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dedings mit einem Schlüssel seiner Haut gewehrt. Der Staats- scheidung amwalt erachtete nur die Mißhandlung für eriviesen und bean- vermochte.
Eine Anklage wegen fahrlässiger Tödtung wurde
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1860 gegeben waren, nicht zn finden! Der Fadhuevein der Gas, Waffer- und SeizungsDie Sache sei also nicht generell zu ent Rohrleger und Berufsgenossen, hielt am 23. Februar er. welchen in Feuerstein's Salon seine regelmäßige Mitgliederversammlung
gemann aber durch die Vernehmung der Belastungszeugen Gesichtspunkt auch Klägerin selbst in ihrem event. Klageantrag unter folgender Tagesordnung ab: 1. Vierteljährlicher KaffenUeberzeugung, daß sich der Beamte im Stande der Nothwehr aufgestellt habe. Stellungenden und erkannte deshalb auf Freisprechung.. Es wurde also dahin erkannt:
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bericht. 2. Ausnahme neuer Mitglieder. 3. Verschiedenes und Fragetasten. Vor Eintritt in die Tagesordnung machte der Das Urtheil der 1. Ziviltammer des Landgerichts I. vom Vorsitzende bekannt, daß das Protokoll der letzten Ver
itcher Johann Kedziora verhandelt. Am 9. Dezember v. J. fläger( Fistus) mit seiner Widerklage abgewiesen wird. Großgörschenerstraße, zu ſemer Rechten machte das Eisen- zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites werden jeder Partei regiment Uebungen und der Angeklagte schenkte diesem zur Hälfte auferlegt. feine Aufmerksamkeit, als seinem Fuhr
rde der So tam es, daß er erst wenige Schritte vor seinem einen Knaben bemerkte, welcher ebenfalls seine
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fammlung durch Abwesenheit des ersten Schriftführers leider Im erst am 9. März cr. zur Werlesung kommen könne und gab zu Bunit 1 dem ersten Kassirer, Kollegen Krebs, das Wort. Legtever machte bekannt, daß die Ginnahme vom 16. November 1899 bis 16. Februar 1890 93,35. betrage, die Ausgabe dagegen in derselben Zeit 94,45 M., mithin ein Defizit von 1,10 m. zu verrechnen sei, sodaß am 16. Februar cr. der Bestand der Kasse noch 66,20. beträgt. Nachdem die Revisoren die Richtigkeit des Berichtes bekundeten und die anwesenden Mitglieder denselben angenommen hatten,
great aber leider nicht der Fall und da der Angeklagle den stirile tinge wie bekannt de einer Lohnbewegung fehen, wie wenig bekannt sein weren Wagen nicht so schnell zum Stillstand zu bringen ver Rutscher Berlins . Die Lohnkommission des Vereins der der Kaffe laut Ausweis seiner Kaffenbücher, er gab an, daß der rbeiter Sonabe gerieth unter die Pferde und wurde überfahren. Er werks- Besizer Berlins folgendes Schreiben gerichtet: Euer Wohlfeinen schweren Verlegungen sofort erlegen. Der Staatsanwalt
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bestandes, er schilderte in kurzen aber nachörlücklichen Worten die nahm der Kaffärer nochmals das Wort in Betreff des Kaffen
Einnahmen resp. Ausgaben, insbesondere den enormen Rückgang
ganz ergebenst zu unterbreiten: Wie Euer Wohlgeboren nicht Krone des Indifferentismus auffezten; zweitens daß die Kollegen
onnten, der Gerichtshof berücksichtigte aber, daß dem Ver- Vereins der Roll- und Lastfuhrwerts- Kutscher Berlins folgendes besonders in materiellen Hinsichten und dadurch sich selbst die Send aus de dudh ein„ Ehren- Handel". Wegen Herausforderung zum nur unsere eigene, sondern auch Pflicht der Herren Arbeitgeber Beiträge nicht reichlicher einlaufen, wohl beim nächsten Kassenrang ein uten ein Theil der Schuld selbst zuzuschreiben sei und er unbekannt sein dürfte, befinden sich die Roll- und Lastfuhrwerts- anstatt ihre rückständigen Beiträge nachzuzahlen, einfach sich neu fe Waterlegte das Strafmaß auf drei Monate Gefängniß. Rutscher in einer sehr dürftigen