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Der Angeklagte hatte das Aunt eines Rendanten der Georgen-| brillirte.- Präs.: Nun will ich Sie aber doch noch einmal| überwiesen worden sind, deren Verkaufspreis auf etwa 505 haben Kirchengemeinde schon seit dem Jahre 1859 inne; eine eigentliche fragen, wo das Geld nun eigentlich geblieben ist? Sie haben abzuschäzen ist, während der Einkaufspreis 15-18 000 Staatsanwalt Krobisch macht welcher Anstellung erfolgte erst im Jahre 1874 und er fungirte als an- darüber eine bestimmte Auskunft noch nicht gegeben, sondern betragen mag. gestellter Beamter bis zum 28. Januar 1890, wo die begangenen immer nur im Allgemeinen gesagt, daß Sie vielen Leuten geholfen Geschworenen noch besonders auf diese Thatsache aufme Unterschlagungen entdeckt wurden. Er erhielt anfänglich ein haben, hier- und dorthin etwas gegeben und nicht wieder be- baß der Angeklagte, der fremde Gelder unterschlägt, Gehalt von 600 M. für dieses sein Nebenamt; seit dem Jahre kommen haben, und daß sich der Defekt von Jahr zu Jahr Frau für 15-18 000 M. Brillanten fauft. Er überla 1875 war dasselbe aber auf 1500 m. erhöht worden. Am lawinenartig vergrößerte. Es handelt sich hier doch aber um den Geschworenen, zu beurtheilen, ob dies eine Schwäche 28. Januar d. J. wurde von dem Konsistorialrath Arnold und eine ganz foloffale Summe und Sie müßten uns doch sagen eine Frivolität sonder Gleichen sei.- Rechtsanwalt Dr. dem Stadtschulrath Fuerstenu eine Kassenrevision bei Arendt vor- können, wo das Geld im letzten Jahre geblieben ist. Angefl.: mann erwidert, daß auch diese Thatsache nur bestätigt, genommen. Die Kaffe stimmte nicht und da gegen den Rendanten Diese Defekte fangen schon in den 50er Jahren an. Ich hatte wie ein rother Faden durch die ganze Verhandlung zieht schon seit längerer Zeit ein Verdacht schwebte, so nahm Konsistorial- eine Mutter und zwei Schwestern zu erhalten, hatte nur 400 Thaler nämlich der Angeklagte seine persönlichen Bedürfnisse ni rath Arnold das Kaffenjournal behufs näherer Prüfung an sich. Gehalt, Schulden des Vaters abzubezahlen, verheirathete eine hoch geschraubt hatte, sondern ein schwacher und gutmi daß Sie Die Kaffenjournale der drei vorhergegangenen Jahre fonnten tros Schwester und war selbst verlobt. Der Angeklagte, welcher außer Mann sei, der sich den Luxus- Bedürfnissen seiner Familie zu Gold mehrfachen Verlangens nicht vorgelegt werden; sie sollten an ordentlich leise spricht, muß nun aus der Anklagebank heraus- mit dem nöthigen Nachdruck widersetzte. geblich auf dem Kirchenboden liegen, wurden daselbst aber und vor den Gerichtshof treten und giebt eine ganz aus ührliche Die Geschworenen sprachen den Angeklagten im Sin nicht vorgefunden. Bei näherer Revision des Kassenjournals Darstellung seines Vorlebens. Es geschieht dies im Flüstertone Anklage für schuldig, verneinten auch die Frage, durch den Rechnungsrath Pande wurde festgestellt, daß und da trotz aller diesbezüglichen Klagen für die Berichterstatter mildernde Umstände zur Seite standen. der Angeklagte in höchst dreister Art und Weise die noch immer die allerschlechtesten Pläge in dem mit ganz mangel- Der Staatsanwalt beantragte hierauf eine Buchtha Unterschlagung der großen Sumine verdeckt hat. Er hat hafter Akustik ausgestatteten Saale vorbehalten sind, so war von diesen von acht Jahren sechs Monaten. Der Vertheidiger in dem Journal für 