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Nr. 273
Parlamentsberichte.
19. Sizung vom 20. November, 1 Uhr.
Um Tische des Bundesraths: von Boetticher, Jon Marschall.
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Donnerstag den 21. November 1889.
Innern wird bei dem Kapitel Patentamt" fortfachen überschwemmt. Meines Erachtens kann man sich die
Abg. Henneberg( Reichsp.) fragt an, wie es mit der Reviber Bizen fon ber Batent- und Musterschußgefeßgebung hehe. Die Klagen über die bestehende Gefeßgebung hätten von Jahr zu Jahr zugenommen. Er hoffe, dem neuen Reichstage werde alsbald eine entsprechende Borlage zugehen.
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Staatsfefretär v. Bötticher: Ein Entwurf ist bereits im Reichsamte des Innern ausgearbeitet, und es schweben jegt r Bestimm Berhandlungen mit den anderen betheiligten Faktoren. Der Entwurf wird, sobald diese Verhandlungen beendet sind, auch Deröffentlicht werden. Ich hoffe auch, daß dem neuen Reichstage eine Vorlage bald zugehen wird, jedoch fata Aufnahme ber Entwurf in der Deffentlichkeit finden wird. Bezüglich der Revifion der Dampffefsel bemerke ich noch, daß die für Ausarbei tung eines neuen Entwurfs emgesezte Kommission ihre Arbeiten gegenwärtig beendet hat.
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Abg. Hammacher sucht die Dringlid feit eines revidirten Batentgefezes nachzuweisen. B sonders nöthig sei ferner eine Bermehrung der ständigen Mitglieder des Patentamts, b. h. der gaben zu ihrem Lebensberuf gemacht haben.
Damit ist Kapitel Batentamt erledigt. Bei Rapitel Reichs
versicherungs- Amt spricht der
nachdem sie mehrfach mit Grobheit von den Genoffenschafts. Vorständen behandelt worden find. Ein Hauptbeschwerdegrund gegen die Berufsgenossenschaften ist die Höhe der Verwaltungstoften. Diese haben sich fort und fort gesteigert, der erhoffte Beharrungszustand ist noch nicht eingetreten. Auch die Beamtengehälter befinden sich noch immer im Steigen. Nicht geringer find die Drudkosten, die von Jahr zu Jahr zu nehmen und die Mitglieder der Genossenschaften werden mit DruckSache viel billiger einrichten, wie die Neueinrichtung der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften beweist. Ich bin weit davon entfernt, den verbündeten Regierungen Vorwürfe zu machen, ich ertenne im Gegentheil an, daß die neue und schwere Arbeit der Organisation in hervorragender Weise besorgt worden ift. Auch bei ben am meisten Betheiligten, bei den Arbeitern
selbst, ist das Reichsversicherungsamt populär. Das Alles schließt die Unfallversicherung betreiben.
aber nicht aus, daß bei der Organisation der BerufsgenossenDas mit schaften grobe Mißgriffe vorgekommen find. denselben gemachte Experiment ift eben verunglückt und deshalb erscheint es angebracht, die Organisation sobald als möglich zu ändern.
