e
ng.
ek
, 50.
5,00.
, 20.
, 50.
3,50.
5,00.
1,75.
1,75.
2,50.
L
r
K
en. sten
19,
79,
en
ef,
ots, etø
section
185,
pfiehlt
er.
ts.
60
ble mein Flöten
nikas
madhe
7.
midt,
6.
[ 1658
baks
Breife!
Rob
Ade
bei Be
Sefdaft
Bras play
Ten 1
ter
it ge
ringen
Bebes
eblern
le
Meter
lichs
Co bis
ppiche
Tepp
Pri
iden
engl
t, in
3 M., Stores,
anko.
2
abrit
1
e, 1
58,
brüde
eilagen
1
Jr. 294.
Gerichts- Beitung.
Die Dampferparthie des Vulkan". Die entfeßliche Schiffs Ratastrophe, welche fich am Abend des 20. Juli d. 3. an der Dammbrüde in Röpenid ereignete, beichäftigte am Sonnabend die erste Straftammer am Landgericht II. Der fahrlässigen Tödtung in zwei und der fab läffaen Körperverlegung in vier Fällen angeklagt, erschien der 47 jährige SchiffsLapitan Wilhelm Friedrich Albert Seegert, Berlin , Röpniders traße 8 wohnhaft, vor den Schranken. Die Verhandlung, die durch den Landgerichtsdirektor Gark geleitet wird, beginnt unte: großem Andrange des Publikums gegen 12 Uhr Mittags. Dem Angeklagten steht Rechtsanwalt Rausnik als Vertheidiger zur Seite.
Der schwere Unglüdsfall, ben der Angeklagte durch Außer atlaffung der ihm berufsmäßig obliegenden Aufmerksamkeit fahrlässigerweise verschuldet haben soll, dürfte noch in aller Erinnerung sein. Es bedarf daher nur einer ganz kurzen DarHellung, um die Erinnerung fo lebendig zu geftalten, wie es nothwendig ist, um den Gang der Verbandlung zu verstehen.
Es
Das Perforal der Eifengießerei Wolff und Co. in der Chauffeeftraße( früher Bultan") unternahm am 20. Juli in ber Starte von 200 Röpfen einen Ausflug nach Friedrichshagen . Die Beförderung erfolgte durch den Dampfer, Raiferin Augufta Bictoria" unter der Führung des Angeklagten. Auf der Rückfahrt langte ber Dampfer gegen 10 Uhr Abends vor der sogenannten Dammbrücke in Röpenid an. Gift lice eine sogenannte Klapp- oder Aufziehbrücke, d. h. die Brücke muß erst aufgezogen werden, bevor ein Schiff paffiren fann. Sind die Klappen aufgezogen, fo ergiebt fich eine Durchfahrt Don 7 Metern Breite, die aber sehr wesentlich beeinträchtigt wird durch die Ballentöpfe, auf denen die Klappen ruhen. Diese Ballenföpfe ragen rechts einen Meter und links emen Fuß in die Durchfahrt hinein, so daß diefelbe eigentlich nur 5 Meter breit und darum von allen Schiffsführern als eine lebe bebentliche Baffage gefürchtet ift. Es besteht daher auch die Vorschrift, daß die Durchfahrt nur in ganz langfamem Tempo geschehen und der Führer ganz genau auf die Mute zwischen der rothen und grünen Laterne halten soll, durch welche die beiden Seiten ber Brücke martirt werden.
Als der Dampfer fich der Brücke näherte, war es ziemlich bunkel und regnerisch. Der Kapitän führte selbst das Steuer, während der Steuermann Witt zu seiner Unterstügung daneben Band. Kurz vor der Einfahrt riefen beide den Passagieren u: Segen! Schirme zu! Die Arme vom Geländer nehmen!", faum aber war die Spitze des Schiffes in die Einfahrt gelangt, rannte fie mit großer Gewalt gegen die rechtsseitigen Balfenföpfe, wodurch ein Theil des Geländers abgebrochen, zwei Frauen in das Waffer geworfen, andere an der betreffen ben Stelle fizenbe Baffagiere unter und übereinander geworfen wurden. Es entstand nun eine entsegliche Szene. Die im Waffer mit dem Tode Ringenden, die auf dem Schiffe Schwerverlegen oder in finnlofe Angft Verfekten, erfüllten mit ihrem Geschrei die Luft, dazwischen ertönten Kommandorufe, Borwürfe c. und über alle dem schwebte eine undurchdringliche Finsterniß, welche durch die vereinzelten schwachen Schiffs- und Brüdenlichter nur noch graufiger gemacht wurde.
