beb
"
bar sei.
1
Der in flagranti abgefaßte Dieb wurde nun nach dem naturgemäß auch die Dampfheizung versagte, so war die Tem- Angeklagten erkannt, indem der Gerichtshof annahm, daß in Privattomtoir gebeten, welches er sodann nach längerer Unter- peratur bei der grimmigen Kälte in den Koupees fast unerträg Falle Töpfer Drohungen nicht erwiesen, im übrigen der§158 rebung verließ. Dem Personal des Geschäftes wurde natürlicher lich. Uebrigens ist der Fall einer derartigen Verkehrsstörung auf Arbeiter, welche den Arbeitgeber zu bestimmen versuchen, Weise Stillschweigen über den Fall befohlen, denn derselbe betraf nichts Seltenes und in den letzten 14 Tagen zum zweiten Male ihren Verabredungen Folge zu leisten, überhaupt nicht anwend einen feinen" Herru. Wie verlautet, erregt es allgemein vorgekommen. Bedauern, daß der Fall trotzdem an die Oeffentlichkeit ge= Im Kinder- Krankenhause, Reinickendorferstraße 32, ist Wegen Majestäts Beleidigung, Bedrohung mit langt ist. heute der ausschließlich für die Aufnahme von an Scharlachfieber einem Verbrechen, sowie wegen versuchter Wir möchten nur einmal sehen, wie die betreffende Firma erkrankten Kindern bestimmte Pavillon eröffnet worden. Damit Nöthigung mußte sich gestern der 22jährigr Arbeiter Bitten und gleben then Diebe verfahren wäre. Dem hätte kein iſt einem der dringendsten Bedürfnisse unserer Stadt abgeholfen Milhelm Bob Imani, 315 Geantworten. 2m 17. Märg er und auch nicht einmal die in Stra fammer des Landgerichts Schadenersatz vor der Ueberlieferung an die Gerichtsbehörden gab, die bei zahlreicher Kinderschaar und beschränkten Wohnungs- befand sich der Angeklagte besuchsweise mit anderen Gästen bei geschützt. Aber hier liegt der Fall anders, hier ist der Dieb, verhältnissen in dem Falle, daß eins der Kinder an Scharlach er der Wirthschafterin Seide im Haufe Bestalozzistraße 11 zu Char Pardon feine" Herr Dieb, ein reicher und vornehmer Mann, frankte, nicht im Stande waren, dasselbe von den übrigen fern zu lottenburg. Es fand dort eine recht lebhafte Unterhaltung über und da ist es etwas ganz anderes. Hier heißt es Rücksicht nehmen halten. Durch die rasche Ueberführung in das Krankenhaus wird politische Gegenstände statt und an derselben betheiligten sich auch und Stillschweigen beobachten. Und kommnt solch ein Fall doch es möglich sein die Weiterverbreitung der Scharlachkrankheit von mehrere anwesende Mädchen. Als eine der letzteren, eine Fabrit einmal vor das Gericht, dann heißt es: Das ist Kleptomanie, Kind zu Kind zu verhüten. arbeiterin 2c., sich zu der Aeußerung verstieg:„ Die verfluchten denn ein so reicher, feiner" und vornehmer"" Herr" wird doch Statistische Erhebungen über den Fuhrverkehr in der Sozialdemokraten find an Allem schuld!" Da unternahm es der nicht etwa stehlen, bei ihm ist es nur ein frankhafter Hang." Königstadt, speziell in der Königstraße vom Rathhause bis hinauf Angeklagte, die politischen Gegnerinnen über die Sozialdemokratie Wir bestreiten gar nicht das Vorhandensein eines derartigen zur Kurfürstenbrücke, werden gegenwärtig von der Polizei auf aufzuklären, indem er sich selbst als einen Anhänger der Sozial frankhaften Zustandes, finden es aber sehr merkwürdig, daß der genommen. Eine solche Berechnung an dem Knotenpunkte der demokratie bekannte. In der Hize des Wortgefechts ließ sich der felbe lediglich stets bei reichen Leute: beobachtet wird, bei einem König- und Spandauerstraße hat ergeben, daß sich der Haupt- Angeklagte jedoch zu