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fehen, so stellen Sie doch einen Vergleich zwischen diesen Resultaten und denjenigen bei den Privat- Unfallversicherungsgesellschaften an, die uns seiner Zeit immer als Eldorado empfohlen wurden. Bei uns kostet die Verwaltung pro Kopf 74 Pf. Wenn Sie diese Verwaltungskosten in das Verhältniß zu der Prämie sehen, die erfordert wird, wenn Sie die ge währten Entschädigungen aufbringen wollen, so ergiebt sich, daß die Verwaltungskosten in Prozenten der Bruttoprämie betragen haben 1886 7,96 pt., 1887 8,83 pCt., 1888 8,75 pet. Die Steigerung in 1887 und die verhältnißmäßig noch nicht sehr günstige Herabminderung in 1888 hängt damit zusammen, daß die Revifion der Gefahrentarife in diesem Jahre einen besonderen Aufwand an Verwaltungsfoften erforderlich gemacht hat. Nun vergleichen Sie mit diesen Zahlen die Verwaltungskosten der Privatgesellschaften, welche Beispielsweise hat die Attiengesellschaft Rhenania" einen Prozentsatz von 17,79, Magdeburger Allgemeine Versicherungs AttienGesellschaft einen von 22,62( hört, hört! rechts), bie Schlesische Lebens Versicherunas Gesellschaft mit Unfall Branche einen Don 25,70, die Schweizer Versicherungsgesellschaft in Winterthur einen von 30,52, die Schweizer Versicherungsgesellschaft in Zürich einen von 32,80, und eine junge Gesellschaft, die Kölnische Unfallversicherungsgesellschaft, einen Prozentjaz von 44 gehabt. Wir können also nicht entfernt zugestehen, daß unsere Organisation Fiasto gemacht hat, im Gegentheil, wir sind zu der Behauptung berech ligt, daß unfere Organisation die billigste ist, die es überhaupt giebt.( Lebhafte Zustimmung rechts.) Damit will ich feines wegs verkennen, daß das Unfallversicherungsgefeß auch nach manchen Richtungen hin einer Korrektur bedarf.( Hört! links.) Wir sind von Hause aus gar nicht darüber zweifelhaft gewesen, daß wir nicht das absolut Beste geschaffen haben. Befanden wir uns doch auf einer terra incognita, wo wir eine Korrektur uns offen versuchsweise vorgehen und halten mußten. Wir sind nach wie vor zu dieser Korrefiue bereit. Die Klagen, die bis jezt über das Unfallgefes erhoben worden sind, find bei uns forgfältig geprüft worden. Ich kann aber nicht zugeben, daß in diefem Moment fchon eine genügende Veranlassung vorläge, mit dieser Korrektur vorzugehen. Ich halte es vielmehr für beffer, daß wir noch einige Jahre warten, um eine ausgiebigere Erfahrung über den Werth oder Unwerth der von uns getroffenen Bestimmungen zu erlangen. Es könnte dann eine umfassende Revision eins treten. Nun tomme ich noch einmal auf das gestern besprochene Thema zurück. Wir können uns jekt unmöglich eingehend unterhalten bei dieser Etatsberathung. über die Gestaltung unserer Unfallversicherungs- Gesezgebung Es wird ja Zeit und
Staatssekretär v. Bötticher: Eine Novelle zum Krankenfaffengefeß war allerdings bereits in der vorjährigen Thronrebe in Aussicht geftellt; meshalb dieselbe in der letzten Seffion n.cht vorgelegt ist, bedarf hier teiner weiteren Erklärung. Wir haben bis Ende Mai mit der Alters- und Invali sen versicherung zu thun gehabt, und ich glaube taum, daß auf irgend einer Seite dieses Hauses die Geneigtbeit bestanden haben würde, bie schönen Sommermonate mit der Berathung der Krankenkaffennovelle auszufüllen. Es hängt das damit zusammen, daß die wichtigsten Aufgeben, die diese Seffion be. fchäftigen, vollauf ausreichen, um die furzen Lebenstage, die der Reichstag noch hat, auszufüllen. Die verbündeten Res
Abg. Gebhard( natl.) ben Wunsch aus, daß die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zum Invaliditäts- gierungen verdienen also keinen Vorwurf, wenn fie bisher mit Altersversicherungsgeseh: eine möglichst forgfältige werde. sliege bas namentlich im Intereffe derjenigen Arbeiter, zu beren Gunsten die Uebergangs- Bestimmungen jenes Gesezes berednet feien. Dieselben müßten flar jehen können, inwieweit fe vermöge der Benimmungen über die Abkürzung der Wartegeit auf Alters- resp. Invaliden- Rente zu rechnen hätten, namentlich auch in weicher Höhe entsprechend den ihnen in der Bergangenheit gezahlten Löhnen. Namentlich mangele es bisher können, welcher im vorigen Jahre gefagt hat: Die Berufsge noch an Bestimmungen barüber, wer die amtlichen Bescheini- nossenschaften leißten
der Vorlage gezögert haben. Die Novelle ist aber ausgearbeitet und wird nächstens an den Bundesrath und zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Der Abg. Baumbach fann dann ja mit der Riitif vorangehen. Wenn der Abg. Baumbach meint, die Berufs genoffenschaften hätten sich gar nicht bewährt, so bin ich heute wieberum in ber günstigen Lage, mich diesem Urtheil gegenüber auf das Urtheil einer feiner Fraktionsfreunde berufen zu
das will ich anerkennen
ganz Gutes. So ungetheilt wird also das verwerfende Urtheil des Abg. Baumbach über die Berufsgenossenschaften nicht bleiben. Nach meiner Meinung hat sich die berufsgenoffenschaftliche Organis fation nicht nur durchaus bewährt, sondern sie ist auch so billig, daß teine Privatgesellschaft fich bezüglich der Kosten an die Seite der Berufsgenossenschaften stellen fann.( Sehr richtig!
