Die Gefchworenen verneinten auch den erschwerenden Umstand, baß Toll fich einen unrechtsmäßigen Vermögensvortheil habe verfchaffen wollen, die Angeklagten wurden beshalb nur wegen einfacher intellektueller Urkundenfälschung, bezw. Anftiftung dazu zu einer Gefängnißstrafe von je drei Monaten verurtheilt.

Der

St.-G. B. und verurtheilte die Angeklagten Schulz und Behrend zu einer Gefängnißftrafe von je 1 Monat, den An­geklagten Brauer zu einer Geldstrafe von 150 M. eventuell zu 30 Tagen Gefängniß. Desgleichen ist auf Einziehung des Flugblattes und solidarische Tragung der Roften des Prozesses erkannt. In der Urtheilsbegründung führte der Präfident aus, daß an und für sich der Inhalt des Flugblattes tein strafbarer fi; daß aber der Sak: Daß die arbeitenden Klaffen die indirekten Steuern allein trügen, eine Verbreitung unwahrer That'aden enthalte und deshalb die Verurtheilung auf Grund des§ 131 des St.-G. B. erfolgen mußte, wobei angenommen wurde, daß Brauer einestheils als Geschäftsmann milder zu beftrafen sei, daß andererseits aber derselbe auch mitgewirkt habe, unwahre Thatsachen zu verbreiten. Den zweiten der Anklage zu Grunde liegenden Baffus des Flugblattes sah der Gerichtshof nur als eine Reitit des Gefeßes vom Standpunkte der Sozialdemokratie, welcher die Angel agten W. Schulz und Kirl Behrend angehören, an. Die Revifion gegen dieses Urtheil ist angemeldet. Die ganze öffentliche Meinung Frankfurts , felbft der verstockiesten Philister, ist gegen dieses Urtheil.

Eine Reihe recht raffinirter Schwindeleien führte geftern den 23jährigen Karl Lederhause unter der An­flage der wiederholten Urfundenfälschung und des wiederholten Betruges vor die erste St aftammer des Landgerichts 1. Angetlagte ift früher in verschiedenen Destillationen thätig ge­wesen und kannte daher einen Theil der avs värtigen Kunden. Er faufte fich zunächst eine Anzahl Rechnungsformulare, die er im Namen eines bekannten Deftillateurs ausfüllte und in denen Gastwirthe in Teltow , Stroußberg und anderen benach. barten Ortschaften mit je einigen Flaschen Num, Rognat ober Totayer belastet wurden. Die Rechnungen quittirte der Ange­fagte gleich mit dem Namen des angeblichen Ausstellers. Sobann füllte er Flaschen mit gefärbtem Waffer, etikettirte und vertapfelte diefe ben vorschriftsmäßig und ging nun mit diesen feinen Getränken und den entsprechenden Rechnungen nach ben Ausspa nungen, wo die Boten aus den Der= Er wußte schiedenen Dischaften einzukehren pflegten. dieselben zu bereden, die kleinen Beträge für die ihnen be fannten Kunden gleich zu verauslagen und lachte sich ins Fäuftchen, wenn der Schwindel gelungen. In einigen Fällen verweigerten die Adressaten die Annahme der nicht beftellten Getränke nnd dann waren die armen Boten die Gep: ellten, nahmen die Echa kwirthe dacegen die Sendung an, so waren diese die Hereingefallenen. Es hat lange gedauert, bevor es gelang, des Sch vindlers babhaft zu werden und wiederholt ging die Preffe der Polizei mit einer Befonalbefchreibung des­felben an die Hand. Durch einen Gaunerstreich, den der An­getlagte Anfangs N vember in der Ma kihalle am Alexanderplatz ausführte, wurde seine Entdeckung herbeigefüh t. Er bemerkte, baß eine Obstfrau ihren Stand für kurze Zeit verließ, ohne für einen Stellvertreter Corge getragen zu haben. Sofort nehm er die Stelle der Verkäuferin ein that als ob er Ge schäftsinhaber sei und da er mit seiner Waare außerordentlich billig war, fo gelang es ihm, innerhalb weniger Minuten sechs Scheffel Nepfel an den Mann zu bringen. Bevor die Eigen­thümerin zurückkehrte, hatte er sich mit dem Erlöse aus dem Staube gemacht. Von den ersterwähnten Betrugsfällen ist eine erhebliche Anzahl zur Anzeige gelangt, in sechs Fällen wurde der Angeklagte für überführt erachtet. Der Antrag des Staatsanwalts lautete auf eine Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren, der Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Gefängniß und Ehrver'ust auf gleiche Dauer.

