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1. Beilage zum Berliner   Volksblatt.

Nr. 12.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

42 Sizung vom 14. Januar, 1 Uhr. Am Tische bes Bundesraths: v. Verby du Bernois, Ritter von Xylander u. A.

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Muf ber Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der Spezialberathung des Militäretats. Aus dem außerordentlichen Blat ber Ausgaben der Militärverwaltung find noch 2 Titel übrig, bie fich auf das Artillerie- und Waffenwesen bezieben, war Ausgaben aus Anlaß der Aenderung der Wehrpflicht 45813 000 Mt., und zur Beschaffung für artilleristische 3wede 61 224 100.

Referent Abg. Frhr. v. Hurne( 3entr.) befürwortet den Rommi fionsantrag unter Hinweis auf die geschäftliche Behand lung biefer Titel in der Budgetlommiffion. Dort war zur ein gehenden Vorberathung dieser Bofitionen eine Subfommission eingelegt. Diefelbe beschloß einstimmig die Bewilligung dieser Forderung, und man war zugleich der Anficht, baß nähere uflärungen über dieselbe auch nicht in der Budget- Kommission Au geben seien, ba jebe Erörterung von Einzelheiten den Er­folg ber beabsichtigten militärischen Maßnahmen zu beein­trätigen geeignet fei.

Mittwoch, den 15. Januar 1890.

anlagt worden, ich hoffe alfo, daß auch heute Herr v. Bennigsen feine Stimme für die Raffirung der Wahl einlegt.( Beifall.) Abg. Hegel( bf.): Von den vielen Punkten des Wahl­proteftes ist thatsächlich nur in dem Falle Gregorovius   eine Ungehörigkeit erwiesen. Nur in 4 Punkten von 16 hat bie Bemeisaufnahme ergeben, daß die Thatsächlichkeit des Proteftes nicht ganz zu bestreiten ist. Der Borrebner hat diese vier Fälle aber in unrichtiger Weise dargestellt. Daß Direktor Mönting zugleich Wahlvorsteher der Kolonie Landsberg   war, ist selbstver­tandlich, denn die ganze Kolonie besteht eben nur aus vier Fabriken. Nur wenn man mit Voreingenommenheit an den Fall herantritt, kann man auch in den übrigen Punkten eine ab­fichtliche Wahlbeeinfluffung finden. Daß einige Sozialbemo fraten durch die Androhung der Entlaffung aus einer Fabrik zur Wahlenthaltung bestimmt wurden, ist richtia; aber es ist in der betreffenben Fabrit ausdrücklich durch Plakat die Be schäftigung sozialdemokratischer Arbeiter verboten. Diese Frei­heit wird man schließlich doch wohl noch bem Arbeitgeber laffen müffen. Den Fall Gregorovius fieht die Wahlprüfungs­tommiffion durch die disziplinarische Rüge für erledigt an, fie fann nicht annehmen, daß durch sein Schreiben an die Lehrer die Wahl beeinflußt ist. Zur Ehre der freifinnigen Wähler nehme ich an, daß fie fich von ihren Anschauungen nicht so leicht ab­wendig machen laffen werden. Bleiben Sie auch ferner bei der mohlbegründeten Praxis der Wahlprüfungskommiffion und erklären Sie auch die vorliegende Wahl für gültig!( Beifall.)

Dbne jebe Debatte bewilligt das Haus diese beiden Titel, womit der Militäretat in zweiter Lefung erledigt ist. Es folgt der Bericht der Geschäftsordnungs- Kommiffion, betreffend bie Fortdauer des Mandats des Abg. Dr. Del. brüd( Reichsp.), gewählt für den ersten Wahlkreis des Re­gierungsbezirks Stralfund. Der Abg. Delbrüd, außerordent liber Brofeffor an der Berliner   Universität, bisher ohne Ge­fobalt, bat Gehalt belommen. In Folge beffen beantragt die Geschäftsordnungs- Kommission, welcher die Frage ber Fort  - genehm, an die Vergangenheit erinnert zu werben, ba fanb

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bauer des Mandats deshalb zur Berathung überwiesen war: bas Mandat des Abg. Dr. Delbrück für erloschen anzu

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miffion.

