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2. Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 268.
Lokales.
Kleinbetrieb vernichtet.
Sonntag, den 16. November 1890.
sogar soweit aus, daß, wenn
Und
werden
7. Jahrg.
Gerichts- Beitung.
Bedeutende Schwierigkeiten machte die Beweisauf
Die
Unter
Manuskript
gelegten Urkunden
heit das Wort nimmt, um das Unzweckmäßige eines solchen Systems zu beleuchten, gewiß voll und ganz beipflichten Die Brauerei Pfefferberg, vorm. Schneider& Hillig, d. h. das Erheucheln von Krankheiten zu dem Zwecke, sich aufnahme in einem Prozesse, welcher gestern die erste Strafkammer müssen, wenn dieselbe die Meinung vertritt, daß die Simulation, und die Brauerei Königstadt, Attiengesellschaft, veröffentlichen jetzt den Abschluß für ihr Rechnungsjahr 1889/90. Die Kosten Anderer persönliche Vortheile zu verschaffen, durchaus zu des Landgerichts I beschäftigte. Aus der Untersuchungshaft Erstere hat einen Reingewinn von 220 790 M. 95 Pf. erzielt; diese Heuchler und Betrüger( Simulanten), und woran erkennt wurde der Schriftsteller Dr. philos. Richard Karl Grothe verurtheilen ist. Nicht mit Unrecht aber fragt sie: wer erkennt 24,790 M. 95 Pf. schreibt sie von dieser Summe ihrem Reserve man und durch was Dividende; sie zahlt also jedem Aktionär auf ein eingezahltes an ben diefelben med dieſelben sich von schlagung und Arreſt bruch in je einem Falle zur Laſt Rapital dürfte eine offene bleiben, und zwar aus dem Grue, al gelegt wurde. Der Beschuldigte ist bereits wegen Diebstahls mit briaezahlte Kapital außerdem noch mit 4 pSt. verzinst wird, so stubben.atiche autoritäten über dieselbe sich in Widersprucht wegen Beleidigung des landes herrlichen Hauſes mit einem Monat bringen 1000 m. 110 m. ein. ärztliche be- vier Wochen Gefängniß, wegen Körperverlegung mit 100 m. und Die Brauerei Königstadt, Aktiengesellschaft, giebt 6 pct. Divi- fchaften und auch viele der Herren Vertrauensärzte, sobald sie Gefängniß bestraft worden. In Betreff der ersten Bestrafung Beſch, trägt auf nächſtes Jahr 2330 ft. 14 q giebt opet. Diui: die Ursache des Leidens von Patienten fie führt der Angeklagte Beschluß der Generalversamm2010 11-1743, box, fchreibt aut letzter Personen nicht zu ergründen vermögen, jolchevni Rrante feines früheren Sozius, angeeignet habe, wozu er sich bes muzung der Maschinen, Geräthe u. s. w. und als Rücklage in den für Simulanten halten. Diese Annahme dehnt sich oftmals Straftaten liegen bereits mehrere Jahre zurück, denn der AnRefervefonds ab; die als Dividende vertheilte Summe beziffert für die wirklich bestehende Krankheit, beziehungsweise theil- Verurtheilung durch die Flucht zu entziehen. Er ist im Laufe fich also auf 216 000 M. Wie bei der Brauerei Pfefferberg ergeklagte zog es vor, sich der Strafverbüßung infolge seiner letzten eingezahlten Kapitals an Zinsen. perioder ganze Erwerbsfähigkeit, zum Beiſpiel der Verlust dieſes Sommers in Budapeſt ermittelt und nach Berlin zurückIm Vergleiche zu anderen Brauereien, Personen als Simulanten betrachtet werden! gebracht worden. Undere erscheinen, wenn man Entwurf zum Gefey betreffend die Kranken- der Angeflagte abere mag der angegebene Gewinn mäßig nie Bazenhofer und Schaffung eigener Refonvalesgenten- häuſer wird die folge der fälschung hat es folgende Bewandtniß: Im Herbite 1887efunden sein und entnahm aber in Betracht zieht, daß ohne Verringerung des Kapitalsvon dem Möbelhändler Banz eine Angemches so bedeutende Geſchäftsgewinne, wie die angeführten, versicherung der Arbeiter ben Berufsgengſſenſchaften erheblich zahlungen nicht inne gehalten wurden, so beschritt der Lieferant gerung des zahl Mobilien auf Leibkontrakt. Da die versprochenen RatenBrauerei eines der lohnendsten Geschäfte ist. gemacht worden sind, so bestätigt sich die alte Erfahrung, daß die in diesen Häusern untergebracht wird, um in beliebiger Weise an Er ließ die Mobilien des Angeklagten unter Siegel legen. Am Den Klageweg und erzielte ein Vollstreckungs- Urtheil. Das Brauereigewerbe ist aber denselben Entwickelungs- den im