Elberfelder Sozialistenprozeß.

fala( Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Der Präsident erklärt, daß er im Protokoll, wonach bei Winkler nur 10-12 Flugblätter gefunden, nichts hätte finden fönnen.

war ein Privatunternehmen Wirths, der ein gutes Geschäft ba mit machte. Präsident: Die Partei hat wohl auch ein gutes Ge schäft gemacht!

Bebel: Wie die Gelder zusammen famen, die an mid gefandt werden, weiß ich nicht. Daß das von Schumacher an mich gegebene Geld der Ueberschuß von Broschüren war, weiß ich nicht. Ein Bid in die Quittungen wird lehren, daß die von einzelnen Orten geschickten Beträge sehr verschieben find; es herrscht da gar keine Regel. Das Geld fommt auf mancherlei Weise zusammen. Als die massenhaften Ausweisungen infolge der Belagerungszustände in Hamburg und darauf in Leipzig tamen, mußte das Geld geschafft werden und da erklärte Grillenberger, den Ueberschuß von Brochüren für den Unter­Dadurch ftüßungsfonds geben zu wollen. erhielt er nebenbei piele werthvolle Verbindungen und Kunden, die auch andere Sachen dann von ihm bezogen, er hat also mit der Wurst nach der Speckseite geworfen. Die Parteileitung hat mit der Sache nichts zu thun. Grillenberger hat wohl mit mir oder Singer schon über einzelne Neben ge sprochen; er hat mich sogar schon gebeten, eine Broschüre für ihn zu schreiben, was ich aber wegen Beitmangels night that. Schumacher schließt sich dem Vorrebner an. Grillenberger: Ich war dabei, als Harm aus dem Unterstützungsfonds 500 M. bewilligt wurden; es moren Fraktionsmitglieder, die zufällig in Berlin waren, dabei. Dab Geld wurde nicht für die Freie Preffe", sondern persönlich für Harm gegeben.

Abg. Schumacher: Ich habe nur Briefe mit der Ne daktion und Expedition der Fr. Pr." gewechselt, nie mit den Leuten, die der östlichen Verbindung" angehören sollten. Die Flugblätter, die hie: ausgegeben worden, find in Solingen nicht verbreitet worden. Mit der Redaktion und Expedition des Soz." habe ich nicht in Verkehr geftanden. Ich war fiets ein Gegner des Soz.". Das Protokoll über den St. Gallener Rongreß habe ich verbreitet, aber vor dem Verbot. Bez iglich der allgemeinen Verbindung haben in die fremden Po­lizeibeamten erklärt, fie wüßten davon nichts; nur Rammhoff und der Zeuge Münnich wollen davon wiffen. Die fozial demokratischen Abgeordneten erhalten ebenso wie diejenigen aller anderen Parteien Briefe aller Art. Von Abrechnungen bes Soz." weiß ich nichts. Unsere Fraktion hat nach meiner Meinung viel weniger Geheimnisse als jede andere Frattion. Wie man im Kulturkampf hinter jebem Raplans artikel den Papst fah, fieht man hinter jeder selbstständigen Regung der Genoffen die Fraktion.( Auf Befragen des Präsidenten): Bebel wurde von der Fraktion zum Raffirer erwählt.