Abg. Fehr. w. Unruhe- Bomft( Reichsp.) hält den An­Irag der Kommision für nicht gerechtfertigt und bittet um Ablehnung deffelben, während der Atg. Klemm( drons.) sich für den Kommiffions. Antrag aussprichi.

bg. Rintelen( Bentr.) verweist auf die bezügliche Ber­

Abg. Rickert: Man empfiehlt uns, wir möchten bei der Praris der Wah prüfungskommiffion verbleiben. Bei welcher benn? Bei der Praxis der letzten drei Jahre, die sich zum schlechteren gewendet? Ich habe wieder einmal in alten Atten Herrn Wörmann ist es natürlich unan­

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7. Jahrg.

irgend ein Zusammenhang bestehe, könne doch nicht nach­gewiesen werden.

Abg. Jinger: Alles, was im Sinne der Kommission für Giltigkeit vorgebracht ist, hat mich nur in der Ueberzeugung be ftärkt, daß für das Votum der Majorität di- fer Rommiffion eben Durchschlagendes nicht vorgebracht werden kann. Schon das Berhalten des Kreissulinspektors allein müßte ausreichen, um ohne Weiteres die Raffation zu beschließen. Statt dessen ist der von Herrn Gregorovius auf die Lehrer und von diesen auf die Wähler ausgeübte Druck dadurch von oben anerkannt worden, daß Herr Gregorovius   zum Seminardirektor befördert ift. Der Waldenburger Fall ist typisch für die ganzen 1887er Wahlen; es ist hier wie überall dieselbe Dreiheit erkennbar, die allein der neuen Majorität den Einzug in dieses Haus er möglichte, nämlich einmal amtliche Wahlbeeinflussung, fodann Beeinfluffungen schärffter und schlimmster Art seitens der Fabrit unternehmer und Arbeitgeber, und endlich damit im Bunde die möglichte Berlegung des Wahlgeheimnisses. Nur dieser Dreiheit verbankt die 87er Mehrheit ihren Sieg. Bei Strafe der Ente laffung ift den Arbeitern von Fabrikbefizern nach beeidigten Aussagen verboten worden, fich bei der Stichwahl zu Gunsten bes freifinnigen Kandidaten zu betheiligen. Das ist ein durch­aus verwerflicher Eingriff des Arbeitgebers in die politischen Rechte der Arbeiter, und wenn nach Erweis der Wahrheit dieser Thatsache der Reichstag dennoch eine so zu Stande ge tommene Wahl für giltig erklärt, so heißt er damit gewiffer maßen durch seine Abstimmung ein derartiges Verfahren gut, und man wird sich nicht wundern dürfen, wenn in weiten Reisen des Volkes die Ueberzeugung Boben gewinnt, daß die Wahlfreiheit in Deutschland   nur noch eine Form ist und daß bie zu allererst zum Schuße der Wahlfreiheit berufene Instanz, der Reichstag   felbft, fein Ohr für die Klagen über Verlegung der Wahlfreiheit mehr hat. Ein Wahllotal war bei der Stichwahl so eingerichtet, daß jeder eintretende Wähler vom Eintritt bis zur Abgabe des Stimmzettels vom Wahl vorsteher kontrolirt werden konnte, so daß es unmöglich war, ben den Arbeitern aufgedrungenen nationalliberalen Stimm zettel zu vertauschen. Wie sollen da die Arbeiter ihre Ueber­zeugung zum Ausdruck bringen? Ueber den Lehrer Sommer wundere ich mich eigentlich taum; denn wenn solche Ver fügungen von den Vorgesezten eraehen was soll der unters gebene Lebrer fchließlich thun? Nur meine ich, sollte man den unterstellten Lehrer in Kollision mit ihrer Pflicht und mit dem Reisschulinspektor beftrafen, der in einer solchen Weise die ihm bringt, was fte ihren Schülern als Moral einprägen sollen. Der Kommissionsantrag wird ja wohl auch im Plenum angenommen werden; wir stimmen natürlich gegen die Giltigkeit der Wahl, mir halten die Protefte für begründet und meinen, wenn drei Jahre hindurch ein Wahlkreis burch einen nach unserer Meinung nicht legitimirten Herrn vertreten war, so sollte der Reichstag   noch in legter Stunde das Unrecht möglichst zu fühnen freben, welches diesem Wahlkreise burch eine ganze Legislaturperiode hindurch geschehen ist. Sache des Wahlkreises wird es demnächst sein, sich den Vertreter zu wählen, ber feiner politischen Auffaffung entspricht. Heute bitte ich Sie, bie Wahl für ungiltig zu erklären und damit zu befunden, daß der Reichstag es nicht wünscht, feine Mitglieder mit solchen Mitteln gewählt zu sehen.( Beifall bei den Sozial­demokraten, Widerspruch rechts.)

