Die Sterblichkeit eingewanderter Europäer fei auch keineswegs so groß, wie vielfach behauptet werbe. Von den 52 Beamten ber Deutschen Ditafrilanischen Gesellschaft feien in ben 5 Jahren ihres Bestehens jährlich durchschnittlich 3 ge­storben; biefer Prozentiaz fei außerordentlich gering. Ueber bies feien namentlch solche Leute dem Klima erlegen, bie eben erst in das Land gekommen wären und die nöthige Vorsicht nicht geübt hätten. Im vorigen Jahre habe die Gesell fchaft nicht einen einzigen Beamten durch den Tod verloren. Diese Thatsachen bewiesen, daß das Klima durchaus kein mör derisches sei.

Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage wird der Budgetkommiffion überwiesen.

Es folgt die Berathung von Petitionen. Vereine von Rechtstonfulenten bitten Anordnungen zu treffen, welche

bie in ben§§ 1 und 35 ber Gewerbeordnung gewährleistete Ausübung des Rechtskonsulentengewerbes fichern und Schuß ge währen gegen die ungesetzlichen Verfolgungen dieses Gewerbe­betriebes.

Die Petitionsfommiffion beantragt, biefe Petitionen dem Reichskanzler zu überweisen, als Material zur Revision der 3.vilprozeßordnung.

Das Haus tritt diesem Antrage ohne Debatte bei. Petitionen von Wittwen turheffischer Militärpersonen und Zivilbeamten um Aufbefferung ihrer Wittwenpenfionen werden der Reichsregierung zur Erwägung überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erlebigt.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 1 Uhr.( Etat. Anträge, betr. die Militärpflicht der Geistlichen, die Aufhebung bes Expatriirungsgesetzes, die Ausdehnung der Rongoakte, den Befähigungsnachweis.)

Lokales.

Vom Magistrat erhalten wir folgende Bekanntmachung: Nach der Bestimmung des Herrn Ministers des Innern follen die Wählerlisten zu der durch Raiferl. Verordnung vom 8. d. M. angeordneten Neuwahl zum Reichstage

vom 23. Januar d. J. ab gemäߧ 8 bes Wahlgefeges vom 31. Mai 1869 öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden.

Infolge deffen machen wir unter Hinweis auf§ 3 des Wahireglements vom 28. Mai 1870 hierdurch bekannt, daß bie für die fechs Wahltreise Berlins   aufgestellten Wählerliften acht Tage lang, und zwar

ausliegen.

vom 23. Januar d. J. ab an den Wochen­tagen von Vormittags 9 bis Nach mittags 3 Uhr und am Sonntage von Vormittags 11 bis Nachmittags 4 Uhr

Die Auslegung erfolgt

in unserm Wahlbureau Hof 3 Treppen­

Rönigstr. 7,

und gleichzeitig an den rachstehend bezeichneten Orten: für den 1. Wahlkreis

umfassend die Stadtbezirke 1 bis 20, 283 und 284 und vom Stadtbezirke 144:

Kl. Rurftr. 9, Niederwallstr. 24 und 25 und Spittel­markt 14 und 14a

mit Ausschluß von:

Alexanderftr. 18( Stabtbez. 3) RI. Präsidentenftr. 6 und 7 und Neue Promenade 9 und 10( Stadtbez. 5)

reinigt wird.

tern, daß er 1

Der Stadtverordnete Rechtsanwalt V. A. Soff-| Abkühlung des B.enners, der beim Anzünden leicht v Belchid ereilt mann, Elsafferstr. 31 wohnhaft, ist am Whittwoch plöglich von ichwerer Geiftesfrankheit befallen worden. Da sich bei dem Erkrankten Lobfuchtsanfälle zeigten, mußte deffen Einlieferung in die Charitee erfolgen.