Dienste der Industrie verunglückten und bedauernswerthen gelezen gefolgt, wie andere Gewerbe, der Großbetrieb een Geschöpfen herumexperimentiren zu können. Daß Vielen von bitjen Tage darauf, am 16. März 1888, fandte der Angeklagte bem Die Neueinrichtungen, welche da der Aufenthalt verleidet werden wird, ist vorauszusehen, und Möbelhändler Banz die Abschrift einer eidesstattlichen Versicheauf diesem Gebiete nöthig gemacht hat, haben ein Kapital er und technischen Fortschritte daß die Folge solcher Verleidung die sein wird, daß zung zu, die von einem Weinreisenden Auguſt Spranger ge- und Viele trot theilweiser Erwerbsunfähigkeit lieber. auf unterschrieben sein sollte. In diesem Schriststücke befundete der fordert, welches Brauereien, die nur für einen kleinen Konsumenten-| den Bezug einer fleinen Rente verzichten Verfasser an Eidesstatt, daß der größte Theil der von Banz geDa außerdem das dürfte konfequenter Weise nicht bestritten werden können. Pfändeten Sachen mit denjenigen identisch seien, welche Frau Dr. Grothe im Jahre 1885 mit in die gebracht und Eisenbahnbau die Versendung des Bieres ungemein begünstigt| wäre durch das gedachte Wittel der Zweck erreicht! Die über welche ihr das alleinige Verfügungsrecht aufhebe val eine bitte heilige zuſtehe. Frant Stelle der Benennung„ Rekon- Dr. Grothe machte auf Grund dieses Schriftstückes Ronkurrenz unterlegen und haben eine nach der anderen den Be valeszenten Häuser" würde aber die richtigere und zugleich beihr Retentionsrecht mit Erfolg geltend. In diesem trieb einstellen müssen. Der Wohlstand der kleinen Städte hat seichnendere für die Besivebungen der Berufsgenossenschaften sein. Verfahren wurde von dem Angeklagten auch δας an dadurch viel eingebüßt und so sehr der Einzelne zu bedauern ist, eidesstattlichen Versicherung Daß aber diese Art Bestrebungen durch gesetzlich einzuführende gebliche Original der Gesar er Bestimmungen, wie solche in den§8 76 3, 76b und 76c des Gerichte unterbreitet, es iſt dem Angeklagten aber wieder zuDie Richtigkeit dieses letzten Sages ist bisher von Jedermann werden, ſeßt Allem die Krone auf. Es wird manchem Verlegten vom Dr. Grothe gefälscht ist und diese Annahme stützt sich bemerkannt worden, er mag zu dieser oder jener Partei gehören; durch das geschilderte Projekt die Unterstützung bezw. Rente so schwunden sein soll und daß ebensowenig der angebliche Weinschade, daß nicht die richtigen Konsequenzen daraus gezogen werden, auf fünstliche Weise entzogen werden. sonders auf den Umstand, daß das angebliche Original verWag man über das reisende August Spranger all ermitteln geweſen iſt. Die Unterganze Projekt denken, was man will, zu rechtfertigen ist dasselbe zu Das Bier ist ein gesundes und anregendes Volksnahrungs- weder vom rechtlichen, noch vom moralischen Standpunkte, und daß er ihm nicht gehörige Mobilien veräußerte schlagung soll mittel, der Zuckergehalt und der Angeklagte dadurch begangen haben, deffelben geben der fufelfreie Alkoholgehalt aus diesem Grunde ist es mit allen gefeßlichen Mitteln zu be- Anklage wegen Arrestbruchs stützt sich darauf, daß Dr. Grothe Der Zucker, wird kämpfen. Denn das Mäntelchen der Humanität, welche ein gepfändetes Bücherspind bei Seite geschafft haben soll. Der in gett verwandelt, von deſſen eitel Heuchelei Angeklagte bestritt sämmtliche Straftaten, er will nur ins Ausunter derfelben eubelei haben. othe Menge das Wohlbefinden des menschlichen Körpers abhängig ist. und steht mit der Simulation auf gleicher Stufe. – Dies alien foll. Dies Urtheil land gegangen sein, um sich der Strafvollstreckung wegen der eine Erfahrung; das fleine Kind verlangt in dunklem Drange| Ueber die Durchleuchtung des menschlichen Körpers existire wirklich. Derselbe sei bei seiner Hochzeit zugegen gewesen Majestätsbeleidigung zu entziehen. Der Weinreisende Spranger fönnen, vielen Fettes bedarf. Ein Forschungsreisender, der zu Frankfurt a. M. nähere Mitheilungen auf Grund von ihm wieder erkennen können, als er zufällig am 16. März 1888 nach mit elektrischem Licht hat vor einiger