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keiten gerade wird den Ruhm des Sieges nur erhöhen, denn das steht sicherlich fest, daß der Ausgang all' dieser Kämpfe der Triumph der Sache des Rechtes sein wird, welche die Sache der Humanität ist."

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Wir hatten uns nicht geirrt. Den brasilianischen ähe Siegesbülletins ist bereits der hinkende Bote nachgefolgt, und hat sie als unverschämte Börsenlügen enthüllt. Von einer ti berlanen, weil werthlos gewordenen Schanze haben die Alliir­ten Besiß ergriffen" das ist Alles. Die Paraguayiten sind nach wie vor im Besiz Humayta's und sämmtlicher festen Bläge; und es ist sehr fraglich, ob die Brasilianer nebst ihren Verbündeten es auf eine Schlacht werden ankommen lassen, die ihnen selbst im Fall des Sieges blos ein paar Meilen ver wüsteten Landes überliefern, aber die Widerstandskraft der Paraguayiten nicht brechen würde. Das Attentat gegen Para guay wurde ungefähr um dieselbe Zeit und von denselben fid Bersonen geplant, wie das Attentat gegen Merifo. Der Bür­12 gerkrieg in den Vereinigten Staaten sollte dazu benutzt werden, die Republiken in Nord- und Südamerika zu zerstören. Wie das Attentat gegen Mexiko geendigt hat, ist in frischem Ge­dächtniß. Nicht bessern Erfolg wird das Attentat gegen Para­ guay haben. Die Brafilianer verließen sich auf Flores, der nun beseitigt ist, und dessen Untergang ihnen die leßte Chance des Gelingens entzogen hat.

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Ein Jahr ist vorüber, seitdem die Demokratie einem ihrer freuesten Rämpen die letzte Ehre erwies und ihn zur ewigen Ruhe geleitete. Dieser brave Kampfgenosse war Roßmäßler, der Veteran der sächsischen Volkspartei, dessen sterbliche Ueber­teste an demselben Tage der Erde übergeben wurden, wo der Berliner Reichstag die Nordbundsverfassung in der Vorberathung erledigte und damit die Zerreißung Deutschlands besiegelte, die der Verstorbene bis zum letzten Athemzuge bekämpft hatte. 3um Andenken an den Dahingeschiedenen hielten die hiesige deutsch - katholische Gemeinde und der Arbeiterbildungs­berein Gedächtnißfeiern ab, die von Freunden und Gesinnungs­genossen Roßmäßler's zahlreich besucht waren. In der deutsch - katholischen Gemeinde sprach Herr Buchhändler Findel , im Arbeiterbildungsverein der Vorsißende, Herr Bebel, die Gedächtnißworte. Im Arbeiterbildungsverein, dessen Feier wir beiwohnten, famen außerdem eine Reihe Deklamationen, zum Theil mit Beziehung auf Roßmäßler's Leben und Wirken zum Vortrag; ferner die 2. Scene im 1. Aft aus Schiller's Tell" ( Gertrud und Werner Stauffacher ), und ein von dem Vereins­mitglied Herrn Kühner gedichtetes Phantasiebild( Zeit und Ideen), ein Dialog zwischen Vater und Sohn, welches die Bestrebungen unserer Zeit behandelt und allgemeine Anerken­

nung fand.

Eine Partie des Prologs zur Guttenbergfeier von Fer dinand Freiligrath, die der Vorsitzende des Buchdrucker fortbildungsvereins übergeben hatte, wurde gegen eine frei willige Gabe zur Errichtung eines würdigen Grabdenk­mals Roßmäßler's vertheilt. Unsere auswärtigen Freunde, welche für denselben Zweck steuern wollen, können diesen Pro­log in beliebiger Bahl durch uns beziehen, und nimmt d. Red. d. dem. W. Gaben für den obigen Zwed mit größtem Danke an.

Eine Arbeiterversammlung in New York hat nach­stehendes Centralstatut der sozialen Partei für die Stadt New­ York und Umgegend" angenommen:

Den jeßigen Mißständen kann nur eine wahrhaft soziale Partei abhelfen. Der Zweck derselben ist: der Arbeit ihr volles

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Recht zu verschaffen. Folgendes Statut dient zur vorläufigen Organisation. §. 1. Mitglied wird Jeder durch Unterzeichnung der Platform( Programm) und des Statute.

