Zieles gerichteten Wünsche. Die betreffenden Bestimmungen

lauten:

§. 15. An die Stelle von§. 97 bis§. 100 des Gewerbegesezes treten folgende Bestimmungen:

1) Gefellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter sind verpflichtet, zu einer Kaffe Beiträge zu zahlen, deren Zweck die Unterstüßung in Er­frankungsfällen und die Bestreitung von Beerdigungskosten ist. 2) Vorstehender Verpflichtung wird genügt durch den Nachweis der Betheiligung bei irgend einer der zur Erreichung der bezeichne: ten Zwecke bestehenden oder noch zu errichtenden Kassen, welche den allgemeinen Voraussetzungen der Sicherheit nach Einrich­tung und Mitgliederzahl entspricht. 3) Soweit durch die bestehenden oder durch die Betheiligten noch zu errichtenden freiwilligen Kassen dem Bedürfnisse nicht genügt wird, ist von Seiten der Obrigkeit zu Bildung von Kassen zu schreiten, zu welchen dann sämmtliche, feiner andern Special­tasse angehörende Gehilfen und Fabrikarbeiter zu steuern ver­bunden sind.

4) Soweit es sich um die Krankenpflege handelt, kann der Zweck auch durch die Verpflichtung zu regelmäßigen Beiträgen an ein für den Ort oder den Bezirk bestehendes Krankenhaus erreicht

werden.

5) Das Mandat vom 7. December 1810 wird aufgehoben. Die nach demselben begründeten Kassen können zwar als freiwillige fort­bestehen, haben aber ihre Statuten nach dem Grundsaße der Selbstverwaltung durch Vertreter der Betheiligten umzugestalten.

Im Falle der Auflösung einer solchen Kasse fällt das etwa vorhandene Activvermögen derselben der nach Punkt 3 errichte ten allgemeinen Bezirkskasse zu.

7) Arbeitgeber können sich nicht weigern, restirende Beiträge zu einer Krankenkasse auf Anlangen der Kassenverwaltung dem Arbeiter vom Lohne zu kürzen und an die Kasse abzuliefern. Bestreitet der Arbeiter die Verbindlichkeit, so ist die Differenz zur Ent­scheidung nach§. 103 des Gewerbegesezes zu bringen." Die Durchsprechung dieser Punkte und die Hervorhebung der aus dem Zerfall der kleineren Kassen, deren Vermögen eventuell an die Bezirkskaffen gelangen würden, der jungen Selbstverwaltung drohenden Gefahren, sowie die Nothwendigkeit dieser Gefahr durch rechtzeitige Initiative zu begegnen, bildete den Gegenstand der Verhandlung im Deputirtenverein und wird den Gegenstand einer nach Beschluß desselben demnächst einzuberufenden allge­meinen Arbeiterversammlung bilden, über deren Verlauf wir feiner Zeit berichten werden.

Unser Herr Finanz- und Verfassungsminister.

Den Zusammenhang der Besteuerungsweise mit dem Vor­herrschen bestimmter Classeninteressen in der Volksvertretung bat ein Artikel in Nr. 5. d. Bl. an der Zusammenseßung der sächsischen Kammern und der ihrem Geschmacke entsprechenden Bertheilung der neuen Steuerlast nachgewiesen. Personifizirt ist dieser Zusammenhang in dem Minister, von welchem die betreffenden Steueranlagen ausgehen und welcher zugleich als Minister des Innern im Cabinet von 1849-50 an der Wiederherstellung der alten ständischen Vertretung hauptsäch lich betheiligt war.

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Jahrelang haben die Unterzeichner des Junipatents zu sammengewirkt. Sie führten gegen die aufstrebende Geistes richtung auf allen Gebieten einen systematischen Krieg. Wie viel davon auf Rechnung jedes Einzelnen kommt, ist schwer zu sagen. Nur, wo sich ihre Wege trennten, wo es sich um spezifische Ressortfragen handelte, läßt sich die persönliche Thä­tigkeit, die Besonderheit der Auffassung von der gemeinschaft­lichen Cabinetspolitik scheiden.