ich denn einen dem jezizen analogen Fall. Es handelt sich um einen konservativen Wahlproteft gegen die Wahl des nationalliberalen Herrn Eisenlohr. Dieser hatte mit 84 Stimmen über die absolute Majorität, über den jezigen Bundesbevoll mächtigten v. Marschall aefiegt. Websky hatte nur 81 Stimmen einem Dorf über die absolute Majorität. In 273

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Stimmen abgegeben wurden, davon 80 für v. Marschall   hatte der Bürgermeister die Bürger durch Aus­fchellen zu einer Gemeindeversammlung berufen laffen. Nach Erledigung der Geschäfte forderte er die Bürger auf, fie möchten am Wahltage für Herrn Eifenlohr stimmen, von Marschall

faffungsbepimmung, berzufolge das Manbat eines Abgeord­neten nur dann eriticht, wenn derfelbe in ein Staatsamt neu eintritt oder in ein höher botirles aufrüdt. Reiner dieser Fälle wüßte nichts von den Intereffen der Gemeinde, er hätte fich

liege bier nor.

Abg. Träger( dfr.) tritt der vom Vorrebner beliebten Interpretation der betreffenden Berfaffungsbestimmung entgegen und befürwortet den Kommiffionsantrag.

Abg. France( ratl.) ist gleichfalls für den Antrag der Rommiffion, ggen welchen fich demnächst der Abg. Dr. En nec tervs( nat.) ausipiat.

Nach einem Schlußworte des Referenten wird das Mandat bes Abg. Dr. Delbrück für ecloichen erklärt. die Wahl des Abg. Websty. Erfolgt ber Bericht der Wahlprüfungskommission über

Die Wahl ist seiner Zeit vom Reichstage beanstandet üher worden, und es wurden Erhebungen über einzelne Behauptungen Des Wahlproteftes verlangt. Diese Ermittelungen haben statt gefanben und auf Grund der Brüfung ihres Ergebnisses be antragt nunmehr die Wahlp üfur gsfommission durch ihren Berichterstatter Abg. Betel die Giltigkeitserklärung der Wahl.

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sogar mit den Ultramontanen verbunden. Obgleich der Bürger­meister in Baden mehr primus inter pares, mehr Bürger als Staatsbeamter ist, hat dennoch der Reichstag diesen Vorgang als eine miberrechtliche obrigkeitliche Beeinfluffung angesehen und die Wahl des Herrn Eisenlohr einfach tasfirt. Das ver­ftand fich damals von felbft. Obgleich nun hier notorisch ein Schreiben des Kreisschulinspettors an 171 Leh er vorliegt, worin diese zur Wahlbeeinfluffung aufgefordert wurden, hat die Wahlprüfungs- Rommiffion barauf keine Rüdficht ge­nommen. Diefe 171 Stimmen reichen aus, die Wahl des Herrn Websky zu tafsiren, wie es auch bei der Wahl