1882 in drei Fällen einfach die Aussagen des Angeklagten auch nicht ein Wort zu verstehen. dies hohe Strafmaß bei dem vorgerückten Alter des Ange Sache so gemacht, daß er bei Uebertragung der auf einer Seite Es scheint, als ob derselbe sich als das Opfer mißlicher Familien- einem Todesurtheile gleich und bat um Ermäßigung der die Sach zusammengezählten Summe auf die andere Seite rund 10 000 m. verhältnisse hinstellen wollte und die Sache so darstellte, als ob die Das Urtheil lautete auf sechs Jahre Zuchthau fühlt, ei weniger übertrug. Er hat also für 1882 drei Mal 10 000 M. Griffein die Kasse von einem Jahre in das andere sich hinüberzogen. zehnjährigen Ehrverlust. unterschlagen. Während es sich bei dem Journal für 1882 fomit Auf direktes Befragen des Vorsitzenden giebt er zu, daß er diese Gegen die Berliner   Stadtgemeinde wird gegen jetzt wie um falsche Eintragungen handelt, hat der Angeklagte in dem Griffe in die Kasse schon seit 20 Jahren vorgenommen und die vor der neunten Zivilkammer Landgerichts I   ein bemertens nacie Journal für 1889/90 direkt Fälschungen vorgenommen; er hat von ihm unterſchlagene Summe weit über 50 000 m. betragen Daftpflichtprozeß verhandelt. Die Unterlage inte die zusammengezählten Summen zwei Mal durch Nadirungen um muß. Auf seine wiederholten Hinweisungen auf die Wohlthaten, bildet ein äußerst betrübender Unglücksfall, welcher je 30 000 M. gekürzt, also 60 000 m. unterschlagen. Es liegt der welche er vielen Leuten gewährt, bemerkt der Vorsitzende, daß er Spätabend des 20. Oktober 1888 in der 3entral­Verdacht vor, daß der Angeklagte schon seit einer langen Reihe bei diesen Wohlthaten doch die eigene Person nicht vergessen zu halle   eutrug. Nach Schluß des Detailhandels   an jenem Orte nu von Jahren die gleichen Manöver ausgeführt hat, es kann ihm haben scheine. In der Behausung des Angeklagten sind nämlich war der nach der Halle gekommene Fabritarbeiter in dieser Beziehung jedoch nichts nachgewiesen werden, weil die zahlreiche Rechnungen mit Beschlag belegt worden, welche darauf Reich, dessen Ghefrau dort einen Stand für den Verla sämmtlichen Bücher, wie gesagt, verschwunden sind. Bei der deuten, daß derselbe in der That auf sehr großem Fuße gelebt Gemüse inne hat, damit beschäftigt, 2 Kiepen mit unver Nachforschung auf dem Kirchenboden haben sich nur einige Deckel haben muß. Da finden sich sehr zahlreiche Rechnungen von Gemüse nach dem dafür eingerichteten Keller hinabzutrage von Journalen vorgefunden, während der Inhalt derselben Dümchen über Soupers, Majonnaisen, Fritassee's, Rebhühner, er auf der zweiten Stufe ausglitt, die 22 steinernen Stufen ein Fach zusehen nirgendwo zu entdecken war. Hasen, Rebrücken, Summern, Weine und Champagner, hohe stürzte und unten mit zerschmettertem Schädel liegen bli nehmen, Der erste Zeuge ist Konsistorialrath Arnold. Derselbe be- Rechnungen von Gerson, die Rechnung über einen Frauenhut für Tod des Verunglückten war auf der Stelle eingetreten, für sich und als Vormi fundet: Etwa im November ging bei dem Konsistorium von 87 M., Rechnungen über Mobiliar- Ausstattungen, über ein Abonne- Wittwe Reich hat nun einer Anzahl Gemeindemitgliedern eine Beschwerde darüber ein, ment auf das Opern- und Schauspielhaus 2c. Nachträglich giebt ihrer Kinder durch den Rechtsanwalt Posner eine Klage daß schon seit dem Jahre 1885 die Rechnungen der Kirchentasse der Sachverständige Niese noch