§. 2. Jedes Mitglied zahlt monatlich fünf Cente( etwas über 2 Gr.) in die Kasse des Central- Komites.

§. 3. Die Organisation theilt sich in zwei Haupt- Gruppen, eine englisch und eine deutschredende, deren Erekutiven ge­meinschaftlich die Central Behörde bilden.

§. 4. Die beiden Hauptgruppen bestehen aus Ward­( Bezirks-), Gewerks- und anderen Vereinen.

§. 5. In den jährlichen General- Versammlungen wird ein Central Romite von 15 Mitgliedern gewählt, welches die Delegaten der einzelnen Vereine aufnimmt und das Recht hat, sich nach Bedürfniß zu verstärken.

§. 6. Jeder zur Organisation gehörige Verein von 100 oder weniger als 100 Mitgliedern schickt einen Delegaten ins Central Romite. Ein Verein von 101 bis 200 Mitgliedern sendet zwei Delegaten und so fort. Jeder Delegat hat nur

eine Stimme im Central- Komite.

§. 7. Das Central- Komite wählt aus seiner Mitte eine Erekutive von neun Mitgliedern, welche aus ihrer Mitte den Präsidenten, den Vice- Präsidenten, zwei Sekretäre und einen Schatzmeister zu wählen hat. Die Erefutive hat das Recht sich bis zur Zahl von 15 zu ergänzen.

§. 8. Die Erefutive ist dem Central- Komite und beide der General- Versammlung verantwortlich.

§. 9. Der Schaßmeister darf kein Geld ohne Bewilli gung der Erekutive ausgeben.

§. 10. Der Schatzmeister hat dem Central- Komite monat­lich und der General- Versammlung jährlich Rechnung abzulegen. §. 11. Die jährliche General- Versammlung erwählt sich aus ihrer Mitte drei Mitglieder zur Revision der Rechnungen.

§. 12. Das Central Komite hat die Ward- Vereine zu organisiren und mit Rath und That zu unterstützen. Es wird den Mitgliedern der Gewerks- und anderer Vereine empfohlen, den Verhandlungen der Ward- Vereine beizuwohnen.

§. 13. Die Gewerks- Vereine haben sich nach den ver­schiedenen Arbeitszweigen zu organisiren. Die Organisation der schon bestehenden Gewerks- Vereine wird dabei empfohlen. §. 14. Weigern sich die schon bestehenden Gewerks- Ver eine, dieser Organisation( der sozialen Partei) beizutreten, so sind neue zu bilden.

§. 15. Jede einzelne Fabrik oder Shop( Werkstätten-) Organisation hat eine Statistik aufzustellen, welche die mehr oder weniger günstige Lage des Arbeitszweiges( seine Prospe­rität), Löhne, Arbeitszeit, Räumlichkeit der Fabriken und Shops, Wechsel der Arbeitsstellen, Krankheiten, Todesfälle und alle be­

sonderen Mißstände umfaßt.

§. 16. Das Central- Komite hat vierteljährlich eine Ges

sammtstatistik über alle Bereine zu liefern und die geeignetsten Mittel zur Abhülfe von Mißständen vorzuschlagen.

§. 17. Die Erekutive befördert die Bildung von Pro­duktiv nnd Consum- Vereinen, welche centralisirt werden, um einen gegenseitigen Austausch der Produkte herzustellen. Hierzu

wird eine besondere Constitution entworfen.

§. 18. Bei den politischen Wahlen hat das Central­Komite die Kandidaten vorzuschlagen.

§. 19. Die Organisation beansprucht für alle Wähler das Recht der Abberufung ihrer Bertreter. Jeder Kandidat muß diesen Grundsatz anerkennen und durchzuführen suchen.

§. 20. Lassen sich Mitglieder Bergehen gegen die In­tereffen der Partei zu Schulden kommen, so müssen diese vom Central- Komite untersucht werden. Jeder Angeklagte hat das