Aeußerungen über den Kaifer hinreißen, welche Armen giebt es dergleichen nicht, die sind immer Diebe. Fuhrverkehr in den Vormittagsstunden von 10%/ 4 bis 1234 Uhr die Dienstmagd Himmel auffing und ihn wegen MajestätsWir erinnern noch daran, wie mancher arme Teufel be- zusammendrängt. Von 1 Uhr ab nimmt der Fuhrverkehr sichtbar beleidigung denunzirte. Als das Strafverfahren gegen Bohl= handelt wird, wenn ihn die bitterste Noth dazu zwingt, sich stündlich zu und erreicht seinen Höhepunkt gegen 6 Uhr Nachmann eingeleitet war, versuchte derselbe die Haupt- Belastungs fremdes Gut anzueignen und er dabei ertappt wird. Ihn mittags, um alsdann rapid zu fallen. Die Zahl der Wagen, zeugin wiederholt durch die Drohung einzuschüchtern, daß er sie nöthigt man nicht in höflichster Weise ins Privatkomptoir. Er welche im Laufe von 12 Stunden von 8 Uhr Morgens bis um die Ecke bringen werde, wenn er wegen Majestätswird grün und blau geschlagen und dann wird die Sache nicht 8 Uhr Abends diese Stelle pafsiren, beträgt etwa 14 000 beleidigung verurtheilt würde" 2c. Dadurch hatte Bohl vertuscht, sondern der arme Kerl, der kleine Dieb, bekommt seine durchschnittlich. Gleiche Ermittelungen am Potsdamer Playz mann seine Lage erheblich verschlimmert, denn es ward nun hohe Strafe. haben noch weit erheblichere Zahlen ergeben; die Zahl der Ge- mehr die Anklage auf die beiden oben bezeichneten Vergehen noch Eine mysteriöse Geschichte theilt uns der Reichenberger- fährte, welche hier paffiren, beträgt in etwa 15 Tagesstunden ausgedehnt. Die Verhandlung vor der Straftammer fand unter straße 133 wohnhafte Herr Paul M. mit. Am Sonnabend, den zirka 21 000 und giebt somit den verkehrsreichsten Punkten von Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Das Urtheil des Gerichts 6. Dezember so schreibt der bezeichnete Herr ging ich Nachts Paris nichts nach. Etwa 16 000 Gefährte tursiren täglich in hofes lautete auf eine Gesammtstrafe von 9 Monaten Ge um 122 Uhr von einem Statabend nach Hause. In der Laufiger 12 Stunden in der Kreuzung der Chaussee und Invaliden- fängniß. straße gefellte sich ein Mann zu mir, der ein Gespräch anknüpfte, straße; 15 000 Fuhrwerke passiren in derselben Zeit den In den Reigen der ,, bösen Stiefmütter" trat auch die auf das ich einging. Wir sprachen über politische Dinge, Alexanderplatz . Frau Ottilie Schott geb. Radow, welche gestern wegen schwerer namentlich vom Zukunftsstaat. Kaum sind wir etwa zehn Häuser Polizeibericht. Am 16. d. M. Morgens fiel dem Arbeiter Körperverletzung vor der 92. Abtheilung des Schöffengerichts weit zusammen gegangen, als der Fremde zu mir sagte: Ich lasse Bubach vor dem Hause Blumenstraße 76 beim Abladen gefüllter stand. Der Angeklagten wurde die zehnjährige Ottilie Rackow, Sie festnehmen wegen Majestätsbeleidigung. Ich lachte natürlich Bierfässer eine Tonne auf den Leib und erlitt er dabei so schwere eine Tochter ihres Bruders, in Pflege gegeben, nachdem das Kind den Mann aus, da vom Kaiser überhaupt gar nicht gesprochen innere Verlegungen, daß er nach dem Krankenhause am Friedrichs- eine Waise geworden. Die Angaben des Mädchens, daß es worden war. Wir gingen noch eine Strecke weiter bis wir einen hain gebracht werden mußte. Als Nachmittags der Arbeiter seitens ihrer Tante eine wahrhaft unmenschliche Behandlung zu Nachtwächter trafen, den der fremde Ehrenmann denn auch richtig Hentmüller vor dem Hause Alexanderstraße 31 mit einem Hand- erdulden gehabt hatte, wurden durch die