Ein Schlafstellendieb von besonderer Gemeingefährlich­feit stand gentern in der Person des 30 jährigen Uhrmachers Anton Eckert vor der zweiten Straffammer des Land­gerichts 1. Der Angeklagte hat wegen Schlafstellen diebstah's bereits eine dreijährige Suchthausstrafe hinter sich, ging nach seiner Entlassung nach Kön und verübte hier unter dem an genommenen Namen Ernst Gübel neue Diebstähle, wofür er, weil feine Vorftrafen nicht bekannt waren, mit Gefängniß davon tam. Er wandte sich wieder nach Berlin und unter dem angenommenen Namen beging er innerhalb einer Woche nicht weniger als fechs Schlafstellendiebstähle. Schon in der ersten Nacht entfernte er sich mit den Uhren und Portemonnaies seiner Bummergenoffen, wobei er in einzelnen Fällen selbst die Werthfachen unter den Kopftiffen der Schlatenden fortnahm. Um feine Wiedererkennung möglichst zu erschweren, gebrauchte ber Gauner einen eigenartigen Runftariff, bei den Miethern cr'chien er nämlich als Verwachsener, während er bei seiner Er­greifung fich als normal gebauter Mensch zeigte. Er hatte fich einen fünftlichen Buck.I gemacht. Mit unglaublicher Frechheit leugnete der Angeflagte allen 3eugen gegenüber, die ihn mit Befimm heit wiedererkannten, daß er mit dem Diebe identisch sei und er blieb bei dieser Behauptung auch stehen, als nach feiner zw ifellosen Ueberfüh ung der Gerichtshof ihn zu zehn Jahren Zuchthaus und die üblichen Nebenstrafen vers urtheilte. Der Staatsanwalt hatte das höchste zulässige Straf­maß, 15 Jahre Zuchthaus, beantragt.

Grillenberger: Ich muß auf Sachen verweisen, die die ganze Antiage charakterisiren. So bin ich zum Beispiel in meinem Leben nicht in Ohligs gewefen, obgleich die Anklage es fagt.

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Bebel: Während der Reichstagsfeffion werden größere Unterstüßungen in der Fraklion bewilligt. Kleinere Beträge bewillige ich selbstständig.

Staatsanwalt: Auf dem Kopenhagener Rongres wurde erklärt, daß die Reichstagsreden fich zur Agitation und Herbeischoffung von Beiträgen eigneten.

Bebel: Das ist gar kein Geheimniß; schon vorher wur den die Reichstagsreden herausgegeben und wir hatten in der Fraktion feinen Anlaß, etwas zu ändern. Beim alten Zustand der Dinge beließen wir es.

Dertel: Die Herausgabe des St. Gallener Protokolls war ein Privatgeschäft; ich wurde für meine Mühe ent schädigt.

Staatsanwalt: Es wurde nur die Vermuthung auf­geftellt, daß Grillenberger im Landgerichtsbezirk Elberfeld war. Grillenberger: Münnich, den ich für einen Agent provocateur halte, ist zu der Seit in Ohligs gewefen und fann wohl irgend etwas gethan haben. Eine allgemeine Verbin dung kann nicht er stiren, die Genoffen einzelner Orte handeln selbstständig. Ich würde mich sogar sehr dagegen verwahren, wenn die Fraktion in die Bewegung in Nürnberg eingreifen wollte. Ich weise energisch die Behauptung der Anklage zu rück, daß bei Woerlein u. Romp. verbotene Schriften gedruckt werden; da könnte der Druckerei bald das Lebenslicht aus geblasen werden. Der Ueberschuß der in unserem Berlage dient dazu, dem Unter­erscheinenden Reichstagsreden bem Unter fügungsfonds Geld zuzuführen. Aber in unserem Verlage erfcheinen noch viele andere Werke, die wir stets öffentlich an­fündigen und von denen z. B. wie Börnes Werte auch Samuel Lucas in Eberfeld bezieht. Wir haben eine große Kundschaft auch unter den Kolportagebuch händlern. Es ist allerdings vor gekommen, daß in unserem Verlag erschienene Schriften ver­boten wurden, z. B. Wahlflugblätter gleichen Inhalts, nur mit anderem Kopf, die an einem Drte verboten wurden, am andern nicht. Jefus von Nazareth" wurde z. B. auch mehrfach ver­boten, aber mieder freigegeben. So war es auch bei anderen Schriften. Wie kann man von vornherein behaupten, wir be schäftigen uns mit der Herstellung verbotener Schriften? Von den bei uns erscheinen den periodischen Druckschriften ist noch fein Blatt verboten worden, nur nichtperiodische, und zwar von irgend einem beliebigen Landrath, von Leuten, denen sehr oft das nationalökonomische Verständniß abgeht.

