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Regierungstandidat durch die ländlichen Stimmen. Und so in ren",- hundert Fällen. budget.

Anläßlich des Wahlausfalls in Frankreich und Bayern bespricht die hannoversche ,, Volkszeitung" in einem längeren Artikel die Gründe, welche das Verschwinden der Mittel­parteien herbeigeführt haben.

Zeiten großen und schweren Kampfes sind es, für welche eine solche, die Zwischenparteien zerstörende scharfe Zweitheilung und Gegenüberstellung der Parteirichtungen das Feld vorbe= reitet, heißt es am Schlusse des Artikels; Zeiten wie die des dreißigjährigen Krieges oder wie die des Zusammenbruches der Reiche des Alterthums, Zeiten, welche die abgeschiedenen Seelen der Gefallenen über den Leichnamen den Kampf noch fortsetzen zu sehen glauben. Aber jenes Jahr 1866, welches in Deutsch land die Mittelparteien wegsengte und durch seine Schrecken auch in Frankreich die Sonderung der Parteien beschleunigte, hat eben dadurch auch Frankreich und die preußische Herrschaft in Deutschland zu einander in feindlichen Gegensatzt gestellt. Dieser Gegensatz aber, weil er mit der äußeren Niederlage einer der beiden Mächte endigen muß, wird wenigstens in dem unterliegenden Lande auch den inneren Kampf der Gegenfäte rasch durch den Sieg der Freiheitspartei endigen."

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Verschiedene deutsche Zeitungen, namentlich die national­liberalen, die troy alles Bramabafirens nicht an die Stärke ihres Nordbunds glauben, behaupten den Satz: der Wunsch ist der Vater des Gedankens bewahrheitend bei den fran­ zösischen Wahlen hätten die Demokraten als Freunde des Friedens einen Triumph gefeiert. Wir greifen aus diesem Urtheil nur das Geständniß heraus, daß der Faktor, über wel­chen dieser Sieg erfochten ward, das heißt die französische Re­gierung, eine Feindin des Friedens ist, und überlassen es dem Scharfsinn unserer Leser, sich die Frage zu beantworten, ob eine friedensfeindliche Regierung von der Macht der fran­ zösischen durch eine Niederlage, wie die eben erlittene, in ihren Kriegsplanen bestärkt, oder von ihnen abgebracht wird.

Ein in Arlon erscheinendes Blatt, L'Echo du Luxem­bourg," giebt einige Mittheilungen über den gegenwärtigen Stand der zur Schleifung der Luxemburger Festungs­werfe unternommenen Arbeiten. Es geht aus diesen Mit­theilungen hervor, daß man noch im Laufe dieses Jahres alle auf der Westseite von Luxemburg gelegenen Forts abgetragen zu haben hofft. Das Fort Vauban ist bereits vollständig ver­schwunden, das Fort Louvigny dem Boden gleich gemacht und nur das Reduit desselben ist erhalten worden, um als Sommer­casino benützt zu werden. Später wird man auch die Werke im Norden des Platzes schleifen. Nur das Fort Charles soll verschont werden, um in ein städtisches Schlachthaus verwandelt zu werden. Von der Demolirung der übrigen Festungsfronten, also der südlichen und östlichen, ist noch keine Rede. Die Demolitions- Arbeiten nach dieser Seite hin sind, wie das ge­nannte Journal bemerkt, zu schwierig und zu wenig einträg­lich." Also nach Westen und nach Norden geschleift, nach Süden und Osten nicht. Es erhellt daraus einfach, daß die nunmehr offenen Seiten der ehemaligen Bundes­feftung gegen Frankreich und Belgien , die auch ferner hin durch eine Fortifications Front geschlossenen gegen Deutschland zu liegen.

Am Donnerstag ward vorschrifts- und ordonnanzmäßig das Zollparlament" eröffnet, und zwar von dem ,, Vize­Bismard" Devind, der nach dem Finanzministerium schielen soll. Der König war frank( ernstlich), der richtige Bismarck ,, nervenleidend" und alle Anwesenden verschnupft. Am meisten die unglücklichen Nationalliberalen, deren Vollparlamentsträume so fläglich ins Wasser gefallen sind.

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natürlich an allem Anderen, als dem Militär

Daß Professor Ewald, der in einer der letzten Sigungen den Herren Reichstäglern sagen wollte, was man in Hannover denkt, von dem ,, unparteiischen" Simson mundtodt gemacht wurde, wird Kennern des nordbündlerischen Parlamentarismus nicht überraschend sein.

