Nr. 297.

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Donnerstag, den 19. Dezember 1889.

6. Jahrg

Berliner Volksblatt.

Organ für die Interessen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

erscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus vierteljährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Pf. Einzelne Nummer 5 Pf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. Bei Abholung aus unserer Expedition Zimmerstraße 44 1 Mart pro Monat. Postabonnement 4 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1889 unter Nr. 866.) Für das Ausland: Täglich uuter Kreuzband durch unsere Expedition 3 Mart pro Monat.

Redaktion: Beuthstraße 2.

Der Kontraktbruch.

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ob der Kontrakt Da streiten sich die Leut' herum ob der Kontrakt­bruch zu bestrafen sei oder nicht, und sie konnten bisher zu feiner Lösung der Frage kommen. Wir Deutschen sind ein­mal so und wir sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht; wir wissen nicht, welche Schäße an Staatsweisheit in unseren schon bestehenden Rechts- Institutionen niedergelegt find. Da müssen erst sindige Juristen kommen und müssen uns zeigen, was mit den Bestimmungen der verschiedenen Landrechte, des Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung und so weiter Alles gemacht werden kann. Wir haben ge­sehen, wie solch ein scharfsinniger Kopf im alten preußischen Landrechte eine Bestimmung entdeckte, nach welcher einigen Abgeordneten wegen der Annahme von Parteidiäten auf den Leib gerückt, diese Annahme für eine turpis at inconesta cansa eine schimpfliche und unehrenhafte Sache- erklärt und wie ihnen die angenommenen Summen auf dem 3wangs weg wieder abgenommen und dem Fiskus überantwortet werden konnte. Wir haben die Blüthe der Geheimbunds­prozesse gesehen und sehen sie noch. Wir haben gesehen, wie man wegen ,, Anstiftung zur Verbreitung" verbotener Schriften verurtheilt werden konnte, weil man ein Einzel­abonnement eines verbotenen Blattes was an sich nicht trafbar bezogen und dadurch irgend eine im Ausland lebende Persönlichkeit zur Verbreitung angeftiftet" hatte. Und endlich ist auch die Frage der Strafbarkeit des Kon­trattbruches glücklich bis zu einem gewissen Grade gelöst worden. Wozu da lange akademische Diskussionen, wozu neue Gesegesbestimmungen? Da ist ja der vortreffliche $ 110 bes Strafgesetzbuches, welcher es für strafbar erklärt, öffentlich vor einer Menschenmenge oder durch Anschlag oder Verbreitung von Schriften zum Ungehorsam gegen die Gesetze aufzufordern.

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Aber der Kontraktbruch ist das ein Un gehorsam gegen ein Gesez? Naive Frage wir fannten die Schäße des Allge­meinen Preußischen Landrechts bei weitem nicht genügeno, deffen§ 270 eine Verpflichtung zur Innehal tung von Verträgen aufstellt. Auf diesem Wege wird indirekt ein mit dem Arbeitgeber abgeschlossener Ron

traft

zum Geset gestempelt. Solche Gedankentiefe hätten wir in dem Allgemeinen Preußischen Landrecht nicht ver­muthet. Und mit welchem Scharfblick müssen die Schöpfer dieses Landrechts, das aus dem Jahre 1794 stammt, die Entwickelung unserer Verhältnisse vorausgesehen haben!

Freilich, so energische Leute, wie der Bürgermeister von Luckenwalde , welcher gegen die streikenden Hutmacher sofort bollstreckbare polizeiliche Strafmandate von 10 M. erließ, hätten auch auf diese Entdeckung nicht zu warten brauchen.

Bei den Bergleuten sind noch besondere Umstände vorhanden; sie stehen noch unter einem besonderen Berg­

Feuilleton.

Rachbruck verboten.]

Germinal.

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Insertionsgebühr

beträgt für die 4 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs­Anzeigen 20 Pf. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Bimmerstraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Die Expedition ist an Wochentagen bis 1 Uhr Mittags und von 3-7 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen bis 10 Uhr Vormittags geöffnet. Fernsprecher: Amt VI. Mr. 4106.

Expedition: Bimmerfrake 44.

geset, welches vierzehntägige Kündigung vorschreibt. Die Aufforderung zum Streit soll sonach auch gegen das Berg­gesez verstoßen.