folgende Erklärung ab: Soweit er die Stadtgemeinde, vertreten durch den Magistrat, auf der Gemeindevertretung nicht mehr zur Decharge vorgelegt habe feststellen können, scheinen die Rechnungen immer richtig ge- bigung für den ihnen durch den Tod des Gatten und worden waren. Auf die angestellten Recherchen ging seitens der Ge- wesen und die Fälschungen immer nur in den Journalen zu dem entzogenen Unterhalt anstrengen lassen unter der Beha meindevertretung eine recht gut motivirte Hechtfertigung ein, Zwecke vorgenommen zu sein, die Revisoren zu täuschen, da der daß sich die Beklagte eines groben Versehens schuldig welche aber doch nicht ganz zuverlässig erschien. Der Zeuge hat Angeklagte doch den richtigen Kassenbetrag nicht vorweisen konnte. habe, indem einmal die Treppe ungenügend beleuchtet dann mit dem Konsistorialpräsidenten Hegel   darüber gesprochen G3 sei nicht ausgeschlossen, daß in den 60 000 m. aus dem Jahre das andere Mal das absolut nothwendige Geländer geje mit alle und dieser hat ihm gesagt, daß ihn die Sache doch sehr be- 1889/90 tie 30 000 M. aus dem Jahre 1882 enthalten sind, Die Beklagte behauptet, daß der Verunglückte angetrunte unruhige und daß er gegen den Rendanten einen ganz bestimmten vorausgesetzt, daß der Angeklagte nicht etwa ertraordinäre Aus- wesen ist und deshalb den Tod felbst verschuldet hat. Verdacht hege, da er denselben für einen bösen Mann halte. gaben überhaupt nicht gebucht, sondern in seine Tasche gesteckt schluß des Gerichts hat eine umfassende Beweisaufnahme bem diefe Konsistorialrath Arnold hat sich darauf auch mit dem Stadt hat. Der Vorsitzende erklärt, daß nach den eigenen Aussagen funden, deren Resultat im gefirigen Termin zur übergeber schulrath Fürstenau, dem Dezernenten in Kirchensachen, in Ver- des Angeklagten es scheine, als ob die von demselben in den letzten gelangte. Darnach hat die Behauptung der Beklagten durch) un bindung gesetzt und es wurde infolge dessen die außerordentliche 20 Jahren unterschlagenen Summen noch weit mehr als Bestätigung gefunden, doch beschloß der Gerichtshof, vor Kündigun Revision angeordnet. Der Angeklagte, welcher damals einen sehr 90 000 Mt. betragen. Stach Schluß der Beweisaufnahme nimmt der Entscheidung den Professor Dietrich über die An wir der i frankhaften und elenden Eindruck machte, war über die Revision Staatsanwalt Rrobisch das Wort: Die Unterschlagungen des Treppe noch als Sachverständigen zu vernehmen. durchaus nicht beunruhigt, ließ auch das Journal ruhig mit Angeklagten haben selbst für Berliner   Verhältnisse eine unge­nehmen und suchte die Thatsache, daß der Kaffenbestand ein Plus wöhnliche Höhe erreicht und man muß sich fragen, wie es mög­von 78 M. aufwies, in ganz harmloser Weise zu erklären. Wo lich war, diese Unterschlagungen so lange Jahre hindurch zu ver die Journale der übrigen Jahre hingekommen, wollte der Ange- bergen. Dies fonnte nur geschehen, indem man ihm aller­flagte nicht wiffen; er behauptete, daß er dieselben wahrschein- seits das allergrößte Vertrauen entgegenbrachte, welches lich dem Kirchendiener übergeben haben werde und im übrigen der Angeklagte in der schnödesten Weise gemißbraucht hat. An alle Arbeiter Deutschlands  ! Genossen! in unsere diese Journale in dem Augenblick, wo die Uebertragung in Dazu komme, daß demfelben eine große Verstellungs- 15. d. m. liegen ca. 750 Schrauben- Facondreher und gedrungen das Manuale