Lage, welche zu verbessern nicht Schluß seines Wortes machte er noch bekannt, daß, wenn die it darauf Medizin Adolf Völkel und Ernst Effler vor der 3. Straf beitgeber oder die Arbeitsfirma in der Lage, gute und gediegene in dieser Sache Niemand mehr das Wort verlangte, ertheilte Friedri lampi bezw. Startellträgerei standen gestern die Studenten ist; denn nur durch ein gutfituirtes Arbeiterpersonal ist der Arbericht ein bedentliches Defigit sich bemerkbar machen wird. Da miner hiesigen Landgerichts I. Der Herausgeforderte ist ein Arbeit zu fordern; wo dagegen Armuth und Noth unter den Araße 100 atschiffer Pauly, welchen V. in Heringsdorf kennen gelernt beitern herrscht, ist eine einigermaßen gute Ernährungsweise aus der zweite Vorsigende dem Kassirer für seinen Bericht Decharge. te. Derfelbe gab sich als Sportsman aus, wurde von den Stalltnechten Herr Lieutenant" titulirt und hatte sich selbst für geschlossen und erzeugt Stumpffim, wodurch selbstverständlich erledigt und mehrere Kollegen resp. Helfer als Mitglieder inen Studiofus ausgegeben. Als V. eigner Antrieb, Muth und Ausdauer zur Arbeit fehlen. Es muß larte Bauly dies für Kinderei" und da er dieses Wort nicht werks- Rutscher unwürdigen Zustand, welcher fast bei jedem ein gleichen Kollege A. Becter auf die am 23. März cr. in Feuerbaber ausgewuf die tidnehmen wollte, sondern wiederholte, ließ ihm V. durch den zelnen derselben täglicher Gast ist, sobald als möglich und mit tein's Salon, Abends 8 Uhr, stattfindende Delegirtenversammlung. mitteln. Herr Pauly, welcher sich jetzt Privatier" nennt und, bekämpfen, sondern zu beseitigen. Wir, die Unterzeichneten, tachdem der Arbeitsnachweis und die Metellarbeiter- Zeitung" t, baß ligt, übermittelte das betr. die Arbeiten V. und E. Dieselben erfuhren nun erst, daß der Gefor 3u richten, in Ihren Vereinigungen bezw. bei Ihren Zusammen halb Pflicht ist, dieselbe nach Kräften zu unterflügen und als men werden er von Heringsdorf und daraus ergab sich alsdann die Anklage Rutscher Berlins den Auftrag, an Euer Wohlgeboren das Ersuchen Interessen der Metallarbeiter voll und ganz verirete und es desdie Tifchle tein akademischer Bürger war. Völkel wurde zu 1 2o che, welches allen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern entspricht. Wir obligatorische Zeitung auch fernerhin in unserem Verein weiter
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aus, daß gerade lettere das Organ sei, welches die übernommenen
fünften sich zu besprechen und ein Verhältniß herbeizuführen, zu führen; ferner schilderte derselbe wieder einmal den In33 Tagen Festungshaft verurtheilt. find ferner beauftragt, einen differentismus der Berliner Nohrlegerschaft auf's Nachdrücklichste, Sammergerichts- Entscheidungen. In vierter Instanz 20,50 Mart pro Woche zu fordern bezw. in Borschlag zu daß es doch endlich an der Zeit wäre, denselben voll und ganz Abth.) in einem von der Armendirektion bes Magistrats zu nur höchst humane Forderung als berechtigt anerkennen und uns mer melbete, schloß der Borsitzende unter Hinweis auf die and gestern der Zivilsenat des Kammergerichts bringen. In der Erwartung, daß Euer Wohlgeboren diese boch abzulegen. Da fich hierauf keiner der Anwesenden zuin Worr gegen den durch die hiesige Charitee- Direktion vertretenen Ihre Entschließungen darüber bis spätestens den 15. März 9. März cr. stattfindende Mitgliederversammlung die heutige eußischen Fistus angestrengten Prozeß. Bereits in einem vom Sieses Jahres zukommen laffen werden, zeichnen wir mit| Versammlung Nachmittags 14 Uhr. mergericht ant 6. Februar 1860 rechtsträftig entschiedenen vorzüglicher Hochachtung: Die Lohnkommission des Vereins ber 3. d.
en ba imfallenden heilbaren und unheilbaren Geistes Rutscher bereits wegen einer Lohnerhöhung im Streit gestanden.
