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Zur Steuerfrage.

Bekanntlich hat die sächsische Staatsregierung eine Com mission einberufen, welche eine geeignete Vertheilung der di­reften Steuern berathen soll. Zu dieser Commission sind nur Bertreter der besigenden Klassen, aber feine Arbeiter berufen worden. Zur Abstellung dieser Ungerechtigkeit hatte der Arbei terbildungsverein in Dresden nachstehende Petition der Regierung übergeben.

Durch die Zeitungen wurde dem unterzeichneten Verein die Nachricht, daß die Königliche Hohe Staatsregierung eine Commission einberufen wolle, deren Aufgabe es sein soll, nach genauester Erörterung der einschlägigen Verhältnisse Berathun­gen über eine gleichmäßige, den Verhältnissen entsprechende Vertheilung der direkten Staatsabgaben zu pflegen.

Die ebenfalls veröffentlichte Liste der zu dieser Commission berufenen Männer bringt uns die Namen von Angehörigen der verschiedenen Stände, während der Arbeiterstand auch hier ohne alle und jede Vertretung ist.

Wenn nun auch die direkten Steuern des einzelnen Ar­

beiters feine großen Zahlen repräsentiren, so ist der Beitrag des gesammten Standes bei seinem numerischen Uebergewicht über alle anderen Stände insgesammt, ein für das Finanz­wefen des Staates Sachsen so beträchtlicher Faktor, daß die Forderung der Hinzuziehung von Vertretern des Arbeiterstandes ur obenerwähnten Commission hinreichend in ihm Begrün­dung findet.

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Noch mehr muß die Gerechtigkeit einer solchen Forderung hervortreten, wenn man darauf hinweist, daß auch die direkte Steuer des Kapitals, sei es in der Industrie, sei es in der Landwirthschaft, ein Produkt der Arbeit ist; da nicht das todte Rapital, sondern das produftive die Steuern trägt und nur die Arbeit das Kapital produktiv und damit steuerfähig macht.

Ebenso ist hier in Berücksichtigung zu ziehen, daß der

Arbeiter einen großen Theil der von den begüterten Klassen Bezahlten direkten Steuern in indirekter Weise, und zwar als Confument, zahlen muß, da der Produzent, sofern es die Marktverhältnisse gestatten, bemüht sein wird, seine Ausgaben an Steuern den Preisen seiner Produkte hinzuzuschlagen.

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Läßt sich nun auch nicht gerade befürchten, daß die bes ernannte Commission bemüht sein werde, dem Arbeiter­

ftande untragbare Steuerlast aufzubürden, so können wir doch um so weniger eine genügende Berücksichtigung unserer Berhältnisse und Interessen erwarten, als feins der bis jetzt ernannten Mitglieder der Commission die sozialen Verhältnisse des Arbeiterstandes aus eigner Anschauung fennt, und daß die Versuche, den unvertretenen Stand zu überbürden, nicht

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su fern liegen, hat die legte Landtagssession eklatant ge=

Nur von Männern aus seiner eignen Mitte kann der Arbeiterstand eine kräftige Wahrung seiner Interessen erwarten. In Zusammenfassung des bisher Angeführten hält es der unterzeichnete Arbeiterbildungsverein für seine Pflicht:

die Königliche Hohe Staatsregierung um Hinzuziehung einiger Arbeiter zu der mehrerwähnten Steuerreguli rungscommission zu ersuchen und dabei die von den Bereinigungen der sächsischen Arbeiter vorzuschlagen­den Personen zunächst zu berücksichtigen. Ueberzeugt, daß die Königliche Hohe Staatsregierung von

Der Gerechtigkeit unserer Forderung veranlaßt werden wird, derfelben zu entsprechen 2c. 2c."