stattgefunden, werthlos feien. Nachdem der funt inne wohne. Man habe ein Fläschchen mit Gyantali bei genossen Berlins   im Streit. Unsere Forderung stündige daß jeden Rechnungsrath Bande den Defelt in dem Journal von 1889/90 ihm gefunden und es stehe fest, daß der Angeklagte lange Zeit zeit und 10 pet. Zuschlag wurde nicht bewilligt. Die fernge festgestellt, hat sich Ronsistorialrath Arnold in Begleitung des den Gedanken mit sich herumtrug, sich vor seinem belasteten Ge- veröffentlichen in einem Flugblatt an ihre Kunden, daß Magistrats- Assessors Tourbie, welcher den Angeklagten im Diszi- wissen durch Selbstmord zu retten, er hat diesen Plan aber so suche zu einer Einigung an der Hartnädigkeit der plinarwege vernehmen sollte, abermals zu dem letzteren. Derselbe gut verborgen, daß in seiner ganzen Umgebung Niemand etwas scheitert seien. Wir erklären hiermit, daß seitens der erklärte, daß er augenblicklich über die Fehlsumme keine Auskunft davon gemerkt hat. Der Angeklagte habe in dieser Hauptverhand- auf unsere Zuſchrift bis heute noch teine Antwort geben tönne, daß er die Bücher genau durchsehen müsse und zu lung mehrmals einen gedrückten Eindruck zu machen versucht, als Nun Arbeiter! Erschwert uns den Kampf nicht unnöt frank dazu fei. Die Kaffenführung wurde ihm infolge dessen ab- wenn die fehlenden 90 000 m. auf seinen Schultern zu sehr den Zuzug von Schlossern, Mechanikern, Gürtlern, Kno haus, Lei genommen und der Kriminalkommissarius Starke hat ihn darauf lasteten. Er habe ferner versucht, sogar Mitleid zu erregen, in- u. s. w. fern. Denn viele Arbeiter der benannten Ko verhaftet. Nach den Bekundungen des Rechnungsrathes Pancke dem er viel von seinem häuslichen Unglück, von Krankheiten, find den Verlockungen der Fabrikanten gefolgt und hat der Angeklagte im Geschäftsjahr 1889/90 die Summe von Todesfällen und außergewöhnlichen Ausgaben aller Art vorer uns den Kampf. Wir appelliren an das Solidarität 93 909 M. Einnahme in 63 909 W., weitere Einnahmen von zählte er werde damit aber bei den Geschworenen wenig Glück Arbeiter, klärt die Indifferenten auf, haltet den Buzu 90 199 m. in 60 199 M., sowie die Ausgabe von 118 988 m. in haben, denn die verlesenen Nechnungen über zahlreiche Lurus Schraubenfabriken fern. Unterstüßt uns in jeder Singebeten. 142 988. umgewandelt. Magistratsassessor Tourbié erklärt, ausgaben zeigen deutlich, daß das Geld ganz anderswohin ge- ist der Sieg in kurzer Zeit der Unferige. Die daß der Angeklagte bei seiner ersten Vernehmung ziemlich unbe- tommen ist. Der Staatsanwalt führt weiter aus, daß es gar Sendungen sind zu richten an G. Rothwald, fangen that. Er habe zunächst seine Verwunderung darüber aus nicht darauf ankomme, wann diese Unterschlagungen begangen N.B. Sämmtliche Arbeiterblätter werden um b gesprochen, daß der Magistrat ihn im Disziplinarwege vernehmen worden sind. Wahrscheinlich habe der Angeklagte dreißig Jahre beten. lasje, da der Magistrat doch als Kirchenpatron nur ein in zweiter hindurch seine Hand nach fremdem Gelde ausgestreckt Linie stehendes Interesse an der ganzen Angelegenheit habe." und dürfte jährlich etwa 3000 m. unterschlagen haben. sämmtlichen vier Schuhfabriken ist unter den Zwide Als ihm darauf erwidert wurde, daß es sich darum handele, ob Von einer Verjährung könne einer er, wenn der Abgang an Geldern sich nicht aufklären lasse, noch sich hier um ein kombinirtes