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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

Nr. 292.

Parlamentsberichte.

Denklayer Reichsing.

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Freitag den 13. Dezember 1889.

36. Sizung vom 12. Dezember, 12 Uhr. Am Tifche des Bundesraths: Don Bötticher, von Marschall.

Bur ersten Berathung steht der Antrag des Zentrums ( von Suene und Genoffen) auf Annahme des folgenden Gesch entwurfs, betreffend die Wehrpflicht der Geistlichen:

Einziger Paragraph. Militärpflichtige, welche fich dem Studium der Theologie einer mit Korporationsrechten innerhalb des Gebietes des Deutschen Reichs bestehenden Rache oder Religionsgesellschaft widmen, werden in Friedens­seiten auf ihren Antrag während der Dauer dieses Studiums bis zum 1. April des fiebenten Militärpflichtjahres zurüdaeftellt.

aben dieselben bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkte auf Grund bestandener B: üfung die Aufnahme unter die Zahl der zum griftlichen Amt berechtigten Randidaten erlangt, beziehungs. weise die Subdialonatsweihe empfangen, so werden diese Militärpflichtigen auf ihren Antrag der Erfahreserve überwiesen und bleiben von Uebungen frei."

Abg. Frhr. v. Huene( 3.) begründete den Antrag. Die Frage, ob und in wie weit die Geistlichen eine derartige Be tücfichtigung verdienen, sei nach seiner Ansicht durch den

fel 65 des Militärgefeges bereits entschieden. Es frage fich nun, ob es nicht geboten und zwedmäßig fei, aus dieser Beftimmung des Gesezes patische Konsequenzen zu ziehen. Weshalb follten Leute mit der Waffe ausgebildet werden, welche im Ernstfalle nicht mit der Waffe verwendet werden Jollen? Mittel und 3ved ständen hier in gar feinem Ver biltniß. Die Militärdienstzeit sei für die Theologie- Stubiren­ben bindernder, als für jedes andere Studium. Außerdem wür­den durch die Einziehung zu Dienstleistungen die Theologen, oenn fie cin geistliches Amt haben, überaus ge­hört. Besonders fei zu berücksicht gen, daß die Geist­lichen aller Ronfeffionen in erster Linie berufen feien, an der Erhaltung der Staatsordnung mitzuwirken. Der ring Rehner met die von evangelischer Seite erhobenen Be denten zurüd, denn das Recht der Militärpflicht werde durch Titätte ben Antrag nicht berührt. Die Geistlichen aus der alien preußi Boehow hen Zeit hätten überaus segensreich gewirkt, ohne die Schule des oftiven Dienftes durchzumacher. Es handle sich bei der Thätigkeit der Theologen im Felbe nicht um den militärischen Geist, sondern um den Geist der Gnade, den Gott ihnen zu ihrem Berufe giebt. Der Antrag verftoke nicht gegen die all­Remeine Wehrpflicht, auch bränge er die geforderte Wohlthat Niemandem auf. Er bitte daher um Annahm: seines Antrags. ( Beifall im Zentrum.)

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Abg. v. Kleint- R how( fonf.) erkennt prinzipiell an, daß der Geiftliche nicht mit dem Schwert zu wirken habe. Die Militärgefeßgebung trage auch in diesem Grundsche Rechnung. Indeffen enthalte der Antrag Bestimmungen, welchen feine Feunde vom evangelischen Standpunkte aus nicht zustimmen tönnten. Sie feien niet in her Laze, hierzu eine bindende Stellung einzunehmen, ohne Einwilligung der fachlichen Be borben. Erleichterungen für die Theologen wünschten auch Jeine Freunde. In diesem Sinne würden sie bei der zweiten Lefung den Antrag steller, den Reichskansler dohin zu ersuchen, daß die Theologen em halbes Jahr mit der Waffe dienen und bas zweite Halbjahr im Lazarethsienste v rwendet werden sollen.

( Bravo ! redhis.)