Eisenlohr geschehen ist. Es ist wirklich eine sonderbare Zu muthung, baß wir beweifen sollen, wie viel und welche Lehrer burch has 3irkular des Herrn Gregorovius beeinflukt worden find. Da streichen Sie doch lieber den Begriff Wahlbeein fluffung". Das Volt wird es aber nicht verstehen, wenn die Wahlprüfungskommiffion rein formalistisch zu Werke geht. Man fagt, Gregorovius   hätte fich nur an seine Gefinnungs­genoffen gewandt. Das ist unrichtig. Die tatholischen Lehrer wollten von seiner Politik absolut nichts wissen, und auch die protestantischen Lehrer waren nicht alle feiner Meinung. Die Kommiffion hat nun eine wunderbare Sentenz zu Tage geför­bert, bas Birkular bes Kreisschulinspektors fei zwar ungehörig, infofern es an sämmtliche Lehrer gerichtet war, unzu­läffa aber sei es nicht gewesen. Das ist ja ein ganz neuer Ratechismus und eine ganz neue Moral.( Lachen rechts.) Es ist hohe Zeit, baß diese Kommission schlafen geht und eine neue an ihre Stelle triit.( Große Unruhe rechts.) Die Wirkung der amtlichen Wahlbeeinfluffung von oben herab zeigt fich am Erlatantesten an dem amtlich festgestellten Fall des Lehrers Sommer. Von ihm schrieb bie Freifinnige 8tg.", Lehrers Sommer. Von ihm schrieb die Freifinnige 3tg.", daß er einem Rinde, dem bei der Bescheerung ein Buch ge­schenkt worden war, dieses während des Stichwahlkampfes wieber abgenommen habe, weil der Vater ein liberaler Wähler war. Daburch fühlte fich Herr Sommer beleidigt und Arengte die Klage gegen das Blatt an. Die Gerichtsverhandlung, welde mit der Freisprechung der Zeitung endete und mit der entschiedensten Verurtheilung des Lehrers selbst durch den Staatsanwalt, entrollte ein schauriges Bild von Wahl­beeinfluffung. Es wurde u. A. festgestellt, daß Sommer die­jenigen als Schufte bezeichnet hat, welche für den Stadtsynbitus richts hat Sommer einige Schülerinnen an die große schwarze Tafel treten, die Namen Websly und Eberty darauf schreiben, bie Stimmen daneben feßen laffen, und hat dann gefagt, bas

bg. Gröber( 3.): Die Wah'p üfungsfommiffion hatte Brotefte für giltig zu erklären, was aber selbst den Freunden des Abg. Websky zu meit ging, denn auf Antrag der Abgg. 3. Bennigfen und v. Karborff hat das Haus bie Enifcheibung her die Wahl ausgefekt und Bewett erhebung veranlaßt. Durch biefelben find die wichtigsten Punkte des Proteftes in der Hauptsache bestätigt worden. Die Kommission hat wiederum mt heben gegen vier Stimmen die Gilt gleit zu beantragen be­floffen. Wären aber alle Kommissionsmitglieder anwesend ges mesen, so wäre das Verhältniß mie acht zu sechs ausgefallen. Be­toiesen ist durch zwei eibliche Zeugenaussagen, daß der Fabrit tirettor Mönting als Wahlvorsteher in der Kolonie Landsberg  bie Stimmenabgabe seiner 60 Fabritarbeiter kontrolirt und be niht mehr die Rede sein kann. Der Landrath von Leres und Biltau hat ben Wählern des Kreises öffentlich bekannt ge macht, baß bie Gegenparteien in einer auf Täuschung berech neten Weise die Meinung verbreiteten, das Septennat bedeute eine fiebenjährige aktive Dienstzeit. Keine Behörde hat das Recht, einer Partei vorzuwerfen. baß fie auf Täuschung aus­pebe. raucht fich feine Tagen au laffen, daß fie reichsfeindlich sei. ( Beifall). Der Eisenbahnbauinspektor Bothe hat an drei­lofal geführt wurden, en Unterbeamte unmittelbar, bevor fie in bas Wahl­zu Gunsten der Wahl Websty's gehalten. 3 bas feine amtliche Wahlbeeinflussung? Und schließlich bie der Lehrer burch den Kreisschulinfpettor