Graf Hohenlohe, der bayerische Premierminister hat den Berliner Gewalthabern seine Loyalität betheuert, welche durch das Wahlergebniß nicht erschüttert sei. Die Bayern werden sich's merken.

gesetz ist seit dem 20. Mai in Kraft getreten. Es leidet Das vom österreichischen Reichstag angenommene Schul noch an manchen Mängeln, namentlich an dem Grundfehler, daß die Schule nicht ganz völlig von der Kirche getrennt, daß sie nicht konfessionslos gemacht ist. des paritätischen obligatorischen Religions- Unterrichts*) eröffnet Durch Einführung das Schulgesetz eine reiche Quelle von Gewissenszwang, aber immerhin ist es ein großer Fortschritt, daß die Protestanten Einfluß des katholischen Klerus ein starter Damm gesetzt ist. und Juden den Katholiken gleichgestellt sind, und daß dem Jedenfalls steht die Schule jetzt in Desterreich freier da, als sonstwo im monarchischen Europa .

Gesetzes mit: Nach§ 1, über den Zweck der Volksschulen, ist Wir theilen hier die wichtigsten Bestimmungen des neuen die Religion von dem Sittengesetz getrennt, was einen we sentlichen Fortschritt einschließt, denn bisher hielt die Kirche daran fest, daß außerhalb des Dogmas feine Sittlichkeit denk bar. Religion ist nach dem Gesetz nicht allgemein ,, die Lehre Schöpfung", sondern nur die geoffenbarte Lehre über dieses von dem Verhältniß des Individuums zur Gattung und zur Berhältniß, und Glaube, Konfession und Religion sind als identische Begriffe betrachtet, aber es ist doch anerkannt, daß Erziehung und wissenschaftliche Ausbildung von dem Einfluffe der Kirche getrennt werden können und sollen. Religionsunterricht, die Glaubenslehre, ist deshalb auch vo dem gemeinsamen Schulunterricht als solchem getrennt, prinzipiell den Geistlichen überwiesen. Als Staatsanstalt sind alle Schulen erklärt, zu deren Erhaltung Staat, Land, poli tische Gemeinde auch nur theilweise beiträgt. Den Lebrer ist ein geseglicher Einfluß auf den Schulplan und die Schul Sücher eingeräumt und der Lehrer zum Staatsbeamten g

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liches, von der Konfession unabhängiges, allen Staatsbürger ht, indem jeder Dienst an öffentlichen Schulen als öffent gleich zugängliches Amt erklärt ist, und der Lehrer muß. Von Bedeutung erscheint außerdem besonders, den für Staatsbeamte geltenden Normen behandelt werden Unterrichtsgegenständen gemacht sind, und Haushaltungsfund auch für die Mädchen Leibesübungen zu den obligatorischen ihnen gelehrt werden muß. Die Sorge für die Ausbildung des weiblichen Geschlechts zeigt sich ferner in den Bestimmungen über die Stellung, Ausbildung, die Rechte der Lehrerinnen jeder Konfession gleich zugänglich, und muß bei denen Die Lehrer und Lehrerinnen- Bildungsanstalten sind hinfort Lehrerinnen ein Kindergarten sein; für die Fortbildung Lehrer ist gesetzliche Vorsorge getroffen. Obligatorisch ist e Schulunterricht nur bis zum zurückgelegten 14. Jahre, Austritt aus der Schule darf aber nur erfolgen, wenn Schüler die vorgeschriebenen Kenntnisse im Lesen, und Rechnen besitzt. Alle Volksschulen sollen einen Turnplas haben, bet Landgemeinden einen Garten und eine Anlage landwirthschaftliche Versuchszwecke geschaffen werden.

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Schreiben

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Daß ein solches Gesetz von dem österreichischen Abgeordneten

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Der Reichstag" regetirt fort. Die preußische Regie- großer Majorität angenommen werden konnte, zeigt, wie weit rung Verzeihung, der Bundesrath hat den Volksver- freisinnige Jdeen im verdummten" Desterreich verbreitet find

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tretern die noch nicht ganz abgelehnte Branntweinsteuer recht höhnisch vor die Füße geworfen, nachdem er sie ,, aus Bos= heit" bis ans Ende hatte berathen laffen, und will nun ,, spa=

*) paritätisch d. h. mit gleicher Berechtigung der verschiedenen faal

lich anerkannten Confeffionen; obligatorisch, zwangsweife.