Abg. Dr. Reichensperger( 3entrum) empfiehlt den An­hag v. Hne, welcher durchaus fein neues Prinsip in unfere Behroefaffung bringen wolle. Schon die Reichskommiffion,

elche zur Vorberathung des Wehrge eßes niedergefeßt war, babe fine berartige Bestimmung in ihren Entwuf aufgenommen. Allein zwischen der ersten und zreiten Lesung im Reichstage feien von evangelischer Seite Proteste dagegen einge angen, o daß seine pohtischen Freunde es camals nicht für enge igt hielten, an dem betreffenden Vorschlage festzuhalten. Der Redner weist den Vorwurf zurüd, als sei der Antrag Quene eine nicht zu rechtfertigende Ueberhebung der tatho­11hen Theologen. Sie forderten nur, was alten Rectes in Beußen sei. Wenn es gegolten, fei die katholische Geistlichkeit Hets auf dem Blake gewesen, sowohl im Schlachtgetümmel, wie im Benbauch der Lazarethe. Viele derselben seien mit dem Elanen Rreus geschmüdt. In Frankreich , wo man die Dienft befreiung für die Geiftlichen abgeschafft habe, mache fich schon t die Reaktion auch in nicht fatholischen Kreisen dagegen die deutsche Heeresmacht teine Einbuße erleiden.( Beifall im geltend. Collie der Antrag zu Stande fommen, so merde

Sentrum.)

Abg. Dr. Delbrück( Reichsp.) betont, daß bezüglich des Antrags Quene ein wesentlicher Unterschied zwischen den fa­tholischen und den evangelischen Geistlichen bestehe; den tatho­ludhen Geiftlichen mache er unbedingt die gewünschte Ron effion, denn der Charakter derselben, wie ihn die katholische Rirche ausgebildet habe, stehe im direkten Widerspruch mit der Behipflicht. Für die evangelischen Theologen aber lehne er dieses Privilegium als ein privilegium odiosum ab. Die evan gelifde Kirche fenne feinen Brieftes stand im Sinne des fatho fits Brinzips sei hier nicht am Plaße. Der Anregung des fden Dogmas. Eine rein äußerliche Alwägung des Part­

Abg.

D.

Kicift- Regow, bezüglich Ausbildung der Theologen in

felbe Recht. Den Individuen wie den Behörden werde volle Freiheit gelaffen.

Damit ist die erfte Berathung des Antrages beendet. Zu der fich anschließenden zweiten Berathung bittet der Abg. v. Huene( Bentr.) den Abg. v. Kleift- Rekow, fich bezüg­lich seines Antrages mit dem Abg. Delbrück zu verständigen und feinen Antrag demgemäß zu modifiziren.

Der Antrag v. Kleist Rezom lautet: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, herbeiführen zu wollen, daß Ein­jährig Freiwillige, welche fich dem Studium der Thologie einer mit Korporationsrechten innerhalb des deutschen Reiches bestehenden Kirche oder Religion gesellschaft widmen, in Frie benszeilen auf ihren Antrag nach halbjährigem Dienste mit der Waffe das zweite Halbjahr als Lazarethgehilfen

dieren."

Abg. Richter( dir.) bemerkt, daß die Regelung der Mas terie große Schwierigkeiten habe. Eine Faffung würde fich leichter finden laffen, wenn sich die Vertreter der verbündeten Regierungen an der Berathung betheiligter.

Abg. v. Kleint- Rekow( ofons.) ist gleichfalls der Anficht, daß der Mangel an Betheiligung feiters der Regierung an der Debatte die Verhandlungen außerordentlich erschwere. Er ist bereit, in seinem Antrage die Worte ,, auf ihren Ant: ag" fallen zu laffen.

Abg. Dr. Windthorst( 3entr.) nimmt diesen Antrag an, jedoch nur angesichts der Nothlage, in der sich seine Partei mit ihrem Antrage befinde.

Abg. v. Kleit- Rekom( dkonf.) betont, daß sein Antrag auf einem cinflammigen Beschluß der evangelischen General fynode bafice, der auf Anregung des Herrn v. Bodelschwingh­Bielefeld gefakt fei.