Zeugenvernehmung im anrief, um mich festnehmen zu lassen. Der Wächter meinte zwar, wagen hielt, wurde letzterer von einem vorüberfahrenden Möbel- gestrigen Termine vollauf bestätigt. Es wurde festgestellt, daß wir sollten nur Beide ruhig nach Hause gehen. Jetzt bestand ich wagen erfaßt und herumgeschleudert. Hentmüller wurde dabei die Angeklagte faft täglich sich zu barbarischen Büchtigungen hinaber darauf, daß die Personalien des mir fremden Ehrenmannes so bedeutend verlegt, daß er sich mittelst Droschte nach seiner reißen ließ, wobei sie in den dazu benutten Werkzeugen feines festgestellt würden. Ein Schuhmann tam des Weges, ich trug Wohnung begeben mußte. Zu derselben Zeit fiel an der Ecke wegs wählerisch war; sie nahm, was ihr gerade zur Hand lag, ihm meine Sache vor und wir spazierten nach dem 54. Polizei- der Leipziger und Mauerstraße eine 66 Jahre alte Frau und bald einen Feuerhaten, bald einen schweren Kochlöffel und in revier in der Reichenbergerstraße. Dort angelangt, mußte ich brach den rechten Unterschenkel. Abends wurde eine 68jährige einem Falle sogar ein Messer, womit sie dem Kinde eine eine so zunächst meine Personalien angeben, wobei mich der fremde Frau auf dem Spittelmarkt von einer Droschke überfahren und schwere Verlegung beibrachte, daß ärztliche Hilfe in Anspruch ges Ehrenmann wiederholt der Majestätsbeleidigung beschuldigte. Ich anscheinend innerlich schwer verletzt. Im Laufe des Tages nommen werden mußte. Obgleich als erwiesen angenommen tann nur auf das Nachdrücklichste versichern, daß ich mit dem und am 17. b. M. Morgens fanden 9 kleinere Brände statt. wurde, daß das Kind lügenhaft und naschhaft war, beantragte merkwürdigen Fremden weder vom Kaiser noch von der kaiserder Staatsanwalt dennoch gegen die Angeklagte eine Gefängniß lichen Familie gesprochen habe. strafe von sech 3 Monaten. Der Gerichtshof erkannte auf brei Monate Gefängniß.
-
-
Ich wurde entlassen, der Ehrenmann blieb aber auf der Mache.
-
-
-
Gerichts- Beitung.
#
-
Br
und
fei
ein
auf
31
ber
Bief
Die
da
Schö
Str
get
schl
fra
will
Gef
Kol
stan
fein
Ref
Fa
bef
gut
die
und
der
pfel
ben
stre
Eine nächtliche Szene aus dem Café National bes Wenn ich auch den Folgen einer Denunziation gegen mich schäftigte gestern die Berufungs - Straffammer des Landgerichts I. mit Ruhe entgegensehe, so wollte ich doch dies Vorkommniß Der in letter Beit so viel in Anspruch genommene Das Schöffengericht hatte den Kaufmann Pliedat wegen Körper öffentlich bekannt geben, damit andere Leute sich vor ähnlicher§ 153 der Gewerbe- Ordnung bildete die Unterlage einer verlegung mit einem gefährlichen Werkzeug zu einer Geldstrafe zufälliger Begleitung des Nachts hüten können. Oder ist anderen am vorigen Dienstag in Moabit verhandelten Straffache. Am von 100 m. verurtheilt, weil es folgenden Thatbestand für er Leuten in letterer Zeit vielleicht schon Aehnliches paffirt? 9. Dezember hatten sich fünf Mitglieder einer Ausstandskommission wiesen erachtet hatte: In einer Juninacht besuchte der Angeklagte So die Zuſchrift. Wir müssen gestehen, die Sache riecht der Möbelpolirer wegen Vergehens gegen§ 158 der Reichs in Gesellschaft eines Freundes aus Honduras das genannte Lotal. start nach Ihring- Mahlow- Naporra. Weshalb wurde unserem Gewerbe- Ordnung vor dem Schöffengericht Abtheilung 90 hier In ihrer Nähe hatten einige Damen" Platz genommen, welche Gewährsmann der Name seines merkwürdigen Begleiters nicht zu verantworten, es waren die Möbelpolirer Lindner, Kurth, darüber