Ansprache Beeinfluffung

im Wartefaal II. Rlaffe

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finb bie 19 freifinnigen Schufte". Die Angelegenheit iff im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache gebracht worden, und der Minifter von Goßler hat den Lehrer Sommer nicht vertheidigen können, vielmehr das Disziplinarverfahren gegen

Gregorovius  ! In der Kommission hat man gesagt, daß der Fall zu sein, denn er ist ja zum Sminardirektor in Edern­förde befördert worden.( Heiterfet.) Gregorovius   hat zu Schreiden gerichtet, in welchem er unter Hinweis auf seine auch in negativer Weife, dann müssen diese fich zu einem

denselben in Aussicht gestellt. Ich habe mich über dies empörenbe Borkommniß nicht gewundert. Wenn eine Re­ihre

bem Namen des uns Allen theuren Kaisers muß jebe Partei verurtheilen. Wollen Sie etwa das Ver

innerung an ihre Pflicht der Treu gegen den König fie au Bunten der Wahl von Websty zu beftimmen versucht. Man behauptet, bos Schreiben sei ein privates, und fein amtliches. halten des Kreisschulinspektors, der vom Minister rettifizirt Er erinnert fie aber an eine Dienstpflicht, die Pflicht der Treue gegen hervorgeht. Durch eine solche Wahl erhält die Re gierung ein ganz falsches Bild von der Stimmung des Bolles( fehr wahr! links), und das hat fie auch bekommen. Den Beweis barüber zu erheben, ob das Schreiben amtlich.

gegangene mündliche Unterrebung kennen lernen, auf die er Bezug rimmt. Auch über diese mündliche Unterredung ist kein Beweis erhoben, man fann also nicht behaupten, es sei der Jawieweit durch defe Wahlbeeir fluffungen das Ergebniß der Bil man die Wahlen lediglich nach dem 3ablenergebniß be trachten, so tönnte die ganze Wahlprüfungskommiffion nach Stimmen nur um 161, es brauchten also nur 81 anders zu Himmen, um bas Refultat der Wahl zu ändern. Beeinflußt worben find 60 Fabritarbeiter, 13 Unterbeamte und 171 Lehrer. Wenn auch nicht alle biefe gegen ihre Ueberzeugung geftimmt

worben ist, beschönigen? Wenigftens die Lebrer follte man nicht zu politische gitatoren machen, fie müssen baburch an Achtung bei Eltern und Kindern verlieren. Wenn ich die Sache nach meinem Parteiintereffe beurtheilen wollte, so könnte mir nichts erwünschter fein, als daß Sie an dem legten Tage, wo wir uns über Wahlprüfungen unterhalten, dem Rom­

misfionsbeschluß Ihr Siegel aufzubrüden. Aber ich bin nicht

Soweit Parteifanatiker, um das zu wünschen.( Lachen rechts.) Das Ansehen des Reichstages steht mir höher als jebes Partei­intereffe. Jebe Partei hat ein Interesse und die Pflicht, das Wahlrecht, biefe Grundlage bes Reichstages, heilig und un­versehrt erhalten und jebe Wahlbeeinfluffung, fie tomme von welcher Seite fie wolle, rüdictslos surūdsumeijer, Ertlären Sie die Wahl des Abg. Websly für ungiltig! Damit werden Sie bem Ansehen des Reichstages einen Dienft erweisen. ( Beifall links, Lachen rechts.)

Abg. Vetel vertheidigt die Wahlprüfungskommiffion gegen ben Vorwurf, altbewährte Grundsäge aufgegeben und neue Normen für Prüfung der Wahlen aufgestellt zu haben, bei benen die Wahlfreiheit nicht mehr genügend gewährleistet sei.