Das traurige Resultat der Ratastrophe war folgendes: Noch an bemfelben Abend wurde die Leiche der Frau des Former meiffers Rabischte aus dem Waffer gezogen. Am anderen Tage murde die Leiche der Frau des Formers Riiemte in der Nähe der Unglüdsstätte an das Land getrieben, schwer verlegt und mertwürbigerweise ganz nadend. Außerdem haben an Verlegungen bavongetragen: 1. ber Formermeister Rabischte einen Rppenbruch und eine Lungenquetschung; 2. deffen Tochter innerliche Quetfchungen und einen Buch des Infen Schlüffelbeines; 3. Frau Former Reuter Quetschungen des linken Oberschenkels, des Südgrates und der linken Brusthälfte.
Die Staatsanwaltschaft will nun bem Angeklagten durch fechs von ihr geladenen Zeugen und mehrere Sad verständige beweisen, daß der Angeklagte einmal vorschriftswidrig schnell gefahren ist, bann aber auch in schräger, statt in grader Rich ung in die Durchfahrt hineingefteuert tft, dagegen will die Bertheidigung durch 16 von ihr gelabenen Beugen den Nach weis führen, daß den Angeklagten fein Verschulden trifft, daß er vorschriftsmäßig gefahren ist, daß das Publikum feinen An orbnungen zuwider stehen blieb und die Aussicht versperrte unb bog ber betreffende Dampfer breiter ift, als die gewöhn hchen Spreedampfer.
Die Verhandlung beginnt mit dem Inquifitorium des Angeflagten. Derfelbe bestreitet jedes Verschulden seinerseits. Er führe bas Schiff bereits seit Pfingsten und habe 11 Mal des Rachts die Dammbrüde paffitt, er set immer glücklich hindurch gekommen, höchstens einmal ganz leicht mit dem Schiffe auf ber Seite angestreift. Auch in dem vorliegenden Falle habe das Schiff nur ganz leicht bie Brücke gestreift, die Erschütterung fei fo gering gewesen, daß man auf dem Hintertheil des Schiffes gar nichts davon bemerkt habe. Das Geländer fei auch nur ganz wenig eingebrüdt gewefen und es sei garnicht erflären, wie die Frauen in das Waffer gekommen. Diefelben müßten wohl im Schred aufgefprungen fein nb babei auf irgend welche Weise das Gleichgewicht ver loren haben. Da die Brücke stets gefchloffen ist, müssen die Dampfer ftets erst anrufen und während des Aufziehens liegen bleiben. Er habe etwa 70 Meter von der Brüde gehalten und bann bas Rommando gegeben: Ganz langfam vorwärts!" Langfamer lönne er überhaupt nicht fahren, als wie er ge fahren sei, denn sonst verliere das Schiff seine Steuerkraft und werbe vom Strome erst recht an die Brücke getrieben. Wenn
rabe durch die Mitte fomme, bleiben auf jeder Bordfeite 11 Soll freier Spielraum. Seine Stellung als Schiffsführer bezw. Steuermann sei auf den Spreedampfern nicht erhöht, wie auf Seeschiffen, beshalb fonnte er über die Leute, welche Handen, bezw. trop der Warnung wieder aufgeftanden waren, beginnt bie Beugenvernehmung.
fort
Sonntag den 15. Dezember 1889.