Zeit Dr. Karl Bohsen und habe deshalb die von seiner Ehefrau eingebrachten Sachen dr. Fridthjof Nansen, welcher im hiesigen Verein für Erdkunde gemachter praktischer Erfahrungen und Grmittelungen veröffent: Berlin fam, um der Beiseßung Kaiser Wilhelm I. beizuwohnen. einen Vortrag über die von ihm Spranger habe im Hotel der Frau Prediger Mendrczyk gewohnt Durchquerung Grönlands von Ost nach West gehalten, hat mit- Jundheitspflege geftatten, welches durch Anwendung elektrischer und ſei am folgenden Tage nach Leipzig weiter ber feine Begleiter wegen der gehen allergen hatten, Glühlicht giebt dem Arzt eine leicht anwendbare, bei fleinent reiſt. Die zu diesem Punkte angestellte umfangreiche Beweis= Fetthunger eine der in Broen Ralie zu bane Raumbedarf, so durchdringende Leuchtkraft entfaltende Lichinelle aufnahme ergab tein bestimmtes Resultat, Beweis Alkoholgehalt ist viel zu gering, um die Schädlichkeit des Brannt in die Hand, daß die Versuche, es der Untersuchung franker befindet sich zu jener Zeit nicht in dem betreffenden Fremdenweingenusses zu erreichen, falls das Bier nicht im Uebermaße Körpertheile dienstbar zu machen, bald sehr zahlreiche würden. getrunken wird. Durch den Alkohol wird die VerdauungsDie gegenwärtig vorhandenen und zu solchen Zwecken verthätigkeit befördert und deshalb mündet ein Glas guten Bieres wendbaren Apparate lassen sich in zwei Gruppen theilen: daß der Angeklagte selbst die Gartenlaube" in Anspruch gebeim Mittag- und Abendessen ganz vortrefflich. Der Bertheidiger ſtellte unter Beweis, Die erſte umfaßt alle diejenigen apparaten chennommen habe, um den Reiſenden Spranger zu ermitteln. StaatsGesichtspunkte das Glühlicht den mit dem Patienten in soll, daß durch sie ein Bolts- Nahrungsmittel hergeſteld? spurden rührung kommenden Inſtrumenten angebracht wird. Diese Gin anwalt Unger hielt den Angeklagten nur der Urfundenfälschung für
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ihm diese Eigenschaft.
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verzeichniß aufgeführt. Im Uebrigen ergab die Beweisaufnahme, daß der Angeklagte einen fortgesetzten Kampf mit seinen Gläu
wurde und nach der Rückgabe an den Angeklagten verschwunden ift. Er beantragte eine Zusagstrafe von vier Monaten Gefängniß
gefälscht habe, dasselbe, welches später dem Gerichte übergeben
Kräftigung des Körpers beizutragen, ſo muß man wieſen, denn eine zufällige Bewegung des Patienten kann diesen einigen Personen zu gestatten, die Erzeugung des Bieres wurden denn auch bald verdrängt durch andere Einrichtungen, zu der noch zu verbüßenden einmonatigen Strafe wegen Majestätseinigem Schluſſe kommen, daß es unwirthschaftlich ist, und den ganzen Apparat in Gefahr bringen. Diese Apparate betrachten, um Reichthümer zu sammeln, welche die Anwendung des elektrischen Lichtes unabhängig von Solche Grörterungen hören aber europäische Staatslenter auf Kosten des Wohlergehens Anderer. der Anwendung anderer ärztlicher Instrumente gestatten. Man versucht zunächst, das Glühlicht auf der Stirn
als Mittel
zu
natürlicherweise
nicht gern, noch weniger werden sie von ihnen beachtet. untersuchenden Arztes zu befestigen. Wenn irgend ein Geschäft sich zum Staastbetriebe eignet, so ist
Bei geeigneten Vorkehrungen zum Schuße der Augen
des
beleidigung und bat, hiervon zwei Monate durch die erlittene des Arrestbruches beantragte der Staatsanwalt die Vertagung, Untersuchungshaft abzurechnen. Jnbetreff der Unterschlagung und des Vertheidiger suchte auszuführen, daß Spranger existire und die um noch mehr Belastungsmaterial beschaffen zu können. Der Urkunde von demselben ausgestellt ſei. Mit dieser Annahme und es mine biler Annahme
herstellt von bester Güte, welches zum Selbstkostenpreise zum Verwies sich diese Methode bei Untersuchungen der Mund und
und so die zu untersuchenden Theile ungenügend beleuchteten. daß der Angeklagte der Urkundenfälschung und der Unterschlagung, Diesem Mangel sollte abgeholfen werden nicht aber des Arrestbruchs schuldig sei. Es wurde auf eine Zusahstrafe von drei Monaten Gefängniß erkannt, wovon zwei