Abg. Dr. D.lbrück( Reichsp.) ift in sofern mit dem An­haz v. Kleist einverstanden, als derselbe durch Weglaffung der Worte auf ihren Antrag" fich mit seinem( Delbrücks) Antrag im wesentlichen dece.

Nach Furzen Bemerkungen der Abgg. Dr. Windthorst und v. Kleint- Rehow wird die Debatte geschloffen. Bei der Abstimmung über den Antrag v. Huene bleibt das Bureau über die Majorität zweifelhaft, so daß zur Auszählung ge­schritten werden muß. Es werden 127 Stimmen für, 111 gegen den Antrag v. Huene abgegeben; damit ist derselbe ang: nommen und dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

Es folgt die erste und event. zweite Berathung des von dem Abg. Dr. Windthorst( Bentr.) eingebrachten Gesez­ertwurfs, betr. die Aufhebung des Gefeßes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtein, vom 4. Mai 1874.

Abg. Dr. Windthorst( 3entr.) begründet den Antrag, der schon wiederholt eingebracht und vom Hause angenommen worden sei. Er hoffe, daß derselbe auch diesmal die Zustimmng des Hauses finden werde.

Abg. Dr. v. Marquardsen( natl.) erklärt, daß seine Freunde jetzt dem Antrage Wmohorft zustimmen werden. Das betreffende Geir fei eine Folge von Kämpfen, die glücklich be­feitigt seien. Nachdem die Ursache weggefallen, sei auch das Gesez hinfällig geworden, daher werde seine Fraktion den An­trag annehmen.( Beifall.)

Abg. Richert( ofr.): Dann scheint eine Diskussion voll­ständig überflüssig zu sein, ich beschränke mich daher unter Be­rufung auf unfere früheren Ausführungen auf die Erklärung, daß wir einstimmig dem Antrage zustimmen.( Beifall links und im Zentrum.)

Abg. v. Rheinbaben( Rp.): Auch meine Fraktion hat einstimmig beschloffen, dem Antrage zuzuftimmen. Früher waren wir dagegen, weil wir ihn als eine Demonstration an­fehen mußten. Nachdem dieses Bedenken beseitigt ist, glauben wir der Waff, die in diesem Gefeße liegt, entrathen zu können. Es wird zur Beruhigung des fatholischen Volfes beitragen, wenn wir diesen legten Stachel des Kulturkampfes beseitigen, bann wird man uns auch nicht mehr verdächtigen fönnen, daß es uns mit der Beendigung des Kulturkampfes nicht ernst sein fönne. Aus diesen Gründen stimmen wir heute einstimmig für den Antrag.( Beifall im Zentrum.)

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Abg. Fürst Radziwill( Pole): Ich möchte in dieser sdönen Einstimmigtet die Stimme meiner Fraktion nicht fehlen laffen, um unserer Befriedigung Ausdrud zu gebent, baß wir hier mit einem, swar noch nicht bem legten, aber doch recht traurigen Ueberbleibsel der Kulturfampfszeit aufräumen.( Beifall.)

Abg. Müller( Marienwerber, Rchep): Vom Standpunkt eines Abgeordneten aus den deutsch - polnischen Landestheilen möchte ich nur hervorheben, daß es im Intereffe des Deutsch­thums in diesen Landestheilen liegt, daß diefer Ueberreft aus ber Kulturkampfszeit fobald wie möglich beseitigt wird.( Beifall.) Unsere Verhältnisse leiden unter der leidenschaftlichen Agitation vermittelst der Identifi irung von deutic" mit proteftantisch" und von polnisch" mit katholisch". Wird diese Reminiszenz des Kulturfampfes beseitigt, so wird ein besseres Zusammen leben möglich fein.