Reuter, baß auch die Laternen an der Brüde nicht gebrannt hätten. Da lekterer Umstand durchaus feststeht, so ist nur anzunehmen, daß die Zeugen auf die Vorgänge vor der Ratastrophe nicht genau geachtet haben. Die einzige Beugin, welche während der Ratastrophe etwas von den beiden ertrunkenen Frauen bemerkt hat, ist Frau Reuter. Dieselbe deponirt: Wir fuhren stets in ber Nähe des Strandes. Als wir die in Brücke einfuhren, hörte ich plöglich ein Kniden und Rnaden. Ich beugte mich vor, um zu sehen, was das wäre, da erhielt ich einen Stoß, der mich in das Schiff bineinschleuderte. Salb besinnungslos raffe ich mich auf; ich fche einen Menschenkräuel über mir, gleichsam an ber Brüde flebend. Ich denke, meine Tochter ist babei, ich greife darnach, aber da fällt der Knäuel hintenüber, ich sehe noch das geifter bleiche Geficht der Frau Habischte, dann ist der Knäuel verschwunden und mir blieb nur das Tuch in der Hand, in welches sich die beiden Frauen ein gehüllt hatten. Jezt verlor ich bas Bewußtsein und fam erft wieder zur Befinnung durch das Geschrei meines Sohnes, der aus dem Rajütenfenster gesprungen und von außen an Bord geklettert war, um uns zu helfen. Er fand mich und wollte ins Waffer springen, um die Schwefter zu fuchen, da fanden wir dieselbe am Boden liegend. Meine Neugierde hat mir das Leben gerettet, denn hätte ich mich nicht vorgebeugt, um zu sehen, was da Inadie, bann hätte ich den Balfen ficher ebenso an den Kopf gefriegt, wie Frau Rabischte und Frau Kliemfe, die so gewiffermaßen von dem Balken aufgespießt worden find.
-
6. Jahrg.
Frau Wind: Nur als Werkzeug meines Mannes habe ich so gehandelt.
Die Zeugin wird vereidigt.
Es tritt eine Pause von 20 Minuten ein.
Der Staatsanwalt beantragt infolge einer schriftlichen Erklärung Bleckmanns die nochmalige fommiffarische Verneh mung beffelben.
Der Gerichtshof beschließt demgemäß.
Sülle verwahrt sich gegen die Angabe Bledmanns, als hätte er an der Denunziation gegen Harm mitgemirft. Der Staatsanwalt beantragt tomm ffarische Ver nehmung des erkrankten Schriftstellers Viered in München durch das Amtsgericht München .
Das Gericht beschließt demgemäß.
Zeugin Frau Nagel( vereibigt): Die Brüber Gustav und Emil Finte tenne ich. Ich traf fie vor zwei Jahren im Herbst auf der Bahn. Sie sagten, fie fahren nach Magdeburg zur Hochzeit. Es war an einem Sonntag Morgen.
R... Lenzmann: Die Hochzeit war am 14. September und der Sonntag der 11. September.
Der Präsident fonstatirt nach der vorgelegten Heirathsurkunde, daß die Hochzeit am 14. Sept. war.
Gustav Finte: Von der Versammlung am 11. September auf Mathildenblid weiß ich nichts und kann auch nicht baran Theil genommen haben.
Nach dem Gutachten des Kreisphyfitus Profeffor Dr. Falt eibigt): Meines Wissens ist nach dem Inkrafttreten des Sofind beide Frauen durch Ertrinken gestorben, wenn schon bie- zialiitengefeges in Berlin eine Drgonifation gegründet worden, bie fich ftreng nach der amtlichen Wahlkceis- Eintheilung richtet. felben erhebliche Verlegungen an der Brust und den Extremi Es besteht ein Zentralfomitee, welches die Parteiangelegenheiten täten erlitten hatten. Einzelne Verlegungen find leitet, wie Verbreitung der Druckschriften und Agitation. Die vor, andere nach dem Tode herbeigeführt worden, Wahlkreise find in Hauptmannschaften einaetheilt, unter denen lektere wahrscheinlich durch die Schiffsschraube. Der Frau wieder die Vertrauensmänner und Hilfsmänner stehen. Diese Kliemte war schon bei Lebzeiten, vielleicht durch das haben in bestimmt abgegrenzten Bezirken die Flugblätter zu abgebrochene Gitter des Dampfers, bie ganze Bruft aufvertheilen. Bei meiner Thätigkeit bei der politischen geriffen, fo daß man frei in die Brufthöhle gelangen fonnte; Polizei find mir diese Thatsachen amtstundig geworden. auch waren die Stippen von der 2. bis zur 7. gebrochen. Sie find durch Gerichtserkenntnisse bestätigt. Ich habe fie bei Prozeffen angeführt und sie sind vom Gericht als glaubwürdig befunden worden. Es hat sich beweisen laffen, daß Gelder