Herr Ridert habe ben Fall Sommer angeführt, ber ja allerbine Babl gefälscht tit. eine große Babricheinlichkeit vorbeauf unqualifizirbar fet, aber bak zwischen dem Berhalten bes Lehrers Antrag bes bg. v. Bennigsen find die Beweiserhebungen ver Sommer und dem Vorgehen bes Schulinspektors Gregorovius

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Abg. Kulemann( nl.): In dieser Frage find die Mei nungen in meiner Partei nicht gleichmäßig. Lediglich durch den Unwillen über stattgefundene Unregelmäßigkeiten dürfen wir nns aber bei der Wahlprüfung nicht leiten laffen. Jeder kann verlangen, daß seine Wahl nur faffirt wird, wenn ameifellos bie Meinung der Mehrheit der Wähler nicht zum Ausbruck gelangt ist. An das Votum der vorigen Seffion find wir nicht gebunden. auch wer damals für die Beweiserhebungen gestimmt hat, fann heute für bie Giltigkeit der Wahl stimmen. Bon wesentlicher Bedeutung ist nur der Fall Gregorovius. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Frage, wie weit die Re gierung und deren Beamte berechtigt find, in die Wahlthätigkeit einzugreifen. Zur Entscheidung dieser Frage haben wir teine geseg liche Bestimmung, sondern nur den Begriff der freien Wahl. Danach barf ein Beamter bei der Wahl auf solche Argumente hin weisen, die lebiglich fachlicher Natur find und als solche auf bie Ueberzeugung wirken. Und Gregorovius   hat in seinem Schreiben auf die Treue gegen den König und auf die Reichs­und Regierungsfreundlichkeit hingewiesen, Argumente fachlicher Art, die auch auf die Massen des Bolten bei den Wahlen be­stimmend wirken. Nichts enthält das Schreiben dagegen, was ben Empfänger Nachtheile für sich erwarten ließe, wenn er nicht nach der Meinung feines Vorgefeßten timme. Ich finde also nichts in dem Schreiben, mas mir als solche Wahl­beeinflussung erscheinen könnte, daß ich die Wahl für ungiltig erklären müßte.

Abg. Windthor: Allein das Schreiben bes Schul infpettors Gregorovius   genügt, die Wahl zu faffiren. Richt allein, daß die Autorität eines Beamten auf schriftlichem Wege zu Wahlzwecken zur Geltung gebracht ist, ist in dem Schreiben auch noch auf eine mündliche Unterredung hingewiefen. Es liegt im Interesse aller Barteien, solche Borkommniffe fünftig zu vermeiden, und es ist unbegreiflich, weshalb bie Nationalliberalen fie wollen ja auch liberal sein folche Wahlmanöver billigen fönnen. Daß im gegenwärtigen Augenblide bie Arbeiter fich überall er heben, zeigt, baß die Nationalliberalen doch auch sonst nicht überall ihrer Pflicht genügt haben.

Die Wahl wird entgegen bem Antrag der Rommiffion für ungültig, erklärt. Für die Ungültigkeit stimmen: bas Sentrum, bie Freifinnigen, die Sozialdemokraten, die Polen  und die Mehrheit der Nationalliberalen, u. A. Dommes, Engler, Grab, Hoffmann( Sachsen  ) Hoffmann( Königsberg  ), von Bennigfen, Wörmann, Böttcher Geibel, Leemann, Haarmann, Kalle, Henneberg, Retemeyer, Scipio, Keller( Württemberg), Hildebrandt.

Eine Reihe von Petitionen wird als zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet.

Schluß 5 Ubr. Nächste Sigung Mittwoch 2 Uhr.( An­trag Barth auf bänderung des Wahlgefeges, dritte Berathung ber Anträge auf Abänderung der Militär- Strafgerichts- Drb nung, ber Bestimmungen über bie Wehrpflicht der Geiftlichen, auf Aufhebung des Erpatriirungsgefeges, auf Ausdehnung der Rongo Afte und der Anträge, betreffend den Befähigungs­nachmeis.)

Muf eine Anfrage des Abg. Singer über bie Erledigung ber noch übrigen Geschäfte des Reichstages theilt Präfident v. Levekom mit, daß zunächst die zweite Lesung der Dampfervorlage vorzunehmen sei; ob bann zuerst des Sozialistengele oder die dritte Lesung des Etats zur Be rathung fommen werde, sei in diesem Augenblick noch nicht zu überfeben.