spotteten, daß die Männer sich der englischen Sprache mitgetheilt? Wir würden dringend rathen, die Personalien dieses Fähse, Buck und Nerlich, die sich eines Verstoßes gegen bedienten. Der Angeklagte erwiderte derb und erhielt eine noch geheimnisvollen Mannes aus dem nächtlichen Dunkel hervorzu- die obenerwähnte Bestimmung der Gewerbe- Ordnung schuldig gröbere Antwort. Jest ließ er sich hinreißen, der Sprecherin holen. Man kann ja nicht wissen, ob nicht Mancher einen alten gemacht haben sollen. Der Sachverhalt, welcher der Anklage einen Hieb mit dem Metallknauf seines Spazierſtocks über den Die Getroffene Bekannten trifft. zu Grunde lag, war folgender: Jm April war ein Ausstand der Kopf zu versehen. Getroffene erhielt eine start Was für ein Tausendkünstler ein Berliner Haus- Möbelpolirer der bekannten Aktiengesellschaft für Musik- blutende, nicht unerhebliche Verlegung, sie mußte ärztliche diener sein muß, erfuhr neulich ein Mann von auswärts, der instrumenten- Fabrikation von Pietschmann ausgebrochen. Letztere Hilfe in Anspruch nehmen. Vorher hatte sie dem Angeklagten sich in Berlin eine Stelle als Hausdiener suchen wollte. Er Fabrik gab nun an nicht ausständige Möbelpolirer Hausarbeit, ein Glas Limonade ins Gesicht gegossen. In der Berufungs meldete sich auf einer ausgeschriebenen Stelle, mit ihm noch ein so auch an den jetzt nach Hannover verzogenen Möbelpolirer instanz wandte der Verurtheilte sich hauptsächlich gegen die Höhe anderer. Er wurde abgewiesen, weil er schon etwas zu alt fei Töpfer. Als dies die Ausstandskommission erfuhr, begab sie des erkannten Strafmaßes. Der Gerichtshof fand sich indessen ( er zählt 25 Jahre), der andere, weil er nicht Soldat gewesen sich zu Töpfer, um ihn zur Arbeitseinstellung aufzufordern. nicht veranlaßt, eine Herabsehung eintreten zu lassen, sondern war: in dem Inserat war außerdem verlangt, daß der Haus- Als derselbe sich dazu nicht sofort bereit erklärte, erschien eine von bestätigte das erste Urtheil. Wegen unfläthiger Beleidigungen einer Frau auf diener längere Jahre als Hausdiener und zwar in Stellungen der Ausstandskommission verfaßte Anzeige im Berliner Volksverschiedener Art gedient habe. Wie man nun alle diese Be- blatt", in welcher Töpfer als„ Deckadresse" für die Fabrit von offener Straße hatte sich gestern der Händler Karl August dingungen vereinigen kann, drei Jahre beim Militär dienen, Bietschmann bezeichnet und worin aufgefordert wurde, den Zuzug Berger, ein schon in vorgerücktem Alter stehender Mann, vor längere Jahre als Hausdiener arbeiten und dabei doch jünger zu dieser Werkstatt zu meiden. Zugleich erschien die Ausstands dem hiesigen Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte als 25 Jahre bleiben, war dem Mann von auswärts ein Räthsel. kommission wiederum bei Töpfer und fragte ihn, ob er nun die begegnete eines Tages auf der Fischerbrücke einer ihm gänzlich Er nahm an, daß in Berlin eben ganz andere Dinge möglich seien, Arbeit niederlegen würde. Töpfer versprach dies, wenn die unbekannten Frau, welche ruhig ihres Weges ging, aber von als in seiner heimathlichen Kleinstadt. Und das wird er wohl Kommission ihn von dem Vorwurfe, Deckadresse zu sein, öffentlich Angeklagten mit einer Fluth gemeiner Schimpfworte überschüttet Die belästigte Frau beachtete den Angeklagten auch zu Hause, wohin er jetzt zurückgekehrt ist, erzählen. reinigen wolle, was diese wiederum zusicherte. Am Abend des wurde. Durch einen verhängnißvollen Scherz ist