nach Zürich gesandt wurden. Es dürfte anzunehmen sein, daß das Zentralfomitee mit dem Sozial bemokrat" in Verbindung steht. Mit Singer und Hafen clever haben die Berliner Genoffen wohl in Verbindung geftanden, aber von einem Verkehr mit der Fraktion und von einem schrift lichen Verkehr ist mir nichts bekannt. Hafen clever fagte, er noffen auf der Straße verkehren. Von geheimer Tinte weiß brauche teine geheimen Versammlungen, er fönne mit den Ge ich; ich habe einmal ein berartiges Schreiben gesehen, das mir im Dienstwege zuging. Sammlungen zu Unterstügungszwecken werden veranstaltet. Wohin das Geld abgeführt wird, weiß ich nicht. Ich leae eine gebrudte Abrechnung vom Jabre 1887/88 des Berliner Zentralfomitee's vor. In Berlin besteht ein Raffirer; die Gelber wurden mohl nach auswärts gesandt; einmal find zweitausend Mark nach Zürich nach Zürich gesandt worden. Daß Gelder an den Fraktionsvorstand abgeliefert werden, ist mir nicht bekannt. Ich habe mehr fogenannte Hauptmannsbücher befchlagnahmt, welche Rubriken für Werthzeichen, Soz." und Sammelbons enthalten, worin Einnahme und Ausgabe verzeichnet ist. Db Gelb an den Soz." abgeliefert wird, meiß ich nicht. An die Familien der Inhaftirten werden Unterstügungen bezahlt. In Berlin bedeutet Werth zeichen" jebes Stüd Material, dessen Ertrag der Vertrauens mann an die Partei ab uliefern hat, z. B. Hefte der sozial demokratischen Bibliothek." Abrechnungen und Hauptmannsbücher wurden bei Ueberraschung ( Auf Befragen der Verth.:) Die einer Hauptmannschaft beschlagnahmt.
Das wichtigste Gutachten hatte der fönigl. Wasserbau- InSpektor Gernemann aus Berlin abzugeben, insofern es fich dabei hauptsächlich um das Verschulden des Angeklagten handelte. Der Sachverständige fchickte voraus, daß am Donnerstag vor der Ratastrophe der Schifffahrts- Inspektor Bonin( von der Dampfergesellschaft) bei ihm gewesen und mit Rücksicht auf ein fleines Malheur, welches einem Schülerdampfer widerfahren war, um eine Abänderung der gefährlichen Bückenkonstruktion gebeten hatte, beren Roften die Gesellschaft frei oillig übernehmen wolle. Die Brüde gehört aber so fährt der Sachverständige I der Stadt Köpenid, ich fonnte daher nichts thun, als ihm den Rath zu geben, fich an den Röpenider Magiftrat zu wenden. Am nächsten Sonntag schon geschah das Unglüd. Früher oder später mußte ein solches Unalud eintreten, zumal bei den viel breiteren Dampfern, welche fich die Gesellschaft in diesem Jahre angeschafft hat. Die Brüde ist ungemein gefährlich. Es ist ein wahres Kunftftüd, hindurch zu kommen. Den Rapitän trifft teine Schulb Das Schiff hatte eine Breite von 5,42 Meter, die Brüden- Deffnung eine solche von 5,71 Metern, der Spielraum ist daher sehr gering. Der Kapitän muß beim Dirigiren des Schiffes mit Entfernungen von 50-60 Metern rechnen und in biefer Entfernung fonnte er, zumal bei schlechtem Lichte, die Balfenköpfe gar nicht sehen. Wären die Baltenföpfe mit Brettern verkleidet, so konnte ein solches Unglück gar nicht geschehen. Das Schiff tönnte dann zwar anftoßen, aber es würde dann einfach wieder losgedrückt. Es ist als ein wahres Wunder anzusehen, daß nicht schon größeres Unglück paffirt ist. Was die Frage anbeir fft, ob der Angeklagte langfamer fahren fonnte, so ist dieselbe an fich zu verneinen. Wäre er von der Stelle, wo er vor der Brücke hielt, mit vollem Dampf angefahren, so hätte das Schiff bei der furzen Enifernung noch eine erhebliche Geschwindigkeit nicht erreicht haben fönnen. Da er aber langfam vorwärts" tommandirte, gab er das richtige Rommando, es war auch sehr vorsichtig von ihm, daß er be fahl, die Arme von der Schiffslehne zu nehmen. Fährt er nicht schneller als der Strom an dieser Stelle, das ist 0,40 Meter in der Setunde, so hat das Schiff teine Steuerkraft. Heute ist die Brüde noch genau so, wie am Tage des Unglücks, der Bau wird wohl erst in zwei Jahren beginnen. Uebrigens liegt die Brücke zum Strome schief, ber Dampfer muß baher in einem fleinen Bogen fahren, um in die Durchfahrt hinein zu fommen."