Heber die Zustände am Rollendorfplatz wird die folgende Wehllage erhoben: Bet dem Nollenoorfplatz treffen die Grenzen von Schöneberg   und Charlottenburg   zusammen. Deshalb ist die Gegend ein Stieffind beider Gemeinden. Ueber den Platz felbft führen feine befestigten Wege irgend welcher Art; das angrenzende Pflaster ist in dem traurigsten Zustande. Bei dem jezigen Buftande ist ein Baffiren bes Bflafters, besonders an der Haltestelle ber Pferdebahn  , ohne wafferbichte Stiefel unmöglich. Wir waren erft geftern Beuge, wie eine Gesellschaft von Damen und Herren, nachdem fie

auerft überall vergeblich nach einem erträglichen Wege gesucht,

Kühn den Plak burchtreusen wollten, aber erst nach mehrmaligem Einfinken in die tiefen Löcher total beschmußt bei der Pferde bahn anlangte. Die Zustände find hier durchaus nicht über triebene und es ist geradezu ein Skandal, daß dieselben fo lange in einer bevorzugten Gegend, unmittelbar bei Berlin  , bestehen können."

6) Das Del im Behälter darf nie volländig ausbrenn jeber größeren der Behälter muß vielmehr stets fo viel Betroleum entball Gehalt fuche. daß der Docht in baffelbe eintaucht. Sobald der Dochtbungen ein. Mangel an Petroleum trodnet, brennt die Flamme in verlangte vorl de Brenner hinab, erwärmt das Petroleum und entzündet das Briefmarken, durch gebildete Gs. welche durch 7) Der Behälter muß vor jeder Erwärmung bewe gegebenen Ad ben plumpen 8) Die Lampe   darf niemals zurückgedreht werden. Des bei dem B Niederdrehen des Dochtes erzielt feinerlei Betroleumerfpan Tunbenfälfchur heitsschädliche Gafe. es erhist aber den Brenner und erzeugt übelriechende, gefur wirklich mi Taufmännische

werden.

Heber die mangelhafte Zusammenstellung des Berliner   Adresbuches wird der Bolts 8tg." von einem Abonnenten geschrieben: Jemanden in dem Abreßbuch aufzu­finden, falls biefer nicht Beamter ist oder Anspruch darauf hat, in der Gesellschaft von Berlin   zu figuriren, ist eine schwere Aufgabe. Obwohl ich seit 6 Jahren selbstständiger Einwohner Berlins   bin, habe ich doch nur einmal die Ehre gehabt, Berlins   bin, habe ich doch nur einmal die Ehre" gehabt, meinen Namen in diesem Buche zu sehen, wenngleich ich jedes Jahr die mir vorgelegte Einzeichnungslifte gewiffen haft aus­gefüllt habe. Mehrfach habe ich das Buch zur Hand genommen, um Jemanden aufzusuchen, allein in den wenigsten Fällen ist es mir geglückt, die Betreffenden, falls fie dem sogenannten vierten Stande angehörten, aufzufinden. Dürfen in einem Buche, welches sich Adreßbuch der Einwohner Berlins  " nennt, Unterschiebe zwischen Formern, Nachtwächtern, Tischlern, Schuß­leuten, Schriftfeßern oder Briefträgern gemacht werden? Wenn das der Fall ist, sollte das Buch sich nur ruhig nennen: Beamten- Abreßbuch von Berlin  . Für Rapitalisten dürfte fich hier eine schöne Gelegenheit zu einem recht rentablen Ronkurrenz­Unternehmen bieten.

Die Forstverwaltung des Grunewaldes hatte den Gaftwirthen aufgegeben, ihre Wegweiser von den Bäumen dis Grunewaldes zu entfernen. Darüber herrschte große Verstim­mung in den Interessentenkreisen, da ihnen nicht mitgetheilt wurde, ob eine fernere Aufstellung der Wegweiser unter irgend einer anderen Form gestattet würde. Die Bestimmung der Forftverwaltung des Grunewaldes scheint aber nicht so schlimm gemeint zu sein, wie sie auf den ersten Blick aussieht. Die Schilder waren bisher ohne jede regelmäßige Anordnung und ohne genaue Innehaltung der Wege angebracht worden. Folg ten die Besucher des Grunewaldes den Schildern und Tafeln, bann betraten fie Wege, die auf der Karte nicht vorhanden waren und auch von der Forstverwaltung nicht gestattet werden fonnten. Um diesem Unfug in Zukunft zu steuern, mußten erst einmal sämmtliche Schilder und Tafeln entfernt werben. Später können diefelben jedoch nach eingeholter Erlaubniß und nach einem von der Forstverwaltung einheitlich geregelten Plan wieder ange­bracht werden. Den Besuchern des Grunewalbes tann mit diefer Neuerung nur gebient sein, denn wenn sie im Frühjahr biefer Neuerung nur gedient fein, denn wenn fie im Frühjahr und Sommer den Wald wieder durchstreifen, werden sie durch ordnungsmäßige Wegweiser auf bestem und kürzestem Wege zu ihrem Ziele geführt werden.