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Der Verein hat auf vorstehende Eingabe folgenden Be­erhalten:

341

,, Das Finanzministerium befindet sich zwar außer Stand, Ihrem Wunsche auf Hinzuziehung einiger Arbeiter zu der heute eröffneten Steuercommission statt zu geben, da diese lettere überhaupt nicht den Zweck hat, specielle Tarife für die verschie­denen Unterabtheilungen der Gewerbe- und Personalsteuer auf­aufzustellen, ihre Hauptaufgabe vielmehr darin besteht, das Verhältniß der Grundsteuer zur Gewerbe- und Personalsteuer im Allgemeinen zu prüfen und nach Befinden Vorschläge zu einer Abänderung desselben zu machen.

Daffelbe hat jedoch Ihre Vorstellung vom 12. dieses Mo­nats an die Commission abgegeben und der letteren für den Fall, daß sie ihre Erörterungen auch auf die Besteuerung der einzelnen Claffen der Gewerbe- und Personalsteuer- Pflichtigen erstrecken wollte, die Entschließung darauf anheim gestellt.

Dresden , am 19. October 1868.

Finanzministerium. Friesen.

Goldfriedrich."

Man sieht, das Ministerium bleibt sich konsequent: vor einem Jahr verweigerte es den Arbeitern das Wahlrecht und jezt verweigert es ihnen selbst das Recht, ihre Wünsche auszu­drücken. Wenn die Regierung ihr Verhalten damit zu beschönigen

sucht, daß die Commission nur berufen sei, allgemeine prinzi­pielle Berathungen zu pflegen, und wenn sie hinzufügt, daß die Petition der Erwägung der Commission anheimgegeben

werden solle, so kann dies unsere Meinung keineswegs ändern, denn einmal hat ja die Regierung selbst die Commission er nannt und eingesetzt und steht ihr sonach das Recht und die Macht zu, diese Commission durch Hinzuziehung von Arbeitern zu vermehren, zum Andern kann es sich für die Arbeiter eben­falls nicht um Aufstellung von besonderen Tarifen, sondern nur um das Princip der Besteuerung handeln.

Ein natürliches Wunder.

Nach Leipzig galt bisher Chemniß für diejenige Stadt Sachsens , in der das nationalliberale Glement am kräf­tigsten entfaltet sei; und es unterliegt auch keinem Zweifel,

daß die dortigen Fabrikanten und Staufleute eine Zeit lang

für die Schöpfung des Jahres 1866" schwärmten. Allein neuerdings ist ein gewaltiger Umschwung vor sich gegangen, wie u. A. aus dem soeben veröffentlichten Jahresbericht der durch und durch nationalliberalen Handelskammer erhellt. Für heute wollen wir blos folgenden Auszug aus demselben mit­

theilen: Wie großartig sich auch die physische Macht eines

Staates durch die allgemeine Wehrpflicht in dem Kriegsjahre 1866 bewährt hat: wie überwältigend auch die moralische Macht eines so organisirten Kriegsheeres sein mag und wie gerecht es auch bezeichnet werden muß, daß ein jeder Fähige, weß Standes er auch sei, die Verpflichtung hat, mit seiner Person für das Wohl des Staates einzutreten, so ist die That­sache doch nicht zu leugnen, daß eine solche Heeresverfassung, wenn dieselbe ein großes stehendes Heer im Gefolge hat, tiefe Wunden schlägt, welche sich in der Verminderung des Wohl­standes äußern. Die Entziehung der männlichen Arbeitskraft in ungewöhnlich großer Ausdehnung beeinträchtigt nicht allein den Ackerbau, der dadurch dem täglichen Nahrungsbedürfnisse minder ergiebig ist; sie schädigt auch Handel, Industrie und Gewerbe, indem sie die Einzelnen im Erwerb hindert, in seinen petuniären Verhältnissen zurückbringt, seinen Kredit schmälert und ihn endlich auch minder konsumtionsfähig macht. Dieser Zustand einer großen Anzahl direct Betroffener ist zu­gleich rückwirkend auf jene, welche zwar nicht mit ihrer Person dem Staatswohle sich zum Opfer zu bringen verpflichtet sind,