Abg. Singer: Gegenüber der außerordentlich erfreulichen Uebereinstimmung wäre die Frage berechtigt: wer hat denn eigentlich den Rul urkampf angefangen?( Heiterkeit.) Wir stimmen dem Antrage aus unserer prinzipiellen Ueberzeugung zu, da wir gegen jeglide Ausnahmegesetzgebung sind, und ich knüpfe baran den Wunsch, daß der Reichstag auch bei einer anderen bemnächstigen Gelegenheit mit der Wirthschaft der Ausnahmegese gebung aufräumen wird. Wenn wir i ht für diesen

tereffe ber moralischen Rüdwirkung halte er es für nothwendig, Antrag ftimmen, troßdem ein großer Theil des Zentrums für das

ben Lazarethen, fann Redner nicht zußimmen. Schon im In­has bie evangelischen Theologen ihrer Militärpflicht im vollem Umfange genügen.( Beifall rechts).

Abg. Knlemann( natl.) ist der Ansicht, daß die jetzige Beichgeburg ben in Rede stehenden Verhältniffen vollständig Red nurg trage. Das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht Linne Ausnahmen nicht geftatten, ohne mit sich selbst in Wider prud zu treten. Die geforderte Sonderstellung stehe ohne allen Borgang de. Auch für die Theilnahme an den Be thari, ungen bes praktischen Lebens sei der Militärdienst der Beifilid en feine zwedmäßige Vorbildung. Eine Sonderstellung irgend eines Berufes gegenüber ter Militärpflicht dürfe nicht greifen. Er halte demgemäß den vorliegenden Antrag

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toangelischen Geiftlichen hier zu machen sei, fann er nicht

Sozialistengefeß ist, so kann ich diese unfere Abstimmung nicht beffer motiviren, als daß ich sage: Seht, wir Wilden find doch beffere Menschen!( Hitecfert.)

Abgeordneter Hahn( deutschkonf.): Ich will auch meiner­feits die Annahme des Antrages empfehlen.( Beifall im Zentrum.) Damit schlicht bie Generaldiskussion. Im Schlußwort bemertt

Abg. Windthors: Als Schlußwort sage ich allen meinen verbindlichnen Dant.( Heiterkeit.) Es folgt sofort die zweite Berathung.

Abg. Richter: Ich konstatire, daß die Regierung auch Ta fie fich früher heftig gegen

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6. Jahre.

Amtes befriedigen uns nicht ganz, miren aber theilweise ent gegenkommend. Es steht daher nichts entgegen, daß wir diese Frage gefeßlich regeln.

Abg. Hahn( of): Der dem Antrage zu Grunde liegen­den Tendenz fönnen wir beitreten, gegen den Antras in dieser Form haben wir aber Bedenken. Die Missions hätigkeit beiber chriftlichen Ronfeffionen in den Schußgebieten ist in möglichst großem Umfange wünschenswerth, der Reichstag hat aber wie­berholt die Ausdehnung der bezüglichen Bestimmungen der Rongoakte auf diese Gebiete nicht für nothwendig erklärt. Wenn der Antragstellung heute neues Material vorgebracht, bewiesen hätte, daß die Reichsregierung die Gleichberechtigung der beiden chriftlichen Konfeffionen nicht refpeftirt hat, fo ließe sich ja über den Antrag reden. Wir find car nicht abgeneigt, auch gegen den Widerspruch der Regierung Anträge zu wiederholen nur ich erinnere an die Arbeiterschußanträge aber ihre Nothwendigkeit muß bea gründet sein. Außer diesem formellen habe ich noch ein sach­liches Bedenken. Nehmen wir diesen Antrag an, so geben wir auch dem Islam ein Privileg, in unseren Schutzgebieten für feine Lehren Propaganda zu machen. Das aber wird auch der Antragsteller nicht wollen. Dem von dem Abg. Stöder für die zweite Lesung vorbereiteten Antrage, Maßregeln zu treffen, daß beide chriftlichen Ronfeffionen sich in ihrer Miffionsthätig­feit in den Schußgebieten nicht gegenseitig beeinträchtigen, fich also nicht gegenseitig bekämpfen und anfeinden, würde ich meine Zustimmung nicht versagen.