gungen über die in der Vergangenheit gezahlten Löhne auszu Bellen habe und wer überhaupt als die vom Gefeße gemeinte untere Verwaltungsbehörde anzusehen sei. Auch müffe bestimmt werden, daß für die Bescheinigungen feine Gebühren und Stempel zu zahlen feien, widrigen falls den Betheiligten eine unerträgliche Benachtheiligung Rabinets- Ordre. Ein Uebelstand, über den ihm aus Fischer- nachzuweisen sucht, daß nicht Alles bei unserer berufsgenossen
roadle. Eventuell bedürfe es hierüber des Erlaffes einer
daß der Bundesrath von der ihm in dem Seeunfallgefeße ge on bem Secunfallgefeße ausgeschlossen seien. Es sei zu wünschen, währten Befugniß, auch die Seefischer in das Gesetz einzube
Bieben, Gebrauch mache.
in Ordnung fei. Es verstehe fich ganz von selbst, daß ein neues Institut sich erst einleben und einarbeiten muß. Unregelmäßigkeiten und Widersprüche, die der Herr Abg. Baumbach anführte, braucht er nicht nur im Kreise der berufsgenossenschaftlichen Verwaltung zu suchen, er kann sie bei allen möglichen Behörden auch in seinem engeren Vaterlande finden.( Sehr menn in den Kreisen der Berufsgenossenschaften es grobe
Staatssekretär von Bötticher erwidert, die Seefischer in bas bestehende Gefeß einzubeziehen, werde nicht gut angehen, besonders weil es für dieselben an leiftungsfähigen Arbeitgebern richtig! rechts.) Glaubt der Abg. Baumbach wirklich, daß, für die Seefischer jorgen laffen werbe. Die von dem Borreo. Menschen giebt, baraus irgend ein Grund abgeleitet werden
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tann, um die einmal gewählten und bewährten Drgane abzuändern? Auf einen groben Klop gehört ein grober Keil. Wenn der Beamte, dem seitens des Berufsgenossenschaftsvor standes eine Grobheit zu Theil geworden ist, Haare auf den Bähnen gehabt hätte, fo hätte er darauf geantwortet, wie es fich darauf gehört; aber nun sagen, weil die Berufs
ner angeregte Gebühren- und Stempelfreiheit werde demnächst burch Rabinetsorbre geregelt werden. Was die Ausführungs beftimmungen für das Invaliditäts- und Altersgefeg betreffe, lo jeien bie einzelstaatlichen Regierungen behuts Abgrenzung ber einzelnen Versicherungs- Anstalten mit einander Verbindung getreten und die Vorbereitungen seien be reits so weit gebiehen, daß die Abgrenzung binnen Kurzem werde erfolgen fönnen. sei ein Normalstatut ausgearbeitet, das den Versicherungsanstalten zur Berathung zugehen werde. Er hoffe, das Gesetz Festsehung der Renten woerde am 1. Januar 1891 in Kraft treten fönnen.