Die Straffammer zu Essen, vor welcher die Frage zuerst verhandelt wurde, war der Ansicht, der§ 110 beziehe sich nur auf Straf, nicht auf 3ivilgesete. Wir mit unserem Laienverstand halten diese Auffassung für unbedingt richtig, weil eben ein Kontrakt fein Gesetz ist, wenn man ihn auch durch das preußische Landrecht und die Bergordnung be­leuchtet. Aber das Neichsgericht ist anderer Meinung; es hat ausgesprochen, daß der§ 110 bes Strafgesetzbuchs auch auf 3ivilgeseze anwendbar sei und die Sache an die Straf­kammer zurückverwiesen, die dadurch zu einer Verurtheilung kommen wird.

Bugleich hat der Herr Minister des Innern die Sache rasch aufgefaßt und die Polizeibehörden angewiesen, die Arbeiter auf dies Reichsgerichs- Erkenntniß noch besonders aufmerksam zu machen.

Dies Urtheil des Reichsgerichts kann zu den merk­würdigsten Konsequenzen führen. Wenn z. B. ein Haus­befizer eine unmäßig hohe Miethe verlangt und die Miether versammeln sich, um gegen die Miethskontrakte vorzugehen, so kann es ihnen passiren, daß sie wegen Verstoßes gegen § 110 bestraft werden. Oder wenn Jemand verschuldet ist, und ein Dritter kritisirt öffentlich die Ansprüche der Gläu­biger und erklärt sie für unberechtigt, so kann er nach§ 110 bestraft werden. Wie, wenn der Gläubiger ein Wucherer ist?

Wir sind gespannt, welchen Aufwand an Logik die Tagespresse zu machen haben wird, um dieses Erkenntniß mit der Koalitionsfreiheit in Einklang zu bringen. Kontrattbruch tommt ja auch vielfach bei den Unter­nehmern in Form der Aussperrung vor; in England haben bekanntlich die Massen- Aussperrungen, die Lockouts oft denselben Umfang angenommen, wie die Streiks. Aber die Unternehmer können sich leicht im Stillen über solche Maßregeln verständigen; sie brauchen dies nicht vor einer Menschenmenge" zu thun. Sie bleiben also straflos, wenn sie dasselbe thun, wie die Arbeiter, das Gesetz ist auf sie nicht anwendbar. Die Arbeiter aber müssen wegen ihrer Anzahl offen und in Masse, also vor einer Menschenmenge" verhandeln, oder, sagen wir, sie waren es bisher so gewohnt.

fein?

Was werden die Folgen des reichsgerichtlichen Urtheils

Daß bei Differenzen zwischen Unternehmern und Ar­beitern die Deffentlichkeit vermieden werden wird, um dem $ 110 auszuweichen. Bisher sah man alle diese Angelegen heiten sich öffentlich abspielen, wodurch eine Verständigung bedeutend erleichtert wurde. In Zukunft wird die Ver­ständigung nicht so leicht sein.

Und was dann? Will man streikende Arbeiter etwa

wegen Geheimbündelei" anklagen?!

Thür; es war Levaque, der Bouteloup mit Gewalt in's Bimmer zog.

"

Hier!" rief er. Hier ist Bouteloup, er soll sagen, ob er meiner Frau zwanzig Sous geschenkt hat." Der friedliebende Bouteloup versteckte eine große Auf­regung hinter seinem Bart; er protestirte stotternd: Ich. niemals niemals hab' ich ihr etwas

gegeben."

Gesicht:

...

Sozialer Roman von Emile Sola. Ginzig autorifirte Ueberlegung von Ern# Siegler. Maheu schritt das leere 3immer auf und nieder mit trübem Blide, von Beit zu 3eit an die Mauer rennend, wie ein altes gefangenes Thier, welches die Wände seines Räfigs nicht des Schnees erleuchtete das Zimmer, trotz der späten Däm- fie gesagt hat?" mehr erkennt. Sie hatten tein Petroleum, aber der Schein

merung.

Plötzlich wurde die Thür aufgerissen, und die Levaque

türzte berein:

Also Du bist es, welche gesagt hat, daß ich mir von meinem Rostgänger zwanzig Sous schenken lasse?" Die Maheude zuckte die Achseln:

Ber

"

Geh', Du langweilst mich. Ich habe gar nichts gesagt. hat Dir gesagt, daß ich das gesagt hab'?"