Verbrechen- Amtsunter- prozentige Lohnerhöhung verweigert haben. Nun habe Magistratsbeamter sein könne, sagte er, daß sich ja Alles wohl schlagung mit unrichtigen Eintragungen- handele, das Ver- brikanten beschlossen, bei 2000 m. Strafe, die Forde herausstellen werde, denn die Art, wie hier Defekte verdeckt sein brechen erst mit den falschen Eintragungen vollendet ist und die Zwicker nicht zu bewilligen. sollten, sei zu dumni"; so mache es ein alter Beamter nicht". letteren jedenfalls in die Zeit der letzten 10 Jahre fallen. Der Zwicker Deutschlands die Bitte, den Zuzug strengitens raths, giebt zu, daß man in St. Georgen   im Vertrauen auf die habe die Unterschlagungen und Buchfälschungen in amtlicher Ehrlichkeit des schon so lange im Amte befindlichen Rendanten Eigenschaft begangen. Mildernde Umstände verdiene ein so treu­in der Revision der Bücher und der Entlastung nicht sorgfältig lofer Verwalter nicht, welcher fremden Kassen 90 000 m. unter und gewissenhaft vorgegangen sei, als erforderlich war. Es liegt schlägt. Derselbe habe in der ganzen Verhandlung feine Spur aber Manches zur Entschuldigung vor. Als er, Zeuge, vor fünf von Reue gezeigt, er habe auch niemals versucht, irgendwie an Jahren an die St. Georgenkirche tam, habe er den Rendanten in einen Ersatz der von ihm veruntreuten Gelder zu denken. Der einer sehr entscheidenden Stellung vorgefunden: er habe sich ge- felbe sei bei seinem guten Gehalt durchaus dazu in der Lage ge­felben Jahre geschah und die Entlastung sich sehr häufig maßen wieder gut zu machen und es werden nun diejenigen Be Er habe jedoch selbst sich überzeugt, amte in Anspruch genommen werden, durch deren zu geringe lange verschleppte. daß die Rechnungs- und Sassengeschäfte außerordentlich Sorgfalt bei der Revision die Kirchenfasse von St. Georgen um schwierig und umfangreich waren; bei dem Alter des Vorsitzenden des Gemeindekirchenraths, eine Schwester auszustatten hatte und dergl. mehr. Dies könne unsrigen zu machen und den Hergang der Sache Prediger Dahms I., doch nur wenige Sigungen stattfanden, und ihm aber nicht milvernd zu Seite stehen, denn wenn man kein untersuchen. an demselben Abend wenn dann nicht von irgend Jemand träftig auf Entlastung ge- Geld dazu hat, so muß man solche Ausgaben unterlassen. Ebenso Mitgliederversammlung des Fachvereins wurde beschlo und die S drängt wurde, immer wieder gleich mehrere Wochen vergingen. wenig feien ihm deshalb milt ernde Umstände zuzubilligen, weil er stehendes den Herren Chess   in der festen Hoffnung Der seit 30 Jahren im Amte befindliche Angeklagte wäre, wenn er ein wohlthätiger Mann gewesen, denn es sei feine Kunst, wohl- Weise die Angelegenheit für beide Theile befriedigend reblich gewesen, ein vorzüglicher Rendant gewesen, der jede thätig zu sein, wenn man dazu wohlgefüllte fremde Kassen können Gefahr, welche St. Georgen elva brohen Bunft auf- Die etwa zukommen zu lassen: Herren Egzold u. Kießl fortdauer aus fab und jeden sich für St. Georgen darbietenden Vortheil finden, wo sie zur Bewilligung mildernder Umstände ansehen graphen, Steindrucker und Steinschleifer zu Leitelshain auszunußen verstand." Derselbe sei ein arbeitsamer, diensteifriger tönnten und er empfehle denselben, dafür zu sorgen, daß den An- sich, thren erren Chess   nachstehendes zur gefälligen Mann gewesen, der den Eindruck machte, als ob er in guten Ver- geklagten die volle Strafe des Gesetzes treffe.

