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Nr. 294.
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Lokales.
Der Herr Lotterer. Im Jahrgang 1847 von Berthold Auerbach's Gevattersmann" findet sich folgende fleine Ge schichte, die von der Bolts- 3tg." ausgegraben wird, und vielleicht auch heute noch mit Nuzen gelesen werden kann: Es war einmal ein großer, mächtiger Graf, und der regierte über ein fleines und waches Land, und der Graf brauchte fehr viel Geld, und das Land hatte sehr wenig mehr.
In dem Lande lebte auch ein Mann, von dem man nicht jagen fonnte, was er für ein Geschäft hatte, und er hatte auch teins. Wäre er ein Baron gewesen, dann brauchte er nichts a fein; er hieße dann der Herr Baron ; er war aber fein Baron, also war er nicht blos nichts, sondern gar nichts. Er Totterte in den Straßen und Wirthshäusern umber, und darum hieß er der Herr Lotterer Oft aber faß der Herr Lotterer auch bis tief in die Nacht hinein in seiner einsamen Stube und schrieb große Zahlen auf ein Bapier und rechnete und rechnete, daß man meinte, er habe über Millionen zu verfügen; dabei hungerte er aber, daß ihm die Schwarten trachten.
Eines Morgens nun bürftete der Herr Lotterer sorgfältig leinen fadenscheinigen Frad..., band eine fteife, weiße Halsbinde um, ging auf das Schloß und ließ sich bei dem Grafen melden. Als er vorgelaffen war, verbeugte er fich tief, lächelte und sprach:
Gnädiger Herr! werden verzeihen, es ist allbekannt, wie bie Quelle ihres Staatsschazes vertrodnet ist, baran ist nicht Ihre allerhöchste Weisheit Schuld, die stets nur das Befte des Landes will. Ihre Diener. haben in unbegreiflicher Berblendung das Ergiebigfte übersehen.... Man fann leine neue Steuer mehr ausschreiben, wenn man sich auch um die daraus entstehende Erbitterung nicht fümmerte. Bereits wird Alles versteuert: was man ist und was man trinft, Tanzen und Spielen, Sterben und Geboren werden, Heirathen und Scheiden, Alles, Alles. Ich aber will bewirken, daß noch eine freiwillige Steuer gegeben werbe, bie alle bisherigen gezwungenen übertrifft. Ich hole bie Steuer aus den geflicten Taschen der Armen, zwischen Broſamen und ausgeriffenen Knöpfen, ich beiße fie aus den verknüpften Sadtuchenden hervor! Ja, was die Menschen am meisten nährt, ist noch nicht versteuert; ich meine die Hoffnung und der Traum."
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Der Herr Lotterer überreichte nun einen Plan, der alsbald ausgeführt wurde. Er errichtete eine wohlthätige Anstalt, darin der Aermste gespeist mit leeren Hoffnungen und eillen Träumen. In Unschuld gekleidete Waifenfnaben mußten Loose ziehen, um der Sache ein recht sanftes Ansehen zu geben. Ein Theil des Gewinnstes wurde zu nüßlichen 3weden verwendet, und Alles hatte einen gar frommen Schein. Die Beranstaltung trägt noch heute den Namen ihres Urhebers:
Lotterie
..
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Der Herr Lotterer erlebte es, daß Viele ihm nacheiferten und nichtsthuerisch umherlotterten. Viele arbeitsame Handwerker, bie fich früher emsig rührten und ihr eigentliches Vertrauen auf die Thätigkeit ihrer Hände sekten, schlenderten hun nichtsthuerisch umher, entzogen ihren Kindern das wenige Brot und ſegten in bie Lotterie; fie liefen in beständigem Dusel umber und hingen den Träumen nach, was fie beginnen follten, wenn sie das große Loos gewönnen. Sie bezahlten mit ihrem legten Heller die leeren Träume und Wünsche, die sie ehedem umsonst gehabt, und sie träumten und hofften, bis sie als Nieten in das Grab verscharrt wurden. Der Herr Lotterer aber fei der leibhaftige Teufel gewesen, der sich nur als armer Schelm verkleidet habe; das ist aber nicht wahr: er war nicht mehr und nicht weniger als ein pfiffiger Mensch. Der Teufel braucht sich die Mühe nicht mehr zu geben, felbst zu kommen; bem Teufel gern und pünktlich seine Geschäfte zu besorgen." giebt Leute genug. die fich eine Ehre daraus machen,
wurde
es
hochgeehrt... Viele meinen nun, der Herr Lotterer
•
Sonntag, den 15. Dezember 1889.