" Semand hat mir's gesagt, ich habe nicht nöthig, Dir

Sofort fuhr Levaque mit geballter Faust Maheu unters " Das leid' ich nicht! Diese Verleumdungen laß ich mir nicht gefallen! Wenn man ein solches Lästermaul von Frau hat, bringt man sie um... Oder glaubst Du etwa, was

Aber nein, zum Donnerwetter!" rief Maheu, wüthend, aus feinem Hinbrüten aufgestört zu sein. Ich glaub gar nichts! Was ist das wieder für ein verdammtes Geklatsch, als wenn wir nicht genug an unserm Elend hätten. Laß mich in Ruh, oder ich schlag brein... Und dann, zunächst, wer hat das Alles erfunden?"

Wer? Die Pierronne hat's gesagt." Die Maheude lachte auf:

,, Die Pierronne hat's gesagt! Nun, ich will Dir er Du die Lüderlichste im ganzen Dorfe bist... daß Dein

34 sagen, wer. Du hast sogar gesagt, daß Du durch die zählen, was die Pierronne von Dir Alles gesagt hat. Daß Wand hörst, wenn ich dem Bouteloup einen Ruß gebe, und daß es bei uns schmußig ist, weil ich nichts thue, als mich Mann Euch das Licht hält mit meinem Pensionär unterhalten. Sag' noch einmal, daß

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Jetzt schrien sie Alle durcheinander, Jede wußte eine neue Gemeinheit auf die Andere vorzubringen und die Levaque erklärte, die Pierronne habe auch von der Maheude die Schlechtes von uns? Wohlan, ich gehe hinüber!"

Du das nicht gesagt haft!" Jeden Tag gab es dergleichen Streitereien im Dorf; besonders die Wand an Wand wohnenden Familien lagen schändlichsten Dinge erzählt. sich unausgesetzt in den Haaren. Doch noch niemals war zwischen der Levaque und Maheude so ernst hergegangen. rief Maheu. Hunger machte die Frauen zanksüchtiger, sie hatten fort­während das Bedürfniß, einander etwas anzuhängen, und ein Wortwechsel der Weiber endete nicht selten mit einer Schlägerei zwischen den Männern.

In diesem Augenblick öffnete sich zum zweiten Mal die

Er stürzte hinaus, Levaque und seine Frau folgten ihm; Bouteloup schlich sich nach Haus, und die Maheude trat wieder ans Fenster, um auf den Doktor zu warten.

Vor der Thüre der Pierronne fanden sie Lydia im

Schnee herumklettern. Das Haus war geschlossen, nur ein

Wir sind nicht der Meinung, daß der Herr Minister des Innern, indem er durch seinen Erlaß dem reichsgericht­lichen Urtheil eine besondere Bedeutung gab, den zeitge mäßen Weg beschritten hat. Wo bleibt dann die Ge= werbeordnung, welche die Arbeitseinstellung für ge­feßlich erklärt? Und wo kommen wir hin? Selbst der be­fannte Putttamer'sche Erla ß richtete sich nur gegen einen etwa auftretenden politischen Charakter der Streifs. Nun aber kann schon die Aufforderung zum absolut unpolitischen Streik strafbar werden. Schöne Beiten das

Politische Uebersicht.

"

Alle Parteifreunde in nationalliberalen Wahlkreisen er sucht das tonservative Bolt": nicht einen Finger für den nationalliberalen Kandidaten zu rühren, ehe die National liberalen ihr Verhalten gründlich ändern, ehe die national­liberalen Beitungen veranlaßt werden, mit voller Unterschrift des Parteivorstandes eine Aufforderung an die national­liberalen Wähler zum Eintreten für Herrn von Hammerstein und die ihm gleich gesinnten konservativen Abgeordneten zu bringen. Aus dem Wahlkreise Aurich - Papenburg , aus mehreren schlesischen und anderen Kreisen find uns Willensäußerungen von fonfervativer Seite, welche einen festen Entschluß dieser Art befunden zugegangen. Wenn in Folge deffen Freifinnige, Demokraten 2c. gewählt werden das mögen Diejenigen ver­antworten, die an unfere Gesinnungsgenossen das unverschämte Verlangen stellen, sich zur Echeiterung nationalliberaler Spieß­bürger abschlachten zu laffen."