genoffenschaftsvorstände grob schreiben, müssen wir die Berufsgenossenschaften abschaffen, das geht über mein Berständniß ( Beifall rechts.) soll ein Zarif schablonenmäßig bei der
angewendet werden, wonach
Abg. Klemm( Sachsen ): Ich bin Herrn Gebhard für feine Anregung und dem Herrn Staatssekretär für seine Ausfunft sehr dankbar, ich möchte aber noch Eines hinzufügen. Die Butung des Alters- und Invaliden gesezes und der Beifall, hat, so ist das lediglich eine mißverständliche Generalifirung
der Verlust bestimmter Glieder einen bestimmten Proentfak der Erwerbsfähigkeit ausschließt. Ein solcher Tarif besteht offiziell nicht, und wenn eine Berufsgenossenschaft oder ein Schiedsgericht sich auf einen solchen Tarif berufen
einer einzelnen Entscheidung des Reichs- Versicherungsamts, die von diesem niemals beabsichtigt ist. Ich unterschreibe Wort für Wort die Anerkennung, die der Borrebner dem Reichs
mit bem es aufgenommen wird, wird davon abhängen, daß bie Arbeiter fo bald wie möglich in den Befiz der Wohl thaten des Gefeßes treten, fich also so bald wie möglich ver dern. Nun hat ja die Preffe aller Parteien in populärer, Berficherungsamt gezollt hat, damit ist ganz unvereinbar ber lecher Weise das Publikum über die sehr komplizirten Vorwurf, daß schablonenmäßig nach einem Tarif die Ent lebergangsbeftimmungen des Gesetzes inftruirt. Aber die schädigungen festgefegt werden. Die Sache liegt anders, die wunderschönste Broschüre, der schönste Artikel kann nicht die Entschädigungen werden nach der Individualität des Falles
viva
tart
vox
oft
oft
man bald
eiseßen. Eine viertelstündige Auseinandersetzung leichter auf als ein langer Artikel, den aus der Hand legt. Ich möchte deshalb berartige
bie geehrten Rebner dieses Hauses bitten, populäre Vorträge zu halten und das Publikum zu belehren.( Abg. Ridert: Die Versammlung fann aber aufpeloft oder verboten werden!) Der Buchstabe tödtet, aber das
Bort macht lebendig.
Abg. Baumbach( dfr.): Dem Herrn Vorredner erwidere
immer mit der nöthigen Objektivität gegeben, vielmehr seitens
und der Lage der Verhältnisse des zu Entschädigenden abgemeffen. Das Reichs- Verficherungsamt ist weit davon entfernt, 3. B. zwei Leute, die beide den Arm verloren haben, gleichmäßig zu behandeln, wenn der Eine ein junger Mann ist, der nebenher mit dem einen Arm noch etwas verdienen kann, und der Andere ein alter Mann, der vollständig verdienstlos dasteht. Ich habe das Bedürfniß, zu verhindern, daß diese irrigen Anschauungen über die Rechtsprechung des ReichsVersicherungsamtes fich im Lande festseßen. Nun sollen die
ib, daß die von ihm angeführten Instruktionen leider nicht Verwaltungstoften fortgesezt steigen und außer Verhältniß
Jefcetär, mie es mit der Novelle zum Krantentassenbegleitet werden. Ich richte die Frage an den Herrn StaatsBeset steht, die uns schon in der vorlegten Thronrebe zu Befagt ist. Für ebenso wichtig halte ich bie Reform der UnfallDerficherung und ich frage den Herrn Staatssekretär: Wie denken
Gelegenheit sein, alle Ihre Klagen los zu werden, und wir werden fie eingehend prüfen. Was soll es helfen, jegt beim Etat des Reichsamtes des Innern ex professo diese Materie zu behandeln? Ich möchte deshalb dringend davon abrathen, biesen Gegenstand noch eingehender zu erörtern.( Beifall rechts.)