Tollwuthkranken, um den bösen Dämon, welcher fie erregt haben follte, hinauszujagen. Diese Vorurtheile zu beseitigen, war ein schweres, mühsames Unternehmen; Wissenschaft und Humanität haben gemeinsam den Kampf gegen fie aufgenommen, und sie find fiegreich durchgedrungen. Dem franzöfifchen Arzte Philippe Binel gebührt das unsterbliche Verdienst, die Rettung jener Unglüdlichen ins Werk gefeßt, ihnen wieder die Menschen würde verschafft, die Theilnahme der Mitwelt für fie erwedt und ärztliche Fürsorge ihnen verbürgt zu haben. Im Jahre 1789 hat er von dem großen Konvent in Paris nach langen vergeblichen Anstrengungen die Erlaubniß erwirkt, die mit den Berbrechern zusammengesperrten Jrren aus den Kerfern be freien und ärztlicher Behandlung überweisen zu dürfen. Seit dieser Zeit find eigentliche Jrrenanstalten entstanden und jene einst so verachteten und verstoßenen Geschöpfe find jezt bei allen Kulturvölkern der Gegenstand besonderer Fürsorge. Hat man doch in den letzten Jahren einen wahren Wettstreit in den Staaten Europas in Betreff der besten Einrichtung der Frrenanstalten gefehen!
Um gegen Verfälschungen des Schmalzes einschreiten zu können, waren vor einiger Zeit bei den Behörden Maß nahmen berathen worden. Es handelte fich dabei namentlich barum, gegen die Vermischung des Schweinefettes mit Stearin und verschiedenen pflanzlichen Fetten einzuschreiten, wie sie auch namentlich in Berlin mehrfach vorgenommen ist, worauf dann bie wenig appetitliche Mischung als amerikanisches Schmalz" in den Verkehr und zum Konsum gebracht wurde. Die Unterfuchungen hatten behördlicherfeits zu dem Entschlusse geführt, im Wege der Gesetzgebung vorzuschlagen, daß als Schmalz" nur Schweinefett, ohne jeden Zufak anderen Fettes, bezeichnet werden dürfte. Es wird jedoch diesem Entschlusse vorläufig eine weitere Folge nicht gegeben werden, da man nicht ohne genügenden Grund den ganzen Apparat der Gefeßgebung in Bewegung sehen will und ein Mittel gefunden zu haben scheint, der Schmalzverfälschung auch nach den bereits vorhandenen Bestimmungen strafrechtlich entgegentreten zu können. In einem berartigen, anhängig gemachten Falle, hat die gegen den betreffenden Händler erhobene Anklage zu einer Verurtheilung berselben geführt und zwar, wie das Reichsgesundheitsamt mitgefezes. Ein hiesiger Verkäufer hielt amerikanisches Schmalz theilt, auf Grund der Bestimmungen des Nahrungsmittelfeil, auf welches, feiner efelerregenden Beschaffenheit wegen die Polizei aufmerksam gemacht wurde und nun eine Untersuchung dieses Nahrungsmittels veranlaßte. Daffelbe war von beinahe flüffiger Beschaffenheit und bestand außer aus Schweinefett aus erheblichen Busäßen von Baumwollen- SaatDel und Stearin. Auf Grund dieses Resultats Ser amtlichen Untersuchung wurde bem Verläufer von der Polizei eine Warnung ertheilt, dieses Gemisch als Schmalz nicht zu verkaufen. Als er trotzdem sein amerikanisches Schmalz" verkaufte, schritt die Anklagebehörde ihn ein gegen und es Schöffengericht folgte feine Verurtheilung vor dem wegen Bergehens gegen§ 10 Nr. 2 des NahrungsmittelGefezes zu 10 Mark Gelobuße event. 2 Tagen Haft. In den Preislisten der Berliner Börse werden auch jene Gemische nie als Schmalz, fondern nur als Fett" namentlich als " Fairbankfett" u. dergl. bezeichnet.
