 22. August 1887 ereignet, die erste Verhandlung vor der 3. Straffammer fand am 26. September 1888 statt. Da mals sind der Maurermeister Hermann Siber und der Regierungsbaumeister Wilhem Hiller zu je 6 Moratin Gefängniß verurtheilt worden, weil der Gerichtshof bei Beiden eine ftrafbare Fahrlässigkeit angenommen hatte. Der That bestand dürfte im Algemeinen noch bekannt sein. Beim Bau des zum städtischen Hospital und Siechen in haus der Prenzlauer Allee gehörigen Krantena pavillons 1. stürzte am 22. August 1887 ein Theil der Drempel wand des Dachgeschoffes in einer Länge von etwa 20 Metern ein, als das zum Theil aus Hängeplatten im Gewicht von 29 Kilogramm bestehende Hauptgefims hat aufgebracht werden sollen. Durch das einstürzende Mauerwerk sind acht Personen getödtet und eine neunte schwer verlegt worden. Der Einsturz ift, wie vom Gericht für erwiesen erachtet wurde, dadurch ver ursacht worden, daß 6 bis 8 untere Schichten der eingestürzten Drempelwand weder mit Verblendmauerwerk versehen, noch provisorisch untermauert, fondern unausgefüllt geblieben warer, so daß sie, da die darüber liegenden Schichten der Drempel wand unter dem Gesimse verblendet waren, den Druck der Last beim Aufbringen der schweren Hauptgesimse nicht aushalten

Angelegenheit hängt mit der plöglichen Parifer Reise des Sohnes eines der höchsten Reichsbeamten zusammen, über die der von Berlin   aus steckbrieflich verfolgte bürften auf diesen Unfall einflußreich gewesen sein. Wesent- konnten, sondern nach vorn übertippten und aus einer göbe

beben wollte.

Berdacht, in einem hiesigen Hotel der Gattin des ehemaligen Brücken. Budapester Oberstadthauptmanns Thaiß Brillanten im Werthe von 24 000 m. gestohlen zu haben, von welchem Diebstahl wir in voriger Woche Mittheilung machten. Die Verhaftung geschah in dem Augenblid, als Tschudi bei der Post einen Brief be

Auf dem Landwehrkanal, gegenüber der Genthiner Straße, stieß am Montag Vormittag ein mit Sand beladener Kahn mit einem anderen zusammen, worauf ersterer sant. Die auf demselben befindlichen Schiffer fonnten sich noch rechtzeitig retten. Der hohe Wasserstand der Spree  , sowie die starke Strömung, welche seit einiger Zeit auf den Gewässern der­selben herrschen, bringen dem Schiffer mancherlei Gefahren und liche Beschwerden verursacht den Schiffern das Passiren der Der Rettungsball an der Jannowigbrüde ist am Mon­tag morgens gestohlen worden. Dies ist schon der britte Rettungsball der innerhalb acht Tagen gestohlen worden ist. Häringe lebendig zu transportiren galt bisher faft als Unmöglichkeit. Das Berliner   Aquarium vollbringt dieses find wieder zwanzig dieser in den zartesten Farben des Regen­gelangt. Da fie ihre Schuppen leicht verlieren und dann rettungslos eingehen, so müssen bei Fang und Beförderung große Vorsichtsmaßregeln angewendet werden. Ebenso muß ihrer Einsegung in die Becken des Aquariums eine Afflimati firung an den stärkeren Salzgehalt des fünftlichen Seewassers vorangehen. Dies geschieht in einem Vorbassin, dessen Salzgehalt Charlottenburg's Entwickelung in den letzten Jahr

Die Sehnsucht nach Abenteuern hat schon wieder Kunststück an der Hand der Erfahrung immer häufiger. Jezt Ferne getrieben. Der aufgeweckte Junge, der in der Schule bogens schillernden, schlank gebauten Fische aus der Ditsee an gut vorwärts fam, ist vorgestern feinen Eltern ausgerückt und bat fich wahrscheinlich nach Hamburg   begeben, um von da aus nach den Jagdgründen Wildamerikas su gelangen. mittag ber in der Birkenstraße wohnhafte Maurer August B. Durch einen Stury vom Gerüst zog sich gestern Nach auf einem Neubau am Schiffbauerdamm so schwere innere Ver­legungen und Nippenbrüche zu, daß er in bewußtlosem Zustand allmälig verstärkt wird.