Abg. Singer( Soz.): Diesem Wunsche fann ich leider nicht Folge geben. Einmal entspricht es dem parlamentarischen Ufus, bei der Etatsberathung die Wünsche und B.schwerden weiter Boltstreife hier zum Ausdruck zu bringen, und dann geben mir gerade die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Anlaß zur teplif. Die verbündeten Regierungen haben in der vorigen Seffion die Krankenkassen - Novelle nicht vorgelegt, um uns nicht die schönen Sommermonate zu rauben. Ich habe nicht nöthig, für meine Partei das auf das Entschiedenste zurückzuweisen. Bei so weit tragenden Intereffen darf das Volk von seinen Vertretern verlangen, auch ein paar Sommermonate fich mit diesen Dingen zu beschäftigen, und wenn man uns auch in dieser Seffion damit nicht belasten will, weil der Reichstag mit den vorliegenden Gefeßen vollauf beschäftigt sei, fo entnehme ich daraus die interessante Thatsache, daß die verbündeten He
gierungen nach der Auffaffung des Herrn v. Bötticher bas Maß ihrer Arbeiterfreundlichkeit und der Fortentwickelung der Arbeiterschutzgesetzgebung mit der Vorlage des Sozialisten gefeßes erfüllt erfüllt glauben. Ich habe mich aber doch gefreut, daß der Staatssekretär prinzipiell einer Ste vifion des Unfallgefeßes nicht entgegen ist. Vielleicht dienen meine Ausführungen dazu, diese Revision zu be schleunigen. Auch ich möchte den Arbeitern die Vortheile der Uebergangsbeftimmungen des Alters- und Invalidengefeßes zuwenden. Ich glaube, die Arbeiter find bisher deswegen so lau gewesen, weil sie erst die Ausführungsbestimmungen des Bundesraths und damit das eigentliche Inkrafttreten bes Ge feges abwarten wollten. Ich und mein Freund Bebel haben darauf hingewiesen, daß es die Pflicht jedes demnächst zu Berbchernden sein wird, sich die Vortheile der Uebergangsbestim fi ungen zeitig zu sichern, und wenn Herr Klemm in dantens merther Weise auf das lebendige Wort hingewiesen hat, so möchte ich ihn nur bitten, feinen Einfluß geltend zu machen, maß die Verfammlungen der sozialdemokratischen Partei, we che zur Instruktion über dieses Gesez einberufen werden, nicht verboten werden. In Sachsen hat man mehrfach solche Versamm lungen als unter das Sozialistengefet fallend behandelt. Ueber die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften, soweit sie sich in den Sektionsporständen und Schiedsgerichten geltend machen, wird in Arbeiterkreisen lebhafte Klage geführt. Selbst das
Der Startellparteien mit Angriffen auf die politischen Gegner Organisation. Ich bestreite diese Behauptung und die Berech- Reichs- Versicherungsamt, das in den ersten Jahren mehr zu
nungen des Vorrebners pofitiv. Allerdings ergiebt sich aus den vorliegenden Nachweisungen über die Verwaltungskosten der Berufsgenossenschaften während des Jahres 1888, daß im Gesammtresultat fich diese Kosten nur um einen Pfennig pro Kopf der Versicherten ermäßigt haben. Sie sind von 75 Pfennig in 1887 auf 74 Pfennig in 1888 herabgeftiegen: biefe Herabs
Gunsten der Arbeiter entschied, ist jezt den Bestrebungen der Arbeitgeber zugänglicher. Es ist auch nicht zufällig, daß man beim Alters und Invalidengefeß die Wirksamkeit des Reichs Versicherungsamts gegenüber der Unfallversicherung erheblich eingeschränkt hat. Wan flagt, daß die Urtheile der Sektionsa vorstände und Schiedsgerichte über das Maß der Erwerbs
Berufsgenossenschaften nach den bisherigen schlechten Erfahrungen minderung ist gewiß außerordentlich flein. Rechnet man auf unfähigkeit außerordentlich rigoros zu Gunsten der Unternehmer