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lich heilt werde, sämmtliche gesetzlich der Fürsorge der Kommune fchrift.) Vor drei Jahren haben die Roll- und Lafifuhrwerts: Thor unter Vorsitz des Herrn Grünberg zur Erörterung der nburg, Banten jeder Art unentgeltlich zu verpflegen, wurde aber mit Derselbe endete indessen ziemlich zu Ungunsten der Streitenden Frage: Sind die Schuhmacher gewillt, in diesem em Anspruch, soweit er sich auf die unheilbaren Geistes durch den Mangel eines festen Zusammenhaltes der Kutscher. zutreten?" Der Referent, Herr Ruff, wies eingangs feines gen beflag en bezog, abgewiesen. Seit jener Beit werden alle Geistes Seitdem haben sie eine Organisation geschaffen, den oben gedachten Vortrages darauf hin, daß mit dem Nahen des Frühjahrs fich ten, welche von der Armendirektion der Charitee zugeführt Verein der Roll- und Lastfuhrwerks- Kutscher Berlins ". viele Gewerkschaften wieder zum Lohnkampfe rüsten und daß es ufer men, seit bem Zage ihrer Aufnahme der Stadt in Hamburg , 4. März. Sämmtliche auf den Quais beschäftigten wohl an der Zeit wäre, sich darüber flac zu werden, ob auch die und nur diejenigen ortsangehörigen Arbeiter einschließlich der Krahnmeister sowie der Handwerker Schuhmacher, die doch von den Berliner Arbeitern am schlechtesten undermögender Geisteskranken, welche als geheilt oder ge- der Maschinenwerkstätten haben bei der Deputation für Handel gestellt feien, gewillt sind, im Frühjahre in eine Lohnbewegung nden Reigert aus der Charitee entlassen sind, werden vom Konto der und Schifffahrt ein Gesuch um einstündige Verkürzung der Ar einzutreten. Der Streit vor 2 Jahren habe zwar nicht alle Forabt abgefeßt, auch wenn sie vorher einer ärztlichen Behandlung beitszeit und um Lohnerhöhung eingereicht. zogen worden. daß ein solcher völlige Umgestaltung Durch dieses Verfahren hält sich die Stadt in ihren Rechten beit eingestellt, weil die Bleicher die Forderungen zehnstündiger Schuhmachergewerbe herbeiführen werde, doch aber habe es beinträchtigt und strengte vor drei Jahren einen neuen Prozeß Arbeitszeit und eines Minimallohnes von 10 M. wöchentlich deutendes Aufsehen erregt und die Furcht vor der Wiederholung worin fie die für sieben Geistestranke unter Vorbehalt ge nebst freier Station abgelehnt haben. Die Blätterinnen aus der eines solchen trete in den Kreisen der Arbeitgeber sichtbar zu ten Zahlungen mit zusammen 2853 M. zurückforderte und Umgegend von Altona und Ottensen haben beschlossen keine Ar: n die er beantragte, daß der Fistus verurtheilt werde, anzuerkennen, beiten für solche Hamburger Bleicher, welche die Forderungen auf friedlichem" Wege sowohl eine Erhöhung der Preise der
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Tage. Die Gewerkvereinler suchten Arm in Arm mit der Junung
litit in me und Verpflegung in Berlin brtsangehöriger unvermögender testranten bis zu dem Tage ihrer Unheilbarkeitserklärung be tus in einer Widerklage, daß die Stadt verurtheilt werde, gehörigen und unvermögenden unheilbaren Geistestranten Verpflichtung anzuerkennen, die Kosten für die betr. hier die Zeit vom Tage ihrer Aufnahme in die Charitee erstatten, unbeschadet jedoch des Rechts der Stadt, in den ein große öffentliche Bildhauerversammlung in Mund's Salon, Wochenlohn sei gewiß schon geringfügig genug. Angesichts der Den Frie Fällen den Nachweis zu führen, daß die betr. Kranken zur Köpnickerstr. 100. In das Bureau wurden gewählt die Herren Verschiedenartigkeit der Arbeitsweise im Schuhmachergewerbe rung ihrer Aufnahme noch heilbar gewesen und unbeschadet des Plage als erster, Weimann als zweiter Vorsitzender und Winkler würde sich ein allgemeiner Streit, wie vor zwei Jahren, nicht pruchs der Stadt auf zurückerstattung der an die Charitee als Schriftführer. Auf der Tagesordnung stand: 1. Die Streits empfehlen, vielmehr ein getrenntes Vorgehen der einzelnen giten Kosten in denjenigen Fällen, wo die für unheilbar er- und wie sind diese zu verhüten?