Hinsichtlich des Herrn von Friesen trat dieser Fall zuerst ein in der deutschen Krise, die vor 17 Jahren dem preußischen Nordbundsversuche( Dreikönigsbündniß) ein Ende machte. Abgeneigt der Beustschen Widerstandspolitik, welche indeß, wie man sagt, der Gesinnung des verstorbenen Königs mehr entsprach und schließlich den Sieg davon trug, schied er aus dem Cabinet. Sein Nachfolger,( wenn auch nicht in der Verwaltung des Innern, das durch Tausch gegen das Cultus­departement an Herrn von Beust überging, so doch im Mini­sterrathe) war der Mann, welcher in den Jahren vor 1848 die politische Verwaltung des Innern in einem, der früheren Toleranz entgegengeseßten Sinne geleitet hatte und von den Stürmen des März hinweggefegt worden war- Herr von Falkenstein. Die Gothaer, welche sich verpflichtet fühl­ten, Herrn von Friesen wegen der Ursache seines Rücktritts immer eine mildere Beurtheilung angedeihen zu lassen als den anderen Theilnehmern an dem Acte vom 3. Juni 1850, mochten ihn als das liberalere Element im Ministerium, sein Ausscheiden als einen weiteren Schritt auf der Bahn der Re­aktion darstellen uns scheint diese Meinung jedes sachlichen Grundes zu entbehren. Herr von Friesen hatte den Vormärz im Ständesaale restauriren helfen: die logische Consequenz forderte, daß er auch im Ministerium seinen Platz wieder

erhielt.

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Der Tod des Justizministers, Dr. von 3schinsky, führte Herrn von Friesen ins Ministerium zurück, nicht in das früher von ihm verwaltete Departement des Innern, das Herr von Beust nicht wieder hergab, sondern in das der Finanzen, das der an die Spitze der Justiz verseßte Dr. von Behr ihm ein­räumen mußte. Schon damals betrachtete man seine Wieder­kehr als den Ansaß zu einer künftigen Opposition im Cabinet gegen die Beust'sche auswärtige Politik. Bei dem einzigen politischen Gegenstande, welcher die gemeinschaftliche Thätigkeit beider Minister zunächst in Anspruch nahm, dem französischen Handelsvertrage, fam es zu feiner Differenz, da Beust auf die sem Gebiete den Kampf mit Preußen Frankreich , nachdem Desterreich in Italien unterlegen war, nicht aufnehmen mochte.

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Im Staatseisenbahnbaue bekundete schon damals der neue Finanzminister zum mindesten die Abwesenheit jeder po­litischen Auffassung, indem er den Verbindungen mit Thürin­ gen Schwierigkeiten in den Weg legte und gegen den Ausbau

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verkehrsloser Localbahnen die noch heute unvollendete wich­tige Stamm und Hauptlinie Dresden Freiberg Chemniß­Hof hintansezte. Ihr Nichtvorhandensein dürfte im Jahre 1866 wohl noch schwerer in die Wagschale gefallen sein, als der von den Bayern so stark betonte Mangel gewisser Ber­bindungen in der Rhöngegend.

Räumung des Landes war bekanntlich Parole beim

Von allen den Unterzeichnern des Sistirungspatents" Dom 3. Juni 1850 ist nur noch Herr von Friesen im Amte. Der Justizminister Dr. von 3schinsky ist verstorben, der da malige Finanzminister Dr. von Behr vor Ausbruch der Krise von 1866 in den Ruhestand getreten, der Kriegsminister von Rabenhorst ihm aus Anlaß derselben dahin nachgefolgt. Herr von Beust hat als österreichischer Minister einen seinen sächsischen Ausbruche des Kriegs. von der durch seinen Vorgänger bewirkten ,, Reaktivirung" des Antecedentien entgegengefeßten Weg eingeschlagen, indem er Hof- und Adelsregiments wieder zur Februarverfassung zurück­tehrte. Sachsen hat noch heute seinen Belcredi und seinen außerordentlichen Reichsrath", d. i.- aus dem Desterreichi schen ins Sächsische übersetzt seinen Friesen und seinen reactivirten Landtag,

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Rein Rothbuch" hat bis jetzt nachgewiesen, von welcher Seite sie ausging. Daß es in Dresden an entscheidender Stelle

nicht ohne starke Schwankungen abging, konnte auch dem bloßen Zeitungsleser nicht verborgen bleiben.

Einigen Anhalt giebt die Theilung des Ministeriume, wo­bei die präsumtiv für Preußen weniger anstößigen Elemente, Friesen und Falkenstein, als Landesregierung in Dresden