Gerichts- Beitung.
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6. Jahrg.
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theilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte hatte ein 16jähriges Dienstmädchen angenommen, welches, wie sie selbst einfah, der ihr zukommenden Arbeit nicht gewachsen war. Es wurde deshalb auf beiden Seiten gekündigt. Von diesem Augenblid soll das Betragen des Mädchens leidlich(?) geworden sein und als ihr Dienstherr fich eines Tages hinreißen ließ, ihr eine Ohrfeige zu geben, verlangte fie ihre sofortige Entlaffung. Hiermit war der Angeklagte nicht einverstanden, es tam zu einem Wortwechsel und der ngetlagte nahm einen Rantschuh und schlug bas Mädchen damit. Der Staatsanwalt erblickte hierin eine so grobe Ueberschreitung des Büchtigungsrechts, daß er gegen den Angeklagten eine Gefängnißtrafe von einer Woche beantragte, der Gerichtshof folgte aber den Ausführungen des Vertheidi gers, Rechtsanwalt Wronker und beließ es bei einer Geldftrafe von 100 M.( Bei den Herren Schöffen scheinen Bruta litäten, die gegen Dienstmädchen verübt werden, nicht als befonders schlimm zu gelten. Red.)
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdrud ver boten.) Leipzig , 12. Dezember. ( Der betrogene Arbeiter.) Im Jahre 1886 hatte die Firma Gebr. Misch in Berlin in der Provinz eine Waldparzelle gekauft, um sie abholzen und das Holz an Ort und Stelle verarbeiten au laffen. Da bei solchen Arbeiten erfahrungsmäßig leicht Unglüdsfälle vorkommen, so schlossen die Inhaber der Firma mit der Transport- Unfall. Attien- Geselschaft in Zürich einen Vertrag ab, wonach die lettere fich verrlichtete, alle durch etwaige Unfälle entstehenden Roften zu tragen. Am 7. Dezember 1886 trat un ein solcher Unfall ein, denn der 15jährige Arbeiter Wilhelm B. erlitt, als die Welle eines Brun nens ausrutschte, durch diese eine Verlegung am Arme und war beshalb lange Beit genöthigt, ärztliche Hilfe zu gebra hen. Die Brüder Misch beanspruchten nun von der Verfich angsgesellschaft Schadenersas, wurden jedoch anfangs zurückgewiesen. Als Marcus Misch dann mit dem Generalagenten weiter über die Sache verhandelt hare, erklärte fich die Gesellschaft bereit, etwa 300 M. zu zahlen, venn ihr ein Revers von dem verlegten B. und dessen Vote gegeben werde des Inhaltes, daß sie auf alle weiteren etwaigen Ansprüche verzichten. Die beiden Misch veranlaßten nun den Bater B., mit 130 M. fich zu begnügen, und sagten ihm, er müsse darüber einen Revers ausstellen, wenn er das Geld bekomme. Einige Zeit darauf ließ nun Marcus Misch die beiden B. zu fich kommen und ersuchte sie, den bereits fertig vorliegenden Revers zu unterschreiben. Als verständiger Mann wollte Vater B. das Schrifistück, welches er unterschreiben sollte, erst durchlesen. Hieran wußte ihn jedoch Marcus Misch zu ver hindern, indem er Zeitmangel vorschüßte und furz den Inhalt referirte. Als dann B. im guten Glauben sich zur Unterschrift anschickte, bewies Marcus Misch ein solches lebhaftes Interesse an dieser Thätigkeit, daß er nothwendigerweise seinen Arm auf bas eine Ende des Schriftstüdes legen mußte und ein sonder barer Zufall wollte es, daß er auf diese Weise gerade bie Babl verdeckte, welche die Entichädigungssumme angab. Dann erhielt der junge B. seine 130 M. und Marcus Misch erhielt auf jenen Revers bin von der Versicherungsgesellschaft 230 M. Ueber diesen Betrag hatte er fich vorher nämlich mit der Gesellschaft vorher geeinigt und über denselben Betrag