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Abg. Wörmann: Auf Grund meiner perföhnlichen Er fahrungen fann ich den katholischen Miffionaren nur die weiteste Ausdehnung ihrer segensreichen Thätigkeit in den Schußgebieten wünschen.( Beifall im Zentrum.) Dies aber in einem besonderen Gesetz nieberzulegen, halte ich nach den Ers flärungen der Regierungsvertreter und namentlich des Herrn Staatssekretärs, für überflüssig und für bedenklich mit Rücksicht auf die Gefahren, welche aus einer Anerkennung des Islams entspringen fönten.

Aba. v. Ow( Rp.): Der Antrag Windthorft spricht für fich selbst.( Sehr richtig! im Zentrum.) Die Konkurrenz des Islams brauchen unsere christlichen Missionäre nicht au fürchten. ( Sehr richtig! im Zentrum). Ich würde es auf das Lebhafteste bedauern, wenn der gewiß vorzügliche Eindruck, den der heutige Sigungstag im ganzen Deutschen Reiche machen wird, dadurch einigermaßen abgefchwächt würde, wenn der Antrag Winot­horst nicht angenommen würde.( Sehr richtig! im Zentrum.) Nehmen Sie den Antrag Windthorst an im Interesse des konfeffionellen Friedens nicht blos in den Schuhgebieten, sondern vor allen Dingen im Intereffe des friedlichen Zu fammenwirkens aller Parteien im Deutschen Reiche selbst! ( Beifall im Zentrum und rechts.)

Abg. Nobbe( Reichsp.): Es fönnte so scheinen, als ob die ganze Reichspartei derselben Anficht sei, wie der Vorredner; bas ist nicht der Fall. Ich möchte die warme Stimmung des heutigen Reichstages feineswegs stören. Wir follten aber eine folche Stimmung nicht allzusehr auf uns einwirken lassen, weil wir die Konsequenzen dieses Antrages nicht übersehen fönnen.( Dho! rechis.) Ja, das ist meine Ueberzeugung. Für Gewissensfreiheiheit. religiöse Dulbung in den Schuh­gebieten bin ich wie jeder Andere, aber ich weiß nicht, welche Hintergebanken bei dem Antrage vorhanden find. ( Unruhe im Zentrum.) Sie miffen, es thut mir sehr leid, daß ich das fagen muß, gem ffe Orden( 3uftimmung), melche im deutschen Bolte....( große Unruhe im Zentrum und rechts.) Ja, warum soll ich es nicht sagen, Klarheit ist vor allem noth­wendig, und wenn man die warme Summung im Reichstage vorausgesehen hätte, fo hätte man noch ganz andere Gefeße vorschlagen fönnen. Sie gestatten also, baß ich mit dem Finger auf diesen Gegenstand hinweise, offen und treuberzig. Ich werde gegen diesen Antrag stimmen.( Bustimmung auf der rechten Seite.)

Damit schließt die Diskussion. Das Schlußwort erhält Abg. Windthor: Wir haben noch verschiedene Ans träge in petto, denten aber nicht daran, sie in dieser Seffion zu stellen. Wir haben oft genug gefagt, welche Wünsche wir noch erfüllt ſehen müssen, und wir werden sie wiederholen, bis sie erfült find. Das dem Abg. Nobbe. Wir wünschen feine Bevorzugung irgend einer Kirche. Nimmt eine Kirche den weltlichen Arm in Anspruch, so wird der Staat in Ver fuchung gerathen, Forderungen zu stellen, welche die Kirche nicht erfüllen kann. Ich habe gewiß nicht die Absicht, den Islam zu fördern. Der Geift, der den Jelam groß gemacht, ist im Sterben. Wäre es aber auch nicht so, die christlichen Ronfeffionen würden doch im Stande sein, den Islam zu überwältigen. Ihn prinzipiell der religiösen Dul dung auszuschließen, halte ich für unrichtig. Ich ver­lange für jebe Religion Freiheit der Religionsübung. Wie die Apostel in alle Welt hinausgeschickt find, um frei zu lehren, so follen es auch die Missionare werden. Reine Kirche, weber bie evangelische noch die fatholische, fann fich in dieser Wirksamkeit Grenzen ziehen laffen. Wie weit jebe Ronfession und ihre Miffionare zu gehen haben, müssen wir dem Taftgefühl der letteren überlassen. In jenen Gegena den werden fich wohl katholische und evangelische Missionare zu vertragen wiffen.be