am Dienstag 21. April fand eine öffentliche Versammlung aller in der Musik zuerst gar nicht, verbat sich dann etwas energischer das uner Abend auf dem Bahnhof Stralau Rummelsburg ein Arbeiter instrumenten- Branche beschäftigten Arbeiter statt, zu der auch die hörte Betragen, hatte jedoch keinen Erfolg damit, vielmehr folgte Es ihr der Angeklagte noch eine ganze Strecke und machte sich weiter zum Krüppel geworden. Auf dem Perron genannten Bahnhofes Direktoren und Aktionäre der Gesellschaft eingeladen waren. harrten gegen 6 Uhr Abends mehrere Arbeiter einer Brauerei gelangte in dieser Versammlung eine Resolution zur Annahme, den Spaß", den Schah von Schimpfworten, über welchen in Stralau auf das Eintreffen des Nordring- Buges. Im Scherz welche den Leitern der Fabrit mit einigen Motivirungen zugeschickt er verfügt, leuchten zu lassen. Schließlich kam der Bedrängten jagten sich die Männer auf dem geräumigen Perron umber, und wurde. Der Angeklagte Lindner gab zu, die im Berl. Voltsbl." ein Geschäftsmann zu Hilfe, der von seinen Laden aus den Erzeß einer berselben, der 24 jährige Arbeiter R., lief auf das Stadt- veröffentlichte Annonze verfaßt zu haben; der Angefl. Fähfe räumte wahrgenommen hatte und dafür sorgte, daß der Budringliche bahn- Geleise hinauf, ohne darauf zu achten, daß in demfelben ein, in der Versammlung am 21. April als Schriftführer fungirt und einem Schuhmann überantwortet wurde. Der Staatsanwalt Augenblick ein Zug von der Station Warschauerbrücke her in den in seiner Eigenschaft als Kommissionsmitglied die dort gefaßten war der Meinung, daß die Gerichte in solchen Anklagen grund Bahnhof einlief. Der Bedauernswerthe wurde von den Rädern Beschlüsse zur Kenntniß der Direktion der Aktiengesellschaft Pietsch fäßlich eigentlich immer auf Gefängnißstrafe erkennen müßten, der heranbrausenden Lokomotive gefaßt, dieselben gingen über mann gebracht zu haben. Den Direktoren der Fabrik ging ferner um die Sicherheit auf den Straßen, namentlich den Frauen zu den rechten Fuß des zwischen den Geleisen Liegenden fort und ein Schreiben der Ausstandskommission zu, worin lettere ver- gewährleisten. Nur mit Rücksicht auf das vorgeschrittene Alter germalmten dieses Glied völlig. Der Unglückliche wurde nach langte, daß die Gesellschaft den Möbelpolirerern höhere Löhne des Angeklagten und dessen bisherige Unbescholtenheit brachte der einem Berliner Krankenhause geschafft. bewilligen solle. Die Staatsanwaltschaft hatte hierin in beiden Staatsanwalt nur eine Geldstrafe in Höhe von 50 M. in Antrag Für Schlittschuhläufer ist eine noch gegenwärtig bestehende Fällen ein Bergehen gegen§ 153 der Reichs- Gewerbeordnung er- auf welche der Gerichtshof auch erkannte. Als ein arger Schwindler entpuppte sich der Kaufmann Polizei Verordnung vom Jahre 1846 beachtenswerth. Danach ist blickt und Anklage erhoben. Der Zeuge Töpfer bekundete das Schlittschuhlaufen, um Unglücksfällen vorzubeugen, nicht außer den oben erwähnten Thatsachen noch, daß ihm Max Lewinjohn, der gestern wegen Urkundenfälschung und anders als auf denjenigen Stellen der Flußläufe, Seen, Teiche 2c. nach dem Erscheinen der Ausstandskommission ein gewisses Angst- Betruges der 1. Straffammer des Landgerichts I vorgeführt gestattet, wo sich besondere Aufseher befinden. Eltern und Er- gefühl überkommen sei"; er habe gefürchtet, auf einer dunklen wurde. Der Angeklagte hat in Alt- Landsberg ein kleines zieher so heißt es in dieser Verordnung werden hiernach Straße einmal