Staatsanwalt: Die Wörlen'sche Druckerei sucht das Sozialistengeses zu umgehen, indem fie Maffen von Druc schriften auf den Markt wirft, ehe fie verboten werden können.

Röllinghoft: 3h will mittheilen, daß das bei mir gesehene Geld von dem Sparkaffenbuch meiner Frau flammt.

Bebel: Wir haben uns mit den verschiedenen Rednern auf dem St. Gallener Konoreß besprochen, damit sie ihre Referate für die Broschüre Wirths niederschrieben. Es war eine werthvolle Agitationsschrift. Ich lege hiermit dem Gerichts hof das offizielle Protokoll einer Reichstagsfizung vor. J bitte um Verlesung gewiffer Stellen über§ 25a des Sozia liftengesezes.( Geschieht und handelt von Bersammlungen in Dieser Vorschlag wurde auf Veranlassung des Ausland.) Ministers von Puttkamer nach dem St. Gallener Kongres und mit Bezug auf ihn gemacht. Der Kongreß war so arrangirt, daß ihm gefeßlich nicht anzuhaben war. Auf dem Wir mußten, Rongreß wurde nichts ungefeßliches gethan.

daß ein geheimer Vertrauensmann der Berliner Bolizei anwesend war und, wie wir hier hörten, tam ja hier auch Julius Weber in Frage. ( Auf Befragen des Staatsanwalts nennt Bebel eine Anzahl der Kongreßtheilnehmer.) Wir stellten uns einander vor und fragten bann, ob 3 mand gegen die Anwesenheit Einzelne: etwas habe. Die Verhandlungen waren öffentlich. An Niemand ist die Frage gestellt worden, wie er hie her fäme. Auf dem Kopenhage er Kongreß wurde auch nur bas Mitbringen der Unterschrift von zwei Vertrauensperfonen verlangt. Ob die Theilnehmer gewählt worden, wurde nie gefragt.

Grillenberger: Rann man es einem Geschäftsmanne verbenter, wenn er eine gute und nüßliche Broschüre, wie 3. B. Schönlents Schriften über die Lage der arbeitenden Klaffen in Bayern , vor einem Verbot zu schüßen sucht? Das hat aber mit geheimen Berbindungen nichts zu thun.( Auf Befragen des Präsidenten): Daß in Elberfeld nach dem Verbot das Flugblatt An die Wähler Deutschlands " zu verbreiten gesucht wurde, dafür fann ich nichts; das Verbot habe ich mitgetheit. Der Tag ter Verbreitung war von mir festgefeßt; die Ver­sendung dauerte drei Wochen und so fonnte nicht vorher ein bestimmter Taa anger ommen werden. Den Auftrag zum Druck habe ich vom Zentral- Wahl- Komitee.

Bebel: Um zu verhindern, daß irgend eine Behörde das Blatt verbiete und es an andern Tagen ohne Kenntniß des Verbots verbreitet würde, haben wir befchloffen, daß die Ver breitung an einem Tage ftatifinde. Auf Grund meiner Er­fahrungen hätte ich dagegen gesprochen, wenn ich nicht gerade in Freiberg meine drei Monate abgefeffen hätte, aber nicht, weil ich einen Verstoß gegen das Sozialistengeset darin sah.