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Das Verhalten der Staatsanwaltschaft in Bochum ift geeignet, die seitens des Oberpräsidenten und seitens der höheren Verwaltungsbeamten mühsam zustandegebrachte Be ruhigung der Arbeiter wieder in Frage zu stellen. Die Staats anwaltschaft in Bochum hat den Polizeiverwaltungen jest mit getheilt, daß die Drohung der Arbeitseinstellung bei Nichtauf­hebung der Arbeitersperre als Erpreffung im Sinne des Strafgesetzbuches zu verfolgen sei. In der bezüglichen Mit­theilung der Staatsanwaltschaft an die Polizeiverwaltungen heißt es wörtlich: In den legten Bergarbeiter- Versammlungen ist wiederholt geäußert worden, man werde die Arbeit ein­stellen und von neuem streifen, wenn nicht die Arbeitersperre aufgehoben und die entlassenen Arbeiter wieder ange­nommen würden. Sollte in einem konkreten Falle ein der artiges Anfinnen an eine bestimmte Bechenverwaltung gestellt sein, dann liegt der Thatbestand der versuchten Erpressung vor (§§ 253, 43, 44 Strafgesetzbuch), denn fein Arbeiter hat einen rechtlichen Anspruch darauf, zur Beschäftigung auf eine Beche zugelaffen zu werden; die Annahme eines Arbeiters liegt vielmehr in dem freien Willen des Arbeitgebers. Man will also den Arbeitern einen rechtswidrigen Ver­mögensvortheil, das heißt einen solchen, der ohne einen bestehenden Rechtsanspruch erlangt werden foll, verschaffen, wenn man die Bechenverwaltungen durch Drohungen, das ist die Ankündigung der Zufügung irgend eines Uebels, an

schmaler Lichtstreif drang durch den Fensterladen. Das Mädchen antwortete auf ihre Fragen zögernd, der Vater sei nicht zu Haus, er sei der Großmutter Brulé ins Waschhaus nachgegangen, um die Wäsche heimzutragen. Weiter wollte fie nichts sagen; dann endlich gestand sie, die Mutter sei daheim und plagte von Fragen gedrängt, zuletzt heraus, man habe sie auf die Straße hinausgeschickt, weil Herr Dansaert da sei. Dansaert ging seit dem frühen Morgen mit zwei Gendarmen von Haus zu Haus und versuchte, die Ar­beiter zu überreden, in die Grube zurückzukehren, indem er erklärte, wenn die Arbeit nicht am Montag aufgenommen sei, werde die Kompagnie die Belgier aus Borinage ver schreiben. Gegen Abend hatte er die Gendarmen heimgeschickt und war bei der Pierronne, die er allein traf, geblieben, um mit ihr ein Gläschen Wachholder beim warmen Feuer zu trinken.

,, Pst!" rief Levaque. Wir wollen mal sehen, was die Beiden treiben. Geh fort," Kleine!"

Er lehnte ein Auge an den Spalt des Ladens und rief, das sei zum Todtlachen. Die Levaque blickte auch durch den Rig, dann Maheu, und alle Drei ticherten. Das Speise­zimmer war sehr sauber; ein helles Feuer brannte im Ramin; Kuchen, eine Flasche und zwei Gläser standen auf dem Tisch,

wohl

und der Oberauffeher und seine Maitreſſe ließen sich's woni sein und schäferten mit einander. Die Drei auf der Straße aber unterhielten sich prächtig dabei. Endlich jedoch brachte der Anblick des guten Feuers sie in 3orn. Daß sie einen Liebhaber hätte, sei schon schlimm genug, meinte die Levaque; aber daß die Beiden da so warm saßen, Biscuit aßen und Schnaps tranken, während die Kameraden nicht eine Rinde Brot und nicht ein Stück Kohle hatten, das sei eine boden­Lose Gemeinheit!

, Papa tommt!" rief Lydia und verschwand. Pierron tam mit einem Packet Wäsche auf der Schulter friedfertig seines Weges daher. Maheu redete ihn an: Hör mal, Deine Frau erlaubt sich gemeine Redens­arten über uns. Ihr lüderliches Gesindel solltet mal zuerst

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