hatte er auch das Reversformular ausgefüllt. Wenn Herr Misch es damals nicht so eilig gehabt und nicht zufällig seinen Arm auf bas Papier gelegt hätte, so würde B. bemerkt haben, daß er getäuscht werde. Er merkte es aber später noch und die Folge davon war, daß Herr Marcus Misch wegen Betruges unter Anklage geftellt wurde. Das Landgericht Potsdam sprach ihn jedoch aus rechtlichen Gründen frei, da es annahm, daß die Bersicherungsgesellschaft nur den Brüdern Misch, nicht aber mit den Arbeitern gegenüber eine Verpflichtung übernommen hatte. Auf die Revision des Staatsanwalts wurde dann das Urtheil aufgehoben, und es tam zu einer neuen Verhandlung. 3war machte der Angeklagte geltend, er habe dem B. gesagt, als er diesen den Revers unterschreiben ließ, wenn er, Misc, mehr Gelb belomme, so wolle er es ihm geben; aber dieser Einwand half ihm nichts. Ebensowenig fonnte es ihn retten, daß er nachträglich dem jungen B. fämmtliche Arztkosten bezahlt hat. Die Straffammer nahm an, daß der Angeklagte dem B. gegenüber die wahre Thatsache unterdrückte, daß ihm von der Gesellschaft bereits 230 m. gewährt waren, und daß er um den Betrag von 100 M. feinen Arbeiter geschädigt habe, indem er ihn hinterliftig zur Ausstellung des Reverses und der Quittung veranlaßte. Als Strafe für diese Handlungsweise wurden zwei Monat Gefängniß festgefeßt. Die Revisior es Angeklagten tam kürzlich vor dem zweiten Straffenat des Reichsgerichts zur Verhandlung; sie wurde jedoch als unbegründet verworfen, da alle Thatbestandsmerkmale des Betruges ohne Rechtsirrthum festgestellt feien.
Eine 62jährige Frau, die Hausbefizerin Wittwe Martha Müller aus Reinickendorf , stand gestern wegen misfentlichen Meineids vor dem Schwurgerichte zu Reinickendorf
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Bandgerichts 1. Der Lapezierer Walbmann geride bes hatte einer Frau G. 500 M. geliehen und hatte eine Frau Bafewalt den Schu dschein als Bürgen mitunterschrieben. Da Frau G. nicht zahlte, strengte ber Gläubiger gegen Frau Basewalt den Zivilprozeß an. Da die Beklagte im Termin beeidete, daß fie ben Schein nimmermehr unterschrieben haben würde, wenn Waldmann ihr nicht versichert hätte, daß nur der Form wegen geschähe und daß fie niemals bafür verantwortlich gemacht werden würde, in so wurde Waldmann der eisten Instanz abgewiesen. Er ging ans Rammergericht und dieses ordnete eine neue Beweisaufnahme an. Waldmann hatte die Wittwe Müller dafür als Beugin angeführt, daß die Beklagte ihr gegenüber die Giltigkeit ihrer Unterschrift und die daraus refultirende Erfaßpflicht anerkannt habe. Als Frau Müller vernommen werden sollte, erhob die Beklagte hiergegen Einspruch, indem sie anführte, daß die Beugin seit Jahren mit ihr auf einem feindseligen Fuße stehe, wie fich aus vielen Schimpfereien derselben ergebe. Frau Müller bestritt unter ihrem Eide, daß fie je mit der Beklagten in einen Wortwechsel gerathen sei oder fie gefchimpft habe, und hierdurch soll sie sich eines wissentlichen Meineides schuldig gemacht haben. Die so Beschuldigte leugnete mit aller Entschiedenheit und eine umfangreiche Beweisaufnahme follte sie überführen. Ein Theil der Zeugen hatten gehört, daß die Angeklagte die Frau Pasewalt gar häufig mit Schimpfworten belegte, ein Theil hatten nichts dergleichen ver nommen und ein dritter Theil der Zeugen war der Meinung, baß die gehörten Stimpfworte nicht der Frau Basewalt, fon bern der eigenen Tochter der Angeklagten gegolten hatten. Während der Staatsanwalt für Schuldig pläbirte, wies der Bertheidiger auf die Unzulänglichkeit des Belastungsmaterials hin und die Geschworenen gaben ihren Spruch auch zu Gunsten ber Angeklagten ab, die darauf freigesprochen werden mußte. Söchst ungebührliches Verhalten in der Pferdebahn führte gestern einen gewiffen Hermann Kühne unter der