durch eine
mit dem Staats- Eisenbahnbetriebe der Fall ist, als Finanzquelle den Mangel, daß die Lichtstrahlen von oben nach unten fielen deffelben erjolgen. Der Gerichtshof gelangte zu der Ueberzeugung, betrachtet werden, um einen viele Millionen betragenden Zuschuß| zum Staatshaushalte zu liefern. Der am 10. d. Mt. wider den Butterhändler Wolf verhan- eigenartig konstruirte Brille, welche an Stelle der Gläser Monate durch die erlittene Untersuchungshaft abgerechnet wurden. delte Prozeß wäre wohl der Beachtung der Staatsregierung zwei etwa 2/ 2-3 3oll lange Guckröhren enthält, an deren ' werth, denn, wenn mit einem Betriebskapital von 25 000 M. in anderem Rande das Glühlicht angebracht wird. 2/2 Jahren 33 000. M. in einem Artikel, der ebenfalls zu den tann das nicht anders als Ausbeutung genannt werden, und röhre wahrnehmen kann, leistet diese Brille wohl gute Dienste; 1889 für den§ 110 St.-G.-B., welches die öffentliche Aufunentbehrlichen Nahrungsmitteln gehört, verdient werden, so namentlich die Höhlungen des Rachens, Kehlkopfes und der Luft in seinen Entscheidungen vom 28. November und 3. Dezember
So lange der Arzt die zu untersuchenden Körpertheile, also
In die Aufforderung zum Kontraktbrud nach§ 110 St.- G- B. trafbar? Der vierte Senat des Reichsgerichts hat
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genau ebenso steht es mit der Brauerei. Diese verjagen aber, wenn lange, enge Ranäle, wie bei Nase und forderung zum Üngehorsam gegen die Gefeße mit Strafe redroht, öffnen, sie können als tüchtige Agitatoren ihre Wirkungen auf tann. 3war suchte man auch diesen Uebelstand zu beseitigen, Kontraktbruch unter diese Norm fallen kann. Eine Kritik dieser zu die au
das Bolt nicht verfehlen. indem man das Auge des Arztes mitten in den Apparat plazirte Entscheidungen fand am 1. November d. J. vor dem zweiten und diesen hierzu besonders einrichtete; allein in solchen Fällen Senat des Reichsgerichts durch den Rechtsanwalt Freuden= Simulanten- Heime. Die Nothwendigkeit der Errichtung berührte die Stärke des elektrischen Lichtes das Auge, namentlich that Berlin statt, welche die Haltlosigkeit derselben klar legt. Der Hutmacher Völkel hatte, als in Luckenwalde der Dr. Boysen konstruirte nun zunächst ein zur Durchleuchtung Hutmacherstreit ins Bröckeln kam, in verschiedenen Verwelche ihre Thätigwieder aufgenommen hatten, zu veranlassen ge=
von Retonvaleszenten- Häusern, d. h. Erholungsanstalten, oder, bei längerer Untersuchung äußerst schmerzhaft. um einen populär gewordenen Ausdruck zu gebrauchen, Ferien-| Rolonien" für genesende Kranke, hat sich als immer dringender der Luftröhre, der Nase und des Gesichtsschädels berechnetes, fammlungen diejenigen Arbeiter, erwiesen, sodaß man endlich begonnen hat, die ersten Versuche aber wohl auch für andere, ähnliche Zwecke sich eignendes feit nach dieser Richtung hin zu machen. Diese Anstalten haben den Jnstrument in Gestalt eines Leuchtapparates, den der Patient in sucht, zu den Streifenden zurückzukehren. Hierin sah die die so nothwendige Nachtur zu gewähren, den Genesenden Scho- rat zwischen die Zähne genommen wird und die Lippen fest dar- einer vierzehntägigen Kündigung verpflichtet waren, und die Bredt, Batienten, die eine schwere Krankheit durchgemacht haben, die Mundhöhle zu nehmen hat, und zwar derart, daß der Appa- tönigliche Staatsanwaltschaft zu Potsdam , da die Arbeiter zu nung zu ermöglichen, vor Noth und Entbehrung zu schüßen, durch über gefchloffen werden. Den ganzen Apparat umgiebt eine dop: Erfüllung der Verträge geboten sei, eine Aufforderung zum Uns und Gesundung des angegriffenen Körpers zu fördern und ihm Lichtes mit Wasser gefüllt wird, um der Hige entgegenzuwirken, erhob die Anklage. Von dieser wurde Völkel von der Strafentsprechende Pflege in Verbindung mit guter Lust die Kräftigung pelte Glashülle, welche bei längerer Anwendung des elektrischen gehorsam gegen die Gesetze im Sinne des§ 110 Str.-G.-B. und aufreibenden täglichen Kampf ums Dasein wieder aufnehmen zu wickelt.