Frankfurt a. O. Am 10. Dezember cr., Vorm. 11 Uhr, fand vor dem hiesigen Landgericht die am 22. November wegen Nichterscheinens eines Angeklagten vertagte Verhandlung gegen bie Genossen Zigarrenarbeiter Wilhelm Schulz, Maurer Karl Bhrend und Buchdruck reibefizer W. Brauer statt. Die ersten Beiden waren angeklagt. im Juli d. J. im Inlande entstellte Thatsachen in einem Aufrufe: An die Wähler des Kreises Frankfurt- Lebus" öffentlich behauptet und verbreitet zu haben, um dadurch Staatseinrichtungen verächtih zu machen. Der lektere war angeklagt, durch That Bihilfe geleistet zu haben. Dr Zuhörerraum war bicht befezt. Die Vertheidigung hatte Herr Rechtsanwalt Stadthagen - Berlin übernommen. Zur An­flage gaben in dem Flugblatt zwei Säße Veranloffung. Die Anklage behauptete von diefen Säßen, daß fie erdichtete oder entstelte That achen enthalten, welche geeignet find, Staats­einrichtungen verächtlich zu machen, und zwar hätten die An­geklagten bei Abfaffung resp. Verbreitung dieser Behauptungen gewußt, daß fie erdichtet oder entstellte sind. Auf Befragen des Bräfidenten geftand Schulz, das genannte Flugblatt verfaßt zu haben. Behrend gab zu, daß er auf Ersuchen des Schulz dem Mitongeklagten Brauer dess lbe zum Dud übergeben und selbst die Verbreitung der hergestellten 15 000 Gremplare vorgenom men habe resp. habe vornehmen lassen. Brauer geftand, das Flugblatt auf Ersuchen des Behrend nach flüchtigem Ueberlesen gedruckt zu haben. Er erklärte ferner, in feiner Weise mit der fozialdemokratischen Partei in Beziehung zu stehen, und den Auftrag nur aus rein geschäftlichen Gründen ausgeführt zu haben. Alle dret Angeklagten bestritten, sich eines Bergehens gegen das Strafgefeßbuch schuldig gemacht zu haben, und Awar Schulz und Behrend, weil die in dem Flugblatt aufaeftellten Behauptungen nach ihrer Meinung richtig und der Wahrheit entsprachen, Brauer, weil auf dem Flugblatt ein Verfeffer ge nnat gewefen. Der Staatsanwalt, Freiherr v. Hurwalot, hielt in sein m Plaidoyer alle drei Angeklagte für schuldig und be­meitte, daß von der Verhängung einer Gelt ft afe Abstand zu nehmen sein dürfte, da die Angeklagten hierdurch doch nicht getroffen würden, weil der Betrag in diesem Falle aus gem ffen Kaffen bezahlt oder durch Sammlungen auf­gebracht werde. Er beantrage daher gegen Schulz und Behrend eine Gefängnißftrafe von je 6 Monaten, gegen Brauer eine solche von 1 Monat. Der Staatsanwalt begründete die Höhe der beantragten Strafe dannt, weil er es als eine ver­weifliche Handlung von Seiten der Angeklagten ansah, welche mit der Herausgabe des Flugblattes bezwed en, die ärmeren Bevö ferungstiaffen gegen die Befigenden aufzureizen. Herr Rechtsanwalt Stadthagen verwahrte die Angeklagten entschieden ge en die falschen Behauptungen des Staatsanwalts, daß die Angeklagten, wenn sie zu einer Geldstrafe veru theilt würden, au; gewiff n Raffen entfchäsigt werden. Den Beweis wird der Staatsanwalt fchuldig bleiben müssen, in dem diese Behauptung jeder Begründung entbehre. In der Vertheidigungsrede, welche eine volle Stunde dauerte, mores Herr Rechtsanwalt Stadt­ hagen Stück für Etick die Schwäche der Anklage nach und führte aus, daß auf Grund der Bolle nicht 120 Millionen in die Taschen der Großgrundbefizer, der Grafen und Edelsten das wäre eine falsche Behauptung der Nation fließen fondern 3-400 Millionen. Auch betreffs der Kruit des Alters­und Javalidengefeßes in dem Flugblatt wies Herr Stadt­ hagen nach, bak die Kritik über daffelbe eine ganz beredtigte fei. Der Herr Bertheidiger ging bann selbst auf diese Gelege näher ein und beantragte Freisprechung seiner Klienten. Staatsanwalt fornie Der Herr biele Ausführungen Der Gerichtshof fah jedoch in nicht widerlegen. bem einen Paffus einen Verstoß gegen§ 131 des