Die Schonung des Anges ist eine der ersten Forderungen der Schulgesundheitspflege, die aber leider weder im Hause noch in der Schule überall genügend beobachtet zu wer ben scheint. Besonders in den jeßigen trüben Tagen verdirbt fich so manches Kind für immer sein gesundes Auge. In den Rinderzimmern, in denen die Schularbeiten angefertigt werden, bangen, wie in den übrigen Räumen, so daß zwar im Sommer bas nöthige Licht eintritt, nicht aber in den furzen trüben Dezembertagen. Und gerade jezt wird das Auge der Kinder am meisten in Anspruch genommen; gilt es doch nicht blos, ein gutes Vierteljahrszeugniß auf den Weihrachtstisch zu legen, sondern für die Mädchen auch noch, die Eltern und Beschwister durch eine mühsame Handarbeit zu erfreuen. Auch in ber Schule läßt man in dieser Beziehung die nöthige Borficht oft genug außer Acht. Die ersten Morgenstunden, in benen es noch halbdunkel im Schulzimmer ift, werden wohl nur felten zum Lesen und Schreiben benutzt, aber für die Stunden von 3 bis 4 Uhr ist in allen unseren Gemeindemädchenschulen Handarbeits- Unterricht angefeßt. meiftens fo lange gearbeitet, bis völlige Dunkelheit eingetreten i. In einigen Klaffen legt man die Arbeiten vielleicht recht jeitig bei Seite, einzelne Schulleiter laffen auch schon vor vier hr schließen, aber bie Mehrzahl der Klassen arbeitet so lange, eine Menderung eintritt. Die Handarbeitsstunden lassen sich Tageslicht haben, während man in die Nachmittagsstunde Begenstände legen sollte, in denen das Auge wenig gebraucht birb( Turnen, Gesang, Geschichte). Wenigftens sollte allgemein bie Anordnung getroffen werden, daß in den furzen Winter
als es gehen will.
ebenfo
gut am
Da wird
Es ist durchaus nothwendig, daß darin
Vormittag ertheilen in den Stunden, die volles
lagen der Handarbeitsunterricht bald nach drei Uhr geschloffen Anklage der Beleidigung vor die 89. Abtheilung des Schöffenwurde. Die dadurch entstehende Versäumniß würde weniger gerichts. Der Angeklagte benutte an einem Augusttage die
Die Jrrenheilkunde als Wissenschaft tann in diesem
re bas Jubiläum ihres hundertjährigen Bestehens begehen. verließen, beim Schaffner darüber, daß der Angeklagte burch
Die Chroniken des Mittelalters und der Neuzeit bis zur fran ofchen Revolution bringen wahrhaft schauererregende Berichte Es war ein im Boltsbewußtsein tief eingewurzelter Glauben, ber die Behandlung der Geiftestranten während jener Beiten. Daß bie Frren geistig todte und von bösen Mächten besessene ndividuen feien, ja mehr als Thiere denn als Menschen zu betrachten wären. Die Gesellschaft sah die Geiftestranten als Derlorene Glieber an. Staat und Gemeinden erblickten in ihnen
biele
Saft und Gefahr
Gefchöpfe baber fich
um
warf man fie einfach mit den gemeinften Verbrechern alammen in die Gefängnisse. Die Gesellschaft fühlte sich vollTommen beruhigt, wenn fie die Frren, welche fie natürlich auch Banden eines Rertermeisters wußte. Die beste Behandlung, eunheilbar betrachtete, hinter Schloß und Riegel in den welcher man die Geiftestranten vorigen Jahrhunderts theilhaftig De ben ließ, war die möglichst ausgiebige Anwendung der
für das Allgemeinwohl, und vom Halfe zu schaffen,
nommen.