Auf bis jetzt noch nicht aufgeklärte Weise ist der zehnten dürfte neben derjenigen Berlins   in der Geschichte am Köllnischen Fischmarkt wohnende Schloffer Conrad F. zu Schaden gekommen. Vorgestern früh um 6 Uhr fand seine Within den F. auf dem Hof des Grundstücks bewußtlos an der Erde liegend; aus einer Klaffenden Wunde sickerte noch

in fein Zimmer, woselbst der hinzugerufene Arzt vor Allem eine bebenfiiche Gehirnerkrankung feststellte und die Ueber führung des F. in ein Krankenhaus anordnete. Er hat bis heute das Bewußtsein noch nicht wieder erlangt.

der deutschen   Städte wohl einzig dastehen. Vor kaum dreißig Jahren, im Jahre 1857, hatte die Gartenstadt Charlottenburg  , welche damals viel als Sommeraufenthalt benutzt wurde, 11010 Einwohner, 1871: 19 518, 1880: 30 483, 1885: 42 371 und jetzt beträgt die Einwohnerzahl ca. 68 000. Seit 1880 hat

von 13 Metern herabstürzten. In der ersten Berhandlung war festgestellt worden, daß das Unterlassen der definitiven oder provisorischen Untermauerung der unausgefüllt gebliebenen 6 bis 8 Schichten des einstürzenden Theils der Drempelwand einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst enthielt. Für diesen Verstoß und feine Folgen hatte das erste Erkenntniß in erster Reihe den ausführenden Maurermeister Siber verantwortlich gemacht, weil dieser die Ausführung der Erd- und Maurerarbeiten an dem Bau über­nommen und weil nicht bloß jeder geprüfte Baumeister, sondern jeder Maurermeifter, ja jeder einigermaßen erfahrene Maurerpolier habe einsehen müssen, daß vor Untermauerung der unteren Schichten der Drempelwand ohne Gefährdung derselben das Hauptge fims nicht aufgesetzt werden könne. Aber auch den Regierungs baumeister Hiller hatte die Strafkammer für schuldig befunder. Sie hatte festgestellt, daß Siller der bauleitende Baumeister ge= wesen, fich als solcher auch der Baupolizeibehörde gegenüber selbst bezeichnet hatte und daß ihm lals dem einzigen geprüften Bau­meister die Unternehmer der einzelnen Arbeiten unmittelbar unte. stellt gewesen seien. Die Straffammer hatte ferner auf Grund der fachverständigen Gutachten festgestellt, daß Hiller als bas leitender Baumeister nicht blos das Intereffe der Stadt bei

Unter Hilfe von Nachbarsleuten brachte man den Bewußtlosen sich dieselbe also mehr als verdoppelt. Unter den vielen groß- Ausführung des Baues soweit gehabt, als ihm die Kontrole

Auch die Zahl der überfahrenen" Personen stellt ich im Monat Ottober günstiger als in den Vormonaten, denn es find nur 21 derartige Fälle gemeldet, und zwar waren es

städtischen Einrichtungen, welche in dem letzten Jahrzehnt in Charlottenburg   geschaffen worden sind, nimmt die Schwemm tanalisation, welche nächstes Jahr in Thätigkeit treten wird, den erften Rang ein.

34 Männer, 2 Frauen und 5 Kinder welche auf diese Weise anlassung des Wirthes der Bigarrenarbeiter Roschinsky, als

Verhaftung. Wie uns die Lohnkommission der Tabak arbeiter mittheilt, wurde in dem Lokale des Herrn Bebe, Gollnowtraße Nr. 28, am Sonntag Abend auf Ver­

sondern auch die Verantwortlichkeit für die ordnungsmäßige

ber Arbeiten im Einzelnen möglich gewesen und daß ihm die Pflicht zur Kontrole der Arbeiten als Bauleitender namentlich ba obgelegen, wo er die Sicherheit der Bauausführung für ge­fährdet halten fonnte. Die Straftammer hatte sodann für er wiesen erachtet, daß Hiller diese Pflicht der Kontrole dadurch verlegte, daß er entweder überhaupt unterlassen, sich in ber Zeit vom 13.- 22. August von dem fortschreitenden Stande ber Arbeiten an der Drempelwand Kenntniß zu verschaffen, oder doch