jation eintret n? Früher sah man die lektere für ein Dogma an, beibehalten werden, oder foll eine Aenderung dieser Organiund ihre Gegner wurden für Reichsfeinde oder mindestens hir radikale Reidsnörgler" erklärt. Inzwischen haben sich die De fichung der ländlichen Arbeiter ebenso wie bei der In Berufsgenossenschaften ihr eigenes Intereffe darin gefunden haben, nichauungen doch etwas geändert und auch bei der Unfallvalidenversicherung hat man diese Organisation verlaffen. Auch Don Lonservativer Seite, wie z. B. von Herrn v. Rauchhaupt, bacht gewesen find. Allein 32 Berufsgenossenschaften haben der doch die Sache kennen muß, find abfällige Aeußerungen
Grund von je 1000 M. anrechnungsfähigen Löhnen, so hat fogar für 1888 die Berwaltung einen Mehroufwand erfordert. Denn während die Berwaltung 1887 nach dieser Rechnungsmethode pro Kopf 1,21 M. erfordert hat, ist der Bedarf in 1888 auf 1,22 M. geftiegen. Aber Sie ersehen aus den Nachweisungen, daß viele baß fie auf eine Herabminderung der Verwaltungstoften be 1888 eine billigere Berwaltung als 1887 gehabt, und ich zweifle nicht, daß, nachdem selbst die Schornsteinfeger, die so hohe Ver
bie sämmtlichen Berufsgenossenschaften mit der Zeit zu einer
meffung der Entschädigungen gehen die Berufsgenoffenschaften waltungstoften haben, auch schon dazu übergegangen find, eine tein schablonenhaft vor, man hat einen förmlichen Tarif: für recht ansehnliche Ermäßigung der Roften herbeizuführen, auch für den eines Auges 33 pet. Der Berluft beider Beine trägt Ermäßigung fommen. Die Selbstverwaltung bringt es mit ben vollen Verlust des Augenlichtes wird volle Rente bezahlt, Bolle Rente ein, der eines Beines 50 pet., beide Hände volle fich, daß den Behörden, welche die Leitung der Unfallversiche Rente, eine Hand 60 pet.( Widerspruch rechts und am Bundesrathstich.) Diese Tare paßt nicht immer, fie wird aber felgehalten, weil das Schiedsgericht wegen der weiten Entfernungen die Verunglückten vielfach gar nicht zu sehen befommt, denn nicht jeder Arbeiter fann an den Sit
bs Schiedsgerichts reifen.
mnig Luft, fich mit diesen Angelegenheiten zu befaffen,
Die Gemeindevorstände haben
rung haben, eine Einwirkung auf die spezielle Verwaltung der einzelnen Berufsgenossenschaften nicht zusteht. Wir können den Borständen berselben nicht verbieten, mehr Beamte zu halten als erforderlich ist, oder Zeitschriften und Publikationsorgane herauszugeben, bie Berufsgenossenschaften müssen selbst den Borständen anheimgeben, billiger zu wirthschaften. Aber selbst wenn fie die Resultate von 1888 noch nicht für günstig an
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ausfallen. Ob von oben her bestimmt oder nicht, thatsächlich hat sich in den Entscheidungen der unteren Organe eine, mie schon Baumbach sagte, schablonenmäßige Rechtsprechung eingebürgert, welche die Stente feftfeßt nach dem Maß von Erwerbsunfähigkeit, welche man für den Verlust ganzer Gliedmaßen für richtig hält. In den letzten Jahren hat man auch den Verfuch gemacht, nachzuweisen, daß der Tod eines durch Unfall Berlegten, durch Unfall er Später erfolgt, in feinem Zusammenhang mit dem Unfall fteht, sondern die Folge einer früheren Krankheit ist. Dieser Versuch ist in sehr vielen Fällen zu Gunsten der Anschauung der betreffenden Behörde ausgefallen. Diefe Anschauung widerspricht dem Sinne und Geifte des Gesezes. Sehr wünschenswerth wäre eine getrennte Buchung der Unfälle der Lohnarbeiter und Affordarbeiter. Die Frage der Zus läfigkeit der Affordarbeit ist noch nicht abgefchloffen. Viele Arbeiter bezeichnen die Affordarbeit drastisch als Mordarbeit. Jedenfalls giebt die übermäßige Ausbeutung der Affordarbeit die Veranlaffung zu einer Schädigung der Gesundheit der Affordarbeiter und zu einer Vernachläftigung der Vorschriften bezüglich der Versicherung der Arbeiter. Es wären Anorba nungen des Reichsversicherungsamte sehr erwünscht, welche die