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Bildhauer. Am Mittwoch, den 26. Februar, tagte eine
Produkte wie auch der Arbeitslöhne herbeizuführen. Wie, vermöge nicht einmal das Intelligenz- Komtor zu sagen. Der Lohntarif, welchen Obermeister Beitel in der lezten Becfantmlung bei Lammers vorlegte, set so minimaler Natur Der vor gewesen, daß derselbe unannehmbar erscheine. zwei Jahren ausgearbeitete Lohntarif ermöglichte den Gefellen einen Wochenverdienst von 18 M. und ein solcher
2. Werkstattangelegenheiten. Branchen, je nachdem die Zeit für dieselben die günstigste sei. 3. Verschiedenes. Zum ersten der Tagesordnung referirte Allerdings sei es nothwendig, sich vorher start zu organisiren und den Anträgen der Stadt liegt die Behauptung zu Grunde, Kollege Dupont. Berselbe beleuchtet in seinem mit großen Bei der Fachorganisation beizutreten. In der folgenden Distuffien its ertlärung heilbar feien. gedachten Geistesfranken bis zu ihrer Unheilbar fall aufgenommenen Vortrage den Entwickelungsgang ber Lohn wurden die tieftraurigen Verhältnisse der Schuhmachergesellen von Umgekehrt beruht bewegungen und Streits von Anfang dieses Jahrhunderts bis vielen Rednern eingehend beleuchtet und machte sich allgemein der Antrag des Fistus auf der Behauptung, daß die zur Jehtzeit, an der Hand von Beispielen mit besonderer Berück- Wunsch nach einer Lohnbewegung geltend. Speziell von Herrn Charitee aufgenommenen, demnächst für unheilbar erklärten sichtigung der Trades- Unions. Auch wir stellen keine unverschämten R. Baginsti wurde darauf hingewiesen, daß, wenn der Lohntestranten schon seit ihrer Aufnahme unheilbar gewesen Forderungen wie die Gegner sagen, der Verdienst des Ar- tarif der Leiter der friedlichen" Lohnbewegung mit seinen„ er. beiters werde überhaupt nie ein bestimmtes uothwendiges Niveau höhten" Preisen zur Geltung gelangen follte, vielfach die jetzt Das Landgericht I wies die Stadt mit beiden Klageanträgen überschreiten, aber unsere Lohnbewegung müsse eine dauernde gezahlten Arbeitslöhne heruntergehen würden. Die ganze„ friedverurtheilte sie nach dem Antrage der Widerklage. Oter: fein, um jeberzeit die Arbeitsbedingungen reguliren zu können. fiche" Lohnbewegung hätte nur ben 3wed, zum Vortheile der Stsanlegte die Stadt Berufung ein mit dem Antrage auf Ver- Redner äußert sich nun näher über Gewerbe- Schiedsgerichte und Innungsmeister die Gesellen von ihren berechtigten Forderungen heilung des Fistus zur Zahlung des erwähnten Betrages und Arbeiterausschüsse. Er ist der Meinung, daß Lohnbewegungen abzulenten. Er rieth aber den Gefellen, ihrerseits Forderungen Anerkennung, daß die Verpflichtung der Charitee zur unent wohl ohne Streits durchgeführt werden könnten, wenn nicht diese zu stellen und mit der Innung barüber zu verhandeln, sofern lichen Aufnahme und Verpflegung der betreffenden Kranken sehr oft von den Unternehmern gewaltsam durch Aussperren, dieselbe dazu geneigt sein sollte. ehe, an welchem dieselben für unheilbar erklärt worden, ferner, so lange die Fabrikanten nicht ihre Arbeiter als gleichberechtigten tragen, die Schuhmacher auszurütteln und zum Klaffenbewußtsein Grund der Kabinetsordre vom 6. Juni 1853 bis zu dem Tage Maßregelungen und schwarze Liften herbeigeführt würden; aber Jahren habe sehr viel genutzt und namentlich dazu beigeber gistus mit seiner Widerklage abgewiesen werde. gistus aber beantragte Zurückweisung der Berufung. nämlichtigen aber auch die Berufung der Klägerin. Das