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Alle arbeiterfreundlichen Fabrik werden höflichst um Abdruck gebeten. Leitelshain- Crimmitschau  , 21. April. Werthe Wie wir bereits furz mittheilten, haben wir heute niedergelegt. Nun erlauben wir uns, Euch den Gache näher zu detailiren. Am Donnerstag, den 17. b. je bie einem Kollegen unter ganz nichtigen Gründen gekündigt benimmt nur deshalb, weil derselbe den Chefs schon Der betreffende Kollege hat sich um das des hiesigen Fachvereins besonders verdient auch durch Wort und That bewiesen, daß den Arbeitern hält.

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wundert, daß die Rechnungslegung nicht immer gleich in dem wesen, er habe aber feinen Schritt gethan, um sein Unrecht einiger Dorn im Auge war; und namentlich aus folgenden welche fet

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Jubiläum in St. Georgen viel Arbeit machte und daß habe geltend gemacht, daß er Schulden seines Vaters zu bezahlen, Kollegen legten uns die Pflicht auf, diese Angelegenheüsse, so

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Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Friedemann beschränkte tag, den 17. April, unferem Kollegen Hanke gekündigt nahme und Beachtung zu unterbreiten: Nachdem am trat. Er machte manche Wohlthätigkeitsausgaben, unternahm auch sich darauf, mildernde Umstände geltend zu machen. Der Ange- ist, wurde unter den Kollegen der Wunsch laut, den Bariser S Reisen, indessen war ihm bekannt, daß derselbe ein gutes Ein- flagte fei bisher völlig unbescholten und wahrscheinlich nicht durch der Kündigung fachgemäß zu untersuchen, tommen hatte und sich solche Ausgaben gewiß leisten fonnte. Leichtfinn, sondern durch ungünstige Verhältnisse in Schulden und letzten Fachvereinsversammlung auch geschah. Rolle ich die 2 als Kolleginn Präs: Das ist allerdings richtig. Derselbe habe mit ganz ge- detaillirte den Hergang der Sache unter Anführung Magistrats Bureauvorsteher ein Gehalt von 6000 m., wozu noch ringem Gehalt eine Mutter und zwei Schweſtern zu unterhalten verbundenen Umstände. Die fachgemäß fachliche die 1500 M. als Rendantengehalt traten. Das ist das Gehalt und Schulden des Vaters zu bezahlen gehabt, er habe eine Frau unparteiisch geführte Untersuchung, eines Landgerichts- Präsidenten, mit dem der Angeklagte gewiß geheirathet, für deren 3 Geschwister er über seine Kräfte hinaus Maschinenmeister, sowie auch der größte Theil der forgte, feine zweite Frau habe ihm einen Pflegefohn mit in die theilnahm, ergab folgende Resultate:" ganz anständig leben konnte. Nach dem Gutachten des Magistrats Büreauvorstehers Ghe gebracht, welcher das Baufach studirte und gleichfalls große

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1. Die Beschaffenheit der Schnellpresse, an weldingesetzt theilt ist, durchaus nicht werthlos, sondern müssen aufbewahrt Angeklagte Schulden und Defekte gemacht und da es der Fluch zu thun hat, um den Druck in Ordnung zu halten und Welt. E

2. Die Untersuchung des Kartons ergab:

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a) daß sich unter demselben schlechte Bogen befanden Menschen b) daß der Strich auf dem Stein figen blieb, wefolutio