überfallen zu werden, wenn auch nicht gerade von Tapisseriegeschäft betrieben, welches er nach kurzem Bestehen bringend aufgefordert, ihre Untergebenen hiernach anzuweisen, einem der Kommissionsmitglieder, so doch vielleicht von Jemand wieder aufgeben mußte. Er wandte sich nach Berlin , wo er fich und sind die sämmtlichen Polizei- Offizianten beauftragt, Jeder anders. Der Vorsitzende stellte sofort fest, daß eine darauf hin- monatelang durch Schwindeleien über Waffer gehalten hat. Bei mann von den Orten wegzuweisen, wo das Eis nicht völlig sicher deutende Aeußerung bei den Verhandlungen mit der Kommission der Großhandlung Bieber stellte er sich als ein in guter Ber ist, diejenigen, welche diesem teine Folge leisten, aber zur polizei- nicht gemacht worden ist. Die von der Kommission versprochene mögenslage befindlicher Kaufmann vor, der am 1. Auguft ein lichen Bestrafung anzuzeigen. Diese Verordnung ist vom Berliner Entschädigung hat der Beuge erhalten. Ein anderer Zeuge, Tapisserie- und Wollwaarengeschäft in der Brunnenstraße eröffnen Polizeipräsidium erlassen, wird jetzt aber auch von Amtsvorstehern Direktor Witte von der Aktiengesellschaft Peitschmann, befundet, wolle. Er suchte sich für 800 m. Waare aus und erklärte, daß verschiedener Vororte öffentlich in Erinnerung gebracht. einige Schreiben erhalten zu haben, doch habe ihn keines sonder er die Hälfte des Geldes sofort bei Empfang der Waare zahlen Der scharfe Frost, welchen der seit vorgestern Nachmittag lich erregt; er habe auch feine Strafanzeige erstattet. Besonders würde, für die andere Hälfte würde sein Onkel, der Kaufmann herrschende Ostwind brachte, hat die unteren Spreeläufe während habe ihn feines der Schreiben zu einer Nachgiebigkeit gegenüber G. in der Potsdamerstraße gut sagen. Da der letztere in der Der Staatsanwalt Geschäftswelt als ein reicher Mann befannt ist, so ging die Firma der verflossenen Nacht mit einer Eishülle bedeckt, die nur hin und den gestellten Lohnforderungen veranlaßt. wieder durch kleine offene Stellen unterbrochen ist. Noch weitere findet den Thatbestand des§ 153 der Gewerbe- Ordnung als vor- auf die Bedingungen ein. Der Angeklagte erhielt auf seine Bitte 24 Stunden eine derartige Kälte und die Spree ist total zuge liegend und beantragt gegen Lindner und Häs che, als die meist auch ein kleines Darlehn, da er in gewandter Weise zu schildern froren. Die Schwäne sind dabei in eine recht bedauerliche Lage belasteten, das höchste zulässige Strafmaß von 3 Monaten Gefängniß, wußte, wie er trotz seiner günstigen Vermögenslage in eine augens gerathen. So war beispielsweise gestern früh ein Schwanenpaar gegen die übrigen Angeklagten je vier Wochen Gefängniß. blickliche Verlegenheit gerathen war. In ähnlicher Weise trieb in unmittelbarer Nähe der Weidendammer Brücke derartig vom Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Heine, führte aus, daß nach der der Angeklagte es bei anderen Firmen, er machte große Be Gise eingeschlossen, daß es von einigen Schiffern freigeeist Auffassung des Staatsanwalts ein sehr großer Theil der Arbeitstellungen unter Berufung auf seinen reichen Onkel und ließ dann, Der§ 153 der Reichsgewerbe- in den meisten Fällen per Telephon anfragen, ob er sich nicht werden mußte. geber angeflagt werden müßte. Beim Schlittenfahren verunglückt. Ein bedauerlicher ordnung sei seit deren Bestehen bisher stets dahin ausgelegt worden, ein Darlehn von 20 bis 50 m. holen könne, da sein Onkel sich gerade Unfall trug