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Damit schließt die erste Lesung und das Haus tritt sofort in die zweite ein. Ein Antrag Stöder mill unter Ablehnung des Antrages Windhorst die verbündeten Regierungen erfuchen, Maßregeln zu treffen, durch welche bei Festhaltung des Grund­fazes der Parität das gleichzeitige Wuten von Missionaren verschiedener Konfession in denselben Bezirken möglichst ver­hütet wird.

Abg. Stöcker: Mich veranlaffen im Gegensatz zu dem Abg. Wind thorft rein praktische Erwägungen zu meinem An­trage. Ich halte es nicht für richtig, auf kolonialem Boden Alles durch Gefeße feftzulegen. Die Kongoafte vollends auf unsere Schußgebiete auszudehnen, dagegen muß ich im Namen der Würde des Deutschen Reichstages protestiren.( Unruhe im Zentrum.) Die Rongeatte hat besonders auf den Ein­spruch des türkischen Gesandten die jetzige Form halten. Daß eine Fraktion aus römischen Katholiken

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bezüglich des Unterschiebes, der zwischen katholischen und den Ant ag geäußert hat, muß fie fich jest wohl eines Besseren schriebe ich nicht einer Weitherziakeit, einer besonderen Ge

Buftimmen.

Abg. Dr. v. Mycielski( Bole) erflärt fich für den An­

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trag, indem er auf den Brieftermangel in den östlichen Provinzen

besonnen haben.

Der Gefeßentwurf wird darauf gegen die Stimmen einiger Nationalliberalen angenommen.

Es folgt die erste Berathung des vom Abg. Windt­horst beantragten Gefeßentwurfs über die Ausdehnura der Beftimmungen der Rongo- tie über die Gleichstellung ber Ronfeffionen bei Ausübung der Miffionsthätigkeit

Abg. Windthorst( Bentr.): Dieser wiederholt berathene Anirag will die Frage lösen, ob in unseren Kolonien volle Religionsfreiheit, besonders bei Ausübung der Miffionsthätig­feit herrschen soll. Die bei her legten Rolonialdebatte gege benen Eekärungen des Herrn Staatssekretärs des Auswärtigen

auch in evangelischen Kreisen die Annahme des Antrages ers bg. Dr. Windthor( Zentr.) ist der Meinung, daß wünscht sei. Das Wesen der Geistlichen aller Konfeffionen auf die deutschen Schuhgebiete. lei berart, daß es mit dem Waffendienste nicht vereinbar sei. Die Beiftlichen erfüllten im Felde vollauf ihre Pflicht durch ben Beistand, den ste den Verwundeten und Sierbenden ge­mähren. Der Antrag laufe lediglich auf das hin us, was kaher fchon bestanden habe; er gebe allen Ronfessionen das

wiffensfreiheit zu, sondern dem Mangel an durchgebildeter fonfeffioneller Ueberzeugung. Der Arm des Gefeßes brauchte nicht einzugreifen, wenn es auf Erden nur eine Kirche gäbe. Den Vergleich mit den Aposteln würde ich dem Abg. Windt horst hingehen lassen, wenn er anerkennte, daß ebenso die evangelischen Miffionare wie die katholischen Nachfolger der Apoftel find und wenn seine Kirche baffelbe thäte.

Die

Frankfurter zeitgemäßen Fragen" denten jedenfalls anders. Das Vertrauen, das Windthorst auf den Taft der Miffionare hat, haben diese auf allen Gebieten außereuropäischer Mission nicht gerechtfertigt.( Lebhafter Beifall rechts.)

Der Antrag Stöder wird abgelehnt; für derfelben stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartei mit Aus­