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werden. Der Kriminalfommiffarius Starke, welcher den der bösen That ist, daß sie fortzeugend Böses muß gebähren, fo deffen eine genaue Kontrole des Bronzirens Angeklagten verhaftet hat, hatte bei diefer Gelegenheit bemerkt, sei der Angeklagte immer weiter und weiter auf das Felo lich ist. daß derselbe noch etwas aus feinem Bulte zu sich steckte. Als bes Verbrechens gerathen. Derselbe sei nicht ein so verderbtes nur Zuchthaus verdiene, vielmehr habe man nachfah, war es ein Fläschchen mit Enantali. Der An- Subjett, daß er getlagte giebt zu, daß er, wenn er die Gelegenheit gefunden, sich er für sich selbst das allerwenigste verbraucht und nur der vergiftet haben würde. Auch der Kriminalkommissarius 3ill: Verschwendungssucht seiner Familie in übergroßer Schwäche zu mann hat in dem Büreau des Angeklagten zwischen den geringen Widerstand entgegengesetzt. Der Angeklagte fei 60 Jahr Büchern eine ziemlich große Flasche mit Cyantali vorgefunden. alt, habe 34 Jahre gedient und der Stadt Berlin   in seinem Amte Ter Prediger Dahms II, welcher den Angeklagten schon seit gute Dienste geleistet, schließlich dürfe auch nicht vergessen werden, 30 Jahren tennt, giebt demselben gleichfalls das Zeugniß eines daß bei der Art der Kaffenrevision in St. Georgen ihm das Ver­außerordentlich tüchtigen, diensteifrigen und freundlichen Beamten. brechen sehr erleichtert worden ist. Er hat mit dem Angeklagten in demselben Hause gewohnt, fann aber nicht sagen, daß derselbe besonders großartig gelebt habe. Er war gut ausgestattet und es machte bei ihm den Eindruck, fönlich zeigte sich derselbe Richtig sei

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Nach furzer Replit und Duplik macht der zum letzten Wort verstattete Angeklagte darauf aufmerksam, daß durch die von ihm angebotenen Kleinodien und Goldsachen die Summe des schließlich

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c) daß schon beim Bronziren eines ungebrudten B Goldton haftete, wovon Sie sich geft. felbft 3. Die Bronze enthält Feuchtigkeit, welche fich deiter un Benuzung auf die zum Bronziren verwendete Watte wodurch felbft auch auf dem allerbesten Karton zurückbleiben muß.

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4. Geſetzt den Fall: Beim Drucken einer Auflage aber nicht verschwenderisch. Der darüber vernommene gerichtliche Sachverständige Haus- fann doch durch das Hinausschaffen der Bogen

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als ob man fich bei einem gut fituirten Manne befände, per- fich ergebenden Defekts sich noch bedeutend verringert habe. zur Beendigung des Druces in schönster Ordnung gebeschränt Wohlthätigkeitszwecke machte. Auf Befragen des Präsidenten von St. Georgen ist, giebt zu, daß der Gemeinde eine Anzahl fann, durch Reiben oder ungefchicktes Hinlegen ble baß der Angeklagte manche Ausgaben für fnecht, welcher gleichzeitig Mitglied der Gemeindevertretung stäuberei, was der Maschinenmeister ebenfalls nicht immig giebt der Angeklagte zu, daß seine Frau vielfach mit Diamanten von Brillanten, Brochen, Armbänder, Gold- und Silbersachen wischt werden, was bei mangelhaftem Strich bei Ra