fönnen.
zu unterstützen.
daß Völkel des Glaubens gewesen, einem jeden Arbeiter sei ein Auch ohne diese Wasserkühlung wird der Apparat von dem freies Rücktrittsrecht gegeben und angesichts und angesichts dieses Um von einer Veranlassung zum Ungehorsam nicht die Rede sein kann. Gegen das freisprechende Urtheil Die Wirkung, welche diese Durchleuchtung des Gesichtsschädels legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, so daß die mit diesem Apparat hervorbringt, bezeichnet Dr. Vohsen als eine Sache zur Verhandlung vor dem 2. Senat des Reichsgerichtes stand. Der Reichsanwalt beantragte selbst die Verwerfung der Schon ohne die äußerste Lichtstärke des Apparates anzuwenden, Revision, weil das angefochtene Urtheil den Glauben des AnKindern, die Gesichtsknochen bis in die Augenhöhlen. Die und dann eine Aufforderung zum Ungehorsam nicht ge= stimmte Dem Reichsanwalte bei daß bic angegriffenen Urtheils zur Verwerfung der Revision führen müsse, aber es müsse auch geprüft werden, ob die Annahme des IV. Straffenates, daß die
stalten zum Zielpunkte haben, dürfte wohl faum etwas einzugehalten. Gegen Bestrebungen, welche die Einrichtung derartiger An- Patienten eine Minute lang ohne jede Belästigung im Munde standes wenden sein, ja dieselben sind wohl mit Freuden zu begrüßen und Anstalten andere, als die oben geschilderten menschlichen BeAnders aber verhält sich die Sache, wenn die Gründer solcher ganz außerordentliche. dient für gänzlich andere Zwecke. rebungen verfolgen, wenn der humane Name nur als Deckmantel durchglühen bei Patienten mit garten Knochen, Frauen und geklagten von freiem Rücktrittsrecht der Arbeiter festgestellt habe Bon berufsgenossenschaftlicher Seite hat man neuerdings die Pupille leuchtet roth aus dem Auge heraus; die Nasenhöhle ist geben sei. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Freudenthal
Errichtung
zogen und der Vorstand der Fuhrwerks Berufsgenossenschaft will Licht deutlich hindurch. Erkrankungen dieser Organe lassen sich thatsächliche Feststellung fich das Verdienst erwerben, als erster diesen Gedanken praktisch sosort deutlich erkennen.
von„ Rekonvaleszenten- Häusern" in Erwägung ge- gut durchleuchtet und auch durch den harten Gaumen scheint das Berlin
zu verwerthen. Aus den Verhandlungen über diese Angelegen-|
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Wenn nun auch diese Durchleuchtung, die auf den Keyllopf
des
beit, über die im Berliner Voltsblatt" in einer früheren Nummer und die Luftröhre angewendet werden kann, die künstliche Be Aufforderung zur Nichtbefolgung von bürgerlichen Gefeßen unter berichtet worden ist, ist aber ersichtlich, daß es sich hier weniger leuchtung innerer Organe, wie sie bei einer örtlichen Behandlung den§ 110 Str.-G.-B. falle, eine richtige sei. Der IV. Straf um die Errichtung von„ Rekonvaleszenten- Häusern", als um die derselben nöthig wird, nicht ersehen kann, so dürfte sie doch tald senat habe seine Annahme dahin begründet, daß der Wortlaut, Errichtung von Simulanten- Heimen" handelt. Man wird der Allg. Fahr- 3tg.", welche in dieser Angelegen- inneren Organe von weittragender Bedeutung werden.
für die Ermittelung und Bestimmung von Erkrankungen folcher
Sinn und Zweck des§ 110 nicht entnehmen tasse, daß irgend leine Art von Gesezen von dem Schutz der genannten Straf