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diefes Kampfmittel, die Streifs, verzichten!( Lebhafter Beifall. lichen Höhe zu erhalten und nicht noch tiefer zu sinten, jei es Jim& weiten Puntt, Wertstattangelegenheiten, beleuchtet nothwendig, alle Jahre eine Lohnbewegung zu infgeniren. Des im Unftrage der Kommilfion Kollege Seidel die Zustände der halb rieth Redner, zum Frühjahre in eine Lohnbewegung einzuRevisions- Instanz ert statt des Soffieferanten Vogts u. Co., berichtet treten und mit aller Kraft die Gefellentarise zur Durchführung zu 7. März 1889 die Vorentscheidung unter folgender Ausfüb über den weiteren Verlauf der Verhandlungen mit diesem Herrn, bringen. Während einer Bause, welche eintrat, um den Kollegen welche resultatlos verlaufen sind. Er hat, während die Kom Gelegenheit zu geben, sich dem Interessenverein der Schuhmacher 63 handelt sich bei den Anträgen der Parteien wesentlich um mission mit ihm auf das Entgegenkommenste unterhandelte, anzuschließen, lief folgende Resolution ein: Die heute in eitlich näher zu begrenzende Feststellung des troß seiner nationalen Gesinnung holländische und belgische Bößow's Brauerei tagende öffentliche Schuhmacherversammlung twie fogen Rechtsverhältnisses, welches durch das kammergerichtliche Bildhauer importirt, durch Agenten, nach berühmten Mustern beschließt: 1. In Erwägung, daß die Schuhmacher Berlins fict) vom 6. Februar 1860 grundsäglich zwischen den Parteien( Wörmann in Hamburg ). Glücklicherweise haben sich diese mit in einer so überaus traurigen Lage befinden, daß selbst die Herren t des in dem ersten Klageantrage erhobene Leistungsanspruch. Diese worden sind. Der Vorivurf des Terrorismus falle auf den Herrn dem die Herren Meister uns bereits einen Lohntarif präsentiren, cht weits festgestellt worden ist. Und auf derfelben Grundlage beruht ben hiesigen Kollegen folidarisch gezeigt, nachdem fie aufgeflärt Meister das Elend ihrer Arbeiter nicht mehr leugnen fönnen, infaßttelage hat das landgerichtliche Urtheil richtig erkannt, das Be Soflieferanten zurück. Die Berliner Gehilfenschaft hat beschlossen, der uns jedoch in feiner Weise genügen fann, indem die Arbeit islaft wird verlangt, sondern die Entscheidung über das streitige halten und weisen sie die Anmaßung zurück, daß die ganze ficht genommen haben, so find wir der Ansicht, daß uns die Herren slaitheil dagegen verkannt. Nicht ein Ausspruch über die Be auch Herrn Vogts gegenüber ihre gerechten Forderungen hochzu- geber damit zugleich eine Preiserhöhung für ihre Waaren in Aushtsverhältniß selbst. Wenn das Berufungsgericht die Gutachten der Möbelindustrie darunter leidet und in Gefahr kommt, wenn feine Jnnungsmeister nur zu Vorspanndienfien gebrauchen wollen. Angel verständigen, auf welche das Landgericht seine Entscheidung Arbeit noch länger für gesperrt" erklärt wird. Intereffant ist In Erwägung dieses beschließen die Schuhmacher Berlins , ihre te, als eine genügende Grundlage nicht anzusehen vermochte, ferner die Mittheilung der Kommission, daß auch