sich am Montag auf dem Gesundbrunnen in der daß er nur anwendbar sei auf Arbeiter, welche andere Arbeiter oder im Bade befinde. Da sich die letztere Angabe als wahr erwies und des Prinzen- Allee zu. Auf einem Grundstück dieser Straße beluftigte Arbeitgeber in der im§ 153 angegebenen Weise zu bestimmen ver- halb auf die erbetene Auskunft über den Angeklagten auch keine sich eine Anzahl Kinder im Alter von 5-12 Jahren beim suchen, an Verabredungen zur Erlangung befferer( resp. niedrigerer) Antwort erfolgte, so riskirten einige Firmen die kleine Summe, Schlittenfahren, unter denen sich auch der sechsjährige Sohn des Löhne Theil zu nehmen 2c., dagegen nicht anwendbar fei, wenn, um des in Aussicht stehenden größeren Geschäfts mit dem Anin der Biesenthalerstraße wohnenden Arbeiters G. befand. Der wie im vorliegenden Fall, Arbeiter durch den Ausstand den Arbeit geklagten nicht verlustig zu gehen. Als der Aufenthalt des reichen Kleine faß in einem der Kinderschlitten, fiel jedoch bei einer hef- geber zu bestimmen versuchen, ihnen bessere Löhne zu bewilligen, Onkels aber ermittelt war und bei demselben angefragt wurde, tigen Wendung desselben heraus, und zwar so unglücklich, daß er da sonst überhaupt schon die Thatsache des Ausstandes zur Bestellte sich heraus, daß alle Angaben des Angeklagten auf Lug den Sturz Gehirnerschütterung eingetreten, mußte das Kind nach faffang entgegen und führte aus, daß der Wortlaut des Wechsel als Pfand gegen ein Darlehn hinterlegt, beide Wechsel einem Krankenhause in der Auguststraße geschafft werden, wo es s 158 ,,, wer andere zu bestimmen versucht 2c. dergleichen Verein- erwiesen sich als gefälscht. Der Staatsanwalt beantragte gegen barungen Folge zu leisten", eben nur gerade von dem der An- den Angeklagten 1 Jahr 6 Monate Gefängniß, der Gerichtshof schwer trant darniederliegt. Eine bedeutende Störung des Stadtbahnbetriebes flage zu Grunde liegenden Verhältnisse des Arbeiters zum Arbeit ging aber über das Strafmaß hinaus und erkannte auf zwei hat am Dienstag Abend stattgefunden. Die Maschine des um geber verstanden werden könne und bedeute, daß es auch strafbar Jahre Gefängniß und 3 Jahre Ehrverlust. Vom Rechtsanwalt Herrn Jonas erhalten wir folgende 7 Uhr 41 Minuten Abends auf dem Schlesischen Bahnhofe ein- fei, wenn durch Drohungen oder Berrufserklärungen Arbeitgeber laufenden Zuges war auf der Station Börse plöglich betriebs- bestimmt werden sollen, den von den Arbeitern zur Erlangung Berichtigung: " Ich ersuche Namens und in Vollmacht des Herrn Dr. Otto unfähig geworden, weil ihr der Dampf ausgegangen war. In- besserer Lohnbedingungen getroffenen Vereinbarungen Folge zu folge dessen mußte dieser Bug etwa 20 Minuten liegen bleiben; leisten. Bei der grundfäßlichen Wichtigkeit dieser Frage ver Brahm um gefällige Aufnahme nachstehender Berichtigung. In ein Gleiches geschah mit sämmtlichen Zügen des Nord- und Süd- kündete der Gerichtshof das Urtheil nicht sofort, vielmehr erst dem in der ersten Beilage von Nr. 291 abgedruckten Bericht üver ringes, welche dadurch bedeutende Verspätungen erlitten. Dalam 13. Dezember; und es wurde auf Freisprechung sämmtlicher die Gerichtsverhandlung in Sachen Brahm contra Mehring i
-
reg
som
unt
tro
emp Du
fini
3m
wil
St im
Gd
daf
son
feit
im
ein
nac
da
wi
hin
in
scha
Der
fol
für
ein
tan
Ar
ein
Fa
fab
fan fin
foft
Ve
ein
we
um
rü
Fa
Der
ode
laf
we
St
feb
du
Ve
we
311
üb
Di
au
we
mi
be
Si
re
i.
sti
M
Ve
21.
Fe
Ko
bi
fp
2117
be
B
A
ve
je einen
ni
ar
üb
th