Der Staatsanwalt verliest eine Stelle des Ropen hagener Rongreßprotokolle.

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Bebel: In St. Gallen wurde Niemand gefragt: hat Dich gewählt?" Ich würde aber darin keine geheime Ver bindung sehen, wenn einige Leute einen Barteigen offen hin schicken und ihm das Geld geben. In Kopenhagen waren etwa 60, in St. Gallen etwa 80 Theilnehmer.

Staatsanwalt: Das entspricht also etwa dem Zu­wachs der Bezirke.

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Bebel: Wenn der Staatsanwalt überall Bezirke ficht, so frage ich, wer hat uns delegirt? Der Ort des Kongreffes wurde nur geheim gehalten, um eine diplomatische Intervention zu verhindern. Es wäre eine wunderbare Annahme, daß wir nach allen Erfahrungen in den Prozessen uns wieder der Ge fahr aussehen würden, ins Gefängniß zu fpazieren. Es ist fein Bergnügen, hier zu figen! Im Berliner Polizeipräsidium, dem deutschen Polizeiminifterium, laufen alle Wahrnehmungen über die sozialistischen Bewegungen zusammen und wenn etwas über eine allgemeine geheime Verbindung beobachtet worden wäre, hätte man nicht erst zehn Jahre nach Einführung des Sozia liftengesezes diesen Prozeß eingeleitet.( Bebel nennt nun eine Anzahl von Frationsmitgliedern unterzeichnete Aufrufe und Erklärungen im Soz." Während meiner Abmesenheit wurde ein Brief von mir on Schumacher verlesen; derselbe mußte vom 6. April 1888 fein. Ich lege großen Werth auf deffen abermalige Berlesung, da ich ihn für eminent entlastend halte. Es geht daraus flar hervor, daß ich von einer Organisation im Wupperthal nichts wußte. Als ich von den zahlreichen Verhaftungen hier hörte, erkundigte ich mich bei Schumacher, der den Brief aber nicht erhielt. E: wurde wohl beschlagnahmt, wie ja auch ich einige Tage darauf die Briefsperre hatte. Der Brief wird von Bebel verlesen. Bebel( auf Befragen): Ich bin Kasfirer der Fonds, überhaupt aller Gelder, die bei der Fraktion eingeben. Die Quitungen über die Sammlungen werden in der deutschen Breffe veröffentlicht. Die Gelder für die einzelnen Fonds laufen stets durch das allgemeine Kaffenbuch und werden dann in die betreffenden Bücher eingetragen. So erhielt ich fürzlich wieder von einem ostpreußischen Rittergutsbefizer 110. für den Wahl- und Unterstügungsfonds; den Betrag mußte ich also für die beiden Fonds trennen. Der Agitationsfonds be steht unter diesem Titei nicht, nur in der Schweiz ein Drud schriftenfonds, mit dem wir nie zu thun hatten. In der Schweiz besteht eine offene Organisation mit einem Ausschuß, der für Wahl- und Unterstüß ungszwecke sammelt. Wenn Geld mit ber Bemerkung für Parteizmede" tommt, fällt es in den Wahl­fonds. Beim neuen Zusammentritt der Fraktion wird der Rechen chaft abgelegt. Das Hauptbuch ist mir zugänglich; ich würde es aber nicht vorlegen, weil verschiedene Geber den Namen nicht bekannt gemacht wiffen wollten. Mit örtlichen Organisatio nen haben wir nie Fühlung gehabt. Es wurden uns in Berlin folche Bamuthungen gemacht; wir verbaten uns aber alle ber artigen Befuche energisch. Wenn eine derartige Verbindung bestande, wie fönnte sie zehn bis zwölf Jahre aufrecht erhalten werden bei den Mitteln, die heute der Polizei zu Gebote stehen? Ich habe eine starte Rorrespondenz; ich sagte oft scherzweise, die höchste Instanz im Deutschen Reich für alle Be fchwerden ist die sozialistische Fraktion. Der Altonaer Dr ganisationsplan ist mir erft hier vor Augen gefommen; i hätte diefe Ungeheuerlich feit nicht für möglich gehalten. Mit den Magdeburger Angelegenheiten hatte ich nie etwas zu thun. Schumacher: I wurde in Magdeburg einmal an gesprochen, die Magdeburger Angeleger heit vor die Fraktion zu bringen, da war auch der schon genannte Speď zugegen. Id habe aber alles fchroff abgewiesen.