die Gehilfen bereits vor Jahresfrist in öffentlicher Versammlung gewählt: hätte die Prüfung des gesammten beiderseitigen Vorbringens des Herrn Barthel, Generalrathsmitglied der deutschen Gewert- Lohntommission zu so weniger unterlassen werden dürfen. Dabei verkennt das vereine, fich genöthigt sahen, die Arbeit niederzulegen. Bezeich- arbeiten Berufungsurtheil auch die Tragweite des rechtskräftigen Urtheils nend für den wahren Werth dieser( Hirsch- Duncker'schen) Har vorzulegen." Das Vorstandsmitglied der 50 Mann starken In6. Februar 1860. Als richtig zwar ist anzuerkennen, daß monicappstel- Vereine ist die Thatsache, daß diese streifenden nungsgesellenschaft, Herr Kirsch, nahm nach der Pause als erster jes Urtheil, indem es die Charitee nur für verpflichtet zur Kollegen selbst Mitglieder des hiesigen Ortsverein der Bildhauer Redner das Wort, was Herrn M. Baginsti veranlaßte, ihm ufnahme heilbarer Geistestranten erklärt, für den Begriff sind und bis jetzt nicht einmal die ihnen zustehende Unterstügung von in treffender Weise zu dienen. Auch er forderte auf zum Kampfe Bestimmung dieses objektiven Maßstabes der Heilbarkeit lag riges Zeichen für einen Verein, der die Hebung des Handwerks auf energischen Organisation und Agitation und zur Sammlung eines ßer dem Bereiche jenes Rechtsstreites und ist gerade der Zweck seine Fahne schreibt.
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iammtliche gesehlich der Fürsorge der Kommune Berlin und pünktlich unsere Interessen unterstüßen zu helfen. Der von auf das Ansinnen der Innung begm. des Zentralfomitees" in
Nur die Frage hat das rechts- Kollege Buda alle Kollegen, ihrem Biele feft und unbeirrt zuzu der Kampf aufgenommen und erfolgreich durchgeführt werden. entschieden, ob die Chariteedirektion verpflichtet streben, aber auch in petuniärer Beziehung ferner opferfreudig Auch Herr Süßmeier legte gleich dem Vorredner dar, daß heilbare und unheil der Kommission eingelaufene Antrag, es den ledigen Kollegen zur teiner Weise seitens der Gefellen eingegangen werden könne, diese unentgeldlich zu verpflegen oder nur die heilbaren Pflicht zu machen, foweit sie nicht durch die Verhältnisse gezwun- fich vielmehr auf eigene Füße zu stellen hätten. Ein nochmaliger gen sind, hier zu bleiben, sofort abzureifen, und erst nach Been Wortrag des Herrn Kirsch veranlaßte eine nochmalige lebhafte bes an der Hand von Gutachten, darunter eines des Ober- men. Ferner gelangt folgende, von dem anwesenden Herrn Sut sitzenden zur Abstimmung gebracht wurde. Dieselbe wurde mit Die Sache ging nun wieder an bas Kammergericht zurück, bigung des Streits wiederzukommen, wird einstimmig angenom Auseinanderfesung, worauf die vorgedachte Resolution vom VorBeginn der Heilbarkeit oder Unheilbarkeit weitere Anhalts- der Arbeiter- Kontrolmarke Dentscher Hutmacher versehen sind, die Versammlung mit einem Hoch auf die internationale Arbeitabs unterzog, dabei aber bezüglich der Frage über den lung befchließt, in Zukunft nur solche Süte zu kaufen, welche mit dem noch der Punkt Verschiedenes" erledigt worden war, wurde terbewegung vom Vorsigenden geschlossen. als sie schon in der tammergerichtlichen Ent- leinstimmig zur Annahme,
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