blafen bes Bylinders nach vorherigem geringen Niebo folchen babe 9) Das Auslöschen der Lampe ist durch leichtes lebe der Vertrieb 1 drehen des Dochtes zu bewirken. Das Ausdrehen kann Die Lettere e bemerktes Fortbrennen und Rückschlagen ber Flammedie Güte thre

wirken.

gerühmt habe

10) Es empfiehlt sich, namentlich in Kinderstuben, wel gewesen.- irger thunlich, nur Hängelampen zu verwenden. Weißensee. Der Obmann der Lokalkommiffion We Bensee bringt biermit zur Renntniß, bak am Orle ditshof ver Wathe ihre Lotale für Arbeiter- und politische Versammlung hergeben. Die B

Bantien für Jahre Zu

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Bandgerichts Oberamimanı

Polizeibericht. Am 16. b. M. Morgens wurde in Spree  , an der Ausladestelle in der Kleinen Stralauerstraße Gesprächsthen die völlig in Bermesung übergegangene Leiche eines unbefann beschäftigten, Mannes aufgefunden und nach dem Schauhause gefchaff Zu derfelben Zeit fiel vor dem Hause Dranienstr. 42 ein e beim Besteigen eines in der Fahrt befindlichen Pferdebah welche in ein wagens zu Boden und gerieth mit der Hand unter das Borde mit dem höc

rab, so daß ihm ein Daumen zerquetscht wurde.

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Bev

forten für Eingang jum

murde der Arbeiter Leberer und der Arbeiter Gnade and Ede der Greifswalber- und Ebingerstraße von mehreren fonen überfallen und hierbei Efterer schwer und Legterer le auch font no am Kopfe verlegt. Lederer, welchem das Bortemonnaie bal Frau H. und Am 16. d. M. fanden in der Wrangelftr. 60A und Schmid widelten fo ftraße 3 und in der Nacht zum 17. d. M. Am Aleranderpla

geraubt wurde, mußte nach der Charitee gebracht werden.

Nr. 3 fleinere Brände statt.

Gerichts- Beitung.

in biefen glä bigen Sibenh die in ben erf barzubringen wusten die I au forgen, m jammen, bie fuchte! Der bie Belze un Jum Tempel eine Einnah gierungsrath Süter bes S mit Hamlet  und auf Ex

Die Genesung des Zigarrenhändlers Lehmann Charlottenburg ist nunmehr soweit vorgeschritten, daß feine richtliche Bernehmung gestern hat erfolgen fönnen. Die B untersuchung gegen feinen Angreifer, den Sattler Be dürfte fomit ihrem Ende entgegengehen und die Verhandl gegen Beo voraussichtlich im April vor dem Schwurgerichte Landgerichts II, ftat finden. Die Vertheidigung hat Re anwalt Dr. Friedmann übernommen.

Die Anklage, die gegen die Genoffen erhoben worden welche zum Theil in der Nacht zum 30. Mai v. 3. ein

ber

bet

in der Turnhalle des Friedrich­Werber Gymnasiums, Dorotheen- Spielergesellschaft in der Wohnung einer Prostituirten in einem straße 13/14;

blatt im Niederbarnimer Kreise verbreitet hatten und dabei fifti wurden, hat gestern Abend ihre Erledigung vor der zwei Straflammer des Landgerichts gefunden. Angeklagt find Former Beiffe und der Buchdruder Ehrlich zu Reinidenba der Arbeiter W lhelm und der Dachdider Schulze zu Oranien burg, der Zimmermann Hausotter zu Berlin   und der Inf mentenbauer Hamm   zu Friedrichsberg. Das Flugblatt foll Bezug auf den Reichstanzler, als verantwortlichen Leiter Regierung, sowie das preußische Staatsministerium unwa Thatsachen behaupten, welche geeignet find, dieselben in de öffentlichen Meinung herab zu würdigen; ferner follen burd bas Fugblatt Staatseinrichtungen und Anordnungen Obrigkeit verächtlich gemacht, sowie in einer ben öffentliche Frieden gefährdenden Weise verschiedene Bevölkerungella öffentlich gegen einander angereist merden; endlich ist di Drud christ, auf der auch noch der Name bes Druders Verlegers fehlt, ohne polizeiliche Erlaubniß verbreitet worden. Da die Verbeitung augenscheinlich unter einer zielbewußte nung jener Dame" befand fich deren Bräutigam, ein wegen Leitung gestanden habe, und die Angeklagten als rübrige