Grillenberger: Wegen der Herausgabe des St. Gallener Protokolls hatte ich mit dem Verleger Wirth in St. Gallen Unterrebungen. Ich gab ihm Adressen an. Be stellungen liefen the ls bei Wirth, theils bei Dertel ein, der in Deutschland die Versendung besorgte. Das Geschäft hatte dabei nichts zu thun. Wir in Nürnberg haben das Protokoll nicht als Werthzeichen betrachtet; es war ja ein Privatunternehmen Wirths. Ich gebe die Versicherung, daß bei allen berartigen Schriften große Verluste entstehen. Ich persönlich verkehre nie­mals mit einer sogenannnten örtlichen Verbindung. Unter unferen Kunden befinden sich viele fogenannte Sonntagsfolpor- Faktionsvorstand gewählt. Alle zwei oder drei Jahre habe id teure. Manche dieser Leute haben mit der Partei gar feine Fühlung; also fönnen unmöglich alle diese Schriften als Werthzeichen verbreitet werden. Nach Barmen haben wir z. B. Schriften an Julius Weber gesandt, der uns noch 20 M. schuldig ist. Das Kongreßprotokoll versandte Dertel schon vier Wochen vor dem Vert ot.

Es wird nun der bereits einmal verlesene Brief Dertel's verlesen.

Grillenberger: Ich finde diesen Brief nicht be­laften, aber unlogisch. Dertel war damals frisch in das Ge­laften, aber unlogisch. Dertel war damals frisch in das Ge schäft eingetreten und glaubte wohl im Geschäftsintereffe zu bandeln, wenn er auf die Ideen eines Bestellers einging. Ein Beschluß über die fogenannten Werthzeichen wurde in der Fraktion nie gefaßt; es fand nur eine rein persönliche Unter­redung mit den betreffenden Abgeordneten, deren Reden ich für druckverbereitungsfähig hielt, statt.

Dertel: Wir hatten damals läftige Ronkurrenz und deshalb wollte ich einen Druck auf den Besteller ausüben. Ich gebe zu, daß der Brief ungefchidt abgefaßt war.

Grillenberger: Der Ausbrud Werthzeichen" ist wohl entstanden, weil in einem von mir verfandten Zirkular gefast wurde, daß der Ueberschuß für Unterstützungs wede bestimmt war. Die Parteileitung hat keinerlei Einfluß auf die sogenannten Werthzeichen. Das St. Gallener Protokoll

Staatsanwalt: Herr B.bel, wer ist für Sie als Stellvertreter bestimmt? Bebel: Wenn ich im Gefängniß war, übernahm Singer meinen Pofien.

Staatsanwalt: Ist der Ertrag verbotener Schriften in ihre Raffen geflossen?

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