Der von der Vertheidigung geladene zweite Sachverstänbige, Schiffstapitän a. D. Dberländer, jest Bureauchef des Bremer Lloyd, schließt sich dem vorstehenden Gutachten volls inhaltlich an. Er hat 20 Jahre auf See gefahren, viel Brücken gesehen, aber eine solche Ruriofität wie diese Brüde noch nie.
Rechtsanwalt krüsemann: Diese Abrechnungen können das vollite Licht vertragen. Die Verwendungsposten sind erlaubte Sachen.
Der Präsident verliest die Abrechnung, welche eine Einnahme von 62 000 art enthält; die Ausgabe beträgt 49 000 Mark; der Ueberschuß am 24. Juni 1888 13 000 Mart, Raffirer und Revisoren sind gezeichnet Namenlos." me
Weinert: Die Sammlungen aller Art find in Berlin polizeilich verboten.gs
Rechtsanwalt Lenzmann: Singer und Hafenclever find und waren Berliner Abgeordnete. Wissen Sie, ob andere Fraktionsmitglieder durch einen bestimmenden Einfluß auf die Organisation einwirken?
Weinert: Nein!
Bebel: 1881 hat der Reichstag beschlossen, daß Samm lungen für die Familien Ausgewiefener nicht verboten werden dürfen. Minister Eulenburg hat erklärt, barauf wirken zu wollen, daß ein bestehendes Verbot aufgehoben werde. Troßdem ist in Prozessen allerdings anders beschlossen. Samm lungen von Wahlgeldern find nicht verboten.
Nach dem Ausfall der Sachverständigen- Gutachten verlor bie übrige Beweisaufnahme um so mehr an Intereffe, als ich biefelbe nur noch um Detailfragen drehte. Der Staatsanwalt Harker stellte felbst die Freisprechung anheim, wenn der Ge richtshof nicht etwa darin eine Fahrlässigkeit finden sollte, baß der Angeklagte die an der gefährdeten Stelle fizenden Bergiebt dann eine Darstellung der verschiedenen Verbote und fonen nicht rechtzeitig aufforderte, aufzustehen und nach der anderen Seite hinüberzugehen. Rechtsanwalt Rausnik widerlegte auch diese Annahme und der Gerichtshof ertannte ohne sich zurückzuziehen auf Freisprechung.
-
Elberfelder Sozialistenprozeß.
( Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Gemmer: Ich verweigere die Aussage, ob ich den Soz." geleben. Db ich ihn von Wind erhalten, darüber ver weigere ich die Auskunft, ebenso darüber, ob ich an Wind Abonnementsgeld bezahlt habe.
R.-A. Lenzmann flärt den Beugen über die Tragweite seiner Ausfage auf. Er möge die Wahrheit sagen. Gemmer: An Wind habe ich nie das Abonnementsgeld für den Sozialdemokrat" bezahlt. Db ich von Wind ben Sozialdemokrat" erhalten, darüber verweigere ich die
Bon ben Beugen werden zunächst die vier Verlegten, Formermeister Rabischke und deffen Tochter, Frau Former Auskunft. Reuter und deren Tochter vernommen.
fübl
noch heute an den erlittenen Verlegungen laborirt, hat im Ges
gehabt,
das der Dampfer sehr schnell gefahren, auch nach
"
R. A. Lenzmann: Ich bitte, ben 8eugen auf das Recht der Eidesverweigerung aufmerkjam zu machen.
Gemmer: Ich verweigere die Auskunft, ob ich an Wind das Abonnementsgelb für den Soz." bezahlt habe, da ich es nicht ganz ficher weiß. Sonft versichere ich die Richtig teit meiner heutigen Aussage.