für den II. Wahlkreis

umfassend die Stabibezirke 21 bis 78 und 114 bis 117

in der Turnhalle der 27./44. Gemeinde schule Wilhelmstr. 117;

für den III. Wahlkreis umfassend die Stadtbezirke 79-82, 87, 118-144 mit Aus­fchluß von:

Dranienstr. 31 bis 41 und 166 bis 175( Stabtbez. 81), Brige ftr. 25, Rottbuferstr. 7 und 8( Stadtbez. 87) und Kl. Rurftr. 9, Nieberwallir. 24 und 25 und Spittelmarkt 14 und 14a( Stadtbez. 144)

in der Turnhalle der 62. Gemeinde­schule, Schmidstr. 38;

für den IV. Wahlkreis umfaffend die Stadtbezirke 83 bis 86, 88 bis 113, 145 bis 191 ferner vom Stadtbez. 3: Alexanderstr. 18,

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Aufgehobene Spielhölle. Meine Tante, Deine Tante" versammelte feit einiger Zeit allnächtlich eine fragwürdige Hause der Linienstraße. Das unheimlich geschäftige Treiben bafelbft veranlaßte, der Berl. 3tg." zufolge, in der Nacht zum Donnerstag eine polizeiliche Nazzia. Als die Beamten auf ihren Beobachtungspoften wahrgenommen hatten, daß den empfangenen Mittheilungen entsprechend, wiederum eine Anzahl von Personen nach 10 Uhr Abends vom Wächter fich die Haus­thür hatte öffnen laffen, ging man ans Wert, In der Woh

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Glücksspiels bereits vorbestrafter Bäckergefelle L., inmitten einer zahlreichen, ebenso zweifelhaften Umgebung. Die Situation zeigte, daß die Herren urplöglich beim Meine Tante Deine Tante" überrascht worden waren. Das völlig unvermuthete Erscheinen der Kriminalbeamten und der blanken Schußmannshelme wirkte berartig schreckiähmend auf die Spieler Gesellschaft, daß dieselbe die Karten u. f. m. auf dem Tische vorerst liegen liek. Erst die Aufforderung, den Gang zum Revierbureau anzutreten, brachte Leben in bie bestürzte Gruppe, als deren Banthalter der obengenannte 2. fich darstellte und nunmehr zum Wider­ftand gegen die Polizeimacht aufforderte. Lekterer gelang es 87: Brizerstraße 25 und Rottbuser- indessen, die Widerstrebenden zu fesseln und bald barauf war Straße 7 und 8, die ganze Gesellschaft unter sicherer Begleitung zur Wache 192 und 193: transportirt. Drei der Spieler, unter biefen L., blieben in Haft, die Uebrigen es waren insgesammt 8 Personen wurden vorläufig entlaffen. Wegen gewerbsmäßigen Glüdsspiels wer ben sich demnäd ft die Theilnehmer fämmtlich vor dem Straf richter verantworten müssen.

81: Dranienftr. 31 bis 41 und 166 bis 175,

Elbingerstraße von Greifswalderstraße bis Straße 25. ( Berlorener Weg), Pläße A. und C. Straße 1, von St aße 2 bis Straße 4, Straßen 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 von Greifswalderstraße bis Straße Straße 25( Berlorener Weg), Straße 38 fämmtlich Abtheilung Xill des Bebauungsplanes, Dagegen mit Ausschluß von:

Landwehrstraße 1( Stadtbez. 183)

in der Turnhalle der 18. Gemeinde­schule, Krautstr. 43;

für den V. Wahlkreis umfaffend die Stadtbezute 192 und 193 mit Ausschluß der Dorftehend genannten zum IV. Wahlkreise gehörigen Theile ber felben, Sabtbezirke:

194 bis 217, 279 bis 282 mit Ausschluß von Alexander­Uter, Friedrich Karl- Ufer von der Karlstraße bis zur Aljer brücke und Invalidenstraße 80 bis 83( Stabt­begif 282),

ferner vom Stadtbez. 5:

Rt. Präsidentenftr. 6 und 7 und Neue Promenade 9 und 10 und

vom Stadtbezirk 183: Landwehrstr. 1:

in ber Turnballe des Sophien Gymnasiums, Gormannstr. 4;

für den VI. Wahlkreis

umfassend die Stabibeante 218-278, 285-326 und vom Stadtbez. 282, Alexander- Ufer, Friedrich Karl- Ufer von der Karlstraße bis zur Alfenbrüde und Invaliden ftraße 80-83

in der Turnhalle ber 67. Gemeinde­schule Aderstr. 28 a.

Wir machen hierbei besonders darauf aufmerksam, daß ein Jeber, der die Liften für unrichtig oder unvollständig hält, bies innerhalb acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung derselben, also tpätens am 30. Januar b. J. bei uns schriftlich anzeigen ober in den vorbezeichneten fieben Lokalen vor den von uns dazu ernannten Rommiffarien zu Protokoll geben kann, die Beweismittel für seine Behauptungen aber, foweit dieselben nicht auf Notorität beruhen, beibringen muß.

3ur Begründung der beantragten Nach tragung in die Wählerliste ist entweder der Miethstontrakt, die legte Miethssteuer­quittung ober bie polizeilich bescheinigte Anmeldung für die angegebene Wohnung vor­zulegen.

-

Einem Geschäftshause hat die Influenza großen Segen gebracht und zwar der Fuma in Frantfurt, welche das Patent auf Antipyrinpulver befißt, das nur von dieser Fuma in den Handel gebracht werden darf. Der Gewinn der Firma soll sich bereits auf 400 000 Mart belaufen, denn wie die Pharmaz. 8tg." mittheilt, betragen die Selbstosten für das im Detail mit 25 Pfennig, im Engroshandel mit 15 Pfennig verkaufte Antipyrin neito einen Pfennig. Das ist der Ent behrungslohn des Unternehmers.

-

Vorsichtsmaßregeln beim Petroleumgebrand. Aus Anlaß der zahlreichen Unglücksfälle beim Gebrauch des Petro­leums, welche theils durch Explosionen, theils durch falschen Gebrauch des Petroleums, wie z. B. durch das höchst gefähr­liche Zugießen von Petroleum in brennendes Feuer, entstehen, mögen die nachstehenden Regeln in Erinnerung gebracht wer­den, durch deren gewissenhafte Befolgung solchen Gefahren mit Sicherheit vorgebeugt werden kann.

1) Das Petroleum ist am besten in Blechgefäßen und an fühlen Orten a faubewahren. Explosionen finden nur fatt, wenn das Petroleum fich in gasförmigem Zustande befindet, in welchen es schon bei einer Erwärmung von 25 Grad Reaumur gelangen fann; es ist daher Alles zu vermeiden, was eine Erwärmung des Behälters veranlassen könnte.

2) as Um- und Einfüllen des Petroleums darf möglichst nur bei Tageslicht, feinesfalls aber in der Nähe von offenem Feuer oder Leuchiflammen geschehen. Ein Vergießen des Betroleum führt leicht zur Entzündung, zur Erpiofion des Ge fakes und zu lebensgefährlichen Verbrennungen. Unbedingt unftat haft ist das Nachgießen von Petroleum in eine brennenbe Lampe.