Bferbebahn auf der Strecke Demminerſtraße Kreuzberg. Schon unterwegs beklagten fich zwei Damen, welche den Wagen unanständiges Verhalten ihnen den längeren Aufenthalt im Innern des Wagens unmöglich gemacht habe. Der Schaffner traf weiter teine Maßregeln, als daß er den unange nehmen Fahrgast nach dem Hinterperron verwies. Hier hatte auch der Dr. R. mit feiner Ehefrau Aufstellung geAls diefelben an einer Haltestelle ten Wagen verließen, während der Schaffner gerade eine Weiche ftellen mußte, berührte der Angeklagte die Frau Dr. R in un anständiger Weise. Die Lettere wurde so entrüftet, baß fie bem Frechen wiederholt mit dem Schirm ins Gesicht hieb. Sodann veranlaßte ihr Ehemann die Verhaftung des Ange flagten. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißftrafe von zwei Monaten. Der Gerichtshof berücksichtigte, daß ber bisher unbescholtene Angeklagte thatsächlich start angetrunken gewefen und erkannte beshalb auf 180 M. event. 1 Monat Gefängniß.
Wegen Körperverlekung, begangen an seinem Dienst
Beitfche! Man prügelte geradezu unmenschlich besonders bie mädchen, ftand gestern der Kaufmann Wendt vor der 93. Ab
Selbstständige
1886
55,9
51,3
7,0
6,1
Beamte Arbeiter und Tagelöhner 37,1 42,6
Es ist bezeichnend, daß in dem Jahrfünft 1881-1886 die Zahl der auf ihre Arbeitskraft allein Angewiesenen gestiegen ift auf Rosten der beiden anderen Gruppen. Die Menge der Befiklofen, das Proletariat wächst unaufhaltfam. In der Industrie waren im Jahre 1886 23,4 pCt. Selbstständige, 1,5 pCt. Beamte und 71,1 pct. Arbeiter.
In Mastricht( Holland ) konnten 1874, vor dem Ver bot der Kinderarbeit, 12 pt. der Kinder im Alter von 12 Jahren weder lesen noch schreiben. Jekt ist Dant bem Verbot der schamlofen Ausbeutung der findlichen Arbeitskräfte bis zum zwölften Lebensjahre das Verhältniß auf 3 pet. ge fallen, wozu noch 5 pt. kommen, die eben nur nothdürftig lesen tönnen". Immerhin ein Fortschritt!
Belgien ist das flaffische Land der durch kein Geset zu Gunsten der Arbeiter gezügelten kapitalistischen Exploitation. Bu schauerlichen Zuständen führt u. A. die Nachtarbeit der weiblichen und jugendlichen Arbeitskräfte. Nur zu oft find die Fabriken die Harems der Fabrikleiter und Werkführer. Eine Arbeiterin z. B. sagte vor der zur Anstellung einer Arbeiter Enquete eingefekten Regierungskommission aus:„ Die Fabriken in Courtroi find bie Hauptursachen für die Unfittlichkeit unter den Arbeitern. Sie find thatsächlich öffentliche Häuser; ich, wie andere, find in ihnen vom 15. Lebensjahre verdorben worben." Statt der Sozialreform hat die belgische Bourgeoifie für die Proletarier das Militär, und vor vielen Jahren schon hat Rarl Mary geschrieben: Die Erbe vollzieht ihre jährliche Umwälzung nicht sicherer, als die belgische Regierung ihre jähr liche Arbeitermetelei."