Krause hält seine Ausfage aufrecht. Staatsanwalt: Ich beantrage, einen Haftbefehl gegen Krause, Riedmann und Gemmer wegen Verdachts des
dem Halten zu schnell angefahren und dann von rechts aus fhräg eingefahren ist. Zeuge beftreitet entschieden, daß jemand an der Spiße des Schiffes gestanden und die Aussicht vers ipart hätte. Die Gesellschaft habe sich überhaupt sehr ruhig Dnbalten und vorn hätten des scharfen Bugwindes wegen bie Höhe geschleudert und bis zu dem Eingang in die Kajüte Memeides zu erlaffen. nur wenig Personen gefeffen. Er fei durch den Stoß in wohl ebenfalls hoch geschleudert und dabei hinausgeworfen geworfen worden. Die beiden verunglückten Frauen mögen and einen Bruch des linken Schlüffelbeines davongetragen hat, ernstlich ermahnt. worden fein. Fräulein Rabischte, die eine Blinddarmquetschung bereitet im Gegensage zu ihrem Bater, daß das Stiff vor bee Bride gehalten hätte, fie behauptet ebenso wie Fräulein eibigung.
Der Gerichtshof beschließt nach kurzer Berathung, die Genannten sofort verhaften und abführen zu laffen.
Frau Wind wird vom Präsidenten bezüglich des Eibes
Die Bertheidigung wenbet fich gegen ihre Ver
Weinert: Davon habe ich auch nicht gesprochen.( Beuge
beren Aufhebung.
Bebel: Mir ist nicht bekannt, daß Sammlungen für den Hafer cleverfonds verboten wurden.
Weinert: Ein Gerichtsverbot besteht nicht.
Bebel: In Berlin bestehen unter den Parteigenossen Reibereien, namentlich wegen Voltstribüne" und Vollsblatt". Etma fünf Perfonen wollten im Winter 1887 deshalb mit der Frattion fprechen. Es fand eine Fraktionsfigung ftatt; ein Theil der Mitglieder ging weg, weil sie mit der Geschichte absolut nichts zu thun haben wollten; wir Andern gaben den fünf Personen Auskunft. Beim Austritt aus dem Reichstags gebäude
wurden die fünf Herren von der Polizei fiftirt, aber
bald wieder entlaffen.
Weinert: Ob diese fünf Personen Delegirte einer Rörperschaft waten, weiß ich nicht. Der Stadtverordnete Ewald war dabei.
Bebel: In legteren irrt der Zeuge; Ewald war damals in Brandenburg a. b. H.
Beuge& darbt, Polizeirath in Frankfurt a. M.( ver eidigt): Meine Aussage bezieht sich auf das gerichtliche Erfenntniß im Januar d. J. Eine Drganisation der Sozialisten befteht in Frankfurt . Die Stabt ift in 12 Bezirke eingetheilt. Es ist ein darauf bezüglicher Settograph bei Meyer gefunden worden. Derselbe ist beschlagnahmt worden. In meiner Gegenwart wurde der Hektogroph gefunden und beschlagnahmt. Die Ziffern auf dem Abbrud beziehen fich auf die 12 Bezirke. Es wurde in einem Sozialisten prozeß das Bestehen dieser Bezirke festgestellt und von einem Theil der Angeklagten eingeftanden. Das Wort Räs" befindet sich auf Schr fle ftüden und bedeutet sozialistische Drucich iften. N. W. bea beutet Neue Weltkalender",„ A. K." bedeutet Arbeiter Ka lender", Lfd." bedeutet Laufende Beiträge", Br." bedeutet. Programm"-nein, Protofoll bes Rongreffes in St. Gallen " In den Monatsabrechnungen finden fich Abkürzungen. Die vorgelegte ist von Monat Oftober 1888; im November fand
"
"