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Agitatoren bekannt feien, so müsse auch ar genommen werden daß fie wußten, um was es fich handelt. Deit der Bekenntnis zu dem Inbalt des Flugblattes, hätten fie bie durch denselben gegebenen Strafthaten zu den ihrigen gemacht und fomit werde I gegen fie Anklage wegen Bergebens gegen die§§ 185 bis 187 200, 130, 131, 47, 73, 40-42 des Str.-C., B.,§§ 23, 24 des Preßgefeges und§§ 28, 10-12 bes Sozialfa gefeßes erhoben. Der Reichskansler, sowie das Staat minifterium batten Strafantrag gestellt. Hamm   ist noch be sonders der Verbreitung einer verbotenen Druckschrift ang flagt, da er das Flugblatt verbreitete, als es schon verboten wa Gleich nach Verlesung des Anklagebeschluffes wurde trok Proteftes der Bertheidiger, R. R. Arthur Stablbagenu daß Wolfgang Seine, welche betonten, bab ia das Flugblatt fcho dem Inhalte nach durch die Ausführungen des Minifer Herrfurth im Reichstage bekannt sei, bie Deffentlicte ausgefchloffen. Nach etwa 3 stündigen Berhandlunge wurde die Deffentlid teit wieder hergestellt und das Uribe verkündet. Es babe fich nur erweisen laffen, daß Hamm   und Haulotter Flugblätter verbreitet haben. Der Gerichtshof fei ferme nicht zu der Annahme gekommen, daß die Angeklagten Kenntnis von dem Jahalt des Flugblattes hatten, als fie es verbreiteten Sie konnten deshalb nicht wegen der thatsächlich durch den halt des Flugblattes begangenen Strafthaten verurtheilt werben Es mußten deshalb 4 der Angeklagten freigesprochen werden

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Hausotter habe dagegen, ebenso wie Hamm  , gegen§ 28 bel

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Sozialistengefeßes verstoßen, da fie das Flugblatt ohne vo herige polizeiliche Genehmigung verbreiteten. Hamm   habe ferner eine verbotene Druckschrift verbreitet und so den§ bes Sozialisten gefeßes verlegt. Trozdem fei gegen beibe au die gleiche Strafe 7 Tage Gefängniß er tannt

worden.

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Eine für die kaufmännische Welt höcht gefährlicht Persönlichkeit ist der 33jährige Buchhalter Richard Hol Teuer  , welcher gestern der ersten Straflammer des Land gerichts 1 vorgeführt wude. Er hat eine ganze Reihe von trafen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und anderer Ber brechen hinter sich und jetzt wurde ihm wiederum eine große Menge gleicher Straftaten vorgeworfen. Nach Verbüßung feiner legten Freiheitsstrafe darauf angewiesen, sich wiederum eine Stellung zu verschaffen, gelang ihm dies mittelft eines höchft raffinirten, betrügerischen Vorgehens. Ihm war bekannt eine Stellung bekleidet hatte. Als er nun aus der Zeitung erfah, daß ein Raufmann für einen Bertrauenspoten eine wohlempfohlene Persönlichkeit suchte, trat er unter dem Namen des Oto Hoffmann als Bewerber auf, wobei er e gefälschtes Brugnik aufmies und den Suchenden bat, fich über ihn bei seinem früheren Prinzipale näher erkundigen zu wollen Der Kaufmann that dies und die Angefragten stellten bem Buchhalter Otto Hoffmann ein glänzendes Beugniß au Daraufhin wurde der Aageklagte als Otto Hoffmann" engagi und ihm unbeschränktes Bertrauen geschenkt. Sein Prinzipa ging bald auf Reisen und nun begann für den Angeklagten flottes Leben. Die Mittel nahm er aus der ihm anvertrauten Raffe und anstatt in einigen Fällen baare Zahlung zu leiften, ftelle er auf den Namen seines Chefs Wechsel aus, wooegen er, Poften als bezahlt in Ausgabe brachte. Als sein Chef amid tehrte, zog der Angeflegte es vor, zu verschwinden, um fortan als Buchhalter Gustav Fritsche" aufzutreten. Wieder fand Stellung und beging neue Veruntreuungen. Sotann legle fich aber auf einen gemeingefährlichen Schwindel, wobei er vo

3) Der Docht muß beim Einziehen in die Lampe völlig rein und troden feir. Bu dünner Docht führt zur Erbigung des Brenners und damit des Dels. Feuchter oder zu dicker Docht fauct schlecht. Das Trocknen feuchten Dochtes geschieht am besten mit einem heißen Plätteisen.

4) Docht und Brenner müffen täglich von allen fohligen Reften befreit werden. Eine Petroleumlampe, welche längere Beit nicht in Gebrauch war, ist vor der Wieberbenukung mit besonderer Sorgfalt zu reinigen. Roblige Reste erhigen den Brenner, ungleich geschnittener Docht verursacht Ruß.

5) Die Luftzüge des Brenners find täglich zu reinigen. Schadhaft gewordene Brenner find unverzüglich durch neue zu ersehen. Steinhaltung der Luftzüge bewirkt eine günftige

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